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1 Feuerbachstraße 37-47, Frankfurt am Main Tel.: 069 / / bettinaschule.ffm@gmx.de Frankfurt, Berufsorientierendes Oberstufenpraktikum vom Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Zusage vom wird die Schülerin / der Schüler Name Anschrift Telefon in Ihrem Betrieb ein dreiwöchiges berufsorientierendes Praktikum absolvieren. Wir danken Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie ihr / ihm Gelegenheit geben, in ein Berufsfeld Einblick zu erhalten, das für die persönliche berufliche Planung von Bedeutung sein könnte. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie dem Berufspraktikanten möglichst realistische Eindrücke vom beruflichen Alltag vermitteln werden. Die Schülerinnen und Schüler haben die Aufgabe, am Ende des Praktikums einen Bericht zu verfassen. Dazu haben sie ein Merkblatt für die Strukturierung erhalten, das sie Ihnen gerne zeigen werden. Bitte verständigen Sie die Schule, sobald sich irgendwelche Probleme bei der Durchführung des Praktikums ergeben sollten. Für die Betreuung des Praktikanten ist von Seiten der Schule Herr / Frau Name zuständig. Mailadresse Vielen Dank für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen Schulleiterin Anlage: Merkblatt für Betriebe für Schülerpraktikanten Beauftragung des betrieblichen Betreuers 05 05

2 2 Feuerbachstraße 37-47, Frankfurt am Main Tel.: 069 / / bettinaschule.ffm@gmx.de Frankfurt, Berufsorientierendes Oberstufenpraktikum vom bis Beauftragung von BetreuerInnen Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Bereitschaft, Schülerinnen und Schülern der Bettinaschule ein Praktikum in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen, danke ich Ihnen. Name und Anschrift der Praktikantin / des Praktikanten werden Ihnen von der Schule auf einem Formblatt mitgeteilt. Mit der Durchführung des Praktikums übernehmen Sie die ansonsten den Lehrkräften obliegende Pflicht der Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler. Für eventuelle Schäden, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die von Ihnen benannte Betreuerin / den benannten Betreuer entstehen, haftet, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, allein und ausschließlich das Land Hessen (Amtshaftung; Art. 34 GG, 839 BGB). Nach der aufgezeigten Rechtslage ist es erforderlich, die Betreuerinnen und Betreuer schriftlich zu beauftragen. Sie nehmen diese Aufgabe im öffentlichen Interesse wahr. Hiermit beauftrage ich... mit der Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums in Ihrem Unternehmen. Beachten Sie bitte das beigefügte Merkblatt, aus dem Sie Näheres über die Durchführung des Praktikums entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen... (Elke Schinkel) OStD' Schulleiterin Anlagen: Anmeldung, Merkblatt 05 2

3 3 Berufsorientierendes Praktikum in der Jahrgangsstufe 10 Merkblatt Das Praktikum in der Jahrgangsstufe 10 wird nach Richtlinien durchgeführt, die vom Hessischen Kultusminister herausgegeben worden sind (Erlass vom 8.November 1996). Betriebspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsver-hältnis. Da Betriebspraktika jedoch einem Ausbildungsverhältnis in der Berufsausbildung ähnlich sind, finden die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Das Zahlen eines Entgelts an die Schülerinnen und Schüler ist nicht zulässig. 1. Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler Alle Schülerinnen und Schüler sind gemäß 539 Abs. 1 Nr. 14b RVO gegen Arbeitsunfall versichert. Schadensfälle sind durch die Schule umgehend anzuzeigen. Außerdem sind alle Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, bei der Sparkassen Versicherung in Wiesbaden, Postfach 3120 (Haftpflichtversicherungsnummer H ) gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Die Deckungssummen betragen: bei Personenschäden bei Sachschäden bei Vermögensschäden allgemeiner Art bei Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzes Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen Versicherungs-bedingungen insbesondere auch Ansprüche wegen der Beschädigung von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes und gegenseitige Ansprüche der Schülerinnen und Schüler, auch wenn es sich um Geschwister handelt. Für den Ersatz von Schäden, die Schülerinnen und Schüler nicht im Zusammenhang mit den ihnen übertragenen Tätigkeiten, sondern nur bei Gelegenheit des Betriebspraktikums verursachen (z. B. mutwillige Beschädigungen), gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätze, insbesondere also 828 ABS. 2 BGB. Danach haftet eine Minderjährige bzw. ein Minderjähriger, die/der das 7. Jahr, aber nicht das 18. Jahr vollendet hat, für Schäden, die sie/er einem anderen zufügt, wenn sie/er bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Die Haftpflicht deckt nicht Schäden, die an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen, die von Schülerinnen und Schülern in Betrieb genommen werden. Schadensfälle melden Sie bitte über die Lehrerin oder den Lehrer als Leiterin/Leiter des Betriebspraktikums dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. 2. Datenschutzrecht Die Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten durch Schülerinnen und Schüler während des Betriebspraktikums in privaten und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in der Polizeiverwaltung, in Banken und Sparkassen sowie in Krankenhäusern, ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Praktikums über die von der Stelle zu bearbeitenden Daten zu belehren. Sie werden mit einer schriftlichen Erklärung (siehe Formblatt) zur ausdrücklichen Verschwiegenheit verpflichtet. Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Betriebspraktikum betreuen, weisen bei der Vorbereitung, Durchführung 3

4 4 und Auswertung des Praktikums auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen hin und klären die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer altersgemäßen Einsichtsfähigkeit über die Bedeutung der Verschwiegenheit auf. Zu diesen Erlassregelungen ist anzumerken: Für den Fall, dass Schülerinnen und Schülern bei ihrer Praktikumstätigkeit eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen unterläuft und auf Grund eines daraus entstandenen Schadens ein Haftpflichtanspruch Dritter geltend gemacht wird, wurde die für Schülerinnen und Schüler abgeschlossene Haftpflichtversicherung in ihrem Umfang erweitert: Die für allgemeine Vermögensschäden vereinbarte Deckungssumme von wurde auf den Bereich des Datenschutzes ausgedehnt. Eingeschlossen ist nun auch die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, soweit personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze verarbeitet werden und eine Praktikantin / ein Praktikant wegen eines Vermögensschadens, der unmittelbar durch eine Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgesetze verursacht wurde, von einem Dritten haftpflichtig gemacht wird. Dies gilt auch für Haftpflichtansprüche auf Ersatz von immateriellem Schaden wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten solcher Verfahren. Damit entfallen in Ermangelunq zureichenden Deckungsschutzes Praktika von Schülerinnen und Schülern in gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Auskunftsdiensten. Die Mitunterzeichnung der Verpflichtungserklärung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter begründet keine Mithaftung der Betreffenden im Fall eines durch die Praktikumstätigkeit verursachten Schadens im Bereich des Datenschutzes. 3. Verantwortlichkeit des Betriebes Der Betrieb benennt der Schulleiterin / dem Schulleiter eine für die Betreuung der Praktikanten geeignete, verantwortliche Person. Sie / er betreut die Jugendlichen während des ganzen Praktikums und übernimmt damit die ansonsten den Lehrern und Lehrerinnen obliegende Pflicht der Beaufsichtigung der Schüler. Dazu muss eine schriftliche Beauftragung seitens der Schule bzw. des Schulamtes erfolgen. Der Betrieb gewährleistet, dass alle zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Schülerinnen und Schüler erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Die Betreuerinnen und Betreuer belehren die Schülerinnen -- und Schüler zu Beginn des Praktikums über die besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie während des Praktikums ausgesetzt sein können, und über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht an gefährlichen Arbeitsstellen eines Betriebes aufhalten, nicht mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen oder unbeaufsichtigt an Maschinen hantieren. Die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler mit Arbeiten, die ihre körperlichen Kräfte übersteigen oder bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind oder die eine Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung befürchten lassen, ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die gesetzlich oder nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Jugendliche ihres Alters verboten sind. 4. Arbeitszeit und Pausen Die wöchentliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler beträgt 30 Stunden und liegt Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr. Sofern wesentliche Teile der Tätigkeit an den betrieblichen Arbeitsplätzen regelmäßig außerhalb des genannten Zeitraumes liegen, kann der Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende an einzelnen Tagen auch außerhalb der benannten Grenzen liegen. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 6 Stunden, in jedem Fall nicht mehr als 8 Stunden. Es müssen die in 11 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgesehenen Ruhepausen gewährt werden. Die Ruhepause muss bei einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten betragen und in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden. 5. Schulische Betreuung der Schüler Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Auswertung des Praktikums eine Struktur, die ihnen die Beobachtungen im Betrieb erleichtert und ihnen helfen, ihre Praktikumserfahrungen sowie weitere Informationen und Erkenntnisse für die Auswertung des Praktikums festzuhalten. Ein Besuch der Lehrkräfte im Betrieb bei Schülerinnen und Schülern der Stufe 10 ist nach vorheriger Terminabsprache vorgesehen. 4

5 5 Feuerbachstraße 37-47, Frankfurt am Main Tel.: 069 / / bettinaschule.ffm@gmx.de Berufsorientiertes Oberstufenpraktikum für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 Zusage für einen Praktikumsplatz vom bis Wir sind bereit, der Schülerin / dem Schüler der (Name) Bettinaschule einen Praktikumsplatz zum o. g. Termin zur Verfügung zu stellen. 2. Frau / Herr... wird die Schülerin / den Schüler während des berufsorientierten Praktikums betreuen. 3. Wir erklären uns - bereit / nicht bereit - (nicht zutreffendes bitte streichen!) auch in Zukunft Oberstufenpraktikanten der Bettinaschule in betreuen. (Firmenstempel) Datum: (Unterschrift) 5

6 Fachschaft Politik und Wirtschaft Bettinaschule Frankfurt am Main 6 Gliederung des Praktikumsberichts (Berufsorientierendes Oberstufenpraktikum in der Jahrgangsstufe 10) 1. Begründung für die Wahl des Berufs / Tätigkeitsbereichs 1 und des Praktikumsplatzes; Erwartungen an das Praktikum; evtl. Schwierigkeiten bei der Suche 2. Das Unternehmen (in erster Linie den Funktionsbereich vorstellen, d.h. die Abteilung, das Amt, die Schule, die Praxis etc.) - Unternehmensziele bzw. Ziele und Aufgaben der Einrichtung - Herausforderungen und Zukunftschancen, Unternehmensentwicklung - Größe, Gliederung und Organisation (evtl. Organigramm, evtl. Arbeitsablauf) - Geschichte des Unternehmens - Bedeutung der Rechtsform - Umweltmanagement / Ökologie und Ökonomie 3. Drei Wochen im Praktikum: Tätigkeiten und Beobachtungen (keine Tagesberichte) 4. Analyse des gewählten Berufs / Tätigkeitsbereichs (anhand eines / mehrerer Interviews und Informationen von Unis, Hochschulen, Berufsinformationszentren u.a.) - Studium; Ausbildung - Probleme und Entwicklungschancen; Wandel des Berufs; Weiterbildungsmöglichkeiten - Anforderungen und Belastungen - Verhältnis von Tätigkeitsbereich und beruflicher Qualifikation - Zufriedenheit und Alternativen - Auslandserfahrungen - Empfehlungen und Ratschläge - individueller beruflicher Werdegang 5. Reflexion der eigenen Berufswegplanung - eigene berufliche Vorstellungen, eigene Stärken und Schwächen - Vergleich mit den Anforderungen des Berufs / Tätigkeitsbereichs - mögliche Alternativen und Wege - Rückbezug auf eigene Erwartungen 6. Dokumentation/Anhang (muss Bezug zum Bericht haben) - Anschreiben - Lebenslauf - Praktikumsbestätigung, bzw. bescheinigung - evt. Fotos, Arbeitsproben, Prospekte etc. (muss Bezug zum Bericht haben) 7. Versicherung über das selbstständige Verfassendes Praktikumsberichtes 8. Quellenangabe - Internetlinks, evt. Literaturangaben 6

7 Die nicht kursiv gedruckten Unterpunkte sind verbindlich, die kursiv gedruckten Unterpunkte sind als Anregung gedacht und können ergänzt werden. 7 Während des Oberstufenpraktikums beachten im Krankheitsfall bitte morgens unbedingt das Unternehmen informieren und per Mail die Powi-Lehrkraft informieren. am Ende des Praktikums eine Bestätigung bzw. Bescheinigung ausstellen lassen Abgabe und Bewertung des Berichts Der Bericht muss in Q1 in der 3. Woche nach Beginn des Schuljahres in der letzten PoWi - Stunde abgegeben werden. Für die pünktliche Abgabe ist der Schüler selbst verantwortlich. Argumente wie Absturz des Computers o.ä. werden nicht akzeptiert. Eine Verlängerung der Frist ist nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Verspätete Abgaben werden nicht akzeptiert. Die Arbeit wird in diesem Fall mit Null Punkten gewertet Der Bericht wird bewertet und zählt als erste Klausur in der Stufe Q1 (GK). Formale Anforderungen an den Praktikumsbericht Der Bericht muss auf dem Computer geschrieben werden. Das Deckblatt soll folgende Angaben enthalten: Name des Praktikanten, Schule, (Betrieb mit Anschrift), Zeitraum, Beruf/ Tätigkeitsbereich. Es folgt das Inhaltsverzeichnis. Für die Formatierung gilt: - Seitenrand links 3 cm; rechts 5 cm, unten und oben 2,5 cm - Schriftgröße Times New Roman 12 pt, Arial 10,5 pt, Zeilenabstand 1,5 - Seitenzahlen werden eingefügt - Die Überschriften werden einheitlich formatiert (Tipp: Wenn man einheitlich Formatvorlagen benutzt, kann man das Inhaltsverzeichnis automatisch erstellen lassen) Die empfohlene Seitenzahl beträgt Seiten DIN A4, die maximale 20 Seiten. Rechtschreibung und Grammatik müssen überprüft und einwandfrei sein. Literaturverzeichnis: richtig zitieren! (Autor, Titel, Erscheinungsort und jahr) Wegen häufiger Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit können bis zu 2 Punkte abgezogen werden. Viel Erfolg! 7

8 Politik und Wirtschaft: Berufsrecherche Bewertung des Berichts E2 / Q1 Name: 8 1. Inhalt 85 BE Begründung für die Wahl des Berufs, des Rechercheplatzes 15 BE Präsentation des Unternehmens 10 BE Tätigkeiten und Beobachtungen während der Berufsrecherche 15 BE Analyse und Perspektive des gewählten Berufs 20 BE Reflexion der Berufsrecherche / eigene Berufswegplanung 25 BE 8

9 9 2. Form und Gestaltung 15 BE vollständige Angaben (Deckblatt) Umfang (Seitenzahl) Literatur-/Quellenverzeichnis Erklärung über das selbstständige Verfassen Anhang/Dokumentation Formatierung allgemeine Gestaltung der Mappe 3. Sprache Sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Ausdruck) Wegen häufiger Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit können weitere 2 Punkte von der inhaltlichen Note abgezogen werden (siehe Infoblatt Praktikumsbericht). / 100 BE Abzug von Punkten wegen sprachlicher Mängel ENDNOTE: Frankfurt, den 9

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