ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN ROMANISCHE PHILOLOGIE MAGISTER / PROMOTION
|
|
- Martina Sachs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: 17.April 2008 ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN ROMANISCHE PHILOLOGIE MAGISTER / PROMOTION gemäß der Magisterprüfungsordnung vom und der Orientierungs - und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom Gegenstand des Studiums 2 2. Aufbau und Dauer des Studiengangs Erster Studienabschnitt : Grundstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Anforderungen im Grundstudium Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden (d.h. vor oder nach der Zwischenprüfung absolviert werden können) Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Anforderungen im Hauptstudium 5 3. Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) und Promotion Akademische Abschlussprüfung (Magister) im HAUPTFACH Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung unter Hauptfachbedingungen Magisterprüfung Akademische Abschlussprüfung (Magister) im NEBENFACH Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung unter Nebenfachbedingungen Magisterprüfung Promotion 6 4. Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium 7 5. Weitere, wichtige Hinweise 8-1 -
2 1. Gegenstand des Studiums Gegenstand der Romanischen Philologie sind die romanischen Sprachen und Literaturen unter Einbeziehung des historischen und sozio-kulturellen Kontextes. An der Universität Freiburg können folgende romanischen Sprachen studiert werden: Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch. Gemäß der Ordnung für die akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) vom , zuletzt geändert am und der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten vom , zuletzt geändert im September 2001, können im Magister- und Promotionsstudiengang entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt werden. Wird Romanische Philologie als Hauptfach gewählt, so kann eine weitere romanische Sprache als Nebenfach, nicht aber als Hauptfach gewählt werden. Jedoch können in Kombination mit einem Hauptfach außerhalb der Romanischen Philologie zwei romanische Sprachen als Nebenfächer gewählt werden. Das Fach Romanische Philologie wird von der Organisation der Forschung und der Lehre an der Hochschule her aufgeteilt in Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft. Hinzu kommt der sprachpraktische Bereich, in dem der Erwerb ausreichender Kenntnisse der entsprechenden Sprachen in Wort und Schrift gesichert werden soll. 1. Aufbau und Dauer des Studiengangs Das Magisterstudium gliedert sich im Rahmen der Regelstudienzeit gemäß 4 Abs. 1 der Magisterprüfungsordnung vom , zuletzt geändert am , in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung (...) abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt, wobei bis zum Ende des 9. Fachsemesters die Magisterarbeit angefertigt und die Fachprüfungen abgelegt sein sollten Erster Studienabschnitt: Grundstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Das Grundstudium soll den Studierenden die notwendigen praktischen Sprachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Kenntnis aller wichtigen Hilfsmittel vermitteln und in die einzelnen wissenschaftlichen Methoden und Probleme des Fachs einführen. Das Grundstudium umfasst die Zeit vom ersten Semester bis zur Zwischenprüfung. Das Grundstudium kennt folgende Arten von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Proseminare I = Einführungen, Proseminare II, sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen sowie sprachpraktische Übungen. Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Die Proseminare I = Einführungen in die Sprach- bzw. Literaturwissenschaft führen in die Methoden und Forschungsrichtungen, aber auch in die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ein (Fachbibliographien, Nachschlagewerke, Bibliotheksbenutzung etc.). Vor dem Besuch des ersten Proseminars I oder im selben Semester sollten die Studierenden an einer Führung durch die Seminarbibliothek oder die Universitätsbibliothek sowie an der Medienkundeveranstaltung Einführung in die elektronischen Medien für Romanisten teilnehmen. Die Proseminare II schließen an den Ausbildungsstand der Einführungen an, indem sie die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in konkreten wissenschaftlichen Aufgaben weiter erproben und vertiefen. Die Studierenden sollen wissenschaftliche Themen selbständig und unter Verwendung der notwendigen Hilfsmittel bearbeiten und zur Diskussion stellen (Referate und Hausarbeiten). Die sprach- und literaturwissenschaftlichen Übungen bieten eine zusätzliche Möglichkeit, außerhalb der Proseminaranforderungen wissenschaftliche Themen in lockerem Rahmen zu erarbeiten bzw. in gemeinsamer Lektüre bestimmter Texte zu konkretisieren und zu vertiefen. Die sprachpraktischen Übungen bilden die Grundlage sowohl für ein sprachwissenschaftliches als auch für ein literaturwissenschaftliches Studium. Sie zielen auf den Erwerb einer möglichst lautreinen Aussprache und einer passiven wie aktiven Beherrschung des Wortschatzes, der Grammatik und Orthographie der jeweiligen romanischen Sprache. Die sprachpraktischen Übungen sind hinsichtlich ihres Schwierigkeitsgrades gestaffelt
3 2.1.2 Anforderungen im Grundstudium (nach der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom ) Obligatorische Veranstaltungen im Grundstudium: HAUPTFACH Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen:: 1. Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft 2. Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Proseminar II: Sprachwissenschaft 4. Proseminar II: Literaturwissenschaft [Eines der beiden Proseminare II kann durch einen qualifizierten Landeskundeschein ersetzt werden.) 5. Altfranzösisch bzw. Altitalienisch (wahlweise Altokzitanisch), Altportugiesisch, Altrumänisch, Altspanisch 6. a) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen b) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe oder eine sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 7. Hören und Sprechen II (Sprachtest) oder eine weitere sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 8. Lateinanforderungen für Magister: Latinum für Promotion: Großes Latinum: nur bei Dissertationen mit diachronisch - sprachhistorischem Schwerpunkt Die drei Leistungsnachweise unter 6.a), b) und unter 7. müssen insgesamt die drei Module Textproduktion, Kontrastive Systemkompetenz und Kommunikative Kompetenz abdecken; empfohlen werden Textproduktion B 1, Kontrastive Systemkompetenz B 2 und Kommunikative Kompetenz B 2. Obligatorische Veranstaltungen im Grundstudium NEBENFACH: Bei der Meldung zum Abschluss der studienbegleitenden Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen: 1. ein Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft 2. ein Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen 4. Lateinanforderungen (für Magister und Promotion: Latinum) In folgenden Lehrveranstaltungen müssen individuelle Leistungen erbracht werden und von dem oder der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Prüfung bescheinigt werden: 1. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe - oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen 2. Herübersetzung von der romanischen Sprache ins Deutsche, Mittelstufe oder eine weitere sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 3. ein Proseminar II (Sprach- oder Literaturwissenschaft). Die beiden unter 1. und 2. genannten Leistungsnachweise müssen insgesamt die zwei Module Textproduktion und Kontrastive Systemkompetenz abdecken. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen; diese kann einmal wiederholt werden. Ist die Orientierungsprüfung einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch. Als Orientierungsprüfungsleistung für Haupt- und Nebenfach gilt: 1. ein Proseminar I (wahlweise Literaturoder Sprachwissenschaft), 2. der Nachweis des erfolgreichen Besuchs einer sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltung (unter Ausschluss des Kurses Basiskompetenzen I) Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Sie soll damit so früh wie möglich die Fächerwahl bestätigen - 3 -
4 oder korrigieren und zur Straffung und Kürzung des Studiums beitragen. Sie soll erweisen, ob die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen methodischen Grundlagen und erforderlichen Sprachund Sachkenntnisse vorhanden sind. ( 1 Abs. 1 der OZPO vom , zuletzt geändert im September 2001). Die Zwischenprüfung soll spätestens am Ende des 4. Fachsemesters, d.h. bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters, abgelegt sein. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Zulassungsvoraussetzungen sowie die beiden mündlichen Prüfungen der Zwischenprüfung (Hauptfach) bzw. die für die studienbegleitende Zwischenprüfung vorgeschriebenen Leistungsnachweise (Nebenfach) erbracht sein sollen. Die Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Zwischenprüfung kann allerdings ohne besondere Genehmigung auch noch bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt werden (mit Wiederholungsmöglichkeit im 6. FS). Ohne genehmigten Aufschub gilt: Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. FS abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, d.h. in diesem Fach kann keine ZP mehr abgelegt werden, das Studium in diesem Teilstudiengang ist nicht mehr fortführbar (siehe 10 der OZ- PO). Im Sinne einer angemessene Studiendauer möchten wir allen Studierenden dringend empfehlen, die Zwischenprüfungen möglichst in allen Studienfächern bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abzulegen! Die Bestimmungen zur Orientierungs- und zur Zwischenprüfung sind in der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom und den nachfolgenden Änderungssatzungen geregelt Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden (d.h. vor oder nach der Zwischenprüfung absolviert werden können) Im Hauptfach Romanische Philologie werden das Studium einer romanischen Sprache sowie Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache verlangt. Im Bereich dieser zweiten romanischen Sprache sind fo!gende Nachweise zu erbringen: - Grundkurs für RomanistInnen bzw. Kurs Basiskompetenzen I - Fortgeschrittenenkurs für RomanistInnen bzw. Kurs Basiskompetenzen II - ein Proseminar I oder Proseminar II Wird Romanische Philologie sowohl als Hauptfach als auch als Nebenfach studiert, so darf die im Hauptfach geforderte zweite romanische Sprache nicht mit der romanischen Sprache des Nebenfachs identisch sein. Im Nebenfach werden keine Kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache verlangt Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium Voraussetzung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Zwischenprüfungszeugnisse, Studienleistungen und Studienzeiten anderer Universitäten der Bundesrepublik Deutschland, die sich eindeutig auf dasselbe Studienfach und denselben Studiengang (Magister, Staatsexamen, Promotion) beziehen, brauchen nicht formal anerkannt zu werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss des Gemeinsamen Ausschusses der Philosophischen Fakultäten nach Rücksprache mit dem jeweiligen Beauftragten des Romanischen Seminars Inhalt und Veranstaltungstypen Im Hauptstudium sollten die Studierenden die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterentwickeln. Ihnen steht jetzt ein vergleichsweise großer Spielraum zur selbständigen Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung. Eine weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Hauptstudiums sowie die selbständige Wahl und Erarbeitung von Themen und Schwerpunkten für die Abschlussprüfung gelten mithin als Teil der Studienleistung. Daher ist die Anzahl der obligatorischen Lehrveranstaltungen bewusst niedrig gehalten. Was die Arten der Lehrveranstaltungen angeht, so umfasst das Hauptstudium im sprach- und literaturwissenschaftlichen Bereich Vorlesungen, Hauptseminare und Kolloquien sowie begleitende sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen, die für das Examen besonders relevant sind; im sprachpraktischen Bereich wird ein - 4 -
5 differenziertes, auf den Kursen des Grundstudiums aufbauendes Übungsprogramm zur Vervollkommnung der sprachlichen Fertigkeiten angeboten. Die wichtigsten Veranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare. Die Aufgabe der Hauptseminare besteht in der Vertiefung wissenschaftlicher Fragestellungen. In den Hauptseminaren wird eine selbständige und wissenschaftlich begründete Erarbeitung von Problemen durch die Lehrenden gefördert und kontrolliert. Die Kolloquien sind forschungsorientierte Veranstaltungen, die grundsätzlich Doktoranden und Examenssemestern vorbehalten sind. Das Hauptstudium schließt mit der akademischen Abschlussprüfung (Magisterprüfung bzw. Promotion) durch die Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg i. Br. ab Anforderungen im Hauptstudium Obligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium: HAUPTFACH - ein Hauptseminar Sprachwissenschaft - ein Hauptseminar Literaturwissenschaft - ein Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft, das auch aus den Bereichen der zweiten romanischen Sprachen (vgl. 2.2.) stammen kann - Übersetzung Deutsch romanische Sprache Oberstufe - Übersetzung romanische Sprache Deutsch Oberstufe Obligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium: NEBENFACH - ein Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft - Übersetzung romanische Sprache-Deutsch Oberstufe - Übersetzung Deutsch-romanische Sprache Oberstufe - falls nicht im Grundstudium absolviert, das zweite Proseminar II 3. Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung und Promotion) 3.1. Akademische Abschlussprüfung (Magister) im HAUPTFACH Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung unter Hauptfachbedingungen - Zwischenprüfungszeugnis. Zwischenprüfungszeugnisse, die von einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ausgestellt wurden, werden anerkannt - Latinum Erfolgreiche Teilnahme an: - Übersetzung Deutsch romanische Sprache Oberstufe; - Übersetzung romanische Sprache Deutsch Oberstufe; - drei Hauptseminaren, einem sprachwissenschaftlichen und einem literaturwissenschaftlichen, das dritte nach Wahl, also auch aus dem Bereich der zweiten romanischen Sprache; - aus dem Bereich der zweiten romanischen Sprache sind der Grundkurs und der Fortgeschrittenenkurs für Romanisten sowie ein Proseminar I oder Proseminar II nachzuweisen; - ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet ist nachzuweisen, empfohlen wird dieser nach abgelegter Zwischenprüfung. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin auf diesen Nachweis verzichten Magisterprüfung Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Diese besteht aus der Magisterarbeit im ersten Hauptfach sowie einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Magisterarbeit Die Ausarbeitung der Magisterarbeit muss grundsätzlich innerhalb eines halben Jahres erfolgen. Auf Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung beantragt werden. Die Magisterarbeit soll zeigen, daß - 5 -
6 sich der Bewerber/die Bewerberin über ein Problem seines Hauptfaches ein selbständiges wissenschaftlich begründetes Urteil erarbeiten und klar entwickeln kann. Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung hat die Form einer fünfstündigen Klausur, sie besteht aus a) einer Übersetzung Deutsch romanische Sprache (Hauptgebiet) b) einer Übersetzung romanische Sprache (Hauptgebiet) Deutsch oder wahlweise alte Regelung (gültig für alle, die sich bis zur Magisterprüfung anmelden): Kommentierung eines Textes in der Fremdsprache; der Text wird begleitet von drei Fragen Die mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert ca. 60 Minuten. In der mündlichen Prüfung kann der Kandidat Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Schwerpunktbereich wählen. Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf fünf Spezialgebiete (drei im Schwerpunktbereich Sprach- oder Literaturwissenschaft, eines im Bereich, der nicht Schwerpunkt ist, eines im Bereich der Sprache oder Literatur der zweiten romanischen Sprache). Ungeachtet der Wahl des Schwerpunktbereichs und der Spezialgebiete wird Vertrautheit mit den Hauptbegriffen und Methoden der romanischen Sprach- und Literaturwissenschaft sowie mit der Geschichte der Sprache und Literatur erwartet. Teile der mündlichen Prüfung werden in der betreffenden romanischen Sprache durchgeführt Akademische Abschlussprüfung (Magister) im NEBENFACH Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung unter Nebenfachbedingungen - Latinum - Zwischenprüfungszeugnis. Zwischenprüfungszeugnisse, die von einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ausgestellt wurden, werden anerkannt. Erfolgreiche Teilnahme an: - einer Übersetzungsübung Deutsch romanische Sprache, Oberstufe; - einer Übersetzungsübung romanische Sprache Deutsch, Oberstufe; - wurde als Nachweis für die Zwischenprüfung ein Proseminar II Sprachwissenschaft absolviert, ist ein Proseminar II Literaturwissenschaft nachzuweisen und umgekehrt; - einem sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar; - ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet ist nachzuweisen, empfohlen wird dieser nach abgelegter Zwischenprüfung. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin auf diesen Nachweis verzichten Magisterprüfung Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Diese besteht im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung dauert im Nebenfach etwa 30 Minuten. In der mündlichen Prüfung kann der Kandidat/die Kandidatin Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Schwerpunktbereich wählen. Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf drei Spezialgebiete (zwei im Schwerpunktbereich Sprach- und Literaturwissenschaft, eines im Bereich, der nicht Schwerpunkt ist). Ungeachtet der Wahl des Schwerpunktbereichs und der Spezialgebiete wird Vertrautheit mit den Hauptbegriffen und Methoden der romanischen Sprach- und Literaturwissenschaft erwartet. Teile der mündlichen Prüfung werden in der romanischen Sprache durchgeführt Promotion Für die direkte Promotion werden dem Magisterstudiengang äquivalente Leistungsnachweise erwartet: Einzelheiten, die das Hauptstudium betreffen, müssen mit den Prüfern abgesprochen werden. Für die Zulassung zum - 6 -
7 Promotionsverfahren müssen diejenigen Leistungsnachweise und Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die in der Magisterprüfungsordnung genannt sind. Dringend empfohlen wird ein der Promotion vorausgegangenes Studium mit abgeschlossenem Magister- oder Staatsexamenstudium. Eine Immatrikulation ist bei Vorliegen aller Leistungsnachweise im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern nicht erforderlich. Der Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) wird aufgrund einer schriftlichen Arbeit (Dissertation), die in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und zu neuen Erkenntnissen gelangen muss, und einer mündlichen Prüfung (Fachprüfung, Disputation oder Rigorosum) verliehen, siehe die neue Promotionsordnung vom , zuletzt geändert am Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium (einschließlich der Pflichtveranstaltungen vgl. oben 2. und 3.) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Lehrangebot beträgt im Hauptfach höchstens zwischen 76 und 80 SWS und im Nebenfach zwischen 36 und 40 SWS. HAUPTFACH (78 SWS) NEBENFACH (40 SWS) GRUNDSTUDIUM 1. Fachsemester 1. Fachsemester PS I Litwi/Sprawi PS I Litwi/Sprawi Tutorat dazu Tutorat dazu Sprachprakt. Übungen 4 SWS Sprachprakt. Übung Vorlesung 2. Fachsemester 2. Fachsemester PS I Litwi/Sprachwi PS I Litwi/Sprawi Tutorat dazu Sprachprakt. Übung Sprachprakt. Übung Interpretation 3. Fachsemester 3. Fachsemester PS II Litwi/Sprawi PS II Litwi/Sprawi Sprachprakt. Übung Dt.- roman. Übers. Mittelstufe Dt.- roman.übers. Mittelstufe oder eine sprachpraktische oder eine sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen (s.o.) Referenzrahmen (s.o.) Vorlesung Übung zur älteren Sprache und Literatur: Altfranz. bzw. -ital., -port., -rumän., -span. 4. Fachsemester 4. Fachsemester PS II Litwi/Sprawi Roman.- dt. Übers. Mittelstufe Sprachprakt. Übung oder eine weitere sprachprakt. Vorlesung Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen (s.o.) - 7 -
8 HAUPTSTUDIUM 5. Fachsemester 5. Fachsemester Sprachprakt. Übungen 4 SWS Sprachprakt. Übung Hauptseminar Hauptseminar Vorlesung Vorlesung 6. Fachsemester 6. Fachsemester Hauptseminar Hauptseminar Schwerpunkt Roman.- dt. Übers. Oberstufe Roman.- dt. Übers. Oberstufe oder eine sprachprakt. Übung oder eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen C 1 Europäischer Referenzrahmen Vorlesung 7. Fachsemester 7. Fachsernester Hauptseminar Dt.- roman. Übers. Oberstufe der eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen aus dem Modul Kontrastive Systemkompetenz Schwerpunkt Sprawi/litwi. Übung Sprawi/litwi. Übung Vorlesung Dt.- roman. Übers. Oberstufe oder eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen aus dem Modul Kontrastive Systemkompetenz Vorlesung 8. Fachsemester 8. Fachsemester Kolloquium Sprachprakt. Übung Sprawi/Litwi. Übung Sprawi/litwi. Übung Sprachprakt. Übung Vorlesung Studienbegleitende Lehrveranstaltungen zur Romanische Sprache im Hauptfach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Grundkurs bzw. Kurs Basiskompetenzen I Fortgeschrittenenkurs bzw. Kurs Basiskompetenzen II PS I oder PS II Zusätzliche Lehrveranstaltungen nach Studienplan im Hauptfach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Landeskunde EDV-Kurs 5 Weitere wichtige Hinweise: für Studierende, die über keine bzw. nur geringe Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache verfügen: Vor Besuch des Proseminars I: Einführung in die Sprachwissenschaft wird die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs für RomanistInnen bzw. am Kurs Basiskompetenzen I, vor Besuch des Proseminars I: Einführung in die Literaturwissenschaft die erfolgreiche Teilnahme am Grund- und am Fortgeschrittenenkurs für Romanist. bzw. an den Kursen Basiskompetenzen I und II dringend empfohlen
ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU. STUDIENPLAN FRANZÖSISCH / ITALIENISCH / SPANISCH (LEHRAMT) Stand: Januar 2009
ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN FRANZÖSISCH / ITALIENISCH / SPANISCH (LEHRAMT) Stand: Januar 2009 Inhalt 1. Gegenstand des Studiums 2. Aufbau und Dauer des Studiengangs
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
MehrNr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991
Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische
MehrFrankoMedia - Französische Sprache, Literatur und Kultur
Vom 11. Oktober 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 50, S. 351 521) in der Fassung vom 18. Dezember 2009 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 40, Nr. 82, S. 434 490) Prüfungsordnung für den Studiengang
MehrPrüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der
MehrZwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie-
02-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Zwischenprüfungsordnung der Universität
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische
MehrNr. 3 Soziologie 21. Mai 2003
Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 I Allgemeine Bestimmungen 1 Allgemeines (1) Das Fach Soziologie kann im Magisterstudiengang als Hauptfach in Verbindung mit einem anderen Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches Slavische
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrFachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Romanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienführer Romanistik
3.1 MAGISTER 1 In Einzelfragen informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Studienberatern (siehe Übersicht S. 27 dieses Studienführers). Den Text der rahmenprüfungsordnung (MARPO 98) können Sie auf
MehrSTUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1156] Auf Grund
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1152; geändert
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrPrüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.12.2011 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 (Auszug/Lesefassung) Für Studierende, die Ihr Bachelorstudium
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
MehrStudienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrUniversität Freiburg
Universität Freiburg Studienplan Gender Studies / Geschlechterforschung Magister Artium (M.A.)/Promotion Nebenfach 1. Gegenstand des Studiums Gender Studies bezeichnen interdisziplinär ausgerichtete Forschungsansätze,
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
Mehr(Fundstelle:
Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.12.2011 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 Fachspezifische Bestimmungen für das
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
Mehrder Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern
Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches
148 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 16.5 Islamische Kunstgeschichte und Archäologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende
MehrPrüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der
MehrOrdnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63
Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung
MehrAnlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse
Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien
Mehr- 22/10 - Vom 28. Juni 2001
- 22/10 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Theaterwissenschaft Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Theaterwissenschaft
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von
MehrDer Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.
Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt
MehrTschechisch I. TSC M 01 Basismodul Sprachausbildung 1. und (nur Magister) oder TSC M 05 Basismodul Literaturwissenschaft
schechisch I 1. Studieneinheit: schechisch I. Fachgebiet / Verantwortlich: Slavistik / Prof. Dr. Marek Nekula 3. Inhalte / Lehrziele: Gute passive Kenntnisse der tschechischen Sprache, Kenntnisse entweder
Mehr4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium
Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.12.2011 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 (Auszug/Lesefassung) Studierende, die ihr Studium
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
MehrItalien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft)
Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 2. Fachgebiet / Verantwortlich Romanistik (Italienisch) / Prof. Dr.
MehrFachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006
Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)
MehrOrdnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 44
Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 5. Deutsch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2) Über die
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Studienplan
Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
MehrITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 Interdisziplinäres Nebenfach im Studiengang Magister Artium am Frankreich- Zentrum im Zentrum für Höhere Studien
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
Mehr13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. März 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität
MehrScheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie:
Scheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie: A. Lehramtsstudium B. Magisterstudium C. Bachelor-Studium D. Master-Studium Unter Scheinen sind alle von
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
Mehrfür den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis.
FRA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Gymnasiumkenntnisse (etwa
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrStudienführer Romanistik
3.2 LEHRAMT 1 In Einzelfragen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Studienberaterin, Frau Küchler, sowie bei der für Didaktik der romanischen Sprachen zuständigen Professorin, Frau Professor
MehrGrundlagen- und Orientierungsprüfung:
Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende im Hauptfach Französische Philologie müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens 15 Leistungspunkte nachweisen. Studierende im Nebenfach Französische
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.
Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:
Mehr- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
- 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
MehrNeuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie
GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen
MehrI. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen
Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Katholische Religionslehre als 3. Fach)
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
Mehr1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)
1 Version 8c Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) Besonderer Teil II. Die Prüfungen im Nebenfach Politikwissenschaft 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen
Mehr2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine
11. Griechisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Zur Aufnahme des Studiums im Fach Griechisch ist das Graecum erforderlich. Spätestens
MehrVeranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul
B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B
MehrStudiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch
Anlage 2.10: Fachanhang Inhaltsübersicht 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums 1.3 Sprachkenntnisse 1.4 Anwesenheitspflicht, Prüfungsvorleistungen
MehrSlavistik web.uni-bamberg.de/split/slavistik
Slavistik web.uni-bamberg.de/split/slavistik Stand: Mai 2006 1. Das Erlernen slavischer Sprachen, ihrer Struktur (synchrone Sprachwissenschaft) und Geschichte (diachrone Sprachwissenschaft), sowie das
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen
MehrD I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
MehrStudienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung
MehrFrankoMedia: Sprache, Literatur und Kultur. Im Hauptfach "FrankoMedia: Sprache, Literatur und Kultur" sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Vom 11. Oktober 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 50, S. 351 521) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 38, Nr. 62, S. 275 333 ) Prüfungsordnung für den Studiengang
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Christliche Archäologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Christliche Archäologie- Bekanntmachung vom 28.Juli 1981 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Fachgebiet der Christlichen Archäologie
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
Mehr