Detaillierte Informationen rund um das Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB finden Sie unter
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- Gerda Förstner
- vor 6 Jahren
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1 Aktuelle Informationen des Rheinischen und Westfälischen Turnerbundes zum Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB und ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) Derzeit bieten 450 RTB/WTB Vereine ca Sportangebote an, die mit dem Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB ausgezeichnet wurden. Dazu gehört auch Ihr qualifiziertes Angebot. Um Sie als antragstellender Vereine bzw. Pluspunktübungsleiter zu ermutigen und zu entlasten, Ihre Sportangebote weiter mit dem Qualitätssiegel auszeichnen zu lassen, hat der DTB nun den Antrag bzw. das Antragsverfahren noch einmal vereinfacht. Damit ist es gelungen, dass Turnvereine, schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand Pluspunkt-Anträge stellen können. Die aktuellen Veränderungen im Überblick: - der Umfang des Antragsformulars wurde reduziert: d.h. das Pluspunkt-Formular umfasst für Angebote, die individuell vom Übungsleiter entwickelt und konzipiert wurden, nur noch drei Seiten. Wird ein standardisiertes. Kursprogramme des DTB angeboten und beantragt, müssen sogar nur noch zwei Seiten ausgefüllt werden. - Unterschrift des Antragstellers: Der Antrag kann nun von einem Vereinsvertreter unterzeichnet werden. Das Zusammentragen verschiedener Unterschriften ist somit nicht mehr nötig. - Urkunde: Die Urkunden können nun direkt vom Verein ausgedruckt werden. Die Urkundenvorlage erhalten alle direkt mit der Bewilligung des Antrages im Anhang einer . - Erinnerung zur Verlängerung Ihres Pluspunkt Gesundheit.DTB Angebotes: Drei Monate vor Ablauf erhalten Sie eine automatisch generierte mit dem Hinweis zu einer möglichen Verlängerung Ihres Pluspunkt Gesundheit.DTB Angebotes. Der Verlängerungszeitraum der Pluspunkt Gesundheit.DTB Angebote wurde demnach von zwei auf drei Monaten vor Ablauf des Angebotes erhöht. Ebenso kann das Angebot bis zu einem Monat nach Ablauf der Gültigkeit beim RTB bzw. WTB verlängert werden. - Qualifizierungsnachweis bleibt Nichts geändert hat sich beim Nachweis der Qualifizierung des Übungsleiters. Hier ist weiterhin eine B-Lizenz Prävention oder eine adäquate berufliche Ausbildung notwendig. Haben Sie die Lizenz allerdings beim RTB bzw. WTB erworben, so müssen Sie keine Kopie mehr mit dem Antrag einreichen. Links: neues Antragsformular (1.84 MB) Ausfüllhilfe (928 KB) Detaillierte Informationen rund um das Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB finden Sie unter Bei weiteren Fragen zum Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB stehen wir gerne zur Verfügung. Ansprechpartner in den RTB / WTB-Geschäftsstellen sind: RTB Florian Klug, Tel.: ; klug@rtb.de WTB Georgina Smeilus, Tel.: , smeilus@wtb.de WTB Stephan Gentes, Tel.: , gentes@wtb.de
2 Empfehlung des Rheinischen und Westfälischen Turnerbundes zum aktuellen Umgang mit der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat Mitte letzten Jahres Ihre Arbeit bezüglich der bundesweit einheitlichen Prüfung von Präventionskursen aufgenommen. Derzeit gilt weiterhin folgende Übergangsregelung: Ihre PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote werden aus der Datenbank des Deutschen Turner-Bundes hin zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) monatlich exportiert und von dort direkt in das gesonderte Verzeichnis der ZPP eingespielt. Dabei wird ein Filter über die Angebotstitel gelegt, der von der ZPP erstellt wurde. Angebotstitel dieser Liste werden herausgefiltert und fließen nicht bei der ZPP ein. (Der aktuelle Filter liegt dem Rheinischen Turnerbund bzw. Westfälischen Turnerbund nicht vor) Häufige Fragen und Empfehlungen: Wo sind die PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote in der ZPP-Datenbank zu finden? Die ZPP führt die PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote weiterhin in einem gesonderten Verzeichnis und nicht in der allgemeinen Datenbank Präventionskurse. Die Mitarbeiter der Krankenkassen müssen das Verzeichnis SPORT PRO GESUNDHEIT Kurse per Mausklick öffnen und dort nach Ihrem Angebot suchen (siehe Abbildung strg + klicken um Link zu folgen). Bei Ablehnungen fragen Sie nach, ob in diesem Verzeichnis gesucht wurde. Setzen Sie als Kursleitung auf der Teilnahmebescheinigung, die Sie für Ihre Teilnehmer ausfüllen, in das Feld Qualifikationen SPORT PRO GESUNDHEIT ein! Das hilft den Mitarbeitern der Krankenkassen. Wie kann man als Verein sehen, ob ein Angebot in der ZPP geführt wird? Weder die Vereine noch die Sportverbände haben daher direkten Zugriff. Alle Vereine, die wissen möchten, welche Angebote über die Schnittstelle übertragen wurden, müssen Kontakt zu einer Krankenkasse vor Ort oder der ZPP aufnehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit auch bei den Präventionskurs-Suchen auf den Internetseiten der einzelnen Krankenkassen nach ihren Angeboten zu suchen. Manche Krankenkassen, wie z.b. die DAK haben die ZPP-Suche bei sich eingebunden ( PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote keine selbständige Einpflege des Vereinsangebotes bei der ZPP als ÜL B Lizenzinhaber Durch den automatisch monatlich vorgenommenen Datenexport der PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Weiterleitung an die ZPP empfehlen wir: Tragen Sie Ihre PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT -Angebote nicht eigenhändig in die ZPP-Datenbank ein! (Weitere Infos siehe unter Bereinigung der Daten )
3 Bereinigen der Daten - Ablehnungsbescheide vermeiden In vielen Fällen ist es leider so, dass PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT- Angebote nicht nur in dem gesonderten Verzeichnis stehen, sondern auch in der allgemeinen ZPP-Datenbank. Diese Daten stammen aus Datenbanken unterschiedlicher Krankenkassen oder sind durch Selbsteingabe eingetragen worden. Diese Angaben sollen Sie nicht pflegen, damit Sie keinen Prüfprozess auslösen. Die Folge ist allerdings: Diese Angebote stehen inzwischen vielfach als abgelehnt oder nicht prüfbar in der ZPP-Datenbank. Dadurch können ungerechtfertigte Ablehnungen von Kurserstattungen resultieren. Wir empfehlen daher diese Daten zu bereinigen indem Sie sich mit der ZPP in Verbindung (Tel.: ) setzen und Folgendes klären: 1. Accounts und Administratoren: Verschaffen Sie sich als Erstes einen Überblick darüber, ob Sie einen oder mehrere Zugänge (Accounts) bei der ZPP haben und welche Personen als Zugriffberechtigte (Administrator) genannt sind. Das sucht der Mitarbeiter der ZPP für Sie heraus. 2. Benötigen Sie einen Account bei der ZPP? Haben Sie nur PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote, die im ersten Präventionsprinzip des Handlungsfeldes Bewegungsgewohnheiten angesiedelt sind, dann brauchen Sie keinen Account. Ihre Angebote werden in das gesonderte Verzeichnis für SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse eingespielt (vgl. Abbildung). Sie können den Account bzw. die Accounts von der ZPP löschen lassen. Näheres zu den verschiedenen Präventionsprinzipien und Handlungsfeldern finden Sie in der Anlage. 3. Sie haben auch Präventions-Angebote im zweiten Präventionsprinzip oder in anderen Handlungsfeldern? Solche Angebote im zweiten Präventionsprinzip sind z.b. Rückenschule, Beckenbodengymnastik oder Pilates. Andere Handlungsfelder sind Ernährung, Suchtmittelkonsum und Stressmanagement (Yoga, Qigong, Taijiquan usw.). Für diese Angebote werden im Leitfaden Prävention höhere Qualifikationen (Berufsbild und Zusatzqualifikation) als eine ÜbungsleiterInnen-B-Lizenz verlangt. Sie müssen dann die Anerkennung bei der ZPP nach wie vor selbst beantragen. Dazu benötigen Sie einen Account. Die Angebote können von Ihnen auch in ihrem Account gepflegt werden. 4. Bereinigung von PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT-Angeboten in ihrem Account: Wollen Sie einen Account in der ZPP führen, dann sollten Sie diesen Account auch pflegen. Löschen Sie in ihrem Account alle PLUSPUNKT Gesundheit.DTB/ SPORT PRO GESUNDHEIT- Angebote, die im gesonderten Verzeichnis stehen, und in ihrem Account als abgelehnt, nicht prüfbar oder ähnliches stehen! Wenn Sie ein Angebot löschen, geben Sie den Grund an in SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert.
4 Anlage Handlungsfelder (HF) und Präventionsprinzipien im Rahmen der Krankenkassenbezuschussung (ZPP) für Vereinsangebote In der Primärprävention gibt es 4 Handlungsfelder. - Bewegungsgewohnheiten - Stressmanagement - Ernährung - Suchtmittelkonsum Lediglich das Handlungsfeld (HF) Bewegungsgewohnheiten ist für Übungsleiter aus Sportvereinen in Kooperation mit Krankenkassen von Bedeutung. Angebote, die dem Präventionsprinzip Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität zugeordnet werden können, können von der ZPP bewilligt werden, wenn der Übungsleiter die Lizenz Sport in der Prävention + Qualitätssiegel SPORT PRO Gesundheit/PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB + Einweisung in Gesundheitssportprogramm vorweisen kann. Angebotsbeispiel für dieses Präventionsprinzip: Rücken-Aktiv - Bewegen statt schonen, Nordic Walking, Cardio-Aktiv - Herz-Kreislauf Training für Jung und Alt etc. Bei dem Präventionsprinzip Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme ist die Lizenz- Ausbildung nicht ausreichend. Hier wird ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung (z. B. Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapeut, Sportwissenschaftler etc.) benötigt. Angebotsbeispiele, die von den Krankenkassen dem Präventionsprinzip Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität zugeordnet werden: Pilates, Beckenbodengymnastik, Osteoporosegymnastik. Ebenso ist in den Handlungsfeldern Stressmanagement und Ernährung ein staatlich anerkannter Berufsabschluss zwingend Voraussetzung bei der Kooperation mit Krankenkassen. Das Handlungsfeld Suchtmittelkonsum ist für Übungsleiter in Sportvereinen eher von geringer Bedeutung.
5 Aktuelle Informationen der Zentralen Prüfstelle Prävention zur Kursleitererfahrung fernöstlicher Verfahren der aktuelle Leitfaden Prävention (Fassung vom 10. Dezember 2014) sieht vor, dass für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong nun auch Studien- und Berufsabschlüsse zur Anerkennung kommen, die nicht dem Gesundheits- und Sozialbereich angehören. Bisher war diese Anerkennung nicht möglich, sondern auf Abschlüsse im Gesundheits- und Sozialbereich beschränkt. Voraussetzung gemäß der neuen Regelung ist, dass generell ein staatlich anerkannter Berufsoder Studienabschluss vorliegt. Dieser kann als Grundqualifikation für die fernöstlichen Verfahren anerkannt werden, wenn zusätzlich 200 Stunden Kursleitererfahrung im entsprechenden Verfahren (Hatha Yoga, Tai Chi oder Qigong) nachgewiesen werden. Die Regelung tritt ab 15. Juli 2015 in der Zentralen Prüfstelle Prävention in Kraft. Ab diesem Stichtag werden Nachweise zur Kursleitererfahrung bei der Kursprüfung für die fernöstlichen Verfahren berücksichtigt. Die Nachweise sind wie folgt zu erbringen: Für den Nachweis eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses reichen Sie Ihre Abschlussurkunde ein. Auf der Urkunde muss die erlangte Berufsbezeichnung oder der verliehene akademische Grad im jeweiligen Fachgebiet ersichtlich sein. Für den Nachweis der 200 Zeitstunden Kursleitererfahrung in dem jeweiligen Verfahren der fernöstlichen Entspannungsmethoden steht Ihnen ab 15. Juli 2015 auf der Internetseite der Zentralen Prüfstelle Prävention (www. zentrale-pruefstelle-praevention.de) unter den Nutzerhilfen nach dem Login ein Formblatt zur Verfügung. Dieses ist wie folgt auszufüllen: - Kursinformation: Führen Sie Ihre Kursleitererfahrung anhand der von Ihnen durchgeführten Kurse unter Angabe des Titels, Anfangs- und Enddatum des Kurses, des Umfangs in Minuten, der Zielsetzung und Inhalte sowie des Veranstaltungsorts tabellarisch auf. Bitte beachten Sie, dass nur die Kursleitererfahrung anerkannt wird, die nach Abschluss der Ausbildung erfolgte. - Selbsterklärung: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die getätigten Angaben wahrheitsgemäß und sachgerecht sind. Für die Zertifizierung ist die unterschriebene Selbsterklärung in Form einer Unterschrift ein verpflichtender Bestandteil. - Externe Nachweise: Es sind Nachweise, beispielsweise von einer Organisation oder dem Arbeitgeber, einzureichen, die die angegebenen Zeitstunden bestätigen. Die Zentrale Prüfstelle Prävention behält sich grundsätzlich eine Nachforderung von weiteren Angaben und/oder Unterlagen vor. Die Unterlagen sind als ein Dokument im Rahmen der Kursprüfung in die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention in dem,,datenfeld" der Grundqualifikation hochzuladen. Eine Funktion für die Zusammenführung einzelner Dokumente ist in der Datenbank vorhanden. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, eine Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf einzureichen. In diesem Fall ist der Nachweis der Kursleitererfahrung nicht notwendig. Es gelten die bisherigen Prüfkriterien. Die Vorgaben bezüglich der Zusatzqualifikation, Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen bleiben von der oben genannten Regelung unberührt. Die Dokumente sind zusätzlich zur Grundqualifikation und der Kursleitererfahrung einzureichen. Bei Fragen bitte an die Zentrale Prüfstelle Prävention wenden. Hotline Zeiten: Montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter 0201/ Rellinghauser Str. 93, Essen
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