citylights Mediadaten 2017
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- Inken Lorentz
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Transkript
1 citylights Mediadaten
2 Inhaltsangabe Verkaufsinformationen 3 Auf einen Blick 4 DEGESTA-Städte 5-8 DEGESTA-Terminplan 9 Druckereien 10 AGB 11 2
3 Verkaufsinformationen Netzmedium: Citylight-Poster Die Belegung erfolgt in Netzen, die in den einzelnen Orten eine optimale Streuung über das gesamte Stadtgebiet gewähren. In Orten mit mindestens 50 Flächen im Vollnetz werden teilweise Sondernetzgrößen angeboten. Für die Belegung der Sondernetze fallen Aufschläge an. Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten zukommen. Belegungsdauer Die Belegung erfolgt im Wochensystem. Der Aushang erfolgt i. d. R. dienstags, kann aus technischen Gründen jedoch einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Plakatformat Für Citylight-Poster (CLP) werden einteilige Plakate im Format von ca. 119 cm x 175 cm (B x H) benötigt. In den Citylight-Säulen (CLS) können zwei CLP-Plakate untereinander oder alternativ ein zweiteiliges Plakat im Format von ca. 119 cm x 350 cm (B x H) pro Seite in den Aushang gebracht werden. Der Vitrinenrahmen deckt das Plakat an den vier Rändern jeweils um ca. zwei Zentimeter ab. Die Sichtfläche bei den CLP beträgt ca. 115 cm x 170 cm (B x H), bei den CLS ca. 115 cm x 340 cm (B x H). Bei einem angeschnittenen Motiv muss deshalb das Druckbild größer als die Sichtfläche sein. Eine Besonderheit stellen Citylight-Säulen mit Stretchtechnik in Arnsberg dar. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage. Plakatqualität und Plakatdruck 135 g/qm schweres, gut lichtdurchlässiges, beidseitig gestrichenes Bilderdruckpapier im o. g. Format. Zur Verbesserung der Wirkung und der Farbbrillanz bei Nacht empfehlen wir einen sogenannten Konterdruck (4/4- oder 4/3-farbig). Plakatanlieferung Die Plakate zuzüglich 10 % Ersatzbedarf sind spätestens 14 Kalendertage vor Aushangbeginn ungefalzt, nach Einsatzort getrennt, in Kartons gerollt oder auf Paletten gem. der Anlieferbedingungen der Lager, frei Haus anzuliefern. Dauerwerbung Eine gezielte Flächenselektion einzelner Standorte ist im Rahmen einer Dauerwerbung möglich. Die Mindestlaufzeit hierfür beträgt ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass für diese Belegung Folienplakate benötigt werden. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage. 3
4 Citylight-Poster Auf einen Blick < Format: 119 cm x 175 cm < Art: Netzmedium < Belegung: Woche < DEGESTA-Bestand: ca Flächen < ø-tagespreis: 12,85 4
5 Citylight-Poster Stadt Nielsen Einwohner (in Tausend) Netzbezeichnung Netzgröße Flächentagespreis (5) Netzpreis pro Woche Achern Vollnetz 3b , ,00 Ahlen Vollnetz , ,80 Albstadt Vollnetz 3b , ,60 Alfeld (Leine) Vollnetz ,30 949,20 Alfter Vollnetz ,40 638,40 Altenburg Sondernetz , ,20 Altenburg Vollnetz , ,80 Amberg inkl. Sulzbach-Rosenberg Vollnetz , ,80 Arnsberg Sondernetz , ,80 Arnsberg Vollnetz , ,90 Arnsberg CLS 8/1 (4) Säule , ,80 Aschaffenburg Sondernetz , ,20 Aschaffenburg Vollnetz , ,75 Augsburg Sondernetz , ,00 Augsburg Vollnetz , ,00 Baden-Baden CLS 8/1 Vollnetz 3b , ,50 Bergheim Sondernetz , ,10 Bergheim Vollnetz , ,40 Bergkamen Vollnetz , ,20 Bernburg (Saale) Vollnetz , ,00 Bottrop Sondernetz , ,20 Bottrop Vollnetz , ,00 Brühl Vollnetz , ,10 Burg Vollnetz , ,60 Castrop-Rauxel Sondernetz , ,00 Castrop-Rauxel Vollnetz , ,00 Celle Sondernetz , ,20 Celle Vollnetz , ,70 Cottbus Sondernetz , ,50 Cottbus Vollnetz , ,50 Dillingen/ Saar Vollnetz 3a ,45 961,80 Dinslaken Sondernetz , ,00 Dinslaken Vollnetz , ,10 Dorsten Sondernetz , ,90 Dorsten Vollnetz , ,75 Dortmund (1) Select ¹ , ,00 Dortmund (2) Best Ager ² , ,00 Dortmund Ausweitungsnetz Ausweitungsnetz , ,00 Dortmund inkl. Holzwickede Sondernetz , ,00 Dortmund inkl. Holzwickede Vollnetz , ,00 Dortmund U-Bahn Sondernetz , ,70 Dortmund U-Bahn U-Bahn Netz , ,00 Düren Sondernetz , ,30 Düren Vollnetz , ,40 Eisleben Vollnetz ,25 472,50 Elmshorn Sondernetz , ,40 Elmshorn Vollnetz , ,50 Erftstadt Vollnetz , ,20 Filderstadt Vollnetz 3b , ,70 Flensburg inkl. Harrislee Sondernetz ** 11, ,30 Flensburg inkl. Harrislee Vollnetz * 10, ,00 Freiburg im Breisgau Sondernetz 3b , ,60 5
6 Citylight-Poster Stadt Nielsen Einwohner (in Tausend) Netzbezeichnung Netzgröße Flächentagespreis (5) Netzpreis pro Woche Freiburg im Breisgau Vollnetz 3b , ,50 Freital Vollnetz , ,60 Friedrichsthal Vollnetz 3a , ,50 Fürth Sondernetz , ,25 Fürth Vollnetz , ,00 Gaggenau Vollnetz 3b , ,35 Gießen Sondernetz 3a , ,65 Gießen Vollnetz 3a , ,40 Göppingen Sondernetz 3b , ,40 Göppingen Vollnetz 3b , ,60 Görlitz Sondernetz , ,20 Görlitz Vollnetz , ,00 Goslar Vollnetz , ,00 Grevenbroich Sondernetz , ,50 Grevenbroich Vollnetz , ,00 Halberstadt Vollnetz , ,40 Hameln Sondernetz , ,20 Hameln Vollnetz , ,60 Hamm Sondernetz , ,00 Hamm inkl. Bergkamen Sondernetz , ,00 Hamm inkl. Bergkamen Vollnetz , ,00 Heidelberg Sondernetz 3b , ,90 Heidelberg Vollnetz 3b , ,00 Heilbronn Sondernetz 3b , ,00 Heilbronn Vollnetz 3b , ,00 Hennef (Sieg) Vollnetz , ,80 Herten Sondernetz , ,00 Herten Vollnetz , ,00 Heusweiler Vollnetz 3a ,35 317,80 Hilden Vollnetz , ,20 Hockenheim Vollnetz 3b ,75 904,75 Hof Sondernetz , ,25 Hof Vollnetz , ,00 Holzwickede Vollnetz , ,00 Homburg/Saar Sondernetz 3a , ,55 Homburg/Saar Vollnetz 3a , ,80 Hoyerswerda Sondernetz , ,00 Hoyerswerda Vollnetz , ,60 Idar-Oberstein Sondernetz 3a , ,40 Idar-Oberstein Vollnetz 3a , ,00 Ilmenau Vollnetz , ,00 Jena Sondernetz , ,00 Jena Vollnetz , ,00 Kaarst Vollnetz , ,80 Kaiserslautern CLS 8/1 Vollnetz 3a , ,50 Kempten (Allgäu) Sondernetz , ,75 Kempten (Allgäu) Sondernetz , ,00 Kempten (Allgäu) Vollnetz , ,50 Koblenz Sondernetz 3a , ,00 Koblenz Vollnetz 3a , ,00 Königs Wusterhausen Vollnetz , ,60 Lampertheim Vollnetz 3a , ,20 Landau in der Pfalz Sondernetz 3a , ,50 Landau in der Pfalz Vollnetz 3a , ,60 Langenfeld (Rheinland) Vollnetz , ,00 Leverkusen Sondernetz , ,00 Leverkusen Vollnetz , ,00 Lörrach Vollnetz 3b , ,40 6
7 Citylight-Poster Stadt Nielsen Einwohner (in Tausend) Netzbezeichnung Netzgröße Flächentagespreis (5) Netzpreis pro Woche Lüdenscheid Sondernetz , ,80 Lüdenscheid Vollnetz , ,60 Ludwigsburg Sondernetz 3b , ,50 Ludwigsburg Vollnetz 3b , ,90 Lünen inkl. Kamen Sondernetz , ,60 Lünen inkl. Kamen Vollnetz , ,05 Minden Sondernetz , ,80 Minden Vollnetz , ,75 Moers Sondernetz , ,50 Moers Vollnetz , ,00 Monheim am Rhein Vollnetz , ,05 Mühlhausen Thüringen Vollnetz , ,40 Mülheim an der Ruhr Sondernetz , ,00 Mülheim an der Ruhr Vollnetz , ,00 Neubrandenburg Sondernetz , ,60 Neubrandenburg Vollnetz , ,00 Neumarkt i.d. OPf. Vollnetz ,20 427,00 Neumünster Sondernetz , ,00 Neumünster Vollnetz , ,30 Neunkirchen inkl. Schiffweiler Sondernetz 3a , ,00 Neunkirchen inkl. Schiffweiler Vollnetz 3a , ,00 Neustadt an der Weinstraße Sondernetz 3a , ,00 Neustadt an der Weinstraße Vollnetz 3a , ,75 Neuwied Sondernetz 3a , ,10 Neuwied Vollnetz 3a , ,75 Nordhausen Vollnetz , ,20 Nordhorn Vollnetz , ,20 Oldenburg (Oldenburg) Sondernetz , ,00 Oldenburg (Oldenburg) Vollnetz , ,00 Ostfildern ³ Vollnetz 3b , ,50 Ottweiler Vollnetz 3a , ,00 Pinneberg Vollnetz , ,40 Pirmasens Vollnetz 3a , ,80 Plauen Sondernetz , ,25 Plauen Vollnetz , ,00 Pulheim Vollnetz , ,60 Püttlingen Vollnetz 3a ,25 157,50 Ratingen Sondernetz , ,00 Ratingen Vollnetz , ,00 Recklinghausen Sondernetz , ,00 Recklinghausen Vollnetz , ,00 Regensburg Sondernetz , ,00 Regensburg Vollnetz , ,50 Remscheid Sondernetz , ,00 Remscheid Vollnetz , ,00 Riesa Sondernetz , ,40 Riesa Vollnetz , ,20 Rommerskirchen Vollnetz ,20 940,80 Rösrath Vollnetz , ,50 Rudolstadt Vollnetz , ,60 Saarbrücken Vollnetz 3a , ,15 Saarlouis Vollnetz 3a , ,30 Saarwellingen Vollnetz 3a ,25 157,50 Salzwedel Vollnetz , ,50 Sangerhausen Vollnetz ,35 158,90 Sankt Augustin Vollnetz , ,10 7
8 Citylight-Poster Stadt Nielsen Einwohner (in Tausend) Netzbezeichnung Netzgröße Flächentagespreis (5) Netzpreis pro Woche Schwandorf Vollnetz , ,60 Seelze Vollnetz ,25 787,50 Speyer Sondernetz 3a , ,10 Speyer Vollnetz 3a , ,30 St. Ingbert Vollnetz 3a ,25 157,50 St. Wendel Vollnetz 3a ,35 317,80 Stendal Vollnetz , ,80 Stolberg (Rhld.) Sondernetz , ,00 Stolberg (Rhld.) Vollnetz , ,40 Stuttgart Vollnetz 3b , ,20 Suhl Sondernetz , ,20 Suhl Vollnetz , ,40 Sulzbach/Saar Vollnetz 3a ,35 635,60 Troisdorf Sondernetz , ,50 Troisdorf Vollnetz , ,00 Unterschleißheim Vollnetz , ,00 Viernheim Vollnetz 3a , ,25 Viersen Sondernetz , ,20 Viersen Vollnetz , ,00 Völklingen Vollnetz 3a , ,00 Waltrop Vollnetz ,25 472,50 Weiden i.d. OPf. Vollnetz , ,00 Weil am Rhein Vollnetz 3b ,90 916,30 Weinheim Vollnetz 3b , ,00 Weiterstadt Vollnetz 3a , ,20 Wesseling Vollnetz , ,00 Willich Vollnetz , ,35 Würzburg Sondernetz , ,75 Würzburg Vollnetz , ,00 Zülpich Vollnetz , ,50 Zweibrücken Vollnetz 3a , ,40 Zwickau Sondernetz , ,00 Zwickau Vollnetz , ,00 Einzelstellenbelegung ist als Dauerwerbung mit einer Laufzeit ab 1 Jahr möglich. Mietpreise auf Anfrage. Angaben ohne Gewähr und freibleibend, Änderungen vorbehalten, Verfügbarkeiten auf Anfrage. Alle Preise zzgl. MwSt. (1) Dortmund - Select = CLP frei selektierbar - nach Verfügbarkeit (2) Dortmund - best ager = Zielgruppenaffine Gebiete - Ü-50 - nach Verfügbarkeit (3) Ostfildern = ab KW 14 / 2017 (4) Citylight-Säule mit Strechtechnik (5) CLP-Netz mit integrierten CLS. Netzgröße und Flächentagespreis beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format Flensburg inkl. Harrislee * = davon 15 CLP in Harrislee zu 6,00 Tagespreis ** = davon 7 CLP in Harrislee zu 6,70 Tagespreis Hinweis: Die Vermarktung der Citylight-Poster erfolgt über die DEGESTA Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbh. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DEGESTA Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbh, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die im Internet unter abrufbar sind oder die wir auf Wunsch gerne zusenden. 8
9 Wochenterminplan 2017 Monat KW von bis Tage Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Vorlage Motivanweisung * spätester Plakateingangstermin Rücktrittsfristen 01 Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di Di Mo Di Di * Bitte senden Sie Ihre Motivanweisung inkl. Layout/Kleinandruck an motive(at)degesta.de Der Aushang erfolgt dienstags, kann aus technischen Gründen einen Tag früher oder später beginnen beziehungsweise enden. Angaben freibleibend, Änderungen vorbehalten. 9
10 Auswahl Druckereien Kürten & Lechner GmbH Ernst-Reuter-Straße Bergisch Gladbach Tel.: Fax: info(at)kldruck.de Staudigl-Druck GmbH & Co. KG Schützenring Donauwörth Tel.: Fax: info(at)staudigl-druck.de Ellerhold AG Friedrich-List-Straße Radebeul Tel.: Fax: info(at)ellerhold.de Printpiloten GmbH Buxheimer Straße Memmingen Tel.: Fax: luftpost(at)printpiloten.de Klingenberg Berlin GmbH Buckower Chaussee Berlin Tel.: Fax: info(at)klingenberg-druck.de 10
11 Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die von der DEGESTA angebotenen Citylight-Poster (CLP), Citylight-Säulen (CLS) und Citylight-Säulen mit Stretchtechnik. 1. Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der DEGESTA Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbh ( Auftragnehmer ) über die Durchführung von Plakatwerbung im Wochenrhythmus ( Vertrag ) insbesondere auf folgenden Werbeträgern: Citylight-Poster (CLP): Verglaste Vitrinen zur Anbringung eines Plakats im 2 m²-format je Sichtseite Citylight-Säulen (CLS): Verglaste Säulen zur Anbringung von zwei Plakaten im 2 m² -Format oder einem Plakat im ca. 4 m²-format (8/1) je Sichtseite Citylight-Poster-Wechsler (CLP-W): Verglaste Vitrine zur Anbringung von bis zu drei Plakaten im Wechsel im 2 m²-format je Sichtseite 1.2 Das Plakatmaß für CLP beträgt ca. 119 cm x 175 cm, für CLS ca. 119 cm x 350 cm. Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben. 1.3 Der Vertrag umfasst die Anbringung sowie die Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit durch den Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche andere Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. 1.4 Wir bestätigen auf schriftliches Verlangen des Kunden die auftragsgemäße Durchführung eines Aushangs jeweils sofort nach dessen Ablauf. 2. Auftragserteilung und -annahme 2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/ Mittler ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens ( Werbungtreibender ) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur/Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur/ Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). 2.3 Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes ( Produktgruppe ) und des Werbungtreibenden zu enthalten. Den Aufträgen ist eine digitale Motivvorlage sowie die geforderten Informationen des jeweiligen Produktblattes für die gebuchten Werbeträger beizufügen. 2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ganz oder teilweise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z. B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt. 2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrages selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. 2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen. 2.7 Platzierungswünsche können nicht angenommen werden. 2.8 Für Verträge über Wochenaushänge auf CLP, CLP-W, CLS gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor gebuchtem Wochenbeginn. 2.9 Weitere Informationen enthält die Broschüre Plakate drucken und liefern des Fachverbands Aussenwerbung e.v. (FAW). 3. Aushangzeitraum 3.1 Die Plakatierung erfolgt für CLP, CLP-W und CLS im Wochenrhythmus. Aus technischen Gründen (z. B. Sonn- oder Feiertag am gebuchten Aushangbeginn) kann die Plakatierung einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Kompensationsansprüche aus diesem Grund bestehen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber. Einzelne Klebeausfälle werden durch Freiaushangtage kompensiert. 3.2 Die Hinterleuchtung erfolgt in der Regel abends nach Einbruch der Dunkelheit, ähnlich der öffentlichen Straßenbeleuchtung, mindestens bis Uhr. Die Hinterleuchtung von 90 % der belegten Werbeflächen ist zur Vertragserfüllung ausreichend. 3.3 Platzvorschriften oder Konkurrenzausschlüsse werden bei Netzbelegungen und Dauerwerbung nicht angenommen. Bei nur einseitiger Belegung werden die Plakate in Wartehallen, soweit möglich jeweils wechselweise (innen oder außen) angebracht. 4. Konkurrenzausschluss Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern des Werbungtreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen. 5. Werbemittel 5.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschriften zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift beträgt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens jedoch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang. 5.2 Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt (Details bzgl. der Anlieferungsart für den/die jeweils gebuchten Orte sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen) 14 Kalendertage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeignetem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und lichtecht produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z. B. Folie) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kosten des Auftraggebers vor. 5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Kalendertage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/ 11
12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Plakatierungsanweisung zur Verfügung. Bei standortbezogenen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv-/ Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwendung der Mailadresse motive(at)degesta.de elektronisch zur Verfügung zu stellen. 5.4 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber. 5.5 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen: Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei Name des Sachbearbeiters in der Druckerei Werbungtreibender und Agentur Plakatmotiv (Marke/Produkt und Sujet) Plakatierungstermin (Woche) Format und Stückzahl Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeichnungen der Auftragsbestätigung. 5.6 Die Anlieferung der benötigten Plakate erfolgt im Regelfall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wahrung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausgewiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlieferung von Plakaten sofern nicht anderes vereinbart nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfristige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden. 5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende vom Auftragnehmer entsorgt. 5.8 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. 5.9 Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer webbasierenden Datenbank zu verwenden. 6. Preise 6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers. 6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 6.4 Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet. 6.5 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. 7. Zahlung 7.1 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge mit Aushangbeginn ohne Abzug zahlbar. Maßgebliches Zahlungsziel sind die Rechnungsangaben. Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen auch digital zu verschicken. 7.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. 7.3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aushänge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen. 7.4 Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind oder unterlässt er die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen. 8. Vertragsstörung/Haftung 8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. 8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Bau-/Abrissmaßnahmen, die von Aufsichtsbehörden verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Der Auftragnehmer behält sich vor, einen gleichwertigen Austausch in einem Umfang von bis zu 1,75 % des Gesamtauftrages vorzunehmen, wenn die beauftragten Aushänge aus oben genannten Gründen nicht durchführbar sind. Sofern der Auftragnehmer die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. 8.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Mangel, in aller Regel noch während der vereinbarten Laufzeit, spätestens jedoch bis 1 Monat nach Beendigung des Aushanges gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und unter Vorlage geeigneter Beweismittel (Belegfoto) geltend zu machen. 8.6 Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. 8.7 Klebeausfälle, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, werden im Regelfall durch eine kostenfreie Aushangverlängerung kompensiert. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz. Stand: November
13 citylights DEGESTA Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbh August-Horch-Straße 10 a Koblenz Tel.: Fax: info(at)degesta.de 13
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