M e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus
|
|
- Reinhardt Esser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus
2 Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte Mitarbeitern als Belohnung für eine gute Arbeitsleistung nicht ab und zu etwas zugute kommen lassen, ohne dass eine reguläre Gehaltserhöhung daraus wird? Da grundsätzlich alle Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, hat das Finanzamt ein strenges Auge auf zusätzliche Leistungen an Arbeitnehmer. Doch es gibt Ausnahmen, die Sie nutzen können. Aufmerksamkeiten Bis zu einem Betrag von 40 brutto sind Aufmerksamkeiten zu einem besonderen persönlichen Ereignis (zum Beispiel Geburtstag) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Auslagenersatz Verauslagt der Arbeitnehmer Kosten für den Arbeitgeber, so sind die Erstattungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie einzeln abgerechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel die Bahncard auch privat nutzt.
3 nicht die Hand aufhält Beihilfen Zur Eheschließung des Mitarbeiters oder der Geburt seines Kindes können Sie eine Beihilfe zahlen. Wermutstropfen bei diesen freudigen Ereignissen ist allerdings, dass der Zuschuss in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Belegschaftsrabatte Dürfen Mitarbeiter von Ihnen vertriebene Waren oder Dienstleistungen verbilligt einkaufen bzw. in Anspruch nehmen, ist der Wertvorteil bis zu 1080 jährlich lohnsteuerund sozialversicherungsfrei. Nimmt der Mitarbeiter mehr in Anspruch, muss teilweise versteuert werden. Dabei darf aber vom tatsächlichen Verkaufspreis ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden. Betriebsveranstaltungen Die Finanzverwaltung akzeptiert zwei Veranstaltungen pro Jahr. Steuerfrei ist die Teilnahme aber nur, wenn pro Person nicht mehr als 110 an Kosten anfallen. Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Tombolagewinne) sind einzuberechnen. Fehlgeldentschädigungen Fehlende Kasseneinnahmen sind schon ärgerlich genug. Wird der Mitarbeiter damit nicht belastet, darf der monatliche Mankobetrag 16 nicht übersteigen, sonst fallen auch noch Lohnsteuer und Sozialversicherung an. Die Regelung gilt übrigens auch für Sprechstundenhilfen.
4 Geburtstagsfeier Ein verdienter Mitarbeiter hat einen runden Geburtstag und Sie möchten dies mit den Kollegen und Geschäftspartnern feiern? Solange Sie als Gastgeber auftreten und die 110 -Grenze für eine Betriebsveranstaltung einhalten, bleibt die Veranstaltung für den Mitarbeiter lohnsteuerfrei. Kinderbetreuung Wenn Sie einen firmeneigenen Kindergarten unterhalten, sind nicht nur flexiblere Betreuungszeiten möglich, sondern die kostenlose Betreuung ist auch steuer- und sozialversicherungsfrei. Lohnt sich ein eigener Kindergarten nicht, können Sie Ihrem Mitarbeiter steuerfreie Barzuschüsse zahlen, zum Beispiel als Alternative zu einer Lohnerhöhung. Mahlzeiten Stellen Sie dem Arbeitnehmer unentgeltliche bzw. verbilligte Verpflegung zur Verfügung, ist dies normaler Lohnbestandteil. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden allerdings nicht nach dem konkreten Aufwand berechnet, sondern dem sogenannten Sachbezugswert. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern diesen Wert noch. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 25 % erhoben werden, so dass die Zuschüsse in der Sozialversicherung beitragsfrei werden. Kostenlose Mahlzeiten sind 2011 wie folgt zu versteuern: Frühstück: 1,57, Mittagessen:2,80, Abendessen: 2,80. P r i v a t e N u t z u n g betrieblicher Telefone Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter einen betrieblichen PC, Fax oder Handy für die private Nutzung auch zuhause ist dies steuer- und sozialversicherungsfrei. Übereignen Sie die Telekommunikationsgeräte jedoch oder zahlen Sie Zuschüsse, stellt dies normalen Arbeitslohn dar.
5 S a c h p r ä m i e n a u s Kundenbindungsprogrammen Insbesondere Fluggesellschaften bieten sogenannte Kundenbindungsprogramme für Vielflieger an (Miles & More). Werden die dem Mitarbeiter gut geschriebenen Bonuspunkte für Dienstreisen nicht wieder für Dienstreisen verwendet, stellen sie grundsätzlich Arbeitslohn dar. Bis zu einem Wert von bleiben sie allerdings steuerfrei. Sonstige Beihilfen Wird Ihr Mitarbeiter von einem unerwarteten Krankheitsoder Unglücksfall getroffen, können Sie ihn als Arbeitgeber mit 600 im Jahr unterstützen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherung auf diesen Betrag anfallen. In ganz schwerwiegenden Fällen kann auch mehr gezahlt werden, allerdings sollte hier vorab Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten werden. Beihilfen zur Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Trinkgelder Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer von Dritten erhält sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist lediglich, dass das Trinkgeld freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt bezahlt wird. Warengutscheine Gutscheine über Waren und Dienstleistungen sind Sachbezüge. Der Ansatz für die Versteuerung liegt beim Bruttoverkaufspreis abzüglich eines pauschalen Preisnachlasses von 4 %. Bis zu 44 im Monat bleiben sie allerdings ohne Ansatz.
6 Und welche Werbungsk Arbeitskleidung Die typische Berufskleidung schließt eine private Nutzung so gut wie aus. Darum ist die unentgeltliche oder auch verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Eine pauschale Lohnversteuerung ist möglich bei Zuschüssen zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und bei unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung. Die Grenze liegt bei den Beträgen, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten bei seinen Lohneinkünften in der Steuererklärung geltend machen könnte. Der pauschal versteuerte Zuschuss gehört nicht zum Arbeitsentgelt. Fort- und Weiterbildungskosten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie als Arbeitgeber finanzieren, sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn das betriebliche Interesse an der Teilnahme überwiegt. Das gilt auch, wenn die Maßnahme in der Freizeit des Mitarbeiters stattfindet und sogar für Veranstaltungen im Ausland, z.b. Sprachkurse.
7 osten können erstattet werden? Reisekosten Ist Ihr Mitarbeiter dienstlich unterwegs, sind Fahrt- und Übernachtungskosten kein Lohnbestandteil. Nutzt der Mitarbeiter sein eigenes Fahrzeug, könnten Sie bis zu 0,30 je gefahrenem Kilometer erstatten. Für Verpflegungsmehraufwendungen gelten einheitliche Pauschbeträge, die nach Land und Abwesenheitsdauer variieren. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation. Werden die steuerfreien Beträge überschritten, fällt auch Sozialversicherung an, und dann tragen Sie unter Umständen auch den Arbeitnehmeranteil. Sammelbeförderung Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung zur Arbeitsstätte ist steuerund sozialversicherungsfrei, sofern sie für den betrieblichen Einsatz notwendig ist. Werksbus Umzugskosten Zieht Ihr Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen um zum Beispiel aufgrund eines kürzeren Arbeitsweges können Sie die Kosten dafür im Rahmen von Pauschalen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Ab August 2011 betragen die Pauschalen für Verheiratete 1.283, für Ledige 641, für jede weitere Person 283, für schulwechselbedingte Unterrichtskosten
8 Leopoldstr München Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) info@lgtreuhand.de A member of International. A world-wide network of independent professional accounting firms and business advisers. Stand 08/2011
Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2. ABC der steuerlich begünstigten Zuwendungen 3. Erstattung von Werbungskosten
MehrLohnkosten senken Zuwendungen optimieren Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer/Geschäftspartner Dipl.-Kfm.
Lohnkosten senken Zuwendungen optimieren Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer/Geschäftspartner Dipl.-Kfm. Walter Mock Steuerberater - Koblenz Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem
MehrABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer
Inhaltsverzeichnis 1. WANN LIEGT STEUERLICH ARBEITSLOHN VOR?... 2 2. ABC DER STEUERFREIEN ZUWENDUNGEN AN ARBEITNEHMER... 2 2.1. ABFINDUNGEN... 2 2.2. AUFMERKSAMKEITEN... 2 2.3. AUSLAGENERSATZ... 2 2.4.
MehrABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer
ABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 ABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Die nachfolgenden Leistungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei bzw. pauschal versteuert bezahlen. Hier ein stichpunktartiger, nicht abschließender Überblick.
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit
MehrSteuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten
Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen
MehrSteuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer
Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser
MehrGELDWERTER VORTEIL. Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V.
GELDWERTER VORTEIL Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V. GELDWERTER VORTEIL Für Mitarbeiter ist regelmäßig die Höhe des Nettolohns entscheidend Wie kann das Nettoeinkommen erhöht werden? Welche
MehrMerkblatt der Albertakademie
Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht
MehrReisekostenabrechnung
Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 2 Mehr Netto vom Brutto
MehrZusätzliche Steuerfreie Leistungen
Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrNettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nettolohnoptimierung Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 13.02.2017 www.gwb-partner.de 1 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber 13.02.2017 www.gwb-partner.de 3 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber Wo
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrMöglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer Eine Übersicht Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher, Genussmittel, Warengutscheine) zu besonderen
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrEPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE
EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK INHALT Einführung
MehrSteuerfreie Zugaben. Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007)
Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007) Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Zuwendungen lohnsteuerfrei zu zahlen, sind durch den Gesetzgeber in den vergangen
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 20 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
Mehr3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem
MehrMöglichkeiten von steuerfreien / -günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien / -günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Eine Übersicht Stand: November 2018, MN Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher,
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrSteuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber
Stand August 2017 aktualisiert SteuerNews 7-2017 Steuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber Steuerfreie Leistungen: REGEL: steuerfrei = sozialversicherungsfrei
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
MehrDer Arbeitgeber hat die erste Tätigkeit eindeutig dauerhaft zugeordnet und somit festgelegt.
Reisekosten Nachdem das Reisekostenrecht zum 01.01.2014 neu geregelt worden ist, sowie deren Auswertungen in diversen BMF Schreiben näher erläutert wurden, sind per 01.01.2017 wieder mal teilweise die
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 22 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrBad Homburg v.d.h, im März 2014
Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013
MehrInhaltsverzeichnis V o r w o r t Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern...
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 5 1 Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... 13 2 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 16 2.2 Tätigkeitsstätte
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 22 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 22 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrBei dieser intelligenten Gehaltsgestaltung sind jedoch immer die aktuellen Lohnsteuerrichtlinien zu beachten.
Geldwerter Vorteil: Meist attraktiver als Gehaltserhöhung Gerade kleinere Unternehmen tun sich häufig schwer, guten Mitarbeitern die längst fällige Gehaltserhöhung zu gewähren. Hinzu kommt, dass ein ordentlicher
MehrMehr Netto vom Brutto
Mehr Netto vom Brutto Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Stand: 03/2014 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0, Fax 0 59 61 / 9406-29
MehrMEHR NETTO VOM BRUTTO
MEHR NETTO VOM BRUTTO Wie Sie die Arbeitnehmerzufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten STEUERFREIE ZUWENDUNGEN = ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund am Steuerzahlergedenktag
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
MehrMandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert. Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer. Inhalt
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 22 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrGutschein: Der steuerliche Vorteil
Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Merkblatt Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 22 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,
MehrHerzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte. Ein Danke braucht kein Budget. StBin Simone Dieckow 12.
Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte Ein Danke braucht kein Budget StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 1 Mitarbeiter motivieren Eine für alle, alle für eine! Ein Danke
MehrMitarbeitermotivation. Sechs Möglichkeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu sparen!
Mitarbeitermotivation Sechs Möglichkeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu sparen! Es begrüßt Sie: Steuerberater Thomas Mochnik Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM ggmbh) ADVIMED
MehrGehaltsoptimierung als Instrument der Mitarbeiterbindung
Gehaltsoptimierung als Instrument der Mitarbeiterbindung Michael Fischbach BWLC Braschoß Wagner Linden & Coll. Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Bonn Köln Niederkassel Siegburg 1 Was bedeutet Gehaltsoptimierung?
MehrFahrerbindung durch Entgeltoptimierung BWLC
1 Was geschieht bei einer Entgeltoptimierung? - Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert durch höhere Nettozahlungen - Der Arbeitgeber reduziert gleichzeitig seine Lohnnebenkosten Fazit: Beide Parteien profitieren
MehrBMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019
BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 Bundesministerium der Finanzen 8.4.2019 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
MehrSteuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber
Stand November 2018 aktualisiert SteuerNews 4-2018 Steuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber Steuerfreie Leistungen: REGEL: steuerfrei =
MehrJörg Matthiesen. Mandanten-Merkblatt. Merkblatt. Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer. Inhalt. Steuerberater
Dipl.-Kfm. Jörg Matthiesen Steuerberater Jörg Matthiesen - Steuerberater Dorfstraße 28, 24229 Dänischenhagen Dorfstraße 28, 24229 Dänischenhagen Telefon: 04349 / 919247 Telefax: 04349 / 919246 Mobil: 0151
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
MehrMehr Netto vom Brutto
Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen
MehrWesentliche Beispiele steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn
Wesentliche Beispiele steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang
MehrInhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13
Vorwort zur 15. Auflage 5 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 15 2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte 15 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
MehrI. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten
I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff
MehrHerausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
MehrWie mache ich mein Unternehmen attraktiv für Mitarbeiter
Wie mache ich mein Unternehmen attraktiv für Mitarbeiter Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Bringmann & Partner mbb www.dwaz.eu Kassel und Bad Wildungen Was ist
MehrLeistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC
Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC Wir machen aus Zahlen Werte Zu Ihrem Nutzen und dem Ihrer Mitarbeiter sollten alle Möglichkeiten lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum
Mehr400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen
Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt
Mehr2 Wann der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. eine erste Tätigkeitsstätte hat
1 von 16 03.01.2014 20:12 Reisekosten Inland für Arbeitnehmer ab 2014: Richtig abrechnen und buchen Zusammenfassung Überblick Die Reisekosten sind ab 1.1.2014 neu geregelt worden. Wichtig ist die Abgrenzung
MehrRundschreiben Nr. 4/2012
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Universitätsverwaltung Rundschreiben Nr. 4/2012 Neufassung der Nr. 7 Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Bewirtungskosten
MehrFolge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung.
Jobtickets als Mittel zur Mitarbeiterbindung Steigender Fachkräftemangel erhöht den Druck für Arbeitgeber, durch Beschäftigungsanreize sowohl bei Neueinstellungen als auch zur Mitarbeiterbindung, erfolgreich
MehrSteuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber
Stand März 2019 aktualisiert SteuerNews 2-2019 Steuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber Steuerfreie Leistungen: REGEL: steuerfrei = sozialversicherungsfrei
MehrSTEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG
STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/905173 Fax: 09187/905174
MehrÜberlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer
REISEKOSTEN/AUSWÄRTSTÄTIGKEIT Überlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer Hat sich die Anschaffung der BahnCard für den Arbeitgeber gelohnt? Auf diese Frage reduzieren viele Betriebsprüfer die Frage, ob
MehrDas ABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer
Das ABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2 ABC der steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer 2.1 Abfindungen 2.2 Aufmerksamkeiten 2.3 Auslagenersatz
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Merkblatt Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Vorteil von steuerbegünstigten Gehaltszuwendungen 2 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 3 21 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrNettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn
Mehr1 Ergänztes BMF Schreiben... 3
Ergänztes BMF-Schreiben BMF Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 05.12.2014 1 Ergänztes BMF Schreiben... 3 1.1 Tätigkeitsstätte... 3 1.2 Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Auswärtstätigkeiten...
MehrDienstreisen. Zu berücksichtigen. Kostenarten. Bis 3 Monate: Fahrtkosten. Nach 3 Monaten: Bis 3 Monate: Verpflegung. Bis 3 Monate: Übernachtungskosten
Dienstreisen Kostenarten Zu berücksichtigen Aufwendungen Km-Pauschale (0,30 /km bei Pkw) Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km abzüglich der ersten 20 Km ab 2007 (d.h. einfache Fahrt ab dem 21. km
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
MehrSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer Inhalt 1 Vorteil von steuerbegünstigten Gehaltszuwendungen 2 Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 3 21 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 4 Weitere
MehrAuswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:
MehrAlkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt;
Entgelt beitragsfrei A bfertigungen Abgangsentschädigungen Alkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt; Arbeitskleidung die unentgeltlich überlassen
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrMerkblatt Steuergünstige Gehaltszuwendungen
Inhalt 1. Vorteil von steuerbegünstigten Gehaltszuwendungen 2. Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 3. 21 steuergünstige Zuwendungen an Arbeitnehmer 4. Weitere Gehaltsextras im Überblick 5. Erstattung
MehrCheckliste mit 36 Punkten zur Nettolohnoptimierung Stand:
- 1 - Checkliste mit 36 Punkten zur Nettolohnoptimierung Stand: 01.08.2018 a) Steuerfreiheit Überlassung von Waren-, Benzingutscheine, Tankkarten, ShoppingCards Übereignung von Gegenständen des täglichen
MehrSteuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer
Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrRechtsstand ab Steuerfreie und -begünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer
Rechtsstand ab 01.01.2019 Steuerfreie und -begünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer Allgemeines Mit Hilfe der steuerfreien Zuwendungen kann allen Arbeitnehmern, einschließlich der geringfügig Beschäftigten,
MehrReisekostenverordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter
Reisekostenverordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter 1 Allgemeines Reisekosten im Sinne dieser Reisekostenordnung sind a) Fahrt- oder Flugkosten, b) Verpflegungsmehraufwendungen, c) Übernachtungskosten
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrNettolohn optimieren. Infos für Arbeitgebende. Empfehlung: Telefon
Nettolohn optimieren Infos für Arbeitgebende Überreicht durch: Mit freundlicher Empfehlung: Telefon 0541 27026 www.frau-und-betrieb-os.de Nettolohn optimieren mit Familienfreundlichkeit. 1 2 3 4 5 6 7
MehrHandeln für die Region
Handeln für die Region Nettolohnoptimierung Übersicht I Nettolohnoptimierung o Vermietung von Werbeflächen Belegschaftsrabatt o Essensmarke für fremdbewirtschaftete Kantine o Belegschaftsrabatt o Warengutscheine
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der
Mehr