Die rechtlichen Grundlagen der GPLA

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1 Kap 2 Die rechtlichen Grundlagen der GPLA 2.1 Was ist die GPLA? Das Wesen der GPLA Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben ist die Prüfung der Einhaltung aller für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, der Abzugsteuer sowie die für die Erhebung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Prüfung aller für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Tatsachen sowie die Prüfung der für Zwecke der Kommunalsteuer zu führenden Aufzeichnungen in einem Prüfvorgang durch das zuständige Finanzamt oder die zuständige Gebietskrankenkasse. Somit umfasst die GPLA die Lohnsteuerprüfung gem 86 Einkommenssteuergesetz (EStG) und zwar die Prüfung der Lohnsteuer, der Abzugsteuer ( 99), des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (DB, 41 FLAG) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ, 122 Abs 7 Wirtschaftskammergesetz); die Sozialversicherungsprüfung gem 41a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und zwar hinsichtlich der Einhaltung der Meldeverpflichtungen in allen Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten und der Beitragsabrechnung, die Prüfung der Grundlagen von Geldleistungen (zb Krankengeld, Wochengeld etc) sowie die Beratung in Fragen von Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten; die Kommunalsteuerprüfung nach 14 Kommunalsteuergesetz (KommStG). Die Prüfungsinhalte der einzelnen Prüfungsabschnitte gliedern sich wie folgt: Prüfungsinhalte der Lohnsteuerprüfung Die im Finanzamt erhobenen Daten werden ausgewertet. 9

2 Kap 3 Die erfolgreiche Prüfungsabwicklung 3.1 Die Ankündigung einer GPLA In der Regel ist die GPLA spätestens eine Woche vor Prüfbeginn anzukündigen. In der Praxis erfolgt die Ankündigung jedoch meist noch früher. Wird der Arbeitgeber bspw durch einen Steuerberater vertreten, wird dieser von der bevorstehenden Prüfung informiert. Ausnahmsweise kann die Ankündigung einer GPLA dann entfallen, wenn dadurch der Prüfzweck vereitelt werden könnte. In diesem Fall muss der Prüfer die Gründe für den Entfall der Ankündigung in dessen Arbeitsunterlagen vermerken. Die Vereitelung des Prüfzwecks kann dann angenommen werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass bspw die der Prüfung unterliegenden Unterlagen vor Prüfungsbeginn vom Arbeitgeber manipuliert oder vernichtet werden. Zusammen mit der Ankündigung der Prüfung gibt der Prüfer den gewünschten Prüfbeginn und den gewünschten Prüfungsort bekannt. Grundsätzlich wird die GPLA im Betrieb des Arbeitgebers durchgeführt. Ist die Prüfung im Unternehmen nicht möglich oder nicht zumutbar, wird die Prüfung in der Regel entweder in den Räumlichkeiten der Behörde oder im Fall der Vertretung durch den Steuerberater in dessen Räumlichkeiten stattfinden. Unabhängig vom Prüfungsort kann der Prüfer den Betrieb des Arbeitgebers jederzeit besichtigen. 3.2 Der Beginn und der Ablauf der GPLA Allgemeines Grundsätzlich ist es maßgeblich, dass sich der Arbeitgeber und seine Mitarbeiter durch planmäßiges Handeln auf die GPLA vorbereiten. Folgende Schritte sollten zu einer optimalen Vorbereitung auf eine GPLA beachtet werden: 17

3 Kap 4 Die Prüfungsschwerpunkte der GPLA 4.1 Allgemeines Im Rahmen dieses Kapitels werden nachstehende Prüfungsschwerpunkte im Einzelnen dargestellt: freiwillige Abfertigung atypische Beschäftigungsformen (freier Dienstvertrag, Werkvertrag) Ausfallsentgelt für Nicht-Leistungszeiten ( Schnitte ) Kfz-Sachbezug Provisionen Reisekosten SEG-Zulagen Arbeitszeit Mitarbeiterrabatte 4.2 Die freiwillige Abfertigung In der Praxis kommt es immer wieder zur Auszahlung einer freiwilligen Abfertigung. Darunter ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, auf die weder aufgrund des Gesetzes noch eines Kollektivvertrages ein Anspruch besteht (zb Abfertigungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Dienstvertrages). Die steuerliche Begünstigung des 67 Abs 6 EStG kommt jedoch nur zum Tragen, wenn sich der ausscheidende Arbeitnehmer im Abfertigungs-Alt- System befindet. Unterliegt das Dienstverhältnis dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (Abfertigungs-Neu-System) und besteht daher eine Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorgekasse, ist 67 Abs 6 EStG auf die Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung zur Gänze unanwendbar ( Viertel- und Zwölftelregelung ). 29

4 ! Vorsicht Seit sind auch die bei der Durchschnittsberechnung zu berücksichtigenden regelmäßig gebührenden variablen Entgeltteile, welche nicht oder zu gering ausbezahlt wurden, LSDB G relevant Häufige Fehler in der Praxis Während der Nicht-Leistungszeiten wird lediglich das Gehalt/Lohn (lfd Bezug) fortgezahlt. Es wird ein unrichtiger Beobachtungszeitraum herangezogen. Das Ausfallsentgelt wird durch einen erhöhten laufenden Lohn abgegolten (VwGH vom , 2006/08/0226). 4.5 Der Kfz-Sachbezug Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen Pkw nicht nur für beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung, dann löst die Privatnutzung des Fahrzeuges einen Sachbezug aus. Mit wurden die Höchstbeträge für den Sachbezug Pkw von 600,-- bzw 300,-- auf 720,-- bzw 360,-- angehoben und betrifft auch Kfz, die vom Arbeitgeber vor dem angeschafft und überlassen wurden. Diese Änderungen haben allerdings erst Auswirkungen bei Kfz mit Anschaffungskosten über der Luxustangente von ,--. Mit hängt die Höhe des Kfz-Sachbezuges erstmals nicht mehr nur von der Intensität der Privatnutzung sowie von den Anschaffungskosten ab, sondern nunmehr auch von den CO 2 -Emissionswerten des Kfz. Wenn ein bestimmter CO 2 -Emissionswert nicht überschritten wird, ist der Sachbezug für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Pkw unverändert mit 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 720,-- monatlich anzusetzen. 43

5 4.5.2 Abgabenrechtliche Behandlung des Sachbezuges Abgabenart Lohnsteuer (LSt) Abgabenpflicht Sozialversicherung (SV) *) DB und DZ Kommunalsteuer Beitrag zur BVK *) Im Bereich der Sozialversicherung kann der Sachbezug um die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert werden. Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel (oder ist dessen Benutzung unzumutbar), kann ein betragsfreier Fixbetrag von 0,11 pro Kilometer herangezogen werden Häufige Fehler in der Praxis Beispiele für Fehler bei der Bemessungsgrundlage Sonderausstattung wurde nicht berücksichtigt. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen wurde der Anschaffungswert ohne Umsatzsteuer angesetzt. Bei Gebrauchtfahrzeugen wurde nicht der ehemalige Neuwert, sondern der Gebrauchtwert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei Vorführwägen wird irrtümlich die Regelung vom Kfz-Händler angewandt. Beispiele für Fehler beim halben Sachbezug Es liegen keine geeigneten Nachweise wie bspw Fahrtenbücher vor. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden nicht als steuerliche Privatfahrten berücksichtigt. Beispiele für sonstige Fehler Es wird kein Sachbezug angesetzt, weil der Arbeitnehmer ein Privatfahrzeug besitzt. Es wird kein Sachbezug angesetzt, weil der Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug nur für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte benutzt. 46

6 Übersicht über das Rechtsmittelverfahren nach der BAO (ab ) Beschwerde Beschwerdevorentscheidung Vorlageantrag Verwaltungsgericht ao. Revision Revision Verwaltungsgerichtshof 6.2 Die Sozialversicherung Eine der maßgeblichen Änderungen des Rechtsmittelverfahrens durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits- Novelle 2012 mit Wirksamkeit ab erfolgte durch den Entfall der unterschiedlichen Behandlung von beitragsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Wie bisher muss ein Dienstgeber, welcher aufgrund einer GPLA mit einer Beitragsnachforderung konfrontiert wird, zuerst einen Bescheid beantragen, um das Rechtsmittelverfahren einleiten zu können. Grundsätzlich sind Bescheidanträge zu begründen, wobei derzeit auch Bescheidanträge ohne nähere Begründung (mangels gegenteiliger Rechtsprechung) für zulässig angesehen werden. Bei unbegründeten Bescheidanträgen ist der Antragsteller schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, den Antrag zu begründen und das Vorgebrachte näher zu konkretisieren. Dies kann insofern von Bedeutung sein, als der Bescheidantrag den Prozessgegenstand des Verwaltungsverfahrens bestimmt. Erlässt der Krankenversicherungsträger nicht binnen sechs Monaten den Bescheid, hat der Dienst- 71

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