Erschliessungsrichtplan 2012

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1 Einwohnergemeinde Weggis vom Gemeinderat am erlassen Der Gemeindepräsident Kaspar Widmer Der Gemeindeschreiber Peter Portmann Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. vom mit Anordnungen und Korrekturen genehmigt. Datum Unterschrift Bauherr Projektstufe Einwohnergemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis Planauflage vom 16. April bis 15. Mai 2012 Öffentliche Auflage Dokument Datum Revidiert Format PL SB P2610-ES FS / MT FS

2 2 Einwohnergemeinde Weggis Änderungsverzeichnis: Datum Projektstand Lesung Gemeinderat HSK Ingenieur AG Weggis Seite 2/38

3 3 Einwohnergemeinde Weggis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ziel des Erschliessungsrichtplans Gesetzliche Grundlagen Erlass Verbindlichkeit Aufgabe Erschliessungsgebiete Begriffserläuterungen Ausgangslage Grundsätze zu Erschliessungsbestandteilen und Kosten Siedlungsentwässerung und GEP Massnahmen Um- und Einzonungen Übersicht über den Stand der Erschliessung Übersicht über die Erschliessungsgebiete Umzonungen im Siedlungsgebiet Neubüel GB Nr Park Hotel Hürtimatt GB Nr. 1454, 2023 & Bächtele GB Nr. 52, 1827, Parkhaus am See GB Nr Einzonungen von bebauten Parzellen Hinder Lützelau GB Nr. 491, 492, 493, 495, 1303, 1304, 1455, 1697 bis Einzonungen von nicht bebauten Parzellen Steinacheri GB Nr Blauweid GB Nr Fischli GB Nr. 349 und Grossmatt GB Nr Tischital GB Nr. 259, 921, Weiher GB Nr. 338, 339, Teilparzelle GB NR. 331 und Kruoelen, Teilparzelle GB Nr Wintertschi Kostenübersicht Gemeinde: Erschliessungsrichtplan Anhang Grundlagen für die Kostenschätzung Kostenübersicht Gemeinde: GWP und GEP Beilagen: Übersicht Fernwärmeleitung 1 : 5000 Plan Nr.: P 2610/30 Datum: Einlenker Wintertschi 1 : 500 / 250 Plan Nr.: P 2610/120 Datum: Einlenker Steinacheri 1 : 500 / 250 Plan Nr.: P 2610/121 Datum: Einlenker Hinder Lützelau 1 : 500 / 250 Plan Nr.: P 2610/122 Datum: HSK Ingenieur AG Weggis Seite 3/38

4 4 Einwohnergemeinde Weggis 1. Einleitung 1.1. Ziel des Erschliessungsrichtplans Ziel des Erschliessungsrichtplans ist die behördenverbindliche Festlegung aller zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen Erschliessungsmassnahmen, soweit für die Gemeinde oder für die von ihr bezeichneten Erschliessungsträger eine Erschliessungspflicht besteht. Mit dem Erschliessungsrichtplan gibt die Gemeinde somit auch eine Abgrenzung zwischen öffentlicher und privater Erschliessung vor Gesetzliche Grundlagen Das Planungs- und Baugesetz (PBG) ermächtigt den Gemeinderat, kommunale Richtpläne zu erlassen ( 9 Abs. 1 PBG). Die kommunalen Richtpläne bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat, soweit die Interessen des Kantons oder der Nachbargemeinden berührt werden. Das Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Richtplan für die Erschliessung zu verfassen. 40 PBG Kommunaler Erschliessungsrichtplan 40 Abs Arth der Anlage Gemeindestrassen 1 PBG Privatstrassen Fusswege Radwege Busverkehr Energieanlagen (Elektrizität/Fernwärme) Frischwasseranlagen Abwasseranlagen Erfasste Anlagen Bestehende Anlagen Zur Erschliessung der Bauzonen noch erforderliche Anlagen 40 Abs Trägerschaft der Gemeinde 2 PBG Anlage Besonders bezeichneter Erschliessungsträger Art der Neubau Massnahme (sofern Ausbau Sie zur Erschliessung Ersatz der Bauzone Öffentlicherklärung erforderlich ist) Zwingende Angaben Priorität der Massnahme Kostenschätzung Konkretisierend zu 40 PBG hält 28 PBV fest, dass der kommunale Erschliessungsrichtplan in Übereinstimmung mit den Festlegungen im Zonenplan die durch die Gemeinde oder die besonders bezeichneten Erschliessungsträger zu erbringenden Erschliessungsleistungen nennt. Wird bei geänderten Verhältnissen der Zonenplan angepasst, ist der kommunale Erschliessungsrichtplan ebenfalls den neuen, geänderten Verhältnissen anzupassen. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 4/38

5 5 Einwohnergemeinde Weggis 1.3. Erlass Der Erschliessungsrichtplan wird durch den Gemeinderat erlassen. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Regierungsrat (vgl. 1.2). Während der Auflagefrist haben Interessierte die Möglichkeit, sich zum Erschliessungsrichtplan zu äussern. Der Gemeinderat nimmt zu den Meinungsäusserungen Stellung, wobei die privaten und die öffentlichen Interessen entsprechend gewichtet werden Verbindlichkeit Der Erschliessungsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan im Sinne von 9 PBG. Gemäss 11 PBG ist er behördenverbindlich. 2. Aufgabe Der Erschliessungsrichtplan wird auf die geltende Nutzungsplanung abgestimmt. Nach 28 der Bau- und Planungsverordnung muss der Erschliessungsrichtplan nach der Änderung des Zonenplans jeweils wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sollen nicht nur die neuen Gebiete hinsichtlich ihrer Erschliessung bearbeitet werden, sondern auch die bereits im Erschliessungsrichtplan enthaltenen Siedlungsgebiete hinsichtlich Erschliessung überprüft und allenfalls veränderten Situationen angepasst werden. Für die im Erschliessungsrichtplan aufgezeigten Massnahmen werden Prioritäten und Realisierungsfristen definiert. Zudem werden die Kosten grob abgeschätzt. Somit dient der Erschliessungsrichtplan auch als Instrument, die Kosten für die Erschliessung als Folge der Zonenplanung aufzuzeigen. Damit ergibt sich für die Gemeinde aus dem Erschliessungsrichtplan die Pflicht, sich gleichzeitig mit der Zonenplanänderung auch Klarheit über die mit den erforderlichen Erschliessungsmassnahmen verbundenen Kosten zu verschaffen. Dadurch kann auch diesem Aspekt die entsprechende Beachtung geschenkt werden. Dem Erschliessungsrichtplan kommt somit auch die Funktion des Erschliessungsprogramms gemäss Artikel 19 Raumplanungsgesetz (RPG) zu. Damit erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Aufschluss über den für die Erschliessung der Grundstücke vorgesehenen Zeitpunkt. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 5/38

6 6 Einwohnergemeinde Weggis 3. Erschliessungsgebiete 3.1. Begriffserläuterungen Zur besseren Verständlichkeit sollen die Begriffe «Grund-», «Grob-», «Fein-» und «Gebäudeerschliessung» gegeneinander abgegrenzt werden. Damit ein Gebiet als baureif gilt, muss entweder die Feinerschliessung gegeben sein oder die Gebäudeerschliessung kann direkt an die Groberschliessung angehängt werden. Letzteres kann bei kleineren Parzellen der Fall sein. Die folgenden Begriffsdefinitionen stimmen aus dem Entwurf der sia-norm Nr. 425 zur «Kommunalen Erschliessungsplanung». Grunderschliessung: Die Grunderschliessung umfasst die Versorgung eines grösseren zusammenhängenden Gebietes mit den übergeordneten Erschliessungsanlagen des Verkehrs, der Wasserversorgung, der Entwässerung, der Energieversorgung sowie weiterer aufgrund kantonaler Gesetzgebungen erforderlicher Erschliessungsanlagen. Groberschliessung: Feinerschliessung: Gebäudeerschliessung: Die Groberschliessung umfasst die Versorgung eines Siedlungsgebietes (Quartier, Dorfteil, Stadtteil, usw.) mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen. Die Feinerschliessung umfasst Anschlüsse für einzelne Grundstücke, beziehungsweise Gruppen von Parzellen an die Groberschliessungsanlagen, allenfalls auch an die Anlagen der Grunderschliessung. Die Gebäudeerschliessung umfasst die erforderlichen Abschlüsse eines Gebäudes oder einer zusammengehörenden Gebäudegruppe mittels Hauszufahrt, Hauszugang sowie Hausanschlussleitungen an die Anlagen der Fein- oder Groberschliessung, respektive ans Fein- oder Groberschliessungsnetz. Die Massnahmenblätter unter Kapitel 4 und folgende zeigen einerseits die bestehende Groberschliessung und andererseits gewisse Vorgaben für die Feinerschliessung. Die Feinerschliessung wird in den Gestaltungsplänen und Baugesuchen erarbeitet Ausgangslage In den grob erschlossenen Bauzonen sind die Grundeigentümer für die Erschliessung zuständig. Die Gemeinde kann, anstelle der Grundeigentümer und auf deren Kosten, die Erschliessung realisieren, wenn dies dem Grundeigentümer nicht möglich ist oder wenn er nicht gewillt ist, die Erschliessung zeitgerecht in Angriff zu nehmen. Als unerschlossene Gebiete sind solche bezeichnet, die nur teilweise erschlossen und bei denen Leistungen durch die Gemeinde zu erbringen sind. Dabei kann es sich um die Erstellung von Kanalisations- und Wasserleitungen oder um die Realisierung von Erschliessungsstrassen handeln, die von der Gemeinde finanziert oder mitfinanziert werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 6/38

7 7 Einwohnergemeinde Weggis Überbaute Zonen erfordern keine Massnahmenformulierung. Die langfristigen Entwicklungsgebiete werden als übrige Gebiete gemäss 56 Abs. 1 lit.b(üg) ausgeschieden. Da die übrigen Gebiete nicht Gegenstand des Erschliessungsrichtplanes sind, werden dazu keine eigenen Massnahmenblätter erstellt. Es werden drei Zeitabschnitte mit je 5 Jahren unterschieden: 1 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 15 Jahre 3.3. Grundsätze zu Erschliessungsbestandteilen und Kosten Die approximativen Kostenschätzungen bei den einzelnen Gebieten stellen Richtwerte dar. Die Erschliessungskosten werden einzeln für jedes Erschliessungselement (Strassen, Leitungen, etc.) und aufgrund der voraussichtlichen Dimensionen errechnet. Dazu wurden die Erschliessungen Als Grobentwurf konzipiert. Die primäre Zielsetzung der Kostenerfassung besteht darin, die im Zusammenhang mit Gebietserschliessungen zu erwartenden Kosten, die für die Gemeinde anfallen, aufzuzeigen. Die Genauigkeit beträgt ± 25 %. Strasse: Fussweg: Wasserversorgung: Entwässerung: Die Groberschliessungsstrassen für die neuen Einzonungen sind in der Gemeinde Weggis vorhanden. Die internen Erschliessungen sind durch die Grundeigentümer zu realisieren. Die Strassen werden bezüglich ihrer Funktion in die nachfolgenden Arten unterteilt: - Hauptverkehrsstrasse (HVS) - Sammelstrasse (SS) - Erschliessungsstrasse (ES) Die Fusswegerschliessung ist, soweit sie in direktem Zusammenhang mit dem zu erschliessenden Grundstück steht, Aufgabe der Grundeigentümer. Nach der Erstellung werden übergeordnete Erschliessungen an die Gemeinde abgetreten. In der Folge wird darauf ein öffentliches Fusswegrecht errichtet. Für die Frischwasserversorgung im Dorf ist die Wasserversorgung der Gemeinde Weggis und im Gebiet Rigi Korporation zuständig. Das bestehende generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) ist in der Gemeinde Weggis vorhanden. Die Bauzonen und die neu einzuzonenden Gebiete sind durchwegs grob erschlossen und können mit genügend Wasser versorgt werden. Bei zwei Gebieten wird der notwendige Wasserdruck eventuell mit einer Druckerhöhung realisiert. Die Löschwasserversorgung wird im gesamten Gemeindegebiet in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr der Seegemeinden sichergestellt. Die Bauzonenerweiterungen liegen innerhalb der Bereiche, welche bereits in der geltenden Ortsplanung als Siedlungsentwicklungsgebiet vorgesehen waren. Ein generelles Entwässerungsprojekt (GEP) ist in der Gemeinde Weggis nicht vorhanden, respektive in den Gebieten Rigi Kaltbad und Riedsort wurden Vorarbeiten ausgeführt. Die Aufarbeitung des generellen Entwässerungsprojektes (GEP) wird für das ganze Dorf mit der Ortsplanung in Angriff genommen. Die aus der HSK Ingenieur AG Weggis Seite 7/38

8 8 Einwohnergemeinde Weggis GEP - Bearbeitung resultierenden Massnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend abgeschätzt werden. Der vorhandene Kanalisationskatasterplan mit allen Hauptleitungen zeigt auf, dass alle Bauzonen, in denen Abwasser anfällt, erfasst sind. Der Zustand der bestehenden Leitungen ist mit dem GEP zu verifizieren, damit definitiv bestimmt werden kann, welche Massnahmen am Leitungssystem notwendig sind. Damit die Entsorgung gemäss GEP - Vorschriften erfolgen kann, werden die neuen Einzonungen im Trennsystem entwässert. Die im Dorfkern fehlenden Meteoranschlussleitungen sind durch die Gemeinde zu realisieren. Das Meteorwasser ist soweit es die Verhältnisse zulassen bei allen Einzonungen mit möglichen Versickerungsund Retentionsmassnahmen zu reduzieren. Die verbleibende Feinerschliessung im Trennsystem ist Sache der Grundeigentümer. Die Details zu den einzelnen, nicht überbauten Bauzonen sind aus der nachfolgenden Ausführung im Kapitel 4 ersichtlich. Erdgasversorgung: Fernwärme: Kabelfernsehen: Swisscom: Strom: In der Gemeinde Weggis ist kein Erdgasnetz vorhanden. Ein Fernwärmenetz wird durch die Korporation Weggis betrieben. Das Leitungsnetz ist in einem separaten Plan (Plan Nr. P 2610 / 30), mit den möglichen Erweiterungen, eingezeichnet. Das Kabelfernsehen ist Sache der Cabelcom. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Die neuen Einzonungen sind grob erschlossen. Die Feinerschliessung werden die Swisscom und die Grundeigentümer ausführen. Für die Gemeinde Weggis fallen keine Kosten an. Die Stromversorgung der Gemeinde Weggis ist an das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) delegiert. Der Energiebedarf der neuen Einzonungen kann durch die Ergänzung des Leitungsnetzes zur Feinerschliessung dieser Gebiete gedeckt werden. Eventuelle zusätzliche Trafostationen werden mit der Überbauung überprüft und durch das EWS und die Grundeigentümer realisiert. Grundsätzlich fallen für die Gemeinde keine Kosten an. In den nachfolgenden Kapiteln wird der Stand der Erschliessungen der neu einzuzonenden Gebiete aufgezeigt und wer welche Erschliessungsmassnahmen ausführen wird. Die Gebietserschliessungen sind im Rahmen der Gestaltungspläne und Baugesuchen im Detail festzulegen. Alle Grundeigentümer, welche um die Einzonung ihrer Grundstücke in die Bauzone ersuchen, beabsichtigen ihr Grundstück, nach Genehmigung der Ortplanung gemäss Zeitvorgaben der Gemeinde, baureif zu erschliessen. Strom-, Telefon-, Fernwärme- und Antennenanschlüsse werden durch die Werkeigentümer erstellt. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Alle Kostenrelevanten Massnahmen für die Gemeinde, die aufgrund der einzelnen Gesuche nötig werden, sind als Empfehlungen vorgesehen (Kostenschätzungen). HSK Ingenieur AG Weggis Seite 8/38

9 9 Einwohnergemeinde Weggis 3.4. Siedlungsentwässerung und GEP Massnahmen In der Gemeinde Weggis ist keine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) vorhanden. Für Planungen im Bereich Siedlungsentwässerung muss auf das im Jahre 1985 erstellte Generelle Kanalisationsprojekt (GKP) zurückgegriffen werden. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist im Vergleich zum GKP wesentlich umfangreicher. Er ist für die Gemeinden ein behördenverbindlicher Richtplan. Planung, Bau und Betrieb der örtlichen Siedlungsentwässerung haben sich nach diesem Plan zu richten. Mit Schreiben vom 15. März 2012 fordert die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern die Gemeinde Weggis auf, das GEP baldmöglichst auszulösen und abzuschliessen. Neuerschliessungen müssen mit den Kriterien für die Siedlungsentwässerung nach GEP - Grundsätzen geplant und beurteilt werden. Der im Rahmen der Revision der Ortsplanung Weggis erstellte Erschliessungsrichtplan zeigt für die um- und eingezonten Gebiete die Massnahmen im Bereich Siedlungsentwässerung auf. Es werden dabei die Massnahmen aufgezeigt, welche direkt durch die neue Nutzungsplanung ausgelöst werden (Erschliessung der neuen Bauzonen). Gleichzeitig werden die Kosten abgeschätzt, die durch Umsetzung des GEP bei den untenliegenden Entwässerungsanlagen anfallen werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 9/38

10 10 Einwohnergemeinde Weggis 4. Um- und Einzonungen 4.1. Übersicht über den Stand der Erschliessung HSK Ingenieur AG Weggis Seite 10/38

11 11 Einwohnergemeinde Weggis 4.2. Übersicht über die Erschliessungsgebiete Umzonungen im Siedlungsgebiet 1 [4.3.1] Neubüel, Parzelle Nr [4.3.2] Parkhotel Hürtimatt Parzellen Nr. 1454, 2023 / Bächtele, Parzellen Nr. 52, 1827, [4.3.3] Parkhaus am See, Parzelle Nr Weiher 5 Rigi Kaltbad (in Kur- und Hotelzone Hotels Alpina und Bergsonne) 6 Rigi Kaltbad (in Zone für öffentliche Zwecke siehe auch Einzonung) Einzonungen von bebauten Parzellen 7 Hügeri Parzellen Nr. 726, 1347, 1898, 344, Zopf / Fischli Parzellen Nr. 347, 1019, [4.4.1] Hinder Lützelau, Parz. Nr. 491, 492, 493, 495, 1303, 1304, 1455, 1697 bis Grütschele, Parzellen Nr. 304, 1705, Rietli (nicht relevant nur 100 m2 gross) 12 Eggisbühl (nur PP keine Bauten) Einzonungen von nicht bebauten Parzellen 13 [4.5.1] Steinacheri Parzelle Nr [4.5.2] Blauweid Parzelle Nr [4.5.3] Fischli Parzellen Nr. 349, [4.5.4] Grossmatt Parzelle Nr [4.5.5] Tischital Parzellen Nr. 259, 921, [4.5.6] Weiher Parzellen Nr. 338, 339, Teilparzellen Nr. 331, [4.5.7] Chruele Teilparzelle Nr [4.5.8] Winterschi 21 Bannholz (nicht relevant nur Grünzonen entlang Wald) 22 Rigi Kaltbad (Zone für öffentliche Zwecke) 23 Rigi Kaltbad (Wohn- und Ferienhauszone 2, resp. 3) nicht relevant, minimale Einzonungen HSK Ingenieur AG Weggis Seite 11/38

12 12 Einwohnergemeinde Weggis 4.3. Umzonungen im Siedlungsgebiet Neubüel GB Nr. 831 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 12/38

13 13 Einwohnergemeinde Weggis Neubüel Parzelle Nr. 831 Strasse: Das Grundstück ist durch die Luzernerstrasse erschlossen. Der Ausbau der Riedmattstrasse und die interne Erschliessung sind Sache des Grundeigentümers. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Fussweg: Fusswegverbindungen sind vorhanden. Entlang der Luzernerstrasse ist ein zweites Trottoir vorgesehen. Abwasser: In der Luzernerstrasse ist eine Mischwasserleitung, mit genügend Kapazität für das Schmutzwasser, vorhanden. Für den Anschluss des Meteorwassers wird mit dem generellen Entwässerungsprojekt (GEP) Weggis ein Konzept für das Trennsystem erstellt. Die interne Trennung ist Sache der Grundeigentümer. Die Meteorwasserleitung zum See ist im Rahmen des GEP durch die Gemeinde zu erstellen. Wasser: Das Leitungsnetz reicht bis ins Grundstück und weist genügend Druck auf. Die interne Feinerschliessung ist durch den Eigentümer zu erstellen. Zusammen mit der projektierten Meteorleitung in der Parkstrasse sollte auch die Wasserleitung gemäss dem generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) ersetzt werden. Strom: Das Gebiet kann über die bestehende Stromleitung in der Luzernerstrasse mit Elektrizität erschlossen werden. Fernwärme: Das bestehende Netz ist in der Nähe vorhanden und kann für die Parzelle verlängert werden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Fussweg, Trottoir entlang Luzernerstr. 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Fernwärme 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 13/38

14 14 Einwohnergemeinde Weggis Park Hotel Hürtimatt GB Nr. 1454, 2023 & Bächtele GB Nr. 52, 1827, 2024 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für Neubauten besteht in der neuen Kur- und Hotelzone eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 14/38

15 15 Einwohnergemeinde Weggis Park Hotel Hürtimatt Parzelle Nr. 1454, 2023 Strasse: Die Grundstücke sind über die Hertensteinstrasse und die bestehende Hotelzufahrt erschlossen (heute Parkplätze). Abwasser: Die Grundstücke sind im Trennsystem erschlossen. Bestehende Gemeindeleitungen durchqueren das Grundstück. Je nach Bebauung sind allenfalls bestehende Leitungen umzulegen. Wasser: Die Grundstücke sind mit Wasser erschlossen. Die Feinerschliessung ist durch den Grundeigentümer zu erstellen. Strom: Die Grundstücke sind erschlossen. Fernwärme: Die Anbindung an das Fernwärmenetz ist nicht vorgesehen. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre '00 Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten Bächtele Parzelle Nr. 52, 1827, 2024 Die bestehenden Gebäude sind erschlossen / Gestaltungsplanpflicht. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 15/38

16 16 Einwohnergemeinde Weggis Parkhaus am See GB Nr. 521 HSK Ingenieur AG Weggis Seite 16/38

17 17 Einwohnergemeinde Weggis Parkhaus am See Parzelle Nr. 521 Strasse: Das Grundstück wird über die Parkstrasse erschlossen. Fussweg: Das bestehende Fusswegnetz wird nicht verändert. Abwasser: In der Parkstrasse ist eine Mischwasserleitung vorhanden. Für das Meteorwasser wird ein Konzept im generellen Entwässerungsprojekt (GEP) Weggis mit dem Grundstück Parzelle Nr. 55 Steiacheri realisiert. Wasser: Das Grundstück ist mit Wasser erschlossen. Gemäss generellem Wasserversorgungsprojekt (GWP) sind Verbindungsleitungen zur Parkstrasse und Pumpwerk am Quai vorgesehen. Mit der neu zu erstellenden Meteorwasserleitung können gemeinsame Leitungsführungen vorgesehen werden. Strom: Das Gebiet kann über die bestehenden Leitungen in der Luzernerstrasse erschlossen werden. Fernwärme: Keine Leitungen in der Nähe. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 6 10 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 17/38

18 18 Einwohnergemeinde Weggis 4.4. Einzonungen von bebauten Parzellen Hinder Lützelau GB Nr. 491, 492, 493, 495, 1303, 1304, 1455, 1697 bis 1699 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 18/38

19 19 Einwohnergemeinde Weggis Hinder Lützelau Parzellen Nr. 491, 492, 493, 495, 1303, 1304, 1455, 1697, 1698, 1699 Strasse: Die Erschliessung wird über die Kantonsstrasse angestrebt. Die Einmündung kann die verkehrstechnischen Anforderungen (Leistungsfähigkeit, Knotensichtweiten, Trassierung) erfüllen. Die Zufahrt entlang dem See ist für die schützenswerten Gebäude sehr ungünstig. Im Weiteren stellt die Fussgängerpromenade mit dem Hafen für die Tourismusgemeinde Weggis eine bedeutende Attraktion dar. Mit der rückwärtigen Erschliessung in die Kantonsstrasse kann der motorisierte Verkehr vom Langsamverkehr im Sinne der Verkehrssicherheit entflochten und die Konflikte mit dem öffentlichen Fuss-, Wander- und Radweg entlang des Seeufers unterbunden werden. Abwasser: Die überbauten Parzellen sind an der Kanalisation angeschlossen. Wasser: Die Gebäude haben eine eigene Wasserversorgung. Der Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist möglich. Strom: Anschluss vorhanden. Fernwärme: Kein Leitungsnetz in der Nähe. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 19/38

20 20 Einwohnergemeinde Weggis 4.5. Einzonungen von nicht bebauten Parzellen Steinacheri GB Nr. 66 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 20/38

21 21 Einwohnergemeinde Weggis Steinacheri Parzelle Nr. 66 Strasse: Die Erschliessung der Parzelle erfolgt primär ab der Umfahrungsstrasse. Die Steinacheristrasse gilt als Notzufahrt und Gehweg ins Dorf. Alle Kosten für die Feinerschliessung inkl. Einfahrt in die Kantonsstrasse gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Fussweg: Von der Steinacheristrasse bis zur Hofmattstrasse ist eine Fusswegverbindung vorgesehen. Abwasser: Die Kanalisation wird neu im Trennsystem zum Grundstück geführt (Steinacheristrasse). In der Luzernerstrasse ist die Mischwasserleitung der Gemeinde. Das Meteorwasser kann konzeptionell zum See abgeleitet werden und wird im Rahmen der Aufarbeitung des generellen Entwässerungsprojektes (GEP) verifiziert. Wasser: Das Grundstück ist erschlossen. Die Feinerschliessung ab dem bestehenden Netz der Gemeindewasserversorgung in die Umfahrungsstrasse ist Sache der Grundeigentümer. Gemäss dem generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) ist eine neue Verbindungsleitung von der Umfahrungsstrasse zum Pumpwerk Quai vorgesehen. Mit der neu zu erstellenden Meteorwasserleitung können gemeinsame Leitungsführungen projektiert werden. Strom: Das Grundstück ist mit Strom erschlossen. Fernwärme: Das bestehende Netz der Korporation Weggis kann für das neue Baugebiet ausgebaut werden. Die bestehenden Leitungen sind im Neubühl vorhanden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Fussweg 6 10 Jahre Wasserversorgung 6 10 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Fernwärme 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 21/38

22 22 Einwohnergemeinde Weggis Blauweid GB Nr. 231 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 22/38

23 23 Einwohnergemeinde Weggis Blauweid Parzelle Nr. 231 Strasse: Für die Erschliessung wird eine Zufahrt ab der Ausfahrt-Rigibahnen in die Umfahrungsstrasse projektiert. Der Ausbau des Knotens Umfahrungsstrasse / Ausfahrt Rigibahnen ist in Absprache mit der Dienstelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Luzern so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung der Umfahrungsstrasse entsteht. Abwasser: Die Kanalisation ist im Blauweidweg vorhanden. Das Meteorwasser kann, mit möglichen Retentionen auf der Parzelle Nr. 231, in den naheliegenden Bach abgeleitet werden. Wasser: Die bestehende Gemeindewasserleitung führt entlang der Parzelle seitlich der Umfahrungsstrasse. Die Liegenschaft kann ab der Hauptleitung erschlossen werden. Strom: Das Grundstück ist mit Strom erschlossen. Fernwärme: Keine Leitungen im Einzugsgebiet vorhanden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 23/38

24 24 Einwohnergemeinde Weggis Fischli GB Nr. 349 und 1714 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 24/38

25 25 Einwohnergemeinde Weggis Fischli Teilparzellen Parzellen Nr. 349 und 1714 Strasse: Die Groberschliessung ist über die Hügeristrasse vorhanden. Die interne Erschliessung über die Parzelle 1899 wird mit einem Fahrwegrecht geregelt. Abwasser: Die Parzellen sind im Trennsystem erschlossen. Das Meteorwasser ist mit Versickerungs- und Retentionsmassnahmen zu reduzieren, damit die Anschlussleitung entlastet werden kann. Wasser: Der Anschluss an die Wasserversorgung Weggis ist vorhanden. Für die Löschwasserversorgung ist ein Hydrant zu erstellen. Strom: Die Parzellen sind mit Strom grob erschlossen. Fernwärme: Das Leitungsnetz ist im Bereich des Grundstückes vorhanden und könnte erschlossen werden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Fernwärme 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 25/38

26 26 Einwohnergemeinde Weggis Grossmatt GB Nr HSK Ingenieur AG Weggis Seite 26/38

27 27 Einwohnergemeinde Weggis Grossmatt Parzelle Nr Strasse: Als Groberschliessungsstrasse dient die Rigiblickstrasse. Mit der Einzonung wird die Rigiblickstrasse verbreitert. Abwasser: Die Parzelle ist aktuell mit einer Mischwasserleitung im Grundstück erschlossen. Das Trennsystem, Anschluss Meteorwasser, wird mit dem generellen Entwässerungsprojekt (GEP) Weggis geprüft. Wasser: Das Grundstück ist von der Wasserversorgung grob erschlossen. Die Hauptleitung liegt in der Rigiblickstrasse. Strom: Das Grundstück ist mit Strom erschlossen. Fernwärme: Keine Leitungen im Einzugsgebeit vorhanden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 27/38

28 28 Einwohnergemeinde Weggis Tischital GB Nr. 259, 921, 922 Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 28/38

29 29 Einwohnergemeinde Weggis Tischital Parzellen Nr. 259, 921, 922 Strasse: Als Groberschliessungsstrasse dient die Rigiblickstrasse oder die Obermättlistrasse. Mit der Einzonung wird die Rigiblickstrasse verbreitert. Die baulichen Massnahmen sind in Abhängigkeit des Gestaltungsplanes und der Arte der Bebauung zu verifizieren. Fussweg: Fusswegverbindungen sind vorhanden. Entlang der Rigiblickstrasse ist ein Trottoir vorgesehen. Abwasser: Die Parzelle ist im Trennsystem erschlossen (durch den Bach auf der Ostseite der Parzelle Nr. 259 und die Schmutzwasserleitung in der Rigiblickstrasse). Die Parzelle Nr. 259 wird von einer Meteorwasserleitung durchquert und die Parzelle Nr. 922 wird von der Schmutzwasserleitung durchquert. Das Meteorwasser kann mit internen Retentionsmassnahmen zum Bach abgeleitet werden. Wasser: Das Grundstück ist von der Wasserversorgung grob erschlossen. Die Hauptleitung durchquert die Nachbarparzelle Nr. 1311, auf welcher ein Anschluss möglich ist. Strom: Das Grundstück ist mit Strom erschlossen. Fernwärme: Keine Leitungen im Einzugsgebeit vorhanden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Fussweg, Trottoir 6 10 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 29/38

30 30 Einwohnergemeinde Weggis Weiher GB Nr. 338, 339, Teilparzelle GB NR. 331 und 2025 HSK Ingenieur AG Weggis Seite 30/38

31 31 Einwohnergemeinde Weggis Weiher Parzellen Nr. 338, 339, Teilparzellen Nr. 331 und 2025 Strasse: Die Groberschliessung von der Röhrlistrasse her ist vorhanden. Als Option wird der Anschluss zur Röhrlistrasse geprüft. Fussweg: Die unabhängige Rad- / Gehwegverbindung zur Röhrlistrasse ist zu prüfen. Abwasser: Die Meteor- und die Schmutzwasserleitungen sind im Anschlussbereich vorhanden. Das Abwasser wird im Weiher gepumpt. Es wird eine grössere Pumpstation nötig. Die alte Meteorleitung wird erneuert und verlegt. Wasser: Die Parzellen sind mit Wasser erschlossen. Die Verbindungsleitung Greppen-Weggis wird eventuell verschoben, je nach Bebauung. Die Stichleitung ab der Zone Dorf wird verlängert und später wird eine Ringleitung zum Anschluss Chriesimatte realisiert. Strom: Das Grundstück ist mit Strom grob erschlossen. Fernwärme: Das Gebiet ist mit Fernwärme erschlossen. Das Leitungsnetz wird verlängert. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungs - frist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Fusswegverbindung 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser (Pumpe) Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Fermwärme 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 31/38

32 32 Einwohnergemeinde Weggis Kruoelen, Teilparzelle GB Nr Anmerkung: Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Die Erschliessungsanlagen können mit dem Gestaltungsplan auf die Bebauung abgestimmt werden. HSK Ingenieur AG Weggis Seite 32/38

33 33 Einwohnergemeinde Weggis Kruoelen, Teilparzelle Nr Strasse: Die Erschliessung erfolgt über die bestehende Remsistrasse. Im Bereich der neuen Einzonung wird die Strasse verbreitert. Abwasser: Die Abwasserleitung für das Schmutzwasser ist auf dem Grundstück vorhanden. Das Meteorwasser wird mit Versickerungs- und Retentionsmassnahmen reduziert und kann in den Bach abgeleitet werden (Einleitbedingungen). Wasser: Die Parzellen sind mit Wasser erschlossen. Der vorhandene Wasserdruck ist eventuell zu gering und wird sofern notwendig bauseits erhöht. Strom: Anschluss vorhanden. Fernwärme: Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist für die geplante Nutzung (Reithalle) nicht vorgesehen. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Schmutzwasser Meteorwasser 1 5 Jahre 1 5 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 33/38

34 34 Einwohnergemeinde Weggis Wintertschi HSK Ingenieur AG Weggis Seite 34/38

35 35 Einwohnergemeinde Weggis Wintertschi Strasse: Für die Deponieerschliessung ist eine Zufahrt ab der Umfahrungsstrasse über die bestehende Hofzufahrt Girsteinweg vorgesehen. Die Zufahrtsstrasse muss nach Beendigung der Deponie in den heutigen Zustand rückgebaut werden, mit Ausnahme der Hofzufahrt. Wanderweg: Während der Bauzeit wird der Wanderweg verlegt. Der Rückbau erfolgt gleichzeitig mit dem Strassenrückbau. Abwasser: Im Bereich des bestehenden Zufahrtweges ist eine kleine Abwasserleitung vorhanden (Kapazität begrenzt). Anfallendes Schmutzwasser ist durch den Deponiebetreiber abzuleiten. Das Meteorwasser wird mit Versickerungs- und Retentionsmassnahmen reduziert und kann in den Bach abgeleitet werden (Einleitbedingungen). Wasser: Ab dem Reservoir Remsi ist Wasser ohne Druck vorhanden (mit beschränkter Menge). Es sind Massnahmen zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Trinkwasseranlagen zu treffen. (Reservoir Remsi, Quelle Untereggi mit Fassung, Brunnenstube, Ableitung, Überlauf, Entleerung, Quellleitung Schloss / Langenflue. Strom: Ein Stromanschluss ist in der näheren Umgebung vorhanden. Kosten: Massnahmen mit Fristen und Kosten Realisierungsfrist Brutto Kosten Andere Werkträger Grundeigentümer Gemeinde Anteil [CHF] [CHF] [CHF] [CHF] Strasse 1 5 Jahre Wanderweg 6 10 Jahre Wasserversorgung 1 5 Jahre Entwässerung Meteorwasser (Bach) 5 10 Jahre Energieversorgung Strom, Swisscom, TV 1 5 Jahre Total Erschliessungskosten HSK Ingenieur AG Weggis Seite 35/38

36 36 Einwohnergemeinde Weggis 5. Kostenübersicht Gemeinde: Erschliessungsrichtplan Kosten Gemeinde [CHF] Gebiet Realisierung 1 bis 5 Jahre Realisierung 6 bis 10 Jahre Realisierung 11 bis 15 Jahre Kosten der Umzonungen Neubüel GB Nr Hürtimatt GB Nr / 2023 Parkhaus am See GB Nr Total Kosten der Umzonungen Kosten der bebauten Einzonungen Total Kosten der bebauten Einzonungen Kosten der Einzonungen Steinacheri GB Nr Blauweid GB Nr Fischli GB Nr. 349, Grossmatt GB Nr Tischithal GB 259, 921, Weiher GB Nr. 338, 339, 331, Chruele GB Nr Wintertschi Total Kosten der Einzonungen HSK Ingenieur AG Weggis Seite 36/38

37 37 Einwohnergemeinde Weggis 6. Anhang 6.1. Grundlagen für die Kostenschätzung Die Kostenschätzungen der einzelnen Massnahmen basieren auf Erfahrungswerten und Elementpreisen ohne Devisierung. Die Schätzungen beziehen sich auf die Baukosten und nicht auf die gesamten Realisierungskosten. Bei abweichenden Rahmenbedingungen und Dimensionen können die Kosten bezüglich der getroffenen Annahmen stark variieren. Die Kostenschätzungen sind entsprechend mit der nötigen Vorsicht zu geniessen. Strasse: Für die Erschliessungsstrassen werden 35 bis 45 CHF / m 2 angenommen (exkl. Landerwerb, Strassenbeleuchtung, Inkonvenienzen, Signalisation und Markierung) Fussweg: Für die vorgesehenen Fusswegverbindungen wird eine Oberflächenbefestigung mit einem einschichtigen Asphaltbeton zu Grunde gelegt. Die Kosten werden mit 25 bis 35 CHF / m 2 angenommen. Wasserversorgung: Erstellung mit Strassenbau DN Ø 150 mm 40 bis 45 CHF / m Koordiniert mit Meteorleitung DN Ø 150 mm 45 bis 55 CHF / m Entwässerung: Erstellung mit Strassenbau je nach Leitungsdurchmesser 60 bis 120 CHF / m Koordiniert mit Meteorleitung je nach Leitungsdurchmesser 80 bis 150 CHF / m HSK Ingenieur AG Weggis Seite 37/38

38 38 Einwohnergemeinde Weggis 6.2. Kostenübersicht Gemeinde: GWP und GEP Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP) Realisierung 1 bis 5 Jahre Kosten Gemeinde [CHF] Realisierung 6 bis 10 Jahre Realisierung 11 bis 15 Jahre Kosten GWP Infolge Um- und Einzonungen Neubüel GB Nr Steinacheri, Parkhaus am See Wintertschi, Reservoir Remsi Kosten GWP infolge Um- und Einzonungen Total Kosten GWP Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) Realisierung 1 bis 5 Jahre Kosten Gemeinde [CHF] Realisierung 6 bis 10 Jahre Realisierung 11 bis 15 Jahre Kosten GEP noch offen noch offen noch offen Infolge Um- und Einzonungen Neubüel GB Nr Steinacheri GB Nr Grossmatt GB Nr Anteil Kosten durch Um- und Einzonungen Total Kosten GEP noch offen noch offen noch offen HSK Ingenieur AG Weggis Seite 38/38

39 Übersicht Fernwärmeleitung Situation 1:5000 Auftragsnummer P2610 / 30 Datum 28. März 2012 HSK Ingenieur AG Weiherstrasse Weggis T info@hsk-ingenieur.ch F Wald Gewässer Gebäude best. Fernwärme neu Fernwärme mögliche Erweiterung Erschlossene Gebäude Erschliessungsgebiet

40 R=26 R=20 R=20 R=26 R=20 Situation 1:500 Sichtweiten Sichtweite = 110m R=19 R=26 Sichtfeld 6.86 R=20 R= R=12 QS Sichtweite = 125m 1.50 Einlenker Steinacheri Längenprofil 1:500 Kantonsstrasse Querschnitt 1:500 Kantonsstrasse Längenprofil 1:500 Einlenker Einwohnergemeinde Weggis < ca. 5.5% 490 m ü. M Achse Einlenker < ca. 4.5% QS Sichtweite = 125m < ca. 2.4% < mittleres Gefälle ca. 2.8% 54 < ca. 1.1% 1.00 Sichtfeld 490 m ü. M. Abtrag Sichtweiten-Höhe Kantonsstrasse 490 m ü. M % ca % Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Greppen Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Vitznau R=20 R=8 R=20 R=8 Bauherr Einwohnergemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis R=12 R=12 Projektstufe Planauflage vom 16. April bis 15. Mai Einlenker Wintertschi Dokument Datum P 2610 / März 2012 Revidiert Format 60 x 84 PL FS SB AD Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m HSK Ingenieur AG Weiherstrasse Weggis T F info@hsk-ingenieur.ch ISO 9001:2000

41 Situation 1:500 Sichtweiten Längenprofil 1:500 Einlenker 1.50 Einlenker Wintertschi Kantonsstrasse Trottoir 3.0 % 5.0% ca % 6.6% Sichtweite = 110m 490 m ü. M. R= R= Sichtfeld R=5.5 R= Sichtweite = 110m Einwohnergemeinde Weggis Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Greppen Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Vitznau R=15 R=15 R=50 R= R= R=5.5 Bauherr Projektstufe Einwohnergemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis Planauflage vom 16. April bis 15. Mai 2012 Einlenker Steinacheri Dokument Datum P 2610 / März Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m R= Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m R=11 Revidiert Format PL SB 45 x 84 FS AD HSK Ingenieur AG Weiherstrasse Weggis T F info@hsk-ingenieur.ch ISO 9001:2000

42 10.00 Situation 1:500 Sichtweiten QS Sichtweite = 110m R=10 Sichtfeld R=20 Sichtweite = 110m R= Längenprofil 1:500 Kantonsstrasse Querschnitt 1:500 Kantonsstrasse Längenprofil 1:500 Einlenker 1.20 Achse Einlenker < ca. 2.8% QS Sichtweite = 110m < ca. 1.5% < ca. 0.2% < ca. 0.5% 1.00 Sichtfeld Abtrag Kantonsstrasse % ca. 7.0 % Einwohnergemeinde Weggis < mittleres Gefälle ca. 1.2% Sichtweiten-Höhe 430 m ü. M. 430 m ü. M. 430 m ü. M. Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Greppen Situation 1:250 Schleppkurven Ein-/Ausfahrt von/nach Vitznau R=20 R=20 R=10 R=10 R=8 R=8 Bauherr Einwohnergemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis Projektstufe Planauflage vom 16. April bis 15. Mai 2012 Einlenker Hinder Lützelau Dokument Datum Revidiert P 2610 / März Format 60 x 84 Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m Lastenwagen Typ B nach VSS A Breite: 2.50m HSK Ingenieur AG PL SB FS AD Weiherstrasse 4 info@hsk-ingenieur.ch 6353 Weggis T F ISO 9001:2000

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