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1 citylights MEDIADATEN 2015

2 Inhaltsangabe Verkaufsinformationen 5 DEGESTA-Städte 6-9 DEGESTA-Regio-Netz Baden-Württemberg 10 DEGESTA-Regio-Netz Bayern 11 DEGESTA-Terminplan Druckereien 13 Anschrift und Ansprechpartner DEGESTA 14 AGB 15 MEDIADATEN 2015

3 Mediadaten Mediadaten

4 Verkaufsinformationen Netzmedium: Citylight-Poster Agenturvergütung Plakatqualität und Plakatdruck Die Belegung erfolgt in Netzen. Die Netze in den einzelnen Orten gewähren eine optimale Streuung über das gesamte gebiet. Agenturen, die im Handelsregister als Vermittler eingetragen sind, erhalten 15 % Agenturprovision (AE) auf den Mediawert. Sonderkosten sind nicht AE-fähig. Teilnetze und 1/2-Netze sind für Netze mit mindestens 50 Flächen im Vollnetz und ab 25 Flächen im Teilnetz möglich. Hierfür berechnen wir einem Selektionszuschlag in Höhe von 10 % auf den gültigen Tagespreis. Plakatformat 135 g/qm schweres, gut lichtdurchlässiges, beidseitig gestrichenes Bilderdruckpapier im o. g. Format. Zur Verbesserung der Wirkung und der Farbbrillanz bei Nacht empfehlen wir einen sogenannten Konterdruck (4/4- oder 4/3-farbig). Neben diesen klassischen Orts-Netzen finden Sie ab Seite 10 weitere interessante Netzangebote. Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten zukommen. Die Belegung einzelner Flächen ist ab einer Mindestdauer von einem Jahr möglich (siehe Dauerwerbung). Belegungsdauer Die Belegung erfolgt im Wochensystem. Der Aushang erfolgt i. d. R. dienstags, kann aus technischen Gründen jedoch einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Für Citylight-Poster (CLP) werden einteilige Plakate im Format von ca. 119 cm x 175 cm (B x H) benötigt. In den Citylight-Säulen (CLS) können zwei normale CitylightMotive untereinander oder alternativ ein zweiteiliges Motiv im Format von ca. 119 cm x 350 cm (B x H) pro Seite in den Aushang gebracht werden. Der Vitrinenrahmen deckt das Plakat an den vier Rändern jeweils um ca. zwei Zentimeter ab. Die Sichtfläche bei den CLP beträgt ca. 115 cm x 170 cm (B x H), bei den CLS ca. 115 cm x 340 cm (B x H). Bei einem angeschnittenen Motiv muss deshalb das Druckbild größer als die Sichtfläche sein. Besonderheit sind die Citylight-Säulen mit Stretchtechnik in Arnsberg und Bremen. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Plakatanlieferung Die Plakate zuzüglich 10 % Ersatzbedarf sind spätestens 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn ungefalzt, nach Einsatzort getrennt, in Kartons gerollt oder auf Paletten gem. der Anlieferbedingungen der Lager, frei Haus anzuliefern. Die Lieferadressen und Bedingungen zu den einzelnen Städten sind unter abzurufen. Dauerwerbung Eine gezielte Flächenselektion einzelner Standorte ist im Rahmen einer Dauerwerbung möglich. Die Mindestlaufzeit hierfür beträgt ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass für diese Belegung Folienplakate benötigt werden. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage. 5

5 citylights DEGESTA-Städte Achern 3b , ,20 Ahlen , ,00 Albstadt 3b , ,60 Alfeld ,10 777,00 Alfter ,10 621,60 Altenburg , ,40 Amberg/Sulzbach-Rosenberg , ,20 Arnsberg , ,50 Arnsberg CLS 8/1 (2) , ,20 Aschaffenburg , ,50 Augsburg , ,00 Augsburg CLS 8/ , ,00 Baden-Baden CLS 8/1 3b , ,50 Bergheim , ,00 Bernburg , ,50 Bonn , ,00 Bottrop , ,00 Bremen - Basic , ,00 Bremen - Economy , ,00 Bremen - Prime , ,00 Bremen CLS 8/1 (2) , ,00 Brühl , ,00 Burg , ,60 Castrop-Rauxel , ,00 Celle , ,90 Cottbus , ,00 Dillingen 3a ,10 932,40 Dinslaken , ,50 Dorsten , ,50 Dortmund inkl. Holzwickede (Hautpnetz) , ,00 Dortmund U-Bahn , ,20 Dortmund teil- Ergänzungsnetz , ,00 Düren , ,20 Eisleben ,10 466,20 Elmshorn , ,00 Erftstadt , ,00 Filderstadt 3b , ,00 Teilbelegung (1/2-Netze) möglich zzgl. 10 % Mindermengenzuschlag auf den. CLP-Netz mit integrierten CLS. und beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format. (2) Citylight-Säule mit Stretchtechnik. 6

6 DEGESTA-Städte Flensburg , ,80 Freiburg 3b , ,00 Freisen 3a ,10 155,40 Freital , ,50 Friedrichsthal 3a , ,60 Fürth , ,20 Gaggenau 3b , ,70 Gießen 3a , ,60 Göppingen 3b , ,90 Görlitz , ,10 Goslar , ,20 Grevenbroich , ,50 Halberstadt , ,10 Hamm inkl. Bergkamen , ,00 Hameln , ,00 Harrislee , ,00 Heidelberg 3b , ,60 Heilbronn 3b , ,00 Hennef ,10 932,40 Herten , ,00 Heusweiler 3a ,10 310,80 Hilden , ,00 Hockenheim 3b ,50 885,50 Hof , ,00 Homburg/Saar 3a , ,00 Hoyerswerda , ,00 Idar-Oberstein 3a , ,60 Ilmenau , ,00 Jena , ,00 Kaarst , ,60 Kaiserslautern CLS 8/1 3a , ,00 Kempten , ,80 Koblenz 3a , ,00 Königs Wusterhausen , ,90 Lampertheim 3a , ,20 Landau/Pfalz 3a , ,00 Leverkusen , ,00 Lörrach 3b , ,40 Teilbelegung (1/2-Netze) möglich zzgl. 10 % Mindermengenzuschlag auf den. CLP-Netz mit integrierten CLS. und beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format. 7

7 citylights DEGESTA-Städte Lüdenscheid , ,60 Ludwigsburg 3b , ,50 Lünen inkl. Kamen , ,60 Minden , ,50 Moers , ,00 Monheim , ,90 Mühlhausen , ,60 Mülheim/Ruhr , ,00 Neubrandenburg , ,20 Neumarkt ,90 416,50 Neunkirchen inkl. Schiffweiler 3a , ,00 Neustadt/Weinstr. 3a , ,50 Neuwied 3a , ,10 Nordhausen , ,80 Nordhorn , ,50 Oldenburg , ,00 Ottweiler 3a , ,20 Pinneberg , ,60 Pirmasens 3a , ,50 Plauen , ,00 Potsdam , ,00 Pulheim , ,50 Püttlingen 3a ,10 155,40 Ratingen , ,10 Recklinghausen , ,00 Regensburg , ,00 Remscheid , ,00 Riesa , ,10 Rommerskirchen ,10 932,40 Rösrath , ,50 Rudolstadt , ,80 Saarbrücken 3a , ,40 Saarlouis 3a , ,00 Saarwellingen 3a ,10 155,40 Salzwedel , ,80 Sangerhausen ,10 310,80 Sankt Augustin , ,90 Schorndorf 3b ,50 885,50 Teilbelegung (1/2-Netze) möglich zzgl. 10 % Mindermengenzuschlag auf den. CLP-Netz mit integrierten CLS. und beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format. 8

8 DEGESTA-Städte Schwandorf , ,00 Seelze ,10 932,40 Speyer 3a , ,80 St. Ingbert 3a ,10 155,40 St. Wendel 3a ,10 310,80 Stendal , ,20 Stolberg , ,00 Stuttgart 3b , ,60 Suhl , ,80 Sulzbach/Saar 3a ,10 621,60 Troisdorf , ,00 Unterschleißheim , ,00 Viernheim 3a , ,60 Viersen , ,20 Völklingen 3a , ,00 Waiblingen 3b , ,60 Waltrop ,10 466,20 Weiden , ,00 Weil am Rhein 3b ,50 805,00 Weinheim 3b , ,60 Weiterstadt 3a , ,70 Wesseling , ,00 Willich , ,60 Würzburg , ,80 Zülpich , ,60 Zweibrücken 3a , ,00 Zwickau , ,20 Teilbelegung (1/2-Netze) möglich zzgl. 10 % Mindermengenzuschlag auf den. CLP-Netz mit integrierten CLS. und beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format. 9

9 citylights DEGESTA-Regio-Netz Baden-Württemberg Profitieren Sie von unserem Regio-Netz-Angebot und erreichen Sie gezielt Menschen in Baden-Württemberg mit einem einzigen Auftrag zu Vorzugskonditionen. Art Achern CLP 16 12, ,20 Albstadt CLP 38 12, ,60 Baden-Baden CLS 8/1 CLS 15 21, ,50 Filderstadt CLP 40 11, ,00 Freiburg CLP , ,00 Gaggenau CLP 21 11, ,70 Göppingen CLP 57 12, ,90 Heidelberg CLP , ,60 Heilbronn CLP , ,00 Art Hockenheim CLP 11 11,50 885,50 Lörrach CLP 48 11, ,40 Ludwigsburg CLP 93 14, ,50 Schorndorf CLP 11 11,50 885,50 Stuttgart CLP 68 13, ,60 Waiblingen CLP 38 12, ,60 Weil am Rhein CLP 10 11,50 805,00 Weinheim CLP 22 11, ,60 17 Orte Gesamt ,20 Regio-Netz Baden-Württemberg ,00 CLP = Citylight-Poster (VI) CLS = Citylight-Säule (SO) 4/1-CLP-Plakat entspricht ca. 119 cm x 175 cm (B x H) 8/1-CLS-Plakat entspricht ca. 119 cm x 350 cm (B x H), CLS mit Stretchtechnik abweichend Angebot nur im Paket gültig, Konditionen gelten nicht für die Belegung einzelner Orte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angaben ohne Gewähr und freibleibend, Änderungen vorbehalten, Verfügbarkeit auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DEGESTA GmbH, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die im Internet unter abrufbar sind oder die wir auf Wunsch gerne zusenden. 10

10 DEGESTA-Regio-Netz Bayern Profitieren Sie von unserem Regio-Netz-Angebot und erreichen Sie gezielt Menschen in Bayern mit einem einzigen Auftrag zu Vorzugskonditionen. Art Amberg/Sulzbach-Rosenberg CLP, CLS 36 12, ,20 Aschaffenburg CLP 75 12, ,50 Augsburg CLP , ,00 Fürth CLP , ,20 Hof CLP 50 11, ,00 Kempten CLP 64 12, ,80 Art Neumarkt CLP 5 11,90 416,50 Regensburg CLP , ,00 Schwandorf CLP, CLS 32 11, ,00 Unterschleißheim CLP 20 12, ,00 Weiden CLP, CLS 40 11, ,00 Würzburg CLP , ,80 12 Orte gesamt ,00 Regio-Netz Bayern ,00 CLP = Citylight-Poster (VI) CLS = Citylight-Säule (SO) 4/1-CLP-Plakat entspricht ca. 119 cm x 175 cm (B x H) 8/1-CLS-Plakat entspricht ca. 119 cm x 350 cm (B x H), CLS mit Stretchtechnik abweichend CLP-Netz mit integrierten CLS. und beziehen sich auf das 4/1-CLP-Format. Angebot nur im Paket gültig, Konditionen gelten nicht für die Belegung einzelner Orte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angaben ohne Gewähr und freibleibend, Änderungen vorbehalten, Verfügbarkeit auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DEGESTA GmbH, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die im Internet unter abrufbar sind oder die wir auf Wunsch gerne zusenden. 11

11 citylights DEGESTA-Terminplan 2015 KW von bis Motivanweisung * Plakatanlieferung ** KW von bis Motivanweisung * Plakatanlieferung ** * Bitte senden Sie Ihre Motivanweisung inkl. Layout/Kleinandruck an motive@degesta.de ** 10 Arbeitstage vor Kampagnenbeginn Der Aushang erfolgt dienstags, kann aber aus techn. Gründen einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Angaben ohne Gewähr und freibleibend, Änderungen vorbehalten. 12

12 Auswahl Druckereien Ellerhold AG Friedrich-List-Str Radebeul Fon: Fax: info@ellerhold.de Kürten & Lechner GmbH Ernst-Reuter-Straße Bergisch Gladbach Fon: Fax: info@kldruck.de Klingenberg Berlin GmbH Buckower Chaussee Berlin Fon: Fax: info@klingenberg-druck.de Plakat-Druck Mannheim GmbH Scheidhorststraße Mannheim Fon: Fax: info@plakatdruck-ma.de Pixelnetwork * Oststr Witten Fon: Fax: info@pixelnetwork-witten.de Staudigl-Druck GmbH & Co. KG Schützenring Donauwörth Fon: Fax: info@staudigl-druck.de Werbedruck Druckerei und Verlagsanstalt GmbH Buxheimer Str Memmingen Fon: Fax: info@xlarge24.de * Produktion von Folienplakaten für Dauerwerbung. 13

13 citylights Anschrift und Ansprechpartner DEGESTA DEGESTA Deutsche Gesellschaft für verkehrsanlagen mbh August-Horch-Straße 10 a Koblenz Fon: Fax: info@degesta.de Fon Daniel Lange Geschäftsführung daniel.lange@degesta.de Anne Schrick Assistenz anne.schrick@degesta.de Susanne Mahr Disposition / Vertrieb susanne.mahr@degesta.de Claudia Ried Disposition / Vertrieb claudia.ried@degesta.de Stefanie Probstfeld Marketing / PR stefanie.probstfeld@degesta.de 14

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die von der DEGESTA angebotenen Citylight-Poster (CLP), Citylight-Säulen (CLS) und Citylight- Säulen mit Stretchtechnik. 1. Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der DEGESTA Deutsche Gesellschaft für verkehrsanlagen mbh ( Auftragnehmer ) über die Durchführung von Plakatwerbung im Wochenrhythmus ( Vertrag ) insbesondere auf folgenden Werbeträgern: Citylight-Poster (CLP): Verglaste Vitrinen zur Anbringung eines Plakats im 2 m²-format je Sichtseite Citylight-Säulen (CLS): Verglaste Säulen zur Anbringung von zwei Plakaten im 2 m²-format oder einem Plakat im ca. 4 m²-format (8/1) je Sichtseite Citylight-Poster-Wechsler (CLP-W): Verglaste Vitrine zur Anbringung von bis zu drei Plakaten im Wechsel im 2 m²- Format je Sichtseite 1.2 Das Plakatmaß für CLP beträgt ca. 119 cm x 175 cm, für CLS ca. 119 cm x 350 cm. Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben. 1.3 Der Vertrag umfasst die Anbringung sowie die Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit durch den Auftragnehmer. Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche andere Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. 2. Auftragserteilung und -annahme 2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/ Mittler ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens ( Werbungtreibender ) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur/Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur/Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). 2.3 Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes ( Produktgruppe ) und des Werbungtreibenden zu enthalten. Den Aufträgen ist eine digitale Motivvorlage sowie die geforderten Informationen des jeweiligen Produktblattes für die gebuchten Werbeträger beizufügen. 2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ganz oder teilweise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z. B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt. 2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrages selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. 2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen. 2.7 Platzierungswünsche können nicht angenommen werden. 2.8 Für Verträge über Wochenaushänge auf CLP, CLP-W, CLS gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor gebuchtem Wochenbeginn. 2.9 Weitere Informationen enthält die Broschüre Plakate drucken und liefern des Fachverbands Aussenwerbung e.v. (FAW). 3. Aushangzeitraum 3.1 Die Plakatierung erfolgt für CLP, CLP-W und CLS im Wochenrhythmus. Aus technischen Gründen (z. B. Sonn- oder Feiertag am gebuchten Aushangbeginn) kann die Plakatierung einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Kompensationsansprüche aus diesem Grund bestehen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber. Einzelne Klebeausfälle werden durch Freiaushangtage kompensiert. 3.2 Die Hinterleuchtung erfolgt in der Regel abends nach Einbruch der Dunkelheit, ähnlich der öffentlichen Straßenbeleuchtung, mindestens bis Uhr. Die Hinterleuchtung von 90 % der belegten Werbeflächen ist zur Vertragserfüllung ausreichend. 3.3 Platzvorschriften oder Konkurrenzausschlüsse werden bei Netzbelegungen und Dauerwerbung nicht angenommen. Bei nur einseitiger Belegung werden die Plakate in Wartehallen, soweit möglich jeweils wechselweise (innen oder außen) angebracht. 4. Konkurrenzausschluss Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern des Werbungtreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen. 5. Werbemittel 5.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschriften zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift beträgt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens jedoch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang. 5.2 Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt (Details bzgl. der Anlieferungsart für den/die jeweils gebuchten Orte sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen) 10 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeignetem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und lichtecht produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z.b. Folie) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kosten des Auftraggebers vor. 5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 20 Arbeitstage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/Plakatierungsanweisung zur Verfügung. Bei standortbezogenen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv-/ Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwendung der Mailadresse motive@degesta.de elektronisch zur Verfügung zu stellen. 5.4 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber. 5.5 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen: Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei Name des Sachbearbeiters in der Druckerei Werbungtreibender und Agentur Plakatmotiv (Marke/Produkt und Sujet) Plakatierungstermin (Woche) Format und Stückzahl Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeichnungen der Auftragsbestätigung. 5.6 Die Anlieferung der benötigten Plakate erfolgt im Regelfall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wahrung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausgewiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlieferung von Plakaten sofern nicht anderes vereinbart nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfristige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden. 5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende vom Auftragnehmer entsorgt. 5.8 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. 5.9 Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer webbasierenden Datenbank zu verwenden. 6. Preise 6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers. 6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 6.4 Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet. 6.5 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. 7. Zahlung 7.1 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge mit Aushangbeginn ohne Abzug zahlbar. Maßgebliches Zahlungsziel sind die Rechnungsangaben. 7.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. 7.3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aushänge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen. 7.4 Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind oder unterlässt er die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen. 8. Vertragsstörung/Haftung 8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. 8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Bau-/ Abrissmaßnahmen, die von Aufsichtsbehörden verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Unabhängig hiervon bleibt dem Auftragnehmer eine Reduzierung beauftragter Aushänge bis zu einem Umfang von 1,75 % des Gesamtauftrages in den Fällen vorbehalten, in denen ein entsprechender mindestens gleichwertiger Austausch bzw. ein Nachaushang vom Auftraggeber nicht erwünscht ist oder die realisierte Medialeistung mindestens 100 % des Auftrages beträgt. Sofern der Auftragnehmer die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. 8.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Mangel, in aller Regel noch während der vereinbarten Laufzeit, spätestens jedoch bis 1 Monat nach Beendigung des Aushanges gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und unter Vorlage geeigneter Beweismittel (Belegfoto) geltend zu machen. 8.6 Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. 8.7 Klebeausfälle, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, werden im Regelfall durch eine kostenfreie Aushangverlängerung kompensiert. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz. Stand: 1. Oktober

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