SNOWCARE. Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SNOWCARE. Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen"

Transkript

1 Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe

2 INHALTSVERZEICHNIS SNOWCARE ASSISTANCE VERSICHERUNG AUF SKIPISTEN I. KUNDENINFORMATION NACH VVG... 3 II. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB)

3 SNOWCARE ASSISTANCE VERSICHERUNG AUF SKIPISTEN Wichtig: Unbedingt den Skipass mit dem Vermerk «insured» oder «versichert» aufbewahren; er dient als Versicherungsausweis. SNOWCARE ist eine Assistance- und Schutzversicherung von 24H ASSISTANCE. I. KUNDENINFORMATION NACH VVG Die folgenden für die Kunden bestimmten Informationen geben eine kurze und verständliche Übersicht über die Identität des Versicherers sowie den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags (Art. 3 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, VVG). 1. Wer ist Versicherer? Versicherungsträger ist die EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG (im Folgenden EUROP ASSISTANCE genannt) mit Sitz in Avenue Perdtemps 23 Posfach 3200 CH-1260 NYON 1. Die Versicherung wird unter dem Namen SNOWCARE vertrieben und verkauft. 2. Welche Risiken sind versichert und wie ist der Umfang des Versicherungsschutzes? SNOWCARE ist eine komplementäre und subsidiäre Versicherung zu bereits bestehenden Versicherungsdeckungen der versicherten Person und kann nur für Schäden aufkommen, welche durch diese bestehenden Versicherungen nicht gedeckt sind. Die versicherten Risiken sowie der Umfang der Versicherungsleistungen im Rahmen dieses Versicherungsschutzes werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. 3. Wer ist der Versicherungsnehmer / Wer sind die versicherten Personen? Der Versicherungsnehmer ist die Skistation, welche den Skipass für Drittpersonen ausstellt. Die versicherten Personen sind diejenigen Kunden, welche über einen Skipass mit dem Aufdruck des versicherten Produktes verfügen, den sie bei einer teilnehmenden Skistation erworben haben, oder über sämtliche andere Dokumente oder Belege verfügen, welche den Versicherungsabschluss bestätigen. 4. Welche wesentlichen Ausschlüsse gelten für die Versicherung? Ereignisse, die bereits zum Zeitpunkt beim Kauf des Skipasses eingetreten sind, oder Ereignisse, deren Eintritt für die versicherte Person beim Kauf des Skipasses offensichtlich waren. Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien und Epidemien. Ereignisse im Zusammenhang mit der trotz Kenntnis der Risiken erfolgten Beteiligung an gefährlichen Handlungen. Diese Aufzählung bezieht sich lediglich auf die häufigsten Ausschlussfälle. Weitere Ausschlussfälle werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im VVG geregelt. 5. Welche Pflichten hat die versicherte Person? Die versicherte Person hat ihre Melde-, gesetzlichen und vertraglichen Informations- sowie Verhaltenspflichten uneingeschränkt zu erfüllen (z. B. die Pflicht, EUROP ASSISTANCE unverzüglich jeden Schadenfall zu melden). 3

4 Sie ist verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Höhe des Schadens einzudämmen und zur Aufklärung dessen Ursache beizutragen (z. B., indem er Dritte ermächtigt, Dokumente, Informationen und sonstige zur Klärung des Schadens notwendige Unterlagen an EUROP ASSISTANCE weiterzugeben). Die versicherte Person muss den Schadenfall zuerst ihrer bestehenden Versicherungen melden. Danach kann sie die endgültige Schadenabrechnung ihrer Versicherung an EUROP ASSISTANCE einsenden, um eventuelle Versicherungsleistungen geltend zu machen, welche nicht durch diese Versicherung garantiert wurden. Diese Aufzählung bezieht sich lediglich auf die häufigsten Pflichten. Weitere Pflichten werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im VVG geregelt. 6. Gültigkeit der Versicherung Beginn und Ende des Versicherungsschutzes entsprechen der Dauer des Skipasses und sind auf dem Skipass oder auf sämtlichen anderen Dokumenten oder Belegen, welche den Versicherungsabschluss bestätigen, angegeben. Snowcare ist als Versicherung nur dann gültig, wenn der Skipass oder sämtliche andere Dokumente oder Belege, welche den Versicherungsabschluss bestätigen, die Aufschrift «Snowcare», «Versichert» oder «Assuré» tragen. Sämtliche Versicherungsdeckungen sind nur gültig für Ereignisse, die den Einsatz des Rettungsdienstes der Skistation fordern. Es ist sehr wichtig, den Skipass mit dem als Versicherungsbeleg geltenden Vermerk aufzubewahren. 7. Wie werden persönliche Daten behandelt? EUROP ASSISTANCE verarbeitet alle persönlichen Daten, die sich aus Vertragsdokumenten oder der Erfüllung des Vertrags ergeben, und verwendet sie, um die Prämienhöhe zu berechnen, um das Versicherungsrisiko zu definieren, um Fälle zu bearbeiten, die gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen geben, und um Statistiken für Marketingzwecke zu erstellen. Diese Daten werden auf physischen oder elektronischen Trägern gespeichert. Zudem werden sie an beteiligte Dritte übertragen, soweit dies notwendig ist, insbesondere an andere Versicherer, Behörden, Rechtsanwälte, Ärzte und unabhängige Sachverständige. Diese Daten können auch verarbeitet werden, um einen möglichen Versicherungsbetrug zu verhindern. 4

5 II. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB) 1. DEFINITIONEN Versicherte Person / Begünstigter : Die Halter und Inhaber eines Skipasses der Skistation mit dem Vermerk «Snow Assist», «Base» oder «Versicherter» oder sämtliche andere Dokumente sowie Beweismittel, welche den Versicherungsabschluss bestätigen. SNOWCARE : Garantiebezeichnung, Gegenstand dieses Vertrages. Skifahren: Ski-, Snowboard-, Skibobfahren und ähnliche sportliche Tätigkeiten, die mit dem Skipass verbunden sind. Das Schneewandern ist ebenfalls inbegriffen, jedoch nur auf den von der Skistation bereitgestellten Winterwanderwegen. Offene Pisten: Gelten als offene Pisten, sämtliche mit dem Skipass verbundenen vorbereiteten Skipisten. Die von der Skistation freigegebenen Zonen, welche sich ausserhalb der vorbereiteten Pisten befinden, gelten ebenfalls als offene Pisten. Notfallbedingte Heilungskosten: Als notfallbedingte Heilungskosten gelten die sofortigen lebensrettenden Massnahmen und die ersten medizinischen Eingriffe. Versicherer: EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG, im Folg. EUROP ASSISTANCE genannt. Versicherungsnehmer: Die Station, welche den Skipass ausgibt. Versicherungsgegenstand: Assistance auf Skipisten. Versicherungsdauer: Auf dem Skipass angegebene Tage. Örtlicher Geltungsbereich: Skigebiet, in welchem der Skipass gilt. 2. VERSICHERTE LEISTUNGEN Der in Ziffern 1, 2, 3 und 4 nachstehen genannte Versicherungsschutz gilt ausschliesslich für die offenen Pisten des betroffenen Skigebietes. In teilweiser Abänderung der vorliegenden Bedingungen gilt zudem der Versicherungsschutz zur Bereitstellung eines Ersatzlenkers, Rückerstattung des Skipasses und Rechtsbeistand auch für Unfälle im Bereich der Thermalbäder, falls der Eintritt in diese Bäder im Skipass inbegriffen ist. Der gesamte, im Rahmen der SNOWCARE -Police vereinbarte Versicherungsschutz versteht sich subsidiär zu bereits bestehendem Versicherungsschutz, welcher zuvor durch die versicherte Person/den Begünstigten gezeichnet wurde und bei Aushändigung des Skipasses bereits in Kraft waren. Er gilt daher nur für Schäden, welche von den genannten Versicherungen nicht bereits gedeckt sind. 1. Rettungs- und Bergungskosten (Pistenrettungsdienst) auf den Skipass offenen Pisten, welche durch den Einsatz der Rettungsdienste der Skistation erfolgten. 2. Ambulanz-Transportkosten vom unteren Ende der Piste bis zum nächstgelegenen Spital. 3. Helikopter-Rettungskosten. Gedeckt sind ausschliesslich die Kosten für den Transport zu einem schweizerischen Spital. 4. Notfallbedingte Heilungskosten. Der Versicherungsschutz umfasst ausschliesslich die in der Schweiz angefallenen notfallbedingten Heilungskosten, falls diese nicht von einer Krankenversicherung oder einer privaten/sozialen Unfallversicherung übernommen werden. 5. Die gesamte Versicherungssumme für den unter Ziffer 1, 2, 3 und 4 genannten Versicherungsschutz beträgt bei Kumulierung aller Leistungen höchstens CHF 6' Falls der Begünstigte infolge eines Unfalls, der den Einsatz des Rettungsdienstes der Skistation bedingte, nicht in der Lage ist sein Fahrzeug zu lenken, wird ihm bis zu einem Höchstbetrag von CHF ein Ersatzlenker zur Verfügung gestellt, damit er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort erreichen kann. In diesen Fällen ist zuvor eine entsprechende Genehmigung der Gesellschaft einzuholen 7. Rückerstattung des Skipasses : 7.1. Bei Inhabern von mindestens 2 Tage gültigen Skipässen umfasst dieser Versicherungsschutz auch die zeitanteilige Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Skipasses für Skilifte, Skikurse und Miete der Sportausrüstungen bis zu einem Höchstbetrag von CHF Die entsprechenden Originalbelege sind einzureichen. 5

6 7.2. EUROP ASSISTANCE übernimmt die Rückzahlung des nicht in Anspruch genommenen Skipasses, falls nicht mehr als 5 Skilifteinrichtungen im Geltungsbereich des Skipasses aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen (stürmische Winde, Lawinenrisiko, übermässiger Schneefall) in Betrieb waren. Inhaber von Halbjahresabonnementen und Jahresabonnementen können diesen spezifischen Versicherungsschutz nicht beanspruchen EUROP ASSISTANCE übernimmt bis zu einem Höchstbetrag von CHF die Kosten für die nicht beanspruchten Pässe zur Nutzung von Skiliften, Sportkursen und Mieten von Sportausrüstungen für eine Begleitperson, falls diese auf Grund des Gesundheitszustands der versicherten Person an deren Seite verbleiben musste. 8. Bis zu CHF 5'000.- umfasst der Versicherungsschutz für eine medizinischen Rückführung der versicherten Person an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort, falls die betreffende Person ärztliche Behandlungen im Sinne von Ziffer 2, 3 und 4 oben in Anspruch genommen hat. In diesen Fällen ist zuvor eine entsprechende Genehmigung der Gesellschaft einzuholen 9. Der Versicherungsschutz gemäss Ziffer 7 und 8 gilt für SÄMTLICHE medizinischen Gründe und bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses durch den Begünstigten, sofern dieser nicht bereits beim Kauf eines Ski-Abonnements nicht in der Lage war, skizufahren. 10. Rechtschutz: Falls die versicherte Person aufgrund eines im vorliegenden Vertrag versicherten Ereignisses Gegenstand eines Straf- oder Zivilverfahrens wird, übernimmt die Gesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von CHF die Anwaltshonorare oder Honorare jeder anderen Person, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen für das betreffende Verfahren aufweist 3. AUSSCHLÜSSE Im Rahmen des vorliegenden Versicherungsvertrags besteht keinerlei Versicherungsschutz bei Schäden und Unfällen aufgrund eines der nachstehenden Ereignisse: a) Gebrauch von Drogen, Betäubungsmitteln oder nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten; b) Alkoholisierter Zustand, absichtliche Handlungen, bewusste Nichtbeachtung amtlicher Verbote; c) Selbsttötung oder Selbsttötungsversuch,Selbstverstümmelung; d) Sämtliche Fälle höherer Gewalt, welche die Erfüllung des Vertrags verunmöglichen, insbesondere Verbote seitens der lokalen, nationalen oder internationalen Behörden; e) Unfälle auf Grund der Teilnahme als professioneller oder vertraglich entlohnter Sportler an offiziellen Wettkämpfen, die von einem Sportverband organisiert werden, sowie auf Grund des Trainings für derartige Wettkämpfe, ferner auch die Privathaftpflicht im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten; f) Skitouren und Skifahren ausserhalb der offenen Pisten (unter Vorbehalt der von der Skistation freigegebenen Gebiete, welche sich ausserhalb der Pisten befinden), Beteiligung an wettkampfähnlichen Rennen einschliesslich Amateur-Wettrennen; g) Verteidigungskosten, die auf ein Verbrechen oder ein absichtliches Delikt zurückzuführen sind; h) Ereignisse im Zusammenhang mit der Ausübung eine beruflichen Tätigkeit oder der Nutzung eines Motorfahrzeugs; i) Nicht korrekte oder missbräuchliche Verwendung des Skipasses; j) Helikoptertransporte auf ausländischem Hoheitsgebiet sind nicht versichert; k) Sämtliche Haftpflichtansprüche Dritter. l) Schäden aufgrund von Täuschungen oder absichtlichen Delikten; m) Schäden aus Eigentum, Besitz, Nutzung oder Gebrauch von Motorfahrzeugen jeglicher Art; n) Direkte oder indirekte Schäden an Strukturen, Einrichtungen und Installationen des Versicherungsnehmers oder der mit ihm wirtschaftlich und finanziell verbundenen Gesellschaften; o) Übernahme der Franchisen und Arztkostenbeteiligungen gemäss KVG; p) Sämtliche Unfälle ausserhalb des Bereichs der Skistation. 4. PFLICHTEN IM SCHADENFALL Um die Leistungen dieser Versicherungsdeckung zu beanspruchen oder für Auskünfte aller Art im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis, wenden Sie sich bitte an: 6

7 EUROP ASSISTANCE (Schweiz) Versicherungen AG Avenue Perdtemps 23 PLZ 3200 CH-1260 NYON 1 Telefon +41 (0) Fax +41 (0) travel@europ-assistance.ch Der Versicherungsschutz gemäss Ziffer 5 und 7 gilt nur bei vorheriger Genehmigung seitens der Gesellschaft. Jegliche Meldung sowie jeglicher Vergütungsantrag im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis ist innerhalb von 10 Tagen bei EUROP ASSISTANCE einzureichen. Bitte legen Sie Ihrer Schadenmeldung folgende Unterlagen bei: Original Skipass Arztzeugnis Ihre genauen persönlichen Daten Angaben zu Ihrer Bank- oder Postkontoverbindung Ansprüche auf Leistungen gemäss Ziffer 2, 3, 4 und 7 sind zwingend bei denjenigen Versicherern zu melden, bei denen im Zeitpunkt der Ausstellung des Skipasses ein gültiger Versicherungsschutzbestand. Sie können die Schlussabrechnung Ihres Versicherers bei EUROP ASSISTANCE einreichen, um Ihre Ansprüche auf von diesem nicht gedeckte Leistungen geltend zu machen. Wir empfehlen unseren Kunden aus dem EU-Raum, unverzüglich Kontakt mit der Gemeinsamen Einrichtung KVG aufzunehmen, anstatt mit ihren persönlichen Versicherern: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, CH-4503 Solothurn info@kvg.org Telefon : Fax : Diese Einrichtung übernimmt die Funktion Ihres persönlichen Versicherers. Die Schlussabrechnung der Gemeinsamen Einrichtung KVG können Sie bei EUROP ASSISTANCE einreichen, um eventuelle Differenzbeträge zu beanspruchen. EUROP ASSISTANCE übernimmt auch die Folgekosten für den administrativen Aufwand dieser Einrichtung. Bei schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheiten ist die Gesellschaft nicht entschädigungspflichtig. Bei Vorleistungen im Sinne von Ziffer 2, 3 und 4 hat der Begünstigte dem Versicherer sämtliche Angaben zu übermitteln, mit welchen letzterer über die Europäische Krankenversicherungskarte bei der zuständigen Stelle des betreffenden Landes seine Leistungen zurückfordern kann 5. RECHTSGRUNDLAGE 1. Gerichtsstand und anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Zuständig für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind die Gerichte des schweizerischen Wohnsitzes des Versicherungsnehmers oder des Anspruchsberechtigten sowie die Gerichte des Sitzes von EUROP ASSISTANCE in Nyon und im Kanton Waadt 2. Subsidiaritätsklausel Falls eine versicherte Person Ansprüche hat, die sich aus einem anderen Versicherungsvertrag (obligatorische oder fakultative Versicherung) ergeben, so ist der Versicherungsschutz subsidiär und beschränkt sich auf den Teil der Leistungen von EUROP ASSISTANCE, der diejenigen des anderen Versicherungsvertrags übersteigt. Die Kosten werden insgesamt nur einmal erstattet. Falls EUROP ASSISTANCE dennoch Leistungen für denselben Schaden erbracht hat, gelten diese als Vorschuss, und der Versicherte tritt die Ansprüche, die er gegen Dritte (obligatorische oder fakultative Versicherung) geltend machen kann, in dieser Höhe an EUROP ASSISTANCE ab. 3. Verjährung Alle Handlungen bzw. Forderungen aus diesem Vertrag verjähren zwei Jahre nach Eintritt des Sachverhalts, durch den die Leistungspflicht begründet wird 4. Ergänzende Rechtsgrundlagen Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie des Obligationenrechts (OR). 7

SNOWPASS WALLIS VERSICHERUNG

SNOWPASS WALLIS VERSICHERUNG SNOWPASS WALLIS VERSICHERUNG Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 2015 15.D.SnowpassVS INHALTSVERZEICHNIS 1. KUNDENINFORMATION NACH VVG... 3 2. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Mehr

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen. INFORMATIONEN FÜR DIE VERSICHERTE PERSON Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen. Versicherer ist gemäß den Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps

Mehr

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Für die Zusatzversicherungen gemäss VVG Art. 1 Verhältnis zur Versicherung nach KVG 2 Art. 2 Versicherungsübersicht 2 Art. 3 Versicherte Personen und Leistungen 2 Art.

Mehr

Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung. Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen!

Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung. Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen! Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen! Inhaltsverzeichnis Wo liegt die richtige Balance zwischen Kosten und Leistung

Mehr

SEKUR TRAVELCARD REISEANNULLIERUNGSKOSTEN- VERSICHERUNG FÜR GRUPPEN. Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2013

SEKUR TRAVELCARD REISEANNULLIERUNGSKOSTEN- VERSICHERUNG FÜR GRUPPEN. Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2013 SEKUR TRAVELCARD REISEANNULLIERUNGSKOSTEN- VERSICHERUNG FÜR GRUPPEN Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2013 Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG Ausgabe 2013

Mehr

Patientenrechtsschutz-Versicherung. AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen

Patientenrechtsschutz-Versicherung. AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Patientenrechtsschutz-Versicherung AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Versicherung 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Gemeinsame Bestimmungen 3 1.3 Kollektivvertrag

Mehr

Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG)

Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG) Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG) Ausgabe 1.7.2005 www.egk.ch Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B,

Mehr

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017)

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Produktlinie Wincare Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG

Mehr

A. Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) Inhaltsverzeichnis

A. Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) Inhaltsverzeichnis (AVB) für die Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) und die Invaliditäts-Kapitalversicherung (Invalidität infolge von Krankheit) gemäss VVG Ausgabe 01. 09 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT Ausgabe 2015 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Erwerbsunfähigkeit 2 1.2 Unfallausschluss 2 1.3 Massgebliches Erwerbseinkommen

Mehr

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung

Mehr

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherungen gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Ausgabe Januar 2009 (Fassung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum

Mehr

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart kmu-krankenversicherung Bachtelstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 / 269 12 60 Fax 052 / 269 12 65 info@kmu-kv.ch www.kmu-kv.ch PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013

Mehr

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen

Mehr

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen die rechtliche Situation in der Schweiz Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 6. Oktober 2016 Inhalt 1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip

Mehr

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2016 Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL ÖKK Versicherungen AG, Ausgabe 1.1.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsgrundlagen

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen 1. Personalien der Mutter 1.1 Name Auch Name als ledige Person 1.2 Alle Vornamen Rufname in Grossbuchstaben 1.3

Mehr

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) 87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes

Mehr

Golf-Versicherung. Ab CHF

Golf-Versicherung. Ab CHF Ab CHF 66für 1 Jahr Golf-Versicherung Diebstahl, Bruch, Transport, Hole-in-one Meine Golfausrüstung ist zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch und Verlust durch ein Transportunternehmen versichert Hole-in-one

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Mietkautionsversicherung. Ausgabe April 2012

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Mietkautionsversicherung. Ausgabe April 2012 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Mietkautionsversicherung Ausgabe April 2012 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch Inhaltsübersicht A Kundeninformation

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Pol.- Nr. 3.220.258. Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko

Pol.- Nr. 3.220.258. Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko Psychotherapeutin oder Psychotherapeut 2. Versicherte Personen Versichert sind in Ergänzung

Mehr

Richtlinien für die Auslandsversicherung. Abschnitt I. Allgemeines

Richtlinien für die Auslandsversicherung. Abschnitt I. Allgemeines Anlage zum Beschluss Richtlinien für die Auslandsversicherung Abschnitt I Allgemeines 1 Träger der Einrichtung für die Unfallversicherung im Ausland gemäß 140 ff. SGB VII ist die Berufsgenossenschaft der

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. (Festanstellung) 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen haben unmittelbare

Mehr

Transportversicherung

Transportversicherung Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über www.jimdrive.com abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge zwischen uns,

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

ASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und

ASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und ASA SVV Abgrenzungs- und Regressabkommen zwischen - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und - dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) Abgrenzungs- und Regressabkommen VKF_SVV 1/5

Mehr

Guest Care. Umfassender Schutz für Ihre Gäste

Guest Care. Umfassender Schutz für Ihre Gäste Umfassender Schutz für Ihre Gäste Guest Care Guest Care ist die flexible Versicherung für Ihre ausländischen Gäste. Dank den betraglich unbegrenzten Leistungen für Heilungskosten in der Schweiz sowie der

Mehr

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Inhalt... Seite Allgemeine Informationen...2 Krankenversicherung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung 0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

W E R K V E R T R A G

W E R K V E R T R A G - 1 - W E R K V E R T R A G ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Herrn/Frau...als Auftragnehmer(in) und Herrn/Frau/Firma...als Auftraggeber(in) wie folgt: Herstellung und Honorierung des Werks: Herr/Frau...im folgenden

Mehr

«Travel» Reiseannullationskostenversicherung

«Travel» Reiseannullationskostenversicherung Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2016 «Travel» Reiseannullationskostenversicherung 2 Allgemeine Bedingungen Vaudoise Inhalt Einleitung 4 Einleitung...4 A Versicherungsdeckung 5 A1 Örtlicher Geltungsbereich...5

Mehr

FI RAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG 4 Düsseldorf

FI RAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG 4 Düsseldorf FI RAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG 4 Düsseldorf Brehmstraße i iq Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutz-Versicherung (ARB) 1 Gegenstand der Versicherung 1. Die Versicherungs-Gesellschaft

Mehr

Kundeninformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Mietkautionsversicherung für privaten Wohnraum

Kundeninformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Mietkautionsversicherung für privaten Wohnraum Kundeninformationen und (AVB) Mietkautionsversicherung für privaten Wohnraum Ausgabe 01.2011 Kundeninformationen Kundeninformationen Was Sie über Ihre Mietkautionsversicherung wissen sollten Sehr geehrte

Mehr

WÜRZBURGER GRILLSCHULE

WÜRZBURGER GRILLSCHULE Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise

Mehr

Transporte und Rettungen

Transporte und Rettungen Rettungsforum 2010 Transporte und Rettungen im KVG- und UVG-Bereich 1 Referent Dr. iur. Vincent Augustin Rechtsanwalt Geschäftsführer santésuisse, Chur 2 Übersicht 1. Transport- und Rettungsunternehmen

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes...2 2 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes...2

Mehr

Offerte für eine Berufshaftpflichtversicherung

Offerte für eine Berufshaftpflichtversicherung Offerte für eine Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG Ihre Vorteile auf einen Blick Schutz bei reinen Vermögens-, Personenund Sachschäden Schutz bei Ansprüchen

Mehr

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013 Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. http://www.semling.ch/bytepix/user/showtext.php?what=agb Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen semling fotografie & Foto-Mail

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550 Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Mehr

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Kautionsversicherung Ausgabe Juni 2011 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24h), www.helvetia.ch Kundeninformation 1. Vertragspartner Ihr Vertragspartner

Mehr

Alles was Recht ist?! Versicherungspaket der Salzburger Volkskultur

Alles was Recht ist?! Versicherungspaket der Salzburger Volkskultur Alles was Recht ist?! Versicherungspaket der Salzburger Volkskultur 1 Übersicht -Schadenrecht -Haftung -Vertrag -Schadenfall 2 Schadenrecht Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist im Allgemeinen Bürgerlichen

Mehr

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers... 1 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie... 1 3 Laufzeit...

Mehr

Die Probandenversicherung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten 4. Augsburger Forum für f r Medizinprodukterecht 2008 Dr. med. P. W. Gaidzik Fachanwalt für f r Medizinrecht Institut für f r Medizinrecht

Mehr

Rechtsschutz für SMPV Mitglieder RECHT AN IHRER SEITE

Rechtsschutz für SMPV Mitglieder RECHT AN IHRER SEITE Rechtsschutz für SMPV Mitglieder RECHT AN IHRER SEITE Teil-Rechtsschutz für SMPV Aktiv-Mitglieder Einer Ihrer Privatschüler fehlt regelmässig ohne Ankündigung im Musikunterricht und übernimmt die Kosten

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene

Mehr

VERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN

VERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN PFLEGEKINDER-AKTION SCHWEIZ VERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN VERTRAGSPARTEIEN Jugendliche/r: Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Konfession:... Wohnhaft bei:... Heimatort/Nationalität:... Eltern:

Mehr

Sicherheit im Alter. American Express Gesundheit und Vorsorge. Versicherungen. Einfach besser. von American Express.

Sicherheit im Alter. American Express Gesundheit und Vorsorge. Versicherungen. Einfach besser. von American Express. American Express Gesundheit und Vorsorge Sicherheit im Alter Versicherungen Einfach besser. von American Express. Willkommen zu mehr Sicherheit. Hier finden Sie Informationen zu allen Leistungen, die Sie

Mehr

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil C der AVB) enthalten Regelungen, die sowohl für Teil A als auch für Teil B gelten.

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil C der AVB) enthalten Regelungen, die sowohl für Teil A als auch für Teil B gelten. Allgemeine Bedingungen zur Gothaer SB plus 2013 Hinweis: Die nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestehen aus den Teilen A (Selbstbehalt- Versicherung), B (Separater Abwehrkostenschutz)

Mehr

s Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe

s Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe s Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe Auto-Leasing mit GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Gemäß

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Stand: 06/2016. I. Zahlung

Stand: 06/2016. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel

Erläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel Erläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA

Mehr

Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2013. TRAVEL Reiseannullierungskostenversicherung

Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2013. TRAVEL Reiseannullierungskostenversicherung Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2013 TRAVEL Reiseannullierungskostenversicherung 1. Örtlicher Geltungsbereich 2. Inkrafttreten und zeitliche Gültigkeit 3. Versicherte Personen 4. Obliegenheiten im

Mehr

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.!

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.! !"#" ! "# $ ! "# $# % & ' '( )!!!# * #!#!+## #!#! ',#!#- & -!! &!./# & 0+.!! 0!!#!#!)!.!!00! && - &* 1!(!+- &2 "!00! & & & " #$%$& " * 3!!' * * /#./#! * *& /##4! * ** /##' * *2 54+(!+! * ' ($) *$ 2,+!!

Mehr

M{zd{ gratis. Reifenversicherung. m{zd{ Gratis. AGA Pottendorferstraße 25-27 1120 Wien. 1. per E-Mail an mazda.reifen@mondial-assistance

M{zd{ gratis. Reifenversicherung. m{zd{ Gratis. AGA Pottendorferstraße 25-27 1120 Wien. 1. per E-Mail an mazda.reifen@mondial-assistance m{zd{ Gratis Was tun im Schadensfall? Melden Sie einen Schadensfall umgehend an: AGA Pottendorferstraße 25-27 1120 Wien 1. per E-Mail an mazda.reifen@mondial-assistance M{zd{ gratis 2. telefonisch unter

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen bei Unfällen und Krankheiten infolge von Tauchzwischenfällen

Besondere Versicherungsbedingungen bei Unfällen und Krankheiten infolge von Tauchzwischenfällen Ausgabe 1. Juni 2012 Besondere Versicherungsbedingungen bei Unfällen und Krankheiten infolge von Tauchzwischenfällen Kollektiv-Unfallversicherung für Mitglieder des Schweizer Unterwasser-Sport-Verband

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen. BCEE-Assistance. (versichert durch EUROP ASSISTANCE) MasterCard Blue Miles & More Luxair

Allgemeine Vertragsbedingungen. BCEE-Assistance. (versichert durch EUROP ASSISTANCE) MasterCard Blue Miles & More Luxair Allgemeine Vertragsbedingungen BCEE-Assistance (versichert durch EUROP ASSISTANCE) MasterCard Blue Miles & More Luxair Allgemeine Vertragsbedingungen MasterCard BLUE Miles & More Luxair 1. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Meldung eines Schadenfalles

Meldung eines Schadenfalles Meldung eines Schadenfalles Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten und das

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Reglement Berufsrechtsschutz. (Art. 34 Statuen)

Reglement Berufsrechtsschutz. (Art. 34 Statuen) (Art. 34 Statuen) Seite 2 von 8 Inhalt Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Anspruch... 4 Art. 3 Beistand... 4 Art. 4 Geltungsbereich... 4 Art. 5 Gesuch, aussergerichtliche Bearbeitung... 4 Art. 6 Weitere Bearbeitung

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Versicherungspaket der

Versicherungspaket der Versicherungspaket der SalzburgerHeimatvereine Vortrag Heimatvereine Versicherungspartner GmbH 2012 1 -Schadenrecht -Haftung -Vertrag -Schadenfall Vortrag Heimatvereine Versicherungspartner GmbH 2012 2

Mehr

Acrobat. Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige

Acrobat. Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige Acrobat Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige Im Kindergarten, auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer, bei Freunden, auf Reisen oder beim Sport: Acrobat steht Ihrem Kind beim kleinsten Fehltritt

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Vivao Sympany. Antrag auf Versicherungsabschluss für das neugeborene Kind VVG + KVG

Vivao Sympany. Antrag auf Versicherungsabschluss für das neugeborene Kind VVG + KVG Vivao Sympany Antrag auf Versicherungsabschluss für das neugeborene Kind VVG + KVG Antrag auf Versicherungsabschluss für das neugeborene Kind (Zusatzversicherungen VVG) Bei Anmeldung des Neugeborenen innerhalb

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) toconnect GmbH Werftestrasse 4 CH-6005 Luzern Leadtool.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab dem 5. November 2012 Die toconnect GmbH mit Sitz im schweizerischen Luzern (nachfolgend «toconnect»)

Mehr

Jedem Kind seine Kunst

Jedem Kind seine Kunst I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands

Mehr

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen 1. Versicherte Ereignisse Die AXA erbringt ihre Leistungen, wenn das versicherte Motorfahrzeug infolge Panne, Unfall oder Diebstahl ausfällt. 2. Versicherte Personen Die AXA erbringt

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausarztversicherung valcasa im RVK-Hausarztsystem

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausarztversicherung valcasa im RVK-Hausarztsystem sanavals Valléstrasse 146E Postfach 18 7132 Vals Tel 081 935 11 44 Fax 081 936 90 28 Mail info@sanavals.ch Web www.sanavals.ch Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausarztversicherung valcasa im

Mehr

Opel Autoversicherung

Opel Autoversicherung Opel Autoversicherung Volle Rückendeckung. opel-autoversicherung.ch Direkt beim Opel Partner versichern und viele Vorteile nutzen Bei Ihrem Opel Partner sind Sie in allen Fragen rund um Ihr Auto in besten

Mehr

Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier

Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier, Adresse Versicherungsnehmer Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie die Schadenanzeige, soweit es Ihnen

Mehr

Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG)

Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG) SICHERHEITSDIREKTION BASEL-LANDSCHAFT Formular 2 Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG) Anträge Entschädigung Vorschuss auf Entschädigung (Gesuch

Mehr

Schadenanzeige. Privat- / Gebäudehaftpflicht. 1 Allgemeine Auskünfte 1.1 Versicherte Person. 1.2 Kontakt

Schadenanzeige. Privat- / Gebäudehaftpflicht. 1 Allgemeine Auskünfte 1.1 Versicherte Person. 1.2 Kontakt Schadenanzeige Privat- / Gebäudehaftpflicht Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr