Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
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1 Seite 369 Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien und Wissenschaft, Forschung und Kunst Teil I B 1234 A Nummer 19 Ausgegeben in München am 17. Oktober 2005 Jahrgang 2005 I n h a l t Seite I. Rechtsvorschriften II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Änderung der Bekanntmachung über die Einstellung und Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Bildungs- und Beherbergungsstätten für Jugendliche in Bayern Hochschulzugang und Fachhochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen Zulassung von Lernmitteln Berichtigung III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
2 370 KWMBl I Nr. 19/2005 II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien und Wissenschaft, Forschung und Kunst UK Änderung der Bekanntmachung über die Einstellung und Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund Unterrichtswesen vom 19. August 2005 VII.8-5 P Die Bekanntmachung über die Einstellung und Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund Unterrichtswesen vom 12. April 1989 (KWMBl I S. 78, ber. S. 112), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24. November 1994 (KWMBl I S. 513), wird wie folgt geändert: I. 1. In der Überschrift wird das Wort Lehrer ersetzt durch das Wort Lehrkräften. 2. In Nrn. 1.1 und 1.3 wird die Abkürzung ZAPOgFlB jeweils ersetzt durch die Abkürzung ZAPOFlB. 3. In Nr. 1.1 wird bei der Aufzählung der Schulart beim Lehramt an Gymnasien nach dem Wort Fachakademien 1) eingefügt. Die entsprechende Fußnote 1 lautet 1) ausgenommen in Wirtschaftsfächern. 4. In Nr wird der vierte Spiegelstrich gestrichen. 5. In Nr erhält der (bisher) fünfte Spiegelstrich folgende Fassung: Altenpflegerinnen, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheitsund Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger und Angehörige vergleichbarer Berufe des Gesundheitswesens sowie Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Angehörige vergleichbarer Berufe der Sozialpflege, die mindestens 5 Jahre in ihrem Beruf tätig waren, für den ihrer Ausbildung entsprechenden fachpraktischen Unterricht an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und an sozialpflegerischen Fachschulen sowie für die Betreuung der fachpraktischen Ausbildung in Einrichtungen außerhalb der Schule; 6. In Nr werden die Worte 3 Abs. 2 ZAPOgFlB ersetzt durch die Worte 3 Abs. 1 ZAPOFlB. 7. In Nr werden die Worte Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, staatlich anerkannte Altenpflegerinnen oder Altenpfleger oder in einem vergleichbaren Beruf des Gesundheitswesens oder der Sozialpflege ersetzt durch die Worte Altenpflegerinnen, Altenpfleger, Gesundheitsund Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger und Angehörige vergleichbarer Berufe des Gesundheitswesens sowie Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Angehörige vergleichbarer Berufe der Sozialpflege. 8. In Nr werden die Worte kann ausnahmsweise genehmigt werden, wenn ersetzt durch die Worte kann genehmigt werden, wenn sie in der vom Staatsministerium herausgegebenen Lehrerliste aufgeführt sind, oder ausnahmsweise auch dann, wenn. 9. Nr. 2.2 erhält folgende Fassung: 2.2 Die Einstellung und Verwendung von Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien kann an Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen genehmigt werden, wenn in den Unterrichtsfächern, auf die sich Vorbildung und Ausbildung beziehen, keine Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen zur Verfügung stehen; an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen ist ein Einsatz im kaufmännischen Unterricht nicht möglich. Die Einstellung und Verwendung von Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen an Wirtschaftsschulen kann mit Ausnahme der kaufmännischen Fächer genehmigt werden, wenn in den Unterrichtsfächern, auf die sich Vorbildung und Ausbildung beziehen, keine Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien zur Verfügung stehen.
3 KWMBl I Nr. 19/ Nr. 3.3 wird gestrichen. 11. In Nr. 4.1 wird das Wort Berufsaufbauschulen, gestrichen. 12. Nr. 4.2 wird wie folgt gefasst: 4.2 für Fachoberschulen und Berufsoberschulen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2005 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Genehmigungen bleiben unberührt. KWMBl I 2005 S UK Bildungs- und Beherbergungsstätten für Jugendliche in Bayern vom 19. September 2005 Nr. II.7-5 K Das Verzeichnis über die Bildungs- und Beherbergungsstätten für Jugendliche in Bayern, letzte Auflage 1996, wurde aktualisiert und neu veröffentlicht. Das Verzeichnis liegt nicht mehr als Broschüre vor sondern ausschließlich als Verzeichnis im Internet mit der Adresse Das Verzeichnis umfasst mit über 600 Eintragungen alle Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und weitere Beherbergungsstätten der Jugendringe und Jugendverbände in Bayern, die für schulische Veranstaltungen oder Bildungsarbeit oder Freizeiten für Jugendliche geeignet sind und zur Verfügung stehen. Das Programm bietet alle relevanten Informationen zu den erfassten Häusern und ermöglicht eine rasche Recherche nach Region, Lage, Preis, Raumangebot, Ausstattung, Verpflegung und weiteren Kriterien. Möglich ist auch eine Auswahl nach Favoriten oder nach der aktuellen Belegung. Das Programm erlaubt auch über eine Anfrage oder sofortige Buchung bei den ausgewählten Einrichtungen. Das Verzeichnis wird laufend vom Verlag Ludwig und dem Bayerischen Jugendring aktualisiert und kann von den Schulen und den Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen kostenlos genutzt werden UK Hochschulzugang und Fachhochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen vom 21. September 2005 Nr. VI.1-VII.9- S I. Die Bekanntmachungen 1. des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Oktober 1981 betreffend Grundsätze für den Zugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an Fachhochschulen im Freistaat Bayern (KMBl I S. 734), geändert durch Bekanntmachung vom 2. Januar 1984 (KMBl I S.30), und 2. des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19. Dezember 1996 betreffend Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. Januar 1996 ; Anerkennungsprüfung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen (KWMBl I 1997 S. 26) werden aufgehoben. II. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft UK Zulassung von Lernmitteln vom 5. Oktober 2005 Nr. III.6-5 S Die nachstehend aufgeführten Lernmittel werden zum Gebrauch im Unterricht an den bayerischen Schulen für die im Einzelnen angegebenen Schularten zugelassen. Die mit * gekennzeichneten Werke verwenden die neue Rechtschreibung.
4 372 KWMBl I Nr. 19/2005 Lernmittelfreie Lernmittel Allgemein bildende Schulen Hauptschule Arbeit Wirtschaft Technik *AWT aktuell, Ausg. B: 6: v. Klose u.a., BN 88206, 1. Aufl. 05, 14,95 A, ZN 174/05-V Wolf im Bildungsverlag EINS, Troisdorf: *Wege zum Beruf, v. Frauenknecht u.a.: 6: BN 26800, 1. Aufl. 05, 15,90 A, ZN 175/05-V Kommunikationstechnischer Bereich Wolf im Bildungsverlag EINS, Troisdorf: *Textverarbeitung, v. Brem u.a.: 9 Plus: BN 73104, 1. Aufl. 05, 19,90 A, ZN 155/05-V, zugel. f.d. Jgst. 9 u. M9 Förderschulen und Schulen für Kranke Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Allgemein bildender Unterricht Verlag Handwerk und Technik, Hamburg: *Rechnen zur Vorbereitung auf den Beruf, v. Dallmann/Bardy, BN 20117, 8. Aufl. 05, 18,20 A, ZN 74/83-SB, zugel. f.d. FS Lernen Fachunterricht Verlag Handwerk und Technik, Hamburg: *Nahrungszubereitung mit System, Privathaushalt Großhaushalt, v. Sauer, BN 4825, 4. überarb. Aufl. 05, 25,80 A, ZN 17/03-SB, zugel. f.d. FS Lernen Realschule Mathematik *X Quadrat Mathematik, v. Gierse u.a.: 10 I: BN 83310, 1. Aufl. 05, 19,95 A, ZN 171/05-R6 Gymnasium Mathematik *Mathematik anschaulich, hrsg. v. Barth/Ossiander: 7: BN 03207, 1. Aufl. 05, 16,95 A, ZN 170/05-G8 Natur und Technik Schroedel Verlag, Braunschweig: *Netzwerk, Bayern: Naturwissenschaftliches Arbeiten 5: hrsg. v. Jungbauer, BN 86533, Aufl. 05/Druck A 2, 9,95 A, ZN 156/05-G8 Religionslehre katholisch Auer Verlag, Donauwörth *Leben gestalten, hrsg. v. Gruber: 7: BN 3776, 1. Aufl. 05, 14,80 A, ZN 114/05-G8 Berufliche Schulen Berufsfachschulen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Elsevier Urban & Fischer, München: Die nachfolgend genannten Werke gelten nach 17 Abs. 2 ZLV in ihrer bezeichneten Auflage weiterhin als zugelassen: *Altenpflege konkret Sozialwissenschaften, hrsg. v. Stanjek, BN 46581, 3. Aufl. 05, 35 A, ZN 299/98-BF, zugel. an BFS f. Altenpflege *Krankheits- und Medikamentenlehre für die Altenpflege, v. Fries, BN 47230, 4. überarb. u. erg. Aufl. 05, 32 A, ZN 99/98-BF, zugel. an BFS f. Altenpflege Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten Winklers Verlag im Westermann Schulbuchverlag, Darmstadt: *Industrielles Rechnungswesen IKR, v. Schmolke/ Deitermann, BN 6652, 33. durchges. Aufl. 05, 32,20 A, ZN 177/88-BF(F) Fachschulen Fachschule für Datenverarbeitung Winklers Verlag im Westermann Schulbuchverlag, Darmstadt: *Industrielles Rechnungswesen IKR, v. Schmolke/ Deitermann, BN 6652, 33. durchges. Aufl. 05, 32,20 A, ZN 119/92-F(BF), zugel. in Betriebswirtschaft u. Rechnungswesen (Ergänzungsunterricht)
5 KWMBl I Nr. 19/ Rechtslehre Fachoberschule/ Berufsoberschule Merkur Verlag, Rinteln: *Rechtskunde, v. Jaschinski/Hey, BN , 2. akt. u. erw. Aufl. 05, 23,80 A, ZN 180/05-FO, zugel. f.d. Ausbildungsricht. Wirtschaft Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel Berufliche Schulen Fachoberschule/ Berufsoberschule Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Merkur Verlag, Rinteln: *Praxisorientierte Übungen mit einem ERP-Programm, v. Kerber u.a., BN , 2. Aufl. 05, 8 A, ZN 195/05-FO/BO, zugel. an FOS d. Ausbildungsricht. Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege bzw. f.d. Jgst. 12 an BOS d. Ausbildungsricht. Wirtschaft Die Zulassung der Unterrichtswerke tritt am 17. Oktober 2005 in Kraft. E r h a r d Ministerialdirektor UK Berichtigung Die Bekanntmachung Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 27. Juli 2005 (KWMBl I S. 246) wird wie folgt berichtigt: Statt: Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 27. Juli 2004 Nr. VI.4-5 S muss es richtig heißen: vom 27. Juli 2005 Nr. VI.4-5 S München, den 19. September 2005 M a y e r Ministerialrat
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