DIE UMSETZUNG DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG. Was müssen kommunale Unternehmen beachten?
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- Gudrun Ziegler
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1 Geltungsbeginn 25. Mai 2018! weerapat stock.adobe.com DIE UMSETZUNG DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG Was müssen kommunale Unternehmen beachten? Ihre Termine: 24. April 2018 in Mannheim 9. Mai 2018 in Berlin
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, die (DS-GVO) findet ab 25. Mai 2018 in jedem Mitgliedsstaat der EU Anwendung. Zeitgleich tritt das ergänzende nationale Datenschutz-Anpassungsund Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU, auch: BDSG-neu) in Kraft. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz wurde damit grundlegend überarbeitet und schafft den notwendigen gesetzlichen Rahmen, damit die DS-GVO ihre Wirkung entfalten kann. Die Stärkung des Datenschutzes im digitalen Zeitalter zielt insbesondere auf den Schutz personenbezogener Daten (u. a. bei der Verarbeitung) ab. Auch für kommunale Unternehmen ist es unumgänglich, diese Vorschriften anzuwenden und so hohe Sanktionen zu vermeiden. Auf diesem VKU-Infotag erhalten Sie Antworten auf die Frage, wie Sie Kundendaten richtig schützen und gleichzeitig gesetzeskonform für Ihr Marketing weiter nutzen können. Sie lernen außerdem mehr über die aktuellen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung, Beschäftigtendatenschutz und die Auswirkungen der DS-GVO auf die IT-Sicherheit. Sie profitieren von den langjährigen Erfahrungen unserer Referenten aus der kommunalen Praxis und vom neuen FAQ-Katalog des VKU, der häufige Fragen schlüssig erklärt und Herangehensweisen veranschaulicht. Holen Sie sich kompakt an einem Tag alle relevanten Informationen zu den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen sowie Umsetzungsempfehlungen für Ihr Datenschutzmanagement. Stellen Sie die Prozesse in Ihrem Unternehmen zielgerichtet entsprechend der Neuerungen um und wahren Sie damit die Anforderungen des neuen Gesetzesrahmens. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen. Jarno Wittig Geschäftsführer VKU Service GmbH Manuela Heinze Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch die Seminarleiterin Überblick über die Seminarinhalte Isabel Orland, VKU 9.45 Überblick: Das neue Datenschutzrecht nach der DS-GVO und BDSG-neu Ziel und Hintergrund der neuen europäischen Verordnung Notwendige Anpassungen deutscher Vorgaben Anwendungsbereich von DS-GVO und BDSG-neu Inhaltliche Kernfragen für kommunale Unternehmen Was sind personenbezogene Daten? Grundsätze für eine rechtmäßige Datenverarbeitung Wichtige Änderungen gegenüber dem alten Datenschutzrecht Welche besonders wichtigen Pflichten bestehen für kommunale Unternehmen? Welche Rechte haben die betroffenen Personen? Wie und wann erfolgt die Datenschutzfolgenabschätzung? Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung? Jochen Morsbach, Weitnauer Rechtsanwälte Kaffee- und Teepause Auftragsverarbeitung: Zusammenarbeit mit externen Partnern auf Basis der DS-GVO Art. 28 DS-GVO: Veränderte rechtliche Grundlagen zur Auftragsverarbeitung Der Auftragsdatenverarbeiter wird Auftragsverarbeiter: Vertraglicher Handlungsbedarf Integrationsmöglichkeiten der Auftragsverarbeitung in die Prozesse des Unternehmens unter dem Accountability-Aspekt Armin Loreck, NEW AG Gemeinsames Mittagessen
4 PROGRAMM Kundendaten richtig schützen Was muss in Marketing und Vertrieb beachtet werden? Prozessinventur und Risikobetrachtung gem. Art. 32 DS-GVO Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen Brief, , Telefon: Werbung von Neukunden und datenschutzkonforme Ansprache Datenquelle Adressenhandel Carsten Domat, Stadtwerke Düsseldorf AG Der Beschäftigungsdatenschutz: Rechtsprechung und Vorgaben der DS-GVO und des BDSG-neu Einwilligung des Beschäftigten im Kontext der europäischen Vorgaben Betriebsvereinbarungen im Lichte der Wertungen der DS-GVO Vorgaben und Rechtsprechungen zur Überwachung von Beschäftigten Julia Simon, Berliner Stadtreinigung AöR Kaffee- und Teepause DS-GVO Praktische Umsetzung bei der enercity Gesetzliche Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen (Energieversorger) enercity Projektstruktur DS-GVO Hindernisse vor und während der Umsetzung Datenschutz, Datenschutzmanagement, Informationssicherheitsmanagement Thomas H. Dorstewitz, Stadtwerke Hannover AG Datenschutz-FAQ für kommunale Unternehmen Der Fragen- und Antworten-Katalog des VKU Häufige Fragen von kommunalen Unternehmen schlüssig erklärt Offene Fragen und Grauzonen Empfehlungen für Lösungen und Herangehensweisen Isabel Orland, VKU Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung
5 REFERENTEN Ihre Referenten Carsten Domat Leiter Datenschutz Stadtwerke Düsseldorf AG Thomas H. Dorstewitz Beauftragter für Informationssicherheit Stadtwerke Hannover AG Armin Loreck Abteilungsleiter Revision, Datenschutzbeauftragter, Compliance NEW AG Jochen Morsbach Rechtsanwalt, Partner Weitnauer Rechtsanwälte Isabel Orland Fachgebietsleiterin Gasnetze, Betreuerin Ad-hoc AG Datenschutz VKU Julia Simon Vorstandsbüro Justiziariat / Gremienbetreuung, Datenschutzbeauftragte Berliner Stadtreinigung AöR Zielgruppe Der VKU-Infotag richtet sich insbesondere an Führungskräfte aus den Bereichen Marketing und Vertrieb, IT und Personal sowie an Betriebsräte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Fragen des Datenschutzes auseinandersetzen.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung und Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Onlineanmeldung unter Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 24. April 2018 in Mannheim Best Western Plus Delta Park Hotel Keplerstraße 24, Mannheim Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: 9. Mai 2018 in Berlin VKU Forum Invalidenstraße 91, Berlin Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor. Besuchen Sie uns auf facebook.com/vkuakademie twitter.com/vkuakademie Klimafreundliche Veranstaltung
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