Griechenland bekommt egovernment made in Austria

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1 Deutschland Jahrgang ISSN DIE ZEITUNG FÜR IT-GESTÜTZTE VERWALTUNG VON KOMMUNE UND STAAT Nr. 5 / April 2012 Adressänderungen teilen Sie bitte unserem Leserservice unter mit AKTUELL BMI UNTERSTÜTZT DEUTSCHE BEHÖRDEN BEI NPA- UND D -PROJEKTEN Von Informationsveranstaltungen über Beratungen im Projektmanagement bis hin zu Workshops zum Einsatz von eid-technologien reicht das Angebot, mit dem das Bundesinnenministerium (BMI) interessante D - und npa- Projekte unterstützen will. Ziel der Initiative ist es, die Einführung und Verbreitung der beiden Infrastrukturen zu fördern. Neben den genannten Maßnahmen will das BMI den ausgewählten Behörden und Verwaltungen insbesondere Erfahrungen aus anderen Projekten zugänglich machen. Hinzu kommen sollen im Einzelfall auch Beratungen zum Projektmanagement, zur Umstellung der betroffenen verwaltungsinternen Prozesse und zur technischen Integration der Online-Ausweisfunktion. Das BMI ruft alle Behörden und Verwaltungen, die Anwendungen für den neuen Personalausweis und D planen, entwickeln oder bereits realisiert haben, zur Teilnahme an der Initiative auf. Das Bewerbungsformular steht bei egovernment Computing und auf W W W zum Download bereit. Teilnehmer werden gebeten, die ausgefüllten Bewerbungsformulare per an das BMI zu senden: IT4@bmi.bund.de. Bewerben können sich übrigens alle Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Weitere Information zur Initiative bietet das Forum auf dem Kongress neueverwaltung in Leipzig am 22. Mai. mk Online-Wissen für egovernment Experten egovernment-computing.de ist das topaktuelle Informationsportal für egovernment in Deutschland: Entscheiderwissen on demand, Hintergrund-Whitepapers, Grundlagen-Webcasts, Newsletter. Kostenlos registrieren: KOMMUNE & STAAT Fallstrick epartizipation Verfahren zur Bürgerbeteiligung sind in vielen Kommunen angesagt. Doch oft sind den Akteuren die Chancen, Risiken und Grenzen nicht vertraut. Foto: Österreichisches Bundeskanzleramt SEITE 3 egovernment-europameister Österreich leistet Aufbauhilfe in Athen Griechenland bekommt egovernment made in Austria Mittlerweile wurde beschlossen, dass sich Österreich im Falle einer Zusammenarbeit um den Aufbau von eidentity- Lösungen und eines elektronischen Registers sowie um die Implementierung eines digitalen Langzeitarchivs und eines Workflowsystems mit elektronischer Zustellung kümmern soll. Die Wiener egovernment-experten würden also Griechenland mit allen zentralen egovernment-bausteinen versorgen wenn Athen zustimmt. Denn auf Anfrage von egovernment Computing erklärte Christian Rupp, Exekutivsekretär egovernment des Bundes und Sprecher der Plattform Digitales Österreich: Die Pläne sind zwar auf Experten-Ebene fertig, es fehlt jedoch noch die politische Freigabe aus Griechenland. Welche Auswirkungen vor allem die Übernahme der österreichischen eid-lösung durch Griechenland für den Export And the Winner is Österreich. Die Wiener Experten werden nach einem Beschluss der Task Force der EU zentrale egovernment-bausteine nach Athen liefern. Zuvor hatte Griechenland Brüssel um Aufbauhilfe gebeten. Welche Staaten weitere Komponenten beitragen werden, ist noch unklar. Von den Exportträumen des deutschen Wirtschaftsministeriums mit Media@ Komm-Transfer hat man seit fünf Jahren nichts mehr gehört. Christian Rupp, Exekutivsekretär egovernment im Bundeskanzleramt und Sprecher der Plattform Digitales Österreich BRANCHE & INNOVATION LiMux wird zum Goldesel Millionen-Ersparnisse und weniger Probleme: Rund ein Jahr vor Abschluss der Linux-Migration zieht der Münchner Oberbürgermeister Zwischenbilanz. der deutschen npa-technologie in andere EU-Staaten haben könnte, ist derzeit noch unklar. Im Berliner Bundesinnenministerium gibt man sich gelassen: Im Herbst hat der IT-Planungsrat konkrete Weichen für die zukünftige Ausrichtung des egovernments gestellt und insgesamt 13 Schwerpunktmaßnahmen zur Umsetzung der Nationalen egovernment-strategie beschlossen. Diese schlagen die Brücke zwischen nationalen und europäischen egovernment- Bestrebungen und berücksichtigen die Umsetzung des Europäischen Aktionsplans egovernment in Deutschland. Der Ministeriumssprecher unterstrich gegenüber egovernment Computing: Auf dieser Basis bringt Deutschland auf europäischer Ebene insbesondere seine Expertise in den Themenfeldern Standardisierung, Architektur und Interoperabilität in die relevanten Gremien der Europäischen SEITE 7 Union ein. Dies geschieht seit mehreren Jahren vor allem im Rahmen der EU-Pilotprojekte, den sogenannten Large Scale Pilots, die etwa in den Bereichen Gesundheitswesen, elektronische Beschaffung, Justiz oder elektronisches Identitätsmanagement laufen. Die Präsentation dieser Projekte am Stand der EU-Kommission auf der CeBIT habe eindrucksvoll gezeigt, welche guten Konzepte für eine effektive Behördenkommunikation hier in der Zusammenarbeit von Kommission und Mitgliedstaaten entwickelt werden konnten. Lösungen aus Deutschland hätten dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet. In Wien geht man die Sache unternehmungslustiger an. Christian Rupp: Österreich ist seit 2006 auf Platz 1 im egovernment-benchmark der EU und auch bei der Nutzung beziehungsweise Zufriedenheit on top. Unser Know-how und unsere Erfahrungen sowie unsere Technologie- und Open-Source-Module bieten wir allen Staaten an. Pro Jahr besuchen rund 30 bis 40 Delegationen die Büros der Plattform Digitales Österreich und wir beraten mehr als ein Dutzend Staaten. mk egovernment-spezial Cloud Computing... kann Öffentlichen Verwaltungen helfen, die IT-Kosten massiv zu senken. Dabei dürfen Sicherheit und Datenschutz nicht zu kurz kommen. SEITE 13 KOMMENTAR von Gerald Viola egovernment Computing Richtiger Schritt zur richtigen Zeit Wetten, dass die W irtschaft nachzieht? D ist gestartet, wird per Gesetz für Bundesbehörden verpflichtend und soll natürlich nach dem Willen der Erfinder von allen Landes-, Kommunalbehörden und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. Der neue Personalausweis steckt in den Geldbörsen oder Brieftaschen von weit mehr als zehn Millionen Bundesbürgern. Da kommt die konzertierte Aktion des Bundesinnenministeriums gerade zur rechten Zeit, um die beiden Leuchtturmprojekte der Berliner egovernment-macher in Schwung zu bringen. Daran haperte es nämlich zuletzt. Für die eid-funktion des npa gibt es zu wenig Anwendungen. D konnte ob der langwierigen Einführungsphase auch keine rechte Begeisterung wecken. Statt weiter auf die Wirtschaft zu schielen, bietet das BMI über Verwaltungsund Landesgrenzen hinweg den Behörden das notwendige Experten wissen an, um die Projekte in die Breite zu entwickeln. egovernment nicht als Verordnung von oben nach unten, sondern den Ideen auf den Sprung zu helfen, die im täglichen Kontakt mit dem Bürger längst in den Amtsstuben entstanden sind. Vollständige Informationen, spe zielle Workshops und vor allem gezielte und tiefgehende Beratung der Akteure vor Ort sind die richtigen Mittel, um beide Projekte auf Dauer erfolgreich zu machen. Die Wirtschaft wird folgen, wetten? NEUER PERSONALAUSWEIS Anpassung der Fachverfahren Anpassung der eigenen IT-Systemlandschaft Auswahl und Einrichtung eines eid-service oder -Servers Unsicherheit über zuständige Anlaufstelle bei Problemen Beantragung eines Berechtigungszertifikats 17% 30% 40% 52% 82% Bei der Nutzung der eid-funktion sehen Behörden Probleme besonders bei den Fachverfahren egovernment Computing Quelle: Steria Mummert Consulting 12. egovernment-wettbewerb Neue Wettbewerbskategorien garantieren Zukunftsfähigkeit Die Öffentliche Verwaltung steht in den kommenden Jahren vor gigantischen Herausforderungen besonders in den Bereichen demografischer Wandel, Sicherheit, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie, Bildung und Forschung und Gesundheit. Der in diesem Jahr zum zwölften Mal von BearingPoint und Cisco ausgetragene egovernment-wettbewerb würdigt daher zum ersten Mal herausragende Lösungen in diesen Bereichen. Da nach Ansicht der Organisatoren die Verwaltung diese Herausforderungen oft nur noch gemeinsam mit der Wirtschaft lösen kann, wurden auch die Wettbewerbskategorien entsprechend angepasst: Die Kategorie 1 Bester Lösungsbeitrag für ein gesellschaftliches Problem zeichnet erstmalig Lösungsansätze der Wirtschaft zur Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aus. Die Kategorie 2 für das Innovativste egovernment-projekt 2012 wurde weiter gefasst, um Innovationen von Verwaltungen und Sozialversicherungsträgern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu fördern. Die Kategorie 3 Beste Online-Verwaltung 2012 wendet sich an den kommunalen Bereich, da die Kommunen die meisten Kontakte mit Unternehmen und Bürgern verzeichnen und sie am besten vergleichbar sind. Um der erneut gewachsenen Breite der Einreichungen gerecht zu werden, wurde die Jury erweitert und Themenpaten berufen, welche die jeweiligen Themen in der Öffentlichkeit repräsentieren und in die Bewertung eingebunden werden. Der Schirmherr des Wettbewerbs, Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, ist von dem neuen Konzept überzeugt: Der egovernment-wettbewerb hat sich fest etabliert. Die prämierten Lösungen haben Vorbildcharakter und weisen den Weg zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen. Es ist daher ein wichtiges und richtiges Signal, dass der Wettbewerb in diesem Jahr um Aspekte wie Demografie, Sicherheit und Nachhaltigkeit erweitert wird. mk

2 EXPERTENTREFFEN NETWORKING BEST PRACTICE KNOW-HOW Nur wenige Plätze frei! Nur wenige Plätze frei! München Frankfurt/Hanau Hamburg Düsseldorf/Neuss DIE KEYNOTES DER VERANSTALTUNG Keynote 1 Keynote 2 Keynote 3 WORKSHOP Kurt Gerecke, Senior Storage Consultant Speichertechnologien Update 2012 Reimund Willig, Senior Technology Consultant Big Data Little Data Wilfried Reiners, Rechtsanwalt Eat, Pray, Storage! AGENDA (Auszug) PSP: Toast, Ei und mehr Performance SSD-Technologie für alle! FUJITSU: Wie eine Storage Hochverfügbarkeitslösung die Versorgung mit Lebensmitteln unterstützt CASE STUDY QUEST SOFTWARE: Recovery in 30 Sekunden? Mit intelligenter Continous Data Protection DATACORE/ADN: The Storage Hypervisor Der effiziente Weg zu Ihrer virtualisierten Speicherinfrastruktur HP/AVNET: Archivierung von Office-Dokumenten und unstrukturierten Daten IBM/TECH DATA: Die nächste Midrange- Generation: Block und NAS vereint NEXSAN/ADN: Effizienter Unified Storage für den Mittelstand TIM/NETAPP: Nur 50 Gigabyte für 1000 VMs? ORCHESTRA/EMC: Über 400 installierte Deduplizierungs systeme Zahlen aus der Praxis WORKSHOP mit COMMVAULT/ADN: Modernes Datenmana ge ment von virtuellen und physikalischen Servern WORKSHOP VCE/MAGIRUS: Der VCE Vblock die»best of breed«mittelstandslösung DATAGLOBAL: The Next Big Thing: Dateien automatisch klassifizieren mit Windows Server 8 QUEST SOFTWARE: Gibt es in der Zukunft noch eine Daten sicherung? ANWENDER-ROUNDTABLE HP/AVNET: Das RZ im Wandel die Auswirkungen der Server- und Storage-Konvergenz ANWENDER-ROUNDTABLE DELL/MAGIRUS: Die Fluid Storage Strategie INFORTREND/LYNX: Schneller weiter höher: Block Storage der neuen G7-Generation BOSTON/NEXENTA: Aufbau eines Hybrid Storage Pool Systems mit höchster IOPs Leistung und praktisch unbegrenzter Kapazität WORKSHOP MENTIQ: Clouds verändern die IT, Big Data die Welt warum Big Data und Facebook für jedes Unternehmen relevant sind ROUNDTABLE HP/AVNET: Online Storage Ressourcenoptimierung im Betrieb machen Sie mehr aus Ihrer Infrastruktur! POINT: Optimieren Sie Ihre Speicherinfrastruktur mit intelligenter Storage Management Software BULL: Zwischen Homöopathie und Intensiv medizin IT-Infrastruktur ganzheitlich therapieren CASE STUDY QUANTUM/HMK: Erlaubtes Doping Ihres Backups in virtuellen Umgebungen EMC/ADN: Isilon OneFS Von Wellen, Elefanten und Philosophen oder warum große Daten mengen kein Problem mehr sind TIM/NETAPP: Integration von Microsoft HyperV, VMware und Citrix Xen in der Realität WORKSHOP DELL/MAGIRUS Wie virtuell ist Ihr Storage? WORKSHOP Jetzt anmelden! Für registrierte Nutzer von egovernmentcomputing.de nur 149,- (statt regulär 289, ) zzgl. MwSt. Platin-Partner Premium-Partner Classic-Partner Standard-Partner Light-Partner Eine Veranstaltung der

3 KOMMUNE & STAAT egovernment Computing W Ausgabe Mehr Power für egovernment Eine neue Abteilung im niedersächsischen Innenministerium soll sich besonder s um IT-Strategie und -Infrastruktur kümmern. Was erwartet der neue CIO, Sandra von Klaeden, von der Strukturreform? SEITE 4 Völkerrecht vs. Cyberwar Nationale IT- und egovernment-strukturen sind zunehmend durch kriminelle Attacken aus dem Netz bedroht. Braucht die Welt also einen inter nationalen Gerichtshof zum Schutz ihrer IT-Infrastrukturen? Und was sagen die Juristen? SEITE 5 Nordeutsche Globalisierung Der Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr steht seit rund 100 Tagen dem Verwaltungsrat von Dataport vor. Lühr muss manche Klippe meistern. egovernment Computing sprach mit ihm über seine Aufgaben. SEITE 6 epartizipation Bürgerbeteiligung nicht nur im Netz Hand aufs Herz, wissen Sie was eine Charrette oder Deliberative Polling ist? Das jetzt bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienene Handbuch Bürgerbeteiligun g will diese Wissenslücke schließen und den kommunalpolitisch Verantwortlichen einen Leitfaden zur Gestaltung eigener Beteiligungsverfahren an die Hand geben. Verfasst wurde das Handbuch von den Politikwissenschaftlerinnen Prof. Dr. Patrizia Nanz und Miriam Fritzsche von der Universität Bremen. Die Autorinnen formulieren die Ziele ihres Handbuches so: Um Scheu, Skepsis und eventuelle Berührungsängste zu überwinden, soll bei den Lesern und Leserinnen ein fundiertes und ausgewogenes Wissen über Bürgerbeteiligungsprozesse, gängige Verfahren und Methoden der dialogorientierten Beteiligung sowie deren wesentliche Akteure entwickelt und gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, untersuchen die Autorinnen nicht nur klassische Präsenzverfahren, sondern auch den Bereich der Online- Beteiligung. Dargestellt werden dabei die typischen Merkmale und Besonderheiten der im Internet verbreiteten partizipativen Verfahren sowie mögliche Kombinationsmöglichkeiten mit Ansätzen der Präsenzbeteiligung. Dazu die Autorinnen: Die zunehmende Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsplattform macht sich auch bei der methodischen Ausgestaltung vieler Verfahren zur Bürgerbeteiligung bemerkbar. Diverse Partizipationsverfahren nutzen Online-Elemente mittlerweile als zusätzliches Angebot, um die Kluft zwischen Bürgern und politischen Entscheidungsträgern zu verringern. Allerdings, so die Autorinnen, brächten die internetgestützten Beteiligungsverfahren auch eine Reihe von Besonderheiten mit sich, die es bei der Umsetzung von partizipativen Online-Verfahren zu beachten gelte. So müssten beispielsweise die Teilnehmer über die entsprechenden technischen Kenntnisse und Kompetenzen sowie einen Internetzugang verfügen. epartizipation Chance und Bürde zugleich Zudem seien die Teilnahmevoraussetzungen nicht gleichmäßig in der Bevölkerung verteilt: Menschen mit niedrigem Bildungsstand und niedrigem Haushaltseinkommen nutzten das Internet seltener als Mittelschichtsangehörige mit hohen Bildungsabschlüssen. Eine weitere Besonderheit der epartizipation sei, dass bei ihr visuelle und andere, nichttextbasierende Kommunikationsformen zugunsten des Schriftprinzips in den Hintergrund rücken. Je nach Beteiligungsanlass, -form und Zielgruppe erweise sich diese spezifische Selektivität der Online- Kommunikation als Chance und Bürde zugleich. KONTAKT PROF. DR. PATRIZIA NANZ Für die Durchführung und Organisation von Online-Beteiligung existierten zudem keine standardisierten Verfahren wie etwa im Bereich klassischer Präsenzveranstaltungen. Internetgestützte Beteiligungsverfahren variieren daher je nach Anlass, Dauer, Umfang, Zielgruppe, Aufwand, verantwortlichen Organisatoren und der Aufgabenstellung. Zudem zeichnet sich das Feld der epartizipation mit seinen verschiedenen Angeboten und Akteuren durch eine hohe Dynamik von Innovationen und technischen Überarbeitungen aus. Beteiligungsverfahren, die heute den Status quo des technisch Möglichen widerspiegeln, können in einigen Jahren schon veraltet sein, so die Autorinnen. Vor diesem Hintergrund teilen die Verfasserinnen Online-Verfahren grundsätzlich in zwei Gruppen auf: Auf der einen Seite stehen Verfahren, die ausschließlich im Netz stattfinden. Auf der anderen Seite finden sich Beteiligungsverfahren, die Offline- und Online-Beteiligung kombinieren, indem sie klassische P räsenzveranstaltungen und deren F ace-to-face-kommunikation um Möglichkeiten der epartizipation erweitern. Beispiele für neue Beteiligungsverfahren, die Online und Offline-Elemente integrieren, sei zum Beispiel das BürgerForum, das eine Präsenzveranstaltung mit einer webbasierenden Diskussionsplattform kombiniere. Moderationsarten von Online-Foren Dazu die Autorinnen: Als wesentliche Grundform der ausschließlich im Internet umgesetzten Beteiligung gelten Internet-Foren. Sie sind im Universität Bremen Institut für Interkulturelle und Internationale Studien (InIIS) Tel. 0421/ patrizia.nanz@ participationinstitute.org Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com Feld der epartizipation weit verbreitet. In der Regel werden Foren zu speziellen Themen eröffnet, um den Nutzern über einen längeren Zeitraum hinweg die Möglichkeit zu bieten, sich zum jeweiligen Thema zu äußern und zeitversetzt auf die Bemerkungen anderer Teilnehmer zu reagieren. Sie werden teilweise durch Moderatoren betreut, die in der Regel nicht inhaltlich eingreifen, sondern ausschließlich prüfen, ob die Einträge regelkonform sind. Und: Bei der Moderation von Internet-Foren sind grundsätzlich zwei Varianten möglich: Vorab-Moderation (oftmals auch als Prä-Moderation bezeichnet) und Post-Moderation. Bei der Vorab-Moderation werden neue Einträge vor ihrer Veröffentlichung vom Moderator oder von der Moderatorin geprüft und gegebenenfalls gefiltert. So können illegale oder diffamierende Einträge verhindert werden. Der Nachteil dieser Variante besteht in der Verzögerung der Veröffentlichung und dementsprechend der sich anschließenden Diskussion. Bei der Post-Modera tion werden die Einträge erst nach ihrer Veröffentlichung geprüft und dann bei Bedarf gelöscht. Internet-Foren stellen jedoch nicht nur eine Ergänzung klassischer Präsenzbeteiligungen dar, sondern können auch der ausschließliche Part einer Beteiligung sein. Schon diese knappe Zusammenstellung macht deutlich, dass die Moderation von internetgestützten Beteiligungsverfahren, gerade für kleinere Kommunen alles andere als trivial ist. Und es bleibt nicht nur bei rein organisatorischen Fragestellungen. Hinzu kommen rechtliche und politische Faktoren, die ebenfalls zu berücksichtigen sind, soll die angestoßene Bürgerbeteiligung mehr als ein Strohfeuer sein. Das wissen auch die Autorinnen und bieten daher für Kommunen und Verwaltungen entsprechende Fortbildungsseminare an. Übrigens: Eine Charrette ist ein Beteiligungsverfahren, in dem ein Planungsteam unter Einbeziehung von Bürgern, Interessenvertretern, Entscheidungsträgern sowie Fachexperten nach Lösungen für eine städtebauliche Aufgabe sucht. Und ein Deliberative Polling ist eine Befragungsmethode, bei der in zwei Phasen Meinungen abgefragt werden. Dazwischen findet eine umfassende Informationsphase statt. mk Bürgerbeteiligung und epartizipation erobern die Verwaltung. Aber wie damit umgehen? KOMMUNE & STAAT Verantwortlicher Redakteur: Manfred Klein Tel / , Fax redaktion.egovcom@vogel-it.de Frischer Wind für kommunales Controlling Mehr Transparenz über Kosten und Leistungen? Aktuelle Kennzahlen für bessere Entscheidungen? Optimieren Sie Ihr kommunales Controlling mit KIRP der ERP-Lösung für integriertes Verwaltungsmanagement. Nachhaltig, wirtschaftlich und effizient. KIRP frischer Wind für die Zukunft

4 4 egovernment Computing SCHWERPUNKT KOMMUNE & STAAT egovernment in Niedersachsen Verwaltungsreform wird zum Treiber für egovernment Seit Februar ist die Staatssekretärin im niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Dr. Sandra von Klaeden, auch IT-Bevollmächtigte des Landes. Als Nachfolgerin von Christoph Lahmann will sie Schwerpunkte im Bereich Verwaltungsmodernisierung setzen. Wie sehen ihre Zielvorgaben im egovernment aus? Staatssekretärin Sandra von Klaeden wird in Zukunft auch den Landtag über egovernment informieren Die Neubesetzung der CIO-Stelle ging einher mit einem Umbau der Organisationsstruktur. Bereits im November wurde im Ministerium für Inneres und Sport die neue Abteilung IT-Sicherheit und -Infrastruktur, Geoinformationen und Verwaltungsmodernisierung gegründet. Die neue Abteilung 6 mit den vier Referaten W IT-Strategie und -Infrastruktur W Netzpolitik, Cybersicherheit und Informationssicherheit W Vermessung und Geoinformation sowie W Verwaltungsmodernisierung, Fachaufsicht über den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) und das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) soll zusammen mit den anderen Abteilungen die gewachsene Bedeutung der IT unterstreichen. Im Innenministerium heißt es dazu: Mit der Aufstellung der neuen Abteilung und der Verknüpfung der Rolle CIO mit dem Amt einer Staatssekretärin im Innenressort kommt eine neue politische Gewichtung für diese Aufgabe zum Ausdruck. Der Übergang von einer Geschäftsstelle des CIO, welche organisatorisch als Stabsstelle an die Staatssekretärin angebunden war, zu einer regulären Linienorganisation unterstreicht die Bedeutung der IT und die damit verbundenen Themenfelder für Niedersachsen. Und: Mit der Gründung des nationalen IT-Planungsrates im Bund ist ein Gremium geschaffen worden, welches neben den Arbeitskreisen der Ständigen Innenministerkonferenz (IMK) an zunehmend wichtigen Themen der IT arbeitet. Vor diesem Hintergrund will Niedersachsen in diesem Gremium adäquat vertreten sein. Die Verbindung der Rollen CIO und Staatssekretärin spiegelt diese Entwicklung wider. Im vierten Referat würden die landesinternen und die landesübergreifenden Entwicklungen gebündelt. Die Abteilung befasse sich mit der Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der IT in der Landesverwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Netzpolitik, Open Government, Social-Network und der Cloud- Technologie. Gerade in diesen Bereichen gelte es, die Interessen der Kommunen in Niedersachsen einzubeziehen. Die Priorität der Tätigkeit liege aber auf der IT-Sicherheit. Weiter heißt es dazu aus dem Innenministerium: Die Landesregierung hat mit der im Sommer 2011 verabschiedeten Informationssicherheitsleitlinie (ISLL) einen verbindlichen Rahmen vorgegeben für die künftige IT-Sicherheitsarchitektur in der Landesverwaltung. Diesen Rahmen gilt es jetzt auszufüllen. Die neue Abteilung bildet die Schnittstelle zu den Gremien des Bundes und Länder und beteiligt sich an den bundesweiten Themen. Beispiele hierzu sind die Konkretisierung der Nationalen egovernment-strategie (NEGS) oder die Aufstellung einer Cybersicherheitsstrategie. Doch auf der CeBIT war von dieser Neuorientierung noch wenig zu erkennen. Die Niedersachsen konzentrierten sich hier zusammen mit den Hessen vor allem auf die Präsentation der neuen Justizsoftware NeFa. Schlüsselprojekte im egovernment Weitere Schlüsselprojekte waren die im Herbst gestartete Plattform zur elektronischen Weiterleitung von Gewerbemeldungen und NAVO das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online, das durch den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann ebenfalls auf der CeBIT freigeschaltet wurde. Die Gewerbe-Plattform edin-gewerbe erlaubt es den 428 Gewerbeämtern in Niedersachsen jährlich rund 1,5 Millionenen Gewerbemeldungen an rund 180 verschiedene öffentliche Stellen (Kammern, Finanzämter, Statistikbehörde etc.) zu verteilen. Basis des Verfahrens ist eine zentrale Plattform für egovernment-prozesse ( egovpro"). Mit dem Aufbau dieser Plattform hat das Land Niedersachsen eine hochmoderne Basis geschaffen, um auch viele weitere Geschäftsprozesse der Öffentlichen Verwaltung komplett elektronisch zu unterstützen, heißt es dazu aus Hannover. Im Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) wurde zudem ein zentraler Webservice entwickelt, den die Fachverfahren der Kommunen jetzt zur Verteilung der Gewerbemeldungen nutzen können. edin-gewerbe nimmt die Meldungen entgegen, prüft sie auf Vollständigkeit und fachliche Korrektheit, ordnet einen qualifizierten Branchenschlüssel zu und leitet die Daten nach den gesetzlichen Vorgaben an die entsprechenden Stellen weiter. Damit wird das Projekt dem oben formulierten Anspruch gerecht, die Kommunen verstärkt in die Entwicklung von egovernment einzubeziehen. Dazu Sandra von Klaeden: Mit edin-gewerbe haben wir die Grundlage geschaffen, dass Gewerbemeldungen auch innerhalb der Öffentlichen Verwaltung komplett elektronisch bearbeitet werden können. Land und Kommunen gehen damit einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einer effizienteren und zukunftsfähigen Verwaltung. Mit der Einführung von edin-gewerbe sei eine weitere Maßnahme umgesetzt worden, die in Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2007 vereinbart wurde. Hinzufügen sollte man aber, dass das Projekt Teil des seit 2010 aktiven Dienstleistungsportals des Landes ist, das also noch unter der Ägide des Vorgängers Christoph Lahmann konzipiert und umgesetzt wurde. Mit NAVO hingegen bietet das Land für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst eine Kommunikations- und Transaktionsplattform, die durch die Möglichkeit der direkten Anbindung von elektronischen Fachsystemen punktet. Dabei orientiert sich NAVO stark an den Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen. Es ist kein Fachverfahren für eine bestimmte Antragstellung, sondern für grundsätzlich jede Verwaltungsleistung geeignet. Handlungskonzept für den demografischen Wandel Wie notwendig allerdings die beabsichtigte, mehr politischer Ausrichtung von egovernment ist zeigt das aktuell veröffentlichte Handlungskonzept Demografischer Wandel der Landesregierung. Dort heißt es unter der Überschrift Zugang zu modernen Informationstechnologien verbessern : Eine schnelle Internetanbindung ist auch für die ländlichen Räume ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen und zugleich ein Teil der Lebensqualität. Seit 2008 fördert das Land die Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer Grundversorgung von 2 MBit/s. Aktuell erfordere die Breitbandstrategie des Bundes allerdings den Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, die in Niedersachsen nicht in ausreichender Zahl vorhanden seien. Neben weiteren Fördermitteln seien Synergien mit anderen Infrastrukturanbietern wie den Versorgungsunternehmen zu untersuchen. Dafür gelte es, die gesetzlichen Rahmenregelungen auf Bundes- und EU- Ebene zu schaffen. Und weiter: Die Erschließung unterversorgter Gebiete wird auch nach 2013 öffentliche Fördermittel bedingen. Parallel dazu bauen die Telekommunikationsunternehmen im Rahmen der digitalen Dividende den Mobilfunk aus. Die Landesregierung wird sich für neue Finanzierungsmodelle zum Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen einsetzen und die Entwicklung neuer Geschäftsideen aktiv unterstützen. Stadtwerke sind in die Breitbandversorgung einzubinden. Die entstehenden Mehrkosten sind im Rahmen der Regulierung anzuerkennen. Dafür wird sich die Landesregierung einsetzen. Ob eine Breitbandversorgung von 2 MBit/s diesen Namen auch verdient, darüber mag man streiten. Wie wichtig ein forcierter Ausbau des Netzes im Rahmen einer egovernment- Strategie ist, zeigt die Reaktion des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den niedersächsischen Wirtschaftsminister Jörg Bode. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüße die Äußerungen des Niedersächsischen Wirtschaftsminister Jörg Bode, wonach die wesentlichen Weichen für einen Breitbandausbau auch in der Fläche gestellt worden seien. Die bisherigen Investitionen in ein schnelles Internet für alle Niedersachsen seien zwar gut und die enge Zusammenarbeit zwischen Land und Wirtschaft richtig und wichtig, dennoch dürfe man nicht in Euphorie verfallen und so tun, als seien nun schon alle Probleme des flachen Lands beim Zugang zum Internet gelöst. Der ländliche Raum sei zwar schon deutlich besser erschlossen, sagte der Sprecher der NSGB, Thorsten Bullerdiek, es sei aber immer noch viel zu tun, um endlich eine flächendeckende und auch leistungsfähige Breitbandanbindung für alle Bürger zu bekommen. Noch immer gebe es eine Spaltung des Flächenlandes Niedersachsen nunmehr in eine Dreiklassengesellschaft (DSL Light in der Fläche, DSL in vielen Regionen und VDSL in den Großstädten) in der neuen digitalen Welt. Diese gelte es so schnell wie möglich zu beseitigen. Als kommunaler Spitzenverband könne der NSGB eine digitale Spaltung des Landes nicht hinnehmen. Der Verband mahne deshalb an, dass es kein Nachlassen geben dürfe bei der Erschließung und Versorgung der ländlichen Räume. Weitere Investitionen seien die Voraussetzung für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze in den Regionen des Landes. Wenn die Regierung die Gleichheit der Lebensverhältnisse wolle, dann dürfe sie in ihren Bemühungen nicht nachlassen, stellte der Sprecher des NSGB fest. Nur mit gleichen und wirtschaftlich vernünftigen Infrastrukturen könne man die Zukunft der Bürger und Unternehmen in der Fläche sichern und eine wirtschaftliche Zukunft gewährleisten. In der Tat: Die Einbindung der Kommunen und die Mitarbeit des Landes im IT-Planungsrat muss intensiviert werden. mk Hessen und Niedersachsen starten NeFa Software im Dienste der Justiz Die Justizstaatssekretäre der Bundesländer Hessen und Niedersachsen, Dr. Rudolf Kriszeleit und Dr. Jürgen Oehlerking, haben auf der CeBIT in beiden Bundesländern den Betrieb der Justizsoftware NeFa gestartet. Wird die Fachanwendung den Aktenbock endlich überflüssig machen? NeFa ist eine im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der hessischen und der niedersächsischen Justiz mit Unterstützung von Microsoft als Eigenentwicklung erstellte Justizsoftware, welche die elektronische Durchführung von Verwaltungsabläufen in den Gerichten unterstützten soll. Ziel des Projektes war es, eine modulbasierende Justizsoftware zu entwickeln, die neben dem Funktionsumfang der heutigen bewährten Fachverfahren ein wesentlich breiteres Angebot an elektronischer Unterstützung bietet. Dazu wurde eine moderne Arbeitsplatzunterstützung für Entscheider nebst eines neuen auf Standardbürosoftware basierenden Textsystems und der Bereitstellung der notwendigen Grundfunktionalitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sowie der elektronischer Aktenführung entwickelt. Integration reduziert Einarbeitungszeit NeFa soll so zu einem wichtigen Baustein von ejustice werden, da die Fachanwendung neben der elektronischen Kommunikation zwischen der Justizverwaltung und den Bürgern auch innerhalb der Gerichte auf die Vorteile eines komplett digitalen und medienbruchfreien Workflows setzt. Ein besonderes Augenmerk bei der Entwicklung von NeFa lag und liegt auf einer zeitgemäßen IT-Unterstützung an den richterlichen Arbeitsplätzen. Ein erfahrenes justizinternes Entwicklerteam sorgte dafür, dass die besonderen Belange von Richtern und Rechtspflegern berücksichtigt wurden. So wurden die bereits vorhandenen elektronischen Angebote in eine komfortable, ergonomische Arbeitsoberfläche integriert. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Funktionen zur Verfügung gestellt, die insbesondere Routineabläufe vereinfachen, zum Beispiel im Bereich der Planung und Bestimmung von Verhandlungsterminen. So werden Richtern und Rechtspflegern an ihren Arbeitsplätzen Funktionen zur elektronischen Steuerung der nachfolgenden Bearbeitung zur Verfügung gestellt, die auch individuelle Arbeitsweisen unterstützen. Insbesondere wird die vertraute Verfügungstechnik einfach und zeitsparend anwendbar in einer den spezifischen Anforderungen dieser Nutzergruppe entsprechenden Benutzeroberfläche elektronisch abgebildet werden. Außerdem stehen unabhängig von einer elektronischen oder papierbezogenen Arbeitsweise in einer einheitlichen Oberfläche Funktionen zur Literaturrecherche, Prozesskostenhilfeberechnung oder zur richterlichen Relationstechnik zur Verfügung. Mit NeFa erhalten die Anwender ein modernes, innovatives und gleichzeitig komfortables Arbeitswerkzeug, das individuelle Arbeitsweisen unterstützt, geben sich die Verantwortlichen überzeugt. Die Integration in eine Standard- Büro-Software erlaube es, den Einarbeitungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Die nächsten Schritte im NeFa-Projekt Mit dem Startschuss beginnt der Einsatz von NeFa zunächst im Zivilprozess bei den Landgerichten Hildesheim und Kassel. Mit den Erfahrungen aus einem erfolgreichen Einsatz bei den beiden genannten Gerichten soll NeFa in der Folge in beiden Ländern im Bereich der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) flächendeckend eingeführt werden. In einer zweiten Stufe sollen dann alle Fachgebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit sukzessive mit der neuen Justizfachanwendung ausgestattet werden und die heute ausgerollten EUREKA-Komponenten vollständig ablösen. mk

5 KOMMUNE & STAAT INTERNATIONAL egovernment Computing Internetrecht Der steinige Weg zu einem internationalen Gerichtshof Einen Internationalen Strafgerichtshof für den Cyberspace (ICTC) fordert der norwegische Richter Stein Schjolberg, der sich des Themas im Rahmen einer Arbeitsgruppe des EastWest Institutes (EWI) angenommen hat (Cybercrime Legal Working Group). Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind unabhängige und nicht regierungszugehörige Experten für Internetsicherheit und Internetkriminalität. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Empfehlungen für neue juristische Mittel zu erstellen, um Internetkriminalität und Cyberangriffe zu bekämpfen. Stein Schjolberg schlägt in seinem Papier vor, den ICTC als Unterabteilung des Internationalen Strafgerichtshofs zu errichten; mit Sitz entweder ebenfalls in Den Haag oder aber in Singapur. Schjolberg vertritt die Auffassung, dass der ICTC durch diese Konstruktion vom Römischen Statut gedeckt wäre, da das Abkommen alle Vorrichtungen zur Ermittlung und Strafverfolgung vorsieht, die der Gerichtshof brauchen würde. Der Staatsanwalt könnte als unabhängiges Organ des Gerichtshofs Untersuchungen auch auf außerordentlicher Grundlage einleiten. Alternativ könnte ein Ad-hoc-Gericht in Frage kommen: Ein solches Tribunal müsste ein Gerichtshof der Vereinten Nationen sein, der durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats in Übereinstimmung mit Kapitel 7 der UN Charta eingesetzt wird. Als Vorbild dient Schjolberg das Internationale Strafgerichtstribunal für das frühere Jugoslawien (ICTY). Aufgaben des Tribunals Braucht die Welt einen internationalen Gerichtshof zur Bekämpfung der Internet- Kriminalitä t? Der Verein World Council for Firms & Justice e.v. (WCLF) in Frankfurt am Main fasst den Stand der Überlegungen in einem Thesenpapier zusammen, das wir hier in Auszügen wiedergeben. von PROF. W. KRAFT & DR. CLAUDIA STREIT HINTERGRUND Der World Council for Law Firms and Justice (WCLF) hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für eine Evaluierung und Harmonisierung der Rechtssysteme rund um die Welt einzusetzen. Die vorliegenden Überlegungen zur Einrichtung eines International Court for Cybercrime sollen der Ausgangspunkt für eine internationale Initiative sein, die einen wichtigen Meilenstein auf dem langen Weg darstellt. Entstanden ist die Idee im Zuge der Entwicklung eines Programms für eine international besetzte WCLF-Konferenz zur Internetkriminalität, die im kommenden Jahr in Hamburg stattfinden soll. Offensichtlich ist das gegenwärtig hierfür vorhandene Instrumentarium der ungeheuer schnellen Entwicklung des Internets und der damit verbundenen neuartigen Straftaten mit i nternationaler Dimension nicht einmal annähernd gewachsen. Die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung von Internetverbrechen könnte die vorhandene Lücke ganz oder teilweise schließen. Die Bestimmung des neuen Tribunals wäre die Verfolgung und Bestrafung von Internetverbrechen, die Rechtsprechung sollte für folgende Fälle gelten: W Verletzungen von globalen Abkommen zur Cyberkriminalität W Massive und koordinierte globale Cyberangriffe gegen wichtige Informationsinfrastruktursysteme Das Tribunal hätte eine gegenüber nationalen Gerichten gleichwertige Rechtsprechung, könnte aber in seinem Ermessen die Vormachtstellung für sich in Anspruch nehmen und Untersuchungen sowie Verfahren zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen. Obwohl die Staatsanwaltschaft dieses Gerichtshofes weitreichende Vollmachten hätte und natürlich auch der Aufgabe entsprechend qualifiziert sein müsste, ist doch klar, dass eine effektive Ermittlungsarbeit nicht vom ICTC allein bewältigt werden könnte. Deshalb schlägt Schjolberg eine enge Kooperation mit Interpol vor, die seit den 1980er Jahren als führende Institution für die Verfolgung von internationalen Cyberverbrechen gilt. Seit 1990 wurden bei Interpol regionale Arbeitsgruppen für Afrika, Asien/Südpazifik, Nord- und Südamerika, Europa sowie den Nahen Osten und Nordafrika eingerichtet, denen die Leiter oder erfahrene Mitglieder nationaler Einheiten zur Bekämpfung von Computerkriminalität angehören. Gegenwärtig arbeitet Interpol an der Errichtung des Interpol Global Complex (IGC) in Singapur, der ab 2013/2014 mit rund 300 Mitarbeitern seine Arbeit aufnehmen soll. Der ICG wird sich auf Entwicklung innovativer und zeitgemäßer Ermittlungsinstrumente für die weltweite Durchsetzung des Rechts konzentrieren. Insbesondere soll die effektive Bekämpfung von Cyberverbrechen gestärkt werden, damit wäre der IGC eine außerordentlich wichtige Initiative für die internationale Durchsetzung der Gesetze gegen Cyberkriminalität. Ergänzend schlägt Schjolberg die Einrichtung einer globalen virtuellen Task Force vor, die aus Experten der weltweiten Informations- und Kommunikationsindustrie, Finanzdienstleistungsbranche, NGOs und der akademischen Welt besteht und partnerschaftlich mit Interpol zusammenarbeitet, um Cyberverbrechen effektiv zu bekämpfen und zu verhindern. Insbesondere soll diese Task Force in der Lage sein, auf Cyberangriffe schnell zu reagieren. Schjolbergs Vorschlag zur Einrichtung eines Gerichtshofes ist sehr detailliert ausgearbeitet unter anderem hat er bereits einen Entwurf einer UN-Resolution sowie einen Entwurf für die Statuten des Gerichtshofs vorgelegt. Allerdings ignorieren seine Überlegungen die Arbeit anderer Initiativen obwohl er sie eingangs kurz erwähnt praktisch komplett. Grundsätzliche Schwierigkeiten Fast alle nennenswerten Initiativen zur internationalen Rechtsdurchsetzung im Bereich von Cybersecurity und Cybercrime wurden in den Jahren 2010 und 2011 ins Leben gerufen. Auch wenn sie unterschiedlich breit angelegt sind und sich in Teilbereichen thematisch ergänzen, sticht vor allem die mangelhafte Koordination ins Auge. Dieser Befund stimmt besonders nachdenklich, wenn man sich bewusst macht, dass der Inhalt der Initiativen ja gerade eine Verbesserung der internationalen Kooperation bis hin zu einheitlichem Handeln zum Zweck hat. Aus heutiger Sicht kann man wohl sehr viel Parallelarbeit und im Nachgang der Tätigkeit der Arbeitsgruppen enormen Abstimmungsbedarf bei der Zusammenführung der Ergebnisse erwarten. Zudem birgt insbesondere die Initiative der UNODC (Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung) eindeutig die Gefahr der Verzettelung in einer Bestandsaufnahme. Braucht die Welt einen internationalen Gerichtshof zur Bekämpfung der Internetkriminalität? Der WCLF meint ja. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass alle Initiativen eine Einbeziehung des privaten Sektors erreichen wollen die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit nicht nur über Ländergrenzen, sondern auch über institutionelle Grenzen hinweg ist unbestritten. Alle Initiativen erkennen an, dass eine rein juristische Herangehensweise an das Problem Cybercrime keine Lösung verspricht. Auffällig und bedenklich ist, dass bislang keine der genannten Initiativen das Problem der non-attributability anspricht. Für die überwiegende Mehrheit der Akteure ist die Cybercrime Convention des European Council die beste vorhandene Grundlage für die Schaffung eines internationalen Rechtsrahmens. Ihr haben sich bereits 47 Nationen angeschlossen, darunter auch vier (besonders wichtige) Nicht-EC-Mitglieder, nämlich die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Südafrika. Auch die sehr weitgehenden Kooperationsanforderungen an die Unterzeichner gelten als aussichtsreiche Basis für die internationale Rechtsdurchsetzung. Unterstützt wird die Konvention unter anderem von der Asia-Pacific Economic Cooperation, der Europäischen Union, INTERPOL und der Organisation Amerikanischer Staaten. Gleichwohl gibt es verständliche Vorbehalte gegen einen Beitritt in etlichen der Staaten, die an der ursprünglichen Ausarbeitung der Konvention nicht beteiligt waren. Diese Bedenken ließen sich jedoch möglicherweise dadurch ausräumen, dass neuen Unterzeichnern bei der Weiterentwicklung der Konvention entsprechende Mitspracherechte eingeräumt werden. Die Schwierigkeiten bei der Erzielung eines international einheitlichen Standards nämlich das Gefälle zwischen den westlichen Staaten und den Entwicklungsländern, die grundsätzlich ablehnende Haltung der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China), verbreitete Bedenken gegen Eingriffe in die staatliche Souveränität kämen zweifellos bei einem kompletten Neustart der Verhandlungen erst Recht zum Tragen. Außerdem würden neue jahrelange Verhandlungen die Implementierung der bereits vorhandenen Reformvorhaben vermutlich deutlich verzögern. Deshalb erscheint es aus jetziger Perspektive wenig sinnvoll, neue Verhandlungen ins Leben zu rufen, die wieder bei null anfangen. Auch wenn über seine Gestaltung mehr oder weniger gestritten wird an der Notwendigkeit eines internationalen Rechtsrahmens zweifelt mittlerweile keiner mehr. Ist ein solcher geschaffen, könnte auch ein Internationaler Gerichtshof effektiv operieren. Dieser Gerichtshof wäre aber wohl nicht der, für den sich die Foto: Gina Sanders - Fotolia.com ERSTE SCHRITTE Es lassen sich verschiedene Anknüpfungspunkte für eine Mitarbeit des WCLF und nach entsprechender Vertiefung der Global Law Society erkennen. Als erste Maßnahme erscheint die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur weiteren Prüfung und Erarbeitung konkreter Vorschläge für einen an den Council of Europe angeschlossenen International Court for Cybercrime vielversprechend. Diese Arbeitsgruppe könnte sich unter anderem den folgenden Aufgaben widmen: W Genauere Prüfung der Voraussetzungen, die für einen solchen auf der Cybercrime Convention fußenden Gerichtshof erfüllt sein müssen, W Vorschläge für die Entwicklung eines Collective Codex (von vielen Ländern getragene Weiterentwicklung der Cybercrime Convention), W Eingrenzung der Cyberverbrechen, die unter die Rechtssprechung des Gerichtshofs fallen sollen, W Prüfung, welche Art der Rechtsprechung (subsidiär oder der nationalen Rechtsprechung übergeordnet) dem Gerichtshof zustehen soll, W konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung des Courts (institutionell, personell, finanziell), W Einbringen der Idee in die verschiedenen laufenden Initiativen, W Erarbeitung von Lobbyingvorschlägen und W Gewinnung weiterer Unterstützer. EWI Arbeitsgruppe um Stein Schjolberg einsetzt: Vermutlich zur Abkürzung des oben beschriebenen ohne Zweifel sehr langwierigen Procederes einer internationalen Einigung zur Verfolgung von Cybercrime soll Schjolbergs ICTC per Resolution des UN-Sicherheitsrats an den Internationalen Strafgerichtshof angedockt werden. Damit er vom Römischen Statut gedeckt ist, soll er nur für schwerste Verbrechen (analog zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) zuständig sein, zu denen zum Beispiel Kinderpornografiedelikte nicht zählen würden. Cyberverbrechen sind jedoch auch wenn es natürlich terroristische und kriegsähnliche Attacken gibt, die ebenfalls verfolgt werden müssen vor allem Wirtschaftsverbrechen transnationaler Natur. Mit einer so drastischen Einschränkung der abgedeckten Verbrechen, wie Schjolberg sie vorschlägt, würde ein Cybercrime Court den internationalen Aufgaben, die bewältigt werden müssen, auf keinen Fall gerecht. Hinzu kommen die Hindernisse, die dem Internationalen Strafgerichtshof im Wege standen und teilweise immer noch stehen. Unter anderem haben besonders wichtige Staaten wie die USA den Internationalen Strafgerichtshof bis heute nicht anerkannt. Mit China und Russland fehlen zwei weitere der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Dieses Erbe hätte eine Rechtsprechungsinstitution, die auf dem ICT aufbaut, von vorneherein als Bürde auf sich lasten. Auf der Grundlage des jetzigen Informationsstands könnte es eine Möglichkeit sein, dass der Council of Europe einen Gerichtshof einrichtet, der grundsätzlich für transnationale Verbrechen mit der notwendigen Schwere zuständig wäre, die in oder aus einem der Unterzeichnerstaaten verübt wurde. Der bisherige Weg der Angleichung nationaler Gesetzgebungen und gegenseitiger Rechtshilfe könnte durch eine solche Institution sinnvoll ergänzt werden. Voraussetzung hierfür wäre eine genügende Zahl von Unterzeichnerstaaten und damit Anpassung der Konvention an die Anforderungen der neuen Mitglieder wozu ja bereits Initiativen laufen und eine praktikable und klare Abgrenzung der Verbrechen, die von diesem Gerichtshof verfolgt und bestraft werden. Ein weiteres Argument für diese Anbindung wäre die explizite Unterstützung der Cybercrime Conven tion durch Interpol. Wie Stein Schjolberg richtig argumentiert, ist diese Institution derzeit am besten dafür gerüstet, die Ermittlungen und Strafverfolgung durch einen Internationalen Cybercrime Court zu unterstützen. Fazit Bei der Erweiterung des Kreises der Unterzeichnerstaaten und der gleichzeitigen Etablierung des Gerichtshofs wären vor allem zwei Problemkreise im Auge zu behalten: Zum einen die unterschiedlichen Rechtsauffassungen vor allem im Bereich Intellectual Property, den der European Council explizit in die Konvention aufgenommen hat, und die verschiedene Länder vor einem Beitritt zurückschrecken lässt. Zum anderen das Maß, in dem die Nationen Souveränität in der Rechtsprechung abgeben müssten ein wesentlicher Grund, warum beispielsweise die USA den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bis dato nicht anerkannt haben. Beide Aspekte stellen mit Sicherheit erhebliche Hürden dar, deren Überwindung einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

6 6 egovernment Computing KOMMUNE KOMMUNE & STAAT IT-Dienstleister Dataport Konsolidierung kommunaler Rechenzentren ist zwingend Hans-Henning Lühr, Staatsrat im Bremer Finanzsenat, hat turnusmäßig den Vorsitz des Verwaltungsrates von Dataport übernommen. Lühr hat das Dataport-Ruder in turbulenten Zeiten übernommen. In seine Amtszeit fällt nicht nur die mögliche Erweiterung von Dataport um das Bundesland Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig wird in Bremen das von Dataport gesteuerte Vergabeverfahren für das neue TK-System des Stadtstaats kritisiert. Und die Mitgliedsländer wollen weitere, länder-übegreifende IT-Projekte ausrollen. egovernment Computing hat mit Hans-Henning Lühr über seine Erfahrungen in der neuen Funktion gesprochen. Herr Lühr, die ersten 100 Tage als Vorsitzender des Dataport-Verwaltungsrates sind vorüber. Wie fällt Ihre persönliche Hunderttagebilanz aus? Lühr: Es funktioniert wie bei einer guten 4 x 100 m Staffel: Ich habe das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden turnusmäßig von meinem Vorgänger, Staatsrat Jens Lattmann aus Hamburg übernommen. Zusammen mit ihm und den anderen Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsrat sind wir ein eingespieltes Team. Wir haben schon lange Erfahrung miteinander und der norddeutschen Globalisierung, wie ich unsere Kooperation im IT-Bereich bei Dataport gerne nenne. Insofern sind die ersten 100 Tage nicht anders als die 100 Foto: Claudia Raband Tage davor oder die jeweils nächsten 100 Tage. Aktuelle Bedeutung haben natürlich die vor uns stehende Umstrukturierungen wie zum Beispiel der Neubau der norddeutschen Großrechenzentren. Staatsrat Hans-Henning Lühr preist die Vorzüge der norddeutschen Globalisierung Dataport wächst beständig wurde Niedersachsen in die Dataport-Familie aufgenommen und aktuell hat das Bundesland Sachsen-Anhalt einen Aufnahmeantrag gestellt. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Entwicklung für die Strategie von Data port? Lühr: Das sehen wir mit einer großen Genugtuung. Das große Interesse an Dataport ein Beweis, dass die Strategie der länderübergreifenden IT-Zusammenarbeit richtig ist. Immer mehr Länder sehen, welche Vorteile die Anstaltseigner haben etwa besonders gute Konditionen bei der Beschaffung von Hardware, Software und jüngst Telekommunikationsleistungen. Der gemeinsame Rechenzentrumsbetrieb ermöglicht Synergieeffekte, die sich auch in sinkenden Betriebskosten niederschlagen. Als gute Kaufleute prüfen wir natürlich, ob es die erwarteten wirtschaftlichen Effekte geben wird. Wir sind dabei ganz zuversichtlich und haben die Einschätzung, dass die bestehenden Steuerungsmechanismen für Dataport grundsätzlich auch für eine Sechs-Länder-Anstalt geeignet sind. Kurz gesagt, wir freuen uns auf einen neuen Partner. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund dieser Konzentration die weitere Entwicklung der IT- Dienstleister der Öffentlichen Hand? Lühr: Die Konzentration der öffentlichen IT-Dienstleister ist unumgänglich und im übrigen seit langem vorhersehbar. Im Bereich der Sparkassen, und damit in einer vergleichbaren Branche, hat es vor ein paar Jahren einen ähnlichen Prozess gegeben. Überdies verfügen große Flächenländer wie Bayern und Baden- Württemberg schon seit Längerem über vergleichsweise weit zentralisierte Strukturen beim IT-Betrieb. Dataport zeigt, dass das nun auch länderübergreifend gut funktioniert. Kürzlich haben Sie geäußert, die angestrebten Synergieeffekte im IT-Bereich ließen sich in erster Linie über Standardisierung erzielen. Was verstehen Sie darunter? Lühr: Standardisierung ist eine der Grundvoraussetzungen, um den IT- Betrieb kostensparend und übergreifend organisieren zu können. Deshalb hat fast alles, was Dataport für die Trägerländer tut, bereits jetzt mehr oder weniger mit Standardisierung zu tun. Wir beschaffen dieselben Endgeräte, und in Kürze werden wir auch Rechenzentrumsleistungen aus einem gemeinsamen Leistungskatalog beschaffen. Ein großes Vorhaben von Dataport und Bremen ist zur Zeit die Standardisierung und Zentralisierung des IT-Endgeräte-Betriebes. Da Hamburg bereits ein vergleichbares Projekt durchgeführt hat, lag es nahe, das Rad nicht neu zu erfinden". So profitieren wir nun von Kompetenzvorsprüngen bei Dataport und setzen auch auf die Realisierung von Synergieeffekten, wenn der IT-Endgeräte- Betrieb nun zwischen Hamburg und Bremen, und vielleicht sogar dar über hinaus, harmonisiert wird. Ein großes Standardisierungswerk der in Dataport organisierten Länder ist sicher das elektronische Personenstandsregister. Welche Erfahrungen hat Dataport in diesem Projekt gemacht und inwiefern sind die Ergebnisse übertragbar? Lühr: Das Vorhaben ist insofern vorbildlich, als hier erstmals und gemeinsam eine einheitliche Lösung für die Standesamts-Mandaten der drei Länder entwickelt wurde. Die Lösung ist ausbaufähig für weitere Mandanten und kostengünstiger, als getrennte Lösungen. Zur Zeit befindet sie sich in der praktischen Erprobung, wird aber von den ersten Standesämtern bereits produktiv eingesetzt. Dabei haben wir auch gelernt, dass Themen wie der Datenschutz unter den Bedingungen eines länderübergreifend betriebenen Verfahrens mit neuen Blickwinkeln besprochen und berücksichtigt werden müssen. Davon werden wir sicherlich bei anderen Vorhaben, wie zum Beispiel der Entwicklung einer gemeinsamen Software für Personalverwaltungsaufgaben, profitieren. Herr Lühr, Sie haben Sprachtelefonie und Ausschreibungen als Möglichkeiten genannt, Synergien zu erzeugen. Nun hat gerade Bremen mit der Ausschreibung seiner TK im Augenblick ziemliche Probleme. Wie ist hier der Stand der Dinge und inwiefern ist Dataport davon betroffen? Welche Planungen verfolgt Bremen in diesem Bereich? Lühr: Wir beschäftigen uns kontinuierlich mit dem Bezug von Sprachtelefonleistungen und der Gestaltung der dafür existierenden Verträge mit unserem TK-Anbieter. Aktuell haben wir mit Planungen zur Ausschreibung mehrerer Leistungen aus dem TK- Bereich begonnen. Dabei treffen wir auf eine enorm gestiegene Komplexität der Anforderungen, gerade auch was die Konvergenz zwischen IT- und Sprachnetzen angeht. Dataport wird uns hier beraten und die Durchführung der Ausschreibungen organisieren. Welche Aufgaben haben Sie sich für die kommenden Monate gestellt? Lühr: Zum Regelgeschäft, der Steuerung von Dataport, gehören in den nächsten Monaten sicherlich die Organisation eines möglichen Beitrittsverfahrens Sachsen-Anhalts und der Neubau der Großrechenzentren. Weiter stehen wir kurz vor dem Abschluss eines Eingruppierungstarifvertrages. In diesem Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft Ver.di und der dbb tarifunion werden neue Bewertungskriterien für IT-Berufe entwickelt. Aus Bremer Sicht ist natürlich auch die Durchführung des Standardisierungsprojektes zum Endgeräte-Betrieb, BASIS.bremen, von besonderem Interesse. Das Interview führte Manfred Klein 13. Kongress neueverwaltung in Leipzig Innovation ist Wandel Am 22. und 23. Mai findet der dbb-kongress neue- Verwaltung statt, der in diesem Jahr unter dem Motto Innovation ist Wandel steht. Unter diesem Leitgedanken werden IT-Experten, Führungskräfte und Entscheidungsträger der Öffentlichen Verwaltung aktuelle egovernment-projekte und deren Umsetzungsstand präsentieren sowie neue Erfahrungen und Ideen zur Diskussion stellen. So werden in den zahlreichen Fachforen des Kongresses nicht nur der Einsatz des neuen Personalausweises und die wachsenden Anforderungen an Sicherheit und Vertrauen im egovernment thematisiert, sondern auch die zunehmende Bedeutung von Social Media für die Kommunikation der Öffentlichen Verwaltung mit den Bürgern sowie die Schaffung von Standards für die Entwicklung einer gemeinsamen öffentlichen IT-Infrastruktur. Ganz in diesem Sinne präsentiert das Bundesinnenministerium im Forum C 03 seine neueste egovernment-initiative, mit der das große Potenzial des neuen Personalausweises und der D in die Praxis umgesetzt werden soll. Im Forum werden die Ziele der I nitiative, Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die Unterstützung bei der Entwicklung von Beispielanwendungen und die Entwicklung einer Wissens- und Interaktionsplattform vorgestellt. Moderiert wird das Forum von Manfred Klein, Redaktionsleiter der Fachzeitung egovernment Computing. Das Bundesverwaltungsamt wird im Forum C 01 sein Portfolio als IT- Dienstleistungszentrum des Bundes und seine Erfahrungen bei der IT- Konsolidierung vorstellen sowie die Standardisierungsmöglichkeiten im Prozess- und Großprojektmanagement präsentieren. Die digitale Stadt von morgen Das Fraunhofer egovernment- Zentrum stellt ebenfalls aktuelle egovernment-trends vor (Forum B 03). Hier wird zum Beispiel die Rolle von egovernment im Kontext von Smart Cities und der urbanen Infrastruktur der Zukunft dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Funktion künftiger egovernment- Apps diskutiert. Im Forum der Deutschen Post wird eine Untersuchung des Lorenz-von- Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vorgestellt, die aufzeigt, wie sich die Erfordernisse an die schriftliche Kommunikation zwischen Bürger und Behörde im elektronischen Zeitalter gestalten werden (Forum B 02). Dabei wird an verschiedenen Beispielen gezeigt, dass der E-Postbrief in vielen Fällen auch ohne qualifizierte elektronische Signatur die Anforderungen an die Formerfordernisse der schriftlichen Kommunikation erfüllen kann. Ein weiteres interessantes Forum veranstaltet die Gesellschaft für epartizipation mbh, DEMOS, zur Online- Beteiligung in der Stadt- und Raumplanung (Forum F 02). Neue Wege für Beschaffung, Information und Zusammenarbeit stellt subreport mit seinem Innovationsportal CAMPUS im Forum E 03 vor. Am zweiten Messetag präsentiert das Vitako-Forum Neues aus dem Bereich der kommunalen IT-Dienstleister (Forum C 04). In zahlreichen Diskussionsrunden werden unter anderem Fragen zum IT-Arbeitsplatz der Zukunft, zum mobilen egovernment, zum Dokumentenmanagement und zum neuen Personalausweis behandelt. Offene Diskussion im Worldcafé Foto: ddb akademie Wie bereits im vergangenen Jahr so wird auch dieses Mal auf dem Kongress am ersten Tag ein Worldcafé stattfinden, dass sich den aktuellen Plänen des IT-Planungsrates widmet. Mitglieder der Strategiegruppe des Planungsrates werden nach einem Impulsvortrag mit den Teilnehmern die Zusammenhänge und Abhängigkeiten von föderaler Infrastruktur und Standardisierungsagenda offen diskutieren. Die Strategiegruppe möchte so Anregungen und neue Ideen für die eigene Tätigkeit erhalten. Die Ergebnisse des Worldcafés werden am zweiten Kongresstag in einem Forum zusammenfassend präsentiert. Erstmals wird das Controllerforum der dbb akademie in den Kongress integriert. Damit bietet sich für Controller und Führungskräfte, Kosten- Leistungsrechnungsbeauftragte sowie Personalvertreter die Möglichkeit, neben dem Besuch der Controller Workshops, auch einen Blick auf andere innovative Veränderungen der Öffentlichen Verwaltung in diesem Bereich zu werfen. Der Kongress neueverwaltung erfährt dadurch eine thematische Erweiterung, die den Teilnehmenden in Hinblick auf die Steuerung von innovativen Projekten konkrete Kontrollmöglichkeiten vermittelt. Umrahmt wird der Kongress durch zwei Plenumsveranstaltungen. Die Eröffnungsveranstaltung wird das Der Kongress bietet Informationen und Diskussionen rund um egovernment Motto des Kongresses Innovation ist Wandel unter dem Aspekt diskutieren, wie innovative Veränderungsprozesse gestaltet werden müssen, damit sie erfolgreich abgeschlossen werden und eine breite Akzeptanz beim Verwaltungspersonal und den Verwaltungskunden finden. Diskutiert wird das Thema von Peter Kühne, dem Vorstandsvorsitzenden von Vitako, Harald Lemke, Sonderbeauftragter für egovernment und ejustice der Deutschen Post AG, Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes und Dr.- Ing. Dr. h.c. Radu Popescu-Zeletin, Leiter des Fraunhofer-Instituts FO- KUS und Professor am Lehrstuhl für Offene Kommunikationssysteme der TU Berlin. Am zweiten Tag des Kongresses diskutieren Dr. Silke Borgstedt, Direktorin Sozialforschung der SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH, Matthias Kammer, Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI), Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie Dr. Marianne Wulff, Geschäftsführerin von Vitako über die Ergebnisse der DIVSI-Milieustudie, die am Vortag im Forum H 03 detailliert vorgestellt wird. Vertrauen und Sicherheit im Internet Die Studie analysiert die Internetnutzung der verschiedenen Milieus besonders unter dem Aspekt von Vertrauen und Sicherheit im Internet. Ihre Kernaussage, dass ein Drittel der Deutschen Digitale Outsider sind, hat für die Frage nach der Akzeptanz von egovernment zentrale Bedeutung. Die Schlussfolgerungen daraus sind ebenfalls Gegenstand einer der Podiumsdiskussion. Eine Anmeldung zum Kongress ist online über de möglich. Dr. Volker Franke

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