30. Oktober Dr. Alfred Brogyányi. Dr. Liesel Knorr. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "30. Oktober Dr. Alfred Brogyányi. Dr. Liesel Knorr. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees"

Transkript

1 1 Dr. Alfred Brogyányi Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees 2 Dr. Liesel Knorr Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) 3

2 o.univ.-prof. Dr. Romuald Bertl Vorsitzender des AFRAC-Präsidiums 4 Entwicklung der Facharbeiten Stellungnahmen Comment Letter Summe Facharbeiten Facharbeiten (1) 5 Stellungnahmen UGB-Anhangangaben zu sog. Related Parties UGB-Sonderfragen zu Umweltschutzrückstellungen UGB-Lageberichterstattung IFRS-Bilanzierung der KStG-Siebentelabschreibung Siebentelabschreibung UGB-Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte 4 Entwürfe von Stellungnahmen UGB-Bilanzierung Bilanzierung von Finanzinstrumenten UGB-Werterhellungszeitraum UGB-Vorjahresangaben IFRS-Bilanzierung der Abfertigungsansprüche alt 6

3 Facharbeiten (2) 13 Comment Letter zu IASB-Veröffentlichungen Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Definition des Fair Value Wertminderung von Finanzvermögen Eigenes Bonitätsrisiko bei der Schuldbewertung Einkommensteuern Leasing Ausbuchung von Finanzinstrumenten Financial Statement Presentation Konzernabschlüsse Relationships with the State Rate-regulated Activities Wertminderung von Finanzvermögen Hedging (Requ. for Inf.) (Discussion Paper) (Discussion Paper) (Discussion Paper) 7 Beratung des BMJ EU-Konsultation zur Änderung der Bilanz- und Konzernrichtlinie (KMU-Vereinfachung) Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bilanzierung von Kleinstunternehmen Konsultation zur Übernahme der ISA (zusammen mit IWP und KWT) 8 Kodex Rechnungslegung und Prüfung In diesem Kodex erscheinen die Facharbeiten von Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC), Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) erstmals in einem gemeinsamen Werk. Zusätzlich beinhaltet der Kodex eine Auswahl österreichischer Gesetze und Verordnungen, inklusive wesentlicher Teile der berufsrechtlichen Vorschriften für Wirtschaftstreuhänder, und die zentralen europäischen Richtlinien zur Rechnungslegung und Prüfung. Der Kodex soll jährlich neu aufgelegt werden, um die laufenden Änderungen zu berücksichtigen, und ist auch im Abo erhältlich. 9

4 Veranstaltungen New Challenges for Financial Reporting in Europe: The Role of EFRAG 9. Juni AFRAC Präsentation der AFRAC-Facharbeit Facharbeit (Gastvortrag: Dr. Liesel Knorr) 15. Oktober von 9.00 bis Uhr IASB-Experten präsentieren Leasing und Finanzinstrumente 23. November von 9.00 bis Uhr RECON Präsentation der AFRAC-Facharbeit Facharbeit Mai iwp-fachtagung Präsentation der AFRAC-Facharbeit Facharbeit 10. Oktober 10 Mag. Erich Kandler AFRAC-Mitglied 11 AFRAC Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Vorsitzende der Arbeitsgruppe: Erich Kandler Mitglieder der Arbeitsgruppe: Angelika Casey, Rudolf Diewald, Werner Fleischer und Andrea Schellner Stand der Arbeit: Die Stellungnahme ist bereits veröffentlicht (siehe ). 12

5 Relevanz des Themas Reaktion auf Bilanzskandale (Welle 1) Europäische Bilanz- und Konzernrichtlinie Pflichtumsetzung Erstmals direkte IFRS-Anwendung (dynamischer Verweis auf IAS 24) Im UGB ab anzuwenden Sensitiv, weil es in das Persönliche der leitenden Personen geht Interne Vorbereitungen erforderlich 13 Gesetzliche Grundlagen (1) 237 Z 8b UGB idf URÄG 2008 Geschäfte der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards,, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang,, zu der Art der Beziehung mit den nahe stehenden Unternehmen und Personen sowie weiterer Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig sind, sofern diese Geschäfte wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind. Angaben über Einzelgeschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst werden, sofern für die Beurteilung g der Auswirkungen dieser Geschäfte auf die Finanzlage der Gesellschaft t keine getrennten Angaben benötigt werden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen im Sinn des 228 Abs. 3 sind ausgenommen, wenn die an den Geschäften beteiligten Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz ihres Mutterunternehmens stehen; 14 Gesetzliche Grundlagen (2) 266 Z 2b UGB idf URÄG 2008 nicht konsolidierte Geschäfte des Mutterunternehmens oder anderer in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. N 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zu der Art der Beziehung mit den nahe stehenden Unternehmen und Personen sowie weiterer Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns notwendig sind, sofern diese Geschäfte wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind. Angaben über Einzelgeschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst werden, sofern für die Beurteilung der Auswirkungen dieser Geschäfte auf die Finanzlage des Konzerns keine getrennten Angaben benötigt werden; 15

6 Gesetzliche Grundlagen (3) Zwingend für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen Keine Erleichterung für die große AG und große GmbH Größenabhängige Erleichterungen für die mittelgroße und kleine AG Beschränkung auf Geschäfte zwischen Gesellschaft und Hauptgesellschaftern bzw. Vorstand / Aufsichtsrat Größenabhängige Erleichterungen für die mittelgroße und kleine GmbH Keine Anhangangabe 16 Begriffsdefinition nahe stehend Beherrschungsverhältnis (ähnlich IAS 27) Assoziiert (IAS 28) Joint Ventures (IAS 31) Management Vorstand, Aufsichtsrat (inkl. Belegschaftsvertreter), faktische Key People (mit und ohne Prokura), uu Beiräte, auch Key People in Konzerngesellschaften, öffentl. Hand nur bei Eigentümerstellung Familienangehörige Versorgungskasse 17 Begriffsdefinition marktunüblich Kein Drittvergleich nach Art, Kondition, Umfang Signifikante Abweichung vom Standard Nach Art und Umfang geeignet die Beurteilung durch einen Partner zu beeinflussen, Auswirkung auf Governance Analogie zu Steuerrecht: OECD Transferpreis at arm s length Wenig unternehmens- und steuerrechtliche Judikatur 18

7 Wann darf zusammengefasst werden? Sachlich gerechtfertigt Max. zu line item der Bilanz / GuV Zusammenfassung personenbezogener Werte nur dann, wenn keine Beeinträchtigung der Aussagekraft 19 Was ist der Wertumfang? Alles in Euro Ausdrückbare Aber auch Vorgänge ohne Marktwert (dann zu beschreiben) 20 Wie werden Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen festgestellt? Durch die Geschäftsleitung Schriftliche Abfrage nach Personenkreis und Sachverhalten Dokumentation Aufsichtsrat inkl. Arbeitnehmervertreter Anhangangabe, wenn bestimmte Informationen nicht erhoben werden konnten 21

8 Sonstige Fragen (1) Angaben von Vorjahreszahlen? siehe gesonderte, noch nicht veröffentlichte AFRAC Stellungnahme (Status: nein, außer wegen Generalklausel notwendig) IAS 24 amendments wirken ab Endorsement (dynamischer Verweis) Angabe der Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen ab dem Erlangen der Position 22 Sonstige Fragen (2) Durchsetzung der für die Angaben erforderlichen Angaben durch die nahe stehenden Personen Haftungsrechtliche Folgen bei Vorstand, Aufsichtsrat Mitglied bei Aufstellung, Feststellung Keine Schutzklausel (zb gem. 241 UGB) Anwendung der Stellungnahme für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. 23 Zusammenfassung Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind (neu) auch im UGB zu machen. Der Umfang ist gegenüber IFRS deutlich eingeschränkt, aber gerade die sensitiven Bereiche sind dabei. Ermittlung des Kreises der nahe stehenden Unternehmen und Personen Ggf. Definition des Wertumfangs Anwendung der Stellungnahme für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen 24

9 Dr. Michael Laminger AFRAC-Mitglied 25 AFRAC Stellungnahme Anhangangaben zu außerbilanziellen Geschäften Vorsitzende der Arbeitsgruppe: Michael Laminger Mitglieder der Arbeitsgruppe: Rudolf Diewald, Werner Fleischer, David Grünberger, Heiner Klein,, Aslan Milla, Dieter Nefischer, Roland Nessmann und Alexander Schiebel Stand der Arbeit: Die Stellungnahme ist bereits veröffentlicht (siehe ). 26 Gesetzliche Grundlagen 237 Z 8a UGB idf URÄG 2008 Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile,, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist; 266 Z 2a UGB idf URÄG 2008 Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Konzernbilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 2 oder 251 Abs. 1 in Verbindung mit 199 und 237 Z 3 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und u Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung fenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns notwendig ist; 27

10 Größenabhängige Erleichterungen Groß Mittel Klein AG Art, Zweck und finanzielle Auswirkung Art, Zweck Art, Zweck GmbH Art, Zweck und finanzielle Auswirkung Art, Zweck Nur auf Wunsch einer qualifizierten Minderheit Gen Art, Zweck und finanzielle Auswirkung Art, Zweck Nicht anwendbar Verein Konzern Nur auf Wunsch einer qualifizierten Minderheit Art, Zweck und finanzielle Auswirkung 28 Definition außerbilanzieller Geschäfte Transaktionen oder Vereinbarungen nicht in der Bilanz enthalten Bilanzierendes Unternehmen muss nicht Partei der Vereinbarung sein Kausalität für ein Rechtsgeschäft reicht aus 29 Finanzielle Auswirkungen Gesamtzahlungsbetrag Je Geschäftsart Getrennt nach Risiken und Vorteilen Wesentlichkeit des Gesamtzahlungsbetrages ist ausschlaggebend Wesentlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Wesentlichkeit bei der Abschlussprüfung 30

11 Risiken oder Vorteile aus einer Geschäftsart? Rückstellung oder Verbindlichkeit? Ja Nein Eventualverbindlichkeit? Ja Nein Sonstige finanzielle Verpflichtung? Nein Wesentlich? Ja Ja Nein KEINE Anhangangabe gemäß 237 Z 8a UGB! Anhangangabe gemäß 237 Z 8a UGB! Vermögensgegenstand? Ja Nein Wesentlich? Nein Ja 31 Abgrenzungen Abgrenzungen zu Rückstellungen Abgrenzungen zu vertraglichen Haftungsverhältnissen isd 199 UGB Abgrenzungen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Erstmals Angaben zu Vorteilen 32 Erforderliche Angaben - Beispiel Art Zweck mittel- fristig kurz- fristig Vorteile lang- fristig kurz- fristig mittel- lang- fristig fristig Risiken Rücknahmeverpflichtungen aus realisierten Geschäften Stammkundenkonditionen Derivative Finanzinstrumente Verbesserung des Finanzergebnisses

12 Beispiele Weiche Patronatserklärungen Vertragliche Risiken aus verbuchten und realisierten Geschäften Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert Exklusivlieferverträge Vertragserfüllungsgarantien Vertragliche Haftungsverhältnisse Vergleich zu 22 BWG, Anlage 1 Klassifizierung der außerbilanzmäßigen Geschäfte -> > diese Geschäfte sind großteils durch andere Anhangangaben bzw. Bilanzausweis abgedeckt. 34 Mag. Andrea Schellner AFRAC-Mitglied 35 AFRAC Entwurf einer Stellungnahme Unternehmensrechtlicher Werterhellungszeitraum Vorsitzende der Arbeitsgruppe: Andrea Schellner (andrea.schellner@hfp.at( andrea.schellner@hfp.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Klaus Hirschler, Dieter Nefischer, Roland Nessmann, Christian Nowotny, Gerhard Prachner und Robert Reiter Stand der Arbeit: Der Entwurf einer Stellungnahme ist noch nicht veröffentlicht. 36

13 Relevanz des Themas Werterhellungszeitraum gemäß 201 Abs 2 Z 4b UGB bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses Bei Kapitalgesellschaften ist zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden. Der Werterhellungszeitraum wird daher bei Kapitalgesellschaften unterschiedlich interpretiert. 37 Werterhellung und Aufstellung Werterhellende Erkenntnisse beziehen sich auf Ereignisse vor dem Bilanzstichtag, werden aber erst nach dem Bilanzstichtag erlangt. Der Werterhellungszeitraum gemäß 201 Abs 2 Z 4b UGB beginnt am Bilanzstichtag und endet am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses. Dokumentation des Endes durch Unterzeichnung des Jahresabschlusses unter Beisetzung des Datums durch den Unternehmer bzw alle geschäftsführenden, unbeschränkt haftenden Gesellschafter ( 194 UGB). 38 Werterhellung und Feststellung 194 UGB richtet sich rechtsformunabhängig an alle Unternehmen. Problem bei Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften: Unterscheidung zwischen aufstellendem und feststellendem Organ Da der Jahresabschluss vor seiner Feststellung bei Bekanntwerden von werterhellenden Erkenntnissen von dem aufstellenden Organ geändert werden kann, endet der Werterhellungszeitraum erst mit dem Tag der Feststellung. 39

14 Rolle des Unternehmers/Geschäftsführers aktives Bemühen, unter Zugrundelegung der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, zur Erlangung werterhellender Erkenntnisse keine Verpflichtung aktiv werterhellende Erkenntnisse zu erlangen, aber sofern Erkenntnisse passiv zugehen und wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss haben, sind diese zu berücksichtigen 40 Sonstiges 82 Abs 5 GmbHG: Wertbeeinflussende Ereignisse (zb Verluste der laufenden Periode) können zum Ausschüttungsverbot führen. Das Ausschüttungsverbot gilt für Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Auf alle Kapitalgesellschaften analog anwendbar! Aufgrund der gleichen Informationsfunktion wie beim Einzelabschluss ist das Ende des Werterhellungs- zeitraumes beim Konzernabschluss ident mit dem Einzelabschluss. 41 Zusammenfassung Der Werterhellungszeitraum beginnt am Bilanzstichtag. Er endet mit dem Tag der Aufstellung,, sofern der Jahresabschluss nicht festgestellt werden muss. Er endet mit dem Tag der Feststellung,, sofern der Jahresabschluss festgestellt werden muss. Die Rolle des Unternehmers bei der Erlangung von werterhellenden Erkenntnissen ist vor der Aufstellung aktiv und danach passiv. 42

15 Diskussion: Nahe stehende Unternehmen und Personen Außerbilanzielle Geschäfte Werterhellung 43 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns auf ein Wiedersehen bei der

Stellungnahme Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB

Stellungnahme Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB Juni 2009 Stellungnahme Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Michael Laminger (michael.laminger@oervrevision.at) Mitglieder der

Mehr

Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses UGB vs. BörseG. der Arbeitsgruppe Internationale Finanzberichterstattung

Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses UGB vs. BörseG. der Arbeitsgruppe Internationale Finanzberichterstattung März 2012 Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses UGB vs. BörseG der Arbeitsgruppe Internationale Finanzberichterstattung Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Alfred Wagenhofer (alfred.wagenhofer@uni-graz.at)

Mehr

Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB

Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB September 2009 Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Erich Kandler (ekandler@deloitte.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Angelika

Mehr

Werner Fleischer, Mitglied des Vorstands, VERBUND Trading AG. 07.04.2014, Wien. www.controller-institut.at

Werner Fleischer, Mitglied des Vorstands, VERBUND Trading AG. 07.04.2014, Wien. www.controller-institut.at , Mitglied des Vorstands, VERBUND Trading AG 07.04.2014, Wien www.controller-institut.at Zweck des Forschung, Dokumentation und Weiterentwicklung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung in Österreich

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-

Mehr

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Wirtschaft Frank Hoffmann Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Basierend auf dem Referentenentwurf vom November 2007

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 10. Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB)

AFRAC-Stellungnahme 10. Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB) Dezember 2015 Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB) Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 238 Abs. 1 Z 12 und 266 Z 5 UGB Das Austrian Financial

Mehr

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage Notes Handbuch für den IFRS-Anhang Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel 3., neu bearbeitete Auflage 1. Auflage 2006 2. Auflage 2009 3. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten Erich

Mehr

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 SAP VENTURES INVESTMENT GMBH DIETMAR-HOPP-ALLEE 69190 WALLDORF Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum

Mehr

Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB. o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19.

Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB. o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19. Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19. Mai 2015 Definition AFRAC Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

Stellungnahme. Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Stellungnahme. Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen Juni 2011 Stellungnahme Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen Vorsitzende der Arbeitsgruppe: Andrea Schellner (andrea.schellner@hfp.at) Mitglieder

Mehr

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 kpmg EVN AG, Maria Enzersdorf Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 17. November 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-

Mehr

IFRS aktuell. Inhalt. Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS. Ausgabe 10, Februar 2014

IFRS aktuell. Inhalt.  Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS. Ausgabe 10, Februar 2014 www.pwc.at Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS IFRS aktuell Ausgabe 10, Februar 2014 Inhalt EU-Endorsement... 2 Übersicht über neue Standards und Interpretationen... 2 Endgültige Veröffentlichungen...

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Ventures Investment GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Ventures Investment GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Ventures Investment GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum

Mehr

Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 29. Energieeffizienzgesetz (IFRS)

Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 29. Energieeffizienzgesetz (IFRS) April 2016 Entwurf für die Stellungnahme Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf IFRS-Abschlüsse Bitte übermitteln Sie Stellungnahmen bis zum 20.05.2016. Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom

Mehr

Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen

Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Dr. Alfred Brogyányi. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees

Dr. Alfred Brogyányi. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees 1 Dr. Alfred Brogyányi Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees 2 o.univ.-prof. Dr. Romuald Bertl Vorsitzender des AFRAC-Präsidiums 3 Stellungnahmen: Jahresrückblick (www.afrac.at) September

Mehr

Dr. Alfred Brogyányi. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees. 30. Oktober 2008

Dr. Alfred Brogyányi. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees. 30. Oktober 2008 1 Dr. Alfred Brogyányi Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees 2 Dkfm. Dr. Claus J. Raidl Vorsitzender des Vorstands 3 o.univ.-prof. Dr. Romuald Bertl Vorsitzender des AFRAC-Präsidiums 4 13

Mehr

Stellungnahme. Corporate Governance-Bericht gemäß 243b UGB

Stellungnahme. Corporate Governance-Bericht gemäß 243b UGB Dezember 2008 Stellungnahme Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Christian Nowotny (christian.nowotny@wu-wien.ac.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Romuald Bertl, Cécile Bervoets, Wolfgang Baumann, Michael Eberhartinger,

Mehr

September 2015. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Aslan Milla (aslan.milla@at.pwc.com)

September 2015. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Aslan Milla (aslan.milla@at.pwc.com) September 2015 Stellungnahme IAS 12 Ertragsteuern Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten

Mehr

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum Vermerk der Mitzugehörigkeit gem. 225 Abs. 2 UGB und 223 Abs. 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen,

Mehr

Stellungnahme Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach 245a UGB. der Arbeitsgruppe International Financial Reporting

Stellungnahme Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach 245a UGB. der Arbeitsgruppe International Financial Reporting März 2013 Stellungnahme Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach 245a UGB der Arbeitsgruppe International Financial Reporting Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Alfred Wagenhofer (alfred.wagenhofer@uni-graz.at)

Mehr

Committee e.v. Accounting Standards. Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Committee e.v. Accounting Standards. Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses DRSC Interpretation 1 (IFRS)* (near final) Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses *DRSC Interpretation 1 (IFRS) wurde am 19. Juli 2005 als Rechnungslegungs Interpretation

Mehr

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung IDR-H IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung Stand: IDR-H 2.300 IDR Prüfungshilfe 2.300 Stand: 05.12.2008 Seite 1 von 8 Vorwort Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt mit der Prüfungshilfe 2.300 eine Arbeitshilfe zur Einholung einer Erklärung Vollständigkeit

Mehr

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Mehr

URÄG 2008. Auswirkungen auf die Abschlussprüfung und Berichterstattung der Unternehmen. 14. und 22.10.2008

URÄG 2008. Auswirkungen auf die Abschlussprüfung und Berichterstattung der Unternehmen. 14. und 22.10.2008 URÄG 2008 Auswirkungen auf die Abschlussprüfung und Berichterstattung der Unternehmen 14. und 22.10.2008 Inhalte Rechnungslegung Abschlussprüfung Inkrafttreten 2 Anhebung der Schwellenwerte bei den Größenklassen

Mehr

ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind.

ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind. Gegenüberstellung Anhang zur und Anhang zum (1) Im Anhang sind zu den Posten der die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand

Mehr

Stellungnahme. Grundsätze der unternehmensrechtlichen. phasenkongruenten Dividendenaktivierung

Stellungnahme. Grundsätze der unternehmensrechtlichen. phasenkongruenten Dividendenaktivierung März 2013 Stellungnahme Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten Dividendenaktivierung Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Erich Kandler (ekandler@deloitte.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe:

Mehr

IFRS für die Investitionsgüter-Industrie

IFRS für die Investitionsgüter-Industrie Betriebswirtschaft ff ^ VDMA Jörg D. Scholtka IFRS für die Investitionsgüter-Industrie Internationale Rechnungslegung: globaler Maßstab für globales Geschäft Allert Breh Bussjäger-Martin von Heynitz Hummel

Mehr

IFRS und die Entwicklung der EU

IFRS und die Entwicklung der EU Fachtagung Uni Linz 10. November 2005 IFRS und die Entwicklung der EU Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek Institut Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung www.urwip.jku.at Themen Entwicklung EU / IASB

Mehr

Stand: 31.12.2007. Verfasser Titel erschienen in: Verlag, Ort Jg./Heft/Aufl./Datum Seiten VGW-S. ISBN/ISSN

Stand: 31.12.2007. Verfasser Titel erschienen in: Verlag, Ort Jg./Heft/Aufl./Datum Seiten VGW-S. ISBN/ISSN Ranker, Daniel Ranker, Daniel Quantitative Auswirkungen der IFRS-Rechnungslegung auf das Bilanzbild in Deutschland Ernüchterung statt Enthusiasmus Die Bilanzwert der International Financial Reporting Standards

Mehr

Heft 175. IFRS im landwirtschaftlichen Rechnungswesen HLBS. Auswirkungen einer möglichen Einführung - Dr. Christian Janze. 1.

Heft 175. IFRS im landwirtschaftlichen Rechnungswesen HLBS. Auswirkungen einer möglichen Einführung - Dr. Christian Janze. 1. Schriftenreihe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.v. Heft 175 IFRS im landwirtschaftlichen Rechnungswesen Auswirkungen einer möglichen Einführung - Dr. Christian

Mehr

Kapitel 7 Rechenwerke Einleitung 168 Bilanz 170 Gesamtergebnisrechnung 174 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Kapitel 7 Rechenwerke Einleitung 168 Bilanz 170 Gesamtergebnisrechnung 174 Eigenkapitalveränderungsrechnung IX Inhaltsübersicht Kapitel 1 Theorie der Rechnungslegung...1 Kapitel 2 Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung...35 Kapitel 3 Kapitel 4 Institutionen und System der US-amerikanischen Rechnungslegung...59

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Bilanzierung nach IFRS für SMEs (KMUs) Alternative und Chance zu UGB und zu Full Standards

Bilanzierung nach IFRS für SMEs (KMUs) Alternative und Chance zu UGB und zu Full Standards Bilanzierung nach IFRS für SMEs (KMUs) Alternative und Chance zu UGB und zu Full Standards WP/StB Mag. Gerhard Prachner, CPA Österreich Rechnungslegung von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen in

Mehr

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100 Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg

FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2014 31. Dezember 2013

Mehr

JAHRESABSCHLUSS zur Offenlegung. zum. 31. Dezember Aifotec AG. Holzmarkt Jena

JAHRESABSCHLUSS zur Offenlegung. zum. 31. Dezember Aifotec AG. Holzmarkt Jena Finanzamt: Jena St.-Nr: 162/100/10002 JAHRESABSCHLUSS zur Offenlegung zum 31. Dezember 2015 Aifotec AG Holzmarkt 5 07743 Jena TREUKONTAX Steuerberatungsgesellschaft mbh Niederlassung Meiningen Simone Bauer

Mehr

Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien

Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien 1 Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien Folgende Anmerkungen möchte ich zum Entwurf einer Stellungnahme IAS 12 Ertragsteuern Auswirkungen des österreichischen

Mehr

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 0 B I L A N Z zum 31. Dezember 2010 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2010 31.12.2009

Mehr

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-

Mehr

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Bilanz zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG, Dransfelder Straße 7, 37079 Göttingen AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr 2012 EUR Geschäftsjahr 2012 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle

Mehr

Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.

Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31. Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013

Mehr

Die Abschlüsse der in den DZ BANK Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt.

Die Abschlüsse der in den DZ BANK Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt. 138 DZ BANK A Allgemeine Angaben Der vorliegende Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK), Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2009 ist gemäß der Verordnung (EG)

Mehr

Fall 8: Passivische Finanzinstrumente. Wirtschaftsprüfungsseminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach IFRS und GoB Wintersemester 2005/06

Fall 8: Passivische Finanzinstrumente. Wirtschaftsprüfungsseminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach IFRS und GoB Wintersemester 2005/06 UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Fall 8: Passivische Finanzinstrumente Wirtschaftsprüfungsseminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach

Mehr

Handbuch Financial Due Diligence

Handbuch Financial Due Diligence Luise Hölscher, Anke Nestler und Ralf Otto Handbuch Financial Due Diligence Professionelle Analyse deutscher Unternehmen bei Unternehmenskäufen BICtNTENNIAL '- jffl 1 8 0 7 «WILEY 2007! >.,., Jr BICENTENNIAL

Mehr

eine erfüllbare Herausforderung?

eine erfüllbare Herausforderung? Gebot zur Anwendung der International Standards on Auditing --- eine erfüllbare Herausforderung? Dr. Robert Reiter Präsident Zurück zur ersten Seite IFAC www.ifac.org International Federation of Accountants

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee 16. 69190 Walldorf

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee 16. 69190 Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-

Mehr

Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei KFS/PG2

Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei KFS/PG2 Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen das neue FG KFS/PG2 ÖGWT - 8. September 2009 Univ.-Doz. Dr. Robert Hofians, WP Fachgutachten neu Berichterstattung (KFS PG 2, Musterbericht)

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4100-1 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Aktualisierung 2012 (1. April 2012) Das Handelsgesetzbuch wurde durch Art. 2 Abs. 39 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über

Mehr

02l10. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. I. Überblick. III. Voraussetzungen. II. Betroffene Abschlüsse

02l10. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. I. Überblick. III. Voraussetzungen. II. Betroffene Abschlüsse Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Erstmals in Abschlüssen für ein nach dem 31.12.2008 beginnendes Wirtschaftsjahr bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also ab dem Abschluss

Mehr

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin)

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember 2013 30. April 2013

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2013

BILANZ zum 31.Dezember 2013 BILANZ zum 31.Dezember 2013 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2013 31.12.2012 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Jahresabschlüssen (Einzelabschlüssen) Vollständigkeitserklärung

Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Jahresabschlüssen (Einzelabschlüssen) Vollständigkeitserklärung Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen von Jahresabschlüssen (Einzelabschlüssen) (12. Dezember 2007, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2015*) *) Zur Anpassung des Musters an Änderungen

Mehr

A N H A N G. zum. 31. Dezember informica real invest AG Kirchgasse 1a Reichenberg

A N H A N G. zum. 31. Dezember informica real invest AG Kirchgasse 1a Reichenberg Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 166 A N H A N G zum 31. Dezember 2009 informica real invest AG Kirchgasse 1a 97234 Reichenberg Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 167 I N H A L T S V E R Z E I C H N

Mehr

Jahresabschluss. zum 31.12.2011. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf

Jahresabschluss. zum 31.12.2011. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2011 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-

Mehr

Jahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.

Jahresabschluss der. Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel: Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen

Mehr

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage : Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Mehr

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 PV-Park Niederraunau - Aletshausen eg Krumbach Bestandteile Jahresabschluss 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang 1 1. Bilanz zum 31.12.2013 Aktiva 31.12.2013 31.12.2012

Mehr

Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht

Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betreffend die Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht

Mehr

Internationale Bilanzierung Teil 13

Internationale Bilanzierung Teil 13 Internationale Bilanzierung Teil 13 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern SS 2007 Mittwoch 14-18 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch Agenda Konzernrechnung > IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

Mehr

Mittelgroße Personenhandelsgesellschaft gem. 267 HGB (z.b. eine GmbH & Co. KG): Checkliste zur Offenlegung eins Anhangs für 2010

Mittelgroße Personenhandelsgesellschaft gem. 267 HGB (z.b. eine GmbH & Co. KG): Checkliste zur Offenlegung eins Anhangs für 2010 DokNr. 11000538 Stand: 03.2011 Mittelgroße Personenhandelsgesellschaft gem. 267 HGB (z.b. eine GmbH & Co. KG): Checkliste zur Offenlegung eins Anhangs für 2010 Anhang I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und

Mehr

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit (beschlossen in der Sitzung

Mehr

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71 Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens

Mehr

Bilanzierung von SMEs nach IFRS

Bilanzierung von SMEs nach IFRS Turning knowledge into value IFRS-FORUM FORUM 2009 Bilanzierung von SMEs nach IFRS Ruhr-Universität Bochum, 4. Dezember 2009 WP/StB Dr. Bernd Stibi Agenda I. Von der Idee zum Standard: Ein Projektüberblick

Mehr

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen

Mehr

Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm. Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.

Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm. Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm WKN 755150 ISIN DE 000 755 150 9 Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz 1. Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Stand: Februar 2015 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie

Mehr

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards.

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards. Der Jahre abschluss Konzernabschluss Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards 5., aktualisierte Auflage von WP/StB Dr. Peter Bitzyk Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel {^ LexisNexis

Mehr

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien 04 05 Bericht des Aufsichtrats 04 Bericht des Vorstands 08 Ziele und Strategien 12 SINGULUS & Hollywood 16 Die Aktie 20 Bericht des

Mehr

Offenzulegender Anhang 1)2)

Offenzulegender Anhang 1)2) Anlage 2 Offenzulegender Anhang 1)2) Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende des Geschäftsjahres Firmenwortlaut: Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag des einzureichenden

Mehr

Distribution of Non-cash Assets to Owners

Distribution of Non-cash Assets to Owners IFRIC Draft Interpretation D23 Distribution of Non-cash Assets to Owners (Unbare Ausschüttungen an Anteilseigner) Öffentliche Diskussionsrunde des DRSC e.v. Berlin / 18. April 2008 I II Gliederung Vorstellung

Mehr

IP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012

IP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012 IP Strategy AG (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 Langenstraße 52-54 28195 Bremen Tel. 0421/5769940 Fax 0421/5769943 e-mail: info@ipstrategy.de Internet: www.ipstrategy.de

Mehr

BS Baugeld Spezialisten AG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz

BS Baugeld Spezialisten AG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz BS Baugeld Spezialisten AG Unterföhring Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01012012 bis zum 31122012 Aktiva Bilanz 31122012 A Anlagevermögen 24427,00 14863,00 I Immaterielle Vermögensgegenstände 944,00

Mehr

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 (6. SEPTEMBER 2016)! Advisory/Tax Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 Die neuen Bestimmungen zum RÄG 2014 sind erstmals bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 anzuwenden. Im

Mehr

Entwurf einer Stellungnahme. Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Entwurf einer Stellungnahme. Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen September 2010 Entwurf einer Stellungnahme Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen Vorsitzende der Arbeitsgruppe: Andrea Schellner (andrea.schellner@hfp.at)

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs 41891 Jahresabschluss

Mehr

Repetitorium aus Unternehmensrecht (iws)

Repetitorium aus Unternehmensrecht (iws) Repetitorium aus Unternehmensrecht (iws) Rechnungslegung (insb 189-285 UGB) Mag. Andreas Baumgartner Institut für Unternehmens und Wirtschaftsrecht Universität Wien (Lehrstuhl Univ. Prof. Dr. Ulrich Torggler

Mehr

September 2015. der Arbeitsgruppe International Financial Reporting Standards

September 2015. der Arbeitsgruppe International Financial Reporting Standards September 2015 Stellungnahme Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach 12 Abs. 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzernoder separaten Einzelabschluss

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Herkunft und Grundlagen der IFRS... 21 1.1. Woher kommen die IFRS?... 21 1.2. Das

Mehr

ORGANE VORSTAND AUFSICHTSRAT. Generaldirektor Mag. Markus MAIR, Vorsitzender

ORGANE VORSTAND AUFSICHTSRAT. Generaldirektor Mag. Markus MAIR, Vorsitzender 86 ORGANE VORSTAND Generaldirektor Mag. Markus MAIR, Vorsitzender Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Friedrich LENGGER, Vorsitzender-Stellvertreter Vorstandsdirektor Mag. Peter HABERER Vorstandsdirektor

Mehr

nach BilRUG Aufgaben des Bundesanzeigers und Auswirkungen auf die Offenlegung beim Bundesanzeiger

nach BilRUG Aufgaben des Bundesanzeigers und Auswirkungen auf die Offenlegung beim Bundesanzeiger Neuerungen zur Offenlegung nach BilRUG Aufgaben des Bundesanzeigers und Auswirkungen auf die Offenlegung beim Bundesanzeiger Agenda 1. Aufgaben des Bundesanzeigers 2. BilRUG und Hinterlegung bei Kleinstkapitalgesellschaften

Mehr

Kaimer Europa GmbH. Essen. Bilanz zum 30. Juni 2013

Kaimer Europa GmbH. Essen. Bilanz zum 30. Juni 2013 Kaimer Europa GmbH Essen Bilanz zum 30. Juni 2013 A K T I V A P A S S I V A 30.06.2013 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL Finanzanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil A Rechnungslegung nach HGB und IFRS 1. TeilB Einzelabschluss nach HGB und IFRS 155

Inhaltsübersicht. Teil A Rechnungslegung nach HGB und IFRS 1. TeilB Einzelabschluss nach HGB und IFRS 155 XI Inhaltsübersicht Vorwort zur 10. Auflage Herausgeber Autoren Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII IX XVII XXVII Teil A Rechnungslegung nach HGB und IFRS 1 I Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=5e782...

https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=5e782... Kontakt Übersicht Fragen & Antworten Newsletter Mobil Publikations-Plattform Bundesanzeiger (0)»Startseite»Suchergebnis»Veröffentlichung Suchen Hier können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen

Mehr

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum Seite 1 Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG Für den Zeitraum Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft

Mehr

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident,

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident, An den Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrats Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Havermann Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. Charlottenstraße 59 10117 Berlin Düsseldorf, 12. September

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 0. Juni 206, um 0:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 0623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 22 Abs. 2, 26 Abs.,

Mehr

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest?

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Aufgabe 1 (a) Aufgabe 1 (a) 1 2 3 Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Übung_1_IAS_FS09_final Seite 7 Aufgabe 1 (a) 1 Was ist Rechnungslegung?

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/985336854. digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/985336854. digitalisiert durch Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1 Grundlegende Regelungen für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis latenter Steuern 27 A. Die Bedeutung latenter Steuern in Theorie und

Mehr