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1 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr.: Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Absturz eines Schienenkrans während dem Einbau einer Hilfsbrücke auf der RhB Linie Landquart Davos vom Mittwoch 25. August 2010 zwischen Küblis und Fideris (GR) Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Monbijoustrasse 51A 3003 Bern Tel Fax info@uus.admin.ch

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Mittwoch, 25. August 2010, um ca. 02:45 Uhr, war die RhB dabei, zwischen Fideris und Küblis im Auftrag des Tiefbauamtes Graubünden bei einer zu erstellenden Radwegunterführung eine Hilfsbrücke einzubauen. Dabei kippte ein Betonfundament. Infolgedessen stürzte ein schwerer Bahnkran in die Unterführung hinunter. Glücklicherweise kamen dank raschem Handeln keine Personen zu Schaden. Die Schäden am Kran sind jedoch beträchtlich. Die Strecke blieb mehrere Tage unterbrochen. 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle wurde durch die Meldestelle (REGA) am Mittwoch, 25. August 2010 um 05:50 Uhr per Pager alarmiert. Die Rückfrage bei der Infrastrukturbetreiberin RhB ergab die Notwendigkeit einer Untersuchung. Nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Graubünden rückten die Untersuchungsleiter der UUS unverzüglich nach Küblis aus. Die UUS beauftragte das Büro für Technische Geologie Dr. M. Kobel + Partner AG in Sargans mit der genauen Abklärung der Baugrundstabilität. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung zusammen (Art. 25 der VUU). 2/15

3 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Im Auftrag des Kantonalen Tiefbauamtes Graubünden wurde im Gebiet Äuli, zwischen Fideris und Küblis, auf der RhB Bahnlinie Landquart Klosters eine Radwegunterführung eingebaut. Um die vorgefertigen Betonelemente der Unterführung einzubauen, ohne den Bahnbetrieb lange zu unterbrechen, mussten provisorische Hilfsbrücken eingebaut werden. Um den Bahnbetrieb nicht zu stören, wurde der Einbau der Hilfsbrücken während der Nacht vom 24. auf den 25. August 2010 durchgeführt. Die Strecke zwischen Fideris und Küblis wurde zwischen 22:15 Uhr und 05:00 Uhr gesperrt und die Fahrleitung ausgeschaltet. Die Hilfsbrücke sollte am 1. September 2010 wieder ausgebaut und der Gleiskörper über der neuen Unterführung wieder verlegt werden. 1.2 Einbau der Hilfsbrücke ( Auszug Plan Beilage 1) Um ca. 22:30 Uhr wurde mit einem Kirov -Kran der bestehende Gleisabschnitt unter Kontrolle des Bahnunternehmens RhB ausgebaut. Danach konnte die Fa. Vetsch mit den Aushubarbeiten am Bahndamm anfangen. Die Aushubarbeiten wurden vom Vermessungsbüro Donatsch überwacht. Sobald die Aushubarbeiten fertig waren, wurde das Planum für die vier Fundamente durch die Fa. Vetsch erstellt. Die richtige Lage des Planums unter dem Betonsockel wurde vom Vermessungsbüro kontrolliert. Das Fundament Nr. 1 (Beilage 1; Betonblock Farbe Grün) wurde mit dem Kirov -Kran gesetzt. Die drei anderen Fundamente wurden mit einen Pneukran gestellt. Die Lage und Höhe aller Fundamente wurden vermessen. Danach wurde die kleine Hilfsbrücke 1 (HB1) mit dem Kirov -Kran positioniert und am bestehenden Gleis in Richtung Küblis befestigt. Die Hilfsbrücke 1 lag auf Seite Fideris auf dem Betonfundament Nr.2. Inzwischen wurde bei der Vermessung ein geometrischer Planungsfehler festgestellt. Das Fundament 1 war ca. 10 cm zu tief geplant und wurde auch gemäss Plan zu tief positioniert. Der Luftspalt wurde mittels Schiftungsholz überbrückt. Nach der Platzierung der Hilfsbrücke 1 fuhr der Kirov -Kran wieder zurück in Richtung Küblis, um die Hilfsbrücke 2 (HB2) zu transportieren, welche neben dem Bahngleis abgestellt war. Der Kirov -Kran fuhr mit der am Ausleger angehängten Hilfsbrücke Nr.2 (25 t) wieder langsam in Richtung Baustelle. Der Anschläger (Ma. Fa. Sersa, welcher die Aufgabe hatte, den Kranführer zu unterstützen) legte zwei Hemmschuhe ca. 1 m vor Ende der Hilfsbrücke Nr.1. Der Kran fuhr langsam auf die Hilfsbrücke Nr.1. Plötzlich stellte der Kranführer fest, dass sich der Kran langsam nach vorne absenkte. Er brachte den Fahrhebel in die Nullposition. Bei diesem Manöver wurde die Notbremsung eingeleitet. Der Kran stand einen kurzen Moment still und als der auf dem Betonfundament aufgelegte Stahlträger kippte, rutschten der Kran und seine angehängte Last auf dem abfallenden Gleis in die Grube. Der Anschläger rannte sofort aus dem gefährlichen Bereich und der Kranführer sprang aus der Kabine. Um den Schienenkran zu bergen, wurde ein Spezial-Strassenkran organisiert. 3/15

4 Bild : UUS 1.3 Personenschäden Bei diesem Ereignis wurde niemand verletzt. 1.4 Sachschäden an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Die Elemente der Hilfsbrücke wurden beschädigt und waren nicht mehr brauchbar. Ohne neue Hilfsbrücke wäre die Bahnlinie mehrere Tage unterbrochen geblieben. Deswegen wurde entschieden, die vorgefertigen Betonelemente der Unterführung direkt nach der Kranbergung in der Grube zu platzieren und danach die Verschotterung und das definitive Gleis einzubauen. 4/15

5 1.5 Sachschäden Dritter Der Kirov -Kran der Fa. Sersa wurde stark beschädigt. Die Reparaturkosten werden auf 1.3 Mio CHF geschätzt. 1.6 Beteiligte Personen Kranführer Fa. J.Müller AG Fa. J. Müller gehört der Sersa Group an Anschläger Fa. J.Müller AG Leiter Kunstbauten Rhätische Bahn AG Bauführer Fa. Vetsch Klosters Ingenieur Büro Fromm + Partner Im Auftrag von TBA Graubünden: Projekt Führung - Statische Berechnungen 5/15

6 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Schienenkran: Gewicht: Bremsgewicht: Fa. Sersa Group 8307 Effretikon Kirov Kran 458 2S (Schmalspur) VT maas t P / G : 135 t Ausgeschaltete Bremsapparate: keine 1.8 Wetter, Schienenzustand Nacht, Schienen trocken. 1.9 Bahnanlagen Bei der Bahnstrecke handelt es sich um eine Einspurstrecke, welche vom Bahnhof Küblis bis nach Fideris grösstenteils parallel zur Kantonalstrasse verläuft. Auf der rechten Seite der Bahnlinie fliesst die Landquart. Die Bahnlinie liegt kurz vor dem Unfallort in einem mittleren Gefälle von 26. Kurz nach dem Einbauort der Unterführung führt die Bahnlinie von Küblis herkommend in eine Rechtskurve in Richtung Fideris Diagnostik Kirov Kran 458-2S Der Kran ist mit einer internen Diagnostik ausgerüstet. Die Daten werden elektronisch aufgezeichnet. Sie wurden im Auftrag der UUS durch die Fa. Vanoli in der Werkstätte RhB in Landquart ausgelesen und ausgewertet. Die Auswertung der Daten ergibt, dass zum Zeitpunkt des Unfalls keine Fehlermeldung in der Lastmomentbegrenzung registriert wurde. Die folgenden Werte wurden kurz vor dem Ereignis im Speicher registriert: Ermittelte Last: Schocklast: Armlänge: 25.5 t t 14.8 m Die Auswertung zeigt, dass die maximal erlaubte Last unter Berücksichtigung der Kranposition (Armlänge) nicht überschritten wurde und keine abrupte Bewegung mit dem Kran gemacht wurde. Eine Kopie der Diagnostik liegt der UUS vor Befunde an den Fahrzeugen Die visuelle Kontrolle des Baukrans durch die UUS ergab keine Beanstandungen. 6/15

7 1.12 Besondere Untersuchungen Geologisches Gutachten (zusätzliche Bilder Beilage 3) Auszüge aus dem geologischen Bericht 7/15

8 Vermessung nach dem Ereignis Prüfbericht Ingenieurbüro Chitvani + Wille Am Morgen des 25. August 2010 beauftragte das TBA Graubünden und die RhB das Ingenieurbüro Chitvani+Wille die Situation nach dem Unfall zu begutachten. Vor Ort wurden verschiedene Vermessungen durchgeführt. In einer zweiten Phase wurden auf Basis von Vermessungen und Planungsunterlagen der Fa. Fromm + Partner die statischen Berechnungen und die Baugrundtragfähigkeit im Bauzustand überprüft. Eine Kopie der Prüfberichte liegt der UUS vor. Auszug Prüfbericht Chitvanni + Wille Siehe : Geologische Gutachten 8/15

9 1.13 Bauingenieur Büro Fromm + Partner AG Im Auftrag des kantonalen Tiefbauamts Graubünden (TBA) wurde die Fa. Fromm + Partner als Bauingenieurbüro für die Projektierung ( exkl. Bauleitung) der neuen Personen- und Radwegunterführung RhB Äuli, Fideris, Objekt Nr beauftragt. Die Projektierung, die Pläne (Beilage 1) und die Berechnungen wurden von Fromm + Partner durchgeführt resp. erstellt Bauarbeitsprogramm Die Arbeiten am Abend des Unfalls verliefen gemäss Aussagen aller Beteiligten ohne Zeitdruck. Die Abwicklung der Arbeit entsprach dem erstellten detaillierten Einbauprogramm der Firma Vetsch Sicherheitsdispositiv Die Bahnlinie zwischen Fideris und Küblis war gesperrt und die Fahrleitung ausgeschaltet. Ein Sicherheitsdispositiv wurde korrekt von der RhB erstellt. Eine Kopie des Sicherheitsdispositivs liegt der UUS vor Informationen über Organisation und Verfahren Die Untersuchung vor Ort wurde in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Graubünden durchgeführt. Das Ereignis wird seitens der Strafverfolgungsbehörden durch die Kantonspolizei Graubünden untersucht. 9/15

10 2 BEURTEILUNG 2.1 Technisches Der Schienenkran war technisch in Ordnung. Die maximal erlaubte Last am Kirov -Kran unter Berücksichtigung der Armposition wurde nicht überschritten. Der Kran hat keine abrupte Bewegung gemacht. Zwei Hemmschuhe wurden gemäss Vorschriften korrekt vor dem Kran positioniert. Die kleinen Unterschiede zwischen den Projektdokumenten und den nach dem Unfall effektiv gemessenen Werten hatten keinen relevanten Einfluss auf das Ereignis. Die statische Berechnung beinhaltet die dynamischen Beiwerte für den Bauzustand nicht. Der Baugrundwiderstand gegen statischen Grundbruch bezieht sich auf die voll hinterfüllte Unterführungskonstruktion und nicht auf das freistehende Betonfundament während des Bauzustands. Die Bodenpressungen lagen während dem Bauzustand nahe der Bruchspannung (Tragfähigkeit) des Baugrundes. Der Sicherheitsgrad während des Bauzustands ist knapp über 1, der verlangte Sicherheitsfaktor für den Endzustand beträgt 2. Der schlechte Baugrund konnte die grossen Kräfte des Krans und der Hilfsbrücke Nr. 2, welche exzentrisch auf das Betonfundament Nr. 2 wirkten, nicht aufnehmen. Es trat ein Grundbruch ein und das Betonfundament Nr. 2 kippte in Richtung Küblis. 2.2 Organisation auf der Baustelle Während der Nacht verliefen die Bauarbeiten ohne Zeitdruck. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Die Bahnstrecke zwischen Fideris und Küblis war gesperrt und die Fahrleitung ausgeschaltet. Das Sicherheitsdispositiv war vorhanden. Der Schienenkran war in Ordnung. Die Abwicklung der Arbeit entsprach dem Bauprogramm und die Arbeiten wurden nicht unter Zeitdruck durchgeführt. Die statische Berechnung beinhaltet die dynamischen Beiwerte während dem Bauzustand nicht. Der Baugrundwiderstand gegen statischen Grundbruch bezieht sich auf die voll hinterfüllte Unterführungskonstruktion und nicht auf das freistehende Betonfundament während des Bauzustands. Die Bodenpressungen liegen während dem Bauzustand nahe der Bruchspannung (Tragfähigkeit) des Baugrundes. Der Sicherheitsgrad während des Bauzustands ist knapp über 1, der verlangte Sicherheitsfaktor für den Endzustand beträgt 2. Der schlechte Baugrund konnte die grosse Kräfte des Krans und der Hilfsbrücke Nr. 2 nicht aufnehmen, so dass ein Grundbruch eintrat und das Betonfundament Nr. 2 in Richtung Küblis kippte. 10/15

11 3.2 Ursachen Nichtberücksichtigung der ungenügenden Tragkraft des Baugrundes. 4 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Bei der Planung von Um- und Neubauten im Bahnbereich ist die Baustatik für jede Bauphase, d.h. auch für jeden Zwischenzustand zu überprüfen. Bern, 24. Januar 2011 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe 11/15

12 Beilage 1 Auszug Plan : B Fromm + Partner AG Einbau provisorische Hilfsbrücke Phase: Einbau der Betonelemente für die Unterführung Fertigstellung ab den 1. September /15

13 Beilage 2 Einbau der Hilfsbrücke 2 Aufnahme kurz vor dem Ereignis Bild 3 : RhB Einbaurichtung 13/15

14 Beilage 3 Bild 4: UUS Bild : Büro M. Kobel + Partner ca. 5 cm Splittbett als Planum unter dem Betonsockel 14/15

15 Beilage 4 Berechnung Ingenieur Büro Projekt Nr /15

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