der 62. Sitzung des Finanzausschusses vom 6. März 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 62. Sitzung des Finanzausschusses vom 6. März 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses öffentlich 1. Bekanntgaben; Information I 2. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018;; 2.1 Antrag des Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat 2.2 Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat 2.3 Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v.; Beschlussfassung 2.4 Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v.; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat 3. Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung der Kleinfeldstraße Teilstrecke westlich der Lazarettstraße (Bauabschnitt 3); Beschlussfassung 4. Budgetüberträge vom Rechnungsjahr 2017 in das Rechnungsjahr 2018 im Bereich der Schulen, Kindergärten, Horte und dem Jugendzentrum; Beschlussfassung V V B V B B

2 Seite 2 Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 10 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 61. Sitzung vom 16. Januar 2018 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 60. Sitzung vom 18. Dezember 2017 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. Tagesordnung öffentlich TOP 1: Bekanntgaben; Information I Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 2: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; TOP 2.1 Antrag des Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlagen der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein) mit Eingang einen Sonderförderantrag mit einer beantragten Gesamtsumme von ,- Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Mit vom wurde die ursprüngliche Antragssumme und hier im speziellen die Antragssumme für eine kostenfreie Nutzung der Eisflächen im Eisstadion um Euro reduziert. Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln nun einen Betrag von gesamt

3 Seite Euro zu erhalten, welcher - einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia- Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von (nun) Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilungen Rennrodel (1.000,- Euro) und Eiskunstlauf (8.000 Euro) / Gesamt 9000 Euro, - als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von Euro, - sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe von Gesamt Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden soll. Daneben beantragt der Verein weiterhin - Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von Euro. Stellungnahme der Verwaltung: Der Sportclub Riessersee e.v. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen, Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei. Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch-Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle Unterstützungen gewährt. In 2017 hat der Verein insgesamt ,20 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Allg. Vereinsförderung 2017: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: Sonderzuschüsse 2017: Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf: Zuschuss zur Eisgala: Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten: Investitionskostenzuschuss für Sanierung Tennisclubheim: Investitionskostenzuschuss für neuen Anschubbock d. Rodler: 1.380,00 Euro 1.666,33 Euro 1.555,87 Euro ,00 Euro 5.000,00 Euro 2.500,00 Euro ,00 Euro 2.000,00 Euro Der Sportclub Riessersee e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den weiteren Jugendzuschuss (9.000 Euro), dem Sonderförderbegehren in der jeweils beantragten Höhe stattzugeben. Dies scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2017, als möglich und für den Verein zumutbar. In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten Jugendzuschusses in Höhe von Euro darf angeführt werden, dass der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem nun angebotenen Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf die Mitgliederzahlen gleichberechtigt zu fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen.

4 Seite 4 Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der nächsten Sitzung vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der Sportclub Riessersee e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung 2018 (Verwaltungshaushaltes HhSt ) einen Gesamtbetrag von EUR. Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen - in Höhe von EUR nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen, - in Höhe von EUR zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie - in Höhe von EUR für die Beschaffung von kleineren Sport- und Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden. Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.v. bei Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis zu EUR. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung. Nach Jahresabschluss, ist im Januar 2019 für alle Förderungen, ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe von EUR ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten. TOP 2: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; TOP 2.2 Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V

5 Seite 5 Die Vorlagen der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in Höhe von ,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele verwendet werden soll. Stellungnahme der Verwaltung: Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) deutschlandweit seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt im großen Maße auch zum Erhalt des Profieishockeys in Garmisch-Partenkirchen bei. Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig unterstützt. In 2017 hat der Verein insgesamt ,71 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP): 915,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 3.815,27 Euro Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP): 809,44 Euro Sonderzuschuss (Eiskostenförderung): ,00 Euro (Der Zuschussbetrag wurde direkt den Gemeindewerken überwiesen, diese haben dem Verein in Höhe des Förderbetrages ein Budget an kostenfreier Nutzung der Einrichtungen und Eisflächen im OEZ gewährt) Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant.

6 Seite 6 Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der nächsten Sitzung vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt ) in 2018 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt EUR, welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerken Garmisch- Partenkirchen zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und Eisflächen im Olympia- Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2019 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein einzureichen. TOP 2: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; TOP 2.3 Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v.; Beschlussfassung B Die Vorlagen der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der TSV 1899 Partenkirchen e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag für 2018 nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien im Rathaus eingereicht. Der TSV 1899 Partenkirchen e.v. begehrt aus den Sonderfördermitteln einen Betrag von insgesamt Euro zu erhalten, welcher zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung von Turnhallen der weiterführenden Schulen des Landkreises ( Euro) sowie für ermäßigte Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad (3.000 Euro) verwendet werden soll. Daneben werden weitere Euro beantragt, die der Verein zusätzlich für die Anmietung weiterer Turnhallen und Ausweichmöglichkeiten benötigt, die aus Anlass des vorübergehenden Wegfalls der Trainingsmöglichkeiten der im Umbau und Sanierung befindlichen Schulturnhallen des Ordinariats (St. Irmengard-Schulen) anfallen. Von der im Förderantrag angegebenen alternativen Anmietung und Aufstellen einer temporären Traglufthalle im Bereich des Vereinsheims am Kainzenbad ist die Vorstandschaft nach Auskunft der Verantwortlichen derzeit wieder abgerückt. Der Verein bedankt sich für die großzügige Förderung im abgelaufenen Jahr und beantragt auch für 2018 in vergleichbarer Weise einen Sonderförderzuschuss. Der TSV Partenkirchen zählt zu den mitgliederstärksten Vereinen im Ort und bietet ein großes Portfolio an verschiedenen Sportmöglichkeiten seinen Mitgliedern an. Ohne eine zusätzliche Förderung, wäre es nach der Begründung der Vorstandschaft dem Verein nicht mehr möglich, den Mitgliedern in der Zukunft das gewohnte, umfangreiche, qualifizierte und vielseitige Spartenangebot, welches überwiegend in Turnhallen

7 Seite 7 durchgeführt wird, bieten zu können. Die Folgen wären fatal für die Jugendarbeit, die der Verein hier täglich leistet. Stellungnahme der Verwaltung: Als einer der größten und ältesten Vereine im Ort, der ein vielfältiges Sportangebot seinen Mitgliedern anbietet und auch umfangreiche Jugendarbeit leistet, hat der TSV 1899 Partenkirchen e.v. in der Vergangenheit (vor Einführung der Sportförderrichtlinien in 2016) mitunter am stärksten von der damaligen 50%-Regelung bei der Übernahme der Turnhallenkosten anderer Träger profitiert. Während andere Vereine in Bereichen zwischen 200,- Euro und 2.000,- Euro damals jährliche Unterstützungen bekommen haben, wurden für den antragstellenden Verein regelmäßig Kosten in Höhe von ca Euro übernommen. Für den ermäßigten Eintritt im Alpspitzwellenbad wurden ferner in der Vergangenheit regelmäßig Kosten von ca Euro jährlich direkt an die Gemeindewerke überwiesen. Der TSV Partenkirchen erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. In 2017 hat der Verein insgesamt ,14 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (10,-Euro pro Mitglied): Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied): Sonderzuschuss (Turnhallen/Schwimmbad): 6.375,00 Euro 6.507,42 Euro 4.410,72 Euro ,00 Euro Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben, wobei eine Reduzierung der Gesamtfördersumme um Euro gegenüber dem beantragten Betrag auf insgesamt Euro nach den durchschnittlichen Zahlungen der Vorjahre, der Einrechnung der zu erwartenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung 2018, sowie unter Einrechnung eines für den Verein zu tragenden eigenen Anteils an den Kosten für die Anmietung von Turnhallen sowie der Schwimmbadnutzung als möglich und zumutbar erscheint. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v. angemeldet und eingeplant. Der Finanzausschuss ist nach Nr. I/4.2 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen in der Höhe zwischen Euro und Euro zuständig. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Der TSV 1899 Partenkirchen e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt ) in 2018 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt EUR, welcher zweckgebunden für die Anmietung von Turnhallen anderer Träger im Ort bzw. für Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad zu verwenden ist.

8 Seite 8 Der Förderbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, jeweils zum 01. Mai, zum 01. Juli und zum 01. Oktober an den Verein zu überweisen. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2019 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. TOP 2: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; TOP 2.4 Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v.; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlagen der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Turnverein Garmisch e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen in der Höhe noch festzusetzenden Betrag zu erhalten, welcher zur Abmilderung der dem Verein entstehenden Aufwendungen und Belastungen der im Jahr 2018 geplanten Sanierung der Duschen und Umkleidekabinen der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben Verwendung finden soll. Wie bereits mit der Auswechslung der Fenster der Turnhalle im Jahre 2017 begonnen, möchte der TV Garmisch die Bausubstanz der vereinseigenen Anlagen, die mitunter bereits seit 39 Jahren bestehen, weiter erhalten und sanieren. Der Verein plant in 2018 hier weitere wichtige Renovierungsarbeiten im Bereich der Duschen und Sanitäranlagen bzw. der Umkleidekabinen der Turnhalle, die den Verein außerordentlich finanziell belasten werden. Die Verantwortlichen des Vereins schätzen hier nach Absprache mit verschiedenen Fachfirmen Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen in Höhe von ca Euro. Der Verein benennt die Höhe des gewünschten Zuschussbetrags nicht und beantragt wie im Vorjahr einen für den Markt möglichen, und für den Verein größtmöglichen Zuschuss als Unterstützung für die Investitionsmaßnahme. Stellungnahme der Verwaltung: Der TV Garmisch 1868 e.v. ist einer der größten Sportvereine im Ort (1.393 Mitglieder zum Stand ) und bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Möglichkeiten der sportlichen Betätigung an. Mit 523 jugendlichen Mitgliedern führt der Verein auf hohem Niveau eine qualifizierte, pädagogische Jugendausbildung durch. Das Spartenangebot erstreckt sich dabei überwiegend auf Sportarten die in Turnhallen durchgeführt werden. Hierfür unterhält der TV Garmisch eine eigene Turnhalle im Bereich der Schulanlagen am Gröben, die zu den Vormittags- und Nachmittagszeiten auch für den Schulsport der benachbarten und in die Trägerschaft des Marktes fallenden Gröbenschule angemietet und genutzt wird.

9 Seite 9 Die Verwaltung empfiehlt dem Zuschussbegehren stattzugeben und schlägt wie im Beschlussvorschlag beschrieben vor, die geplante Investitionsmaßnahme wie im Vorjahr mit einem Fördersatz in Höhe von 40% (= Euro) zu unterstützen. Der Vorschlag auf eine 40%ige Förderung ist dabei an das durchschnittliche Förderverhalten des Landesgesetzgebers in Bayern angelehnt, der nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen von kommunalen Einrichtungen (z.b. Schul- oder Schulsportanlagen) ähnliche Fördersätze anbietet. Der Freistaat hat z.b. in der jüngeren Vergangenheit den Eigenanteil des Marktes an der Sanierung der Schulsportanlage (400m-Bahn) im Stadion am Gröben mit 42%, den Eigenanteil an der Sanierung der Sektoren (Allwetterplätze) mit 40%, die Erweiterung der Klassenräume in der Gröbenschule mit 37% oder in 2012 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule Partenkirchen mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. In 2017 hat der Verein insgesamt ,48 Euro an monetären Zuschüssen vom Markt Garmisch-Partenkirchen erhalten: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: Sonderzuschuss: 6.345,00 Euro 6.866,60 Euro 3.610,97 Euro ,91 Euro Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen für Investitionen im Vermögenshaushalt ,- Euro) gemäß dem vorgelegten Antrag ,- Euro für Sonderförderungen angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Gelder in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der nächsten Sitzung vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (Vermögenshaushalt: HhSt ) in 2018 einen Förderbetrag als Investitionszuschuss in Höhe von gesamt ,00 EUR (entspricht einer Förderung von ca. 40% der veranschlagten Gesamtkosten der geplanten Investitionsmaßnahme durch den Markt Garmisch-Partenkirchen), welcher zweckgebunden für bauliche Maßnahmen zur Sanierung der Duschen und Umkleidekabinen der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben zu verwenden ist.

10 Seite 10 Nach Abschluss der Arbeiten oder spätestens bis Ende Januar 2019 ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächliche Mittelverwendung durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. TOP 3: Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung der Kleinfeldstraße Teilstrecke westlich der Lazarettstraße (Bauabschnitt 3); Beschlussfassung B Die Vorlage des Bauamtes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Gehrle-Neff erläutern den Sachverhalt. 1. Bereits bei der Vorausleistung im Jahre 2013 wurden Herstellungskosten für die eigenen Weg- und Grünflächen im Bereich der Trafostation Lazarettstraße abgezogen und nicht in den beitragsfähigen Gesamtaufwand einbezogen. Die beitragspflichtige Gesamtbreite wurde auf 12,0 m angesetzt und dementsprechend die Kosten für die darüber hinausgehenden Flächen abgezogen. Diese nicht beitragsfähige Fläche wurde mit ca. 160 m² und die gesamte ausgebaute Straßenfläche mit ca m² berechnet. Bei gesamten Baukosten von ca EUR ergibt sich ein m²-preis von 93,75 EUR/m² und somit ein Betrag in Höhe von EUR, der von den beitragspflichtigen Gesamtkosten abzuziehen wäre. Gemäß 2 Abs 1 der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes ist in Allgemeinen Wohngebietenmit einer GFZ bis 0,7 der Erschließungsaufwand bis zu einer Breite von 14,0 m beitragsfähig. Für die Kleinfeldstraße ist allerdings die durchgängige Straßenbreite von 12,0 m als Höchstbreite angenommen worden, die mit Fahrbahn und Parkflächen vorhanden ist. Die Weg- und Grünfläche an der Trafostation einschließlich großer Sitzbank stellt eine Aufwertung des gesamten Bereichs an der Lazarettstraße für Kurgäste und Einheimische dar und deshalb wurde bei der Vorausleistung ein betreffender Flächenanteil abgezogen. Da dies eine freiwillige Leistung der Gemeinde darstellt, muss hierfür eine Beschlussfassung herbeigeführt werden. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom als Empfehlung an den Finanzausschuss beschlos-sen, auf die Anrechnung der EUR zu verzichten. 2. Die Parkplätze an der Abzweigung aus der Lazarettstraße wurden teilweise als Behindertenparkplätze ausgewiesen und teilweise ist das Parken (werktags 9 bis 19 Uhr) nur für höchstens 2 Stunden zulässig. Damit soll für die Allgemeinheit (Kirchenbesucher oder Gäste der umliegenden Gaststätten) eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, da sonst die Parkflächen meist durch Anlieger belegt wären. In der Bauausschusssitzung am wurde die Gestaltung der Kleinfeldstraße besprochen und auf die Anregungen der Anlieger eingegangen. Dabei ist auch erklärt worden, dass die Möglichkeit bestünde, die Kosten für einen Teil der betreffenden Parkflächen aus dem beitragsfähigen Aufwand heraus zu rechnen. Die Baukosten für die oben beschriebenen Parkplätze vor der Wohnanlage Nr. 1, 3 und 5 sind von der Baufirma schon eigens ausgewiesen und in der Kostenzusammenstellung 60.3 deshalb bereits gesondert aufgeführt worden. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ,16 EUR.

11 Seite 11 Es wurde in das Ermessen des Bauausschusses (als Empfehlung an den Finanzausschuss) gestellt, ob aus den oben genannten Gründen darauf verzichtet wird, diesen Betrag zum beitragsfähigen Aufwand Kleinfeldstraße zu rechnen. Evtl. könnte auch auf die Hälfte der Kosten verzichtet werden, da die Parkflächen ja nur tagsüber für Gäste zur Verfügung stehen und nachts auch von den Anliegern genutzt werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Erlass von Ausbaukosten der Parkflächen besteht und dies eine freiwillige Billigkeitsmaßnahme des Marktes darstellen würde. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom als Empfehlung an den Finanzausschuss beschlossen, auf die Anrechnung des Gesamtbetrags von ,16 EUR zu verzichten. Der Finanzausschuss hat beschlossen: 1. Für die über eine Straßenbreite von 12,0 m hinausgehende Ausbaubreite im Bereich der Weg- und Grünflächen an der Lazarettstraße wird ein nach Flächenanteilen berechneter anteiliger Kostenabzug in Höhe von EUR gewährt. 2. Für die Parkflächen im Bereich der Wohnanlage, die als Behindertenparkplätze ausgewiesen bzw. durch Parkgebühr für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, wird ein Erlass dieser Herstellungskosten in Höhe von ,16 EUR TOP 4: Budgetüberträge vom Rechnungsjahr 2017 in das Rechnungsjahr 2018 im Bereich der Schulen, Kindergärten, Horte und dem Jugendzentrum; Beschlussfassung B Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Berger erläutern den Sachverhalt. Ab dem Haushaltsjahr 2002 werden gemäß der 26. Finanzausschuss-Sitzung vom die Überschüsse bei sämtlichen seinerzeitigen Budgets zu 100% übertragen. Besonderheiten wurde Rechnung getragen und die Ergebnisse entsprechend berichtigt: Bei der Grundschule Burgrain: --Ersätze Nebenleistung aus Miete, HHSt : Mit dem Schuljahr 2016/2017 wurde mit Zustimmung des Staatlichen Schulamts eine Partnerklasse (Inklusionsangebot für Schüler mit geistiger Behinderung) des Sonderpädagogischen Förderzentrums Farchant (Christophorusschule) an der Grundschule Burgrain eingerichtet. Für die Nutzung der Räumlichkeiten war ursprünglich vereinbart, Nutzungsgebühren in Höhe von 780,00 EUR/Jahr, (entsprechend Nutzungsgebühren Volkshochschule) zu erheben. Diese wurden im Haushalt 2017 als Einnahme auf der HHSt veranschlagt. Aufgrund mehrerer Gespräche von Herrn 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer mit der Schulleitung der Christophorusschule, dem Staatlichen Schulamt und dem Landratsamt wurden die Nutzungsgebühren gem. Antrag Christophorusschule vom erlassen.

12 Seite 12 Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Budgetübertrags hinsichtlich dieses außerplanmäßigen Erlasses der Nutzungsgebühren zu berichtigen und im Rahmen des Budgetübertrags der Schule wieder zur Verfügung zu stellen. -Bei der Grund- und Mittelschule am Gröben: --Strombezugskosten, HHSt : Es wurde während der Bauphase des Anbaus am Grundschulgebäude immer wieder der Schulstrom anstatt Baustrom genutzt. Vor allem in der Anfangszeit der Baustelle wurde von den Handwerkern ausschließlich der Strom der Schule verwendet. Dies hat sich in der Höhe der Stromkosten für 2016 in Höhe von ,50 EUR (Abrechnung 2017) bemerkbar gemacht. Die Stromkosten in den Jahren vor der Baustelle lagen durchschnittlich bei ,00 EUR, im Jahr 2017 (Abrechnung 2018) haben sie sich nahezu den Kosten vor dem Neubau angenähert (17.337,37 EUR). --Wasserversorgung, HHSt : Es wurde bei einem Heizungsrohrbruch im Jahr 2016, der erst nach einigen Tagen bemerkt wurde, sehr viel Wasser verbraucht, die Neubefüllung der Heizungsanlage dauerte mehrere Tage. In der Knabentoilette im Erdgeschoss läuft die Spülung des Pissoirs permanent, weil seit einiger Zeit die Spülsteuerung defekt ist. Laut Bauamt ist eine Reparatur zu aufwändig/teuer und die Toilettenanlage soll zudem demnächst komplett erneuert/saniert werden. Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Budgetübertrags hinsichtlich dieser außerplanmäßigen Kosten (4.274,50 EUR für Strom, 2.356,86 EUR für Wasser) zu berichtigen und im Rahmen des Budgetübertrags der Schule wieder zur Verfügung zu stellen. -Beim Kindergarten und Hort Breitenau: --Durch die außerplanmäßige Einnahme aus Nutzungsentgelt für die Unterbringung einer Krippengruppe des Klinikums Garmisch-Partenkirchen im Kindergarten Breitenau würden dem Kindergarten 7.200,00 EUR mehr zur Verfügung stehen. Es wird vorgeschlagen, die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 7.200,00 EUR nicht zu übertragen. Folgende Budgetüberträge von 2017 auf 2018 werden im Einvernehmen mit den Schulrektoren und den Leitungen der gemeindlichen Kindergärten und Horte sowie des Jugendzentrums von der Hauptverwaltung vorgeschlagen: GS Burg-/Krankenhausstraße Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,78 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) 2.176,95 GS Burgrain Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,02 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) 272,11 GS+MS Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt 2.647,32 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) ,75

13 Seite 13 GS+MS am Gröben Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,97 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) ,48 Jugendzentrum Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,43 Kindergarten Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,63 Kindergarten und Hort Breitenau Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,44 Hort Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt 3.971,75 Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die von der Hauptverwaltung vorgeschlagenen Budget-Überträge aus 2017 zu Gunsten/zu Lasten der entsprechenden Budgethaushaltsstellen 2017 werden über die jeweiligen Budgethaushaltsstellen im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt.

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