Wichtige Information
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- Helge Flater
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1 München, im März 2008 Wichtige Information 2008 Sehr geehrtes Mitglied, nachfolgend dürfen wir Sie über wichtige Änderungen und Entwicklungen informieren: Beiträge im Jahr 2008 Der Pflichthöchstbeitrag beläuft sich für das Jahr 2008 monatlich auf 2.109,00 5 bzw. jährlich auf ,00 1. Pflichthöchstbeitrag Der allgemeine Jahreshöchstbeitrag der Bayerischen Ärzteversorgung beträgt monatlich 2.635,50 5. Dies bedeutet, dass für das Jahr 2008 die Summe von Pflichtbeitrag und freiwilligen Mehrzahlungen den Betrag von ,00 1 nicht überschreiten darf. Allgemeiner Jahreshöchstbeitrag Für Mitglieder, die älter als 55 Jahre sind, können sich aufgrund der Vorschriften über die persönliche Beitragsgrenze Einzahlungsbeschränkungen ergeben. Hiervon betroffene Mitglieder sind darüber regelmäßig durch gesonderte Mitteilungen informiert worden. Persönliche Beitragsgrenze Seit 1. Januar 2006 beträgt der Pflichtbeitrag von selbstständig tätigen Mitgliedern 14 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund (2008: ,00 1) und 8 % der darüber hinausgehenden Einkommensteile. Selbstständige Für diejenigen Mitglieder, die am 31. Dezember 2005 bereits eine selbstständige Berufstätigkeit ausübten, wird aus Gründen des Vertrauensschutzes der bisherige Beitragssatz von 8% für Einkommensteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2006 stufenweise um jeweils einen Prozentpunkt jährlich bis auf 14 % im Jahr 2011 angehoben. Er beträgt somit für das Jahr %.
2 Selbstständige (Fortsetzung) Angestellte Für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre gilt auf Antrag auch für Einkommensteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein Beitragssatz von 8 %. Der Antrag auf diese Beitragsermäßigung muss bei der Bayerischen Ärzteversorgung spätestens vor Beginn des zweiten Kalenderjahres nach der Niederlassung eingehen. Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur Bayerischen Ärzteversorgung als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind derzeit 19,9 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.300,00 1 monatlich. Bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.300,00 1 und mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.054,70 5. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass er die Hälfte dieser Beiträge übernimmt ( 172 Abs. 2 SGB VI). Beitragswerte Ost Freiwillige Mehrzahlungen Einkommensteuer Soweit für den Bereich der neuen Bundesländer die sog. Beitragswerte Ost maßgeblich sind, informieren wir die betroffenen Mitglieder individuell. Zur Erhöhung der Versorgungsanwartschaften können über die Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Mehrzahlungen entrichtet werden, die wie Pflichtbeiträge verrentet werden. Wir bitten Sie, auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck und das Jahr anzugeben, für welches Ihre freiwillige Mehrzahlung bestimmt ist ( Freiwillige Mehrzahlung für das Jahr... ). Da Geldinstitute den angegebenen Verwendungszweck nicht immer vollständig weiterleiten, empfehlen wir, uns zusätzlich gesondert mitzuteilen, in welcher Höhe und für welches Jahr Sie eine freiwillige Mehrzahlung angewiesen haben. Die Beiträge (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) zur Bayerischen Ärzteversorgung sind einkommensteuerrechtlich in stetig steigendem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Von 60 % in 2005 über 62 % in 2006 und 64 % in 2007 sind nun in 2008 grundsätzlich 66 % der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal ,00 1 bei Ledigen bzw ,00 1 bei Zusammenveranlagten. Der Prozentsatz der abzugsfähigen Vorsorgebeiträge erhöht sich künftig um jeweils zwei Prozentpunkte jährlich bis auf 100 % im Jahr 2025 (maximal ,00 1 bei Ledigen bzw ,00 1 bei Zusammenveranlagten). 2
3 Einkommensteuer (Fortsetzung) Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, inwieweit die Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs durch freiwillige Mehrzahlungen insbesondere im Hinblick auf die Rentenbesteuerung sinnvoll ist. Unter die angegebenen gesetzlichen Obergrenzen für den Sonderausgabenabzug fallen neben den Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken auch die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu speziellen Altersvorsorgeverträgen ( Rürup-Rente ). Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert wird. Ihr Steuerberater kann Sie bei besonderen Fallkonstellationen beraten. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage ( unter Aktuelles / Alterseinkünftegesetz. Fälligkeiten und Fristen Die Pflichtbeiträge werden jeweils zum Monatsende fällig. Sollerhöhungen, die sich bei der Festsetzung der endgültigen Pflichtbeiträge ergeben, werden innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheides fällig. Freiwillige Mehrzahlungen für ein Jahr müssen spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres einem der am Ende angegebenen Konten der Bayerischen Ärzteversorgung gutgeschrieben sein. Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung der Tag maßgeblich ist, an dem die Einzahlung auf einem der am Ende angegebenen Konten der Bayerischen Ärzteversorgung verbucht wird, nicht der Tag der Auftragserteilung oder der Kontobelastung. Überweisungen gegen Jahresende Beachten Sie, dass im Überweisungsverkehr der Geldinstitute zum Jahreswechsel infolge des verstärkten Arbeitsanfalls und der Feiertage erfahrungsgemäß häufig Verzögerungen auftreten. Eine Verbuchung erst im neuen Jahr hat auch zur Folge, dass die damit erworbene Anwartschaft erstmals zum 1. Januar des auf die Verbuchung folgenden Jahres dynamisiert wird. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Zahlungen, die Sie Ende Dezember anweisen, u. U. erst im Jahreskontoausweis für das folgende Jahr ausgewiesen werden können. 3
4 Geschäftsbericht 2006 Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 29. September 2007 den vorgelegten Jahresabschluss für das Jahr 2006 festgestellt. Hierüber wurde auch in der berufsständischen Presse informiert. Den Geschäftsbericht erhalten auf Wunsch Mitglieder und Versorgungsempfänger. Nachfolgend einige Kennzahlen aus diesem Geschäftsbericht: Veränderung Mitglieder ,8 % Versorgungsempfänger ,1 % Beitragsaufkommen 799,8 Mio ,0 Mio ,8 % Versorgungsaufwand 593,2 Mio ,5 Mio ,8 % Versicherungstechnische Rückstellungen ,9 Mio ,4 Mio ,8 % Die versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in einer Höhe gebildet, die erforderlich ist, um die langfristige Erfüllbarkeit der Versorgungsleistungen sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der aktiven Mitglieder in den letzten drei Jahrzehnten verdreifacht hat und noch weiter zunehmen wird. Dies wird auch zu einer entsprechenden Zunahme des Bestandes an Versorgungsempfängern führen. Versorgungsanrechte Dynamisierung Punktbemessungsgröße Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat unter Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Möglichkeiten eine Anpassung der nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und aller eingewiesenen Versorgungsleistungen um 1,0 % mit Wirkung ab 1. Januar 2008 beschlossen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 wurde auf ,00 1 festgelegt (2007: ,00 1). Zur Berechnung der Rente werden die Beitragszahlungen der Mitglieder in so genannte Punktwerte umgewandelt. Die hierfür maßgebliche Punktbemessungsgröße, die seit 1. Januar 2006 entsprechend der Verdienstentwicklung der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI fortgeschrieben wird, beträgt für das Jahr ,
5 Verschiedenes Satzungsänderung Im Jahr 2007 war die Satzung an geändertes Landesrecht anzupassen, vor allem an Neuregelungen im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG). Im Wesentlichen führte dies zu einer Stärkung der Überwachungsfunktion der berufsständischen Gremien, zur Bestellung eines Verantwortlichen Aktuars und zur Übertragung der staatlichen Versicherungsaufsicht auf das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Die Änderungssatzung liegt als Einlageblatt für Ihr Satzungsheft dieser Information bei. Eine aktuelle Fassung der Satzung finden Sie auf unserer Homepage ( unter BÄV im Überblick / Rechtsgrundlagen. Mitgliedsnummer Zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verwechslungen bitten wir, im Schriftverkehr mit der Bayerischen Ärzteversorgung stets die vollständige Mitgliedsnummer anzugeben. Ferner bitten wir, bei Überweisungen im Feld Verwendungszweck stets die Mitgliedsnummer voranzustellen und den Verwendungszweck so kurz wie möglich zu beschreiben, da nach unseren Erfahrungen längere Texte von den Geldinstituten nicht an uns weitergegeben werden. Beachten Sie bitte die Kennzeichnung von freiwilligen Mehrzahlungen (Seite 2). Lastschriftverfahren Seit Jahren bietet die Bayerische Ärzteversorgung ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, die Pflichtbeiträge im Lastschriftverfahren zu begleichen (Ausnahme: Angestellte Mitglieder, für die der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Bayerische Ärzteversorgung abführt). Das Lastschriftverfahren eignet sich insbesondere für Mitglieder, die in eigener Praxis niedergelassen sind, wobei sich die Einzugsermächtigung auf die laufenden Beiträge und auf Beitragsrückstände erstreckt. Bitte nutzen Sie soweit noch nicht geschehen diese für Sie und uns einfache Zahlungsmöglichkeit; wir senden Ihnen auf Wunsch gerne ein Einzugsermächtigungsformular zu. Das Formular kann auch von der Internetseite der Bayerischen Ärzteversorgung heruntergeladen werden. Sollten Sie als Arbeitgeber Beiträge für Ihre Angestellten an die Bayerische Ärzteversorgung abführen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, diese Beiträge gemäß den von Ihnen übersandten Beitragsmitteilungen durch uns abbuchen zu lassen. 5
6 Zahlung per Scheck Überweisung aus dem Ausland Wegen des damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwandes und der höheren Bankkosten bitten wir, nach Möglichkeit von Scheckeinsendungen abzusehen und die Beitragszahlungen per Lastschrift oder Überweisung vorzunehmen. Die Europäischen Banken haben sich in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission darauf verständigt, zur Verbesserung und Standardisierung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in der EU die IBAN (International Bank Account Number) sowie den BIC (Bank Identifier Code) anzugeben. Bitte adressieren Sie daher Zahlungen aus dem Ausland auf unser Konto bei der Bayerischen Landesbank zur Sicherstellung einer schnellen und reibungslosen Überweisung künftig wie folgt: Konto: IBAN: DE BIC: BYLADEMM Übernahme der Beiträge durch Dritte Auch dieses Jahr dürfen wir darauf hinweisen, dass die Agentur für Arbeit für arbeitslose Mitglieder, die von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerkes befreit sind, und für Angestellte, die Anspruch auf Insolvenzgeld haben, auf Antrag die Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung übernimmt. Für Mitglieder, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI pflegen, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegeversicherung die Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung. Über nähere Einzelheiten informieren wir auf Anfrage gerne. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bayerische Ärzteversorgung Bayerische Ärzteversorgung. Postanschrift: München Hausanschrift: Denninger Straße 37 (Arabellapark), München, U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Telefon: (0 89) (Mitgliedschaft und Beiträge), (Versorgung) Telefax: (0 89) Internet: Bayerische Landesbank München, BLZ , Konto-Nr IBAN: DE BIC: BYLADEMM Dt. Apotheker- und Ärztebank München, BLZ , Konto-Nr IBAN: DE BIC: DAAEDEDD 6
Wichtige Mitteilung 2007
Verwaltungsgebäude: Denninger Straße 37 (Arabellapark) U-Bahn-Haltestelle: U4 Richard-Strauss-Straße Internet: www.aerzteversorgung.eu Postanschrift: 81919 München Telefon (089) 9235-6, Telefax (089) 9235-8767
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