PROTOKOLL über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung am Donnerstag, dem , 16:15 Uhr, im Hafenbüro des Eurohafens in Haren (Ems)

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1 5/2012 PROTOKOLL über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung am Donnerstag, dem , 16:15 Uhr, im Hafenbüro des Eurohafens in Haren (Ems) Anwesend: Vorsitzender Brundiers, Schapen Abg. Abeln, Aschendorf Abg. van der Ahe, Lähden Abg. Cloppenburg, Meppen Abg. Evers, Salzbergen Abg. Grote, Papenburg Abg. Kemper, Meppen Abg. Knape, Geeste Abg. Kötter, Meppen Abg. Kramer, Geeste Abg. Kruse, Emsbüren Abg. Mersmann, Papenburg Abg. Primke, Lingen (Ems) Abg. Raming-Freesen, Oberlangen Abg. Schmitz, Werpeloh Abg. Wilbers, Lingen (Ems) Abg. von Zoest, Twist i. V. d. Abg. Pohlmann i. V. d. Abg. Goldmann i. V. d. Abg. Kemmer i. V. d. Abg. Remmers i. V. d. Abg. Hartke i. V. d. Abg. Markus Abg. Henkel, Herzlake Von der Verwaltung: Dezernent Jungeblut Dezernent Kopmeyer Kreisverwaltungsdirektor Rolfes Herr Thedering Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung vom Naturpark Hümmling; Vereinsgründung unter Beteiligung des Landkreises (389/2012) 6. Breitbandausbau im Landkreis Emsland; Ergebnisse der Befragung und weitere Vorgehensweise (402/2012) 7. Bericht über wichtige Angelegenheiten 8. Anfragen und Anregungen 9. Schließung der Sitzung

2 2 I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung Vorsitzender Brundiers eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung um 16:15 Uhr und begrüßt die Kreistagsmitglieder, die Vertreter der Verwaltung und der Presse. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung ist mit Schreiben vom unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Zu Beginn der Sitzung sind 17 stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses für Kreisentwicklung anwesend. Vorsitzender Brundiers stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 3. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung vom Das Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung vom ist allen Abgeordneten mit Schreiben vom zugeleitet worden. Gegen die Abfassung werden keine Bedenken erhoben. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 5. Naturpark Hümmling; Vereinsgründung unter Beteiligung des Landkreises Herr Rolfes berichtet anhand einer Präsentation im Sinne der Vorlage: Über die Absichten, Hintergründe und Gutachtentätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausweisung des Hümmling als Naturpark wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am ausführlich informiert. Für die Anerkenntniserklärung von Gebieten zum Naturpark ist ein Antrag erforderlich, über den das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) als oberste Naturschutzbehörde entscheidet. Ob für den Hümmling die Naturparkvoraussetzungen vorliegen, prüft im Auftrag des Landkreises Emsland die BTE Gesellschaft für Tourismusmanagement und Regionalentwicklung in Hannover. Der Auftrag beinhaltet auch, eine Empfehlung für die räumliche Naturparkkulisse zu entwickeln und festzustellen, über welches touristische Potential der Hümmling verfügt. Das Projekt ist in einer gut besuchten Auftaktveranstaltung (Bürgerversammlung) am in Spahnharrenstätte vorgestellt worden. Die Idee fand breite Zustimmung. Damit der Hümmling von Beginn an in die Gutachtentätigkeit eingebunden ist, wurde eine Projektgruppe unter Leitung des 1. Kreisrates Martin Gerenkamp eingerichtet. Der Gruppe gehören 25 Personen an, u. a. Vertreter der Gemeinden (Hauptverwaltungsbeamte und Ratsmitglieder) und Landwirtschaft, des Forstes und Naturschutzes sowie der Touristik. Außerdem sind Mitglieder die Vorsitzenden der Kreistagsausschüsse für Umwelt und Natur sowie Kultur und Tourismus. Eine aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung bestehende Arbeitsgruppe arbeitet der Projektgruppe und BTE zu. Die Projektsteuerung obliegt der Stabsstelle des Landrats.

3 3 Inzwischen sind in 4 Projektgruppensitzungen die Arbeiten von BTE und Arbeitsgruppe behandelt worden. Darüber hinaus wurde die Frage der Naturparkträgerschaft am mit den Bürgermeistern diskutiert. Das MU wurde regelmäßig, zuletzt und ausführlich am , über den Fortgang der Arbeit informiert. Der Sachstand zum Antrag auf Anerkenntniserklärung ist folgender: - BTE hat festgestellt und das MU hat bestätigt, dass für einen Naturpark Hümmling wichtige Anforderungen, wie - großräumiger Zuschnitt - Ausstattung mit besonderer Eignung für die Erholung - in der Raumordnung für Erholung und Tourismus gewidmet - große Teile sind Natur- und Landschaftsschutzgebiet (NSG bzw. LSG) - ein Träger, der den Naturpark entwickelt und pflegt vorhanden bzw. herstellbar sind. - Das MU begrüßt und wünscht ausdrücklich einen Naturpark Hümmling und hat angeboten, bei der Anfertigung des Antrages auf Anerkenntniserklärung behilflich zu sein. - Das Kerngebiet eines Naturpark Hümmling besteht aus den Samtgemeinden Nordhümmling, Sögel und Werlte. Zu unterschiedlich großen Teilen kommen Gebiete aus den Samtgemeinden Herzlake und Lathen sowie den Städten Haren (Ems) und Meppen hinzu. Obwohl eine parzellenscharfe Abgrenzung noch aussteht, kann vom Gebietszuschnitt laut Anlage 1 ausgegangen werden. - Am hat die Projektgruppe einstimmig die Grundzüge einer touristischen Entwicklungsperspektive für den Hümmling beschlossen. Damit besteht im Bereich der Touristik Einigkeit über die Angebotsschwerpunkte, Attraktionen und Kernthemen sowie Ziele, Zielgruppen und Aktivitäten. - Ca. 20,00 % der geplanten Naturparkfläche besteht aus vorhandenen NSG bzw. LSG. Mit einem Flächenanteil von ca. 13,30 % im geplanten Naturpark wurden Wälder größer als 60 ha lokalisiert, die als zukünftige weitere Schutzflächenpotentiale (Landschaftsschutzgebiet) zur Verfügung stehen könnten. Die Projektgruppe hat dazu einstimmig ein Arbeitspapier zur Neuausweisung eines LSG Waldgebiete im Hümmling verabschiedet. Damit liegen wichtige Eckdaten für den Entwurf einer späteren LSG-Verordnung vor. Eine Beschlussfassung zur Einleitung eines LSG-Ausweisungsverfahrens soll im Februar 2013 im Kreistagsausschuss für Umwelt und Natur herbeigeführt werden. - Ergänzend ist es notwendig, auch weitere Flächen zu beschreiben und möglichst in ihrer Größe zu bestimmen, die schon jetzt oder künftig von naturräumlicher Bedeutung sind bzw. die aufzeigen, dass es sich beim Hümmling in weiten Teilen um einen hochwertigen Naturraum handelt. Auf diese Weise dürfte es möglich sein, unter Einschluss der vorhandenen NSG und LSG sowie des geplanten LSG Waldgebiete im Hümmling an einen Gebietsanteil von 40,00 % heran zu kommen bzw. die 40,00 % Grenze zu überschreiten; ein solcher Gebietsanteil würde vom MU als naturparkrelevant bewertet. Die Arbeitsgruppe hat mit der Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes begonnen. BTE wird in die Überlegungen einbezogen. Es ist vorgesehen, einen ersten Konzeptvorschlag in der nächsten Sitzung der Projektgruppe am vorzustellen. - Das MU erwartet im Antrag auf Anerkenntniserklärung auch Angaben zur künftigen Landschaftsentwicklung auf dem Hümmling sowie über die geplanten Beiträge des Hümmlings zum Klimaschutz und zur CO 2 -Reduzierung. Auch für diese Themen wird die Arbeitsgruppe unter Beteiligung von BTE ein Konzept erarbeiten. Ein erster Konzeptvorschlag soll gleichfalls bis zur nächsten Sitzung der Projektgruppe ausgearbeitet worden sein.

4 4 Aufgrund vergleichbarer Voraussetzungen und guter Erfahrungen im Naturpark Bourtanger Moor Bargerveen e. V. empfehlen Projektgruppe und Bürgermeister auch für den Hümmling die Naturparkträgerschaft nach den für die Rechtsform eingetragener Verein geltenden Regeln zu organisieren. Die Entwurfsfassung einer Satzung (Anlage 2) zur Gründung des Vereins Naturpark Hümmling e. V. ist beigefügt. Die Eckdaten dieser Satzung sind folgende: Name und Sitz Der Name des Vereins lautet: Naturpark Hümmling Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e. V.. Er hat seinen Sitz in Meppen. Zweck des Vereins Der Verein hat den Zweck, den Naturpark mit dem Ziel zu fördern, in diesem Raum die Natur und Landschaft und ihre typischen Merkmale zu erhalten und zu pflegen. Dabei sind die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Belange zu berücksichtigen. Der Verein hat im Rahmen der ihm zuerkannten Befugnisse die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder, bezogen auf deren gesamtes Gemeindegebiet, zu unterstützen, zu fördern und zu koordinieren. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: 1. Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft 2. Nutzung und Entwicklung von naturnahen Erholungsmöglichkeiten 3. Bildung und Öffentlichkeitsarbeit für die Themenbereiche Natur, Landschaft und Kulturgeschichte. Das Ziel der Zusammenarbeit richtet sich auf die Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen, um eine naturnahe umweltverträgliche Erholung zu ermöglichen. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient insbesondere die Koordination und Entwicklung des Tourismus. In diesem Rahmen werden vom Verein Projekte ausgeführt. Der Verein beantragt, empfängt und verwaltet Finanzmittel von Dritten, u. a. nationale und europäische Fördermittel. Er gewährt Dritten finanzielle Mittel. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit für die genannten Aufgabenbereiche zuständig. Bei der Erfüllung der Vereinsaufgaben darf die allgemeine volkswirtschaftliche sowie land- und forstwirtschaftliche Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Mitgliedschaft Als Gründungsmitglieder treten dem Verein bei: Landkreis Emsland Städte Haren (Ems) und Meppen Samtgemeinden Herzlake, Lathen, Nordhümmling, Sögel und Werlte Der Verein steht neuen Mitgliedern offen, die bereit sind, den Vereinszweck zu fördern. Gebietskörperschaften können nur Mitglied werden, wenn sie im Einzugsbereich des Naturparks liegen. Mitgliedsbeiträge/Finanzierung Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge nach der Anzahl ihrer Stimmrechte in der Mitgliederversammlung erhoben. Organe des Vereins Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung, Vorstand und Beirat. Mitgliederversammlung Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung setzen sich nach dem Mitgliederstand bei Vereinsgründung unter Berücksichtigung der Beteiligung an den Gesamtkosten wie folgt zusammen:

5 5 Landkreis Emsland Samtgemeinde Nordhümmling Samtgemeinde Sögel Samtgemeinde Werlte Stadt Haren (Ems) Stadt Meppen Samtgemeinde Herzlake Samtgemeinde Lathen Gesamt: 18 Stimmen 6 Stimmen 6 Stimmen 6 Stimmen 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 2 Stimmen 41 Stimmen Vorstand Im Vorstand wird jedes Mitglied durch eine Person vertreten. Den Vorsitz im Vorstand hat der Landkreis Emsland. Zusätzlich werden zwei stellvertretende Vorsitzende von der Mitgliederversammlung gewählt. Beirat Zur Sicherung der Interessen öffentlicher Belange sowie von Vereinen und Institutionen soll ein Beirat bestellt werden. In ihm sollen die Interessen des Tourismus, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes angemessen vertreten sein. Aufgabe des Beirates ist es, Maßnahmen für den Naturpark vorzuschlagen und zu begleiten, den Vorstand zu beraten, Anregungen für Schwerpunkte und besondere Zielsetzungen zu geben sowie Kontakte mit anderen Einrichtungen zu initiieren und zu fördern. Der Beirat setzt sich zusammen aus höchstens 12 Personen. Geschäftsführung Der Vorstand kann zur Erfüllung der Vereinsaufgaben einen Geschäftsführer bestellen. Die Projektgruppe hat sich in der Sitzung am einstimmig auf einen diese Eckdaten berücksichtigenden Satzungsentwurf zur Gründung des Vereins Naturpark Hümmling e. V. verständigt und empfiehlt dessen Beschlussfassung im Kreistag und in den Räten. Dieser Empfehlung ist eine Abstimmung mit den Bürgermeistern während einer Sitzung am vorausgegangen. Außerdem besteht Einigkeit in der Projektgruppe und unter den Bürgermeistern über das Beitragsvolumen und dessen Aufbringung durch die Mitglieder. Es ist geplant, die Geschäftsstelle des Naturpark Hümmling im Kreishaus anzusiedeln. Wie beim Naturpark Bourtanger Moor Bargerveen e. V., der von Beginn an seine Geschäftsstelle im Kreishaus unterhält, kann so das Synergiepotential mit der Kreisverwaltung optimal genutzt werden. Die Finanzierung eines Jahresbudgets von zunächst ,00 ist wie folgt vorgesehen: Beitrag Mitglied in % insgesamt einzeln gruppiert Lk Emsland *43,76 *43,76 SG Nordhümmling ,58 SG Sögel ,58 *43,74 SG Werlte ,58 St Haren (Ems) ,5o St Meppen ,5o 12,5o SG Herzlake ,5o SG Lathen ,oo gesamt ,oo 100,oo *Begründung für die Abweichung von o,o1 % bzw. o,o2 %: Zahlenrundungen

6 6 Unter der Voraussetzung, dass - der Kreistag und die Räte den Beitritt zum Verein Naturpark Hümmling e. V. noch in diesem Jahr beschließen und - sich die Projektgruppe in der nächsten Sitzung am auf Textbausteine für den Antrag auf Anerkenntniserklärung zu den zurzeit noch nicht abschließend bearbeiteten Themen: Beschreibung der naturräumlichen Bedeutung künftige Landschaftsentwicklung Beitrag zum Klimaschutz Beitrag zur CO 2 -Reduzierung verständigt, könnte voraussichtlich im Frühjahr 2013 in einer 2. Bürgerversammlung die BTE- Machbarkeitsstudie öffentlich vorgestellt werden. Anschließend würde der Antrag auf Anerkenntniserklärung beim MU eingereicht. Antragstellerin wäre der Verein Naturpark Hümmling e. V. in Gründung. Folglich könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 der Anerkenntnisbescheid für den Naturpark Hümmling vorliegen. Unmittelbar danach soll zur konstituierenden Gründungsversammlung des Vereins eingeladen werden. Zu Beginn der Diskussion zu dieser Vorlage hebt Abg. Schmitz hervor, dass von der Errichtung eines Naturparks Hümmling positive wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere für den Tourismus, zu erwarten seien. Mit der dafür beabsichtigten Vereinsgründung könne jetzt die konkrete Umsetzung des Vorhabens angegangen werden. Es sei richtig und notwendig, dass der Landkreis Gründungsmitglied des Naturpark-Vereins werde. Gegen den Satzungsentwurf sei nichts einzuwenden. Was die Mitgliedschaft der Samtgemeine Esterwegen anbelange, sei er sich sicher, dass hier noch eine akzeptable Lösung erreichbar sei. Mit der Tinner-Stavener Dose und dem großen Waldanteil auf dem Hümmling seien auch im Hinblick auf die erforderliche CO 2 -Reduzierung ideale Voraussetzungen gegeben. Abg. Kramer verweist auf die Erfolge des Naturparks Bourtanger Moor - Bargerveen. Trotz aller damaligen Vorbehalte von Seiten der Landwirtschaft habe ein erstaunlich guter Aufschwung stattgefunden mit der Folge, dass der Naturpark Moor jetzt auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoße. Daher werde auch die SPD-Fraktion der Realisierung des Naturparks Hümmling zustimmen. Abg. Abeln bestätigt ebenfalls die erfolgreiche Entwicklung des Naturparks Bourtanger Moor Bargerveen. Er spricht sich weiter dafür aus, dass naturnahe Flächen zu einer Größe von 300 ha in der Gemeinde Werlte, die derzeit wiedervernässt würden, in das Schutzgebiet einbezogen werden und bittet die Verwaltung, diesen Sachverhalt dahingehend zu überprüfen. Abg. van der Ahe erinnert daran, dass das Vorhaben, einen Naturpark Hümmling zu schaffen, schon bei der Auftaktveranstaltung am in Spahnharrenstätte auf breite Zustimmung gestoßen sei. Die Bedenken, die von den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft anfangs noch aufgeworfen wurden, hätten bislang ausgeräumt werden können. Sollte das Projekt vom Umweltministerium zugelassen und von der EU unterstützt werden, könne daraus ein großer Erfolg für den Lebens- und Wirtschaftsraum Hümmling werden. Abg. Henkel erkundigt sich danach, ob es ähnliche Bestrebungen, z. B. für den Bereich Hahnenmoor, auch in den Landkreisen Cloppenburg und Osnabrück gebe. Seiner Meinung nach dürften Kreisgrenzen bei solchen Vorhaben keine Hindernisse darstellen. Herr Jungeblut erwidert, dass sich die Verwaltung zunächst nur auf das Kreisgebiet beschränkt habe, um eine zügige Realisierung der Naturparkausweisung zu erreichen. Das bedeute aber nicht, dass eine spätere Einbindung von Flächen aus den beiden Nachbarlandkreisen ausgeschlossen sei. Herr Kopmeyer ergänzt, von Seiten des Landkreises Osnabrück seien im Zusammenhang mit

7 7 dem Naturpark Terra Vita Bestrebungen im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emsland erkennbar. Daher seien künftige Kooperationen durchaus denkbar. Abg. Cloppenburg fragt, ob es im Verlauf der Planungen Einwände seitens der WTD 91 gegeben habe. Herr Rolfes führt aus, dass die WTD 91 von Beginn an in die Naturparküberlegungen einbezogen gewesen und von daher Bedenken der WTD 91 nicht zu erwarten seien. Abg. Knape spricht sich dafür aus, die Bevölkerung von Beginn an in alle Planungen für den Naturpark Hümmling so weit wie möglich einzubeziehen und dabei mehr als bisher die von einem Naturpark zu erwartenden Vorteile zu verdeutlichen. Außerdem halte er eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Naturpark Moor und dem Naturpark Hümmling für sinnvoll, weil so Synergieeffekte zum Tragen kommen könnten. Abg. Kemper bezieht sich auf Äußerungen von Mitgliedern des Jagdverbandes Apeldorn- Berßen-Stavern, wonach es beträchtliche Vorbehalte in der Jägerschaft gebe. Herr Rolfes sagt zu, diesen Vorbehalten verwaltungsseitig nachzugehen, sobald diese ihm von Herrn Kemper zugänglich gemacht worden sind. Beschluss: Ausschuss für Kreisentwicklung: Der Ausschuss für Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreisausschuss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussempfehlung vorzuschlagen: a) Der Landkreis Emsland wird Gründungsmitglied des Vereins Naturpark Hümmling e. V. b) Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Landkreises Emsland wird auf ,00 begrenzt. Eine Erhöhung bedarf der Beschlussfassung durch den Kreistag. c) Der dem Landkreis zustehende Vorsitz im Vereinsvorstand wird vom Landrat wahrgenommen. 6. Breitbandausbau im Landkreis Emsland; Ergebnisse der Befragung und weitere Vorgehensweise Herr Rolfes berichtet anhand einer Präsentation im Sinne der Vorlage: In der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung am hat die Verwaltung ausführlich über die Breitbandversorgung im Emsland berichtet. Themen waren die Ausbaustrategie und Ausbauaktivitäten sowie der Ausbauzustand und die Handlungsoptionen. Es wurde beschlossen, zunächst das Datenmaterial durch eine erneute Befragung der Unternehmen und Haushalte zu aktualisieren. Die Befragungsergebnisse bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen zum Ziel haben, dass Versorgungslücken behoben werden und im Ergebnis dazu führen, dass alle Kreiseinwohner zumindest mit einer akzeptablen Breitbandqualität grundversorgt sind. Um insbesondere Erkenntnisse über Maßnahmen, Kosten und Zeitabläufe zu gewinnen, favorisierte die Verwaltung in der Beratung die Zuhilfenahme von externem Sachverstand. Ergebnisse der Befragung: Die Befragung der Unternehmen und Haushalte wurde nach intensiver Vorbereitung und mit maßgeblicher Unterstützung der Städte und Gemeinden während der Zeit vom bis durchgeführt. Rd Unternehmen und Haushalte haben sich an der Befragung beteiligt. Das entspricht einer Quote von rd. 3,6 %. Bezogen auf die Verwaltungseinheiten ist das Ergebnis wie folgt:

8 8 Bei der ersten Erhebung 2009 betrug die Beteiligungsquote 6,9 %. Die geringere Beteiligung ist vermutlich auf den relativ guten Ausbauzustand zurück zu führen, der inzwischen erreicht worden ist. Breitbandnutzer, die über aus ihrer Sicht zufriedenstellende Anschlussqualitäten verfügen, neigen dazu, sich eher nicht an der Umfrage zu beteiligen. Wer dagegen Anschlussprobleme hat, wird den Fragebogen ausfüllen, denn ihm ist bewusst, dass künftige Ausbauentscheidungen nur so zu beeinflussen sind. Die Daten zeigen, dass noch in 31 Gemeinden bzw. Ortsteilen Anschlussprobleme bestehen, d. h., dass die Zugangsgeschwindigkeit in das Internet in der Regel unter 2 MBit/s beträgt. Ab 2 MBit/s gelten Regionen als grundversorgt. Aus diesen 31 Gebietsteilen haben sich zwischen 10,2 % und 96,8 % der Unternehmen und Haushalte an der Befragung beteiligt. Eine räumliche Konzentration von Versorgungslücken besteht nicht. Die Anschlussprobleme verteilen sich eher über das gesamte Kreisgebiet. Häufig sind nur relativ wenige Haushalte und Unternehmen betroffen, teilweise aber auch z. B. größere Ortsteile. Insgesamt gesehen sind offenbar die Anschlussbedingungen in den Samtgemeinden Herzlake, Nordhümmling und Sögel besonders gut. Nachstehend die Befragungsergebnisse für die Gemeinden bzw. Ortsteile mit Anschlussproblemen. Dabei wurde insbesondere eine Fragebogenrücklaufquote von mehr als 10 % in Kombination mit der Feststellung, dass die Zugangsgeschwindigkeiten überwiegend geringer als 2 MBit/s sind, als Indizien für eine nicht zufriedenstellende Anschlussqualität gewertet.

9 9 Haushalte Antworten Ort MG/OT abs. % von MG/OT E l d N d Twist Rühlerfeld ,5 Haushalte Antworten Ort MG/OT abs. % von MG/OT Emsland - Nord SG Dörpen Walchum ,3 Papenburg Herbrum ,4 Nenndorf ,3 Tunxdorf ,1 Haushalte Antworten Ort MG/OT abs. % von MG/OT E l d N Rhede (Ems) d Brual ,2 Neurhede ,2 SG Werlte Werlte, OT Wieste ,8 Haren (Ems) Fehndorf ,1 Haselünne Andrup ,9 Dörgen ,5 Hülsen ,4 Lage ,5 Lotten ,5 Bückelte ,2 Huden ,4 Hamm ,9 Westerloh ,4 Meppen Teglingen ,0 Haushalte Antworten Ort MG/OT abs. % von MG/OT EEmsland l d - Mitte N d Geeste Bramhar ,3 Varloh ,1 Emsland - Süd Emsbüren Ahlde ,0 Berge ,7 Gleesen ,4 Listrup ,7 SG Freren Freren, OT Lohe ,0 Lingen (Ems) Clusorth-Bramhar ,5 Brockhausen ,0 Hüvede-Sommeringen ,5 Wachendorf ,8 SG Spelle Spelle, OT Varenrode ,4 Hinweis: Die Tabelle (Stand: ) ist vermutlich nicht mehr ganz aktuell. So ist z. B. bekannt, dass die Anschlussprobleme in Rhede (Ems) durch Funkausbaumaßnahmen der Fa. Arche Netvision behoben wurden. Obwohl die Beteiligung an der diesjährigen Erhebung eher gering war, lässt sich dennoch ein relativ aufschlussreiches Gesamtbild über den aktuellen Ausbauzustand und die aktuelle Anschlussqualität in der Breitbandversorgung des Landkreises zeichnen. Dazu sind jeweils gesondert für die 19 Verwaltungseinheiten die Antworten auf zentrale Schlüsselfragen im Erhebungsbogen analysiert, bewertet und gewichtet worden. Mit drei beispielhaften Schaubildern sollen Ergebnis und Methodik veranschaulicht werden. Die vorherrschende Zugangstechnologie für das Emsland ist DSL, wie die nachstehende Tabelle zeigt. Ein Ausbaustandard, mit dem Daten mindestens über einfache Kupferleitungen gesendet und empfangen werden können. Der hohe bzw. teilweise sogar sehr hohe DSL- Anteil drückt aus, dass vielfach bereits eine anforderungsgerechte Anbindung besteht und dort, wo keine vorhanden ist, sie unter anderem durch technische Aufrüstung, wie z. B. einer Erschließung der Kabelverzweiger (KVZ) durch Glasfaseranbindung (VDSL-KVZ- Verstärkung), möglich ist. Festzustellen ist aber auch, dass ein Verbesserungsbedarf besteht,

10 10 denn mittels analogem Modem oder ISDN lassen sich lange Datenübertragungszeiten nicht vermeiden. Was die DSL-Geschwindigkeit angeht, ist mit vielfach mehr als DSL 2000 ein Internetzugang auf Grundversorgungsniveau vorhanden. Aber es sind auch niedrigere Anschlusswerte festgestellt worden. Sie gilt es anzuheben. Die oft relativ hohen Werte für die Rubrik keine Antwort deuten darauf hin, dass viele Haushalte den Fragebogen ausgefüllt haben, die bisher gar kein Internet haben. Aus allem ergibt sich, dass die Breitbandinfrastruktur im Emsland noch ausgebaut werden muss.

11 11 Die Frage, ob ein Bedarf besteht bzw. ein schnellerer Internetzugang gewünscht wird, wurde wie folgt beantwortet:

12 12 Das Befragungsergebnis überrascht einerseits, andererseits bringt es den aktuellen Trend zum Ausdruck. Annähernd 80 % der Befragten wünschen mit einer Übertragungsrate von mindestens kbit/s oder DSL einen enorm schnellen Netzzugang. Diese hohe Rate setzt eine Infrastruktur voraus, die bei akzeptablen Nutzungstarifen vermutlich auch mittel- und langfristig zumindest in den geringer verdichteten Siedlungsräumen und Streulagen sowie für Einzelanwesen nur in Ausnahmefällen hergestellt werden kann. Alle rd Befragungsantworten zur Zugangsgeschwindigkeit in das Internet wurden in einer Übersichtskarte dargestellt. Ein Vergleich der Befragungsantworten 2012 mit denen aus Vorjahren zeigt, dass enorme qualitative Verbesserungen in der Breitbandversorgung eingetreten sind. Das gilt fast ausnahmslos für alle Teile des Kreisgebietes. Ein Vergleich 2012 mit den Vorjahren am Beispiel der engeren Ortslage von Emsbüren soll diese Tendenz veranschaulichen. Befördert hat den besseren Breitbandausbauzustand in hohem Maße der Wettbewerb und die Breitbandinitiative Niedersachsen des Landes unter Einschluss der finanziellen Beteiligung des Landkreises Emsland im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Ebenso aber auch die den Kommunen gewährten Zuwendungen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, die sie mit eigenen Beiträgen kofinanziert haben. Während 2010 etwa Haushalte und damit rd. 60 % der rd Haushalte im Emsland mit einem Breitbandanschluss grundversorgt waren, dürfte sich die Grundversorgung aktuell um etwa bis Haushalte auf jetzt ca bzw Haushalte erhöht haben. Weiteres Vorgehen Die kreisweite Internetbereitstellung als Grundversorgung wird hohe Finanzmittel erfordern. Aktuell nicht oder unzureichend angebunden sind nahezu ausnahmslos Unternehmen und Haushalte in geringer verdichteten Siedlungsräumen und Streulagen sowie Einzelanwesen. Hier sind die Anschlusswege für Kabel und die zu überbrückenden Strecken für Funk besonders lang. Außerdem sind zu den Technologien Kabel und Funk keine wirklichen Alternativen am Markt verfügbar. Den deshalb hohen Netz- bzw. Infrastrukturkosten steht aber wegen der geringen Besiedelungsdichte kein ausreichend hohes Kundenpotential gegenüber. Bereits in der vom Landkreis Emsland beauftragten Breitband-Machbarkeitsstudie (Stand: 10/2010) des Instituts DOK-Systeme in Garbsen wird für die vorgenannten Gebiete die Wirtschaftlichkeitslücke für ein VDSL-Anschlussangebot selbst bei einer Haushaltsanschlussquote von 40 % auf rd. 10,42 Mio. Euro veranschlagt. Wegen der großen Wirtschaftlichkeitslücke sind die Investitionen für den Anbieter unter ökonomischen Gesichtspunkten infolge fehlender oder schlech-

13 13 ter Refinanzierungsmöglichkeiten nicht attraktiv genug. Folglich müsste der ermittelte Betrag mit öffentlichen Zuwendungen finanziert werden. Der künftige digitale Alltag setzt eine Breitbandinfrastruktur von herausragender Qualität voraus, mindestens im Standard eines NGA-Netzes (Next Generation Access Network - unterschiedliche Funktionen lassen sich auf unterschiedlichen Netzebenen realisieren), dessen Herstellung hohe Kosten verursacht. Im Kreisgebiet wird diese Struktur deshalb flächendeckend wohl eher mittelfristig, wenn nicht sogar erst langfristig zur Verfügung stehen. Allerdings besteht zur Niveauanhebung keine Alternative. Kostentreibend wirken dabei insbesondere folgende technischen Gegebenheiten: - Bei der ungebremst steigenden Bandbreitennachfrage erreicht das Kupferanschlussnetz noch in diesem Jahrzehnt seine physikalischen Grenzen. - Den massenhaften Datenverkehr und den Betrieb der Hintergrund- und Verteilernetze können nur leistungsfähige Glasfaserverbindungen bewältigen. - Die einzige zukunftssichere Lösung ist der Aufbau eines Glasfaserzugangsnetzes in jedes Haus (FTTB), besser noch in jede Wohnung (FTTH). - Andere Technologien als Glasfaser wie u. a. Funk, DSL, TV-Kabelnetz und Powerline sind lediglich Zwischenlösungen. - Die mit Netzen in Kupfer und HFC (regionale Datenverteilung über Glasfaserstrecken und Endkundenversorgung über Koaxialkabel) versorgten stark verdichteten Wohnbezirke stehen vor Versorgungsengpässen. - NGA-Netze in den übrigen Gebietsteilen werden nur realisierbar durch weitsichtig geplante Zwischenschritte, für die geeignete Technologien (LTE, VDSL und HFC) zur Verfügung stehen. Das Ziel, Breitband kurzfristig auch in die aktuell noch nicht mit mindestens 2 MBit/s grundversorgten Teilräume des Kreisgebiets zu bringen und zukünftig eine Breitbandinfrastruktur auf dem NGA-Netz-Standard mit Bandbreiten von mindestens 16 MBit/s vorzuhalten, erfordert ein Programm über mehrere Jahre mit vielen kleinen und großen Bau- und Finanzierungsabschnitten. Ein solches Programm hat Konsequenzen für Projektbeteiligte, Investitionen, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit sowie auf Nutzungsbeiträge und Nachfrageverhalten. Dabei sind die nachfolgenden Themen von besonderer Relevanz und müssen als zu berücksichtigende Rahmenbedingungen in die Überlegungen einbezogen werden: Technische Anforderungen - Das langfristige Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung des Landkreises mit Glas-faser. Allein Glasfaser bietet Zukunftssicherheit und besitzt das Potential, die wachsenden Ansprüche an das Netz zu befriedigen. Dabei soll im ersten Ausbauschritt die Erschließung der Kabelverzweiger (KVZ) durch Glasfaseranbindung (VDSL-KVZ-Verstärkung) als Versorgung mit 2 MBit/s bis 50 MBit/s erfolgen. - Die neue, schnelle LTE-Mobilfunkversorgung zunächst für den ländlichen Raum, wie sie die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde von den obsiegenden Betreibern im Mai 2010 bei der Versteigerung der sogenannten Digitalen Dividende gefordert hat, ist Ende 2011 abgeschlossen worden. Jetzt sind die Mobilfunknetzbetreiber frei von Auflagen der Regulierungsbehörde und werden ihre Investitionen in die lukrativere LTE-Erschließung von Ballungsräumen konzentrieren. Folglich sind in naher Zukunft vom Markt eher keine nennenswerten Investitionen in die Funkerschließung des Kreisgebietes zu erwarten. - Vielfach machen jüngste Weiterentwicklungen das Satelliteninternet zu einer erwägenswerten Alternative. Über geostationäre Satelliten sind leistungsstarke Übertragungen in deren Ausstrahlungsbereiche zu akzeptablen Preisen möglich. Der Arbeitskreis Breitband des Landes Niedersachsen prüft zur Zeit u. a. die technischen Restriktionen dieser Technologie. Wenn das Prüfergebnis in eine Anwendungsempfehlung mündet, ist Satelliteninternet eine

14 14 Angebotsbereicherung und -abrundung. Mit Sat Internet in Neustadt am Rübenberge steht ein niedersächsischer Anbieter zur Verfügung. - Kabelkonzerne wie Kabel Deutschland, die bisher fast ausschließlich in Städten als Anbieter auftraten, sind neuerdings auch verstärkt im ländlichen Raum aktiv. Bei aggressiven Preisen sind deren Triple-Play-Angebote (Audiovisuelle Unterhaltung, Telefonie und Internet) ernsthafte Alternativen zu den Tarifen der etablierten Anbieter wie T-Mobile oder EWE-TEL. - Das Niedersächsische Breitbandkompetenzzentrum listet die verlegten oder geplanten Leerrohre in Ver- und Entsorgungskanälen bzw. -gräben, die Glasfaser aufnehmen können, im Baustellenatlas mit Leerrohrkataster Niedersachsen auf. Dadurch bekommen die TK- Unternehmen bei Tiefbaumaßnahmen die Möglichkeit, kostengünstig ihre Glasfaserleitungen in Absprache mit den Auftraggebern zu verlegen. Erstmals am hat der Landkreis Emsland die Städte und Gemeinden aufgefordert, ihre Leerrohrverlegungen anzumelden. Bisher sind daraufhin nur wenige Meldungen im Zentrum eingegangen. Die Angaben im Atlas und Kataster sind zum Teil im Internet frei zugänglich. Dagegen sind die im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur abgelegten Breitbandinformationen nur nach besonderer Zulassung verfügbar. Die für den Landkreis Emsland vorliegende Zutrittszulassung berechtigt ihn auch, Angaben für die Kommunen abzurufen. Beachtung des Beihilferechts - Das EU-Beihilferecht ist auch auf Breitbandvorhaben anzuwenden. Nur innerhalb enger Grenzen und unter Einschränkungen sind öffentliche Fördermaßnahmen zulässig. Der EU- Kommission obliegt es im Rahmen einer Genehmigungsüberwachung, die negativen Auswirkungen für den Breitbandwettbewerb auf ein Minimum zu reduzieren. Im jeweils konkreten Einzelfall muss sie feststellen, dass Gemeinwohlziele gefördert werden, was nicht ausnahmslos auf alle Arten von Breitbandvorhaben zutrifft. Künftige eigene Planungen müssen deshalb entweder das Bundes- bzw. Landesrecht berücksichtigen oder landkreiseigene Förderrichtlinien zugrunde legen, die vorher in einem aufwändigen Verfahren von der EU-Kommission notifiziert (genehmigt) worden sein müssen. Der Betrieb von eigenen Breitbandnetzen durch Kommunen gilt als wirtschaftliche Betätigung und ist kommunalrechtlich ausdrücklich zugelassen. Ein solcher Betrieb unterliegt den Bestimmungen über die Verwaltung von kommunalem Vermögen. Beihilferechtlich ist diese Betriebsform dann unbedenklich, wenn sie nach den Grundsätzen der EU-notifizierten Bundesrahmenregelung Leerrohre entsteht. Ein erprobtes Modell ist die Verlegung von Leerrohren (mit oder ohne Glasfaser) durch Eigenbetriebe bzw. kommunal beherrschte privatrechtliche Betriebsformen und deren entgeltliche Betriebsüberlassung an private TK-Unternehmen, die mit ihren Breitbandangeboten die Endkunden ansprechen. Als Grundlage für diesen Weg dient eine Kooperationsvereinbarung zwischen Landkreis und Kommunen, die insbesondere Maßnahmen, Zeitkorridor, Finanzierung und Projektträgerschaft regelt. Anschließend wird die Vergaberegulierung geprüft und das zweistufige Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb zur Feststellung des Bieterkreises nach europaweiter Bekanntmachung und der Vergabe einer Dienstleistungskonzession über eine Ausschreibung, in Gang gesetzt. - Notifiziert durch die EU-Kommission sind 2 niedersächsische Förderprogramme, die Richtlinie Breitbandförderung Niedersachsen des Wirtschafts- und die Richtlinie Breitbandversorgung des Landwirtschaftsministeriums. Aus diesen Programmen sind dem Landkreis für eine Breitbandstudie und den Städten und Gemeinden für Breitbandausbaumaßnahmen in Gewerbegebieten bzw. Dörfern und Stadtrandgebieten Zuwendungen gewährt worden. Da die jährlichen Landesbudgets mit der Nachfrage nicht Schritt halten, konnten nur jeweils wenige der eingereichten emsländischen Anträge bedient werden. Die Zuschusshöhe betrug bis zu 90 %. Aktuell haben rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist ( ) die Gemeinden Emsbüren, Walchum und Wippingen Förderanträge auf das Kontingent 2012 gestellt. Es ist davon auszugehen, dass beide Programme zumindest bis 2013/14 fortgeführt werden.

15 15 Fördermittel - Überlegungen im Wirtschaftsministerium gehen dahin, für die neue EU-Förderperiode ab 2014 die Regionalisierten Teilbudgets (RTB) so weiterzuentwickeln, dass aus ihnen auch Breitbandmaßnahmen finanziert werden können. RTB s wurden in der aktuellen EU- Förderperiode für die Landkreise eingerichtet und mit EU-Mitteln aus dem EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgestattet. Im Emsland sind damit in den vergangenen Jahren KMU-Vorhaben bezuschusst worden. Das wird auch künftig möglich sein, aber es sind zusätzlich auch Breitbandinfrastrukturprojekte förderbar. In dem Zusammenhang hat die EU-Kommission, um den Zielen der Digitalen Agenda 2020 nachzukommen, vorgeschlagen, künftig den Bau von Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen zu einem Schwerpunkt in der neuen Fazilität Connecting Europe (CEF) festzuschreiben. Für die Projekt- und Zuwendungsplanung hat der Landkreis Emsland auf der Basis seiner Machbarkeitsstudie im Juni 2012 für Vorhaben mit Beginn vor 2015 ein Investitionsvolumen von 4,6 Mio. Euro und für Vorhaben zwischen 2015 und 2020 ein Investitionsvolumen von 10,0 Mio. Euro angemeldet. Darauf wird eine hohe EU-Zuwendungssumme erwartet. Ein Förderprogramm ist nur für ganz Niedersachsen denkbar. Die Diskussionen über die Programmausgestaltung sind in vollem Gange und werden vermutlich erst 2013 beendet sein. - Der Vorschlag der EU-Kommission, innerhalb der EFRE-Förderung die Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der IKT als Ziel 2 und damit hochrangig anzusetzen und dieses thematische Ziel zusätzlich mit Investitionsprioritäten zu versehen, wirkt wie ein Budgetvorrang für die nationale Finanzplanung. Daraus erwächst die Verpflichtung für den Bund und die Bundesländer, in den eigenen Operationellen Programmen hohe Fördermittel einzuplanen. Nach den bisher dazu bekanntgewordenen Landesüberlegungen wird Niedersachsen dem Kommissionsvorschlag nachkommen. Für Niedersachsen wird mit einem künftigen Fördervolumen von 35 Mio. Euro gerechnet, mehr als doppelt so viel wie jetzt. Damit im Zusammenhang steht auch die Breitbandförderung im Rahmen des künftigen INTERREG V A Programms Deutschland-Niederlande. Hier lassen die Überlegungen für den Bereich Infrastruktur auch Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau erwarten. Die Frage wird sein, welcher Betrag künftig dafür in der Ems Dollart Region bei einem von 39 Mio. Euro auf vermutlich über 50 Mio. Euro angehobenem Budget reserviert werden kann. Auf Initiative des Landkreises Emsland finden dazu z. Zt. Strategiegespräche mit u. a. Vertretern der niederländischen Regionen Oost-Groningen und Noord-Ost Drenthe statt. Der EU-Kommission und dem Bund steht erstmals ein folgerichtiges Instrument für die Umsetzung ihrer eigenen Strategien zur Verfügung, um in Europa bis 2020 alle Haushalte mit mindestens einer Bandbreite von 30 MBit/s und 75 % der deutschen Haushalte bis Ende 2014 mit mindestens 50 MBit/s auszustatten. - Das Landwirtschaftsministerium als zuständiges Ministerium auch für die Landesentwicklung hat erste Eckpunkte einer zukünftigen Landesbreitbandstrategie Next Generation Access Network (NGA) Hochgeschwindigkeitsbreitband Niedersachsen 2014 bis 2020 veröffentlicht. Danach ist eine von der EU-Kommission zu genehmigende landesweite Rahmenregelung geplant, die es den Kommunen erstmals erlaubt, mit eigenen Mitteln NGA-Netze zu erschließen. Die Regelung soll einen Rechtsrahmen für Kooperationen von Kommunen mit TK- Unternehmen mit dem Ziel der Endkundenversorgung schaffen. Erstmals würde landeseinheitlich der Einstieg in den kommunal subventionierten Netzausbau möglich. Damit im Zusammenhang gebracht werden soll ein Förderprogramm unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Breitbandziele sowie der Finanzierungspolitiken von EU, Bund und Land. Im Ergebnis dient die Strategie vor allem als Begründung für eine Fortsetzung der Breitbandförderung in den Dörfern aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

16 16 Besondere Aktivitäten - Als Eigeninitiativen aus der Bevölkerung bilden sich gerade in letzter Zeit mit z. B. Bürgervereinen und Wegezweckverbänden neue und zusätzliche Arbeits- und Finanzierungsgemeinschaften, die eine teilregional bessere Breitbandanbindung zum Ziel haben. Die Maßnahmen reichen von selbst ausgeführten Tiefbaumaßnahmen bis zur Aufbringung von Kofinanzierungen durch Bürgerbeteiligungsbeiträge, die anstelle der sonst üblichen Anliegerbeiträge erhoben werden. - Ein Universaldienststatus für den Breitbandanschluss, der einen Rechtsanspruch auf Versorgung wie mit Wasser, Strom oder Gas begründen und die TK-Unternehmen verpflichten würde, Anschlüsse herzustellen und aufzurüsten, ist nicht in Sicht. Entsprechende Überlegungen sind gerade erst im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gescheitert. Ohne Engagement der Kommunen wird es auch künftig in der Fläche keine Breitbandvollversorgung der Bürger geben. - Die Deutsche Telekom und die EWE sind die mit Abstand größten Breitbandanbieter im Kreisgebiet. Mit einem eigenen sogenannten Breitbandportal fragt die EWE TEL GmbH das Interesse von Internetnutzern und -einsteigern an einer hochwertigen Versorgung ab. Den Haushalten wird darauf mit Angaben über den Ausbauzeitpunkt und die Anschlussvoraussetzungen geantwortet. Am häufigsten wird prognostiziert, wie viele Haushalte (noch) notwendig sind, um ausbauen zu können. Haushalte in einer Straße oder einem Ortsteil können somit entscheidend beeinflussen, ob und wann sich die Qualität ihres Breitbandanschlusses verbessert. Verschiedene Städte und Gemeinden weisen bereits ihre Bürger auf die Möglichkeiten des Portals hin. Als regionaler Akteur und vermutlich eher Nischenanbieter ist die NoedikeTel.net aus Meppen aktiv. Es ist bekannt, dass das Unternehmen zur Zeit Funklösungen anbietet. Konkrete Umsetzung Da eine gute Breitbandversorgung eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe ist, sollen die Städte und Gemeinden zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Überlegungen einbezogen werden. Die beim Breitband in den letzten Jahren praktizierte enge Zusammenarbeit und Abstimmung wird damit fortgesetzt. In mehreren Arbeitsschritten soll unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ein auf einer Zeitachse bis 2020 beruhendes Versorgungs- und Finanzierungskonzept aufgestellt werden. Dabei besteht eine wesentliche Aufgabe zunächst darin, eine neue gründliche Bestandserhebung auf der Basis der Unternehmens- und Haushaltsbefragungen der letzten Jahre durchzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen sind für nahezu jedes Dorf bzw. jede Siedlung detailscharfe Auswertungen über Versorgungsgrad, vorhandene Bandbreite, Wunschleistung etc. möglich. Ergänzendes Material liefert die vorliegende Breitband-Machbarkeitsstudie Emsland aus dem Jahre Im Ergebnis soll nach diesem ersten Arbeitsschritt zumindest überschlägig bekannt sein, über welche Netzstrukturen und deren Leistungsfähigkeit TK-Anbieter im Kreisgebiet verfügen. Mit diesen Kenntnissen sollen Verhandlungen mit TK-Anbietern folgen, die in Angebote münden. Sie werden zeigen, unter welchen Bedingungen (u. a. Technologie, Kosten und Finanzierung) TK-Anbieter bereit sind, Netzdefizite im Emsland zu beheben. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass nicht nur ein Lösungsweg zu Verbesserungen führt, sondern verschiedene Realisierungsvarianten zur Ausführung kommen. Es können z. B. Kooperationen zwischen Kommunen und TK- Anbietern entstehen, aber ebenso Modelle, in denen sich Dorfgemeinschaften mit Eigenleistungen am Tiefbau beteiligen. Es ist wichtig, dass jetzt und damit rechtzeitig vor Inkrafttreten von neuen Förderbestimmungen mit den Arbeiten begonnen wird. Nur so kann es gelingen, dass zum Start der neuen EU-

17 17 Förderperiode, voraussichtlich Anfang 2014, Voraussetzungen vorliegen, die es ermöglichen, fristgerecht erfolgversprechende Finanzierungsanträge zu stellen. Die Komplexität der Aufgabe erfordert es, kurzfristig unter Beachtung des Vergaberechts zu unterschiedlichen Fachfragen individuelle Unterstützungsleistungen einkaufen zu können. Keine Beratungsfirma ist in der Lage, für alle Themen, die bei den anstehenden Aufgaben anfallen, Lösungen zu erarbeiten. Es könnte dabei insbesondere um Antworten auf kommunal-, gesellschafts-, beihilfe-, vertrags- und vergaberechtliche Fragestellungen gehen. Außerdem dürften im Laufe des Arbeitsprozesses technische Fragen zu beurteilen sein. Ein darüber hinaus gehender Aufwand, z. B. für Lizenzen, Planunterlagen oder Softwareankäufe, soll vermieden werden. Sollte dennoch auf ihn nicht verzichtet werden können, sind gesonderte Berichte mit Entscheidungsvorschlägen in den Gremien vorgesehen. In dem Zusammenhang wurde Anfang November 2012 ein Angebot der Geschäftsstellenleitung Bachelor Öffentliche Verwaltung und MBA Public Management an der Hochschule Osnabrück angenommen. Eine Studiengruppe wird in einem Praxisprojekt die Zulässigkeit der Gewährung von öffentlichen Finanzierungshilfen für den Breitbandausbau untersuchen. Der Auftrag ist kostenfrei. Nach den ersten Gesprächen und Überlegungen mit Beratungsfirmen, Fachanwälten und Hochschulinstituten könnten die Kosten für Stellungnahmen und Vorschläge zu den vorgenannten rechtlichen und technischen Fragestellungen bis zu Euro betragen. Diese Mittel stehen im Produkt Wirtschaftsförderung aus Haushaltsresten (Breitbandförderung) zur Verfügung. Die konkreten Leistungsumfänge für die verschiedenen Ausarbeitungen lassen sich zur Zeit nicht bestimmen. Deshalb können auch jetzt noch keine zuverlässigen bzw. überschlägigen Kosten angegeben werden. Das Vorhaben Breitbandausbau baut Schritt für Schritt aufeinander auf und deshalb kann z. B. eine Problemlösung zu ganz anderen Prüfaufträgen führen als ursprünglich angenommen. Für die CDU-Kreistagsfraktion erklärt Abg. Kruse deren Einverständnis zu dem von der Verwaltung beabsichtigten weiteren Vorgehen beim Breitbandausbau. In Anbetracht dessen, dass immer noch in 31 Ortsteilen bzw. kleinen Gemeinden Anschlussprobleme bestünden, müsse weiter konsequent das Ziel verfolgt werden, möglichst schnell eine Grundversorgung für alle Bürger sicherzustellen. Dafür müsse ggf. auf Funk- und Satellitenlösungen zurückgegriffen werden, wenn eine Netzanbindung über Kabelverteiler - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sei. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu. Abg. Abeln unterstreicht die Notwendigkeit einer ausreichenden DSL-Versorgung für die Gewerbegebiete in den Kommunen. Bei der künftigen Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten sei seines Erachtens von vornherein auch die Anbindung an das Breitband sicherzustellen, auch mit kommunaler Förderung. Herr Rolfes führt dazu aus, dass die NBank Niedersachsen vom Nieders. Wirtschaftsministerium damit beauftragt worden sei, den Kommunen dafür Zuschüsse zu gewähren. Die entsprechende Breitbandrichtlinie sehe eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Bekanntlich gewähre der Landkreis dazu nach den allgemeinen Fördergrundsätzen für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen einen Zuschuss von 25 %. Diese Förderung könne auch für die Breitbandversorgung für bestehende Gewerbe- und Industriegebiete beantragt werden. Abg. Primke nimmt Bezug auf die hohe Umfragebeteiligung in Wachendorf von über 96 Prozent. Leider sei dort ein Ausbau durch Vodafone nicht möglich. Daher interessiere es ihn, ob beispielsweise die Gründung einer eigenen Breitband-GmbH mit dem Landkreis Emsland als Hauptgesellschafter eine Alternative wäre. Herr Rolfes führt aus, dass diese Lösungsalternative eine besondere Herausforderung darstelle, denn neben der Herstellung von Netzvoraussetzungen müsse u. a. auch ein Angebot für die Haushalte bereitgestellt werden, das keine Kommune vorhalten könne. Folglich müsse der Netzbetrieb ausgeschrieben werden. Herr Jungeblut ergänzt, die Selbstregulierungsmechanismen des Marktes nicht außer Acht zu lassen. Parallel dazu wären zusätzliche Gespräche mit potenziellen Anbietern sinnvoll. Außerdem sollten die Förderprogramme der nächsten Förderperiode ab 2014 sinnvoll genutzt werden.

18 18 Abg. Grote weist darauf hin, dass in den Gemeinden Walchum und Wippingen kein DSL zur Verfügung stehe, und fragt an, ob mit einer Bewilligung der gestellten Anträge auf Landesförderung zu rechnen sei. Herr Rolfes führt dazu aus, dass von Gemeinden des Landkreises fünf Anträge für 2013 gestellt worden seien. Bezuschusst würden die sogenannten Wirtschaftlichkeitslücken mit bis zu 90 %. Da jedoch für ganz Niedersachsen nur 2,5 Mio. an Fördermitteln zur Verfügung stünden, sei fraglich, ob überhaupt ein emsländischer Antrag zum Zuge kommen werde. Die Maxime der Förderung sei, mit dem zur Verfügung stehenden Geld möglichst viele Haushalte anzuschließen. Die Entscheidung über die Förderanträge werde im Frühjahr 2013 fallen. Abg. Kramer nimmt Bezug auf die von der Gemeinde Geeste angedachte Funklösung und erkundigt sich nach dem Stand des Baugenehmigungsverfahrens für die zu errichtenden drei Funkmasten. Die Verzögerung in der Bearbeitung liege, so Herr Kopmeyer, daran, dass die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung noch nicht beim Landkreis eingegangen sei. Diese werde aber bis Ende Dezember 2012 erwartet. Baurechtliche Probleme sehe er bei diesem Vorhaben aber nicht. Beschluss: Der Fachausschuss nimmt das Befragungsergebnis zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zu. Die Haushaltsmittel in Höhe von Euro sind für die Vergabe von Aufträgen, durch die rechtliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau von Beratungsfirmen, Fachanwälten und Hochschulinstituten bearbeitet werden, zu verwenden. 7. Bericht über wichtige Angelegenheiten Herr Kopmeyer weist darauf hin, dass am im Berentzenhof in Haselünne die Planunterlagen zum vierstreifigen Ausbau der E 233 im Planabschnitt 1 dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium zur Prüfung und Weiterleitung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) übergeben werden. Die Planabschnitte 2 und 3 befänden sich aufgrund von Detailfragen noch in der Diskussion. Alle Abgeordneten seien zur Teilnahme eingeladen. 8. Anfragen und Anregungen Keine Anregungen und Anfragen. 9. Schließung der Sitzung Vorsitzender Brundiers schließt die Sitzung um 17:40 Uhr mit einem Dank an alle Teilnehmer. Vorsitzender Dezernent Protokollführer

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