Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Braunschweig

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1 Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Braunschweig Oberlandesgericht Braunschweig, Bankplatz 6 Ein kleiner Wegweiser durch die Praxis der Juristenausbildung für Referendarinnen und Referendare am OLG Braunschweig Impressum Herausgeber: Der Personalrat der Referendare beim OLG Braunschweig Redaktion: Christoph Suding, Nora Liedtke, Donovan Lippe Idee und Layout: Tibor Pirschel Überarbeitet von Christian Rettkowski, Christina Schüller und Luka Lauenroth 4.Überarbeitung,Braunschweig, März 2018 Anregungen bitte an referendarpersonalrat_olg_bs@gmx.de 1

2 Liebe Kollegin, lieber Kollege, herzlich Willkommen zum Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig! Nach dem Ende des Studiums steht nunmehr der nächste große Schritt auf dem Weg zum Volljuristen an das zweite Staatexamen. Ob nun in Braunschweig oder Göttingen, in beiden Landgerichtsbezirken werdet ihr nun gemeinsam mit euren alten und neuen Kollegen aus den verschiedensten Teilen Niedersachsens und Deutschlands gemeinsam lernen, praktisch arbeiten und eine tolle Zeit haben. Auch im Referendariat seid ihr dabei nicht auf euch alleine gestellt. Der Referendarpersonalrat ist ähnlich des Fachschaftsrates an der Uni ein Gremium, welches euch nicht nur repräsentiert, sondern auch bei Fragen und Anliegen aller Art für euch da ist. Der Personalrat besteht immer aus 3 Personen, für die Wahlperiode 2018/2019 sind es: Inga Denecke OLG Braunschweig Adriana Djuric OLG Braunschweig Cathleen Farr OLG Braunschweig Der Personalrat der Referendare wird von der Verwaltung bei referendarspezifischen Fragen angehört und an bestimmten Verfahren beteiligt. Wir vermitteln aber auch zwischen Euch auf der einen Seite und Euren Ausbildungsleitern, AG-Leitern und Dienststellen auf der anderen Seite, wenn es mal Konflikte geben sollte, die Du allein nicht mehr lösen kannst. Ihr könnt Euch also jederzeit gerne an uns wenden, wenn Ihr meint, Hilfe zu brauchen. Wenn Ihr Ideen habt, wie etwa die Ausbildung verbessert werden könnte, sind wir jederzeit für Anregungen dankbar. Vielleicht habt Ihr auch Vorschläge für gemeinsame Veranstaltungen oder Ähnliches. Wir sind für alles offen. Du interessierst Dich für die Arbeit des Personalrats? Dann bist Du bei uns herzlich willkommen, ruf einfach an oder schick eine . Und keine Angst! Man schafft es problemlos neben den sonstigen Verpflichtungen. Die Personalratswahlen finden übrigens im März eines jeden Jahres statt. Aktuelle Informationen finden sich am schwarzen Brett neben der Bibliothek des LG Braunschweig und des LG Göttingen. Dein Personalrat 2

3 Kontaktdaten Personalrat der Referendare beim Oberlandesgericht Braunschweig Bankplatz Braunschweig referendarpersonalrat_olg_bs@gmx.de Kontakt zur Referendarabteilung: Oberlandesgericht Braunschweig Bankplatz Braunschweig Herr Schüneman und Frau Paß Tel. 0531/ und ( Service-Einheit für Urlaubsanträge, Krankmeldungen usw.) Fax: 0531/ OLGBS.Poststelle@justiz.niedersachsen.de 3

4 INHALTSVERZEICHNIS I. Die Arbeitsgemeinschaften und die Arbeit beim Ausbilder Am Arbeitsplatz Die Praxis Die Arbeitsgemeinschaft Die Theorie... 6 II. Die Stationen Die erste Station Das Zivilgericht erster Instanz Die zweite Station Die Staatsanwaltschaft Die dritte Station Die Verwaltung Die vierte Station Der Anwaltsberuf Die fünfte Station Die Qual der Wahl III. Das 2. Staatsexamen Die Klausuren Die mündliche Prüfung IV. Die Zeugnisse Von wem erhalte ich ein Zeugnis? Welche Bedeutung haben diese Zeugnisse? Was wird benotet? Wann muss das Zeugnis vorliegen? Wie kann man sich notfalls wehren? Examenszeugnis V. Ausbilderwechsel VI. Station in anderen Bundesländern und im Ausland VII. AG-Fahrt VIII. Referendarseminare IX. Studientag X. Unterhaltsbeihilfe, Reisekosten und sonstige finanzielle Aspekte Unterhaltsbeihilfe Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen Kaufkraftausgleich Reisekostenerstattung Trennungsgeld Krankheit Nebentätigkeit Urlaub XI. Weitere Infos, Schnellübersicht, Adressen, Tipps

5 1. Referendarabteilung im Gebäude des AG Referendarabteilung im Internet Für Besoldung und Bezüge Informationsmöglichkeiten zu Ausbildungsstellen im Ausland Bücher und Bibliotheken Tipps für einen guten Start XII. Schlusswort

6 I. Die Arbeitsgemeinschaften und die Arbeit beim Ausbilder Die Ausbildung im Referendariat erfolgt zweigleisig durch praktische und theoretische Ausbildung. Eure aktuellen Ansprechpartner für das Referendariat könnt Ihr entnehmen. 1. Am Arbeitsplatz Die Praxis Die Praxis erlebst Du bei einem Ausbilder am Arbeitsplatz, dem Du normalerweise als einziger Referendar zugeordnet bist. Die absolute Ausnahme ist, dass ein Ausbilder zwei Referendare hat. Hier wirst Du alles lernen können, was die Praxis ausmacht. Du sollst Dich in die Position eines Richters, (Staats-) Anwaltes oder Verwaltungsbeamten versetzen können. Dafür übernimmst Du je nach Station verschiedenste Aufgaben. Vor allem tust Du aber eins: Du bearbeitest Akten. Das Besondere an der Situation ist, dass es sich um eine 1 zu 1-Situation handelt. Das bedeutet, eine sehr individuelle Ausbildung ist möglich. Normalerweise besteht also die Möglichkeit, die Ausbildung Deinen Interessen anzupassen. Es besteht aber zugleich die Gefahr, mit dem jeweiligen Gegenüber, menschlich wie beruflich nicht klar zu kommen oder gar in heftigen Streit zu verfallen. In jedem Fall sind diese Monate eine echte Herausforderung. Man kann auch schon im Vorfeld einmal bei dem neuen Ausbilder vorbeischauen oder ihn sich in einer Verhandlung ansehen und offen über die eigene Vorstellung vom Referendariat sprechen. Das beugt Konflikten vor, weil man sich rechtzeitig beschnuppern und übereinstimmende Interessen abklopfen kann. Solltet Ihr dennoch einem Ausbilder oder einer Ausbilderin zugewiesen werden, mit dem Ihr partout nicht zurechtkommt, wendet Euch zunächst an Euren AG-Leiter oder Eure AG- Leiterin, ob diese/r eventuell in einem Vier- oder Sechs-Augen-Gespräch zur Klärung Eures Problems beitragen kann. Hat das auch nicht zur Besserung der Stimmung beigetragen, können wir vielleicht vermittelnd helfen. Zum Ausbilderwechsel findest Du mehr auf Seite Die Arbeitsgemeinschaft Die Theorie Die Stationsausbildung (also die Ausbildung am Arbeitsplatz) wird von den Arbeitsgemeinschaften begleitet; sie finden bis auf die Eingangsphasen etwa einmal wöchentlich statt. Unter AG ist etwas völlig anderes zu verstehen, als noch in der Uni: AG en sind eine allen anderen Dienstveranstaltungen vorgehende schulähnliche Pflichtveranstaltung. Man sollte sein Erscheinen dort durchaus ernst nehmen. Denn Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt und können vom OLG mit Sanktionen (Gehaltskürzung) belegt werden; auch wenn dies praktisch extrem selten vorkommt. Außerdem tragen die AG en erfahrungsgemäß grundlegend dazu bei, den wichtigsten Stoff für das 2. Examen zu vermitteln. Ein regelmäßiges Erscheinen dient Dir also letztlich selbst und kann hohen Repetitorkosten (ja sie gibt es auch für das Zweite) vorbeugen. Natürlich hängt die Qualität der einzelnen AG en entscheidend vom jeweiligen AG-Leiter ab. Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte AG hast Du grundsätzlich nicht. Auf objektiv erkennbare Umstände wird normalerweise von Seiten der Referendarabteilung des OLG ohnehin Rücksicht genommen. Jedoch kommt es in den Pflichtstationen vor, dass Du als Braunschweiger in eine Göttinger AG oder als Göttinger in eine Braunschweiger AG gesteckt wirst, weil Du es aus persönlichen Gründen wünschst oder die Ausbildungssituation es fordert. Falls Du mit einer Zuweisung unzufrieden bist, solltest Du zunächst schnellstmöglich den Kontakt zum OLG aufnehmen und notfalls auch uns einschalten. Meist findet sich eine für alle erträgliche Lösung, selbst wenn sie nur in der Bildung einer Fahrgemeinschaft besteht. Bezüglich der Organisation und näheren Ausgestaltung der AG en sind verschiedene Phasen zu unterscheiden: a. Eingangsphasen Am Anfang einer Station findet in der ersten Zeit eine verdichtete Eingangsphase statt. Sie ist unterschiedlich lang, bedeutet aber vor allem dieses: Keine Ausbildung am Arbeitsplatz und grds. Urlaubssperre. Du wirst hier praktisch erstmals auf Kurs gebracht, damit Du Deinen Ausbilder am Arbeitsplatz nicht erst fragen musst, wie man eigentlich ein Urteil oder eine Klageschrift schreibt und was mit den Akten passiert, wenn Ihr sie bearbeitet habt. Insgesamt eine sehr verschulte Veranstaltung, die Dich zumindest mit dem absolut Nötigsten ausstattet. Deshalb wird normalerweise für diese Zeit kein Urlaub gewährt. Einzelheiten über die Dauer und die Stundenanzahl der Eingangsphasen findest Du in den Beschreibungen der verschiedenen Stationen weiter unten. Obwohl die jeweiligen AG-Leiter dabei einen gewissen Spielraum haben, wenn sie den Ablauf der AG planen. Schließlich müssen sie auch ihre eigenen Sitzungstage bedenken. So kann die Einführungsphase auch mal eine knappe Woche länger oder kürzer sein kann, dann mit entsprechend vielen unterrichtsfreien Tagen, an denen man Hausaufgaben machen muss. b. Begleitende AG en 6

7 Nach den Eingangsphasen in den vier Pflichtstationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs- sowie Anwaltsstation) finden die AG en regelmäßig einmal in der Woche über die gesamte Dauer der Station statt. Die begleitenden AG en dienen hauptsächlich der Aufbereitung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffes. Nicht nur deshalb werden in den AG en mehrere (ca. drei pro Station) fünfstündige Übungsklausuren geschrieben, für die zumeist zusätzliche Termine anberaumt werden (ebenfalls Dienstpflicht!). Zusätzlich sollte man frühzeitig an den Examensklausurenkursen teilnehmen, welche zu einer sehr günstigen Zeit angeboten werden, nämlich freitags von 9-14 Uhr in Raum C103 des AG Braunschweig. Den Klausurenplan findest Du auf der Homepage des OLG, am schwarzen Brett vor der Landgerichtsbibliothek und ggf. in der Staatsanwaltschaft im AG-Raum. Alternativ kannst Du die Klausuren auch zu Hause auf der Seite des OLG herunterladen (bis zum jeweils nächsten Montag) und sie zu Hause schreiben. Dies ist jedem Referendar selbst überlassen. Wie sich der inhaltliche Ablauf einer AG gestaltet, hängt maßgeblich von Deinem AG-Leiter ab. Er ist in der Gestaltung praktisch frei. Häufig ist es so, dass einzelne Themen abstrakt durchgesprochen werden und dann anhand von kleinen Fällen eingeübt werden. Es kommt auch vor, dass man mit Hilfe von Übungsakten bestimmte Probleme zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Art aufarbeitet. Bei den Übungsakten handelt es sich dann meist um Fälle, die entweder schon einmal Gegenstand eines Staatsexamens waren (Übungsklausuren kommen immer aus diesem Bereich) oder die aus dem spezifischen Betätigungsfeld des AG- Leiters stammen. Letzteres kann dann schon mal zu komplizierteren, aber auch lehrreichen Problemgestaltungen führen. Weiterhin musst du auch in allen Stationen (außer in der Staatsanwaltsstation) zumindest einen Aktenvortrag in der AG halten. Meist sind aber auch die Ausbilder am Arbeitsplatz interessiert daran, ihrem Schützling einen Aktenvortrag anzubieten, was ihnen bei der Bewertung hilft und Euch wertvolle Tipps einbringt, da Ihr den Vortrag ungezwungen unter vier Augen üben könnt. In jedem Fall wird nach den Examensklausuren in den Arbeitsgemeinschaften der letzten Station das Halten von Aktenvorträgen in dem Schwerpunktbereich geübt, in dem Du mündlich geprüft wirst, siehe unten unter c. Für eine interessantere Gestaltung der AG ist zu empfehlen, selbst mit Vorschlägen und Wünschen an den AG- Leiter heranzutreten. Normalerweise bleibt während der gesamten Ausbildungszeit von dienstlich oder privat bedingten Zu- oder Abgängen abgesehen die Zusammensetzung Deiner AG prinzipiell identisch. Die AG-Leiter und AG-Termine wechseln allerdings logischerweise mit den Stationen. Auch wird es immer mal wieder Sonderveranstaltungen zwischen den AG- Terminen geben, welche zu diversen Themen auch materielles Recht vermitteln. Diese werden von Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet gehalten um umfassen überwiegend Bereiche, die im 1. Examen von geringer Bedeutung waren, wie z.b. das Verkehrsunfallrecht, Mediation, privates Baurecht und Familienrecht. Die Themenauswahl obliegt den AG-Leitern, ist aber regelmäßig in allen Jahrgängen ähnlich. c. Aktenvortrags-AG Die nach den schriftlichen Prüfungen folgende Wahlstation wird von einer AG begleitet, die speziell darauf ausgerichtet ist, die im jeweils gewählten Schwerpunktbereich der mündlichen Prüfung zu haltenden Aktenvorträge einzuüben. Diese AG dauert zwei Monate und umfasst insgesamt ca. 52 Unterrichtsstunden. Sie findet irgendwo im schönen, weiten Niedersachsen statt. Du kannst Glück haben und im OLG Bezirk Braunschweig bleiben oder Pech haben und nach Celle, Oldenburg oder woanders müssen. Letztlich richtet es sich nach der Teilnehmerzahl für den gewählten Schwerpunkt. Bei geringer Teilnehmerzahl bilden dann die 3 OLG s in Niedersachsen eine arbeitsfähige AG. Wenn Du die Wahlstation komplett im Ausland verbringst, kannst Du eine Befreiung von der Teilnahmepflicht beantragen. Für den Fall, dass Du die Wahlstation außerhalb Niedersachsens verbringst, bietet es sich an, vorher mit dem OLG über die Teilnahme an einer AG zu sprechen. Wenn irgend möglich, solltest Du aber versuchen, an einer AG teilzunehmen, schließlich ist in der mündlichen Prüfung ein Aktenvortrag zu halten, der den Einstieg in einen langen Prüfungstag bedeutet. d. AG-Leiter-Evaluation Am Ende jeder Station bekommt ihr von Eurem AG-Leiter einen Evaluationsbogen, auf dem Ihr (geheim) die Leistung Eures Leiters bewerten könnt. Nehmt diese Chance wahr, damit spätere Referendargruppen davon profitieren können und die Ausbildung verbessert wird. e. Zeugnisse Am Ende einer Station erhältst Du ein Zeugnis von deinem AG Leiter und von Deinem Ausbilder. Diese können für die spätere Einstellung in die Justiz relevant sein. Sie fließen jedoch nicht in Eure Examensnote ein, da dort nur die Examensklausuren und die mündliche Prüfung relevant sind. 7

8 II. Die Stationen 1. Die erste Station Das Zivilgericht erster Instanz Die fünf Monate dauernde Zivilstation ist die erste Station, die man im Rahmen des Referendariats absolviert. Mögliche Ausbildungssorte sind die Amtsgerichte im OLG- Bezirk und die Landgerichte Braunschweig und Göttingen. Bevor es jedoch zum ersten Mal heißt In Sachen Müller gegen Meier sind erschienen wirst Du in einem vierwöchigen Einführungslehrgang (verdichtete Eingangsphase) auf die folgende praktische Arbeit vorbereitet. Einfluss darauf, ob man zum Amtsgericht oder Landgericht kommt, hat man nur bedingt. Vor der Einstellung kannst Du bis zu drei Wunschgerichte angeben. Diese Wünsche werden in der Regel bei der Zuweisung beachtet. a. Die Ausbildung in der Station aa. Amtsgericht Im Rahmen der Ausbildung beim Amtsgericht, die durch einen Einzelrichter erfolgt, gewinnst Du aufgrund der größeren Anzahl und der schnelleren Durchführung der dort ablaufenden Verfahren - fast immer - einen Überblick über alle denkbaren Verfahrenssituationen. Die Parteien erscheinen nicht selten höchstpersönlich und argumentieren dann ohne juristische Begriffe zu verwenden oder die genauen Paragrafen zu kennen. Damit erhaltet Ihr einen Blick hinter die Kulissen der Paragraphenwelt und damit auch auf die persönlichen Folgen, die juristische Entscheidungen nach sich ziehen. Nach der eher wissenschaftlich-distanzierten Herangehensweise an der Uni bekommt man hier eingehenden Kontakt zum richtigen Leben. Man spürt, dass nicht immer nur trockene Tatbestandsmerkmale, Meinungsstreits und der Wortlaut des Gesetzes zählen, sondern dass genauso Menschenkenntnis und eben ein gutes Gespür für die taktisch richtige Entscheidung von Nöten ist. Bereits hier kann im Übrigen gesagt werden: Von Meinungsstreits solltet Ihr euch ab Beginn des zweiten Examens (abgesehen von einigen Ausnahmen, die euch im Laufe der Ausbildung nähergebracht werden sollten) distanzieren, da diese kaum noch eine Rolle für die Praxis spielen. Vielmehr zählt das, was die oberste Rechtsprechung (BGH, BVerfG, OLG) vorgibt. Wegen der Grenzen der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte sind die Fälle, die verhandelt werden, regelmäßig nicht sehr komplex, dafür jedoch vielfältig. An den Amtsgerichten handelt es sich zumeist um Fälle des Alltagslebens, bei denen beispielsweise um Kaufpreisforderungen, Unterhalt, Mietminderung, Verkehrsunfälle oder einfache Reparaturleistungen gestritten wird. Da die Verfahren häufig relativ kurz sind, hast Du des Öfteren die Möglichkeit, den Abschluss eines Prozesses mitzuerleben. Man sieht erstmals, was man überhaupt ausrichten kann und was am Ende dabei rauskommt, auch wenn die Parteien eher selten offenbaren, wie sie den Urteilsspruch finden und ob sie ihn annehmen werden oder sich gegen ihn zur Wehr setzen wollen. Der Arbeitsaufwand besteht zum einen in der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen des Gerichts (es heißt auch Gericht, wenn nur ein Richter die Verhandlung führt); in der Regel ist dies mindestens einmal, höchstens zweimal pro Woche der Fall. Dazu kommen regelmäßig schriftliche Arbeiten wie Entwürfe von Urteilen, Beschlüssen oder relationsmäßigen Gutachten, die Ihr zu Hause anfertigen sollt. Über den tatsächlichen Aufwand lässt sich wenig sagen, da er sehr von den Ausbildern und natürlich eurer Freude am Zivilrecht abhängt. In der Regel bekommt man eine Akte pro Woche mit und hat dann eine Woche Zeit zur Bearbeitung. Nicht entgehen lassen solltest Du Dir die Möglichkeit, selbst einmal eine Verhandlung zu leiten ( 10 GVG). Sofern Dein Ausbilder nicht selbst auf diese Idee kommen sollte, sprich ihn ruhig darauf an. Hier kann man erstmals selbst testen, ob man das Zeug zum Richter hat und ob einem das überhaupt liegt. Dabei lernt Ihr vor allem die Vernehmung von Zeugen und den Umgang mit dem Diktiergerät. Vor eurer ersten Verhandlung solltet Ihr euch unbedingt mit dem Diktiergerät und dem üblichen Verlauf einer Beweisaufnahme auseinandersetzen. Dies erleichtert euch die Arbeit und nimmt euch die Nervosität. Darüber hinaus kann es auch sein, dass Dein Ausbilder von Dir erwartet, Aktenvorträge zu halten. Falls nicht, solltest Du ihn darauf ansprechen, um Dir diese Übungsmöglichkeit nicht entgehen zu lassen. Wie man einen Aktenvortrag hält, hast Du ja zuvor in der Einführungsphase der AG gelernt. Dein praktischer Ausbilder hat aber oft noch spezielle Tipps parat, worauf die Prüfer Wert legen. Die Übung dieser Vorträge hilft auch dabei, sich schnell kleine Fälle sicher mit den Kommentaren zu erschließen und den Blick fürs Wesentliche zu erlangen. Vor allem aber wird Dir die Übung bei Deinem später in der mündlichen Prüfung zu haltenden Aktenvortrag helfen. Nimm diesbezüglich also alles an Übung mit, was Du kriegen kannst. bb. Landgericht In unserem OLG-Bezirk gibt es zwei Landgerichte: Braunschweig und Göttingen. In der Regel hast Du es beim Landgericht mit Kammern (grds. 3 Richter) zu tun, die jeweils zu dritt oder als Einzelrichter Sitzung haben. Aber auch hier bist Du nur einem konkreten Richter zugeteilt. In manchen Kammern nimmst Du an den Beratungen teil, in manchen bekommst Du vorher die Akten zu lesen und in anderen sitzt Du nur in den Sitzungen und hörst zu. Auch hier gilt, 8

9 etwa eine Akte und eine Sitzung pro Woche; aber dies hängt natürlich immer von dem einzelnen Ausbilder und dem zu bearbeitenden Fall ab. Die Sachverhalte, die vor den Landgerichten verhandelt werden, sind meistens umfassender als die bei den Amtsgerichten. Aufgrund der teilweisen Komplexität wurden dafür auch spezielle Kammern (Arzthaftungskammer, Handelskammer etc.) eingerichtet. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang und die nächste Instanz ist i.d.r. das Oberlandesgericht. Schon deshalb sind die Verhandlungen und Urteilsbegründungen meist etwas ausführlicher als bei den Amtsgerichten. Dies muss aber nicht automatisch mehr Arbeit für Dich bedeuten. Aktenvorträge, die Du als Berichterstatter vor der Kammer hältst, sind möglich, auch kann von Dir ein Votum zur Vorbereitung für die Beratung in der Kammer verlangt werden. Normalerweise unterscheidet sich die Ausbildung aber nicht wesentlich von der beim Amtsrichter, da inzwischen auch beim Landgericht die meisten Verhandlungen dem Einzelrichter zugewiesen sind ( 348a ZPO). Eine Übertragung der Sitzungsleitung ist bei den Einzelrichtersitzungen Deines Ausbilders möglich. Zumindest eine Zeugenvernehmung sollte auch beim Landgericht drin sein. Nachfragen! b. Die Arbeitsgemeinschaft Bevor Du in der ersten Pflichtstation bei einem Amtsrichter oder Richter am Landgericht die Ausbildung am Arbeitsplatz absolvierst, findet zunächst die dreiwöchige verdichtete Eingangsphase statt. (Die Eingangsphasen der Straf- und der Verwaltungsstation sind i.d.r. kürzer: 2 Wochen bzw. 1 Woche.) Das bedeutet: In dieser Zeit hat die AG gegenüber der praktischen Stationsausbildung nicht lediglich begleitende Funktion, sondern stellt den einzigen von Dir zu versehenden Dienst dar. Sie beginnt in der ersten Woche gleich nach der Einstellung (Du solltest Dich in dieser Woche auch ruhig schon bei Deinem Ausbilder vorstellen; die meisten Ausbilder mögen es, wenn man einfach vorher mal anruft. Die Telefonnummer gibt Euch auf Anfrage Euer AG-Leiter oder auch das Bibliothekspersonal. Während der Eingangsphase ist regelmäßig keine Genehmigung von Erholungsurlaub möglich. Du sollst also in dieser Zeit offiziell nichts anderes tun, als Dich voll und ganz dem neuen Arbeitsgebiet zu widmen. Ziel der AG in der Eingangsphase ist es, Dir die Orientierung zu Beginn des Referendariats zu erleichtern und insbesondere den Einstieg in die praktische Arbeit bei dem Zivilgericht in der ersten Station zu erleichtern. Zumindest die Grundlinien des Zivilprozesses sowie die Methoden der juristischen Bearbeitung eines in ein Aktenstück gekleideten Sachverhaltes sollten deutlich werden. Es soll somit das Handwerkszeug vermittelt werden, das Du im Anschluss daran in der Zivilstation (aber auch in der Folgezeit) bei der Erstellung von Urteilsentwürfen oder Voten benötigst. Zudem schreibst Du am Ende der Eingangsphase eine Probe-Relation zur Vorbereitung auf die erste Stationsklausur. Während der Zivilrechtsstation hast Du eine begleitende AG, die das Zivilprozessrecht und insbesondere die Technik zur Anfertigung eines Urteils sowie einer Relation (zweistufiges Gutachten inklusive Beweisfragen) zum Gegenstand hat. Diese begleitende Phase beginnt nach der verdichteten Eingangsphase. Währenddessen hast Du ungefähr einmal pro Woche 3,5 Stunden Unterricht. Ob dies vor- oder nachmittags ist, hängt sowohl von der Verfügbarkeit der Räume als auch Deines AG-Leiters ab. Normalerweise bemühen sich die AG-Leiter, bereits vor Beginn der AG, also bereits mit den Einstellungsunterlagen, Dir den Terminplan zukommen zu lassen. Die meisten AG-Leiter sind äußerst bemüht, erträgliche Zeitpläne aufzustellen und haben schon Erfahrung in der Leitung von Arbeitsgemeinschaften gesammelt. Es gibt insgesamt 3 AG-Klausuren, 2 Urteilsklausuren und eine Relationsklausur. Dafür hat man wie im Examen je 5 Stunden Zeit. Nicht immer ist die gesamte Zeit eine Aufsicht dabei. Erlaubt sind Schönfelder nebst Ergänzungsband, Thomas/Putzo und Palandt. Üblicherweise findet die erste Klausur recht bald nach der Eingangsphase statt, meist Ende des zweiten oder Anfang des dritten Monats. Wiederum stets einen Monat später kommen die zweite und die dritte Klausur. Die Klausuren werden korrigiert und bewertet und gehen mit ihrer Note in die Gesamtnote am Ende der AG ein. Zu welchem Prozentsatz lässt sich nicht abstrakt sagen, weil dies oft flexibel gehandhabt wird, da die mündliche Mitarbeit (diese orientiert sich auch in den anderen Stationen meist an euren schriftlichen Noten, da kein AG-Leiter tatsächlich mitzählt, wie oft Ihr Euch meldet und wie gute Eure Antworten sind), der Aktenvortrag und das Referat die Noten auch beeinflussen können. In der Regel entsprechen die Klausurleistungen aber eurer späteren Zeugnisnote. Grundsätzlich muss auch jeder Teilnehmer einen Aktenvortrag halten, der benotet wird. Anzumerken bleibt, dass Du in jeder Station ein Zeugnis bekommst. Eins von Deinem Ausbilder am Arbeitsplatz nebst Ausbildungsnachweis über die bearbeiteten Aktenstücke und eins von Deinem AG-Leiter mit Aufzählung der Einzelnoten für Klausuren und Vorträge. Die Zeugnisse werden sehr subjektiv verfasst und entsprechen nicht einem üblichen Arbeitszeugnis. Du solltest also nicht zu viel in den Text hineininterpretieren. Oft können Missverständnisse auch durch ein Gespräch bei der Zeugniseröffnung ausgeräumt werden und kleine Korrekturen am Wortlaut vorgenommen werden. Zudem muss die Gesamtnote nicht dem Durchschnitt der Einzelnoten entsprechen, wenn der jeweilige Ausbilder Deinen persönlichen Einsatz (positiv) in die Note einfließen lassen hat. Achte auf Besonderheiten, die Du in der Station erlebt hast. Diese sollten im Zeugnis erwähnt werden, z. B. eine 9

10 selbständige Sitzungsleitung, die Begleitung eines Gerichtsvollziehers oder die Wahrnehmung eines Ortstermins mit deinem Ausbilder. Die Zeugnisse werden in Deiner Personalakte beim OLG archiviert und können bei späteren Bewerbungen im öffentlichen Dienst relevant werden. In der Privatwirtschaft können sie Beleg für bestimmte Tätigkeitsfelder und Themengebiete sein, die Dich von Konkurrenten abheben, so dass die Stationszeugnisse nicht komplett ohne Relevanz sind. c. Literatur Als Standardliteratur kommen in Betracht: - Anders/Gehle: Das Assessorexamen im Zivilrecht (Standardwerk, allerdings mit gewisser Vorsicht zu genießen, da zum Teil nicht explizit gekennzeichnete Minderansichten vertreten werden.) - Alpmann/Schmidt: Die zivilrechtliche Assessorklausur (Skript) - Kaiser: Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen (Skript) - Knöringer: Die Assessorklausur im Zivilprozessrecht (mit vielen Tenorierungsbeispielen; absolut empfehlenswert) - Oberheim: Zivilprozessrecht für Referendare (gute Schaubilder) - Olivet: Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation (gute Einstiegslektüre, sehr anschaulich) - Tempel: Mustertexte zum Zivilprozess (der Klassiker für alle Formulierungen und Urteilsentwürfe) Außerdem empfiehlt es sich, für die Arbeit zu Hause und für die Klausuren einen weitgehend aktuellen BGB- und ZPO- Kommentar bereit zu haben, da die Bibliothek im LG und OLG Braunschweig leider nur bis Uhr geöffnet ist. Ermöglicht wird aber zumindest das Entleihen einiger Bücher über Nacht oder übers Wochenende. Um sich mit dem Layout und den Inhalten vertraut zu machen, solltest Du dabei vor allem auf die beiden im Examen zugelassenen Kommentare, BGB: Palandt; ZPO: Thomas/Putzo zurückgreifen. Manchmal kann ein solcher Kommentar (in der Regel eine noch halbwegs brauchbare Vorauflage) von der Ausbildungsstation zur Verfügung gestellt werden. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Frag einfach Deinen Ausbilder. Wer sich einen Kommentar kaufen möchte, kann dabei auch an eine Altauflage denken, die ist wesentlich günstiger. Schließlich kann man relativ junge Vorauflagen manchmal auch günstig bei den einschlägig bekannten Auktionen im Internet ersteigern. Kanzleien geben auch manchmal ihre alten Auflagen in Buchhandlungen gegen die Neuauflage in Zahlung, dort kann man diese dann für die Hälfte des Ursprungspreises erwerben. Wer sich vor dem Kauf drücken möchte, kann sich aber auch von Freunden, die vielleicht schon mit der betreffenden Station durch sind, die Kommentare für ein paar Monate leihen. 2. Die zweite Station Die Staatsanwaltschaft Die dreimonatige Strafstation kannst Du bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig oder Göttingen ableisten. Wenn Du zu einem Gericht in Strafsachen möchtest, darfst Du dies in Niedersachsen leider erst in der 5. Station (Wahlstation) tun. a. Die Ausbildung in der Station In der Strafrechtsstation geschieht die praktische Ausbildung bei Deinem Ausbilder, also einem Staatsanwalt o- der einer Staatsanwältin, sowie sprichwörtlich an der Front, nämlich als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Auf die Wahl Deines Ausbilders kannst Du, wenn Du willst, Einfluss nehmen. Das funktioniert so: Entweder Du kennst jemanden, zu dem Du willst, oder Du informierst Dich bei fortgeschrittenen Referendarkollegen. Dann wendest Du Dich an die zuständigen Sachbearbeiterinnen im OLG und teilst ihnen Deine Wünsche rechtzeitig (Achtung: schon drei Monate vorher!!!) schriftlich mit. Diese Wünsche werden dann an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Ob sie auch berücksichtigt werden können, ist eine andere Frage. So werden z.b. behinderte Referendarkollegen, Referendare im Ergänzungsvorbereitungsdienst oder solche, die sich in der Wahlstation für die Arbeit bei der Staatsanwaltschaft entschieden haben, bevorzugt behandelt. Auf jeden Fall bemüht man sich regelmäßig um Deine Wünsche und oft klappt es auch. Bei Deinem Ausbilder lernst Du dann die typische Dezernatsarbeit kennen. Also Akten vom Bock, auf den Schreibtisch und zack wieder auf den Bock. Zwischendrin liegt das Anfertigen von Anklageschriften, Strafbefehlen oder Einstellungen. Manche Ausbilder lassen zur Übung regelmäßig dazu sog. A-Gutachten (entspricht größtenteils dem Gutachten aus dem ersten Examen und beinhaltet zusätzlich Beweisfragen) anfertigen, manche wollen nur eine Verfügung und eine öffentliche Anklageschrift. Die Arbeitsbelastung schwankt von Ausbilder zu Ausbilder sehr: Einige geben in der gesamten Zeit nicht mehr als 5 Akten aus, andere kommen auf knapp 40. Entscheidend ist der Schwierigkeitsgrad des Falls. Zur Sitzungsvertretung: Hier wirst Du plötzlich ins kalte Wasser geworfen, und musst auf einmal selbst anklagen und plädieren. Niemand steht hinter Dir, korrigiert oder benotet Dich und der Angeklagte glaubt, es mit einem echten Staatsanwalt zu tun zu haben. Auf einmal trägt man volle Verantwortung. In jedem Fall kann es riesigen Spaß machen (wenn schon der Angeklagte meistens keinen hat). Die jeweiligen Sitzungsakten sprichst Du vorher kurz mit Deinem Ausbilder durch. Die Anklageschriften sind dann schon fertig. Du solltest aber den Akteninhalt soweit nachvollzogen haben, dass Du zu keinem anderen Ergebnis für die Anklage kommst, anderenfalls solltest Du das 10

11 mit Deinem Ausbilder oder auch dem Richter vor der Sitzung absprechen. Nach der Sitzung gibst Du die Akten, nachdem Du das Sitzungsergebnis mit Deinem Ausbilder besprochen hast und er dies abgezeichnet hat, in der StA zurück. Dort werden sie dann zur weiteren Verfügung an den Staatsanwalt weitergeleitet, der die Anklage verfasst hat und nun über Rechtsmittel und Vollstreckung entscheiden muss. Näheres erfährst Du in der verdichteten Einführungsphase und in der dort ausgegebenen Broschüre. Im Durchschnitt hat man während der Station 3-5 Sitzungstage, wobei die Zahl der zu verhandelnden Fälle stark variiert. Es kann 20 Minuten dauern, es kann aber auch mal den ganzen Tag in Anspruch nehmen. Die Sitzungen beginnen gegen 9.00 Uhr und können trotz häufiger Ausfälle (Angeklagter wusste von nichts, reagiert nicht auf behördliche Schreiben, nimmt seinen Einspruch gegen den Strafbefehl am Tag vor der Verhandlung zurück ) bis zum Nachmittag gehen. Dabei lernt man auch den Beritt der jeweiligen Staatsanwaltschaft gut kennen, weil man unterschiedliche Richter in unterschiedlichen Städten kennenlernt. Das kann übrigens ein Strafrichter (also für Erwachsene) oder ein Jugendrichter (also für die jährigen) an so ziemlich jedem ordentlichen Gericht im Landgerichtsbezirk sein, also auch in Goslar oder Clausthal-Zellerfeld. Doch vor Deinem ersten großen Auftritt gibt Dir die Staatsanwaltschaft noch jede Menge Informationen an die Hand und sagt Dir, was Du darfst (z.b. Freispruch beantragen) und was Du nicht darfst (z.b. einer Einstellung zustimmen oder auf ein Rechtsmittel verzichten). Außerdem gibt es einen AG-Termin, der dich intensiv auf die Sitzungsvertretung vorbereitet. In diesem Termin gibt es neuerdings die Möglichkeit, schon hier eine Sitzungsvertretung zur Übung zu übernehmen. Sollten trotzdem mal in der Verhandlung ungewöhnliche Dinge passieren ruhig bleiben und mit dem Richter o- der der Richterin sprechen, diese sind immer nett zu netten Referendaren. Du kannst auch jederzeit eine kurze Unterbrechung beantragen und Deinen Ausbilder anrufen und um Rat bitten. Hilfreich ist es, sich vorher zumindest eine Verhandlung selbst anzusehen, um zu wissen, wie so etwas abläuft. Vorzugsweise solltest Du Dir eine Verhandlung ansehen, bei der die Staatsanwaltschaft durch einen Amtsanwalt vertretene wird, da die Amtsanwälte oftmals ausführlicher plädieren als die Staatsanwälte. Outfit für den Sitzungsdienst Die Herren müssen eine weiße Krawatte oder eine weiße Fliege tragen. Bei Damen reicht eine weiße Bluse, wer will kann aber auch ein weißes Tuch dazu tragen. Deine Robe wird Dir zumindest in Braunschweig von der Staatsanwaltschaft für die ganze Zeit gestellt und Du musst sie nicht nach jeder Verhandlung zurückbringen. In Göttingen wird Dir die Robe zwar von der Staatsanwaltschaft gestellt, sie muss aber nach jeder Verhandlung zurückgegeben werden. Die Roben erhältst Du im Vorzimmer des Leitenden Oberstaatsanwalts. b. Arbeitsgemeinschaft Wie in der Zivilstation findet zunächst eine etwa zweiwöchige verdichtete Eingangsphase statt. Danach wird Deine Ausbildung von der einmal wöchentlich stattfindenden AG begleitet. Inhalt der begleitenden AG ist das Strafprozessrecht und das Abfassen von Anklageschriften und Verfügungen. Vermittelt werden viele Formalia, insbesondere Anträge, Verfügungspunkte etc. Vor der ersten echten Klausur gibt s eine zur Übung, die man etwa wie die Proberelation in der Zivilstation zu Hause schreibt. Bei der StA schreibt man logischerweise wieder Gutachten, nämlich eines zum materiellen Teil der Arbeit (inklusive der Beweiswürdigungen), das A- Gutachten, sowie eines zum prozessualen Teil der Arbeit (also Eintragungs- und Einstellungsverfügungen und Beantragung von Haft, u.s.w.), das B-Gutachten. Da ja bekannt ist, dass man in Strafrechtsklausuren ohnehin immer viel zu viel Zeit hat, kommt zum Abschluss auch noch eine Anklageschrift. Hier ist gutes Zeitmanagement das entscheidende Kriterium für eine gute Klausur. c. Extra-Termine Zusätzlich zu Sitzungsvertretung, AG und Ausbildung am Arbeitsplatz hat die StA noch ein paar Highlights der nicht alltäglichen Art zu bieten: Einige AGs besuchen eine JVA. Überdies kann man an einer Polizeistreifenfahrt (Nachtfahrt) teilnehmen. Sehnlichst erwartet wird von vielen aber auch die Veranstaltung Alkohol im Straßenverkehr, der sog. Trinktest. Hier kann man an sich wissenschaftlich mit Alkohol experimentieren und darf hinterher pusten. Mit Deinem Ausbilder kannst Du ggf. vereinbaren einen Tag lang Dezernatsarbeit zu leisten und zu versuchen, den ganzen Aktenbock mit Verfügungen zu bearbeiten. Dabei lernt man viel über den staatsanwaltlichen Alltag und über Vollstreckung im Strafrecht. Zudem ist manchmal eine Leichenschau möglich, wenn Dein Ausbilder mit dem staatsanwaltlichen Notdienst an der Reihe ist oder Ihr diese in Absprache mit der Rechtsmedizin des Klinikums organisiert. Für die gesamte Station gilt in jedem Fall, dass kaum Langeweile aufkommt oder Du mal nicht wissen würdest, was Du mit Deiner freien Zeit anfangen solltest es ist halt Strafrecht! d. Literatur - Alpmann/Schmidt: StPO; Strafrechtliche Assessorklausur Bd. I, Staatsanwaltliche Aufgabenstellungen (Skript) - Kaiser/Bracker, Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen - Brunner/Gregor/Bößler, Srafrechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen (Skript) 11

12 - Vollmer/Heidrich, Die Assessorklausur im Strafprozess - Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts - Solbach/Klein/Auchter-Mainz, ASSEX Anklageschrift, Einstellungsverfügung, Dezernat und Plädoyer (Skript) - Solbach/Deller/Göbbels, ASSEX Examensklausuren Strafrecht I, Anklageschrift und Einstellungsverfügung (Skript) - Wolters/Gubitz, Strafrecht im Assessorexamen, (JuS- Schriftenreihe) Im Übrigen erhältst Du auch in der AG eine ganze Menge an Unterlagen. Der Hinweis zu den Heimkommentaren gilt generell auch hier (s.o. Arbeitsgemeinschaft in der 1. Station). Im Strafrecht sind für das 2. Examen zugelassen: Fischer StGB, Meyer-Goßner StPO. Zumindest in Braunschweig stellt Dir die StA diese Kommentare für die Dauer der Strafstation, Du brauchst sie also zunächst nicht kaufen. 3. Die dritte Station Die Verwaltung Die dreimonatige Verwaltungsstation muss bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet werden. Zum Verwaltungsgericht oder zum Finanzamt kann man nur während der Wahlstation. a. Die Ausbildung in der Station Auch hier hast Du gewisse Gestaltungsmöglichkeiten was die Auswahl der Behörde und des Ausbilders angeht. Auch hier ist absolute Vorbedingung, dass Du Deine Wahl rechtzeitig, spätestens bis zum Ende der Zivilstation, anmeldest. Für die Zuweisung der Referendare ist allein das OLG zuständig. Dort kann im Einzelfall auch Auskunft zu möglichen Ausbildungsstellen geben und Wünsche geäußert werden. Beliebt sind die Polizeipräsidien, Rechtsabteilungen der Kommunen, die Industrieund Handelskammer, sowie die Landesschulbehörde. E- her abzuraten ist von den Universitätsverwaltungen sowie den Studentenwerken, sprich den BAföG-Ämtern. In der Verwaltungsstation ist vorgesehen, dass Deine praktische Ausbildung drei bis dreieinhalb Arbeitstage je Woche umfasst. Nicht selten wird das von Ausbildern mit Anwesenheitspflicht übersetzt. Allerdings gibt es auch Ausbildungsstationen, bei denen du, wie in den ersten beiden Stationen, nur einmal die Woche anwesend sein musst und ansonsten die Akten mit nach Hause nimmst. Wenn Du diesbezüglich besondere Vorstellungen hast, solltest Du die Modalitäten vorher abklären. Deine konkrete Arbeitszeit solltest Du spätestens bei Stationsbeginn absprechen. Über die inhaltliche Arbeit in der Station lässt sich allgemein wenig sagen, da sie sich je nach Ausbildungsstelle stark unterscheidet. Du kannst an einer Ausbildungsstelle die ganze Zeit nur wasserrechtliche Widerspruchsbescheide bearbeiten, schulrechtliche Bescheide gegen Lehrer verfassen oder Dir in der Rechtsabteilung einer kreisfreien Stadt Gedanken über Marktzulassungen oder Ausweisung von Ausländern machen. Ziel der Ausbildung soll in jedem Fall sein, Dich mit den Aufgaben, dem Aufbau und der Arbeitsweise einer Behörde und den typischen Tätigkeiten im höheren Verwaltungsdienst vertraut zu machen. Das beinhaltet vor allem das Verfassen von Ausgangs- und eingeschränkt Widerspruchsbescheiden, Klageerwiderungen, innerbehördlichen Verfügungen oder die Teilnahme an Sitzungen von Vertretungen in den Gebietskörperschaften. Aber auch die Aus- oder Überarbeitung einer Satzung kann gefordert sein. b. Arbeitsgemeinschaft Die Eingangsphase ist kurz und bündig. Sie dauert i.d.r. nur eine Arbeitswoche (5 Unterrichtsstunden á 5 Tage). Die AG geht meist von 9-14 Uhr. In manchen AGen werden darüber hinaus Hausaufgaben gestellt, was jedoch auf Euren Leiter ankommt. In der anschließenden begleitenden Arbeitsgemeinschaft steht wieder regulär ein AG-Termin in der Woche auf dem Programm. Dafür bist Du an diesen Tagen vom Dienst in Deiner Behörde befreit. In der AG wird das gesamte Repertoire der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit geübt: Die Bescheidungstechnik und die Vorbereitung auf die Examensklausuren stehen dabei im Mittelpunkt. Es werden zwei Klausuren geschrieben. In dieser AG wird zudem oft verlangt, dass jeder einen Aktenvortrag und/oder ein Referat hält. c. Speyer-Semester Wenn Du die Pflichtstation bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren willst, gibst Du diesen Wunsch der Referendarabteilung des OLG gegenüber bekannt. Die Zusage inklusive eines Vorlesungsverzeichnisses geht dann direkt an Dich. Semesterbeginn in Speyer ist allerdings nur zum 1. Mai und zum 1. November eines Jahres. Die Dauer des Speyer-Semesters entspricht derjenigen der Station, also drei Monate. Wenn Du in der Pflichtstation nach Speyer gehst, musst Du allerdings die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde ableisten. Mehr Infos findest du unter d. Literatur - Kaiser/Köster/Seegmüller: Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen - Ramsauer: Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht - Pietzner/Ronellenfitsch: Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht - Alpmann/Schmidt: Die öffentlich-rechtliche Assessorklausur - Decker/Konrad: Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren 12

13 Darüber hinaus bekommt Ihr über den AG-Leiter das Skript Assessorexamen in Niedersachsen von Gaus/Padberg/Kaiser zum Preis von (momentan) 21,90. Dieses Skript ist zu empfehlen, da es insbesondere materiellrechtlich alle Schwerpunkte beinhaltet. Den Klausuraufbau mit niedersächsischen Besonderheiten behandelt das Skript Das Skript für die zweite juristische Staatsprüfung im öffentlichen Recht in Niedersachsen Grundlagen und Methodik der Fallbearbeitung von Tim Maczynski. Dieses kann über die Homepage des Autors erworben werden. Als Kommentare verwendbar sind natürlich Kopp/Schenke VwGO und Kopp/Ramsauer VwVfG. Sie haben allerdings nicht solche Relevanz wie die Kommentare im Zivil- oder Strafrecht, da sie im Examen in Niedersachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht zugelassen sind. 4. Die vierte Station Der Anwaltsberuf Die neunmonatige Anwaltsstation muss an sich, wie der Name schon sagt, beim Anwalt absolviert werden. Dabei kannst Du diese Station aber auch bei verschiedenen Stellen ableisten. Die letzten drei Monate der Anwaltsstation können bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle und/oder in drei zusammenhängenden Monaten bei einer ausländischen Stelle stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. a. Die Ausbildung in der Station Grundsätzlich muss sich jeder selbst darum kümmern, dass er bei einem Rechtsanwalt die Station ableisten kann. Die Aufforderung zum Aussuchen des Anwalts erfolgt in der zweiten Pflichtstation. Die Auswahlentscheidung muss schriftlich, ggf. mit einer Einverständniserklärung des Anwalts, der Deine Ausbildung übernimmt, am Ende der zweiten Station beim OLG abgegeben werden. Wichtig: Du musst bereits in der zweiten Pflichtstation sämtliche Anwälte angeben, wenn Du die Anwaltsstation aufteilen willst. Wenn Du aus diversen Gründen einen konkreten Anwalt für den letzten Teil Deiner anwaltlichen Ausbildung noch nicht benennen kannst, musst Du auf jeden Fall angeben, dass Du die Station teilen möchtest, sonst wirst Du gleich für neun Monate dem ersten Anwalt zugewiesen. Die Nachbenennung sollte dann zeitnah erfolgen, spätestens drei Monate vor dem Antritt beim neuen Anwalt. Die Anwaltsstation kannst Du in (bis zu) drei Abschnitte aufteilen, die jedoch jeweils mindestens drei Monate lang sein müssen. Eine Zweiteilung kann in sechs und drei Monate aber auch in fünf und vier Monate oder umgekehrt erfolgen. Nur in den letzten drei Monaten der Anwaltsstation kannst Du Dich statt bei einem Anwalt auch bei einem Notar/Notarin, in einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen vergleichbaren Stelle ausbilden lassen. Wobei Du beachten solltest, dass zu Beginn des letzten Monats bereits die Examensklausuren geschrieben werden und Du dort mit Sicherheit nicht mehr bei deinem Anwalt arbeiten willst. In der Regel sind Anwälte bereit, auf das anstehende Examen Rücksicht zu nehmen und Dir mindestens 3 Monate vor dem Examen eine Zeit zum Tauchen zu geben, in der Du nur noch für das Examen lernst. Hör Dich bei Freunden und Mitreferendaren um. In unserer Region besteht nur selten die Möglichkeit, eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Bei größeren Kanzleien kann man s auf jeden Fall versuchen, dies muss dann aber dem OLG angezeigt werden und wird ggf. auf die Ausbildungsbeihilfe angerechnet. Es bleibt Dir überlassen, ob Du Dich für einen Rechtsanwalt entscheidest, der ein breites Tätigkeitsfeld abdeckt oder der sich spezialisiert hat (z.b. auf Strafrecht oder Arbeitsrecht). Die Anwaltsklausuren im Examen sind zivilrechtliche Relationen und eine rechtsberatende verwaltungsrechtliche Klausur. Man sollte daher möglichst viele zivilrechtliche Fälle, aber auch den ein oder anderen verwaltungsrechtlichen Fall bearbeiten, um die Besonderheiten kennenzulernen. Sinnvoll kann es daher sein, wenn in Deiner Wunsch- Kanzlei (zumindest auch) Verwaltungsrecht gemacht wird. Die Anwaltsstation kann eine der interessantesten Stationen werden. Je nach Interesse und Engagement ist oft ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten möglich oder sogar gefordert. Denn hier kannst Du selbst vor Gericht auftreten und hast direkten Kontakt zu den Mandanten. Auch soll der Rechtsanwalt Dich bei gerichtlichen Terminen und Mandantengesprächen mit einbeziehen. In Betracht kommt auch die Arbeit in einer großen oder internationalen Kanzlei, bei der Du dann eher wissenschaftlich arbeitest als vor Gericht aufzutreten. In solchen Großkanzleien muss immer ein Anwalt benannt werden, der für Dich verantwortlich ist und Dein Zeugnis schreibt, auch wenn Du Fälle von verschiedenen Anwälten innerhalb der Kanzlei zur Bearbeitung erhältst. Durch die lange Anwaltsstation befinden sich jeweils drei Referendar-Durchgänge gleichzeitig in der Anwaltsstation. Dadurch wird natürlich auch die Konkurrenz größer. Wenn Du also bestimmten Anwalt im Auge hast, solltest Du Dich rechtzeitig darum kümmern. Beachte aber eines: Eine große Kanzlei bietet Dir einerseits durch die Vielzahl an Fällen und Rechtsgebieten einen guten Überblick über die anwaltliche Tätigkeit. Andererseits musst du dort in der Regel auch mindestens 3 Tage die Woche mindestens 8 Stunden arbeiten. Mit dem anstehenden Examen im Hinterkopf solltest du daher wirklich gründlich überlegen, ob du für Dich selbst in einer großen Kanzlei noch genug Zeit zum Lernen findest. Denn du kannst während deiner Station zwar einen 13

14 überragenden Eindruck bei den Anwälten hinterlassen. Ist dein Examen jedoch punktetechnisch durch die mangelnde Lernzeit nicht gut genug, bringt dir die gute Arbeit in der Kanzlei für die Zukunft nicht allzu viel, da die Punktzahl im Examen (leider) immer noch der Maßstab ist. Daher musst Du hier wirklich mit Bedacht deinen Ausbildungsort wählen. b. Arbeitsgemeinschaft Zu Beginn der Anwaltsstation steht wieder eine verdichtete Eingangsphase (Block I) von einer Woche mit täglich 4-5 Stunden Unterricht an. Davon werdet Ihr an drei Tagen von einem Richter (wahrscheinlich Eurem AG-Leiter aus der Zivilstation) im Zwangsvollstreckungsrecht eingewiesen. An den beiden anderen Tagen lernt Ihr Euren Anwalts-AG-Leiter kennen und bekommt eine erste Einführung in Euer neues Arbeitsfeld. Die AG in der Anwaltsstation findet wieder wöchentlich einmal statt und dauert ca. 3-4 Stunden. Einmal quer durch alle denkbaren Materien werdet Ihr in das Arbeitsfeld des Anwalts eingeführt (Kostenrecht, BRAO, BORA, Anwaltshaftung, Kerngebiete des Anwalts etc.). Die AG wird von einem Anwalt/einer Anwältin geleitet, der/die aber bis zu 50 % des Unterrichts auch an andere Lehrkräfte abgeben kann. Diese werden von der Anwaltskammer benannt und vom OLG für die einzelnen AGs im Wechsel zugeteilt. Es kam schon ab und an vor, dass einige wenige dieser Dozenten die Themen nicht hinreichend verständlich erläutern konnten oder ins Schwafeln kamen und so den Stoff nicht in der kurzen Zeit rüberbringen konnten. Sollte bei Euch einmal ein solcher Unglücksfall eintreten, zögert nicht und schreibt uns eine oder ruft uns an. Wir können dann überprüfen lassen, ob anderes Personal für diese Aufgabe künftig zur Verfügung steht. Sollten auch wir nicht weiterkommen, so müsst ihr gegebenenfalls auf Eure Lehrbücher oder auf Repetitorien zurückgreifen. In der Anwaltsstation werden vier Pflicht-Klausuren geschrieben. Davon sind zwei zivilrechtliche Fälle mit gutachterlich-rechtsberatender und eine mit gutachterlich-rechtsgestaltender Aufgabenstellung (Kautelarklausur). Die vierte Klausur ist eine gutachterlich-rechtsberatende Aufgabe aus dem öffentlichen Recht. Im Klartext: Der anwaltliche Fall wird zunächst relationsmäßig anhand des Mandantenbegehrens gelöst. Anschließend wägst Du Vorschläge für Dein anwaltliches Vorgehen ab (Zweckmäßigkeit). Das kann z.b. eine Klageschrift, Klageerwiderung, ein Vergleichsentwurf oder auch ein Vertragsentwurf sein, je nachdem was für das Mandantenbegehren am zweckmäßigsten ist. Abschließend schreibst Du dieses Schriftstück und in der Regel ein begleitendes Mandantenschreiben aus. Die Anwaltsklausur enthält also wie die Strafrechtsklausur einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zudem werden 1-2 freiwillige Klausuren angeboten, von denen eine auf jeden Fall eine Kautelarklausur sein sollte, da diese ansonsten selten geübt werden können (Ausnahme: Klausuren vom Repetitorium Kaiser; mehr Infos dazu auf Daneben werden dann wieder Aktenvorträge gehalten. Hier ist es sinnvoll den AG-Leiter auf Vorträge aus verschiedenen Gebieten anzusprechen, um eben Gefühl für das Gebiet zu bekommen, in dem man am Ende seine Prüfung ablegen möchte. Es versteht sich von selbst, dass man nicht eine Prüfung im Strafrecht wählt ohne zuvor auch nur einen einzigen Aktenvortrag dazu gesehen zu haben. In der AG in der Wahlstation wird man zwar hinreichend Gelegenheit zur Übung haben, jedoch ist es dann zu spät um sich für Zivilrecht oder Verwaltungsrecht zu entscheiden. Während die Vorträge im öffentlichen Recht dem bekannten Schema folgen und daher kürzer aber mit komplexeren Fachfragen erscheinen, sind besonders im Zivil- und Strafrecht ein gutes Auge für relevante Tatsachen gefragt. Zudem spielen prozesstaktische Überlegungen neben den vielen zu prüfenden kleinen Ansprüchen, wie Zinsen, oft eine größere Rolle. Das sollte bei der Wahl des Gebietes bedacht werden. c. Blockunterricht Neben der verdichteten Eingangsphase (Block I) findet im dritten Monat ein sogenannter Block II statt. Block II findet zentral für den ganzen OLG- Bezirk in Braunschweig statt. Hier sollen an drei vollen Tagen noch einmal in komprimierter Form Klausurtechnik und Antragsformulierungen wiederholt werden, was speziell für das Examen relevant ist. Es werden auch noch einmal technische Fragen zum Aktenvortrag beantwortet. Dann spätestens sollte man im Examen durch keine Aufgabenstellung mehr überrascht werden können. Dieser Block umfasst jedoch nur die zivilrechtlichen Anwaltsklausuren, nicht die öffentlich-rechtliche Anwaltsklausur. Diese besprecht Ihr an insgesamt 3 AG-Tagen im Laufe der begleitenden AG. Nicht vergessen! Bis ca. 4 Monate vor Ende der Station sollte unbedingt gewählt werden, welche Wahlklausur Du im Examen ablegen willst. Wählst Du nicht, musst Du die strafrechtliche Klausur schreiben! Die Referendarabteilung des OLG wird Dir aber rechtzeitig ein Aufforderungsschreiben schicken, damit sie alle Wünsche gebündelt an das LJPA in Celle weiterleiten kann und nichts verloren geht. d. Examensklausuren Zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats der Anwaltsstation wirst Du in besonderer Weise gefordert: Deine Examensklausuren stehen an. Wir wünschen Dir schon jetzt größtmöglichen Erfolg dabei! Danach ist übrigens eine gute Möglichkeit für zwei Wochen Urlaub zu nehmen, bevor die Wahlstation beginnt. Da Du aber in der Regel ohnehin dann nicht mehr bei Deinem Anwalt arbeiten wirst, kannst Du dir auch die 14

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