Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde

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1 Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde Bild: Stadt Zürich Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde 393

2 Inhaltsverzeichnis Geschäftsbericht Sozialbehörde 1. Organisation und Aufgaben Jahresschwerpunkte Sonderfall- und Einsprachekommission (SEK) Inspektorat 398 Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde

3 Sozialbehörde 1. Organisation und Aufgaben Die Sozialbehörde der Stadt Zürich ist gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz zuständig für die Durchführung und Gewährleistung der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe sowie die Berichterstattung an Bezirks- und Regierungsrat. Gemäss Gemeindeordnung übt sie formell die Aufsicht über das Inspektorat für Ermittlungen aus. Sie besteht aus acht vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern und der Vorsteherin oder des Vorstehers des Sozialdepartements, die oder der von Amts wegen die Behörde präsidiert. Die Gesamtbehörde hat folgende Aufgaben: Sie erlässt auf Antrag der Vorsteherin oder des Vorstehers des Sozialdepartements Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe. Sie entscheidet direkt über Sonderfälle gemäss den von ihr festgelegten Kriterien. Sie legt auf Antrag der Vorsteherin oder des Vorstehers des Sozialdepartements die Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Sozialen Dienste bei der Durchführung der Sozialhilfe fest. Sie erlässt ein internes Organisations- und Kompetenzreglement. Sie erteilt die Ermittlungsaufträge an das Inspektorat. Sie behandelt Einsprachen gegen in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Verfügungen der Sozialen Dienste. Sie erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit. Sie erhält eine regelmässige Berichterstattung über die Erkenntnisse aus den Kontrollen und kann die Beobachtungsschwerpunkte der departementsinternen Fallrevision festlegen. Die operative Durchführung der Sozialhilfe delegiert die Sozialbehörde mittels Kompetenzordnung mehrheitlich an die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste und der Asyl-Organisation Zürich (AOZ). Sie entscheidet auf Antrag der Verwaltung in Sonderfällen wie etwa der Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und Personen in Ausbildung oder auch bei Ausnahmen zu bestehenden Richtlinien der Sozialbehörde. Folgende Organe übernehmen die bei der Sozialbehörde verbliebenen operativen Aufgaben: Sonderfall- und Einsprachekommission (SEK): Diese Kommission entscheidet in Sonderfällen über Anträge aus der Verwaltung (Soziale Dienste und AOZ) und über Einsprachen gegen Verfügungen der Verwaltung. Sie besteht aus zwei Kammern, deren Vorsitz je eine der Vizepräsidentinnen oder einer der Vizepräsidenten innehat. Die beiden Kammern tagen alternierend alle drei Wochen in Dreierbesetzung. Aufsicht über das Inspektorat und Erteilen von Ermittlungsaufträgen: Die 1. Vizepräsidentin oder der 1. Vizepräsident übt die Aufsicht über das Inspektorat aus, während die 2. Vizepräsidentin oder der 2. Vizepräsident wöchentlich die Ermittlungsaufträge bewilligt. Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle ist in der Zentralen Verwaltung des Sozialdepartements angesiedelt. Die Departementssekretärin oder der Departementssekretär waltet als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der Sozialbehörde. Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde 395

4 2. Jahresschwerpunkte Inhaltlich setzte sich die Behörde nebst den üblichen Informationen über den Verlauf der Fallzahlen, Leistungen und Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe in den Sozialen Diensten und der AOZ mit dem Thema «Observation bei Verdacht auf unrechtmässigen Leistungsbezug» auseinander. Mit Urteil vom 18. Oktober 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Schluss, dass im Bereich der Unfallversicherung keine genügende gesetzliche Grundlage für Observationen besteht. Das Urteil hatte zur Folge, dass auch die Praxis im Bereich der Sozialhilfe geprüft und für das Arbeitsinstrument des Inspektorats eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste. Am 8. Juni 2017 verabschiedete die Sozialbehörde einen Entwurf für eine Verordnung für die Observation bei der Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug. Die Vorlage wurde Mitte des Jahres dem Gemeinderat überwiesen und wird aktuell von der zuständigen parlamentarischen Kommission beraten. Im Weiteren befasste sich die Behörde mit der im Sozialdepartement erarbeiteten neuen Strategie zur beruflichen und sozialen Integration, die Mitte 2018 umgesetzt wird. Die Behörde unterstützt es, dass zukünftig vermehrt auf Motivation statt Sanktion gesetzt wird. 3. Sonderfall- und Einsprachekommission (SEK) Die Sonderfall- und Einsprachekommission tagte 2017 insgesamt 17 Mal (2016: 17 Mal), entschied 212 Sonderfälle und behandelte 353 Einsprachen von Klientinnen und Klienten gegen Verfügungen der Verwaltung (Soziale Dienste und AOZ). Sonderfälle Total der Sonderfälle, über die die SEK-Kammern entschieden haben Gegenstand: Ausbildung/Weiterbildung bewilligte Unterstützung abgelehnte Unterstützung Selbstständigerwerbende bewilligte Unterstützung abgelehnte Unterstützung Rückerstattung Verzicht Nichtverzicht Diverses bewilligte Leistungen abgelehnte Leistungen 396 Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde

5 Einsprachen Total der Einsprachen, über die die SEK-Kammern entschieden haben Gutgeheissene Einsprachen Abgewiesene Einsprachen Teilweise gutgeheissene Einsprachen Nichteintretensentscheide Infolge Gegenstandslosigkeit abgeschriebene Entscheide Pendenzenstand Einsprachen Gegenstand: Rückerstattung Ausbildung 2 Miete Verrechnung Umfang der wirtschaftlichen Sozialhilfe Eigene Mittel der Hilfesuchenden Anspruch Abrechnung Selbstständige Erwerbstätigkeit Leistungskürzung Eigenleistung seitens Hilfesuchenden 1 Situationsbedingte Leistungen Auflagen jeweils per 31. Dezember Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde 397

6 4. Inspektorat Das Inspektorat ermittelt im Auftrag der Sozialbehörde bei Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug in der Sozialhilfe. Die 1. Vizepräsidentin der Behörde übt die formelle Aufsicht über das Inspektorat aus, während der 2. Vizepräsident die Ermittlungsaufträge bewilligt. Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) zur Observation entschied der Departementsvorsteher Anfang Februar 2017 die Sistierung der Observationstätigkeit des Inspektorats bis zum Vorliegen einer genügend bestimmten gesetzlichen Regelung. In der Folge war die Möglichkeit für die Realitätsprüfung durch das Inspektorat drastisch eingeschränkt, was zu einem deutlichen Rückgang der Ermittlungsaufträge führte. Im Jahr 2017 gingen insgesamt 29 Ermittlungsaufträge der Sozialen Dienste und der AOZ ein; 53 konnten abgeschlossen werden, 14 waren am Jahresende noch pendent. Das Inspektorat stellt seine Dienstleistungen zudem auch dem Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) und gegen Entgelt anderen Gemeinden zur Verfügung. Diese Ermittlungsaufträge von Dritten sind in der untenstehenden Statistik nicht enthalten. Auftragsübersicht Aufträge Abschlüsse Pendenzen am Jahresende Anteil Ausländerinnen und Ausländer bei den Ermittlungsaufträgen Anteil Ausländerinnen/Ausländer an den kumulierten Personen mit Existenzsicherung 67 % 58 % 67 % 62 % 59 % 51 % 52 % 52 % 53 % 54 % Bei den 29 neuen Aufträgen ans Inspektorat bestand der hauptsächliche Ermittlungsgegenstand aus nicht deklarierten Einkommen oder Nebeneinkünften, gefolgt von nicht deklariertem Fahrzeugbesitz oder falschen Angaben zur Haushaltsgrösse. Etwa zwei Drittel der 29 Ermittlungsaufträge basierte 2017 auf Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Amtsstellen. Ermittlungsgegenstände der Aufträge (Mehrfachnennungen möglich) Nicht deklariertes Einkommen Nicht deklarierte Nebeneinkünfte Nicht deklarierter Fahrzeugbesitz Falsche Angaben zur Haushaltsgrösse Andere Sachverhalte (falsche Angaben zum Wohnsitz, Landesabwesenheit, Scheinehe u. a.) Durchschnittlicher Leistungsbezug pro Monat der abzuklärenden Fälle (in Fr.) Bei den 53 abgeschlossenen Ermittlungen konnte in 74 % der Fälle der Verdacht erhärtet werden. Die Trefferquote ist hoch, weil im Jahr 2017 vorwiegend Ermittlungen mit Bezug auf Immobilieneigentum im Ausland erfolgreich erledigt werden konnten. Im Allgemeinen zeigen die Resultate, dass die entsprechenden Fälle zu Recht untersucht werden und dass bei den Ermittlungen die Prioritäten richtig gesetzt werden. 398 Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde

7 Resultate der abgeschlossenen Ermittlungen Abschlüsse Verdacht nicht erhärtet oder rückwirkend nicht zu bestätigen Verdacht erhärtet durch folgende, mehrfach nennbare Sachverhalte: a. nicht deklariertes Einkommen oder nicht deklarierte Nebeneinkünfte 19 (25 %) 37 (42 %) 18 (25 %) 31 (40 %) 14 (26 %) 56 (75 %) 51 (58 %) 55 (75 %) 46 (60 %) 39 (74 %) b. nicht deklarierte Vermögenswerte c. nicht deklarierter Fahrzeugbesitz d. falsche Angaben zur Haushaltsgrösse e. andere Sachverhalte (falsche Angaben zum Wohnsitz, Landesabwesenheit, Scheinehe u. a. Empfohlene Strafanzeigen nach abgeschlossener Ermittlung im Kalenderjahr Die vermutete Schadenssumme bei den 39 aufgedeckten Fällen betrug im Durchschnitt knapp Franken pro Fall, was über den Vorjahreswerten liegt. Grund dafür ist, dass im vergangenen Jahr viele Fälle mit Schadenssummen im fünfstelligen Bereich aufgedeckt wurden Abteilungen «Vertiefte Abklärungen» sowie «Zentrale Rückerstattungen» der Sozialen Dienste. Der Gegenstand dieser Abklärungsaufträge betrifft fast ausschliesslich Liegenschaftsbesitz im Ausland. Zusätzlich zu den Ermittlungsaufträgen der Sozialbehörde bearbeitete das Inspektorat 15 Abklärungsaufträge für die Geschäftsbericht 2017 Sozialbehörde 399

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