Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit
|
|
- Ursula Ritter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin B23 " und Arbeitswissenschaft" - Diese Präsentation finden Sie auf: B23 " und Arbeitswissenschaft" - Der rote Faden: sbeurteilung Elektrische en Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Was wird beurteilt? Was wird beurteilt? Anforderungen an die Arbeitsstätte Anforderungen an Arbeitsmittel Arbeitsplätze Tätigkeiten Anforderungen Gruppen an den Abteilungen Arbeitsplatz Betriebsstätten Organisation des Betriebs Anforderungen an die Organisation Anforderungen an die Person Zusammenwirken von Betrieben/Gewerken/Abteilungen etc. Zusammenwirken von Unternehmen und Umfeld B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 1
2 und Arbeitswissenschaft Allgemeines System Arbeitssystem-Modell (angelehnt an DIN EN ISO 6385:2004 und REFA-Modell) Arbeitsablauf Systemgrenze Beziehungen Treiber/Störgrößen Bedarf Auftrag Mensch Arbeitsmittel Arbeitsobjekt Ergebnis Input Output Material Gewinn Systemelemente System Umgebung Energie Information Pfffff Abfall Information B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Hilfsmittel Verwendungsverbote und - beschränkungen von Baustoffen regelmäßige Begehung Einheitsaktenplan Unterweisung Geschäftsverteilungsplan arbeitsmed. Untersuchung Bestellung Prüfungen Kataster Alarmplan Geschäftsanweisung Betriebsanweisung Dienstvorschrift Pandemieplan sbeurteilung Betriebsvereinbarung Dienstvereinbarung Fortbildung Ermittlungen eigenes Alltagswissen Unterlagen über Unfälle, Erkrankungen, Verbandbucheinträge (mündliche) Informationen über Beinahe-Unfälle Begehungsprotokolle GUV-I 8700 ff. (Auflistung von sfaktoren) Befragung Mitarbeiter das spezielle betriebsinterne Wissen der Beschäftigten als Experten in eigener Sache wird genutzt die Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten wird gefördert und die Akzeptanz für Maßnahmen erhöht die Mitarbeiter haben das Recht, dem Arbeitgeber zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Vorschläge zu machen ( 17 ArbSchG) B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Gefahr/ Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess Gefahr Mensch Technik Organisation Verhalten Risikofaktoren Zeitpunkt der Maßnahmen + bei der Planung Erkrankung am Arbeitsplatz auf Grund einer Störung auf Grund einer Verletzung/Erkrankung B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 2
3 und Arbeitswissenschaft ermitteln Mechanische Gefahren (Quetschen, Scheren...) Gefahr durch Ausrutschen, Stolpern und Abstürzen Biologische Einwirkungen Einwirkung von Gefahrstoffen Brand- und Explosionsgefahren Gefahren durch ungünstiges Klima (Temperatur, Beleuchtung...) Psychische Belastungen Elektrische Gefahren Gefahren durch Lärm, Vibration, Strahlung Gefahren durch ungünstige Ergonomie (Tragen von Lasten...) B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess Dokumentation Dokumentation Festlegen des Bereiches, wer hat mitgewirkt... Ermittlung der en... die über das normale srisiko hinausgehen. B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Dokumentation Software oder Papierversion? Auf einen Blick... Papierfassung: Von den UVT stehen so genannte skataloge in Form von Checklisten zur Verfügung Dokumentation mittels des gezeigten Beispiels der BG RCI GefDok light Geeignete Software: Branchenspezifische Lösungen der UVT Private Softwareanbieter bzw. Verlagshäuser B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 3
4 und Arbeitswissenschaft sicher gefährlich Risiko? Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess Sicherer Zustand Risiko ist gleich o. geringer als Grenzrisiko verbleibendes Restrisiko Höchstes akzeptables Risiko ( Grenzrisiko ) Gefährlicher Zustand Risiko ist höher als Grenzrisiko Risiko ohne Maßnahmen niedrig optimiert Risiko mindestens hoch B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - srisiko Risikobewertung (Beispiel) Risiko kennzeichnet das Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgenschwere eines Schadens. Maßnahmen gegen en können nie die absolute Sicherheit garantieren. Es bleibt immer ein Restrisiko. Quelle : Risikobewertung nach Nohl und Thiemecke (1988) B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Risikobewertung (nach Nohl, Abwandlung) Dokumentation Methode der Risikobewertung Risikogruppe 1, Groß : Feinanalyse, eliminieren, risikomindernde Maßnahmen, Sofortmaßnahmen, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, detaillierte und häufigere Unterweisungen Maßnahmen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig Risikogruppe 2, Mittel : Feinanalyse, Maßnahmen, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, Unterweisungen Risikogruppe 3, Klein : Keine zusätzlichen Maßnahmen nötig. B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 4
5 und Arbeitswissenschaft Schutzziele ermitteln und festlegen B23 " und Arbeitswissenschaft" - Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess Rangfolge der Schutzmaßnahmen B23 " und Arbeitswissenschaft" - Räumliche Isolierung der Gefahr (Trennwand, Abstand,...) W Beseitigung der Gefahr (Ersatzstoff, leise Maschine,...) Isolierung der Gefahr (Kapselung,...) K Minderung d. Intensität / Einwirkung (Absaugung, Absorber,...) J K J Persönliche Schutzausrüstung (Atem-, Gesichts-, Kopf-, Handschutz,...) L Kennzeichnung der Gefahr (Schilder, Farben, Piktogramme,...) L Quellen der Erkenntnis Verbindlichkeit Welche Maßstäbe gibt es? Gesetze Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften Technische Regeln BG-/GUV-Informationen Normen, Informationen Praktischer Nutzen, Detailliertheit Die Regelwerke des es setzen Mindeststandards. In jedem Fall gilt aber auch: Vorschrift GMV B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Die organisation Maßnahmen ableiten und durchführen Schutzziele ermitteln und festlegen B23 " und Arbeitswissenschaft" - Arbeits- / Wertschöpfungs-Prozess B23 " und Arbeitswissenschaft" - FaSi/ Betriebsarzt unterstützend Sicherheitsbeauftragter beratend verantwortlich mitwirkend Unternehmer - Direktionsrecht - Führungskraft - weisungsbefugt - Beschäftigte zur Mitarbeit verpflichtet mitbestimmend, mitwirkend mitwirkend Betriebsrat/ Personalrat 5
6 und Arbeitswissenschaft Wirksamkeit kontrollieren Maßnahmen ableiten und durchführen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben Schutzziele ermitteln und festlegen Wirksam B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Maßnahmen ableiten und durchführen Schutzziele ermitteln und festlegen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben Erstbeurteilung und bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) Festgelegter Zeitraum sbeurteilung nach Änderungen des Standes der Technik (Änderung von Vorschriften) bei jeder wesentlichen Änderung im Betrieb nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Besonderheit 6 Gefahrstoffverordnung Maßnahmen ableiten und durchführen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben 6 Informationsermittlung und sbeurteilung 7 Grundpflichten Schutzmaßnahmen 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen Schutzziele ermitteln und festlegen + 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 6
7 und Arbeitswissenschaft Besonderheit 6 (9) Gefahrstoffverordnung Besonderheit 2 Lastenhandhabungsverordnung Brand- und Explosionsgefahren EX-geschützte Anlagen B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Besonderheit 47 BauO Berlin Gefahren des elektr. Stroms Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Quelle: BGN Der Stromunfall Unfallfolgen Durchströmung Physiologische Auswirkungen 3 Arten von Elektrounfällen werden unterschieden: 1. Elektrische Durchströmung 2. Lichtbogen 3. Sekundär-Unfall Muskelverkrampfungen Atemstillstand Bewusstlosigkeit Herzkammerflimmern Herzstillstand Neurologische Auswirkungen Lähmungen durch Nervenschädigung B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 7
8 und Arbeitswissenschaft Unfallfolgen Lichtbogen Unfallfolgen Sekundärunfall Verbrennungen Äußere Verbrennungen 1. bis 3. Grades Absturz Tödlicher Absturzunfall bei der Leuchtenmontage durch defektes Vorschaltgerät Innere elektrothermische Verbrennungen Vergiftungen durch Abbauprodukte Nierenschädigung Quelle: BGFuE Quelle: BGFuE B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Einflussgrößen Stromstärkebereiche Wirkungen bei einer Spannung von 230 V 1. Strom/Spannung/Widerstand 2. Stromweg 3. Einwirkdauer 4. Stromart, Frequenz B23 " und Arbeitswissenschaft" - Ungefährlicher Bereich, nicht spürbarer Bereich? etwa 0,5mA Untere Grenze der Wahrnehmbarkeit? Etwa 1,0mA -1,5mA Loslassgrenze? Etwa 10mA -15mA Untere Grenze Herzkammerflimmern? 30mA 50mA B23 " und Arbeitswissenschaft" - Herzkammerflimmern Herzkammerflimmern B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 8
9 und Arbeitswissenschaft Körperwiderstände bei 230 V Körperstrom Hand-Hand Stromweg Hand - Hand Fuß - Fuß Hände - Füße Hand - Füße Hand Brust Hände - Brust Hand - Gesäß Körperwiderstand 1000 Ω 1000 Ω 500 Ω 750 Ω 450 Ω 230 Ω 550 Ω U=230V R K 1kΩ I=U/R I=230V/1kΩ I=230mA Hände - Gesäß 300 Ω Teilwiderstand Z TE 500Ω B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - AC Strom Zeit-Diagramm AC Strom-Zeit Diagramm Auslösung von Herzkammerflimmern AC-1 üblicherweise keine Reaktionen. AC-2 Üblicherweise keine schädlichen physiologischen Effekte. AC-3 Üblicherweise wird kein organischer Schaden erwartet. Wahrscheinlichkeit von krampfartigen Muskelkontraktionen und Schwierigkeiten beim Atmen beim Stromfluss länger als 2 s. Reversible Störungen der Bildung und Weiterleitung der Impulse im Herzen, einschließlich Vorhofflimmern und vorübergehenden Herzstillstand ohne Herzkammerflimmern (Asystolie), zunehmend mit Stromstärke und Einwirkdauer. AC-4 Zunehmend mit Stromstärke und Einwirkdauer können gefährliche pathosphysiologische Effekte, wie Herzstillstand, Atemstillstand und schwere Verbrennungen, zusätzlich zu den Effekten von Bereich AC-3, auftreten. AC-4.1 Wahrscheinlichkeit von Herzkammerflimmern steigt auf etwa 5 % AC-4.2 Wahrscheinlichkeit von Herzkammerflimmern bis etwa 50 % AC-4.3 Wahrscheinlichkeit von Herzkammerflimmern Über 50 % B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - AC Strom Zeit-Diagramm Körperstrom Hand-Füße Auslösung von Herzkammerflimmern Hand-Füße R K 750Ω I=310mA B23 " und Arbeitswissenschaft" - Strom bei R K 1kΩ Hand-Füße über isolierenden Standort R K 750Ω R S Ω I=230V/(750Ω + 50kΩ) I 4,5mA B23 " und Arbeitswissenschaft" - R S 50kΩ 9
10 und Arbeitswissenschaft AC Strom Zeit-Diagramm Sicherer Umgang Der klassische Sekundärunfall! Geräte nicht an der Leitung aufhängen oder hochheben. Insbesondere Leitungen und Steckvorrichtungen vor rauer Behandlung schützen. Strom bei R K 50kΩ Auf dem Boden liegende Leitungen nicht überfahren. Leitungen oder Kabel niemals einklemmen oder abknicken. An Kabeln nicht ziehen oder zerren. Quelle: BGN B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Gefährdende Bedingungen Prüfungen gem. BetrSichV Keine Feuchtigkeit und Nässe in der Nähe von elektrischen Geräten oder Anlagen (die nicht speziell dafür zugelassen sind). Geräte nicht mit nassen Händen oder Füßen benutzen. B23 " und Arbeitswissenschaft" - Quelle: BGN 3 sbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden en zu beurteilen (sbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. (6) Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält.. 14 Prüfung von Arbeitsmitteln (2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu en der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zu der nach 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen. B23 " und Arbeitswissenschaft" - Konkretisierung durch TRBS Sichtprüfung TRBS Teil 1-5 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Stand: 2014 TRBS 1203 Befähigte Personen, Stand: 2012 TRBS 2131 zurückgezogen Elektrische en, Stand: Vor dem Benutzen Sichtprüfung durch Benutzer auf... äußerlich einwandfreien Zustand, intakte Isolation des Gerätes, der Anschlussleitung, des Steckers, Knickschutz bei Elektrowerkzeugen. Quelle: BGN B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 10
11 und Arbeitswissenschaft Beschädigungen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten Beschädigte Geräte oder Anlagen... nicht weiter verwenden, Niemals Reparaturen oder Änderungen selbst durchführen. der Benutzung durch andere Personen entziehen, auf bestehende Gefahren deutlich hinweisen, dem Vorgesetzten oder der Elektrofachkraft melden. Quelle: BGN Nur eine Elektrofachkraft darf Elektrogeräte, bzw. Anlagen reparieren und instandsetzen. Keine Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen. Quelle: BGN B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Elektrische Betriebsmittel Fotos: UKB Elektrotechnische Anlagen Fotos: UKB Bohrmaschine ortsfeste elektrische Anlagen Schreibtischleuchte Schukostecker Blitzschutzanlagen und Hunde-Urin EX-geschützte Anlagen B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - DGUV Vorschrift 3 / 4 - Prüfungen 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden B23 " und Arbeitswissenschaft" - 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Elektrische Betriebsmittel Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte und 2.7.5). B23 " und Arbeitswissenschaft" - Quelle: UVV A3, I
12 und Arbeitswissenschaft Elektrische Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte und 2.7.7). Quelle: UVV A3, I 8524 B23 " und Arbeitswissenschaft" - Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.b. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. B23 " und Arbeitswissenschaft" - Quelle: UVV A3, I 8524 Elektrische Betriebsmittel Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.b. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten. Ergänzung Recht der UV-Träger regelt spezifische Bereiche, in denen es keine Regelungen des Staates gibt: Quelle: UVV A3, I 8524 B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel B23 " und Arbeitswissenschaft" - beispielhaft gem. DGUV Vorschrift 3 / 4, je nach Unfallversicherungsträger Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen max. 4 Jahre max. 1 Monat Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs- max. Schutzschalter - in stationären Anlagen - 6 Monate - in nichtstationären Anlagen - arbeitstäglich auf ordnungsgemäßen Zustand auf Wirksamkeit auf einwandfreie Funktion durch Bestätigung der Prüfeinrichtung Elektrofachkraft Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte Benutzer Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel B23 " und Arbeitswissenschaft" - beispielhaft gem. DGUV Vorschrift 3 / 4, je nach Unfallversicherungsträger Betriebsmittel Prüffrist Ortsveränderliche Richtwert 6 Monate, elektrische Betriebsmittel auf Baustellen 3 Monate. (soweit benutzt), Wird bei den Prüfungen Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit erreicht, kann die Prüffrist eine Fehlerquote < 2 % Steckvorrichtungen entsprechend verlängert werden. Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Maximalwerte: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Art der Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand Prüfer Elektrofachkraft bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person Benutzer 12
13 und Arbeitswissenschaft Die 5 Sicherheitsregeln Kennzeichnung Vor Beginn der Arbeiten ist die Arbeitsstelle eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen. Freischalten Gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit allpolig feststellen Erden und Kurzschließen Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Kennzeichnung elektrischer Betriebsund Einbauräume sowie von elektrischen Baustellen mit Warnzeichen W012: Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung unbekannter Höhe und elektrischem Strom unbekannter Stärke (keine Angabe zwingend!). Quelle: DIN VDE : ; Punkt 6.2 Arbeiten im spannungsfreien Zustand; Seite 25 Quelle: B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - Auf Wiedersehen! Wiederholung Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen einen unfallfreien Heimweg und eine gute Vorbereitung auf die erste Klausur, am , 16:00 Uhr, im Raum C 16, Ingeborg-Meising-Saal! Bis zum nächsten Mal... Diese Präsentation finden Sie auf: B23 " und Arbeitswissenschaft" - B23 " und Arbeitswissenschaft" - 13
Wintersemester 2009/
18.11.2009 Arbeitsschutz. Leben. Mit Sicherheit. Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Wiederholung Gefahr- Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung GG, Artikel 1, Ziffer 1 GG, Artikel
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit LE05/06. Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting
und Arbeitswissenschaft,, und Arbeitswissenschaft... Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin LE05/06 Der rote Faden: Wiederholung Gefahr- Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung M21 " und
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit. Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting. Betriebsrat/ Personalrat Maßnahmen
und Arbeitswissenschaft,, und Arbeitswissenschaft... sbeurteilung! Start ermitteln Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin ausführen beurteilen festlegen 1 2 Beteiligte am FaSi/ Betriebsarzt
MehrWiederholung LE08/09. Der rote Faden: Arbeitsschutz und Arbeitswissenschaft. Unternehmerpflichten. Wiederholung. Wozu Gefährdungsbeurteilung?
LE08/09 und Arbeitswissenschaft... Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Der rote Faden: Wiederholung / Klausurvorbereitung (erste Klausur) Gefahrstoffe Elektrische Gefahren Erste Hilfe
MehrEAB ELEKTROANLAGENBAU BARTH LTD. Informiert über die BGV A2 (VBG4)
EAB ELEKTROANLAGENBAU BARTH LTD. Informiert über die BGV A2 (VBG4) BGV A2 (VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vom 01.04.79, Quelle BG Aktualisierte Fassung 1998) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Download - bereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. 1 Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrPrüfungen nach BetrSichV und BGV A3
Prüfungen nach BetrSichV und BGV A3 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen Vorsicht ist besser als Nachsicht! So wie jedes Auto regelmäßig zur Inspektion und zum TÜV muß, müssen auch elektrische Betriebsmittel,
MehrArbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung
Arbeitssicherheit durch wen? Verpflichtung Inhalt der Belehrung was ist zu beachten Regelungen am FHI Gefährdungen Prüfungen BGV A1 7 (2): Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...
MehrInhaltsverzeichnis Wie werde ich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Arbeitsschutz
Inhaltsverzeichnis 1 Wie werde ich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?... 13 1.1 Ausbildungsrichtlinie BGG 944... 15 1.2 Ausbildungsinhalte... 17 1.3 Aufgaben der Elektrofachkraft für festgelegte
MehrPrüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE die neue Prüfnorm. BZE Euenheim
Seite 1 Einleitung Forderung der Prüfung von elektrischen Geräten: BGV A3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ehemals VBG4) Seite 2 Einleitung
MehrArbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 )
Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 ) Elektrische Anlagen und Geräte Ortsfeste elektrische Anlagen und Geräte (dazu gehören auch Geräte,
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrTU Berlin Projektlabor SoSe 2013 David Erler Schutzmaßnahmen
TU Berlin Projektlabor SoSe 2013 David Erler 17.05.2013 1 I. Gefahren im Umgang mit dem elektr. Strom II. III. IV. Wirkungen Folgen Verhalten bei Unfällen durch Strom Sicherheitsbestimmungen Arbeiten an
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrElektrizität. Vorschriften
. Elektrizität 1 Vorschriften BGI 600 - Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrDipl.-Ing. Detlef Steffenhagen 08.07.2015
Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen 08.07.205 Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschen Stromschlag ("Wischer") + Schreckreaktion Muskelverkrampfung Atemlähmung Herzkammerflimmern, bzw. Herzstillstand
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrHerzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?
Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen
MehrUnterweisungsfolien für die Elektrofachkraft
Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft Unterweisungspflichten nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und VDE-Vorschriften kompetent erfüllen Bearbeitet von Hannes-Christian Blume 1. Auflage 2013. Onlineprodukt.
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen
Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrUnterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Mehr6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte
6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte In den Kapiteln 2 bis 4 wurden die rechtlichen und die technischen Grundlagen der Prüfungen sowie die erforderlichen Maßnahmen genannt, die von den Betreibern
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz im und um das Feuerwehrhaus
Informationen für den Leiter der Feuerwehr und für Führungskräfte in der Feuerwehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im und um das Feuerwehrhaus Gefährdungen und Belastungen erkennen bewerten beseitigen
MehrInstandhaltungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten Wolfgang Schütz OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10, 36043 Fulda Telefon: 0661 299-1682 E-Mail: wolfgang.schuetz@osthessennetz.de 2016-05-11 Sifa Sü Folie 1/20 Ein Unternehmen der
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrElektrische Sicherheitsmaßnahmen
Elektrische Sicherheitsmaßnahmen Gefahren des elektrischen Stromes: Wärmewirkungen auf den Menschen: Strommarken (Berührung eines stromführenden Teiles d. h. Übergangswiderstand zwischen Haut und Gegenstand
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Fortbildungsveranstaltung Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Gefahren des elektrischen Stromes, Schutzmaßnahmen, Prüfverfahren, etc. Telefon: +49 351 3148-33.. E-Mail :.. @bgetem.de Referent:
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrIII. A1 Gefährdungsbeurteilung
III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb
Mehrallgemeine Betrachtungen
Referent: Günter Greh Homeoffice: Cämmerswalder Str. 9 01189 Dresden Tel.: 0351 4015861 Fax.: 0351 4015862 mobil: 0170 5654072 email: guenter.greh@gossenmetrawatt.com allgemeine Betrachtungen Stand 26.05.2015
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrDer Fachmann muss den Laien schützen. Denjenigen, der von Berufs wegen von Gefahren weiß, trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Personen, die gegen das Strafgesetz verstoßen, werden vom Staatsanwalt bei Gericht angezeigt und gegebenenfalls verurteilt (Offizialdelikt). Im Strafgesetz gilt der Grundsatz: Der Fachmann muss den Laien
MehrArbeitssicherheit Elektrotechnik. an physikalischen Experimentierplätzen/
Arbeitssicherheit Elektrotechnik an physikalischen Experimentierplätzen/ Prüfplätze UNI Saarland 30.6.2015 Dipl. Ing. K-D Nieuwenhuizen Vorschriften- und Regelwerk - Deutschland in der EU Arbeitsschutzgesetz
MehrDGUV Vorschrift 3 allgemein:
Messtechnik DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (Link zur Auflistung) DGUV Vorschrift 3 allgemein: (Link zur Beschreibung) DGUV Vorschrift 3 für Gewerbetriebe (Link zur Beschreibung) DGUV Vorschrift 3 für Privatleute
MehrPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 Der rote Faden der Elektrosicherheit. Inhalt 1 Rechtsgrundlagen... 1 1.1 Verantwortung und Pflichten
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrMontageanleitung Kleinspannungsstecker und -kupplungen
DE Montageanleitung Kleinspannungsstecker und 60003220 Ausgabe 04.2016 2016-04-01 Inhaltsverzeichnis 1 Zu dieser Anleitung 3 1.1 Struktur der Warnhinweise 3 1.2 Verwendete Symbole 4 1.3 Verwendete Signalwörter
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrProjektteam BZ Maxdorf Geräteprüfung
Projektteam BZ Maxdorf Geräteprüfung Ausbildung / 1 Das Projektteam im BildungsZentrum Maxdorf Aufgabe des Projektteams ist es, die Grundkenntnisse und Fertigkeiten aus der EVU-Technik und der Grundausbildung
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrVerordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung Grundregeln
MehrRichtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 2010 2011 2012 2013 2014 in Zusammenarbeit mit ABB
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrSicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen
Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrUmgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Arbeitsmitteln)
Tipps Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Arbeitsmitteln) Gut zu wissen Beim Arbeiten mit elektrischem Strom ein Risiko einzugehen, könnte tödlich sein. Schützen Sie sich mit unseren Tipps.
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrHandlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (mit Praxisbeispielen) Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (mit Praxisbeispielen)
Fachinformation: Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung - 1/7 Fachinformation Fachinformation Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (mit Praxisbeispielen) Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung
MehrUnterweisungsfolien für die Elektrofachkraft
Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft Bearbeitet von Hannes-Christian Blume 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 1758 7 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 1010 g Weitere Fachgebiete
Mehrzur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203
EFAS informiert zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203 1. Wer darf die Prüfungen durchführen? Für die Prüfungen zum Schutz
MehrDiese Betriebsanweisung gilt für alle Bereiche der Fachhochschule in denen o.g. Tätigkeiten ausgeführt werden. Begriffsbestimmungen
Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D 1, 26 Abs. 1 und 30 Abs. 4 und der GUV-Regel GUV-R 500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.1 Lichtbogenschweißen unter erhöhter elektrischer
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrFakultät für Technik Bereich Informationstechnik. Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Fakultät für Technik Bereich Informationstechnik Allgemeine Sicherheitsunterweisung Inhalt 1. Sicherheitsunterweisung, weshalb das Ganze? 2. Gefahren des elektrischen Stromes 3. Schutzmaßnahmen gegen den
MehrVerantwortung. Gefährdungsbeurteilung
Herzlich Willkommen SSI Verantwortung Wer trägt welche Verantwortung? Gefährdungsbeurteilung Was ist das? Stabsstelle Sicherheit (SSI) Dr. Bernadette Lippok Wer ist verantwortlich? Der Arbeitgeber hat
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrArbeiten in der Galvanotechnik
T I P P S Arbeiten in der Galvanotechnik Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Hinfallen sind häufige Unfallursachen. Halten Sie die Verkehrswege frei. Beseitigen Sie glatte Stellen. Melden Sie schadhafte
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrPrüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis
VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 62 Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis nach DIN VDE 0701/0702/0751 Dipl.-Ing. Klaus Bödeker (Hrsg.) Dipl.-Ing. Ulrich Kammerhoff Dipl.-Ing. Robert
MehrPrüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis
VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich 62 Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis nach DIN VDE 0701/0702/0751 von Ulrich Kammerhoff, Robert Kindermann, Friedhelm Matz, Klaus Bödeker überarbeitet
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrSicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum
Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Dipl.-Ing. (FH) Martin Behrs Lehrstuhl für elektrische Energietechnik und (EELE) 1 Überblick Allgemeine Informationen Gefahren des elektrischen
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrGefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen
Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Drehbank Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Matra Standort: MD 030 Datum 28.01.2008 Erstellt durch Name in Druckbuchstaben Unterschrift Datum Name des Verantwortlichen
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrPrüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen
MehrWiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien
Wiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien Grundlagen für die organisatorische Umsetzung Dr. Birgit Wimmer Seite 1 Überwachungsbedürftige Anlagen GUV-V A1 -------------
MehrInhalt. Vorwort Einleitung... 13
Inhalt Vorwort... 5 1 Einleitung... 13 2 Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte... 21 2.1 Rechtsvorschriften... 21 2.2 Prüffristen... 28 2.3 Verantwortung für das Prüfen... 32 2.4 Besonderheiten der Prüfpflicht,
MehrInstandhaltertag 17.10.2013
Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,
MehrVorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A-Anlage-01 Checkliste rechtssicherer Betrieb orientiert am Arbeitsschutz Zusammenfassung Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Organisation des betrieblichen
MehrArbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen
Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen Elektrische Anlagen und Geräte Ortsfeste elektrische Anlagen und Geräte (dazu gehören auch Geräte, die an einem
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrOrganisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen. Jan Schäfer , 9. Rheinsberger Fachtagung
Organisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen Jan Schäfer 13.09.16, 9. Rheinsberger Fachtagung Quelle: EP_2016_05 Quelle: EP_2016_05 Pyramide der Gesetze und Vorschriften Fallende
MehrOrganisation des Arbeitsschutzes Teil I
Organisation des Arbeitsschutzes Teil I Dr. Birgit Wimmer Bayerische Landesunfallkasse Informationsveranstaltung Grundlagen zum Arbeitsschutz Rolle und Verantwortung der Beteiligten Pflichten der Verantwortungsträger
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrErst-, und Grundunterweisung
Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen
Mehr