ZetA -Newsletter. Ausgabe 1 / Januar 2007
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- Louisa Waldfogel
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1 ZetA -Newsletter Ausgabe 1 / Januar 2007 In dieser Ausgabe: 1. Der Kunde ist weiblich 2. Aufbewahrungsfristen 3. Das ZetA -Manual als EDV-Version 4. Nachweis Selbstbewertung Dr. Joachim Gauck beim Apothekertag 6. Fortbildungskalender 7. Anmeldung zum 9. Thüringer Apothekertag am 11. und 12. Mai 2007 in Gera 1. DER KUNDE IST WEIBLICH Ein Höhepunkt des Thüringer Apothekertages am 11. und 12. Mai 2007 in Gera ist der Vortrag von Frau Diana Jaffé zum Gender Marketing. Frau Jaffé rät den Unternehmen, Frauen als Kundinnen ernst zu nehmen. Produkte und Marketing müssen den Bedürfnis sen der "Wirtschaftsmacht Frau" besser angepasst werden, denn Frauen treffen längst die Mehrheit aller wesentlichen Investitionsentscheidungen für sich und ihre Familie. Zudem sind die Konsumentinnen in Bezug auf Qualität, Service und Preis sehr viel wählerischer, als allgemein angenommen. Genderspezifische Unterschiede machen sich überall bemerkbar: In den Fähigkeiten, Wünschen, Lebensgestaltungen, im Umgang mit technischen Produkten, Alltagsgütern, im Kommunikations- und Kaufverhalten. Dies alles und noch viel mehr berücksichtigt die gesonderte Betrachtung von Frauen und Männern als Nutzer und Käufer. Gender Marketing bezieht sowohl die biologischen Voraussetzungen als auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein. Es berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Hirnforschung und der Soziobiologie ebenso, wie den Gesellschaftswandel und die damit verbundene Veränderung der Geschlechterrollen. Der gesellschaftliche Aspekt wird deswegen berücksichtigt, weil daraus die Veränderungen und manchmal abrupten Richtungswechsel in Märkten resultieren. Somit haben wir es quasi mit Konstanten (evolutionäre Prägung) und Variablen (Gesellschaft) zu tun Diana Jaffé Diana Jaffé studierte Betriebswirtschaft, Kommunikation und ist Applikationsentwicklerin Client/Server. Von 1990 bis 2000 war sie im Marketing von zahlreichen mittelständischen und großen Unternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung tätig, sowohl in Anstellung, wie auch als freie Beraterin. Sie arbeitete in unterschiedlichen Funktionen für Kunden wie Adidas, Allianz, Langnese, Jenoptik, Bankgesellschaft Berlin, Deutsche Bank, Documenta, ARD, Deutsche Welle, Bundesministerium für Wirtschaft und viele andere mehr. Im Jahr 2001 gründete Diana Jaffé die Bluestone AG, deren alleiniger Vorstand sie ist. Sie ist Autorin des Buchs Der Kunde ist weiblich (2005, E- CON). Diana Jaffé ist Mitglied im internationalen Hochbegabtennetzwerk Mensa. Weitere Informationen finden Sie unter Was ist Gender Marketing? Gender Marketing ist das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Verbrauchern abgestimmte Marketing-Prinzip. Man könnte es auch auf eine einfache Formel bringen: Frauenmarketing + Männermarketing = Gender Marketing. Widerspricht das Gender Marketing dem Prinzip der Gleichberechtigung? Keineswegs! Solange die Unterschiede zwischen Frauen und Männern als das begriffen werden, was sie sind: Verschiedenheit ohne das Attribut von Unter- oder Überlegenheit. Gleichstellung ist keinesfalls gleichbedeutend mit Gleichmacherei. Gleichstellung erfordert vor allem Eines: Den Respekt vor den Besonderheiten des jeweils anderen. Vive la différence! Sie möchten mehr über das Gender Marketing erfahren? Dann zögern Sie nicht, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie unter:
2 2. AUFBEWAHRUNGSFRISTEN Mit Wirkung vom 11. Oktober 2006 wurden die im 22 Abs. 1 Satz 1 der Apothekenbetriebsordnung festgelegten Aufbewahrungsfristen von 3 auf 5 Jahre erhöht. Eine aktuelle Übersicht über die Aufbewahrungsfristen der im Apothekenbetrieb vorgeschriebenen Aufzeichnungen haben wir für Sie auf den nächsten Seiten zusammengestellt. Um Ihre Unterlagen für die Rezertifizierung Ihrer Apotheke zusammenzustellen, ist ein Nachweis der jährlichen internen und externen Überprüfung erforderlich. Wir bitten die Apotheken mit einem ZetA -Qualitätssiegel uns Ihre Unterlagen zur Selbstbewertung, die Teilnahmebestätigung bzw. die Mitteilung über die Durchführung der externen und das Protokoll der internen Bewertung der Beratungsqualität 3. DAS ZETA -MANUAL ALS EDV-VERSION in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen in Zur Unterstützung und Durchführung der Selbstbewertung besteht Kopie einzureichen. nunmehr die Möglichkeit das ZetA -Manual als EDV-Version zu bestellen. Die Software entspricht inhaltlich der aktuellen Print- Version des Manuals und ist für die Übergabe an die elektronische Auswertung erforderlich. Die Zusendung des Kriterienkataloges im Print-Format ist nur notwendig für den Antrag auf Zertifizierung/Rezertifizierung und sollte beim Einreichen vom Apothekenleiter unterschrieben sein. Für bereits zertifizierte Apotheken reicht zum Nachweis der jährlichen Selbstbewertung die Zusendung der elektronischen Auswertung. Damit besteht zusätzlich die Möglichkeit den Verlauf der erreichten Ergebnisse im Internet darzustellen. Zur elektronischen Auswertung benötigen wir Ihre Antworten als exportierte Datei aus der EDV-Version. Nach Abschluss Ihrer Selbstbewertung senden Sie bitte diese Datei mit dem Betreff "ZetA- Manual_NAME_APOTHEKE" an: info@zeta-apotheke.de. 5. DR. JOACHIM GAUCK BEIM APOTHEKERTAG Joachim Gauck wurde 1940 in Rostock als Sohn eines Kapitäns geboren. Nach dem Abitur studierte er Theologie. Als Pfarrer in Lüssow bei Güstrow und später im Neubaugebiet Rostock- Evershagen wurde er durch seine offenen und kritischen Worte bekannt gehörte Joachim Gauck zu den Mitbegründern des "Neuen Forum" in seiner Heimatstadt. Nach Wahl durch die Volkskammer wurde Joachim Gauck zum 3. Oktober 1990 vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler zum "Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes" berufen. Seit Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes des Deutschen Bundestages Ende 1991 war er bis zum Jahr 2000 Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verantwortung trotz aller Widrigkeiten Im Rahmen des Apothekertages wird Dr. h.c. Joachim Gauck am 12. Mai 2007 in Gera zum Thema Verantwortung trotz aller Widrigkeiten referieren. Bereits 2004 begeisterte Gauck die Zuhörerschaft beim Deutschen Apothekertag. Er versuchte eine Anwort auf die Frage Deutschland einig Jammerland? zu finden. Sein Fazit: Die Ossis sind wirklich anders! Auch Wessis jammern, nur auf anderem Niveau! Und: Allen Deutschen - in Ost und West - mangelt es an Stolz auf das Erreichte, die Freiheit in der Gesellschaft und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie möchten mehr über den Thüringer Apothekertag erfahren? Dann zögern Sie nicht, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie unter: 4. NACHWEIS SELBSTBEWERTUNG 2006 Mit der Zertifizierung haben Sie den Grundstein für eine langfristige Etablierung eines QM-Systems in der Apotheke gelegt. Nun kommt es darauf an, den kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter zu führen. Abläufe müssen im Rahmen von internen Audits geprüft und das gesamt Qualitätsmanagement einer Selbstbewertung unterzogen werden. Hierfür ist unter anderem notwendig, sich jährlich einer externen und internen Bewertung der Beratungsleistung zu unterziehen. Impressum: ZetA c/o Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße Erfurt Redaktion: Text: Verantwortlicher Redakteur: Telefon: Fax: info@zeta-apotheke.de Internet: D. Neidel D. Neidel
3 5.2. Aufbewahrungsfristen der im Apothekenbetrieb vorgeschriebenen Aufzeichnungen Aufzeichnungen Erläuterungen Aufbewahrungsfristen Herstellungsprotokoll für Defektur Prüfprotokoll für Defektur Prüfprotokoll für Ausgangsstoffe (Drogen, Chemikalien) Prüfprotokoll für Fertigarzneimittel Einfuhr von Arzneimitteln (Importkartei) Erwerb und Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln Meldung festgestellter Arzneimittelrisiken Veranlasste Maßnahmen bei Rückrufen, Chargensperrungen, Rückgabe oder Vernichtung von Arzneimitteln aufgrund von Rückrufen Prüfprotokoll von Stationen im Krankenhaus Überprüfungsprotokoll im Heim pro Charge [Chargengröße max. 100 abgabefertige Packungen ( 8 Abs. 1 ApBetrO)] Von der Prüfung kann abgesehen werden, soweit die Qualität durch das Herstellungsverfahren gewährleistet ist ( 8 Abs. 2,3 ApBetrO) pro gelieferte Packung, bei Ausgangsstoffen mit Prüfzertifikat nach 6 Abs. 3 ApBetrO ist zumindest die Identität festzustellen ( 6 Abs. 1,3 und 11 Abs. 1,2 ApBetrO) stichprobenweise Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel (mind. ein Fertigarzneimittel pro Arbeitstag) ( 12 Abs. 1,2 ApBetrO) jedes gemäß 73 Abs. 3 AMG eingeführte Arzneimittel ( 18 Abs. 1 ApBetrO) geordnete Zusammenstellung der Lieferscheine, Rechnungen oder Warenbegleitscheine, aus denen Art und Menge des Arzneimittels hervorgeht Kopie der Verschreibung (einschl. Name und Anschrift des Tierhalters, Name und Anschrift des verschreibenden Tierarztes, Charge (ggf. Herstellungsdatum), Abgabedatum, Kopie der Verschreibung) alternativ: Dokumentation in einer Kartei ( 19 ApBetrO) Meldung von Qualitäts-, Verpackungs- und Kennzeichnungsmängeln sowie Neben- und Wechselwirkungen ( 21 ApBetrO) Aufzeichnung über den Rückruf und die Rückgabe von Arzneimitteln auf Grund eines Rückrufes Bei Lieferung von Arzneimitteln an andere Apotheken ist die Chargenbezeichnung des jeweiligen Arzneimittels zu dokumentieren und dem Empfänger mitzuteilen. ( 21 ApBetrO 22 Abs. 1, 1a ApBetrO) Halbjährliche Prüfung der Arzneimittelvorräte auf den Stationen ( 32 ApBetrO) Prüfung der ordnungsgemäßen, bewohnerbezogenen Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten ( 12 a ApoG) 3 Jahre (Empfehlung der Bundesapothekerkammer)
4 Aufzeichnungen Erläuterungen Aufbewahrungsfristen BtM Rezepte/ Anforderungsscheine BtM Kartei (auch per EDV), Vernichtungsprotokolle BtM Lieferscheine Patientenkartei für Substitutionsmitteleinnahme Geordnete Zusammenstellung der Teile I der BtM Rezepte/Anforderungsscheine ( 12 Abs. 4 BtMVV) unverzüglich nach Bestandsänderung je Betäubungsmittel am Ende eines Kalendermonats ist der Bestand zu überprüfen sowie ggf. Ausdruck bei EDV Aufzeichnung Bestandsänderungen sind vom Apothekenleiter monatlich abzuzeichnen ( 13 Abs. 2, 3 und 14 BtMVV) nach Erwerbsdaten geordnet ( 5 BtM Binnenhandelsverordnung) patientenbezogene Verbrauchs- und Bestandsführung bei Apotheken, die die Vergabe von Substitutionsmitteln in ihrer Apotheke durchführen. ( 13 Abs. 1,3 BtMVV) 3 Jahre ( 12 Abs. 4 BtMVV) 3 Jahre nach der letzten Eintragung ( 13 Abs. 3 BtMVV) 3 Jahre ( 5 BtMBinHV) 3 Jahre nach der letzten Eintragung ( 13 Abs. 3 BtMVV) Nachweis über Bezug und Abgabe dokumentationspflichtiger Blutzubereitungen nach Transfusionsgesetz patienten- und chargenbezogene Dokumentation über Erwerb und Abgabe von Blutzubereitungen, gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen zum Zweck der Rückverfolgung ( 17 Abs. 6 a ApBetrO) Mindestens 30 Jahre nach der letzten Eintragung ( 22 Abs. 4 ApBetrO) Gefahrstoff-Abgabebuch/ Empfangsscheine T und T + -Gifte zwingend vorgeschrieben, für ätzende, brandfördernde oder hochentzündliche Stoffe sowie gesundheitsschädliche Stoffe mit R-Sätzen - R 40, R 62 oder R 63 empfohlen ( 3 Abs. 3 ChemVerbotsV) 3 Jahre nach der letzten Eintragung ( 3 Abs. 3 CemVerbotsV) Gefahrstoffverzeichnis alle relevanten Gefahrstoffe ( 7 Abs. 8 GefStoffV) einmal jährliche Überprüfung Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Unterweisung Verzeichnis der Beschäftigten, die Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen haben oder (ersetzend) Vorsorgekartei für Mitarbeiter, die ärztlich untersucht wurden Für physikalisch-chemische Gefährdungen inhalative und dermale Gefährdungen in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential der eingesetzten Stoff unter Nutzung des Schutzstufenkonzepts ( 7 Abs. 5,6 GefStoffV) arbeitsbereich-, stoff- und gefährdungsbezogen jährliche Unterweisung der Beschäftigten müssen schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen unterschrieben werden ( 14 Abs. 1,2 GefStoffV) Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Gefahren für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ( 14 Abs. 4 Nr. 3 GefStoffV) 15 Abs. 5 GefStoffV einmal jährliche Überprüfung bei der Arbeitsaufnahme und jährlichen Unterweisung ständig aktuell bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
5 Aufzeichnungen Erläuterungen Aufbewahrungsfristen Medizinproduktebuch Medizinprodukte- Bestandsverzeichnis Herstellung von Medizinprodukten: Erklärung und Dokumentation Risiken bei Medizinprodukten (Rückruf, Meldung von Vorkommnissen) Alkoholverwendungsbuch Bereithaltung von Unterlagen über die Herstellung eigener Kosmetika Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten (Stand : Dezember 2006) für alle nach 7 Abs. 2 MP-Betreiber-Verordnung aufgelisteten Medizinprodukte (Apotheke i.d.r. nur elektronische Blutdruckmessgeräte) ( 7 MPBetrV) Verzeichnis aller aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukten [= mit Energiequelle betrieben (In der Apotheke meist Inhalationsgeräte, elektronische Babywaagen, Milchpumpen)] ( 8 MPBetrV) Sonderanfertigungen ( 6 Abs. 5 MPV) Dokumentation der Durchführung von Maßnahmen und der Überprüfungen (MPSV) bei der Verwendung von steuerfreiem Ethanol Aufzeichnungen über Bezug und Verwendung von versteuertem und steuerfreiem Alkohol (Vordrucke vom Hauptzollamt) ( 27,28 Branntweinsteuerverordnung) Unterlagen für die amtliche Überwachung ( 5 b Abs. 1 Kosmetikverordnung) Nur verpflichtend, wenn mehr als 9 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen ( 4f BDSG) 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes ( 9 Abs. 2 MPBetrV jederzeit Einsichtnahme durch die zuständige Behörde muss möglich sein; jährliche Bestandsaufnahme 5 Jahre ( 6 Abs. 5 MPV) mindestens 1 Jahr nach Verfallsdatum zehn Jahre nach der letzten Eintragung ( 147 Abgabenordnung) mind. 1 Jahr nach Mindesthaltbarkeitsdatum (Leitlinie zu Herstellung kosmetischer Mittel) Bestellung unbefristet, Befristung und Widerruf sind möglich, Einsichtnahme durch die zuständige Behörde muss möglich sein.
6 6. FORTBILDUNGSKALENDER Fax: 0361/ Thema Datum, zeit, Ort Teilnahme Fortbildungsreihe Rezeptur 180 Teilnahme am ZL Ringversuch Rezeptur Anmeldung erfolgt über die Apotheke direkt beim ZL (1./2. Quartal 2007) Freitag, den 16. Februar 2007, 900 im Thüringer Apothekerhaus in Erfurt 1800 Samstag, den 24. Februar 2007, 900 Samstag, den 17. März 2007, 900 IFBE Bildungszentrum, Am Roten Berg 7 in Erfurt 1800 Beratung in der Selbstmedikation Fortbildungsreihe Kursgebühr (pro TN) ZetA -Check & 1 ZetA -Check Plus (pro Apotheke) 200 Samstag, den 3. März 2007, Mittwoch, den 7. März 2007, 900 Mittwoch, den 21. März 2007, 900 Mittwoch, den 18. April 2007, 900 Mittwoch, den 2. Mai 2007, im Thüringer Apothekerhaus in Erfurt Beratung in der Selbstmedikation Fortbildungsreihe Kursgebühr (pro TN) ZetA -Check & 1 ZetA -Check Plus (pro Apotheke) 200 Samstag, den 3. März 2007, 1400 Samstag, den 10. März 2007, 900 Samstag, den 24. März 2007, 900 Samstag, den 21. April 2007, 900 Samstag, den 5. Mai 2007, Thüringer Apothekerhaus in Erfurt 1800 Mit der Anmeldung und der Unterschrift auf dem Faxformular werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der LAK Thüringen für Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Name, Vorname Berufsgruppe Bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen Rechnung an Privatadresse Rechnung an Apothekenleiter Anschrift (des Rechnungsempfängers) Kontakt Datum Unterschrift
7 7. ANMELDUNG ZUM 9. THÜRINGER APOTHEKERTAG AM 11. UND 12. MAI 2007 IN GERA Fax: 0361/ Preis in Stückzahl Tageskarte für Freitag, 11. Mai ,- Tageskarte für Samstag, 12. Mai ,- Karte für Freitag und Samstag, 11. und 12. Mai ,- Studentenkarte für Freitag und Samstag, 11. und 12. Mai 2007 kostenlos Komplettkarte für Freitag, Samstag sowie Gesellschaftsabend 120,- Karte Gesellschaftsabend einzeln 50,- Mit der Anmeldung und der Unterschrift auf dem Faxformular werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der LAK Thüringen für Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Name, Vorname Berufsgruppe Bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen Rechnung an Privatadresse Rechnung an Apothekenleiter Anschrift (des Rechnungsempfängers) Kontakt Datum Unterschrift
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