Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013
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- Catrin Vogt
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1 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Roland Theis Finanzamt Trier Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 1
2 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht Inhalt Seite I. Jahressteuergesetz II. Änderungen bei Minijobs 8 III. Verwaltungsanweisungen 9 IV. Rechtsprechung 11 Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 2
3 I. Jahressteuergesetz konnte in 2012 nicht mehr zum Abschluss gebracht werden 2. nachfolgend beschriebene Gesetzesänderungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren Verabschiedung durch die Gesetzgebungsorgane Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 3
4 1. Steuerfreie Einnahmen nach 3 EStG Freiwillig Wehrdienstleistende ( 3 Nr. 5, 52 Abs. 4g Satz 1 EStG): nur noch Grundwehrsold steuerfrei; darüber hinaus gezahlte Bezüge unterliegen der Lohnsteuerpflicht Datenverarbeitungsgeräte zur privaten Nutzung durch Arbeitnehmer ( 3 Nr. 45 EStG) Neben Überlassung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten jetzt auch die Überlassung von Systemund Anwendungsprogrammen zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer steuerfrei Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 4
5 2. 8 EStG Bewertung Sachbezug ; 40 EStG Pauschalversteuerung Privatnutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge ( 4 Abs.5, 6 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs.2 EStG) Aus Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1%-Regel werden die Kosten für die Batterie (Akkumulator) herausgerechnet; bei der Ermittlung der Gesamtkosten sind im Rahmen der AfA die auf die Anschaffung der Batterie entfallenden Kosten auszuscheiden Lohnsteuerpauschalierung ( 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG): Ausdehnung der Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % auf geldwerte Vorteile aus der Übereignung von Personalcomputern auf betriebliche Datenverarbeitungsgeräte (z.b. PC, Smartphones oder Tabletts) Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 5
6 3. Lohnsteuer-Nachschau ( 42g EStG) Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ohne vorherige Ankündigung außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 6
7 4. Verjährung der Lohnsteuer ( 171 Abs. 15 AO) Soweit ein Dritter Steuern für Rechnung des Steuerschuldners einzubehalten und abzuführen oder für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat, endet die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner (= Arbeitnehmer) nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen (= Arbeitgeber) geltenden Festsetzungsfrist. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 7
8 II. Änderungen bei Minijobs 1. Arbeitsentgeltgrenze ( 8 SGB IV) Die Arbeitsentgeltgrenze steigt von 400 auf 450 ; die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt steigt von 800 auf Rentenversicherung ( 6 SGB VI) Umwandlung von bisheriger Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit 3. Bestandsschutz, Übergangsregelungen Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem bestanden haben, werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 8
9 III. Verwaltungsanweisungen 1. Betriebliche Altersversorgung: Anhebung der Altersgrenze für Altersversorgungsleistungen auf 62 Jahre; BMF-Schreiben vom , BStBl I S Familienpflegezeit: Lohnsteuerliche Fragen zum Zufluss von Arbeitslohn; BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 617 Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 9
10 3. Studiengebühren: Steuerfreie Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, BMF-Schreiben vom , BStBl I S Lohnsteuerbescheinigung 2013: Ausstellungserlass und Muster (unverändert gegenüber 2012), BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 912 Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 10
11 IV. Rechtsprechung 1. Altersteilzeit: Vorzeitige Beendigung eines Blockmodells; BFH-Beschluss vom VI R 26/11, BStBl II S. 415 Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar. Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i.s. des 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen sind. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 11
12 2. Reisekosten 2.1 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing ; BFH-Urteil vom VI R 22/10, BFH/NV 2012 S In "Outsourcing-Fällen" sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Ein "Outsourcing-Fall" liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 12
13 2.2 Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden; BFH-Urteil vom VI R 47/11, BFH/NV 2012 S Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 13
14 2.3 Reisenebenkosten / regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern; BFH-Urteil vom VI R 48/11, BFH/NV 2012 S Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anzuwenden. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Bei Kraftfahrern im Fernverkehr erfüllen weder der LKW-Wechselplatz noch das Fahrzeug die Merkmale einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.s. des 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 14
15 3. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Einzelabrechnung bei pauschalen Zahlungen; BFH-Urteil vom VI R 18/11, BStBl II S. 291 Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gemäß 41b EStG geleistet werden. Diese Einzelabrechnung zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos ist grundsätzlich unverzichtbar. Auf sie kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit zu erbringen und die pauschal geleisteten Zuschläge so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten -- aufs Jahr bezogen-- die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen. Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 15
16 4. Betriebsveranstaltungen 110-Euro-Freigrenze Revisionsverfahren beim BFH: Az. VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10 und VI R 7/11 Ist die Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von 110 noch angemessen oder an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen? Ist auf die eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen? Sind Aufwendungen des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung in die Durchschnittsberechnung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils überhaupt einzubeziehen bzw. insoweit nicht einzubeziehen, als sie auf eingeplante, tatsächlich aber nicht erschienene Gäste entfallen? Zählen Reisekosten zu dem äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung und damit zu den in die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehenden Gesamtaufwendungen? Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 16
17 5. Firmenwagenbesteuerung 1 %-Regelung bei Gebrauchtwagen Revisionsverfahren beim BFH: Az. VI R 51/11; Vorinstanz: FG Niedersachsen vom , Az. 9 K 394/10, EFG 2012 S. 396 Ist die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG insoweit noch verfassungsgemäß, als der geldwerte Vorteil nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird? Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Änderungen Lohnsteuerrecht Folie 18
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