Gesundheit sichern Eine Initiative der österreichischen Sozialpartner

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1 Gesundheit sichern Eine Initiative der österreichischen Sozialpartner 1. Ausgangssituation Österreich hat weltweit eines der besten Gesundheitssysteme mit einer umfassenden medizinischen Versorgung für alle Menschen, unabhängig von Alter und Einkommen. Unsere Gesamtausgaben liegen mit 9,6 Prozent des BIP sowohl über dem OECD- als auch EU-Schnitt. Um allen Bevölkerungsgruppen weiterhin den Zugang zum medizinischen Fortschritt ohne Mehrbelastung gewährleisten zu können, ist bei allen Entscheidungsträgern ein besonders sorgfältiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen geboten. Zur Steigerung der Effizienz aller Bereiche bedarf es neben einer allgemeinen Spargesinnung vor allem einer Gesamtplanung des Leistungsangebotes und einer stärkeren Integration der Versorgungsleistungen. Der Ausbau eines umfassenden Qualitätsmanagements (Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität) trägt auch zur Effizienzsteigerung bei und verstärkt die Patientenorientierung unseres Gesundheitswesens. Besonders großes Effizienzpotential liegt im Spitalswesen der Länder und Gemeinden, das von den Krankenversicherungsträgern mit rund einem Drittel ihrer Beitragseinnahmen mitfinanziert wird. Die Realisierung der im Regierungsabkommen festgehaltenen Effizienzsteigerungspotentiale von 300 Mio. Euro bis 2008 und weiteren 100 Mio. Euro bis 2010 sind als Untergrenze zu verstehen und müssen jedenfalls eingehalten werden. Laut 15-a-Vereinbarung war per

2 2006 ein Evaluierungsbericht der Länder zu den bereits realisierten Effizienzsteigerungen vorzulegen. Anhand dieses Berichtes sind weitere Effizienzsteigerungspotentiale auszumachen. Ein großes Problem stellt die finanzielle Situation der Gebietskrankenkassen dar. Neben strukturellen Nachteilen, insbesondere infolge der demografischen Entwicklung bzw. dem Ungleichgewicht zwischen Beitragseinnahmenentwicklung und der Entwicklung der wichtigsten Ausgabenpositionen (Spitäler, ärztliche Leistungen, Medikamente) in den letzten Jahren, hat der teilweise Rückzug der öffentlichen Hand von den bisherigen Mitfinanzierungspflichten diese Situation verschärft. Zudem belasten geplante neue gesetzliche Einnahmenbegrenzungen (z.b. Deckelung der Rezeptgebühren) bzw. etwaige Leistungsausweitungen die Kassengebarung. Am Ende des Jahres 2005 verzeichneten fünf Gebietskrankenkassen fehlende liquide Mittel diese kumuliert immerhin 633 Mio. Euro, alle Gebietskrankenkassen zusammen 311 Mio. Euro. Im Jahr 2006 werden alle Gebietskrankenkassen laut Gebarungsergebnis kumuliert mit einem Abgang von 162 Mio. Euro abschließen. Für das Jahr 2007 wird nach der Grundlage für die Regierungsverhandlungen laut Hauptverband und IHS ein Abgang von 260; für 2008 ein solcher von 280; für 2009 mit 339 Millionen Euro und für 2010 mit 382 prognostiziert. Die kumulierten Voranschläge der einzelnen Träger liegen sogar deutlich darüber. Um diese Situation in den Griff zu bekommen, bedarf es neben beitragsseitigen Maßnahmen, umfangreicher weiterer vor allem auch ausgabenseitiger Maßnahmen ohne Qualitätsverlust für die Patienten und auch der fairen Unterstützung des Bundes. 2

3 Die Verwaltungsaufwendungen konnten in den letzten sieben Jahren trotz zusätzlicher Anforderungen (z.b. Administration des Zusatzbeitrages für Angehörige, Kinderbetreuungsgeld, Pensionskonto) in absoluten Zahlen gesenkt werden und machen nun 2,9 % aller Aufwendungen in der Krankenversicherung aus. Während der Verwaltungsaufwand 2006 gegenüber 1999 bei den Gebietskrankenkassen um 5,2 Prozent gesenkt wurde, ist die Inflation im gleichen Zeitraum um 14,9 Prozent gestiegen. 2. Kurzfristige Maßnahmen Die Sozialpartner führen das österreichische Sozialversicherungswesen im Rahmen der ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten in Form einer Selbstverwaltung. Sie nehmen ihre diesbezügliche Verantwortung sehr ernst, haben bereits bisher mit ihren Anstrengungen (z.b.: Verwaltungskostenbegrenzung, Ausgliederung Back Office Agenden) erfolgreich zur Effizienzsteigerung beigetragen und schlagen den politisch Verantwortlichen, nachstehend angeführte Maßnahmen zur nachhaltigen Absicherung der Liquidität der Gebietskrankenkassen vor. Die Vorschläge der Sozialpartner, durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen, beziehen sich auf die prognostizierten Voranschläge der Sozialversicherungsträger. Um diese Maßnahmen in vollem Umfang geltend machen zu können, ist es in einigen Bereichen notwendig Gesetze und Verordnungen anzupassen bzw. diese dadurch abzusichern. Die Einsparungen sind im Zusammenwirken mit dem Gesetzgeber ehest möglich zu lukrieren, in vollem Umfang werden sie allerdings erst ab 2008 wirksam. 3

4 2.1 Beitragseinnahmen Das Regierungsprogramm sieht im Sinne einer Liquiditätssicherung für die Gebietskrankenkassen eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %-Punkte vor. Für die Aufteilung des Dienstnehmer- und Dienstgeberanteils wurden die Sozialpartner ersucht eine Einigung zu erzielen. Maßnahme gerechnet auf Jahresbasis Erhöhung des Beitragssatzes (Sonderbeitrag ohne Zuweisung an Landesfonds) Erhöhung des Beitragssatzes (Beitrag mit Zuweisung an Landesfonds) Jährliche Auswirkung in Mio. Euro für die Gebietskrankenkassen Die Sozialpartner kommen überein, die Beitragserhöhung bei den Angestellten zu gleichen Teilen auf die Beiträge der Arbeitgeber und jene der Arbeitnehmer aufzuteilen. Bei den Arbeitern wird die Erhöhung ausschließlich dem Arbeitgeberbeitrag aufgeschlagen. Gleichzeitig wird im Sinne einer Harmonisierung der Beitragssätze jener des GSVG auf jenen des ASVG abgesenkt und den GSVG-Versicherten die aufkommensneutrale Möglichkeit einer Zukunftsvorsorge nach dem Modell der Abfertigung neu eingeräumt (siehe Anhang). 4

5 Angestellte 7,65 AG 3,825 Anhebung um 0,075 AN 3,825 Anhebung um 0,075 Arbeiter 7,65 AG 3,700 Anhebung um 0,15 AN 3,950 Keine Anhebung Gewerbetreibende 7,65 Senkung um 1,45% Bauern 7,65 Anhebung um 0,15 Beamte 7,65 AG 3,55 Anhebung um 0,35%, Streichung des Zuschlags für erweiterte Heilbehandlung: -0,40%; Gesamt: Senkung um 0,05% AN 4,10 Keine Anhebung Die zusätzlichen Beitragseinnahmen werden dem Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen beim Hauptverband zugeführt und nach den für diesen Fonds bereits festgelegten Mechanismen verteilt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als vereinbart gilt, dass im Rahmen der Ausgleichsmechanismen des Fonds mittelfristig und schrittweise der Faktor "Liquidität" zugunsten des Faktors "Struktur" rückgeführt wird. Weiters ist die tatsächliche Zuteilung der zusätzlichen Mittel aus dem Ausgleichsfonds oder Teile davon an die Erreichung verbindlicher Ziele durch die Ausgleichsempfänger zu binden. Im Sinne größtmöglicher Effizienz der eingesetzten Mittel ist darauf zu drängen, dass neben den in diesem Papier dargestellten Maßnahmen auch alle Einsparpotenziale im Spitalsbereich realisiert werden. Von den in diesem Bereich dringend nötigen Einsparungen müssen auch die Kassen im Wege einer Senkung der Zahlungen an den LKF profitieren können. Jedenfalls wird diese Frage im Zuge der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen zu besprechen sein. 5

6 2.2 Einsparungen und ergänzende Maßnahmen Jährliche Auswirkung für 2007 in Mio. Euro Jährliche Auswirkung für 2008 in Mio. Euro Maßnahme wirksam darunter wirksam darunter gegenüber Gebietskranken- gegenüber Gebietskranken- KV gesamt kassen KV gesamt kassen Einsparungen beim Verwaltungsaufwand indem der Kostenanstieg mit Inflationsrate beschränkt wird durch sinngemäße Fortführung des Verwaltungskostendeckels durch Selbstbindung der KV-Träger mit effektiver Zielsteuerung (BSC) sowie EDV-Betriebskosten und Konsolidierung der Rechenzentren Einsparungen Medikamentenaufwand durch Begrenzung des jährlichen Ausgabenwachstums (vertragliche Vereinbarungen sind anzustreben) über die gesamte Wertschöpfungskette sowie durch ökonomische Verschreibweise der Ärzte Ärztliche Leistungen Tarifliche und strukturelle Korrekturen in differenzierter Vorgehensweise (technische Fächer, Leistungsabgrenzungen) Betrugsbekämpfung (GPLA, Generalunternehmerhaftung, sofortige Anmeldung) Stärkung der Rehabilitation in der 12 8 bestehender gesetzlicher Deckel muss eingehalten werden bestehender gesetzlicher Deckel muss eingehalten werden Pensionsversicherung Sonstige Einsparungen (Reise- und Transportkosten,

7 Krankenstandsmanagement) Solidaritätsbeiträge anderer KV- Träger Die Verteilung dieser Gelder ist an die Vorlage von individuellen Sanierungskonzepten zu binden, die zwischen dem Hauptverband und dem einzelnen KV-Träger jeweils in Form einer Zielvereinbarung verbindlich gemacht werden Einsparungen Mittelfristig wirkende Strukturmaßnahmen Zur nachhaltigen Sicherung der Qualität des österreichischen Gesundheitssystems und seiner Finanzierbarkeit bedarf es jedoch neben den kurzfristigen Maßnahmen eine Reihe mittelfristig wirkender Strukturmaßnahmen, die folgende strategische Felder adressieren. Qualität und Transparenz im intramuralen sowie im extramuralen Bereich Vertragsgestaltung zwischen Ärzte und Sozialversicherung Spitalsfinanzierung Struktur und Aufgaben innerhalb der Sozialversicherung Effizienzsteigerung bei Führung von Gesundheitsbetrieben (z. B.: Einbeziehung von privatwirtschaftlichem Know-How) Überlegungen zur Weiterentwicklung des Reformpools 7

8 Klärung der finanziellen Beziehung zwischen Unfall- und Krankenversicherung sowie Einbeziehung der Unfallkrankenhäuser in den LKF Mittelfristige Umstellung der Gesundheitsfinanzierung durch aufkommensneutrale Umbasierung der Beitragsgrundlagen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zur Entlastung des Faktors Arbeit Vorbereitung einer Neumodellierung des Leistungsbereiches Zahnmedizin, die nur nach vereinbarter finanzieller Bedeckung umgesetzt werden kann Hiezu werden die Sozialpartner im Herbst Vorschläge zur mittel- und langfristigen Sicherung der Qualität des österreichischen Gesundheitssystems und seiner Finanzierbarkeit entwickeln. 4.) Begleitmaßnahmen zur Jugendausbildung Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer Österreich kommen betreffend die zukünftige Ausgestaltung des Insolvenzausgleichsfonds und der Finanzierung der Lehrlingsausbildung überein: Der Insolvenzausgleichsfonds nimmt eine Beitragssenkung um 0,15 % vor. Die Lehrlingsausbildungsförderung aus dem Insolvenzausgleichsfonds wird gleichzeitig im bisherigen Umfang garantiert. 8

9 Diese Lehrlingsausbildungsförderung wird in Hinkunft mit den AMS- Ausbildungs-förderungen (Blum) koordiniert. In die somit entstehende Gesamtlehrlingsausbildungsförderung sollen künftig auch qualitative Kriterien und Bedarfsorientierung im Sinne der Nutzung von Zukunftschancen für junge Menschen einfließen. Die Sozialpartner werden dazu ein geeignetes Gesamtkonzept bis Herbst dieses Jahres vorlegen. Dr. Christoph Leitl Wirtschaftskammer Österreich Rudolf Hundstorfer Österreichischer Gewerkschaftsbund 9

10 ANHANG ZUKUNFTSVORSORGE FÜR UNTERNEHMER Senkung des GSVG-Beitragssatzes in der Krankenversicherung Angleichung an das ASVG-Niveau im Sinne der Fairness und Gleichbehandlung Der GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sinkt von 9,1% auf 7,65% Eckpunkte des Modells Unternehmervorsorge : Die oben beschriebene Beitragsersparnis wird von den Unternehmern analog zur Abfertigung neu für eine Unternehmervorsorge eingezahlt. Die SVA hebt - wie die Gebietskrankenkasse für Arbeitnehmer - die Beiträge ein und führt diese an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse (MVK), welche der Unternehmer auswählt, ab. Bei Wechsel zwischen einer unselbständigen und einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt das Rucksackprinzip. Sämtliche steuerlichen Begünstigungen für Arbeitnehmer gelten auch für die Selbständigen: Beitrag zur Unternehmervorsorge ist steuerlich Betriebsausgabe, Veranlagung in der MVK steuerfrei, Auszahlung als Einmalbetrag steuerbegünstigt mit 6% und Auszahlung in Rentenform steuerfrei. 10

11 Beispiele: - Eine 25-jährige Unternehmerin mit einem monatlichen Einkommen von Euro erhält mit 65 Jahren ,15 Euro ausbezahlt oder eine monatliche Rente in Höhe von 414, 89 Euro. - Ein 35-jähriger Unternehmer mit einem Einkommen von Euro monatlich erhält mit 65 Jahren ,43 Euro ausbezahlt oder eine monatliche Rente in Höhe von 105,97 Euro. - Ein 45-jähriger Unternehmer mit einem Monatseinkommen von Euro erhält mit 65 Jahren entweder ,78 Euro oder eine monatliche Rente in Höhe von 147,92 Euro. - Eine 45-jährige Unternehmerin mit einem Einkommen von Euro im Monat bekommt mit 65 Jahren einmalig ,03 Euro ausbezahlt bzw. eine monatliche Rente in Höhe von 197,23 Euro. 11

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