Wissen für Schlüsselfunktionen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wissen für Schlüsselfunktionen"

Transkript

1 Wissen für Schlüsselfunktionen Teil 5: Aufsichtsmaßnahmen vermeiden AL JUDr. Stanislava Saria, PhD. Gesellschaft für Versicherungsfachwissen Wien, 4. April 2017

2 Wann hat die FMA in den Geschäftsbetrieb einzugreifen? Allgemeine Eingriffstatbestände ( 275 VAG): 1. Anordnungen, die erforderlich und geeignet sind, um den Geschäftsbetrieb mit den für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften in Einklang zu halten, 2. Anordnungen, die erforderlich und geeignet sind, um Schwächen oder Unzulänglichkeiten zu beheben, die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren festgestellt wurden, 3. Anordnungen, die zur Wahrung der Interessen der Versicherten erforderlich und geeignet sind, um den Geschäftsbetrieb mit den anerkannten Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes von VU in Einklang zu halten. korrektive/präventive Maßnahmen? zb Sondervergütungen, Begünstigungsverträge, Versicherungsleistungen ohne Vertrag oder Schaden 2

3 Welche Maßnahmen hat das VU offenzulegen? Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Kapitalmanagement Angaben zu den vom Unternehmen beim Management seiner Eigenmittel zugrunde gelegten Zielen Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens Informationen zu der in Artikel 304 der Richtlinie 2009/138/EG vorgesehenen Option [Durationsbasierter Ansatz] Beschreibung des internen Modells Informationen über eine Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung oder eine wesentliche Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung 3

4 Offenlegung izm einem Kapitalaufschlag 277 Abs. 5 VAG Der Kapitalaufschlag wird der vom (R)VU berechneten Solvenzkapitalanforderung hinzugerechnet und dieser Betrag ersetzt die inadäquate Solvenzkapitalanforderung. Unbeschadet dessen wird der nach Abs. 1 Z 3 festgesetzte Kapitalaufschlag für die Zwecke der Berechnung der Risikomarge gemäß 161 nicht berücksichtigt. Art. 297 Abs. 2 lit. f) L2-VO Angaben zur Höhe etwaiger bei der Solvenzkapitalanforderung vorgenommener Kapitalaufschläge sowie präzise Angaben zu der von der betreffenden Aufsichtsbehörde hierfür angeführten Begründung 335 Abs. 18 (Übergangsbestimmung): (R)VU müssen den Anteil eines Kapitalaufschlages und die Auswirkung von unternehmensspezifischen Parametern, die das (R)VU gemäß 181 Abs. 1 anzuwenden hat, auf den Betrag der Solvenzkapitalanforderung bis zum 31. Dezember 2020, nicht gesondert im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß 241 veröffentlichen. 4

5 Kapitalaufschlag Nichteinhaltung SCR Eigenmittelbedeckung SCR Neu wesentliche Abweichung SCR 0,01 % reicht Kapitalaufschlag Aufsichtsmaßnahmen bei Nichteinhaltung des SCR/MCR 5

6 Offenlegung izm der Nichteinhaltung von MCR/SCR Nichtbedeckung des MCR: A) MCR bereits bedeckt: 1. Zeitraum und Höchstbetrag jeder Nichteinhaltung während des Berichtszeitraums, 2. Erläuterung der Gründe und Konsequenzen und allfällige Abhilfemaßnahmen 3. Erläuterung der Wirkung entsprechender Abhilfemaßnahmen Nichtbedeckung des SCR: A) SCR bereits bedeckt: 1. Zeitraum und Höchstbetrag jeder wesentlichen Nichteinhaltung während des Berichtszeitraums, 2. Erläuterung der Gründe und Konsequenzen und allfällige Abhilfemaßnahmen 3. Erläuterung der Wirkung entsprechender Abhilfemaßnahmen B) MCR noch immer unterschritten: wenn die Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung des Unternehmens in der Folge nicht korrigiert wurde, Betrag der Nichteinhaltung zum Zeitpunkt der Berichterstattung B) wesentliche Nichteinhaltung des SCR nicht beseitigt: Betrag der Nichteinhaltung zum Zeitpunkt der Berichterstattung 6

7 Welche Pläne legt das VU der Aufsicht vor? Solvabilität Eingriffsschwelle SOLVABILITÄTSPLAN x x Anzeige bei Gefahr der Nichtbedeckung SCR/MCR in den nächsten 3 Monaten SCR Anzeige, wenn die Bedeckung nicht mehr dauerhaft gewährleistet SANIERUNGSPLAN x MCR FINANZIERUNGSPLAN Vorlage von Plänen: 2 Monate 2 Monate 1 Monat Zeit 7

8 Wie schnell hat das VU zu handeln? Maßnahmen bei Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung: Sanierungsplan 279. (1) (2) Innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Nichtbedeckung der SCR hat das betroffene (R)VU der FMA einen realistischen Sanierungsplan zur Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse vorzulegen. Dieser Plan bedarf der Genehmigung der FMA und hat zu gewährleisten, dass innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung der Nichtbedeckung die SCR wieder bedeckt ist, indem 1. die anrechenbaren Eigenmittel mindestens auf die Höhe der SCR aufgestockt werden oder 2. das Risikoprofil entsprechend gesenkt wird. Die FMA kann diese Frist gegebenenfalls um weitere 3 Monate verlängern. (3) Sofern außergewöhnliche widrige Umstände gemäß Abs. 4 von der EIOPA festgestellt wurden, kann die FMA auf Antrag eines betroffenen (R)VU die in Abs. 2 genannte Frist unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich der durchschnittlichen Laufzeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, um maximal 7 Jahre verlängern. 8

9 Können diese Fristen verlängert werden? (R)VU, die einen wesentlichen Anteil am (ö) Markt oder an den betroffenen Geschäftsbereichen ausmachen, werden den Sanierungsplan voraussichtlich nicht erfüllen Vorliegen außergewöhnlicher widriger Umstände 1. ein unvorhergesehener heftiger und steiler Einbruch an den Finanzmärkten; 2. ein von dauerhaft niedrigen Zinssätzen geprägtes Umfeld oder 3. ein katastrophales Ereignis mit schweren Folgen. 6 Monate + 3 Monate + max. 7 Jahre X X X X Feststellung der Nichtbedeckung des SCR 93 Monate Wiederherstellung der gesunden Finanzverhältnisse 9

10 Welche Maßnahmen kann die FMA noch ergreifen? Beispiel: Maßnahmen in Bezug auf vst Rückstellungen ( 282 VAG): Auf Verlangen der FMA haben VU Folgendes nachzuweisen: 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer vst Rückstellungen gemäß dem 7. Hauptstück, 2. die Eignung und die Relevanz der verwendeten Methoden sowie 3. die Adäquanz der verwendeten statistischen Basisdaten. Entspricht die Berechnung der vst Rückstellungen nicht den Vorschriften gemäß dem 7. Hauptstücks, kann die FMA eine Erhöhung der vst Rückstellungen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag anordnen. 10

11 Ausweichstrategien?

12 1) Solvabilitäts- und Finanzlage richtig darstellen 12

13 2) Datenqualität verbessern? 13

14 3) Solvenzquoten im Gesamtkontext sehen 600% Solvenzquoten Solvency II 500% 400% 300% 200% 100% 0% 2016 Q Q Q4 14

15 und richtig interpretieren Bei der Interpretation der Solvenzquote sind die Konstruktionsfehler von Solvency II sowie die Unzulänglichkeiten der Modelle zu berücksichtigen, zb 1) Verwendung von LTG Maßnahmen (Abkehr von marktkonsistenter Bewertung, Verringerung der vt Rückstellungen), Surplus funds 2) Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern (unklar, ob das VU diese Effekte in der angegebenen Form tatsächlich verwenden kann) 3) Sensitivitäten (Volatilitäten?) 4) (keine) Berechnung mit negativen Zinsen (Überschätzung der Eigenmittel?) 5) Durationslücke zwischen der Passiv- und der Aktivseite 6) Inwieweit hat das VU das Best Estimate-Modell bereits optimiert? 7) Modellannahmen, Managementregeln, 15

16 4) Volatilität der Solvenzquote antizipieren 40% 30% Veränderung der Solvenzquoten: Die Balken sind jeweils der Größe nach geordnet => die Balken innerhalb einer Paarung beziehen sich deshalb idr nicht auf dasselbe (R)VU. 20% 10% 0% -10% -20% -30% bei einzelnen (R)VU bis knapp an 30 % innerhalb eines Q! 2016 Day 1 Reporting zu 2016 Q Q1 zu 2016 Q2 16

17 5) Mit negativen Zinsen rechnen (können) 3,500% EIOPA-Zinskurve (mit Volatilitätsanpassung) 3,000% 2,500% 2,000% 1,500% auch mit Volatilitätsanpassung 4 Jahre lang 1,000% negativ! 0,500% 0,000% ,500%

18 6) Das Konzept der Zinskurve hinterfragen ( LLP-Review ) => FMA-Praxisdialog vom : 18

19 7) (sonstige) Verbindlichkeiten korrekt ermitteln Aufteilung Passivseite ö VU Technical provisions Index-Linked and Unit-Linked 16,8% Technical provisions Non-Life 8,4% Financial liabilities other than debts owed to credit institutions 0,6% Deposits from reinsurers 1,5% Other Liability 15,6% Deferred tax liabilities 3,8% Rest of other Liability 6,0% Technical provisions - Life (excluding Index- Linked and Unit-Linked) 59,1% Subordinated liabilities 3,2% Reinsurance payables 0,5% Debts owed to credit institutions 0,1% 19

20 8) Eigenmittel vorausschauend managen Solvency I Solvency II Basis: UGB/VAG-Jahresabschluss Solvenzbilanz Form der Ermittlung: Vorsichtsprinzip: Grundkapital, Rücklagen, Ergänzungskapital (limitiert) Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven (Immobilien) nur mit Genehmigung der FMA Vorteile: Stabilere Eigenmittelsituation Nachteile: Nachvollziehbarkeit großteils aus Jahresabschluss gegeben Mangelnde Risikoorientierung Marktwertprinzip: Ermittlung durch die Umwertung der Aktiva & Passiva Ergänzende Eigenmittel (nachrangige Verbindlichkeiten) nur mit Genehmigung der FMA Klassifizierung in Tiers & Limitierung mit Eigenmitteln zu bedeckende Kapitalanforderungen abhängig vom Risikoprofil der VU Hohe Volatilität der Eigenmittel Verstärkte Abhängigkeiten (Bewertungsmethodik, Finanzmärkte, Annahmen in Modellen, Zinssensitivität) 20

21 Können Eigenmittel als bloße Residualgröße gemanagt werden? EIOPA-Leitlinien, EIOPA-BoS-14/253: 21

22 22

23 Wie vorausschauend müssen Eigenmittel prognostiziert werden? EIOPA-Leitlinien, EIOPA-BoS-14/253 23

24 Ausschüttungsstrategie? 170 VAG 2016 ( Ausschüttungssperre ): (2) Die Hauptversammlung hat den Bilanzgewinn gemäß 104 Abs. 4 zweiter Satz AktG von der Verteilung auszuschließen, insoweit die Verteilung zu einer Unterschreitung der zuletzt gemeldeten Solvenzkapitalanforderung führen würde. Aufgaben des AR ( 123 Abs 9 ivm Abs 8 VAG 2016): 6. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, 24

25 Wenn Du das Leben verstehen willst, blicke in die Vergangenheit. Wenn Du aber leben willst, musst Du Dich der Zukunft zuwenden! Sören Kierkegaard

26 In welchen Fällen sollen Ausschüttungen annulliert werden? Mögliche Anhaltspunkte: Welche Erkenntnisse für die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung in den kommenden Jahren brachte der Stresstest 2016 (insb. das Low for long -Szenario)? Wie realistisch sind die Szenarien, die im Zuge des Stresstests getestet wurden? 26

27 Mögliche Anhaltspunkte: Das anhaltend niedrige Zinsniveau zwingt die Lebensversicherungsunternehmen, ihre Rückstellungen in Form einer Zinszusatzrückstellung" nachzudotieren, um die zukünftig fällig werdenden Garantien erfüllen zu können. Wie lang reicht die bisher gebildete Zinszusatzrückstellung aus, um die Zinsgarantien bedienen zu können (vgl zb den nationalen Teil des Stresstests 2016)? Hypothetischer Verlauf: 27

28 Verantwortung des VUs, welcher Weg im Hinblick auf seine Risikosituation angemessen! 9) Spielräume izm SCR-Berechnung nutzen auf Antrag mit Genehmigung der FMA Internes Modell Art 112 Partielles Modell Art 113 Unt.spezif. Parameter Art 104 (7) Art 110 auf Antrag mit Genehmigung der FMA Art 119 RRL Aufforderung der FMA Art 117 RRL Aufforderung der FMA Art 118 RRL Standardformel ohne Genehmigung der FMA Art 109 Vereinfachungen 28

29 Conclusio Die Solvabilitätsquoten der ö (R)VU bewegen sich, trotz sehr volatiler Finanzmärkte und trotz der Herausforderungen aus dem Niedrigzinsumfeld, auf relativ hohem und stabilem Niveau (der Median der Solvabilitätsquoten aller ö (R)VU lag im Q bei 219 %). Bei der Beurteilung von Solvabilitätsquoten einzelner Unternehmen ist allerdings zu beachten, inwieweit von diesen die Long-Term-Guarantee-Maßnahmen in Anspruch genommen wurden. Außerdem ist die ökonomische Qualität der ausgewiesenen Eigenmittel kritisch zu hinterfragen (dies betrifft zb den Überschussfonds, die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern etc). Die potentielle Überschätzung der Eigenmittel erlaubt es den VU, relativ lange eine Solvenzquote von mehr als 100% auszuweisen. Damit besteht auch in Situationen, in denen potentielle Probleme absehbar sind, etwa die Möglichkeit, Dividenden auszuschütten. Damit schwächt das (R)VU seine Eigenmittelsituation, obwohl sie eigentlich gestärkt werden sollte. Die großen Volatilitäten der Solvenzquoten können außerdem zu einer (zwischenzeitigen) wesentlichen SCR-Unterdeckung führen, die im SFCR offenzulegen ist. Dem können die Schlüsselfunktionen insb. durch eine korrekte Darstellung der Finanz- und Solvalage und frühzeitige Beratung/Berichterstattung an den Vorstand entgegenwirken. 29

30

Leitlinien für die Verlängerung der Frist für die Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse im Falle außergewöhnlicher widriger Umstände

Leitlinien für die Verlängerung der Frist für die Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse im Falle außergewöhnlicher widriger Umstände EIOPA-BoS-15/108 DE Leitlinien für die Verlängerung der Frist für die Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse im Falle außergewöhnlicher widriger Umstände EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Vorstandes der FM A...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Vorstandes der FM A...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Vorwort des Vorstandes der FM A...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII I. Grundlagen der Versicherungsaufsicht... 1 A. Funktionen der Versicherungsaufsicht...1 1. Versichertenschutz...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Vorstandes der FMA...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Vorstandes der FMA...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Vorwort des Vorstandes der FMA...V Redaktion... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII I. Grundlagen der Versicherungsaufsicht... 1 A. Funktionen der Versicherungsaufsicht... 1 1. Versichertenschutz... 1 2.

Mehr

Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Themenrunde im Rahmen der BaFin Veranstaltung Solvency II Gut vorbereitet und startklar Pamela Schuermans, EIOPA Gruppenleiterin Versicherungsregulierung

Mehr

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA-BoS-15/111 DE Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu

Mehr

Modul 1 Governance. Dr. Stephan Korinek Finanzmarktaufsicht. Wien, 27. April 2015

Modul 1 Governance. Dr. Stephan Korinek Finanzmarktaufsicht. Wien, 27. April 2015 Modul 1 Governance Dr. Stephan Korinek Finanzmarktaufsicht Wien, 27. April 2015 Agenda 1. Compliance-Funktion und Interne Revisions-Funktion 2. Fit & proper 3. Aufsichtsmaßnahmen (inkl. capital add-on)

Mehr

Anhang I S Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte

Anhang I S Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Solvency II Umsetzungsperspektiven. Oskar Ulreich Finanzmarktaufsicht Wien, 29.November 2011

Solvency II Umsetzungsperspektiven. Oskar Ulreich Finanzmarktaufsicht Wien, 29.November 2011 Solvency II Umsetzungsperspektiven Oskar Ulreich Finanzmarktaufsicht Wien, 29.November 2011 Agenda 2012 2013 2014 Wien, 29. November 2011 2 ? Zeitplan? Es gibt keinen Zeitplan!! Wien, 29. November 2011

Mehr

Modul 5: Update VAG 2016 und V im Überblick

Modul 5: Update VAG 2016 und V im Überblick Modul 5: Update VAG 2016 und V im Überblick Dr. Stephan Korinek Finanzmarktaufsicht Wien, 5. November 2015 Agenda 1. Compliance-Funktion und Interne Revisions-Funktion 2. Fit & proper 3. Aufsichtsmaßnahmen

Mehr

Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern

Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern EIOPA-BoS-14/178 DE Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu

Mehr

Solvency II Solvenzquoten, Übergangsmaßnahmen und UFR. Hintergrundgespräch der DAV, 27. April 2017

Solvency II Solvenzquoten, Übergangsmaßnahmen und UFR. Hintergrundgespräch der DAV, 27. April 2017 Solvency II Solvenzquoten, Übergangsmaßnahmen und UFR Hintergrundgespräch der DAV, 27. April 2017 Solvency II Ziele von Solvency II: Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer Finanzmarktstabilität Vergleich

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate

Mehr

Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports

Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports Inhalt 2 1. Überblick 2. Hintergrund und Zielsetzung 3. Erkenntnisse des qualitativen Benchmarkings 4. Bewertung der SFCR durch die

Mehr

Über den Umgang mit der Aufsichtsleiter

Über den Umgang mit der Aufsichtsleiter Über den Umgang mit der Aufsichtsleiter Wolfgang Deichl Allianz Deutschland AG Agenda Über den Umgang mit der Aufsichtsleiter Rahmen: Was behandelt dieser Vortrag? Die Aufsichtsleiter im Überblick Form

Mehr

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Dr. Stephan Korinek AL, BL-Stv Universität Düsseldorf, Oktober 2017 Ziele Solvency II Quelle: Impact Assesment Report {COM(2007) 361 final} Agenda 1. Beispiele

Mehr

Leitlinien zu ergänzenden Eigenmitteln

Leitlinien zu ergänzenden Eigenmitteln EIOPA-BoS-14/167 DE Leitlinien zu ergänzenden Eigenmitteln EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu

Mehr

Die Solvenzkapitalanforderungen SCR

Die Solvenzkapitalanforderungen SCR Die Solvenzkapitalanforderungen SCR Die Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) für die Solvenzkapitalanforderungen erfordern umfangreiche Informationen und sind grundsätzlich jährlich zu transportieren.

Mehr

Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II

Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen

Mehr

Die Rolle des Abschlussprüfers im VAG 2016

Die Rolle des Abschlussprüfers im VAG 2016 www.pwc.com Fit 4 S II Die Rolle des Abschlussprüfers im VAG 2016 Liane Hirner Mai 2015 Agenda Die Rolle des Abschlussprüfers im VAG 2016 Zusätzliche Prüfpflichten des Abschlussprüfers in Österreich ab

Mehr

Solvency II and Nested Simulations - a Least-Squares Monte Carlo Approach

Solvency II and Nested Simulations - a Least-Squares Monte Carlo Approach Grafik and - a Least-Squares Monte Carlo Approach Khischgee Turbat Technische Universität Wien 17. Februar 2016 Grafik 1 2 3 4 Grafik 5 6 Inhalt Grafik Großprojekt der EU-Kommission gültig ab dem 1. Jänner

Mehr

Risikofreie Zinsstrukturkurve und Maßnahmen zu langfristigen Garantien aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Risikofreie Zinsstrukturkurve und Maßnahmen zu langfristigen Garantien aus aufsichtsrechtlicher Sicht und Maßnahmen zu langfristigen Garantien aus aufsichtsrechtlicher Sicht Lars Dieckhoff Principal expert Insurance policy Übersicht Risikofreie Zinsstrukturkurve Einleitung Relevante Finanzinstrumente Kreditrisikoanpassung

Mehr

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Solvency II - zu komplex für kleine und mittlere Versicherer? Informations- und Diskussionsveranstaltung der BaFin Bonn, den 7. Juni

Mehr

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert S.02.01.02 RegNr. 1021 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Geschäfts- oder Firmenwert R0010 Abgegrenzte Abschlusskosten R0020 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040

Mehr

Leitlinien zur Behandlung von verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

Leitlinien zur Behandlung von verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen EIOPA-BoS-14/170 DE Leitlinien zur Behandlung von verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. +

Mehr

EIOPA Interim Guidelines (IGL)

EIOPA Interim Guidelines (IGL) EIOPA Interim Guidelines (IGL) Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates gekürzte Version Sonja Lang Abt. II/3, Teamleiter: Datenmanagement & Analyse Finanzmarktaufsicht Kapitalanlage und

Mehr

Solvency II. Long Term Guarantees Assessment (LTGA)

Solvency II. Long Term Guarantees Assessment (LTGA) Solvency II Long Term Guarantees Assessment (LTGA) Peter Baumann Abteilung II/1 Österreichische Finanzmarktaufsicht EIOPA-Forum der FMA Wien, 4. Dezember 2012 Solvency II Bilanz SCR Eigenmittel Vermögenswerte

Mehr

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert S.02.01.02 RegNr. 1141 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Geschäfts- oder Firmenwert R0010 Abgegrenzte Abschlusskosten R0020 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040

Mehr

Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG

Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle in der Nichtlebenversicherung Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle Inhalt

Mehr

Überleitung des Mandatsbescheides vom 10. April 2016 auf die Bilanz (Einzelabschluss nach UGB/BWG) zum 31. Dezember Wien, am 29.

Überleitung des Mandatsbescheides vom 10. April 2016 auf die Bilanz (Einzelabschluss nach UGB/BWG) zum 31. Dezember Wien, am 29. Zusatzinformationen für Gläubiger Überleitung des Mandatsbescheides vom 10. April 2016 auf die Bilanz (Einzelabschluss nach UGB/BWG) zum 31. Dezember 2015 Wien, am 29. April 2016 FMA-Bescheid vom 10. April

Mehr

Anhang I Name des VU: R + V Lebensversicherung Aktiengesellschaft S RegNr.: 1141 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte

Anhang I Name des VU: R + V Lebensversicherung Aktiengesellschaft S RegNr.: 1141 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte S.02.01.02 RegNr.: 1141 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040 158.612 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien,

Mehr

Kapitalmanagement. SII - Wissen für Schlüsselfunktionen Christian Freibauer

Kapitalmanagement. SII - Wissen für Schlüsselfunktionen Christian Freibauer Kapitalmanagement SII - Wissen für Schlüsselfunktionen Christian Freibauer 16.03.2015 1 Agenda Eigenmittel Solvenzkapitalanforderung Mindestkapitalanforderung 2 Eigenmittel Bestimmung der ökonomischen

Mehr

Betreff: Hinweise zum Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

Betreff: Hinweise zum Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) BEREICH Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht GZ FMA-VU000.009/0015-VPQ/2017 (bitte immer anführen!) SACHBEARBEITER/IN Mag. Sabine Balogh-Preininger, PRM TELEFON (+43-1) 249 59-2103 TELEFAX

Mehr

QIS 5. Marktkonsistente Bewertung. Olaf Ermert, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Berlin, 8. September 2010

QIS 5. Marktkonsistente Bewertung. Olaf Ermert, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Berlin, 8. September 2010 QIS 5 Marktkonsistente Bewertung Olaf Ermert, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Berlin, 8. September 2010 Informationsveranstaltung QIS 5 24.09.2010 Seite 1 Marktkonsistente Bewertung Übersicht

Mehr

QUARTALSBERICHT Q2 2017

QUARTALSBERICHT Q2 2017 QUARTALSBERICHT Q2 217 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 28 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert

Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert S.02.01.02 RegNr. 1085 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Geschäfts- oder Firmenwert R0010 Abgegrenzte Abschlusskosten R0020 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040

Mehr

Copyright Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer All rights reserved VU 1/KFS VE 1

Copyright Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer All rights reserved VU 1/KFS VE 1 Muster einer Vollständigkeitserklärung für aufsichtsrechtliche Prüfungen ( 263 VAG) und den Bericht darüber ( aufsichtlicher Prüfungsbericht gemäß 264 Abs. 1 VAG) 1 (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1 von 7 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 118. (1) 1. (1) (2) (2) 1. 7. 1. 7. 7a. Informationen, die zweckdienlich sind, um die zusätzliche Beaufsichtigung gemäß

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Autorenverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Autorenverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Vorwort... V Autorenverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI A. Governance... 1 I. Allgemeine Anforderungen zum Governance-System (Georg Weinberger/ Taisiia Makarova)... 1 A. Anforderungen an das

Mehr

Anhang I Name des VU: Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft S RegNr.: 1021 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte

Anhang I Name des VU: Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft S RegNr.: 1021 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte S.02.01.02 RegNr.: 1021 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040 15.636 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien,

Mehr

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Ergebnisbericht des Ausschusses HUK Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Köln, 19. März 2018 Präambel Der Ausschuss HUK der Deutschen Aktuarvereinigung

Mehr

QUARTALSBERICHT Q1 2018

QUARTALSBERICHT Q1 2018 QUARTALSBERICHT Q1 218 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 26 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

QUARTALSBERICHT Q4 2017

QUARTALSBERICHT Q4 2017 QUARTALSBERICHT Q4 217 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 28 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Lebensversicherung

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Lebensversicherung Prüfungsordnung 4.0 Lebensversicherung 1 1 Jahresabschluss... 2 2 Rechnungsgrundlagen... 2 3 Überschussbeteiligung... 3 4 Risikoabsicherungen... 3 5 Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars und aktuarielle

Mehr

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010 S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte R0030 0 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 0 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

QUARTALSBERICHT Q3 2016

QUARTALSBERICHT Q3 2016 QUARTALSBERICHT Q3 2016 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 27 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

QUARTALSBERICHT Q1 2017

QUARTALSBERICHT Q1 2017 QUARTALSBERICHT Q1 217 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 27 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

ANHANG. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2017 COM(2017) 666 final ANNEX 1 ANHANG zu Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz

Mehr

Abkommen vom 10. Oktober 1989

Abkommen vom 10. Oktober 1989 Abkommen vom 10. Oktober 1989 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Beschluss

Mehr

Name des VU: Vereinigte Tierversicherung, Gesellschaft auf Anhang I

Name des VU: Vereinigte Tierversicherung, Gesellschaft auf Anhang I Name des VU: Vereinigte Tierver, Gesellschaft auf Anhang I Gegenseitigkeit S.02.01.02 Reg-Nr.: 5348 Bilanz Werte in TEUR Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente

Mehr

Solvency II und Rückversicherung

Solvency II und Rückversicherung Solvency II und Rückversicherung Wirkungsweise von Rückversicherung unter dem neuen Aufsichtsregime Dr. Andreas Märkert, Bereichsleiter, Group Risk Management - DFA Hannover Forum Hannover, 30. Juni 2015

Mehr

C0010 Immaterielle Vermögenswerte

C0010 Immaterielle Vermögenswerte Anhang I Name des VU: Vereinigte Tierver, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit S.02.01.02 Reg-Nr.: 5348 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche

Mehr

Hilfestellung zur Berechnung der latenten Steuern und deren risikoabsorbierender Wirkung in der Solvenzbilanz der QIS 4

Hilfestellung zur Berechnung der latenten Steuern und deren risikoabsorbierender Wirkung in der Solvenzbilanz der QIS 4 Vierte Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 4 QIS 4) Hilfestellung zur Berechnung der latenten Steuern und deren risikoabsorbierender Wirkung in

Mehr

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern in internen Modellen der LV unter Solvabilität II

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern in internen Modellen der LV unter Solvabilität II Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern in internen Modellen der LV unter Solvabilität II Tigran Kalberer (Milliman) Andreas Trusow (Generali) Vorbemerkung Latente Steuern in internen Modellen

Mehr

Auslegungsentscheidungen: ORSA. I. Anwendungsbereich

Auslegungsentscheidungen: ORSA. I. Anwendungsbereich Auslegungsentscheidungen: ORSA I. Anwendungsbereich 1 Diese Auslegungsentscheidung befasst sich mit dem Aufsichtssystem Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) und richtet sich deshalb an alle inländischen

Mehr

Solvency II verstehen Anwendungserfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven

Solvency II verstehen Anwendungserfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven Presseworkshop Solvency II verstehen Anwendungserfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven Uwe Ludka Vorsitzender des GDV-Ausschusses Finanzregulierung und Mitglied im GDV-Präsidialausschuss Unternehmenssteuerung

Mehr

QUARTALSBERICHT Q2 2016

QUARTALSBERICHT Q2 2016 QUARTALSBERICHT Q2 2016 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 26 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 216 als EU-einheitliches Solvenzsystem für

Mehr

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Dr. Roman Schulze, KPMG 1 Quo vadis, Zinskurve? Marktrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Zinsänderungsrisiko Aktienrisiko

Mehr

Auslagerung unter Solvency II Wichtiger Bestandteil der Geschäftsstrategie

Auslagerung unter Solvency II Wichtiger Bestandteil der Geschäftsstrategie Auslagerung unter Solvency II Wichtiger Bestandteil der Geschäftsstrategie Versicherungstechnik neue Wege zum Erfolg 17./18. Oktober 2017 Dr. Dietmar Kohlruss & Maxym Shyian Der Winter naht: es ist bald

Mehr

SOLVENCY-II- BERICHTERSTATTUNG AUS SICHT EINER RATINGAGENTUR

SOLVENCY-II- BERICHTERSTATTUNG AUS SICHT EINER RATINGAGENTUR SOLVENCY-II- BERICHTERSTATTUNG AUS SICHT EINER RATINGAGENTUR ISS DÜVA-Anwendertreffen ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH. Venloer Straße 301-303. 50823 Köln. www.assekurata.de AUSGANGSLAGE Versicherer

Mehr

Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG

Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Dr. Werner Kerkloh Das neue VAG = Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 Umsetzung der

Mehr

Interne Modelle unter Solvency II

Interne Modelle unter Solvency II Interne Modelle unter Solvency II Erfahrungen aus Vorantragsphase und IMAP Olaf Weiss, BaFin Zu meiner Person Physiker, Schaden-Aktuar BaFin-Mitarbeiter seit 2008 Tätig in der Abteilung QRM Quantitative

Mehr

Leitlinien zu Sonderverbänden

Leitlinien zu Sonderverbänden EIOPA-BoS-14/169 DE Leitlinien zu Sonderverbänden EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/

Mehr

RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB

RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB H E A LT H W E A LT H CAREER RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB PEN S I O N S-, A B F ER T I G U N G S-, JUBIL ÄUMSGELD- UND ÄHNLICHE PERSONALRÜCKSTELLUNGEN 13. J U L I 2 015 NEUE REGELUNGEN FÜR IHRE UGB- BILANZIERUNG

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung EIOPA-BoS-14/259 DE Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19;

Mehr

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die versicherungsmathematische Bestätigung, den Erläuterungsbericht und den Angemessenheitsbericht des Verantwortlichen Aktuars (Aktuarverordnung - AktuarV) AktuarV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Mag. Alexander Peschetz. Fit 4 S II - Modul V: Update: VAG Neu und Verordnungen im Überblick. Aktueller Stand auf europäischer und nationaler Ebene

Mag. Alexander Peschetz. Fit 4 S II - Modul V: Update: VAG Neu und Verordnungen im Überblick. Aktueller Stand auf europäischer und nationaler Ebene Mag. Alexander Peschetz Fit 4 S II - Modul V: Update: VAG Neu und Verordnungen im Überblick Aktueller Stand auf europäischer und nationaler Ebene Programm des Vortrages 1. Überblick Europäischer - Lamfalussy-Struktur

Mehr

Renditeoptimierung trotz Solvency II

Renditeoptimierung trotz Solvency II Renditeoptimierung trotz Solvency II Investmententscheidungen und die Auswirkungen auf die Solvabilitätsquote Marco Ehlscheid, Dr. Matthias Wolf Nikolaus q x -Club, 06. Dezember 2016, Köln Deutsche Lebensversicherer

Mehr

Erste Erkenntnisse aus den Sparten unter Solvency II

Erste Erkenntnisse aus den Sparten unter Solvency II Erste Erkenntnisse aus den Sparten unter Solvency II Anlage zur Pressemitteilung vom Im Rahmen des neuen Aufsichtsregimes Solvency II haben die Versicherungsunternehmen im Mai 2016 erstmals gegenüber der

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2017 micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen Luise-Ullrich-Straße 14 80636 München Finanzamt: München(143) Körpersch./Pers. Steuer-Nr: 143/101/22263

Mehr

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA The heart of Solvency II (EIOPA) xxx Folie 2 ORSA rechtliche Anforderungen Teil des System of Governance Geregelt in Artikel 45 der Rahmenrichtlinie

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 28. Jahrgang Potsdam, den 25. April 2017 Nummer 10 Gesetz zur Neuregelung der Aufsicht über die Versorgungseinrichtungen der Freien

Mehr

Abkürzungsverzeichnis und Glossar zum Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

Abkürzungsverzeichnis und Glossar zum Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Abkürzungsverzeichnis und Glossar zum Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 3-S-Konzept Kundennutzenkonzept der Sparkassen DirektVersicherung AG, das aus 3 S besteht: Sparpreise, Service, Sicherheit

Mehr

QUARTALSBERICHT Q1 2016

QUARTALSBERICHT Q1 2016 QUARTALSBERICHT Q1 2016 VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Seite 1 von 27 INHALTSVERZEICHNIS 1. Executive Summary... 3 2. Verrechnete Prämien im Versicherungsmarkt Österreich... 4 2.1. Gesamtrechnung... 4 2.2. Lebensversicherung...

Mehr

SFCR Umstände & Umsetzung

SFCR Umstände & Umsetzung SFCR Umstände & Umsetzung Stephan Otzen Wort & Zahl Unternehmensberatung GmbH max99 September 2015 Agenda Ausgangslage Erstellen des SFCR 2 Transparenzanspruch von Solvency 2 Einer der Eckpfeiler von Solvency

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Krankenversicherung

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Krankenversicherung Prüfungsordnung 4.0 Krankenversicherung 1 1 Regulatorische Rahmenbedingungen der Kalkulation... 2 2 Rechnungsgrundlagen... 2 3 Besonderheiten der Kalkulation... 3 4 Solidartarife inkl. PPV... 3 Krankenversicherung

Mehr

FMA Mitteilung 2013/1

FMA Mitteilung 2013/1 FMA Mitteilung 2013/1 Diese Mitteilung enthält einen Überblick über die Leitlinien (Guidelines), welche durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Leitlinien zur Gruppensolvabilität

Leitlinien zur Gruppensolvabilität EIOPA-BoS-14/181 DE Leitlinien zur Gruppensolvabilität EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site:

Mehr

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter

Mehr

Eigenmittel (OF.1.-OF.4.) Seite 1

Eigenmittel (OF.1.-OF.4.) Seite 1 Eigenmittel (OF.1.-OF.4.) Seite 1 Eigenmittel (OF.1.-OF.4.) Seite 2 Excess of assets over liabilities (1) Berechnung des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten -> Tier 1 Basiseigenmittel

Mehr

Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest

Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest Scope des Stresstests 1. Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantien 1 anbieten Szenarien zu übermittelnde Dateien

Mehr

BEREICH Versicherungsaufsicht und

BEREICH Versicherungsaufsicht und An den VVO Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs BEREICH Versicherungsaufsicht und Pensionsassenaufsicht GZ FMA-VU000.110/0003-VPQ/2015 (bitte immer anführen!) SACHBEARBEITER/IN Dr. Martin Hahn

Mehr

C0010 Immaterielle Vermögenswerte

C0010 Immaterielle Vermögenswerte Anhang I Name des VU: KRAVAG-SACH Ver des Deutschen Kraftverkehrs Versverein auf Gegenseitigkeit S.02.01.02 RegNr.: 5399 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030

Mehr

Anhang I Name des VU: KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft S RegNr.: 5058 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte R0060

Anhang I Name des VU: KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft S RegNr.: 5058 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte R0060 Anhang I Name des VU: KRAVAG-ALLGEMEINE Vers-Aktiengesellschaft S.02.01.02 RegNr.: 5058 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040

Mehr

RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN

RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN INHALTSVERZEICHNIS I. RENTENVERSICHERUNG... 3 II. SONSTIGE LEBENSVERSICHERUNG... 4 III. KRANKENVERSICHERUNG NACH ART DER LEBENSVERSICHERUNG... 5 IV. RECHNUNGSGRUNDLAGEN

Mehr

EY Studie zum Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) in der österreichischen Versicherungsbranche. Juni 2017

EY Studie zum Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) in der österreichischen Versicherungsbranche. Juni 2017 EY Studie zum Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) in der österreichischen Versicherungsbranche Juni 2017 1 Inhalt 1. Ziele und methodisches Vorgehen 2. Zusammenfassung 3. Quantitative Ergebnisse

Mehr

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie

Mehr

ALM, Risikotragfähigkeit und internes Limitsystem aus Sicht der FMA

ALM, Risikotragfähigkeit und internes Limitsystem aus Sicht der FMA ALM, Risikotragfähigkeit und internes Limitsystem aus Sicht der FMA Wien April 2016 Agenda Risikotragfähigkeit Das Limitsystem ALM 2 Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit ist eine zentraler Bestandteil

Mehr