ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN ROMANISCHE PHILOLOGIE MAGISTER / PROMOTION

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1 Stand: 17.April 2008 ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN ROMANISCHE PHILOLOGIE MAGISTER / PROMOTION gemäß der Magisterprüfungsordnung vom und der Orientierungs - und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom Gegenstand des Studiums 2 2. Aufbau und Dauer des Studiengangs Erster Studienabschnitt : Grundstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Anforderungen im Grundstudium Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden (d.h. vor oder nach der Zwischenprüfung absolviert werden können) Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Anforderungen im Hauptstudium 5 3. Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) und Promotion Akademische Abschlussprüfung (Magister) im HAUPTFACH Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung unter Hauptfachbedingungen Magisterprüfung Akademische Abschlussprüfung (Magister) im NEBENFACH Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung unter Nebenfachbedingungen Magisterprüfung Promotion 6 4. Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium 7 5. Weitere, wichtige Hinweise 8-1 -

2 1. Gegenstand des Studiums Gegenstand der Romanischen Philologie sind die romanischen Sprachen und Literaturen unter Einbeziehung des historischen und sozio-kulturellen Kontextes. An der Universität Freiburg können folgende romanischen Sprachen studiert werden: Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch. Gemäß der Ordnung für die akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) vom , zuletzt geändert am und der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten vom , zuletzt geändert im September 2001, können im Magister- und Promotionsstudiengang entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt werden. Wird Romanische Philologie als Hauptfach gewählt, so kann eine weitere romanische Sprache als Nebenfach, nicht aber als Hauptfach gewählt werden. Jedoch können in Kombination mit einem Hauptfach außerhalb der Romanischen Philologie zwei romanische Sprachen als Nebenfächer gewählt werden. Das Fach Romanische Philologie wird von der Organisation der Forschung und der Lehre an der Hochschule her aufgeteilt in Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft. Hinzu kommt der sprachpraktische Bereich, in dem der Erwerb ausreichender Kenntnisse der entsprechenden Sprachen in Wort und Schrift gesichert werden soll. 1. Aufbau und Dauer des Studiengangs Das Magisterstudium gliedert sich im Rahmen der Regelstudienzeit gemäß 4 Abs. 1 der Magisterprüfungsordnung vom , zuletzt geändert am , in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung (...) abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt, wobei bis zum Ende des 9. Fachsemesters die Magisterarbeit angefertigt und die Fachprüfungen abgelegt sein sollten Erster Studienabschnitt: Grundstudium Inhalt und Veranstaltungstypen Das Grundstudium soll den Studierenden die notwendigen praktischen Sprachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Kenntnis aller wichtigen Hilfsmittel vermitteln und in die einzelnen wissenschaftlichen Methoden und Probleme des Fachs einführen. Das Grundstudium umfasst die Zeit vom ersten Semester bis zur Zwischenprüfung. Das Grundstudium kennt folgende Arten von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Proseminare I = Einführungen, Proseminare II, sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen sowie sprachpraktische Übungen. Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Die Proseminare I = Einführungen in die Sprach- bzw. Literaturwissenschaft führen in die Methoden und Forschungsrichtungen, aber auch in die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ein (Fachbibliographien, Nachschlagewerke, Bibliotheksbenutzung etc.). Vor dem Besuch des ersten Proseminars I oder im selben Semester sollten die Studierenden an einer Führung durch die Seminarbibliothek oder die Universitätsbibliothek sowie an der Medienkundeveranstaltung Einführung in die elektronischen Medien für Romanisten teilnehmen. Die Proseminare II schließen an den Ausbildungsstand der Einführungen an, indem sie die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in konkreten wissenschaftlichen Aufgaben weiter erproben und vertiefen. Die Studierenden sollen wissenschaftliche Themen selbständig und unter Verwendung der notwendigen Hilfsmittel bearbeiten und zur Diskussion stellen (Referate und Hausarbeiten). Die sprach- und literaturwissenschaftlichen Übungen bieten eine zusätzliche Möglichkeit, außerhalb der Proseminaranforderungen wissenschaftliche Themen in lockerem Rahmen zu erarbeiten bzw. in gemeinsamer Lektüre bestimmter Texte zu konkretisieren und zu vertiefen. Die sprachpraktischen Übungen bilden die Grundlage sowohl für ein sprachwissenschaftliches als auch für ein literaturwissenschaftliches Studium. Sie zielen auf den Erwerb einer möglichst lautreinen Aussprache und einer passiven wie aktiven Beherrschung des Wortschatzes, der Grammatik und Orthographie der jeweiligen romanischen Sprache. Die sprachpraktischen Übungen sind hinsichtlich ihres Schwierigkeitsgrades gestaffelt

3 2.1.2 Anforderungen im Grundstudium (nach der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom ) Obligatorische Veranstaltungen im Grundstudium: HAUPTFACH Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen:: 1. Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft 2. Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Proseminar II: Sprachwissenschaft 4. Proseminar II: Literaturwissenschaft [Eines der beiden Proseminare II kann durch einen qualifizierten Landeskundeschein ersetzt werden.) 5. Altfranzösisch bzw. Altitalienisch (wahlweise Altokzitanisch), Altportugiesisch, Altrumänisch, Altspanisch 6. a) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen b) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe oder eine sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 7. Hören und Sprechen II (Sprachtest) oder eine weitere sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 8. Lateinanforderungen für Magister: Latinum für Promotion: Großes Latinum: nur bei Dissertationen mit diachronisch - sprachhistorischem Schwerpunkt Die drei Leistungsnachweise unter 6.a), b) und unter 7. müssen insgesamt die drei Module Textproduktion, Kontrastive Systemkompetenz und Kommunikative Kompetenz abdecken; empfohlen werden Textproduktion B 1, Kontrastive Systemkompetenz B 2 und Kommunikative Kompetenz B 2. Obligatorische Veranstaltungen im Grundstudium NEBENFACH: Bei der Meldung zum Abschluss der studienbegleitenden Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen: 1. ein Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft 2. ein Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen 4. Lateinanforderungen (für Magister und Promotion: Latinum) In folgenden Lehrveranstaltungen müssen individuelle Leistungen erbracht werden und von dem oder der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Prüfung bescheinigt werden: 1. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe - oder eine sprachpraktische Übung B 1 Europäischer Referenzrahmen 2. Herübersetzung von der romanischen Sprache ins Deutsche, Mittelstufe oder eine weitere sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen 3. ein Proseminar II (Sprach- oder Literaturwissenschaft). Die beiden unter 1. und 2. genannten Leistungsnachweise müssen insgesamt die zwei Module Textproduktion und Kontrastive Systemkompetenz abdecken. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen; diese kann einmal wiederholt werden. Ist die Orientierungsprüfung einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch. Als Orientierungsprüfungsleistung für Haupt- und Nebenfach gilt: 1. ein Proseminar I (wahlweise Literaturoder Sprachwissenschaft), 2. der Nachweis des erfolgreichen Besuchs einer sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltung (unter Ausschluss des Kurses Basiskompetenzen I) Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Sie soll damit so früh wie möglich die Fächerwahl bestätigen - 3 -

4 oder korrigieren und zur Straffung und Kürzung des Studiums beitragen. Sie soll erweisen, ob die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen methodischen Grundlagen und erforderlichen Sprachund Sachkenntnisse vorhanden sind. ( 1 Abs. 1 der OZPO vom , zuletzt geändert im September 2001). Die Zwischenprüfung soll spätestens am Ende des 4. Fachsemesters, d.h. bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters, abgelegt sein. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Zulassungsvoraussetzungen sowie die beiden mündlichen Prüfungen der Zwischenprüfung (Hauptfach) bzw. die für die studienbegleitende Zwischenprüfung vorgeschriebenen Leistungsnachweise (Nebenfach) erbracht sein sollen. Die Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Zwischenprüfung kann allerdings ohne besondere Genehmigung auch noch bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt werden (mit Wiederholungsmöglichkeit im 6. FS). Ohne genehmigten Aufschub gilt: Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. FS abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, d.h. in diesem Fach kann keine ZP mehr abgelegt werden, das Studium in diesem Teilstudiengang ist nicht mehr fortführbar (siehe 10 der OZ- PO). Im Sinne einer angemessene Studiendauer möchten wir allen Studierenden dringend empfehlen, die Zwischenprüfungen möglichst in allen Studienfächern bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abzulegen! Die Bestimmungen zur Orientierungs- und zur Zwischenprüfung sind in der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom und den nachfolgenden Änderungssatzungen geregelt Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden (d.h. vor oder nach der Zwischenprüfung absolviert werden können) Im Hauptfach Romanische Philologie werden das Studium einer romanischen Sprache sowie Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache verlangt. Im Bereich dieser zweiten romanischen Sprache sind fo!gende Nachweise zu erbringen: - Grundkurs für RomanistInnen bzw. Kurs Basiskompetenzen I - Fortgeschrittenenkurs für RomanistInnen bzw. Kurs Basiskompetenzen II - ein Proseminar I oder Proseminar II Wird Romanische Philologie sowohl als Hauptfach als auch als Nebenfach studiert, so darf die im Hauptfach geforderte zweite romanische Sprache nicht mit der romanischen Sprache des Nebenfachs identisch sein. Im Nebenfach werden keine Kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache verlangt Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium Voraussetzung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Zwischenprüfungszeugnisse, Studienleistungen und Studienzeiten anderer Universitäten der Bundesrepublik Deutschland, die sich eindeutig auf dasselbe Studienfach und denselben Studiengang (Magister, Staatsexamen, Promotion) beziehen, brauchen nicht formal anerkannt zu werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss des Gemeinsamen Ausschusses der Philosophischen Fakultäten nach Rücksprache mit dem jeweiligen Beauftragten des Romanischen Seminars Inhalt und Veranstaltungstypen Im Hauptstudium sollten die Studierenden die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterentwickeln. Ihnen steht jetzt ein vergleichsweise großer Spielraum zur selbständigen Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung. Eine weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Hauptstudiums sowie die selbständige Wahl und Erarbeitung von Themen und Schwerpunkten für die Abschlussprüfung gelten mithin als Teil der Studienleistung. Daher ist die Anzahl der obligatorischen Lehrveranstaltungen bewusst niedrig gehalten. Was die Arten der Lehrveranstaltungen angeht, so umfasst das Hauptstudium im sprach- und literaturwissenschaftlichen Bereich Vorlesungen, Hauptseminare und Kolloquien sowie begleitende sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen, die für das Examen besonders relevant sind; im sprachpraktischen Bereich wird ein - 4 -

5 differenziertes, auf den Kursen des Grundstudiums aufbauendes Übungsprogramm zur Vervollkommnung der sprachlichen Fertigkeiten angeboten. Die wichtigsten Veranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare. Die Aufgabe der Hauptseminare besteht in der Vertiefung wissenschaftlicher Fragestellungen. In den Hauptseminaren wird eine selbständige und wissenschaftlich begründete Erarbeitung von Problemen durch die Lehrenden gefördert und kontrolliert. Die Kolloquien sind forschungsorientierte Veranstaltungen, die grundsätzlich Doktoranden und Examenssemestern vorbehalten sind. Das Hauptstudium schließt mit der akademischen Abschlussprüfung (Magisterprüfung bzw. Promotion) durch die Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg i. Br. ab Anforderungen im Hauptstudium Obligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium: HAUPTFACH - ein Hauptseminar Sprachwissenschaft - ein Hauptseminar Literaturwissenschaft - ein Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft, das auch aus den Bereichen der zweiten romanischen Sprachen (vgl. 2.2.) stammen kann - Übersetzung Deutsch romanische Sprache Oberstufe - Übersetzung romanische Sprache Deutsch Oberstufe Obligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium: NEBENFACH - ein Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft - Übersetzung romanische Sprache-Deutsch Oberstufe - Übersetzung Deutsch-romanische Sprache Oberstufe - falls nicht im Grundstudium absolviert, das zweite Proseminar II 3. Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung und Promotion) 3.1. Akademische Abschlussprüfung (Magister) im HAUPTFACH Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung unter Hauptfachbedingungen - Zwischenprüfungszeugnis. Zwischenprüfungszeugnisse, die von einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ausgestellt wurden, werden anerkannt - Latinum Erfolgreiche Teilnahme an: - Übersetzung Deutsch romanische Sprache Oberstufe; - Übersetzung romanische Sprache Deutsch Oberstufe; - drei Hauptseminaren, einem sprachwissenschaftlichen und einem literaturwissenschaftlichen, das dritte nach Wahl, also auch aus dem Bereich der zweiten romanischen Sprache; - aus dem Bereich der zweiten romanischen Sprache sind der Grundkurs und der Fortgeschrittenenkurs für Romanisten sowie ein Proseminar I oder Proseminar II nachzuweisen; - ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet ist nachzuweisen, empfohlen wird dieser nach abgelegter Zwischenprüfung. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin auf diesen Nachweis verzichten Magisterprüfung Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Diese besteht aus der Magisterarbeit im ersten Hauptfach sowie einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Magisterarbeit Die Ausarbeitung der Magisterarbeit muss grundsätzlich innerhalb eines halben Jahres erfolgen. Auf Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung beantragt werden. Die Magisterarbeit soll zeigen, daß - 5 -

6 sich der Bewerber/die Bewerberin über ein Problem seines Hauptfaches ein selbständiges wissenschaftlich begründetes Urteil erarbeiten und klar entwickeln kann. Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung hat die Form einer fünfstündigen Klausur, sie besteht aus a) einer Übersetzung Deutsch romanische Sprache (Hauptgebiet) b) einer Übersetzung romanische Sprache (Hauptgebiet) Deutsch oder wahlweise alte Regelung (gültig für alle, die sich bis zur Magisterprüfung anmelden): Kommentierung eines Textes in der Fremdsprache; der Text wird begleitet von drei Fragen Die mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert ca. 60 Minuten. In der mündlichen Prüfung kann der Kandidat Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Schwerpunktbereich wählen. Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf fünf Spezialgebiete (drei im Schwerpunktbereich Sprach- oder Literaturwissenschaft, eines im Bereich, der nicht Schwerpunkt ist, eines im Bereich der Sprache oder Literatur der zweiten romanischen Sprache). Ungeachtet der Wahl des Schwerpunktbereichs und der Spezialgebiete wird Vertrautheit mit den Hauptbegriffen und Methoden der romanischen Sprach- und Literaturwissenschaft sowie mit der Geschichte der Sprache und Literatur erwartet. Teile der mündlichen Prüfung werden in der betreffenden romanischen Sprache durchgeführt Akademische Abschlussprüfung (Magister) im NEBENFACH Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung unter Nebenfachbedingungen - Latinum - Zwischenprüfungszeugnis. Zwischenprüfungszeugnisse, die von einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ausgestellt wurden, werden anerkannt. Erfolgreiche Teilnahme an: - einer Übersetzungsübung Deutsch romanische Sprache, Oberstufe; - einer Übersetzungsübung romanische Sprache Deutsch, Oberstufe; - wurde als Nachweis für die Zwischenprüfung ein Proseminar II Sprachwissenschaft absolviert, ist ein Proseminar II Literaturwissenschaft nachzuweisen und umgekehrt; - einem sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar; - ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet ist nachzuweisen, empfohlen wird dieser nach abgelegter Zwischenprüfung. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin auf diesen Nachweis verzichten Magisterprüfung Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Diese besteht im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung dauert im Nebenfach etwa 30 Minuten. In der mündlichen Prüfung kann der Kandidat/die Kandidatin Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Schwerpunktbereich wählen. Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf drei Spezialgebiete (zwei im Schwerpunktbereich Sprach- und Literaturwissenschaft, eines im Bereich, der nicht Schwerpunkt ist). Ungeachtet der Wahl des Schwerpunktbereichs und der Spezialgebiete wird Vertrautheit mit den Hauptbegriffen und Methoden der romanischen Sprach- und Literaturwissenschaft erwartet. Teile der mündlichen Prüfung werden in der romanischen Sprache durchgeführt Promotion Für die direkte Promotion werden dem Magisterstudiengang äquivalente Leistungsnachweise erwartet: Einzelheiten, die das Hauptstudium betreffen, müssen mit den Prüfern abgesprochen werden. Für die Zulassung zum - 6 -

7 Promotionsverfahren müssen diejenigen Leistungsnachweise und Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die in der Magisterprüfungsordnung genannt sind. Dringend empfohlen wird ein der Promotion vorausgegangenes Studium mit abgeschlossenem Magister- oder Staatsexamenstudium. Eine Immatrikulation ist bei Vorliegen aller Leistungsnachweise im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern nicht erforderlich. Der Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) wird aufgrund einer schriftlichen Arbeit (Dissertation), die in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und zu neuen Erkenntnissen gelangen muss, und einer mündlichen Prüfung (Fachprüfung, Disputation oder Rigorosum) verliehen, siehe die neue Promotionsordnung vom , zuletzt geändert am Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium (einschließlich der Pflichtveranstaltungen vgl. oben 2. und 3.) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Lehrangebot beträgt im Hauptfach höchstens zwischen 76 und 80 SWS und im Nebenfach zwischen 36 und 40 SWS. HAUPTFACH (78 SWS) NEBENFACH (40 SWS) GRUNDSTUDIUM 1. Fachsemester 1. Fachsemester PS I Litwi/Sprawi PS I Litwi/Sprawi Tutorat dazu Tutorat dazu Sprachprakt. Übungen 4 SWS Sprachprakt. Übung Vorlesung 2. Fachsemester 2. Fachsemester PS I Litwi/Sprachwi PS I Litwi/Sprawi Tutorat dazu Sprachprakt. Übung Sprachprakt. Übung Interpretation 3. Fachsemester 3. Fachsemester PS II Litwi/Sprawi PS II Litwi/Sprawi Sprachprakt. Übung Dt.- roman. Übers. Mittelstufe Dt.- roman.übers. Mittelstufe oder eine sprachpraktische oder eine sprachpraktische Übung B 2 Europäischer Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen (s.o.) Referenzrahmen (s.o.) Vorlesung Übung zur älteren Sprache und Literatur: Altfranz. bzw. -ital., -port., -rumän., -span. 4. Fachsemester 4. Fachsemester PS II Litwi/Sprawi Roman.- dt. Übers. Mittelstufe Sprachprakt. Übung oder eine weitere sprachprakt. Vorlesung Übung B 2 Europäischer Referenzrahmen (s.o.) - 7 -

8 HAUPTSTUDIUM 5. Fachsemester 5. Fachsemester Sprachprakt. Übungen 4 SWS Sprachprakt. Übung Hauptseminar Hauptseminar Vorlesung Vorlesung 6. Fachsemester 6. Fachsemester Hauptseminar Hauptseminar Schwerpunkt Roman.- dt. Übers. Oberstufe Roman.- dt. Übers. Oberstufe oder eine sprachprakt. Übung oder eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen C 1 Europäischer Referenzrahmen Vorlesung 7. Fachsemester 7. Fachsernester Hauptseminar Dt.- roman. Übers. Oberstufe der eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen aus dem Modul Kontrastive Systemkompetenz Schwerpunkt Sprawi/litwi. Übung Sprawi/litwi. Übung Vorlesung Dt.- roman. Übers. Oberstufe oder eine sprachprakt. Übung C 1 Europäischer Referenzrahmen aus dem Modul Kontrastive Systemkompetenz Vorlesung 8. Fachsemester 8. Fachsemester Kolloquium Sprachprakt. Übung Sprawi/Litwi. Übung Sprawi/litwi. Übung Sprachprakt. Übung Vorlesung Studienbegleitende Lehrveranstaltungen zur Romanische Sprache im Hauptfach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Grundkurs bzw. Kurs Basiskompetenzen I Fortgeschrittenenkurs bzw. Kurs Basiskompetenzen II PS I oder PS II Zusätzliche Lehrveranstaltungen nach Studienplan im Hauptfach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Landeskunde EDV-Kurs 5 Weitere wichtige Hinweise: für Studierende, die über keine bzw. nur geringe Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache verfügen: Vor Besuch des Proseminars I: Einführung in die Sprachwissenschaft wird die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs für RomanistInnen bzw. am Kurs Basiskompetenzen I, vor Besuch des Proseminars I: Einführung in die Literaturwissenschaft die erfolgreiche Teilnahme am Grund- und am Fortgeschrittenenkurs für Romanist. bzw. an den Kursen Basiskompetenzen I und II dringend empfohlen

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