B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 12 Dezember 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um Ihnen für Ihren Einsatz und Ihre engagierte Arbeit im Interesse und zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler zu danken. Ebenso bedanke ich mich für die zahlreichen und vielfältigen Begegnungen und Gespräche, die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind. Gleichzeitig bitte ich Sie, auch im kommenden Jahr die aktuellen Herausforderungen anzunehmen und die anstehenden Aufgaben mit Tatkraft und Augenmaß anzugehen. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Ferien und für das Jahr 2012 Glück, Gesundheit und Zufriedenheit. Josef Schätz, Bereichsleiter Schulen der Regierung von Niederbayern

2 470 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen 472 Funktionsstellen an Volksschulen 473 Fachberatung/Fachbetreuung 478 Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen 481 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 482 Allgemeine Bekanntmachungen Gespräch des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle mit den Schulleitungen der Grundschulen - Vorankündigung 483 Analyse zur Situation an Mittelschulen bzw. ihn Mittelschulverbünden 483 Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke 484 Schuljahr 2011/2012: Ausbau von Ganztagsschulen und Mittagsbetreuung wird fortgesetzt 487 Standorte offene Ganztagsschulen 488 Standorte gebundene Ganztagsschulen 489 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen Zweite Staatsprüfung der Fachlehrer - Rückgabe der schriftlichen Hausarbeit 490 Fort- und Weiterbildung Arbeitsschutz ist Chefsache - Sicherheitsfragen für Schulleiterinnen und Schulleiter 490 Dritter Bayerischer Ganztagsschulkongress am 1. und 2. März 2012 in Forchheim, Oberfranken 491 Fortbildungen des Schulpastorals Passau 492

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Wettbewerbe 59. Europäischer Wettbewerb 2012 Europa: meine - deine - unsere Zukunft 493 Schulsportwettbewerbe starten in eine neue Saison - Plus bei den Meldungen 495 Verschiedenes Bayerns Schüler Spitzenreiter beim Umweltschutz - zehn niederbayerische Grund- und Mittelschulen erhalten Auszeichnung Umweltschule in Europa 497 Auszeichnung für drei Schulen als beste Sammler Niederbayerns im Jahr Medien-Neuerscheinungen Ab Seite 498 Titelbild: Motiv: Dieses Jahr steht die Nikola-Kirche im Vordergrund vor Martins-Kirche, Burg und flankiert von der Jodoks- Kirche. Passend bringt ein Nikolaus den Kindern Geschenke.Die "Landshuter Kinderweihnacht" - Benefizaktion des LIONS Club Landshut-Wittelsbach Hilfswerk e.v. - unter der Schirmherrschaft von Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf und mit freundlicher Unterstützung der Künstlerin Dorle Sturm ist eine seit Jahren erfolgreiche Maßnahme, um bedürftigen und in Not geratenen Kindern zu helfen. Die Zahl der Kinder, die mit ihren Eltern am wirtschaftlichen und finanziellen Minimum leben, ist bedenklich hoch und wächst ständig. Der Erwerb der Weihnachtskarte (1,- incl. Briefumschlag) und gezielte Spenden helfen deshalb, die Grundversorgung dieser Familien zu erhalten, wenn staatliche Hilfe nicht ausreicht. Weitere Informationen und Bezugsquellen unter:

4 472 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. November 2011 Az.: IV.3 5 P b Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. August 2011 (KWMBeibl Nr. 16, S. 186*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut wird aufgehoben. Gleichzeitig wird die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, Grundschulen oder Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Grundschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Für die oben aufgeführte Schulratsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei der Regierung zusammen mit den Stellungnahmen: Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Volksschule Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach den ab vorgesehenen Neueinstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ 1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ 1 1. Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ 1 170,37 bzw. AZ 2 220,00. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBl Nr. 8, , Seite 63). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule vom (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff), die am in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular steht im Internet bereit zum Download unter Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Portfolio bzw. direkt: Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom ) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.

6 474 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, , Seite 63) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS F) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolgebezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Hauptschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom Nr. IV.6-P ). Wegen der geringeren Zahl an beschäftigten Frauen in der Schulleitungsfunktion werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt "Wiederbesetzung einer Funktionsstelle" (im Internet: Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle).

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Rektor/Rektorin: Schulamt: Anzahl Schüler Klassen FRG Sinkende Schülerzahlen! FRG Schule/Dienstort: Bes.-Gr.: Anforderungsprofil: Georg-von-Pasterwiz GS + MS Hohenau Schulstr Hohenau Tel.: 08558/388 Fax: 08558/2674 vshohenau@ t-online.de GS + MS "Am Goldenen Steig" Froschau Röhrnbach Tel.: 08582/91115 Fax: 08582/91116 sekretariat@ vs-roehrnbach.de A 13 + AZ (z.zt. 170 ) - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund - Bereitschaft zur Arbeit mit jahrgangskombinierten Klassen A 14 - fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund - Bereitschaft zur Arbeit mit jahrgangskombinierten Klassen 53 3 FRG Sinkende Schülerzahlen! KEH 93 4 LAL Mitführung der GS Kumreuth GS und MS Thurmansbang Schulstr Thurmansbang Tel.: 08504/797 Fax: 08504/2011 vsthurmansbang@ gmx.de GS Aiglsbach Hofmarkweg Aiglsbach Tel.: (08753) 353 Fax: (08753) 640 GS und MS Buch am Erlbach Schulstraße Buch am Erlbach Tel.: 08709/92240 Fax: 08709/ vsbuch@landshut.org A 13 + AZ (z.zt. 170 ) A 13 + AZ (z.zt. 170 ) - fundierte GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund - aktuelle GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm A 14 - fundierte GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Schulverbund Bina-Vils - Bereitschaft zum Ausbau der gebundenen Ganztagsschule in der GS

8 476 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 PAL GS/MS Salzweg Otto-Bohnert-Str Salzweg Tel.: 0851/ Fax: 0851/ Volksschulesalzweg@t-online.de A 13 + AZ (z.zt. 170 ) - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Erfahrung in der Mitarbeit in der Schulleitung - Bereitschaft zur Kooperation im Mittelschulverbund ROI SRL GS Eggenfelden Pfarrkirchener Str Eggenfelden Tel /2076 Fax: 08721/12239 gs.eggenfelden@ t-online.de GS und MS Hunderdorf Quellenweg Hunderdorf Tel.: 0942 / Fax: 09422/ schule@ hunderdorf.de A 14 + AZ - aktuelle und fundierte GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zur systematischen Weiterentwicklung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts (SINUS-Transfer- GS) - Bereitschaft zum Engagement im gebundenen Ganztagesbereich A 14 - fundierte Erfahrung in der Schulleitung - fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit dem Schulverwaltungsprogramm - Besonderes Interesse für eine vielfältige Kooperation mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen - Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung mit Schwerpunkt in der individuellen Förderung - Interesse und Engagement für den weiteren Ausbau der gebundenen Ganztagsmittelschule - Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Konrektor/Konrektorin: Schulamt: DGF- LAN Anzahl Schüler Klassen KEH Schule/Dienstort: Bes.-Gr.: Anforderungsprofil: GS Marklkofen (weiterer Schulort: Frontenhausen) Schulweg Marklkofen Tel.: 08732/317 Fax: 08732/ gs.marklkofen@ t-online.de GS Kelheim- Hohenpfahl Affeckinger Straße Kelheim Tel.: 09441/10414 Fax: 09441/ GS-Hohenpfahl@ t-online.de A 13 + AZ (z.zt. 170 ) A 13 + AZ (z.zt. 170 ) - aktuelle GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung - Teilnahme am Programm "SINUS an Grundschulen" - Engagement in der Beschulung von Kindern beruflich Reisender - aktuelle GS-Erfahrung - Engagement für Kinder mit Migrationshintergrund - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung LAL Sinkende Schülerzahlen! PAL GS und MS Bodenkirchen Hauptstr Bodenkirchen Tel.: 08745/886 Fax: 08745/656 Volksschule- Bodenkirchen@ t-online.de MS Hauzenberg Eckmühlstr Hauzenberg Tel.: 08586/2614 Fax: 08586/3353 verwaltung@hsha.de A 13 + AZ (z.zt. 170 ) A 13 + AZ (z.zt. 220 ) - fundierte GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung - Bereitschaft zur aktiven Zusammenarbeit im Mittelschulverbund - Interesse und Engagement an der Kooperation mit dem Förderzentrum Bonbruck - aktuelle HS/MS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Bereitschaft zum Engagement in der gebundenen Ganztagesbetreuung - Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung - Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund

10 478 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Fachberatung/Fachbetreuung: Fachberatung für Informatik im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Fachberatung für Informatik neu zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen, die besondere Fähigkeiten im Bereich der Informatik aufweisen und langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in der genannten Fachrichtung nachweisen können. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im genannten Fachbereich - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen - Aktive Mitarbeit (u.a. Referententätigkeit) im Arbeitskreis der Fachberaterinnen/Fachberater für Informatik in Niederbayern Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstort innerhalb des Landkreises Deggendorf liegen muss. Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Informatik gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen. Fachberatung für den Gewerblich-technischen Bereich im Landkreis und in der Stadt Passau Im Bereich der Staatlichen Schulämter im Landkreis Passau und in der Stadt Passau ist ab dem Schuljahr 2011/12 die Stelle einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters für den Gewerblich-technischen Bereich (GtB) an Volksschulen zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die die Anstellungsprüfung der Fachlehrer für den musisch technischen Bereich abgelegt haben, langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in der genannten Fachrichtung nachweisen können und im Rahmen der Dienstlichen Beurteilung 2010 eine entsprechende Verwendungseignung erhalten haben. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im gewerblich technischen Bereich (GtB) - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Fachlehrkräften und Schulleitungen Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstort innerhalb des Landkreises bzw. in der Stadt Passau liegen muss.

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Gewerblich-technischen Bereich gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen. Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Passau Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Passau (nordwestlicher Bereich) ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die die Anstellungsprüfung der Fachlehrer für den Bereich Ernährung/Gestaltung bzw. Handarbeit/Hauswirtschaft abgelegt haben, langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in den Fächern WTG und Soziales (vormals HsB) nachweisen können und im Rahmen der Dienstlichen Beurteilung 2010 eine entsprechende Verwendungseignung erhalten haben. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im genannten Fachbereich - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Fachlehrkräften und Schulleitungen Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstort innerhalb des Landkreises Passau liegen muss. Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Ernährung und Gestaltung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts in der Stadt Straubing Im Bereich des Staatlichen Schulamts in der Stadt Straubing ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die die Anstellungsprüfung der Fachlehrer für den Bereich Ernährung/Gestaltung bzw. Handarbeit/Hauswirtschaft abgelegt haben, langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in den Fächern WTG und Soziales (vormals HsB) nachweisen können und im Rahmen der Dienstlichen Beurteilung 2010 eine entsprechende Verwendungseignung erhalten haben.

12 480 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im genannten Fachbereich - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Fachlehrkräften und Schulleitungen Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstort innerhalb der Stadt Straubing bzw. innerhalb des Landkreises Straubing-Bogen liegen muss. Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Ernährung und Gestaltung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zusätzlicher Hinweis: Rektor/inn/en und Konrektor/inn/en können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Eine Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk wird durch die Bewerbung nicht begründet. Fachlehrern wird eine Stellenzulage gemäß BayBesO gewährt. Für die oben aufgeführten Funktionsstellen und Fachberaterstellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: Bei der Regierung: Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Berufliche Schule Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen An der Staatlichen Berufsschule mit Fachoberschule und Berufsoberschule Kelheim ist mit Wirkung zum 1. August 2011 die Stelle eines/einer zu besetzen. Außenstellenleiters/Außenstellenleiterin für die Außenstelle Mainburg Die Außenstelle Mainburg besuchen im Schuljahr 2011/ Teilzeitschüler(-innen) in 15 Klassen sowie 23 Vollzeitschüler in einer Klasse. Hier werden die Ausbildungsberufe Raumausstatter, Sattler, Fahrzeuginnenausstatter, Tischler und die Grundstufe Bautechnik unterrichtet sowie das BGJ/s der Fachrichtung Holztechnik. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Die Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber(in) sind: - Organisation des gesamten Unterrichts- und Schulbetriebs an der Außenstelle - Überwachung der Schulpflicht und des Schulbetriebs - Erstellung des Haushaltsplans der Außenstelle - Organisation von schulischen Veranstaltungen der Außenstelle - Kontakt zu den überörtlichen beruflichen Gremien der beschulten Berufsgruppen Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

14 482 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: schulanzeiger.htm Unterfranken: Schwaben: Schulanzeiger.php

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Allgemeine Bekanntmachungen Vorankündigung: Gespräch des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle mit den Schulleitungen der Grundschulen Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle kommt am Donnerstag, in die Stadthalle Landau a.d. Isar, um mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der niederbayerischen Grundschulen aktuelle Themen zu besprechen. Voraussichtlicher Beginn: Uhr Analyse zur Situation an Mittelschulen bzw. in Mittelschulverbünden Ein wesentlicher Grund für die Einführung der Mittelschul-Verbünde war es, wohnortnahe Schulstandorte so lange wie möglich zu erhalten. In Abweichung zur Regelung für die Hauptschulen können deshalb Mittelschulverbünde in Eigenverantwortung darüber entscheiden, ob sie eine Klasse auch mit weniger als 15 Schülern einrichten, bzw. ein Schulstandort im Schulverbund bestehen bleiben kann, obwohl mehrere Jahrgangsklassen nicht angeboten werden. Eine für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführte aktuelle Analyse ergab, dass im Regierungsbezirk Niederbayern an den 36 Mittelschulverbünden bzw. Einzelschulen insgesamt 41 Klassen mit weniger als 15 Schülern eingerichtet wurden Schüler Zahl der Klassen 14 Schüler Schüler Schüler 6 11 Schüler 0 10 Schüler 1 Außerdem gibt es insgesamt sieben Schulstandorte (5 mit 3 Klassen und 2 mit 2 Klassen), die erhalten werden konnten, weil sich diese ehemaligen Hauptschulen Mittelschulverbünden angeschlossen haben. Bei der Analyse wurden die Schulleiter auch zur Kooperation in den Verbünden befragt. Die Tätigkeit der Verbundkoordinatoren wurde dabei mit sehr hoher Akzeptanz bewertet von 36 Befragten bekommen völlige Zustimmung der Verbundpartner. - Die Zahl der Lehrerstunden wird in der Regel einvernehmlich (30 Nennungen) nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten verteilt. - Auf die Beteiligung der Staatlichen Schulämter bei der Klassenbildung wird nach wie vor sehr großer Wert gelegt (25 Nennungen). - Spielräume in der Lehrerstundenversorgung werden für die zentralen Schwerpunkte der Mittelschulen, wie individuelle Förderung und/oder Berufsorientierung eingesetzt.

16 484 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Niederbayern in einen anderen Regierungsbezirk Bei Anträgen auf Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern, Lehrkräften für Sonderpädagogik, Fachlehrer/inne/n und Förderlehrer/inne/n in einen anderen Regierungsbezirk zum Schuljahr 2012/2013 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervorlage), das im Internet unter der Adresse (Menü: Wir für Sie / Schulen / Downloads ) abgerufen werden kann, a) für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-/Mittel- und Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt b) für Lehrkräfte für Sonderpädagogik an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) bei der Schulleitung bis spätestens 09. März 2012 in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Regierung von Niederbayern weist darauf hin, dass sich der Versetzungsantrag lediglich auf einen anderen Regierungsbezirk bezieht. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk / zu einer Förderschule entscheidet die aufnehmende Regierung. Über einen konkreten Einsatz an einer Grund- oder Haupt- bzw. Mittelschule entscheidet das Staatliche Schulamt. Einsatzwünsche von Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes werden zu einem späteren Zeitpunkt in den zuständigen Seminaren gesondert erfasst und gesammelt über die Staatlichen Schulämter an die Regierung von Niederbayern (Regierungsschuldirektor Karpfinger) weitergeleitet. Entsprechend einem Beschluss des bayerischen Landtages vom 19. Juli 1984 sind dabei Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein nur die Zusammenführung verheirateter Partner. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, muss ihnen eine amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten und eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten, dass er sich in ungekündigter Stellung befindet, beigegeben werden. Bei bevorstehender Eheschließung ist daneben eine entsprechende Bestätigung des Standesamtes erforderlich. Wegen der Vielzahl der Anträge muss die Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2012 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. 2. Verspätet eingehende Gesuche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 3. Die Anträge sind auf dem Dienstweg in dreifacher Ausfertigung mit dem Formblatt für Versetzungen - siehe Anlage im Schulanzeiger - vollständig ausgefüllt einzureichen. Dort ist zusätzlich anzugeben, seit wann der Bewerber im Regierungsbezirk Niederbayern tätig ist. Diese Angabe bezieht sich auf die Zeit nach der 2. Staatsprüfung. 4. In die Versetzungsliste können grundsätzlich nur die Antragsteller aufgenommen werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk (Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Zusätzlicher Hinweis: Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2012 der Regierung vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt.

17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). 6. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Niederbayern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt. Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen oder/und nicht beigelegten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung unverzüglich mitzuteilen (Eheschließung, Schwangerschaft etc.). Änderungen, die der Regierung am 1. Juni 2012 nicht vorliegen, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Kreuzt ein Antragsteller an "Eine Versetzung ist nur gewünscht, wenn der Einsatz in dem/den angegebenen Schulamtsbereich/en bzw. an dieser(n) Förderschule(n) möglich ist.", bekundet er damit unmissverständlich, dass er einen Verbleib im bisherigen Regierungsbezirk einer Versetzung vorzieht, falls sein Einsatzwunsch nicht zu realisieren ist. Alle Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner abgelehnt werden müssen, wird die Regierung erfassen und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorlegen. Das Staatsministerium wird prüfen, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst im Rahmen des Lehrerausgleichs, d.h. gegen Ende Juli 2012 möglich. Soweit Antragsteller aus Niederbayern auf diese Weise nachträglich berücksichtigt werden können, erhalten sie zu gegebener Zeit Bescheid. Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Personalplanung schriftliche Erklärungen auf Rücknahme des bisherigen Versetzungsantrags nur bis 1. Juni 2012 annehmen können. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

18 486 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Niederbayern in einen anderen Regierungsbezirk in den Regierungsbezirk 2012/2013 Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (einschließlich Anlagen) spätestens zum festgesetzten Termin (siehe niederbayerischer Schulanzeiger) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt / für Lehrer an Förderschulen bei der Schulleitung einzureichen. Das Schulamt / Die Schulleitung (Förderschulen) leitet zwei Ausfertigungen an die Regierung weiter. Erstwunsch Zweitwunsch Bitte beachten Sie, dass Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse nach Abgabe des Versetzungsantrages unverzüglich auf dem Dienstweg der Regierung anzeigen müssen! Wir werden Versetzungszusagen wieder zurücknehmen, falls sich herausstellt, dass Sie den Dienst nicht oder nicht im genannten Umfang aufnehmen. Angaben zur Person Name, Vorname Geb.-Datum Personenkennzahl (z.b. 02/140778/3) derzeit noch Warteliste ohne Zusage der Anstellung ggf. Schwerbehinderung in % Fam.-Stand derzeitiges Schulamt ja nein verh. nicht verh. Zahl der Kinder, die im Haushalt d. Antragstellers/in leben: Alter der Kinder Diapers-Nr. Dienstbezeichnung (z.b. L, FL, FöL, SoL) derzeitige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax, Handy künftige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax Dienstliche Angaben 1. Lehramt (Ausbildung) überwiegender Einsatz VS GS HS SoSch (Fachrichtung ) GS FL-EG FL mt (Fächer ) FöL HS 2. Lehramtsprüfung im Jahr im Reg.-Bezirk Anstellungsnote Im derzeitigen Regierungsbezirk seit ggf. Wiederholungsprüfung im Jahr im Reg.-Bezirk Anstellungsnote Erstantrag auf Versetzung im Jahr 3. Arbeitszeit Die Bearbeitung des Antrags ist grundsätzlich nur möglich, wenn im aufnehmenden Regierungsbezirk ganzjährig (Voll- oder Teilzeit) Dienst geleistet wird. Ich bin bereit im Falle einer Versetzung meine Beurlaubung/meine Teilzeit so zu beenden bzw. einzurichten, dass der Dienst zum nächsten Schuljahresbeginn im aufnehmenden Regierungsbezirk ganzjährig (Voll- oder Teilzeit) aufgenommen wird. Mein Antrag auf - vorzeitige Beendigung meiner Beurlaubung liegt bei wird nachgereicht - Teilzeitbeschäftigung mit WoStd. liegt bei wird nachgereicht Arbeitszeit (derzeit) Vollzeit Teilzeit mit WoStd. beurlaubt bis 4. Fächerverbindungen / besondere Lehrbefähigungen / Ausbildungen: Arbeitszeit im kommenden Schuljahr Vollzeit Teilzeit mit WoStd. Angaben zum gewünschten Einsatz Bitte beachten: 1. Es ist nur möglich Wünsche bzgl. von Schulamtsbereichen bzw. im Förderschulbereich von Schulen zu nennen. Versetzungsanträge mit Angaben einzelner Schulen oder Schulorte im Volksschulbereich können nicht berücksichtigt werden. 2. Beantragen Sie eine Versetzung ausschließlich in einen oder mehrere Schulamtsbereich(e) bzw. an eine oder mehrere Förderschulen, kreuzen Sie das Kästchen an. Die aufnehmende Regierung entscheidet, ob eine Versetzung in diese/n Bereich/e bzw. an diese Förderschule(n) möglich ist. gewünschte(s) Schulamt/Schulämter / Förderschule(n): Eine Versetzung ist nur gewünscht, wenn der Einsatz in dem/den angegebenen Schulamtsbereich/en bzw. an dieser(n) Förderschule(n) möglich ist. Antragsbegründung (stichwortartig, ggf. als Anlage) Familienzusammenführung (Bitte fügen Sie einen amtlichen Wohnsitznachweis und eine Arbeitgeberbescheinigung Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin bei. Die Begründung Familienzusammenführung wird nur mit den genannten Belegen akzeptiert). Persönliche Gründe: Anzahl der beigefügten Anlagen Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers ggf. Bemerkungen d. Staatlichen Schulamts / Schulleitung Förderschule Ort, Datum Unterschrift d. Staatl. Schulamts / Schulleitung Förderschule

19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Schuljahr 2011/2012: Ausbau von Ganztagsschulen und Mittagsbetreuung wird fortgesetzt Mittagsbetreuung an Grundschulen und Förderschulen Die Mittagsbetreuung ermöglicht bei entsprechendem Bedarf eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sonderpädagogischen Förderzentren (Grundschulstufe) im Anschluss an den regulären Unterricht. Dabei unterscheidet man zwei Formen: Mittagsbetreuung bis etwa Uhr Die Mittagsbetreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa Uhr und wird an freizeit- und sozialpädagogischen Aspekten ausgerichtet. Die Anfertigung von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens Uhr Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens Uhr angeboten werden. Für die verlängerte Mittagsbetreuung gelten die Voraussetzungen der Mittagsbetreuung wie oben. Zusätzlich ist eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vorzusehen. Im Schuljahr 2011/2012 gibt es an 189 niederbayerischen Grundschulen und einer Förderschule insgesamt 215 Gruppen der (kurzen) Mittagbetreuung sowie 175 Gruppen in der verlängerten Mittagsbetreuung. Offene Ganztagsschulen an Hauptschulen und Förderschulen Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote. Feste Bestandteile der offenen Ganztagsschulen sind ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und individuelle Fördermaßnahmen sowie ein Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten. Im Schuljahr 2011/2012 sind 142 Gruppen der offenen Ganztagsschule an 77 Haupt- bzw. Mittelschulen und 4 Förderschulen eingerichtet. Gebundene Ganztagsschulen an Grund-, Haupt-/Mittel- und Förderschulen Im Gegensatz zu den Förder- und Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschule, die meist jahrgangsübergreifend im Anschluss an den regulären Klassenunterricht gruppenweise organisiert werden, findet die gebundene Ganztagsschule in einem festen Klassenverband statt, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Der Pflichtunterricht gebundener Ganztagsklassen ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungszeiten und individueller Förderung sowie sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Zudem werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. Zum Schuljahr 2011/12 wurde an folgenden Schulorten erstmals eine gebundene Ganztagsklasse eingerichtet und wird in den kommenden Jahren bei Bedarf um je eine weitere Klasse ausgebaut: GS Buch am Erlbach GS Hauzenberg GS Kumhausen GS Passau Neustift GS St. Martin, Deggendorf GS Viechtach Montessorischule Eggenfelden SFZ Bonbruck SFZ Dingolfing-Landau SFZ Passau

20 488 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011

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22 490 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen Zweite Staatsprüfung der Fachlehrer Rückgabe der schriftlichen Hausarbeit Die im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. das Lehramt an Hauptschulen und für die Zweite Staatsprüfung der Fachlehrer gefertigten Hausarbeiten werden als Bestandteil des Prüfungsaktes bei der Regierung drei Jahre lang aufbewahrt. Danach können sie dem Verfasser auf Antrag zurückgegeben werden, andernfalls werden sie nach weiteren 2 Jahren vernichtet. Für die Arbeiten aus den Prüfungsjahrgängen bis 2008 ist die Aufbewahrungsfrist inzwischen abgelaufen. Die Hausarbeiten können zurückgegeben werden. Entsprechende Anträge sind der Regierung baldmöglichst zuzuleiten. Die Leiterin des Prüfungsamtes Ulrike Fuchs Ltd. Regierungsschuldirektorin Fort- und Weiterbildungen Hinweis auf Fortbildung für Schulleiter/innen Arbeitsschutz ist Chefsache - Sicherheitsfragen für Schulleiterinnen und Schulleiter Zeitraum: und Ort: Lehrgangsleitung: Zielgruppe: Hotel Goldene Sonne Neustadt Landshut Heiko Häußel, VR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Ungererstraße München Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund-, Mittel-, Förderschulen im Regierungsbezirk Niederbayern Seminarziel: Das Führungskräfteseminar soll Schulleiter/innen wichtige Informationen zu deren Aufgaben und Verantwortung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Sicherheitserziehung in der Schule geben.

23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Themen: Zuständigkeiten und Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung Regelungen und Vorschriften zur Gestaltung einer sicheren Schule, Sicherheitsaspekte im inneren Schulbereich Handlungs- und Aufgabenfelder der Schulleitung mit dem Sachaufwandsträger bei der sicheren baulichen Gestaltung von Schulen Sicherheitserziehung und Gewaltprävention an Schulen Sichere Gestaltung von sportlichen Aktivitäten in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen Pausenhofgestaltung und naturnahe Spielräume Hinweis: Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband übernimmt alle Lehrgangskosten inklusive der Fahrtkosten. Die Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer. Teilnehmer: 25 Anmeldung: über Fibs (LG: A /12/636,1-82/906-28) Bewerbungsschluss: Dritter Bayerischer Ganztagsschulkongress am 1. und 2. März 2012 in Forchheim, Oberfranken Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen Nach den ersten beiden bayerischen Ganztagsschulkongressen in Forchheim, die sich vor allem mit den wissenschaftlichen Grundlagen zu Nutzen und Zielsetzung der Tagesschule sowie mit den Besonderheiten des ganztägigen Arbeitsplatzes und Lernortes befassten, wird der Dritte Bayerische Ganztagsschulkongress 2012 in Forchheim das Thema Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen in den Mittelpunkt stellen und sich auf gelungene Praxisbeispiele fokussieren. Er soll so zum Ort des Austausches über Probleme und Lösungen bei der Gestaltung von Tagesschulen werden. Besonderes Augenmerk liegt deshalb bei diesem Kongress auf den Präsentationen von Konzepten, die in den einzelnen Schulformen erarbeitet und umgesetzt wurden. Zusätzlich wird durch den Besuch an Ganztagsschulen verschiedener Schularten in der Stadt und im Landkreis Forchheim der Praxisaustausch ermöglicht. Termin: Ort: Donnerstag, um Uhr bis Freitag, um Uhr Herder Gymnasium Histor. Rathaus, Forchheim Anmeldung: voraussichtlich ab Anfang November 2011 unter: Kontakt: Veranstalter: BAZL in Kooperation mit Forsprung e.v. und ISB

24 492 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Fortbildungen des Schulpastorals Passau Spirit Bausteine zur Firmvorbereitung Fortbildung für Gymnasien Zeit: Donnerstag, , 9 16 Uhr Ort: spectrumkirche Exerzitien- und Bildungshaus auf Mariahilf Leitung: Dr. Roland Feucht, Referent für Gymnasien Referenten: Dr. Hans-Peter Eggerl, Schulreferent Dagmar Cuffari, Seminarrektorin i.k. Kosten: 12,00 Teilnehmerzahl: 25 Anmeldung: bis Donnerstag, über Fibs Schulung Powerpoint Grundlagen zur Erstellung und zum Einsatz einer Power-Point Präsentation im Unterricht Zeit: Mittwoch, , Uhr Ort: Kleiner Filmsaal Mediothek Leitung: Josef Duschl, Leiter Domladen und Mediothek Passau Kosten: werden von der Mediothek übernommen Teilnehmerzahl: 16 Anmeldung: bis Dienstag, Veranstalter: Domladen und Mediothek Passau Kinder singen ihren Glauben Ausgehend vom Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz Kinder singen ihren Glauben vom April 2010 will die Fortbildung aufzeigen, dass Singen lernen und Glauben lernen ein kirchenmusikalischkatechetisches Zwillingspaar sind. So wird zunächst in einem theoretischen Teil die Bedeutung der Musik im Raum der Kirche allgemein beleuchtet. Im anschließenden Praxisteil werden erprobte Singspiele, Klanggeschichten und Lieder für Grund- und Hauptschulstufe vorgestellt sowie methodisch-didaktische Anregungen gegeben, wie sie im Religionsunterricht und in der Schulpastoral sinnvoll eingesetzt werden können. Zeit: Mittwoch, , Uhr Ort: Michael-Atzesberger-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Hauzenberg Leitung: Elisabeth Pauli, Religionslehrerin i.k. im Förderzentrum Hauzenberg Referenten: Elisabeth Pauli, Religionslehrerin i.k., Hauzenberg Marius Schwemmer, Diözesanmusikdirektor, Passau Kosten: 3,00 Teilnehmerzahl: 17 Anmeldung: bis Freitag, über Fibs

25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Wettbewerbe 59. Europäischer Wettbewerb 2012 Europa: meine - deine - unsere Zukunft Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen Europäer leben heute länger als jemals zuvor. Die Lebenserwartung in Europa ist seit 1960 um acht Jahre gestiegen. Innerhalb der kommenden 40 Jahre wird ein weiterer Anstieg um fünf Jahre erwartet. Ab 2060 werden auf jede Person über 65 nur noch zwei Personen im erwerbsfähigen Alter kommen. Dies sind nur einige der Eckdaten, die unter dem Schlagwort demographischer Wandel" auch die Diskussionen in Europas Parlamenten bestimmen. Dieser Wandel verlangt nach neuen Konzepten und Handlungsstrategien. Die EU hat das Jahr 2012 nicht zuletzt deshalb zum Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen erklärt, weil kein Mitgliedsstaat die zu erwartenden Veränderungen alleine wird bewältigen können. Der Europäische Wettbewerb greift diesen Aspekt auf und stellt den demographischen Wandel in den verschiedenen Modulen des Wettbewerbs altersgerecht zur Diskussion. Das Europäische Jahr des active aging" wird dabei nicht reduziert auf aktiv im Alter" oder aktives Altern", sondern erfährt eine Erweiterung im Sinne von aktiv erwachsen werden" bzw. die Zukunft mitgestalten. Die Aufgaben fordern dazu auf, das Miteinander der Generationen in den Blick zu nehmen, Ansätze von innovativen Familien- und Wohnprojekten zu entwickeln, über Möglichkeiten nachhaltiger Umweltplanung nachzudenken, Ideen zur Zukunftsgestaltung zu entwerfen, modische Erscheinungen zu interpretieren und die Möglichkeiten und Grenzen politischer Partizipation auszuloten. Der Europäische Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die Ausschreibung kann als Prospekt beim Veranstalter bezogen werden: Europäische Bewegung Deutschland - Zentrum für Europäische Bildung Bachstraße 32, Bonn Tel Fax zeb(at)europaeische-bewegung.de Einsendeschluss ist für Bayern: unter: Europäischer Wettbewerb c/o Evangelisches Bildungszentrum Hesselberg Hesselbergstr Gerolfingen Bearbeitungshinweise Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von maximal vier Teilnehmern. Mögliche Darstellungsformen, die auch miteinander kombiniert werden können, sind: Artikel, Aufführung, Aufsatz, Ausstellung, Bildtafel(n), Bildfolge, Bilderbuch, Bildgeschichte, Broschüre, Collage, Drehbuch, Druck, Essay, Flyer, Foto, Grafik, Interview, Malerei, Modelle, Montage, Plakat, Präsentation, Rede, Reportage, Skizzen, Spiel, Storyboard, Tagebuch, Video, Wandzeitung, Zeichnung. Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12Pt) nicht überschreiten (Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie ggf. beigefügte Dokumentationen wie Statistiken oder Bilder zählen hierbei nicht mit.). Bildnerische Arbeiten dürfen ein Format von 60 x 80 cm (einschl. Passepartout) nicht überschreiten (Größere oder plastische Arbeiten als Foto mit Angaben zu Größe und Technik des Originals einreichen.). Multimedia-Arbeiten auf CD/DVD müssen als Präsentation unter Windows lauffähig sein: Power-Point, HTML, Media-Player, Flash [als Selbstläufer gespeichert], PDF, Videos nur in MPEG4 oder AVI. Darüber hinaus benötigte Software muss mitgeliefert werden. Ein Ausdruck des Inhalts/Drehbuchs muss beiliegen. Filme dürfen 5 Minuten nicht überschreiten, PPP höchstens 20 Folien umfassen.

26 494 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Modul Thema 1 bis 9 Jahre bzw. bis 4. Klasse Wenn ich groß bin, dann werde ich als in einem anderen europäischen Land arbeiten. Erklär doch mal... Stelle eine Situation dar, in der ältere Menschen von Kindern oder Kinder von älteren Menschen lernen. Modul Thema 2 10 bis 13 Jahre bzw. 5. bis 7. Klasse Eine intakte Umwelt brauchen Menschen auch zukünftig. Mache einem Freund im europäischen Ausland einen Vorschlag, wie ihr zum Schutz und zur Erhaltung eurer Umwelt beitragen könnt. Zukunft gemeinsam meistern! Wie stellst du dir das Zusammenleben in einem Mehrgenerationenhaus vor? Wohn(t)raum! Wie stellst du dir eine europäische Stadt der Zukunft vor? Modul Thema 3 14 bis 16 Jahre bzw. 8. bis 10. Klasse Familienmodelle Modellfamilien Entwickle Architekturvisionen, die das Miteinander mehrerer Generationen in einem Haus ermöglichen. (Modelle als Zeichnung, Collage, Fotografie, Film oder 3D- Animation einreichen.) Berufswege An welchen europäischen Ort könnte dich dein Traumberuf führen? Zeige deine Gründe und Erwartungen auf. Alles nur geklaut? Entwickle und gestalte Ideen, die vergangene modische Erscheinungen neu interpretieren. Modul Thema 4 17 bis 21 Jahre bzw. 11. bis 13. Klasse Mitmachen und mitentscheiden in Europa Zeigen Sie bestehende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Europa auf. Entwickeln und bewerten Sie darüber hinausgehende Modelle einer stärkeren Einbindung von Jung und Alt. Zukunft gemeinsam gestalten Werben Sie für die Einbeziehung älterer Menschen in die gesellschaftliche Entwicklung sowie den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den Generationen. Wählen Sie dazu ein Ihnen als zukunftsweisend erscheinendes Wissensgebiet aus. Der Demographiewandler Wenn sich Kunden und deren Bedürfnisse ändern, müssen sich auch die Produkte ändern. Erfinden Sie ein neues Produkt oder verändern Sie ein bestehendes Produkt so, dass es dem demographischen Wandel gerecht wird.

27 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Schulsportwettbewerbe starten in eine neue Saison Plus bei den Meldungen Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 starten auch die Schulsportwettbewerbe in eine neue Saison. Die Meldungen zu den sportlichen Wettkämpfen auf Schulebene verzeichnen in diesem Jahr eine leichte Zunahme. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass Mittelschulen als Schulverbünde, also eine gemeinsame Mannschaft aus mehreren Schulen, starten dürfen. Die Wettkampfstatistik 2010/11 der Schulen aus dem Bezirk der Regierung von Niederbayern: In Niederbayern werden derzeit in 22 Sportarten in bis zu 4 Wettkampfklassen, aufgeteilt nach Jungen und Mädchen, die Bezirkssieger ermittelt, darunter auch Golf, Beachvolleyball und Sportklettern. An der Spitze der Beliebtheit liegen weiterhin mit großem Abstand Fußball, gefolgt von Leichtathletik, Tennis und Alpiner Skilauf. Hinzu kommen die zahlreichen Angebote für Grundschüler und Schulen mit individuellem Förderbedarf. Die Angebote richten sich nicht nur an die ausschließlich leistungssportlich orientierten Schüler. Zahlreiche breitensportliche Akzente tragen auch dem gestalterischen, kreativen und spielerischen Gedanken Rechnung. Gerade sie machen das gesundheitsfördernde, soziale und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports erfahrbar. Auch neue zusätzliche Wettbewerbe werden in den Sportarten Bouldern, Korbball und Snowboard angeboten. Beachtliche Leistungen niederbayerischer Schulen auf Bundes- und Landesebene Im Schuljahr 2010/11 beteiligten sich 1333 Schulmannschaften mit über Schülerinnen und Schülern an den niederbayerischen Wettbewerben. Eine Vielzahl an Stadt- und Kreisentscheide, 91 Regional- und 105 Bezirksentscheide wurden ausgetragen. Vertreter der niederbayerischen Schulen zählten auch zu den erfolgreichsten Teilnehmern auf Landes- und Bundesebene. Gute Platzierungen im Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia in Berlin erspielten sich folgende Mannschaften: Gerätturnen: 10. Platz WK Ju IV/1 ( ) Hans-Leinberger Gymnasium Landshut; Tischtennis: 7. Platz WK Ju III/1 ( ) Adalbert-Stifter Gymnasium Passau Rudern: 5. Platz im Vierer mit Steuerfrau WK III ( ) Realschule Maria-Ward Deggendorf Leichtathletik: 14. Platz WK J II ( ) Hans-Leinberger Gymnasium Einer ganzen Reihe niederbayerischer Schulen gelangen in der letzten Saison besonders herausragende Leistungen auch auf Landesebene. Bayerische Meistertitel konnten erringen: 1 Gerätturnen J IV/1 Hans -Leinberger Gymnasium Landshut 2 Leichtathletik J II Hans -Leinberger Gymnasium Landshut 3 LA - BSC J IV/2 Mittelschule Schwarzach Doppelvierer m. 4 Rudern StF - M III Realschule Deggendorf der Maria Ward Schulstiftung 5 Squash Ju I m Landgraf -Leuchtenberg Realschule Osterhofen 6 Squash Ju III m gemischt Gymnasium Vilshofen/Grundschule Künzing 7 Squash Mä II MS Osterhofen 8 Stocksport WK II Realschule Regen 9 Tischtennis Ju III/1 Adalbert Stifter Gymnasium Passau 10Tischtennis Mä III - 2 St.-Gotthard VS Kirchberg i. Wald

28 496 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Auch im internationalen Bodenseeschulcup, an dem Mannschaften aus Baden- Württemberg, Bayern - St. Gallen und Thurgau (Schweiz), Vorarlberg (Österreich) teilnehmen, erreichten niederbayerische Mannschaften hervorragende Plätze: Leichtathletik: 2. Platz WK Mä III/2 (1996 und jünger) Sportmittelschule Hauzenberg und 5. Platz WK Ju IV/2 (1998 und jünger) Mittelschule Schwarzach Im Rhein-Main-Donau Schulcup, der zwischen Baden Württemberg Bayern und Rheinland-Pfalz in zwei Disziplinen ausgetragen wird, gab es folgende, gute Platzierungen: Gerätturnen: Schwimmen: 2.Platz WK Ju III/2 (1995 und jünger) MS Hauzenberg 3. Platz WK Ju III/1 (1996 und jünger) Comenius Gymnasium Deggendorf 3.Platz WK M III/2 (1995 und jünger9 MS Hauzenberg 4. Platz WK Ju III/2 (1995 und jünger) MS Aidenbach 5. Platz WK M II (1994 und jünger) Gymnasium Landau Bewährte Erfolgsfaktoren und neue Akzente für die kommende Saison Alle sportbegeisterten Schülerinnen und Schüler sind mit ihren Lehrkräften zur Teilnahme an den Schulsportwettbewerben im neuen Schuljahr aufgerufen. Spiel- und Sportfeste, spielerische Grundschulwettbewerbe und behindertengerechte Mehrkämpfe bieten ideale Voraussetzungen zur Umsetzung des Olympischen Gedankenguts ohne jegliches kommerzielles Interesse. Gemäß dem Motto: Nur gemeinsam sind wir stark!, ist die Leistung einer Mannschaft mehr als die Summe der Einzelleistungen. Damit fördern die Schulsportwettbewerbe auf äußerst motivierende und attraktive Art und Weise, Werte und Tugenden, die nicht nur für eine sozial intakte Gemeinschaft unabdingbar sind, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für den späteren beruflichen Erfolg darstellen, betonen der Bay. Staatsminister für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle und ehemaliger Staatssekretär Thomas Kreuzer, in ihrem Vorwort zur 40. Broschüre Schulsportwettbewerbe in Bayern 2011/12 die wichtigen Werte, die durch den Sport vermittelt werden können. Diese Wettbewerbe zeigen vor allem auch die große Einsatzbereitschaft und Kompetenz unserer Sportlehrkräfte und Schulleitungen in Bayern. Aber nur im Zusammenwirken mit starken Partnern können die Schulsportwettbewerbe Jugend trainiert für Olympia bundesweit, der Bodenseeschulcup sogar international oder auch die anderen Mannschaftswettbewerbe durchgeführt werden. Dabei erfahren die Organisatoren vor Ort großzügige und wichtige Unterstützung durch die Sparkassen. Einen großen Beitrag zur Erfolgsgeschichte der Schulsportwettbewerbe leisten insbesondere die Vereine und Fachverbände des Bayerischen Landessportverbandes mit ihren Trainern und Übungsleitern und durch ihre Sportanlagen. Tanzszene aus dem Landesfinale Tanz - Essenbach Für die Skifahrer der Region wird es bald wieder ernst

29 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/ Verschiedenes Bayerns Schüler Spitzenreiter beim Umweltschutz zehn niederbayerische Grundund Mittelschulen erhalten Auszeichnung "Umweltschule in Europa" Bayerns Schülerinnen und Schüler sind Vorreiter beim Umweltschutz. Das betonte Dr. Marcel Huber, Umweltminister, bei der Verleihung der Auszeichnung "Umweltschule in Europa" an 70 Schulen aller Schularten aus Ober- und Niederbayern, sowie aus Schwaben und der Oberpfalz am "Klimaschutz beginnt im Kleinen. Bayerns Schüler beweisen mit ihrem Engagement, dass jeder seinen Beitrag für das Klima leisten kann", so Huber. Insgesamt wurden 127 Schulen geehrt, darunter zehn niederbayerische Grund- und Mittelschulen: Closen-Mittelschule, Arnstorf Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Schönberg Dr.-Johann-Stadler-Schule, Parkstetten Freiherr-von-Weichs-Schule, Ascha Grundschule am Nationalpark Bayerischer Wald, Mauth Grundschule Böhmzwiesel, Waldkirchen Grundschule Neuhausen, Neuhausen Mittelschule Zwiesel, Zwiesel Mittelschule Landshut - St. Nikola, Landshut Montessorischule Eggenfelden, Eggenfelden Die Auszeichnung Umweltschule in Europa erhalten Schulen, die selbst entwickelte Projekte zu Themen wie biologische Vielfalt, Klima- oder Umweltschutz oder Nachhaltigkeit in die Tat umsetzen. Die Dokumentationen der einzelnen Schulen können unter eingesehen werden. Die Regierung von Niederbayern gratuliert den erfolgreichen Schulen! Auszeichnung für drei Schulen als beste Sammler Niederbayerns im Jahr Euro für die Jugendherbergen Die drei besten Schulen Niederbayerns haben im vergangenen Jahr bei der Schulsammlung des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) rund 4400 Euro gesammelt. Dafür wurden die Realschule Landshut (Platz 3 aller Realschulen in Bayern), die Grundschule Passau-Hacklberg (Platz 6 aller Volksschulen in Bayern) und das Gabelsberger-Gymnasium Mainburg (Platz 11 aller Gymnasien in Bayern) vom DJH und Regierungspräsident Heinz Grunwald in der Landshuter Jugendherberge ausgezeichnet. Herr Grunwald überreichte den Schülern und Lehrern Urkunden und kleine Geschenke. Zusätzlich bekamen die Schulen Gutscheine, die beim nächsten Besuch einer Jugendherberge eingelöst werden können. Bei der jährlichen Schulsammlung des Jugendherbergswerks sammeln die Schüler in der Familie und im Freundes- und Bekanntenkreis Spenden. Der Erlös fließt in die Ausstattung und den Unterhalt der kleinen Hotels haben 94 niederbayerische Schulen rund Euro zusammengetragen. Bayernweit kamen knapp 800 Schulen auf mehr als Euro. Der Einsatz der Schüler und ihrer Lehrer ist wichtig für den Betrieb der Jugendherbergen.

30 498 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12/2011 Medien-Neuerscheinungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Kliemann S. (Hrsg.), Diagnostizieren und Fördern, Kopiervorlagen Lernstandsermittlung - Förderempfehlung Erfolgsüberprüfung, Cornelsen Verlag Scriptor Berlin 2011: Englisch 5./6. Schuljahr, Kopiervorlagen mit Hör-CD, 64 Seiten, ISBN: , 19,95 Euro Englisch 7./8. Schuljahr, Reading und Writing, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Englisch 7./8. Schuljahr, Listening und Speaking, Kopiervorlagen mit Hör-CD, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Englisch 9./10. Schuljahr, Reading und Writing, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Englisch 9./10. Schuljahr, Listening und Speaking, 64 S, ISBN , 19,95 Euro Deutsch 5./6. Schuljahr, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Deutsch 7./8. Schuljahr, Schreiben und literarisches Lesen, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Deutsch 7./8. Schuljahr, Rechtschreiben und Lesen, 64 S., ISBN , 19,95 Euro. Deutsch 9./10. Schuljahr, Rechtschreiben und Lesen, 64 S. ISBN , 19,95 Euro Mathematik 5./6. Schuljahr, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Mathematik 7./8. Schuljahr, Brüche und Dezimalzahlen - Flächen und Körper, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Mathematik 7./8. Schuljahr, Rationale Zahlen und Prozente - Zuordnungen und Funktionen - Daten und Zufall, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Mathematik 9. /10. Schuljahr, Prozent- und Zinsrechnen - Flächen - Terme, Gleichungen und Funktionen, 64 S., ISBN , 19,95 Euro Mathematik 9. /10. Schuljahr, Zahlen und Operationen - Geometrische Körper - Daten und Zufall, 64 S., ISBN , 19,95 Euro

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