Die Prässdentin des Landtags Nordrfielfi-Westfaleii
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- Anneliese Krämer
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1 p* Geschäftsbereich I s * Bildung u. 'MMw i Die Prässdentin des Landtags Nordrfielfi-Westfaleii fcmg. II?, Mail Ä.UU Weite: ^ 1 Die Präsidentin des Landtags NRW Postfach Düsseldorf Herrn Gregor Kathstede Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Von-der-Leyen-Platz Krefeld Auskunft erteilt: Telefon: Fax: Geschäftszeichen: Sabine Arnoldy (0211) (0211) I.1/A15-VI.2 Düsseldorf, 30. April 2013 Klassen- updh4uri Austauschprograrpffieri an Schulen im Pwnnen ::; v "n~partnef-s:eltiafts- und Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ihr Brief vom 12. April 2013 zum oben bezeichneten Thema ist im Landtag Nordrhein-Westfalen eingegangen. Dieses Schreiben ist als Zuschrift 16/233 allen Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gebracht worden. Somit ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen in den parlamentarischen Beratungen Berücksichtigung finden kann. Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit Rechnung getragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sabine Arnoldy v/ Landtag NRW Platz des Landtags Düsseldorf Telefonzentrale: (0211) Sankverbindung: Helaba - Niederlassung Düsseldorf BLZ Kto.-Nr Internet:
2 'I -> Yvonne Gebauer Mitglied des Landtags von Nordrhein Westfalen ^! Der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Herrn Gregor Kathstede von-der-leyen-platz 1 (Rathaus) Krefeld A>ÜI 7My i.v y Düsseldorf, 07. Mai 2013 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kathstede, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich auch im Namen der FDP-Landtagsfraktion für Ihr Schreiben zu den Schulwanderungen und Schulfahrten der nordrhein-westfälischen Schulen. Die FDP-Fraktion teilt Ihre Einschätzung, dass Schulfahrten einen wichtigen Bestandteil des pädagogischen Auftrags der Schulen darstellen. Schulfahrten leisten einen wichtigen Beitrag, um z.b. zwischenmenschliche Kontakte zu knüpfen und die Selbstständigkeit junger Menschen zu befördern. Daher messen wir dieser pädagogischen Aufgabe der Schulen einen hohen Stellenwert bei. In der Zeit der Regierungsbeteiligung der FDP wurden die zuvor von Rot-Grün abgesenkten Mittel für die Reisekosten der Lehrerinnen und Lehrer deutlich erhöht. Unmittelbar nach den von Ihnen angesprochenen Gerichtsurteilen wurde darüber hinaus die Ministerin für Schule und Weiterbildung seitens der FDP mehrfach befragt, welche Konsequenzen sie aus den Gerichtsurteilen ziehe wolle und wie das Entfallen von Schulfahrten verhindert werden könne. Mit der Bitte um Kenntnisnahme füge ich Ihnen hierzu das Protokoll einer Mündlichen Fragestunde sowie die Antwort auf eine Kleine Anfrage bei. Leider hat die Schulministerin in den vergangenen Monaten in dieser wichtigen Frage sehr unglücklich agiert. Erst zu Beginn des Jahres wurde den Schulen ein erster, leider unzureichender Erlass übersandt. Gegenüber dem zuständigen Schulausschuss des Landtags wurden weitergehende Handlungsmöglichkeiten wiederholt bestritten. Die anhaltende und verständliche Unruhe an den nordrhein-westfälischen Schulen hat schließlich dazu geführt, dass die rot-grüne Landesregierung in einem zweiten Erlass erklärt hat, dass geplante und genehmigte Schulfahrten im Jahr 2013 stattfinden könnten. Yvonne Gebauer MdL Sprecherin für Schule und Weiterbildung Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf T: F: 0211 I yvonne.gebauer@landtag.nrw.de
3 ifri iluge uei vtjiddbuneuung ueb Lciiiuesiiausnaiti IUU ÜI um umcimuiiung der FDP-Fraktion eine Erhöhung der Reisekostenvergütung für Schulwanderungen und Schulfahrten von rund 6 auf 13,5 Millionen Euro beschlossen worden. Die FDP-Landtagsfraktion erwartet von der rot-grünen Landesregierung, dass sie den Schulen auch für die kommenden Jahre die umfassende Planungssicherheit ermöglicht, um im berechtigten Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer die pädagogisch sinnvollen Schulfahrten durchführen zu können. Mit freundlichen Grüßen I LA: I /' /. _. i Yvonne'Gebauer MdL \ I
4 »...:..-i.'..'1 _.:.' i s' BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PLATZ DES LANDTAGS 1, DÜSSELDORF An den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Herrn Gregor Kathstede Von-der-Leyen- Platz Krefeld Sigrid Beer MdL Parlamentarische Geschäftsführerin BildungspoÜtische Sprecherin Mitglied im Petitionsausschuss Platz des Landtags Düsseldorf Tel: +49(211) /2603 Fax: +49(211) sigrid.beer@landtag.nrw.de Düsseldorf, 8. Mai 2013 Beschluss des Ausschusses für sen- und Kursfahrten Weiterbildung zu Klas- Sehr geehrter Herr Kathstede, vielen Dank für Ihre Zuschrift an den Landtag und die Übermittlung des Beschlusses des Ausschusses für Schule und Weiterbildung in Krefeld. Sie fordern darin die Landesregierung auf, schnellst möglich klare Reisekostenregelungen zu definieren, die auch weiterhin pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten möglich machen. Gern beziehe ich dazu Stellung: Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 14. November hat die Landesregierung sehr schnell gehandelt und sofort für Sicherheit für bereits geplante Schulfahrten gesorgt. Ich hoffe, dass es auch in Ihrem Sänne ist, wenn inzwischen eine mehr als Verdoppelung des Etatansatzes für Schulfahrten beschlossen wurde. Für 2013 stellen wir gut 7,5 Millionen zusätzlich in den Haushalt ein. Insgesamt stehen damit 13,5 Millionen Euro für das Jahr 2013 zur Verfügung. Das zweite Schulhalbjahr des Schuljahrs 2013/14 äst auch schon durch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6,75 Millionen berücksichtigt. Diese Verpflichtungsermächtigung gilt nicht für das gesamte Jahr 2014, wie häufig angenommen, sondern nur für das 1. Halbjahr. Das liegt darin begründet, dass ein Schuljahr nicht einem Haushaltsjahr entspricht, sondern sich beide Schulhalbjahre über zwei Haushaltjahre verteilen. Somit können die Planungen von Fahrten für das gesamte Schuljahr 2013/2014 verbindlich erfolgen. Dem Wunsch nach einer Absicherung bzw. verlässlichen Planung konnte also schon Rechnung getragen werden. Über die Mittel für das Schuljahr 2014/2015 wird im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2014 entschieden. In der Vergangenheit sah die Praxis der Schulfahrten an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich aus. Nicht immer wurden die existierenden Richtlinien eingehalten. Grundsätzlich äst aber noch einmal ausdrücklich festzuhalten, dass Schulfahrten wertvolle Bestandteile des Schulprogramms sind. Darin gebe ich Ihnen völlig Recht. Sie dienen einer umfassenden Persönlichkeitsbildung und ermöglichen die Vermittlung bzw. Vertiefung von sozialen, emotiona-
5 len und fachlichen Kompetenzen. Der Schülerinnen-Austausch mit FamÜienanbindung ist im Rahmen der europäischen Integration wichtig und zu begrüßen. Das Schulministerium arbeitet zurzeit an einer Neufassung des Wandererlasses. Dabei geht es darum, Rechtssicherheit in allen Fragestellungen zu bekommen und gleichzeitig den pädagogischen Intentionen von Schulfahrten und -Wanderungen gerecht zu werden. Deshalb sollte die Diskussion um Klassenfahrten sich nicht nur auf die finanziellen Fragen beschränken, sondern auch die Praxis der Klassenfahrten kritisch beleuchten. Der neue Erlass wird den Schulen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen
6 Eva-Maria Voigt-Küppers MdL SPD-Frakt SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Platz des Landtags Düsseldorf Telefon: Telefax : eva-maria.voigt-kueppers@landtag.nrw.de Internet: Herrn Gregor Kathstede Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Von-der Leyen-Platz 1 Der OberJaörgerm HS*.er Krefeld Düsseldorf, A. Mai 2013 Einschränkungen der Klassenfährter Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kathstede, Geschäftsbereich Sliavnq M. K'/.'tiT- Eing 9 0 & Mai Weiter j xo 'iloetetä vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der neuen Regelungen zur Reisekostenerstattung von Lehrpersonen auf Schul- und Wanderfahrten an an die Präsidentin des Landtags NRW. Ihr Schreiben wurde mir mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Ich freue ich mich über das große Engagement, das Sie für den Erhalt von Klassen- und Studienfahrten entwickelt haben und gehe davon aus, dass die Landesregierung das Problem in einer Weise lösen wird, die Ihre Anliegen angemessen berücksichtigt. Sie werden Verständnis haben, dass Ihr Schreiben nicht von allen 99 Abgeordneten meiner SPD-Fraktion einzeln beantwortet wird. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Schulbereich der Fraktion möchte ich dies jedoch gerne tun. Mit Ihrer Einschätzung der pädagogischen und bildungsfördernden Bedeutung der Klassen- und Studienfahrten sind sich sicherlich alle Beteiligten einig. Daher brauche ich darauf nicht weiter einzugehen. Über den notwendigen Umfang und die Art dieser Fahrten sind freilich Diskussionen nötig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsberichts vom und des OVG Münster vom bei der Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten war klar, dass unter Berücksichtigung des Stellenwertes von Klassenfahrten für die Arbeit in unseren Schulen eine entsprechende Erhöhung des Haushaltstitel sowie die Überarbeitung der entsprechenden sog. Wanderrichtlinien" erforderlich war. Die Landesregierung hat daraufhin umsichtig und zügig reagiert. Mit der Verabschiedung des Haushalts 2013 wurde der entsprechende Haushaltstitel mit der Erhöhung um Euro mehr als verdoppelt. Unabhängig davon hat die Landesregierung den Schulen die Zusage gemacht, dass die Reisekosten des laufenden Jahres für ordnungsgemäß genehmigte Fahrten in jedem Fall übernommen werden.
7 Außerdem beschloss der Landtag eine sog. Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe von Euro. Damit werden auch in diesem Jahr schon Genehmigungen von Fahrten im kommenden Jahr möglich. Der Betrag sagt nichts aus über das Reisekostenbudget des kommenden Jahres und lässt darauf auch keine Rückschlüsse zu. Ihre diesbezüglichen Sorgen sind also unbegründet. Zutreffend ist allerdings Ihre Feststellung, dass derzeit für noch ungenehmigte Fahrten im kommenden Jahr keine Planungssicherheit besteht. Das begründet jedoch nicht die Sorge um große Einschränkungen" bei pädagogisch sinnvollen Maßnahmen. Ich bin sicher, dass die Schulen nicht nur die für die GruppenbiSdung wichtigen Klassenfahrten in der Klasse 5, sondern auch weitere sinnvolle Fahrten durchführen können. Es ist aber noch ein zweiter Punkt zu beachten: Regelungen zu Art und Umfang von Klassen- und Studienfahrten sind in den so genannten Wanderrichtlinien" festgelegt. Diese Regelungen sind nicht nur als Grundlage für die Kostenübernahme und aus Gründen der interschulischen Gerechtigkeit erforderlich, sondern auch aus pädagogischer und bildungspolitischer Hinsicht sinnvoll. Die Schulfahrtenrichtlinie ist überarbeitet worden. Die schulpolitischen Verbände werden hieran beteiligt. Zusammen mit der bereits erwähnten Verpflichtungsermächtigung und den in Kürze beginnenden Haushaltsberatungen für 2014 wird damit die erforderliche Planungssicherheit gewährleistet. Die Schulen werden jeweils entsprechend durch das Schulministerium informiert. Die angesprochene Problematik wurde und wird in unserer Fraktion ausführlich diskutiert. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass Schul- und Studienfahrten einen nicht zu unterschätzenden Teil im pädagogischen und didaktischen Gesamtkonzept unserer Schulen ausmachen. Deshalb sind wir auch froh, dass das Ministerium gestützt vom Parlament an dieser Stelle bereits schnell und unbürokratisch geholfen hat. Mit freundlichen Grüßen Eva-Maria Voigt Küppers MdL
8 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin -FB.-40XSchVVI _ Schulamt f i M inisterium für Schule und Wel ib^ung^ RV^.40l9Q OJftseldorf s%g Geschäftsbereich j s^?' Bildung u. Kultur ] sna. 2 a Juni 2013/// / ft, Juni 2013 Seite 1 von 3 An den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld ÜJJJT * Herrn Gregor Kathstede Von-der-Leyen-Platz 1 l { ' Krefeld \ 1- O! \ % *MT J I-Mj- *c^ Aktenzeichen: Olli 3128/13 bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. Ministerpräsidentin Schulfahrten in Nordrhein-Westfalen IJH / * s Ihr Schreiben vom 12. April 2013 an Frau Minist^rpräsidentin Kraft Schreiben der Staatskanzlei vom 8. Mai 2013; Ä : MPB 1 Auskunft erteilt: Frau Wengeler Telefon Telefax doris.wengeler@msw.nrw.de Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 12. April 2013, das mir von der Staatskanzlei zur Beantwortung übermittelt worden ist. In Ihrem Brief bitten Sie, den Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Krefeld vom , durch den die Landesregierung und der Landtag Nordrhein-Westfalen aufgefordert worden sind, so schnell wie möglich klare Reisekostenregelungen zu definieren, die auch weiterhin pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten möglich machen", im Rahmen der weiteren Beratungen dieser Thematik zu berücksichtigen. Gerne informiere ich Sie über die im Nachgang zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom geänderten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schulfahrten in Nordrhein-Westfalen. Der mit Haushaltsgesetz vom 21. März 2013 festgestellte Haushaltsplan 2013 sieht eine Erhöhung der Reisekosten mittel für die Durchfüh- Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de
9 rung von Schulfahrten um 7,5 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro vor. Die Seite 2 von 3 deutliche Erhöhung konnte angesichts der Konsolidierungserfordernisse des Landeshaushalts nur durch das gemeinsame Handeln des Ministeriums, der Landesregierung und des Landtags Nordrhein- Westfalen erreicht werden. Mit Runderlass vom 26. April 2013 sind die Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien -WRL) geändert worden. Die Wanderrichtlinien heißen jetzt Richtlinien für Schulfahrten. Sie beschränken sich weiterhin auf notwendige rechtliche Regelungen und belassen den eigenverantwortlichen Schulen dadurch Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume. Die Schulkonferenzen können nun rechtzeitig vor Schuljahresbeginn Beschlüsse über die jeweiligen Fahrtenprogramme für das gesamte kommende Schuljahr fassen. Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt worden, dass Schulfahrten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen sein können. Die Schulen haben die geänderten Richtlinien und Hintergrundinformationen durch Schulmail vom 7. Mai 2013 noch vor ihrer Veröffentlichung in der Mai-Ausgabe von Schule NRW/ Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erhalten. Die Schulmail 1 ist über das Bildungsportal abrufbar. Der diesjährige Mittelansatz im Landeshaushalt von 13,5 Mio. Euro ermöglicht es den Schulen, allein mit den Landesmitteln pädagogisch sinnvolle Fahrtenprogramme mit - auch für die Eltern - vertretbaren Kosten durchzuführen. Zusätzliche Spielräume eröffnet die mögliche Einbeziehung von Drittmitteln bei der Deckung der Reisekosten für Lehrkräfte. Sie können versichert sein, dass sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung dafür einsetzen wird, dass auch in künftigen Haushaltsjahren Reisekostenmittel für Schulfahrten in einem Umfang im Landeshaushalt vorgesehen werden, der es den Schulen ermöglicht, pädagogisch sinnvolle Fahrtenprogramme durchführen zu können. Die Entscheidung über den tatsächlichen Ansatz obliegt letztlich im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen dem Landtag. Ihrem Anliegen ist daher schon entsprochen worden. html
10 Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die für die Erstattung von Reisekosten in Zusammenhang mit der Durchführung von Schulfahrten einschlägigen reisekostenrechtlichen Regelungen unverändert fortgelten. Seite 3 von 3 Mit freundlichen Grüßen Sylvia Löhrmann
Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15
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