Fallstudie: Prozessuale Fragen des CGZP - Beschlusses des BAG (NZA 2011, 289)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fallstudie: Prozessuale Fragen des CGZP - Beschlusses des BAG (NZA 2011, 289)"

Transkript

1 Arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren Fallstudie: Prozessuale Fragen des CGZP - Beschlusses des BAG (NZA 2011, 289) 21. Juni 2012,

2 I. Materiell-rechtliche Ausgangslage AG: Verleiher Arbeitsvertrag Überlassungsvereinbarung AG: Entleiher 106 GewO Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer Stammbelegschaft Vergütung des Leiharbeitnehmers: 9 Nr. 2 AÜG [ ] Ausnahme: Leiharbeitslohn Tariflohn beim Verleiher (normative Geltung nach TVG oder Bezugnahme im ArbV) Grundsatz: Gleichstellungslohn Mind. Vergütung, die einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers entspricht ( equal pay ) Folie: 2

3 II. Der Sachverhalt der Sache CGZP [vereinfacht] CGZP [2002] ca LeihAN (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) CGM: 900 LeihAN (Christliche Gewerkschaft Metall) GÖD: ca. 200 LeihAN (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen) CGPT (Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation) DHV: ca. 300 LeihAN (Deutscher Handels- und Industrieangestelltenverband) Leiharbeitnehmer insgesamt: ca [2008] Bundesweiter TV Leiharbeit HausTV AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) Mitglieder: Mittelständische Zeitarbeitsunternehmen ( Verleiher ) Unzählige Zeitarbeitsunternehmen (ohne Verbandsmitgliedschaft) Folie: 3

4 II. Der Sachverhalt der Sache CGZP [vereinfacht] DBG vertretene AN: ca. 6,2 Mio. (Deutsche Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes) IG Bau IG BCE EVG GEW IG Metall NGG GdP ver.di Bundesweiter TV Leiharbeit BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen) igz (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) Mitglieder BZA/iGZ: Zeitarbeitsunternehmen ( Verleiher ) Folie: 4

5 III. Die Feststellung der Tariffähigkeit im Prozess 2a I Nr. 4 ArbGG: Beschlussverfahren Sonderregelungen in 97 ArbGG (1) 97 I ArbGG: Antragsbefugnis (2) 97 V 1 ArbGG: Aussetzungspflicht in allen anderen Verfahren Rechtskraftwirkung: Nicht nur zwischen den Beteiligten des Verfahrens (inter partes), sondern gegenüber jedermann (erga omnes) BAG, ABR 58/04, NZA 2006, 1112, 1114 ( CGM ); h.m. Beteiligte: (1) Antragssteller (2) Betroffene Vereinigung, deren Tariffähigkeit bestritten wird (3) Problem: Parteien, deren Verfahren nach 97 V 1 ArbGG ausgesetzt wurde (4) Problem: Sonstige Beteiligte, die unmittelbar in Rechtsstellung als Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinbarung betroffen sind ( 97 II, 83 III ArbGG) Folie: 5

6 V. Der Fall CGZP : (Potentielle) Beteiligte 1. Beteiligung (+) Antragsteller (1) Ver.di: Antragsbefugnis als konkurrierende Gewerkschaft (2) Land Berlin: Antragsbefugnis gem. 97 I ArbGG Antragsgegner: CGZP 2. Beteiligung ( ) Leiharbeitnehmer und Betriebsräte: Umkehrschluss aus 97 V 1 ArbGG und zudem keine Betroffenheit als Tarifvertragspartei Arbeitgeber, die als Mitglieder der AMP im Prozess repräsentiert werden 3. Beteiligung problematisch und streitig Arbeitgeber, die mit CGZP Firmentarifverträge geschlossen haben Parteien, deren Verfahren nach 97 V 1 ArbGG ausgesetzt wurde Folie: 6

7 BAG/Lit.: Beteiligung des AMP und der Spitzenverbände der AG-Seite (BDA/BDI) ausreichend (1) Beteiligung von AMP/Spitzenverbänden ausreichend, weil Interessen aller AG von diesen repräsentiert werden und kein zusätzlicher Sachvortrag zu erwarten ist (2) Beteiligung der AG mit HausTV würde Verfahren unmöglich machen, was mit der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes kollidiert (3) Arbeitgeber, die einen HausTV abegeschlossen haben, steht Verbandsklage nach 9 TVG offen, wenn Zweifel an der Tariffähigkeit der Gewerkschaft bestehen (4) Über Anträge nach 97 V 2 ArbGG kann nachträglich gesondert entschieden werden Lit.: Beteiligung der AG mit HausTV notwendig (1) AG, die keinem Verband angehören, können nicht von einem Verband repräsentiert werden und ihr Sachvortrag darf nicht antizipiert werden, zumal Abschluss von TV für Tariffähigkeit von Bedeutung ist (2) Rechtskraft des Beschlusses erstreckt sich auf AG mit HausTV und deswegen Beteiligung nach Art. 103 I GG geboten ( Rechtliches Gehör ) (3) Verfahrensökonomie rechtfertigt Beschränkung der Beteiligung nicht (4) Arbeitgeber, die einen HausTV abgeschlossen haben, können Klage nach 9 TVG erheben und dann ohnehin Beteiligung nach 97 V 2 ArbGG erzwingen Folie: 7

mussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine

mussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter

Mehr

Die aktuelle Rechtsprechung zur Tariffähigkeit in der Leiharbeitsbranche. Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg

Die aktuelle Rechtsprechung zur Tariffähigkeit in der Leiharbeitsbranche. Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Die aktuelle Rechtsprechung zur Tariffähigkeit in der Leiharbeitsbranche Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Überblick Überblick I. Gesetzliche Ausgangslage Tarifverträge in der Leiharbeit

Mehr

BZA DGB Tarifgemeinschaft

BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifbereich/Branche Zeitarbeit BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA) Mitgliedsgewerkschaften des DGB: Industriegewerkschaft

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband

Mehr

Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose

Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose Zeitarbeit und Leiharbeit Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes oder zum Tarifdumping?! Jörg Wiedemuth,

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 1899/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren G K Prozessbevollmächtigte/r: D R GmbH - Kläger und Beschwerdeführer - gegen Firma L Z Office GmbH

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen

Mehr

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Tagung Leiharbeit Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Arbeitgeberverbände Zeitarbeit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Zur Frage der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP)

Zur Frage der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) Zur Frage der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) Vor dem Berliner Arbeitsgericht fand Anfang April 2009 in erster Instanz die Verhandlung zur

Mehr

An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, /2011 berichten wir über lesenswerte Urteile zu folgenden

An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, /2011 berichten wir über lesenswerte Urteile zu folgenden An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen Hannover, 24.02.2011 +49 (0) 511 98490-34 info@acu-nord.de ACU informiert - Recht 01/2011 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem ACU informiert

Mehr

elektronische Vorab-Fassung*

elektronische Vorab-Fassung* Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Dezember 10, 2012, /data/bt_vorab/1711738.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate

Mehr

Zeitarbeit in Deutschland

Zeitarbeit in Deutschland Zeitarbeit in Deutschland Zeitarbeit - eine prekäre Beschäftigungsform?!?!!! Branchenseminar Milchwirtschaft 24. - 29.Juni 2007 Bildungszentrum Oberjosbach Menschen erleben Unsicherheiten: 49 % der Deutsche

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Mehr

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster,

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster, Verhandlungsergebnis Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin, und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal

Mehr

Entgelt- tarifvertrag

Entgelt- tarifvertrag 15 tarifvertrag Entgelt- Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e. V.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

Mehr

LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11; 24 TaBV 1338/11; 24 TaBV 1368/11; 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11)

LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11; 24 TaBV 1338/11; 24 TaBV 1368/11; 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11) LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11; 24 TaBV 1338/11; 24 TaBV 1368/11; 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11) Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Ch. Gewerkschaften (CGZP) - Einordnung der

Mehr

Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus "equal pay"

Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus equal pay Seite 1 Dokument 1 von 1 Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus "equal pay" Gericht: LAG Düsseldorf Datum: 21.06.2012 Aktenzeichen: 13 Sa 319/12 Entscheidungsform:

Mehr

Tarifverhandlungen Leiharbeit. Vorstand FB Tarifpolitik

Tarifverhandlungen Leiharbeit. Vorstand FB Tarifpolitik Vorstand Gesetzliche Grundlage Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Grundsatz gleiches Geld für gleiche Arbeit verankert Eine Öffnungsklausel im AÜG hat verhindert, dass das gesetzliche Gleichbehandlungsgebot

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

Zeitarbeit Regulierung durch Tarifpolitik: Eine Zwischenbilanz

Zeitarbeit Regulierung durch Tarifpolitik: Eine Zwischenbilanz Zeitarbeit Regulierung durch Tarifpolitik: Eine Zwischenbilanz WSI Tariftagung 2007 Reinhard Dombre DGB-Bundesvorstand Arbeitgeberverbände Zeitarbeit BRD Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Bundesverband

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen

Mehr

2. Leiharbeit/ Werkverträge

2. Leiharbeit/ Werkverträge 2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung

Mehr

Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung

Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Datum:

Mehr

Tarifverträge Branchenzuschläge Praxishilfe

Tarifverträge Branchenzuschläge Praxishilfe 1 Einleitung: Branchenzuschläge und / oder Equal Pay 1 2 Was sind Branchenzuschläge und wie werden sie berechnet? 2 3 Branchen mit Zuschlagsregelungen 2 4 Die Höhe der Zuschläge im Detail 3 5 Häufige Fragen

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie

Mehr

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK)

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) Stand: April 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für Überlassungen von gewerblichen arbeitnehmern in der Druckindustrie (Tv BZ Druck gewerblich)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für Überlassungen von gewerblichen arbeitnehmern in der Druckindustrie (Tv BZ Druck gewerblich) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für Überlassungen von gewerblichen arbeitnehmern in der Druckindustrie (Tv BZ Druck gewerblich) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

BZO Seminar:Betriebsräte Brauereien 2/07

BZO Seminar:Betriebsräte Brauereien 2/07 BZO Seminar:Betriebsräte Brauereien 2/07 Leiharbeitnehmer/ Werkvertragsarbeitnehmer Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte 1 Inhalt Begriffe Bedeutung der Unterscheidung Abgrenzungskriterien Beteiligungsrechte

Mehr

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57 DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch

Mehr

ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN

ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE in der Arbeitnehmerüberlassung TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN in der Zeitarbeit Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Zeitarbeit Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung igz Stand: 29.05.2003 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Hüfferstrasse

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht

Newsletter Arbeitsrecht Inhalt Fehlende Tariffähigkeit der CGZP: Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer BAG, Beschluss vom 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10 Seite 2 Vorbereitung der Betriebsratswahl während der Arbeitszeit ArbG Kiel,

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Das ist Gute Zeitarbeit

Das ist Gute Zeitarbeit Das ist Gute Zeitarbeit Wie funktioniert die Zeitarbeit? Das Dreiecksverhältnis 2 Zeitarbeit: Ein Job wie (fast) jeder andere! Die große Gemeinsamkeit Zeitarbeit ist rechtlich betrachtet ein Arbeitsverhältnis,

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie IG Metall Vorstand Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie Abschluss: 22.05.2012 Gültig ab: 01.11.2012 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 3 Monate

Mehr

Workshop: 1. September 2009 in Hagen

Workshop: 1. September 2009 in Hagen Workshop: 1. September 2009 in Hagen Vom Vorurteil: Leiharbeit als Jobvernichter über Diskriminierung: moderner Sklavenhandel Zeitarbeit ist eine parasitäre Unternehmensform ähnlich wie die Tätigkeit von

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS. Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit in der IT-Branche

BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS. Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit in der IT-Branche BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Leiharbeit in der IT-Branche Lange Zeit stand Leiharbeit im Ruf, nur eine Arbeitsform

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

BLICKPUNKT ARBEIT UND WIRTSCHAFT

BLICKPUNKT ARBEIT UND WIRTSCHAFT Dr. Bruno Kaltenborn Wirtschaftsforschung und Politikberatung 2/2007 14. Dezember 2007 Leiharbeit: Neue Regulierung? Dr. Bruno Kaltenborn Kaltenborn@wipol.de Tel. 030/400 43 58-8 Nina Wielage Wielage@wipol.de

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Zusammenfassung TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Teil 1: Tarifvertrag Teil 2: Vereinbarung zur Änderung der Entgelttarifverträge Teil 3:

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS 11. MÄRZ 2014, GELSENKIRCHEN Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Projekt Servicehotline

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen

Mehr

Zukunft der Zeitarbeit

Zukunft der Zeitarbeit 6. ZAAR-Kongreß Zukunft der Zeitarbeit Freitag, 8. Mai 2009 Der 6. ZAAR-Kongreß, der den Titel Zukunft der Zeitarbeit trug, fand am 8. Mai 2009 am Münchener Nockherberg statt. Die Zeitarbeit ist nach Jahrzehnten

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht im WS 2015/16 Zeit der Veranstaltung: dienstags,

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall-

Mehr

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Grundsatz equal pay bzw. equal treatment Zeitarbeitnehmern sind vom ersten Einsatztag an die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des

Mehr

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Branchenzuschläge sorgen für eine Equal Pay ähnliche Tarifangleichung für Mitarbeiter in der Zeitarbeit und der Personaldienstleistung.

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) 27. August 2012 Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Schienenverkehrsbereich. (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Schienenverkehrsbereich. (TV BZ Eisenbahn) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

BAG, ABR 13/14

BAG, ABR 13/14 Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 26.01.2016, Az.: 1 ABR 13/14 Gericht: BAG Entscheidungsform: Beschluss Datum: 26.01.2016 Referenz: JurionRS 2016, 14749 Aktenzeichen: 1 ABR 13/14 Verfahrensgang: vorgehend:

Mehr

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 2: Die B-GmbH, ein Unternehmen der Dienstleistungsbranche, war bis zu ihrem wirksamen

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher www.henkel-leubecher.de info@henkel-leubecher.de 1 I. equal pay/equal treatment Wie es begann! 2 1. Gesetz zur

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich

Mehr

Bei welchen Unternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung? Welcher Tarifvertrag gilt für Personalüberlassung an DB-externe Unternehmen?

Bei welchen Unternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung? Welcher Tarifvertrag gilt für Personalüberlassung an DB-externe Unternehmen? Informationen für Kunden der DB Zeitarbeit GmbH Fragen und Antworten zur Tarifangleichung durch Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Mit den Branchenzuschlägen hat die Zeitarbeitsbranche die politische

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Hüfferstrasse 9-10, 48149 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. A. Einleitung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Untersuchung 6

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. A. Einleitung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Untersuchung 6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis X A. Einleitung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Untersuchung 6 B. Grundkonzeption der Arbeitnehmerüberlassung 9 I. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 9

Mehr

Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs?

Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs? Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs? Anspruch auf Sonderzahlung aus nachwirkendem Tarifvertrag nach Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung vgl. BAG NZA 2002, 41 und BAG NZA

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Besarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155

Mehr

Seite 1. Dokument 1 von 1

Seite 1. Dokument 1 von 1 Seite 1 Dokument 1 von 1 Bezugnahme auf die ab 01.01.10 abgeschlossenen Tarifverträge zwischen dem AMP und der CGZP, der CGM, der DHV, dem BIGD, dem ALEB sowie der medsonet ist mit dem Transparenzgebot

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Stand: Oktober 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Stand: Oktober 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

GmbH. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

GmbH. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Zusammenfassung TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Teil 1: Tarifvertrag Teil 2: Verfahrensregelung zur Anpassung des Branchenzuschlags Teil

Mehr

Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt?

Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt? Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt? Antwort: Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB verhandeln derzeit als DGB-Tarifgemeinschaft

Mehr

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab 01.12.2011 (30.04.2011) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Motive des Gesetzgebers Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit

Mehr

Der einstweilige Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren

Der einstweilige Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren VORTRAGSREIHE Mittwoch, 15. Dezember 2004 17 Uhr Dr. Johann Dunkl LAG München Vorsitzender Richter Der einstweilige Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ZAAR Infanteriestraße 8 80797

Mehr

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Mehr

Zeitarbeit. Ein Weg aus der Beschäftigungskrise unter neuen Rahmenbedingungen. Ariane Durian Geschäftsführerin CONNECT Personal-Service GmbH

Zeitarbeit. Ein Weg aus der Beschäftigungskrise unter neuen Rahmenbedingungen. Ariane Durian Geschäftsführerin CONNECT Personal-Service GmbH Titel Zeitarbeit Ein Weg aus der Beschäftigungskrise unter neuen Rahmenbedingungen Ariane Durian Geschäftsführerin CONNECT Personal-Service GmbH Mitglied des Bundesvorstandes des igz e.v. Universität Stuttgart,

Mehr

Rechtsvorschriften: 9, 10 AÜG, 307 BGB, 12 EFZG, 11 BUrlG, 130, 166, 169, 253, 295 ZPO

Rechtsvorschriften: 9, 10 AÜG, 307 BGB, 12 EFZG, 11 BUrlG, 130, 166, 169, 253, 295 ZPO LANDEARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 105/13 8 Ca 5775/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 06.11.2014 Rechtsvorschriften: 9, 10 AÜG, 307 BGB, 12 EFZG, 11 BUrlG, 130, 166, 169, 253, 295 ZPO Leitsatz: Während

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz- Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 424/12

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 424/12 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 13.03.2013, Az.: 5 AZR 424/12 Beginn der Verjährung des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay" Gericht: BAG Entscheidungsform: Urteil Datum: 13.03.2013 Referenz:

Mehr

Zusammenfassung der wesentlichen Teilergebnisse. von Prof. Dr. Rolf Wank

Zusammenfassung der wesentlichen Teilergebnisse. von Prof. Dr. Rolf Wank 1 Zusammenfassung der wesentlichen Teilergebnisse Auszug aus dem GUTACHTEN zur Gültigkeit der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen von Prof. Dr. Rolf Wank

Mehr

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 10.08.2009 wird zurückgewiesen.

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 10.08.2009 wird zurückgewiesen. LArbG Nürnberg, Beschluss v. 12.10.2010 7 TaBV 86/09 Titel: Einstellung - Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats Normenketten: BetrVG 95, 99, 93, 3 ArbGG 87 I, II, 66 I 100 Absatz 2 Satz 3 BetrVG 95

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)

Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) 123 Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) Was ist das? Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleih eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (die Verleihfirma) an eine andere Firma (den Entleiher). Die Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Betriebswirtschaftliche Wertsteigerung durch Zeitarbeit Prof. Dr. G. Ebert

Betriebswirtschaftliche Wertsteigerung durch Zeitarbeit Prof. Dr. G. Ebert Betriebswirtschaftliche Wertsteigerung durch Zeitarbeit? Prof. Dr. G. Ebert Folie 1 Aktueller Erkenntnisstand zur Zeitarbeit I Rechtliche Basis: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972. Mehrere Modifikationen,

Mehr

Bestellung eines Wahlvorstandes/ Gewerkschaft BetrVG 16 Abs. 2, 17 Abs. 4

Bestellung eines Wahlvorstandes/ Gewerkschaft BetrVG 16 Abs. 2, 17 Abs. 4 Bestellung eines Wahlvorstandes/ Gewerkschaft BetrVG 16 Abs. 2, 17 Abs. 4 Die Gewerkschaft ist im Sinne von 17 Abs. 4 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung Die Lage nach der Gesetzesreform und den CGZP-Entscheidungen des BAG

Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung Die Lage nach der Gesetzesreform und den CGZP-Entscheidungen des BAG Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung Die Lage nach der Gesetzesreform und den CGZP-Entscheidungen des BAG Neuigkeiten aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind in den vergangenen Wochen und Monaten

Mehr

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Oktober 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

Die Rechte des Betriebsrats im Kundenbetrieb in Bezug auf Zeitarbeitnehmer

Die Rechte des Betriebsrats im Kundenbetrieb in Bezug auf Zeitarbeitnehmer Die Rechte des Betriebsrats im Kundenbetrieb in Bezug auf Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitnehmer sind Angehörige des Betriebs ihres Arbeitgebers, des Verleihers, auch wenn sie im Betrieb des Entleihers tätig

Mehr