WIG -Schutzgasverfahren. Das gegenständliche Prüfobjekt wird in Krankenkraftwagen (Fahrzeuge, die bei Bauartgenehmigung

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2 TUV Werkstoffe Basisrahmen Schwebeplatte Stahlformrohr (30 x 30 x 3 mm) Edelstah Iblech mit verschweißten Formrohren (60 x 40 x 1,5 mm) Zusammensetzung und Festigkeitswerte der Werkstoffe wurden nicht geprüft. Schweißverfahren WIG -Schutzgasverfahren Das gegenständliche Prüfobjekt wird in Krankenkraftwagen (Fahrzeuge, die bei Bauartgenehmigung den Spezialfahrzeugen der Richtlinie /EWG i.d.g.f. entsprechen müssen) vom Typ A. Bund C eingebaut. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse Die Prüfung der Betriebsfestigkeit des gegenständlichen luftgefederten Schwebetisches wurde gemäß der Norm pren 1789 : 1999, Punkt und 5.3, durchgeführt. Weiters wurden flir die Beurteilung der Konstruktion die Richtlinie 93/42JEWG und die Norm pren 1865 : 1999 sowie die nachstehenden Kriterien herangezogen: Vergleich der strukturellen Abmessungen der vorliegenden Bauteile mit Geometrien ähnlichen Anforderungsprofi Is; Überprüfung der Materialspezifikationen und Fertigungsverfahren; Rechnerische Ub~rprüfung der Strukturen; Statische Prüfung (Zugversuch) der technischen Einheit; Berücksichtigung früherer Versuchs- und Berechnungsergebnisse; Für den statischen Zugversuch wurde der luftgefederte Schwebetisch mit Fixiereinrichtung auf einer PrüfvorTichtung in der vorgeschriebenen Position befestigt. Sowohl der Berechnung als auch der statischen Prüfung wurde eine Verzögerung von 10 g für die drei Koordinatenrichtungen zugrunde gelegt. Dabei wurde das System durch eine resultierende Einzelkraft belastet. Die Krafteinleitung erfolgte im Schwerpunkt der Konstruktion. Die Anordnung der Befestigungspunkte entsprachen dem Einbau im Fahrzeug. Sowohl die rechnerische Uberprüfung der Struktur als auch das Ergebnis des statischen Zugversuches, hinsichtlich der Betriebsfestigkeit, werden positiv beurteilt. Seite 2 von 9 Eine aljs1ugsweise Vervlelfil:lligung <H1er Wj"d,,'X;Ux> die<>es 'Xhriftstikkes bedilrf der schriftlichen Zustimmung des 1ÜV ÖSTl:RRElCH

3 TÜV Schweißnahtprüfung Die Schweißnähte der Konstruktion wurden visuell begutachtet. Dabei wurde auf folgende Fehler geachtet: Falsche Nahtfollll Bindefehler Risse Übermäßiges Schweißgut Schlackeneinschlüsse Sonstige Fehler Weggeschmolzene Blechränder Einbrandkerben Ungenügendes Durchschweißen Verbrannte Schweißnaht Ungenügend ausgefliltte Schweißnaht Poren Unbefriedigendes Aussehen versetzte Blechkanten zu geringer Abschrägungswinkel falscher Luftspalt I zu hoher Steg überwölbte oder zu flache Kehlnaht an der Flanke I an der Wurzel übergelaufene Decklage Wurzeldurchtropfungen Verunreinigungen des Werkstoffes Zündstellen durchgefallenen Naht Endkrater I hohle Wurzel unregelmäßige Schuppen fehlemafte Raupenübergänge I Spritzer Die Sichtprüfung der gegenständlichen Konstruktion ergab eine befriedigende Gesamtqualität Die Schweißnähte sind sach- und fachgerecht ausgeflihrt. Es konnten keine die Betriebsfestigkeit beeinträchtigenden Fehler festgestellt werden. Äußere Gestaltung des Prüfobjektes Der luftgefederte Schwebetisch entspricht hinsichtlich der vorspringenden Teile und Kanten der Richtlinie 74/483/EWG i.d.f /EWG. Der Abrundungsradius an den Kanten beträgt mehr als 2.5 mm. Prüf- und Meßeinrichtungen Kraftaufnehmer Transientenrekorder Meßverstärker Meßunsicherheit Verstärker und Aufnehmer: HBM U9A 50 kn BMC MC-23 (Software: Next-Yiew) BMC MC-MY TF 5a (5 khz) < 2% Se-ite-? vnn 9 Einto ollj5~ise Vervielfättigung odef Wledergmc dicst.-,; Sclv1rtstüc.k~ bedarf der s{hriftlichen ZlJ5l1mmung ck5 Tüv OSTERRElCII

4 TUY Bedingungen Das System ist mit einer Kennzeichnung zu versehen. Der Hersteller bescheinigt hiermit, daß dieses mrt: dem geprüften und in diesem Bericht beschriebenen System übereinstimmt Es dünen nur Schrauben der Festigkeitsklasse von mindestens 8.8 verwendet werden; Sämtliche Schrauben sind mit selbstsichemden Muttern zu versehen; Es dürfen keine weiteren Massen <Im Basisrahmen oder den Verankerungspunkten befestigt werden; Der Einbau der technischen Einheit muß nach der Montageanleitung des Herstellers erfolgen; Der Einbau muß unter Verwendung der Original-Befestigungsteile erfolgen; Es ist jeder technischen Einheit eine Bedienungsanleitung beizugeben: Die Wartung und Instandhaltung der technischen Einheit hat gemäß der Anweisung des Herstellers zu erfolgen; Es ist darauf zu achten. daß bei sämtlichen Fixierlmgs,>ystemen die Arretierung exakt eingerastet ist; Das Fahrzeug - Eigengewicht ist für jeden Fahrzeugaufbau gesondert zu ermitteln; Von der Herstell~rlirmaist ein Qualitätssicherungssystem nachzuweisen. Hinweise Dieser Prüfbericht verliert seine Gültigkeit wenn sich an der Konstruktion der gegenständlichen Bauteile Änderungen bezüglich Maße. Werkstoff oder Fertigung ergeben; sich Bau- und Betriebsvorschriften der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen bzw. sich hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern; ein Verwendtingsbereich definiert ist und sich in diesem anbau- oder fahrzeugfunkt.ionsre!evante Daten ändern. die die Begutachtungspunkte betreffen; 2. Sachverständige Beurteilung Aufgrund der durchgeführten Prüfungen sowie Berechnungen und deren Ergebnisse wird festgestellt, daß gegen Verwendung und Einbau der gegenständlichen technischen Einheit, in Krankenkraftwagen vom Typ A. Bund C. bei Einhaltung der Bedingungen und Hinweise, keine sicherheits-technischen Bedenken bestehen. Das gegenständliche Schwebesystem und die Befestigung der technischen Einheit im Fahrzeug übertreffen die geforderten Werte und Anforderungen, der dieser Prüfung zugrunde gelegten Normen und Richtlinien und entsprechen somit der Prüfgrundlage. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf das gegenständliche Prüfobjekt. Seite 4 von 9

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