Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte. Ein Danke braucht kein Budget. StBin Simone Dieckow 12.

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1 Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte Ein Danke braucht kein Budget StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 1

2 Mitarbeiter motivieren Eine für alle, alle für eine! Ein Danke braucht kein Budget. StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 2

3 Gliederung des Lohns Zuwendungen an den Arbeitnehmer Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung Lohnsteuer StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 3

4 Arbeitnehmer Netto Abzüge Steuer/SV-Beiträge AN, ledig, kein Kind, StKl. I, Euro (Bruttoverdienst) 100% 7% 9,8%/8,2%/1,5%/1,225% 20,725% 72,275% StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 4

5 Arbeitgeber-Belastung AN, ledig, kein Kind, StKl. I, Euro (Bruttoverdienst) 100% 72,275% 22% 7,3% 9,8% 1,5% 0,975% 1,8% (AOK 50% 0,28% (AOK) 122% StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 5

6 Rechenbeispiel Neueinstellung 17 Budget Monatslohn 1.500,00 (brutto) bei Optimierung 03 16, , , ,00 = 200,00 (netto) + Grundlohn 1.300,00 (brutto) Mehr Netto für AN*: ca. 90,00 Ersparnis für AG: ca. 40,00 * Lohnsteuerklasse I, religionsfrei, PV-Zuschlag x 12 Monate x Anzahl AN StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 6

7 Rechenbeispiel Neueinstellung 17 Auszahlungswunsch AN 1.250,00 (ca ,00 brutto) bei Optimierung 03 16, , , ,00 = 200,00 (netto) + Grundlohn ca ,00 (brutto) Ersparnis für AG: ca. 250,00 * Lohnsteuerklasse I, religionsfrei, PV-Zuschlag x 12 Monate x Anzahl AN StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 7

8 Rechenbeispiel Lohnerhöhung 17 Budget Lohnerhöhung 200,00 (brutto) bei Optimierung 03 16, , , ,00 = 200,00 (netto) + Grundlohn 1.500,00 (brutto) Mehr Netto für AN*: ca. 90,00 Ersparnis für AG: ca. 40,00 * Lohnsteuerklasse I, religionsfrei, PV-Zuschlag x 12 Monate x Anzahl AN StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 8

9 Änderungsmöglichkeiten StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 9

10 Übersicht lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei einmalig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 15 % und sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 20 % und sozialversicherungsfrei Lohnsteuerpauschalierung 25 % und sozialversicherungsfrei Steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Änderung durch das Alterseinkünftegesetz Pensionskasse StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 13

11 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Private Nutzungsüberlassung betrieblicher Kommunikationsgeräte PC Handy Voraussetzungen: - Telekommunikationsgeräte sind Eigentum des Arbeitgebers - Ausschließliche Privatnutzung oder Nutzung an auswärtiger Stelle möglich StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 14

12 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Übernahme der Telefonkosten Beruflicher Anteil an den Kosten oder 20 % des Rechnungsbetrages, maximal 20 Euro monatlich StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 15

13 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Werbeflächen Die Anmietung von Werbeflächen beim Arbeitnehmer, z. B. an dessen privatem Fahrzeug, kann unter Marketingaspekten eine weitere, ergiebige Möglichkeit zu Gunsten des Unternehmens sein. Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Mietausgaben, die der Arbeitgeber dadurch an den Arbeitnehmer zahlt, sind bis zu einer Höhe von 255,99 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Über einen Mietvertrag regeln beide Vertragspartner die Laufzeit einer solchen Werbeflächenanmietung. StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 16

14 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Reisekostenerstattungen für Fahrtkosten In Höhe der tatsächlichen Kosten oder Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs km-pauschale (für PKW 0,30 Euro/km) Verpflegungsmehraufwendungen bis zur Höhe der Pauschalen ( ab 2014 neu! ) über 8 Stunden = Ganztägig bzw. 24 Stunden = An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen = 12 Euro 24 Euro 12 Euro StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 17

15 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Reisekostenerstattungen für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Kosten oder pauschal 20 Euro Reisenebenkosten StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 18

16 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Umzugskosten Soweit der Umzug beruflich bedingt ist, Erstattung bis zu den Höchstbeträgen des Bundesumzugskostengesetzes Daneben für sonstige Umzugsauslagen Ledige/Verheiratete pauschal 687Euro/1.374 Euro und je Kind 303 Euro StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 19

17 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund einer doppelten Haushaltsführung Umzugskosten nur in Höhe der tatsächlichen Kosten Fahrtkosten Zur Begründung / Beendigung der doppelten Haushaltsführung: 0,30 Euro/Fahrtkilometer Eine Familienheimfahrt je Woche: 0,30 Euro/Entfernungskilometer Kosten für die Zweitwohnung Tatsächliche Kosten oder Für drei Monate maximal 20 Euro, für die Folgezeit maximal 5 Euro je Übernachtung Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen) für die ersten drei Monate StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 20

18 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Überlassung typischer Berufsbekleidung Gestellung Übereignung Aufwendungsersatz (nur bei Anspruch auf Gestellung von Arbeitskleidung) StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 21

19 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Kindergartenzuschuss Tatsächliche Kosten für noch nicht schulpflichtige Kinder zusätzlich zum Arbeitslohn Nicht, wenn die Zuschüsse an Stelle von Arbeitslohn StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 22

20 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Kassenfehlbetragsentschädigung (auch Mankogeld ) Maximal 16 Euro monatlich An alle Arbeitnehmer, die mit Bargeld zu tun haben StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 23

21 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Gesundheitserhaltende Maßnahmen, wie z. B.: Massagen für die Angestellten, wenn dadurch einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit vorgebeugt oder entgegengewirkt wird bis 500 Euro/Jahr Voraussetzungen: - Barlohn-/Sachleistungen zum ohnehin geschuldeten Lohn - Maßnahmen zur Verbesserung/Erhaltung der Gesundheit (Primärprävention/Gesundheitsförderung 20, 20a SGB StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 24

22 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitserhaltende Maßnahmen Vorsorgeuntersuchungen im überwiegend betrieblichen Interesse StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 25

23 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Zahlung neben dem Grundlohn Befreit bis zur Höhe von 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit 40 % des Grundlohns für Nachtarbeit, wenn vor 0.00 Uhr aufgenommen und von 0.00 bis 4.00 geleistet 50 % des Grundlohns für Sonntagsarbeit StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 26

24 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Befreit bis zur Höhe von 125 % des Grundlohns für Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen und für Arbeit am ab 14 Uhr 150 % des Grundlohns für Arbeit am ab 14 Uhr, für Arbeit am 25. und sowie für Arbeit am StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 27

25 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge für Heimarbeit Bis zu 10 % des Grundlohns als Ersatz typischer Aufwendungen z. B. Abrechnungen am heimischen PC Anrechnung auf die Werbungskosten StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 28

26 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge Maximal 44 EUR monatlich Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb Maßgeblich sind die um 4 % geminderten Endpreise StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 29

27 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Jobtickets Arbeitgeber stellt Arbeitnehmer Fahrausweis zur Verfügung Monatlicher Nutzungsvorteil < 44 Euro Nichtaufgriffsgrenze für Sachbezüge StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 30

28 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei?? Sonderthema: Firmen-PKW Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen nur zu betrieblichen Zwecken, fällt keine Steuer an, da es sich nicht um eine Entlohnung handelt. Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, werden Lohnsteuer und Beiträge in der Sozialversicherung fällig. Wird jedoch die Lohnsteuer steuerbegünstigt pauschaliert, tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Der Firmenwagen bietet somit Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 31

29 Einmalig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Unterstützung bei Krankheit oder sonstigen Unglücksfällen Bis 600 Euro StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 32

30 Einmalig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen bis zu 40 Euro, die dem Arbeitnehmer aufgrund eines persönlichen Ereignisses geschenkt werden NICHT: Geld StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 33

31 Einmalig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Betriebsveranstaltungen Durchschnittlich maximal 110 Euro je Arbeitnehmer Maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 34

32 Lohnsteuerpauschalierung 15 % und sozialversicherungsfrei Fahrtkostenersatz PKW bei Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Entfernungspauschale 0,30 Euro/Entferungskilometer Eintrag auf LSt-Bescheinigung; Hinweis ESt-Erklärung AN StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 37

33 Lohnsteuerpauschalierung 20 % und sozialversicherungsfrei Gruppenunfallversicherung Nur wenn mehrere Arbeitnehmer begünstigt werden Maximal durchschnittlich 62 Euro je Arbeitnehmer und je Kalenderjahr StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 38

34 Lohnsteuerpauschalierung 25 % und sozialversicherungsfrei Erholungsbeihilfen 156 Euro je Arbeitnehmer zuzüglich 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro je Kind Zweckgebundene Zahlung z. B. als Zuschuss zu einer Urlaubsreise Zahlung im zeitlichen Zusammenhang reicht für den Nachweises des Zweckes aus StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 39

35 Steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Direktzusagen / Pensionszusage Unterstützungskasse StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 40

36 Steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge Pensionskasse Neuzusagen Behandlung der Beiträge Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West Steuerlich zusätzlicher Freibetrag von Euro StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 41

37 Vielen Dank! Ich freue mich auf Ihre Fragen Simone Dieckow ADVITAX Steuerberatungsgesellschaft mbh Niederlassung Dessau Albrechtstraße Dessau-Roßlau Fon Webseite: StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 42

38 ETL-nettomaxx Beratung: Details zum Baustein 10 Essenszuschuss/Essensmarken bzw. Restaurantschecks Rechtsvorschrift: 8 Abs. 2 EStG; R 8.1 (7) LStR Definition: - Überlassung von verbilligten und kostenfreien Mahlzeiten Zuwendungen von Restaurantschecks, Essenzuschuss Steuerliche Beurteilung: - Steuerfrei bis max. 3,10 pro Tages-Mahlzeit - Steuerpflichtige Sachbezugswerte (1,57 /2,87 in 2012!) Voraussetzungen: - Bei Restaurantschecks: Maximalwert (5,97 in 2012!) Anwendung: - Bspw. Sodexo-Restaurantpass (verschiedenartig einlösbar) StBin Simone Dieckow 16. Oktober 2012 Folie 43

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