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1 Gemeinde Anzing Seite 699 I/ W Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht * 3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer * 5. Genehmigung a) der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 * b) der Deckungsvermerke zum Haushaltsplan * c) des Stellenplanes 2013 * 6. Kreisjugendring Ebersberg; Zuschussantrag für 2013 * 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntmachungen TOP 1 BürgerInnenfragestunde Keine Wortmeldungen TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist bekanntzugeben: TOP 4; Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2013 In die von der Gemeinde zu erstellenden Vorschlagslisten wurden Astrid Küffner und Hella Wickenhäuser aufgenommen. Als Jugendschöffen wurden Alexandra Peter und Sylvia Pfürmann vorgeschlagen.

2 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 700 TOP 3 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht TOP 2; Dachgeschoßausbau und Änderung der Dachneigung des Doppelhauses Holzfeldweg 2/Schwaigerstraße 20; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung wurde zugestimmt. TOP 3; Lindach 5; Antrag auf Verlängerung eines Bauantrags zum Einbau von drei Wohneinheiten in ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude Der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung wurde zugestimmt. TOP 4; Birkenweg 14; Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung Der beantragten Befreiung wurde zugestimmt. TOP 5; Jahnstraße 20; Tektur zum Einbau einer Dachgaube in das Einfamilienhaus Anzing, Sunderndorferstraße 15 Dem Tekturplan wurde zugestimmt. TOP 7 a) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Anzing, Waldstraße 13 Dem Vorhaben wurde zugestimmt. TOP 7 b) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Anzing, Waldstraße 15 Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist nichts bekanntzugeben. TOP 4 Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 300 v. H. Er liegt damit in der Höhe des Nivellierungshebesatzes. Die Erlöse fließen damit in voller Höhe in die Berechnung der Kreisumlage und der Gewerbesteuerumlage ein. Die letzte Erhöhung des Hebesatzes war Bei einer Erhöhung des Hebesatzes würden der Gemeinde Anzing rund ,-- Euro an Mehreinnahmen verbleiben.

3 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 701 Der Landkreisdurchschnitt des Hebesatzes 2012 bei der Gewerbesteuer beträgt 312,38 v. H. Derzeit haben zwei Gemeinden einen Satz von 320 v. H. und sieben liegen darüber. Der Rest der 21 Landkreisgemeinden liegt in Höhe des Nivellierungshebesatzes bzw. eine Gemeinde noch darunter. Die Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer belastet bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht, da bei diesen die Gewerbesteuerschuld mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Lediglich Körperschaften werden bei einer Erhöhung belastet. Diese wiederum wurden bei der Steuerreform 2008 bei der Körperschaftsteuer erheblich entlastet. 15:0 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 320 v. H. festgesetzt. TOP 5 a Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 Aufgrund der ersten Kostenschätzung des Architekturbüros bezüglich der geplanten Baumaßnahme auf dem Grundstück Högerstr. 1 muss von Gesamtkosten für das Gemeindehaus, die Senioreneinrichtung und die barrierefreien Wohnungen in Höhe von ca. 6,8 Mio. ausgegangen werden. Ursprünglich waren Kosten in Höhe von 5,5 Mio. geschätzt. Die Baukosten für die barrierefreien Wohnungen finanzieren sich aus dem Verkauf und sind somit kostenneutral. Der Finanzierungsmehrbedarf für das Gemeindehaus und die Senioreneinrichtung soll durch einen Verkauf von Grundstücken (Waldstraße) gedeckt werden werden Kreditaufnahmen von 3,2 Mio. notwendig. Da das Zinsniveau derzeit sehr niedrig ist, können die Kreditzinsen aus den Mieteinnahmen für die Senioreneinrichtung geleistet werden. Die Tilgungsleistungen können in den nächsten Jahren voraussichtlich aus den laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erwirtschaftet werden. Eine strikte Ausgabendisziplin ist aber unumgänglich. Des Weiteren ist als größere Ausgabe in 2013 der Investitionszuschuss an den Sportverein und die Vorfinanzierung des BLSV-Darlehens mit insgesamt zwei Mio. eingeplant. Insgesamt sind für die Sporthalle des Sportvereins 3 Mio. geplant, wovon eine Million bereits 2012 bereit gestellt war und als Haushaltsausgaberest übernommen wurde. Da das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 mittlerweile vorliegt kann davon ausgegangen werden, dass der Stand der allgemeinen Rücklage zum voraussichtlich 3,5 Mio. betragen wird. Die Finanzierung weiterer Investitionen kann somit auch mit Rücklagenentnahmen sichergestellt werden. Der Verwaltungshaushalt schließt nun jeweils in den Einnahmen und Ausgaben mit und der ,-- Euro

4 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 702 Vermögenshaushalt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben mit ,- - Euro ab. Der Haushaltsplan 2013 wird genehmigt. Der Finanzplan 2012 bis 2016 wird genehmigt. Der Investitionsplan 2012 bis 2016 wird genehmigt. Die Haushaltssatzung 2013 wird in der folgenden Fassung genehmigt: Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,-- Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (B) 270 v.h. 2. Gewerbesteuer 320 v.h. 5 Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

5 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 703 TOP 5 b Genehmigung der Deckungsvermerke zum Haushaltsplan Gemäß 18 Abs. 2 und 3 der KommHV können verschiedene Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt, die in sachlichem Zusammenhang stehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Für den Vermögenshaushalt gilt diese Regelung seit der Änderung der KommHV entsprechend. Die vorgeschlagenen Haushaltsstellen, die für deckungsfähig erklärt werden sollen, sind dem Teil IX zum Haushaltsplan zu entnehmen. Die in Teil IX des Haushaltsplanes aufgeführten Deckungsvermerke werden genehmigt. TOP 5 c Genehmigung des Stellenplanes 2013 Im Stellenplan 2013 sind einige Änderungen vorgesehen. Die bisherige Stelle S11 TVöD-BT-V soll nach S12 TVöD-BT-V höher gruppiert werden. Der Stelleninhaber ist derzeit ausbildungsbegleitend für eine Praktikantin tätig und muss die Mittagsbetreuung koordinieren. In der Mittagsbetreuung sind derzeit drei Mitarbeiterinnen, wovon eine zurzeit eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, tätig. Nach der Stellenbeschreibung des TVöD ist eine Einstufung in S12 zutreffend. In der Kassenverwaltung ist eine Höhergruppierung einer Stelleninhaberin von Stufe 6 auf Stufe 8 vorgesehen. Die Stelleninhaberin erledigt seit geraumer Zeit neben den üblichen Kassengeschäften auch die Vollstreckungsfälle vollkommen selbständig. Eine Einstufung nach TVöD 8 ist nach der Stellenbeschreibung gerechtfertigt. Des Weiteren ist eine Neueinstellung für das Haupt- und Bauamt vorgesehen. In den letzten Jahren haben Mitarbeiter des Haupt- und Bauamtes in andere Stellen im Hause gewechselt, ohne dass die Stellen neu besetzt wurden. Die Arbeitsbelastung hingegen ist stetig gestiegen und ist von den derzeit tätigen Beschäftigten kaum mehr zu bewältigen. Im Stellenplan wurde eine Stelle nach TVöD 6 eingearbeitet. Vorgesehen ist die Einstellung einer Ganztagskraft die unter Umständen auch in anderen Stellen, bei denen in nächster Zeit eine erhebliche Mehrbelastung erwartet wird, tätig werden könnte (Einwohnermeldeamt Wahlen, Kasse Umstellung auf SEPA). Der Stellenplan 2013 wird genehmigt.

6 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 704 TOP 6 Zuschussantrag des Kreisjugendrings Ebersberg für 2013 Mit Schreiben vom beantragt der Kreisjugendring Ebersberg zur Finanzierung der Förderung der Jugendarbeit einen Zuschuss in Höhe von 1.058,01 Euro (Vorjahr 727,47 Euro). Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 226,-- Euro (Vorjahr 222,-- Euro) und zwei maßnahmebezogenen Förderungen von 832,01 Euro. Der Grundbetrag errechnet sich aus einem Betrag von 0,21 Euro je Jugendlichem. Gefördert werden Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr. Für Anzing werden 1075 Jugendliche in Ansatz gebracht. Von den maßnahmebezogenen Förderungen muss die Gemeinde 70 % der Kosten tragen. Der Landkreis trägt 30 %. Die Förderung in dieser Form wird seit vielen Jahren so gehandhabt. Maßnahmebezogene Förderungen erhielten der GTEV d Schlößlbergler in Höhe von 591,60 Euro (Vorjahr 147,-- Euro), die Högerschützen 596,98 Euro (Vorjahr 325,10 Euro). 15:0 Der Kreisjugendring erhält für das Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss von 1.058,01 Euro. TOP 7 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Keine Meldungen Ende der öffentlichen Sitzung: 20:00 Uhr

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