act-info Manual für den stationären Alkoholund Medikamentenbereich

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1 act-info Manual für den stationären Alkoholund Medikamentenbereich Version 1.2 November 2004

2 Inhaltsverzeichnis I. ANGABEN ZUR INSTITUTION... 4 Modul: Institutionen... 5 II. EINTRITT... 7 A. BEHANDLUNGSGRUNDLAGEN... 8 B. SOZIODEMOGRAPHISCHE ANGABEN C. KONSUMVERHALTEN, ABHÄNGIGKEITEN UND SUCHTÄHNLICHE VERHALTENSWEISEN Modul: Konsumziel Modul: Alkohol III. AUSTRITT A. BEHANDLUNGSGRUNDLAGEN B. SOZIODEMOGRAPHISCHE ANGABEN C. KONSUMVERHALTEN, ABHÄNGIGKEITEN UND SUCHTÄHNLICHE VERHALTENSWEISEN Modul: Konsumziel

3 Erklärung der Zeichen M Nur eine Antwort möglich Mehrere Antworten möglich Fragen zur Institution Die Fragen werden von der behandelnden Person ausgefüllt Die Fragen werden zusammen mit dem Klienten/der Klientin ausgefüllt. Es wird die Einschätzung des Klienten/der Klientin erfragt ( ) Die Fragen sind fakultativ Hinweise zum Ausfüllen der act-info Fragebogen Bitte füllen Sie den Eintrittsfragebogen wenn möglich in den ersten zwei Wochen nach Eintritt des Klienten/der Klientin aus. Gehen Sie bitte jede Frage einzeln durch, indem Sie die entsprechenden Antwortkästchen ankreuzen bzw. die Antwortfelder ausfüllen. Bei einigen Fragen ist die jeweilige Zeitspanne (30 Tage bzw. 6 Monate) zu beachten. Auch für Klienten/Klientinnen, die nur einige Tage in der Institution bleiben, sind möglichst viele Fragen (Nummer der Krankengeschichte, Identifikationscode, BUR-Nummer, Datum des Eintritts und des Austritts, Art der Behandlung, Geschlecht, Geburtsdatum, Hauptproblem) auszufüllen. Bitte füllen Sie den Fragebogen nicht mit roter Farbe aus. Die act-info Fragebogen bestehen aus einem Set von bereichsübergreifenden Kernfragen (beginnend mit "QM"), die für alle Behandlungsbereiche obligatorisch sind und aus spezifischen Modulfragen (beginnend mit "QZ"), die für den stationären Alkohol- und Medikamentenbereich gelten. Wenn der Klient/die Klientin nicht antworten will oder kann, bitte nicht vergessen, die Antwortkategorie "nicht bekannt" anzukreuzen. Kontaktperson Frau Marina Delgrande Jordan, Projektleiterin «act-info im stationären Alkohol- und Medikamentenbereich» Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme Briefpost: SFA, Postfach 870, 1001 Lausanne Tel: 021 / (direkt) Fax: 021 / mdelgrande@sfa-ispa.ch 3

4 I. ANGABEN ZUR INSTITUTION Diese Angaben werden einmal jährlich, jeweils am 1. Januar erhoben. QMEA010 Wie definieren Sie Ihre Stelle/Institution? Den Institutionstyp bitte auf den Bereich der Stelle/Institution beziehen, welcher vom Monitoring-Netzwerk act-info erfasst wird, d.h. falls die Stelle/Institution in anderen Bereichen wie z.b. Prävention oder niederschwellige Betreuung tätig ist, werden diese Bereiche hier nicht berücksichtigt. QMEA020 Welches ist die BUR-Nummer Ihrer Stelle/Institution? Die BUR-Nummer ist die vom Bundesamt für Statistik zugeteilte achtstellige Betriebs- und Unternehmensregister-Nummer. Jede Stelle/Institution erhält eine eigene BUR-Nummer. Falls Sie Ihre BUR-Nummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Forschungsinstitut (SFA, ISF, ISPM). QMEA030 Auf welche Problematik ist Ihre Stelle/Institution spezialisiert? 4 spezialisiert auf Suchtprobleme verschiedener Art: alle Stellen/Institutionen, die Klienten/Klientinnen mit Substanzproblemen sowie nichtsubstanzgebundenen, suchtähnlichen Problemen wie Essstörungen, pathologisches Spielen usw. offen stehen. 5 nicht nur auf Suchtprobleme spezialisiert: alle Stellen/Institutionen, die auch Klienten/Klientinnen mit nicht-suchtspezifischen Problemen offen stehen (z.b. Jugendberatungsstellen, Hausärzte). QMEA040 Gibt es in Ihrer Stelle/Institution die Möglichkeit, einen Entzug oder Teilentzug durchzuführen? Entzug: somatische Behandlung zum Absetzen des Konsums von Problemsubstanzen. Die Entzugsbehandlung wird im ambulanten, meist aber im stationären Rahmen durchgeführt: innerhalb einer psychiatrischen oder somatischen Klinik, in einer spezifischen Entzugsinstitution, in einer Langzeittherapie oder innerhalb des Strafvollzugs. Die Entzugsbehandlung kann generell abstinenzorientiert sein (Entzug bezieht sich auf alle Substanzen inkl. laufende Substitutionsbehandlungen: «Entzug») oder teilabstinenzorientiert (Entzug schliesst nicht alle konsumierten Substanzen ein: «Teilentzug»). Die somatische Entzugsbehandlung kann ohne medikamentöse Unterstützung, aber unter Verwendung alternativer Methoden (Akupunktur, Bäder) durchgeführt werden (sog. kalter Entzug) oder mit kurzfristigem Medikamenteneinsatz zur Linderung der Entzugssymptome. Der UROD-Entzug (Ultra Rapid Opiate Detoxification) ist ein medikamentös unterstützter Blitzentzug unter Narkose zur Verkürzung der Opiatentzugssymptome. 4

5 Modul: Institutionen QZEI010 Was ist die Rechtsform der Trägerschaft Ihrer Stelle/Institution? Referenz: Vorjahr 4 Stiftung: vgl. Art. 80 ff ZGB 5 Verein: vgl. Art. 60 ff ZGB 6 Genossenschaft: vgl. Art. 828 ff OR 7 Aktiengesellschaft/GmbH: vgl. Art. 620 ff OR 8 einfache Gesellschaft: vgl. Art. 530 ff OR QZEI015 QZEI020 QZEI021 QZEI040 QZEI045 QZEI070 QZEI075 QZEI080 Um welche Rechtsform handelt es sich? Wer trägt den Hauptteil der Kosten für die Leistungen Ihrer Stelle/Institution an die Klienten/Klientinnen? Referenz: Vorjahr Wer trägt den Hauptteil der Kosten? Wer beteiligt sich zusätzlich an den Kosten für die Leistungen Ihrer Stelle/Institution an die Klienten/Klientinnen? Referenz: Vorjahr Wer beteiligt sich zusätzlich? Wie verteilen sich die Ausbildungshintergründe der Mitarbeitenden Ihrer Stelle/Institution? Referenz: 31. Dezember des Vorjahres. Teilzeitstellen bitte in Vollzeitstellen umrechnen und nicht Prozente angeben: z.b. 3,6 Stellen statt 360%. PraktikantInnen und Lehrlinge werden unter den entsprechenden Berufsbezeichnungen erfasst. Um welche Ausbildung(en) handelt es sich? Welche Massnahmen zur Kompetenzförderung der Mitarbeitenden Ihrer Stelle/Institution sind im letzten Jahr ergriffen worden? Fallsupervision: Bezieht sich auf Probleme der Fachperson mit KlientInnen. Erfolgt oft durch eine/n externe/n Supervisorin/Supervisoren. Teamsupervision: Bezieht sich auf Probleme der Fachpersonen untereinander, d.h. auf Probleme im Team. Intervision: Meint die gegenseitige Unterstützung der Fachpersonen bei Problemen mit KlientInnen. Erfolgt ohne eine/n externe/n Supervisorin/Supervisoren. 5

6 QZEI085 Um welche Massnahme(n) handelt es sich? QMEA045 Datum der Aktualisierung der Angaben zur Stelle/Institution 6

7 II. EINTRITT QMEB001 Wann wurde der Eintrittsfragebogen ausgefüllt? Wenn der Eintrittsfragebogen im Verlauf mehrerer Tage ausgefüllt wurde, zählt das Datum des ersten Tages. QMEB005 Welches ist die BUR-Nummer Ihrer Stelle/Institution? Die BUR-Nummer ist die vom Bundesamt für Statistik zugeteilte achtstellige Betriebs- und Unternehmensregister-Nummer. Jede Stelle/Institution erhält eine eigene BUR-Nummer. Falls Sie Ihre BUR-Nummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Forschungsinstitut (SFA, ISF, ISPM). QZEX005 Welches ist die Nummer der Krankengeschichte des Klienten/der Klientin? Hier ist die einrichtungsinterne Nummer des Klienten/der Klientin anzugeben. QMEB010 Welches ist der Identifikationscode des Klienten/der Klientin? Identifikationscode: Der Identifikationscode wird mit Hilfe eines Verschlüsselungssystems generiert. Nur die Stelle/Institution kann den Identifikationscode dem Klienten/der Klientin zuordnen. Der Identifikationscode ist zu unterscheiden von der einrichtungsinternen Klientennummer (vgl. QZEX005). Der Identifikationscode ist folgendermassen zu generieren: erste Codestelle: 3. Buchstabe des Vornamens zweite Codestelle: 3. Buchstabe des Nachnamens dritte Codestelle: vorletzter Buchstabe des Vornamens vierte Codestelle: vorletzter Buchstabe des Nachnamens Weitere Regeln: für den Nachnamen zählt bei Frauen und Männern immer nur der Geburtsname («Mädchenname»). Leerstellen werden nicht gezählt (Di Caprio DICAPRIO, van der Meer VANDERMEER). bei zwei oder mehreren voneinander getrennten Vornamen zählt nur der vollständige Rufname und nicht die Zusatznamen, die zwar zur Identität gehören, aber generell nicht verwendet werden (Pippilotta Viktualia... -> PIPPILOTTA). Dagegen werden Vornamen wie Marie Luise oder Jean-Pierre, die als vollständige Rufnamen gelten, als ganze Vornamen betrachtet. Bindestriche oder andere Zeichen werden nicht als Position gezählt (N'Gunza NGUNZA, Bo-Nung BONUNG, Jean-Jacques JEANJACQUES) 7

8 Buchstaben mit Zusätzen werden als einfache Buchstaben betrachtet und werden nicht in zwei Positionen zerlegt (Müller MULLER, Maître MAITRE) falls in einem Vor- oder Nachnamen nur 2 Buchstaben zur Verfügung stehen, wird für die dritte Position der zweite Buchstabe verwendet. Sollte nur ein Buchstabe zur Verfügung stehen, wird analogverfahren. falls in einem Vor- oder Nachnamen nur 2 Buchstaben zur Verfügung stehen, wird für die vorletzte Position der erste Buchstabe verwendet. Sollte nur ein Buchstabe zur Verfügung stehen, wird analogverfahren. (bei Vor- oder Nachnamen mit 4 Buchstaben ist die vorletzte identisch mit der dritten Position). (bei Vor- oder Nachnamen mit weniger als 4 Buchstaben liegt die vorletzte vor der dritten Position). Beispiele: Frau Ulrike Höfner Schmidt, geborene Höfner bekommt folgenden Code: RFKE (ulrike hofner) Herr Ulf Muster, geborener Schrumpf-Nase bekommt folgenden Code: FHLS (ulf schrumpf-nase) Herr Ed O'Yen, geborener O'Yen bekommt folgenden Code: DEEE (ED o'yen) A. BEHANDLUNGSGRUNDLAGEN QMEB020 QMEB021 Welche Art von Behandlung, Beratung oder Betreuung wird von dem Klienten/der Klientin in Anspruch genommen? Um was für eine Behandlung, Beratung oder Betreuung handelt es sich? QMEB030 QMEB040 Sind Sie wegen eigener Suchtprobleme oder wegen Problemen einer Drittperson (Angehörige usw.) in Behandlung, Beratung oder Betreuung? Wann begann die Behandlung, Beratung oder Betreuung? Sakram/Cirsa: Erstkontakt entspricht dem allerersten Kontakt; Erstgespräch entspricht dem Vorstellungsgespräch. Als Eintritt gilt ein Neueintritt oder ein Wiedereintritt nach einem Therapieunterbruch von mindestens 30 Tagen. Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsbeginn/Eintritt ist für alle obligatorisch. Erstkontakt und Erstgespräch können fakultativ gewählt werden. Bewilligung ist nur bei Substitutions- oder heroingestützter Behandlung obligatorisch (Datum der offiziellen Bewilligung einer Substitutionsbehandlung oder HegeBe). 8

9 QMEB050 QMEB060 Haben Sie bisher Behandlungen, Beratungen oder Betreuungen wegen Substanzproblemen bzw. suchtähnlichen Verhaltensweisen beansprucht? Die Frage bezieht sich nicht auf zur Zeit laufende parallele Behandlungen, Beratungen oder Betreuungen. Die Frage bezieht sich nur auf Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungserfahrung im Rahmen von Suchtproblemen oder verwandten Auffälligkeiten wie pathologisches Spielen oder Essstörungen. Die Frage schliesst ebenfalls Beratungs- oder Betreuungserfahrungen wegen Suchtproblemen von Drittpersonen ein. Die Behandlung, Beratung oder Betreuung kann in der gleichen oder in einer anderen Stelle/Institution stattgefunden haben. Falls ja, welche? heroingestützte Behandlung: Verschreibung von Heroin im Rahmen einer umfassenden, interdisziplinären Behandlung als Ergänzung der Therapie für schwer heroinabhängige Personen, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt. Substitution Methadon, Subutex u.a.: Ersetzen der ursprünglich konsumierten Substanz durch ein ärztlich verschriebenes Medikament, dessen kontrollierte Verwendung weniger Schäden hinterlässt (z.b. Methadon oral), mit dem langfristigen Ziel des Ausstiegs aus der Erhaltungstherapie über den Weg der psycho-sozialen Stabilisierung. weitere medikamentöse Suchtbehandlung: z.b. Antabus, Campral. ambulante Beratung: Behandlung, Beratung oder Betreuung ohne stationäre Aufnahme bei Beratungsdiensten mit einem spezialisierten Angebot für Personen mit Suchtproblemen bzw. suchtähnlichen Auffälligkeiten. stationäre Therapie: Therapie, welche im Rahmen eines Aufenthaltes in einer stationären Therapieeinrichtung (z.b. psychiatrischer Klinik, Spital, Therapie- oder Rehabilitationszentrum, medizinisches Pflegeheim) erfolgt. Die stationäre Suchttherapie umfasst konzeptgeleitete Massnahmen, welche abhängigen Menschen die Möglichkeit eröffnen, wieder angemessen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die stationäre Therapie bei Drogenabhängigkeit umfasst Kurzzeittherapie (bis zu 3 Monaten), Mittelzeittherapie (bis 1 Jahr) und Langzeittherapie (mehr als 1 Jahr). Bei Alkoholabhängigkeit variiert die Therapiedauer zwischen Kurzzeittherapie (bis drei Monate oder mehrere sechs- bis achtwöchige Therapieblöcke) und Langzeittherapie (6 bis zu 12 Monate). Im Rahmen der psychologischen, sozial- oder milieutherapeutischen und erlebnispädagogischen Konzepte werden Persönlichkeits- und Fähigkeitsentwicklung in den Bereichen Selbstreflexion, Suchtverhalten, Beziehungen, Lebensstil, Schule und Arbeit u.a. in unterschiedlicher Gewichtung/Ausprägung angeboten. Abstinenzorientierung ist in den meisten stationären Institutionen Ziel oder Methode zur Zielerreichung. 9

10 Entzug: vgl. Frage QMEA040 (Angaben zur Institution). Selbsthilfegruppe: Freiwillige, meist lose Zusammenschlüsse von Menschen, deren Aktivitäten sich auf gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. QMEB061 QMEB070 QMEB075 QMEB080 QMEB081 QMEB085 QMEB086 Um was für (eine) Behandlung(en), Beratung(en) oder Betreuung(en) handelt es sich? Sind Sie zur Zeit in einer Substitutionsbehandlung oder heroingestützten Behandlung? Falls ja, welche? 3 andere Opiate: z.b. Buprenorphin (Temgesic, Subutex ). 4 andere Substanzen: z.b. Naltrexon (Naltrexin ). Welche Person oder Institution war am stärksten an der Vermittlung bzw. Zuweisung an die gegenwärtige Stelle/Institution beteiligt? 8 Spital/Klinik: Spitäler und Kliniken (vgl. offizielle Spitalliste), welche nicht auf Sucht spezialisiert sind. Um was für eine Person oder Institution handelt es sich? Gibt es noch andere Personen oder Institutionen, die an der Vermittlung bzw. Zuweisung beteiligt waren? Spital/Klinik: Spitäler und Kliniken (vgl. offizielle Spitalliste), welche nicht auf Sucht spezialisiert sind. Um was für Personen oder Institutionen handelt es sich? B. SOZIODEMOGRAPHISCHE ANGABEN QMEC010 Geschlecht QMEC020 Welches ist Ihr Geburtsdatum? Nur das Geburtsjahr wird an act- info weitergeleitet. Für das Verschlüsselungssystem zur Generierung des Identifikationscodes ist jedoch die Angabe des genauen Geburtsdatums nötig. 10

11 QMEC030 QMEC040 Welchen letzten, auf der Einwohnerkontrolle gemeldeten Wohnsitz hatten Sie beim Eintritt? Die Angaben zum Wohnort werden nicht als solche an act- info weitergeleitet, sondern als vordefinierte Regionen (Grossstadtzentren, rural usw.). Was ist Ihr Zivilstand? 3 getrennt (gerichtlich): vgl. Art. 117 f ZGB (Ehetrennung) und z.b. Art. 175 f ZGB (Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes) 4 geschieden: vgl. Art. 111 ff ZGB QMEC050 Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? QMEC051 Welche Staatsangehörigkeit? QMEC052 Haben Sie eine zweite Staatsangehörigkeit? QMEC053 Welches ist Ihre zweite Staatsangehörigkeit? QMEC054 QMEC055 Welche zweite Staatsangehörigkeit? Haben Sie eine dritte Staatsangehörigkeit? QMEC056 Welches ist Ihre dritte Staatsangehörigkeit? QMEC057 QMEC060 QMEC061 Welche dritte Staatsangehörigkeit? Mit wem haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt vorwiegend gewohnt? 4 mit PartnerIn (ohne Kinder) und 5 mit PartnerIn und Kind(ern) umfassen sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare. stationäre Behandlungen (z.b. Entzugsbehandlung, Spital- oder Klinikaufenthalt), Haft fallen unter 8 anderes. Wie war Ihre Wohnsituation? 11

12 QMEC065 QMEC066 QMEC070 QMEC075 QMEC080 QMEC081 Mit wem haben Sie in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt vorwiegend gewohnt? 4 mit PartnerIn (ohne Kinder) und 5 mit PartnerIn und Kind(ern) umfassen sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare. stationäre Behandlungen (z.b. Entzugsbehandlung, Spital- oder Klinikaufenthalt), Haft fallen unter 8 anderes. Wie war Ihre Wohnsituation? Wie haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt vorwiegend gewohnt? Der Klient/die Klientin beschreibt seine/ihre Wohnsituation. Die Zuordnung der Wohnsituation zu den Antwortkategorien erfolgt durch den/die Interviewer/Interviewerin. Falls sich die Wohnsituation in den letzten 30 Tagen geändert hat, bitte die letzte Situation unmittelbar vor dem Eintritt angeben. 1 stabile Wohnsituation: z.b. eigene Wohnung, eigenes Haus, Untermiete. 2 instabile Wohnsituation: z.b. Gasse, Hopping, Notunterkunft, Hotel, Pension. 3 Institution: z.b. Spital (somatisches Spital, psychiatrische Klinik), Gefängnis, therapeutische Gemeinschaft. Wie haben Sie in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt vorwiegend gewohnt? Der Klient/die Klientin beschreibt seine/ihre Wohnsituation. Die Zuordnung der Wohnsituation zu den Antwortkategorien erfolgt durch den/die Interviewer/Interviewerin. 1 stabile Wohnsituation: z.b. eigene Wohnung, eigenes Haus, Untermiete. 2 instabile Wohnsituation: z.b. Gasse, Hopping, Notunterkunft, Hotel, Pension. 3 Institution: z.b. Spital (somatisches Spital, psychiatrische Klinik), Gefängnis, therapeutische Gemeinschaft. Wie haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt Ihren Lebensunterhalt vorwiegend bestritten? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter 11 anderes erfasst. Welche Lebensgrundlage? 12

13 QMEC085 QMEC086 QMEC090 QMEC091 QMEC095 QMEC096 QMEC100 QMEC101 Gab es weitere Formen des Lebensunterhaltes in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter anderes erfasst. Um welche weitere Form(en) des Lebensunterhaltes handelt es sich? Wie haben Sie in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt Ihren Lebensunterhalt vorwiegend bestritten? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter 11 anderes erhoben. Welche Lebensgrundlage? Gab es weitere Formen des Lebensunterhaltes in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter anderes erhoben. Um welche weitere Form(en) des Lebensunterhaltes handelt es sich? Welchen hauptsächlichen Erwerbsstatus hatten Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten als erwerbstätig alle Personen, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. Um welche Situation handelt es sich? 13

14 QMEC105 QMEC106 QMEC110 QMEC111 QMEC115 QMEC116 QMEC120 Gab es weitere Formen des Erwerbs in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten alle Personen als erwerbstätig, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. Um welche weitere Form(en) des Erwerbs handelt es sich? Welchen hauptsächlichen Erwerbsstatus hatten Sie in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten alle Personen als erwerbstätig, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. Um welche Situation handelt es sich? Gab es weitere Formen des Erwerbs in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten als erwerbstätig alle Personen, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. Um welche weitere Form(en) des Erwerbs handelt es sich? Welche Ausbildung(en) haben Sie abgeschlossen? Grundsätzlich gelten nur Ausbildungen mit Diplom/Abschlusszeugnis als abgeschlossene Ausbildungen. keine Ausbildung abgeschlossen: Obligatorische Schule nicht abgeschlossen. oligatorische Schule: Primar-, Real-, Sekundar-, Bezirks-, Orientierungsschule, Pro-, Untergymnasium sowie Sonderschule. weiterführende Schule (1 oder 2 Jahre): Diplommittelschule (bis 2 Jahre), Verkehrsschule, Sozialjahr, Vorkurs für Pflegeberufe (1 oder 2 Jahre), berufsvorbereitende Schule, Anlehre (mit Anlehrvertrag). Berufslehre, Vollzeitberufsschule: z.b. Handelsschule, Lehrwerkstätte. Maturitätsschule, Berufsmatura, Diplommittelschule: 3 bis 5 Jahre. Lehrerseminar: z.b. Kindergarten, Primarschule, Musiklehrkräfte, Turn- oder Sportlehrkräfte. höhere Fach- und Berufsausbildung: z.b. eidgenössischer Fachausweis, eidgenössisches Fach- oder Meisterdiplom, Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG), Technikerschule (TS). 14

15 höhere Fachschule: z.b. HTL, HWV, HFG, HFS bei Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 3 Jahren (inklusive Nachdiplom). Fachhochschule: inklusive Nachdiplom. Universität, Hochschule: inklusive Nachdiplom. QMEC125 Welche Ausbildung machen Sie zur Zeit des Eintritts? 2 obligatorische Schule: Primar-, Real-, Sekundar-, Bezirks-, Orientierungsschule, Pro-, Untergymnasium sowie Sonderschule. 3 weiterführende Schule (1 oder 2 Jahre): Diplommittelschule (bis 2 Jahre), Verkehrsschule, Sozialjahr, Vorkurs für Pflegeberufe (1 oder 2 Jahre), berufsvorbereitende Schule, Anlehre (mit Anlehrvertrag). 4 Berufslehre, Vollzeitberufsschule: z.b. Handelsschule, Lehrwerkstätte. 5 Maturitätsschule, Berufsmatura, Diplommittelschule: 3 bis 5 Jahre. 6 Lehrerseminar: z.b. Kindergarten, Primarschule, Musiklehrkräfte, Turn- oder Sportlehrkräfte. 7 höhere Fach- und Berufsausbildung: z.b. eidgenössischer Fachausweis, eidgenössisches Fach- oder Meisterdiplom, Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG), Technikerschule (TS). 8 höhere Fachschule: z.b. HTL, HWV, HFG, HFS bei Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 3 Jahren (inklusive Nachdiplom). 9 Fachhochschule: inklusive Nachdiplom. 10 Universität, Hochschule: inklusive Nachdiplom. 15

16 C. KONSUMVERHALTEN, ABHÄNGIGKEITEN UND SUCHTÄHNLICHE VERHALTENSWEISEN QMED005 QMED010 Hat Ihr Hauptproblem mit einer Substanz oder einem suchtähnlichen Verhalten zu tun? Die Frage wird aus Klienten-/ Klientinnensicht beantwortet. 1 mit einer Substanz: z.b. Alkohol, Heroin 2 mit einem Verhalten: z.b. pathologisches Spielen Welche Substanz stellt Ihr Hauptproblem dar? Die Frage wird aus Klienten-/ Klientinnensicht beantwortet. 8 Amphetamine: z.b. Ritalin, «Speed». 11, 12, 13 Schlaf- und Beruhigungsmittel: Falls ärztlich verschriebene Medikamente als problematisch genannt werden, müssen psychologische, soziale oder medizinische Probleme direkt durch die entsprechende Substanz verursacht werden. 11 Barbiturate: z.b. Aphenylbarbit, Luminal, Cafergot-PB, Pentothal, Mysoline, Maliasin. 12 Benzodiazepine: z.b. Rohypnol, Dormicum, Xanax, Lexotanil, Lendormin, Urbanyl, Rivotril, Lubalix, Valium, Diazepam Desitin, Paceum, Psychopax, Stesolid, Tranxilium, Dalmadorm, Solatran, Temesta, Somnium, Lorasifar, Noctamid, Loramet, Mogadon, Vegesan, Seresta, Anxiolit, Demetrin, Normison, Halcion, Librax, Sedazin. 13 andere Schlaf- und Beruhigungsmittel: z.b. Methaqualon, Toquilone, Stilnox, Imovan, Sonata. 15 andere Halluzinogene: z.b. Mescalin, Psylocibin. QMED011 QMED020 QMED025 QMED030 QMED031 Um welche Substanz handelt es sich? Wie häufig konsumierten Sie die Hauptproblemsubstanz in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt? Hier sollen in jedem Fall die 30 Tage vor dem Eintritt erfasst werden, auch wenn in diesen 30 Tagen ein Entzug oder eine andere Behandlung, Beratung oder Betreuung stattgefunden hat. Wie häufig konsumierten Sie die Hauptproblemsubstanz in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt? Wie nahmen Sie die Hauptproblemsubstanz in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt vorwiegend ein? Hier sollen in jedem Fall die 30 Tage vor dem Eintritt erfasst werden, auch wenn in diesen 30 Tagen ein Entzug oder eine andere Behandlung, Beratung oder Betreuung stattgefunden hat Wie nahmen Sie die Hauptproblemsubstanz ein? 16

17 QMED035 QMED036 QMED040 QMED050 QMED060 Wie nahmen Sie die Hauptproblemsubstanz in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt vorwiegend ein? Wie nahmen Sie die Hauptproblemsubstanz ein? In welchem Alter konsumierten Sie zum ersten Mal die Hauptproblemsubstanz? In welchem Alter haben Sie angefangen, die Hauptproblemsubstanz regelmässig zu konsumieren? Ein Konsum ist als regelmässig anzusehen, wenn er an mindestens 3 Tagen pro Woche wiederholt wird, oder wenn übermässige Mengen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche konsumiert werden (Einschätzung des Klienten/der Klientin). In welchem Alter ist der Konsum auffällig geworden? Der Konsum ist als auffällig zu betrachten, wenn er von andern Leuten kritisiert wird, wenn er Schuldgefühle verursacht, wenn Versuche unternommen werden, ihn zu reduzieren, wenn er gegen Entzugssymptome eingesetzt wird oder wenn er für die Gesundheit schädlich ist. Modul: Konsumziel QZEO010 QZEO011 Welches Konsumziel streben Sie hinsichtlich der Hauptproblemsubstanz an? Um was für ein Konsumziel handelt es sich? Die folgenden Fragen richten sich an die Klienten/Klientinnen, welche ein suchtähnliches Verhalten als Hauptproblem haben. QMED009 Welches suchtähnliche Verhalten stellt Ihr Hauptproblem dar? Die Frage wird aus Klienten-/Klientinnensicht beantwortet. QMED012 QMED021 Um was für ein suchtähnliches Verhalten handelt es sich? Wie häufig trat das suchtähnliche Verhalten in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt auf? 17

18 QMED026 QMED045 QMED055 Wie häufig trat das suchtähnliche Verhalten in den letzten 6 Monaten auf? In welchem Alter trat das suchtähnliche Verhalten zum ersten Mal auf? Pathologisches Spielen: erstes Geldspiel. Essstörung: erste bewusste Einschränkung der Nahrungszufuhr bzw. erstes selbst induziertes Erbrechen oder erste Essattacke. In welchem Alter trat das suchtähnliche Verhalten regelmässig auf? Das suchtähnliche Verhalten ist als regelmässig anzusehen, wenn es an mindestens 3 Tagen pro Woche wiederholt wird oder wenn es an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche in hohem Masse auftritt (Einschätzung des Klienten/der Klientin). QMED065 In welchem Alter ist das suchtähnliche Verhalten auffällig geworden? Das suchtähnliche Verhalten ist als auffällig zu betrachten, wenn es von andern Leuten kritisiert wird, wenn es Schuldgefühle verursacht, wenn Versuche unternommen werden, um es zu reduzieren oder wenn er für die Gesundheit schädlich ist. Folgende Fragen richten sich an alle Klienten/Klientinnen. QMED070 QMED071 Welche weitere(n) Substanz(en) bzw. welche(s) weitere(n) suchtähnliche(n) Verhalten stellen für Sie Probleme dar? Die Frage wird aus Klienten-/ Klientinnensicht beantwortet. Konsumierte Substanzen bzw. aufgetretene suchtähnliche Verhaltensweisen, die als unproblematisch gelten, sollen hier nicht angekreuzt werden. Amphetamine: z.b. Ritalin, «Speed». Schlaf- und Beruhigungsmittel: Falls ärztlich verschriebene Medikamente als problematisch genannt werden, müssen psychologische, soziale oder medizinische Probleme direkt durch die entsprechende Substanz verursacht werden. Barbiturate: z.b. Aphenylbarbit, Luminal, Cafergot-PB, Pentothal, Mysoline, Maliasin. Benzodiazepine: z.b. Rohypnol, Dormicum, Xanax, Lexotanil, Lendormin, Urbanyl, Rivotril, Lubalix, Valium, Diazepam Desitin, Paceum, Psychopax, Stesolid, Tranxilium, Dalmadorm, Solatran, Temesta, Somnium, Lorasifar, Noctamid, Loramet, Mogadon, Vegesan, Seresta, Anxiolit, Demetrin, Normison, Halcion, Librax, Sedazin. andere Schlaf- und Beruhigungsmittel:.B. Methaqualon, Toquilone, Stilnox, Imovan, Sonata. andere Halluzinogene: z.b. Mescalin, Psylocibin. Um welche Substanz(en) handelt es sich? 18

19 QMED072 QMED080 QMED081 QMED082 Um welche(s) suchtähnliche(n) Problem(e) handelt es sich? Welche Substanz(en) haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt konsumiert bzw. welche(s) suchtähnliche(n) Verhalten sind in den letzten 30 Tagen aufgetreten? Hier sollen in jedem Fall die 30 Tage vor dem Eintritt erfasst werden. Auch wenn in diesen 30 Tagen ein Entzug oder eine andere Behandlung, Beratung oder Betreuung stattgefunden hat. Erfasst sowohl problematische als auch unproblematische Konsummuster oder suchtähnliche Verhaltensweisen, z.b. auch einmaligen Konsum. Amphetamine: z.b. Ritalin, «Speed». Schlaf- und Beruhigungsmittel: Falls ärztlich verschriebene Medikamente als problematisch genannt werden, müssen psychologische, soziale oder medizinische Probleme direkt durch die entsprechende Substanz verursacht werden. Barbiturate: z.b. Aphenylbarbit, Luminal, Cafergot-PB, Pentothal, Mysoline, Maliasin. Benzodiazepine: z.b. Rohypnol, Dormicum, Xanax, Lexotanil, Lendormin, Urbanyl, Rivotril, Lubalix, Valium, Diazepam Desitin, Paceum, Psychopax, Stesolid, Tranxilium, Dalmadorm, Solatran, Temesta, Somnium, Lorasifar, Noctamid, Loramet, Mogadon, Vegesan, Seresta, Anxiolit, Demetrin, Normison, Halcion, Librax, Sedazin. andere Schlaf- und Beruhigungsmittel:.B. Methaqualon, Toquilone, Stilnox, Imovan, Sonata. andere Halluzinogene: z.b. Mescalin, Psylocibin. Um welche Substanz(en) handelt es sich? Um welche(s) suchtähnliche(n) Problem(e) handelt es sich? Modul: Alkohol QZEA010 Wie oft nehmen Sie alkoholische Getränke zu sich? Vor dem Eintritt oder gegebenenfalls vor Beginn der Entzugsbehandlung. QZEA020 Wie viele Standarddrinks trinken Sie an einem Tag, an welchem Sie alkoholische Getränke konsumieren? Vor dem Eintritt oder gegebenenfalls vor Beginn der Entzugsbehandlung. Ein Standarddrink entspricht 1 dl Wein, 3 dl Bier oder 0.25 dl Schnaps. Falls nötig, bitte die Angaben des Klienten/der Klientin in Standarddrinks umrechnen. 19

20 QZEA030 QZEA040 QZEA050 QZEA060 QZEA070 QZEA080 QZEA090 QZEA100 QZEA110 Wie häufig trinken Sie 6 oder mehr Standarddrinks an einem einzigen Anlass? Vor dem Eintritt oder vor Beginn der Entzugsbehandlung. Ein Standarddrink entspricht 1 dl Wein, 3 dl Bier oder 0.25 dl Schnaps. Falls nötig, bitte die Angaben des Klienten/der Klientin in Standarddrinks umrechnen. Wie oft stellten Sie im Verlauf der letzten 12 Monate fest, dass Sie mit dem Trinken nicht mehr aufhören konnten, wenn Sie einmal angefangen hatten? Wie oft hinderte Sie im Verlauf der letzten 12 Monate Ihr Alkoholkonsum, das zu tun, was von Ihnen normalerweise erwartet wurde? Wie häufig haben Sie im Verlauf der letzten 12 Monate am Morgen ein erstes Glas Alkohol getrunken, um in Gang zu kommen, nachdem Sie am Vortag viel getrunken hatten? Wie oft empfanden Sie im Verlauf der letzten 12 Monate Schuld- oder Reuegefühle, nachdem Sie getrunken hatten? Wie oft war es Ihnen im Verlauf der letzten 12 Monate unmöglich, sich an das zu erinnern, was am Vorabend geschah, weil Sie getrunken hatten? Sind Sie oder jemand anderer schon einmal verletzt worden, weil Sie getrunken hatten? Hat sich ein(e) Angehörige(r), ein(e) Freund(in), ein(e) Arzt (Ärztin) oder eine andere Person aus dem Gesundheitsbereich schon einmal besorgt über Ihren Alkoholkonsum geäussert oder vorgeschlagen, dass Sie den Konsum einschränken sollten? ( ) Total Punkte des Klienten/der Klientin bei Fragen QZEA010 bis QZEA100? Die Eingabe der Punktzahl ist fakultativ. Der Wert wird bei der Auswertung automatisch berechnet. Damit die Berechnung gemacht werden kann, müssen alle Fragen von QZEA010 bis QZEA100 beantwortet sein, d.h. niemals mit "nicht bekannt". 20

21 QZEA120 Wenn Sie an einen typischen Trinktag in den letzten 12 Monaten vor dem Eintritt denken, wie viel Bier, Wein, Spirituosen usw. tranken Sie pro Tag normalerweise (falls die Menge nicht genau bestimmbar ist, geben Sie bitte eine Grössenordnung an)? Angaben in dl des jeweiligen Getränkes (1 dl =0.1 Liter). Falls die Menge des jeweiligen Getränkes nicht genau bestimmbar ist, schätzen Sie bitte eine Grössenordnung (z.b. 2 bis 4 Gläser Bier) und tragen Sie den Durchschnittswert in dl ein (z.b. 3 Gläser = 9 dl Bier). Bier: 1 Standardglas = 3 dl, 1 grosses Glas = 5dl, übliche Flaschen = 3,3 dl, 5 dl, 6 dl, 10 dl Suure Most: 1 Standardglas = 3 dl Alcopops: 1 Standardflasche = 2.75 dl QZEA125d QZEA121 QZEA125f QZEA122 QZEA125h Um was für ein Getränk handelt es sich (ca. 5% Alkohol)?.. und Getränke mit ca. 12% Alkohol? Wein/Champagner/Sekt: 1 Standardglas = 1 dl, übliche Flaschen = 7 dl, 10 dl. Um was für ein Getränk handelt es sich (ca. 12% Alkohol)?... und Getränke mit ca. 20% Alkohol? Aperitife (inkl. Wermut): 1 Standardglas = 0.4 dl. Um was für ein Getränk handelt es sich (ca. 20% Alkohol) QZEA123 QZEA125j QZEA130 QZEA135 QZEA140 QMED und Getränke mit ca. 40 % Alkohol? Schnäpse (inkl. Café Schnaps): 1 Standardglas = 0.25 dl. Um was für ein Getränk handelt es sich (ca. 40% Alkohol)? Hatten Sie in den 12 Monaten vor dem Eintritt oder vor Beginn der körperlichen Entzugsbehandlung Abstinenzphasen? Falls ja, wie lange dauerte Ihre längste Abstinenzzeit? Tranken Sie in den 12 Monaten vor dem Eintritt vorwiegend allein oder vorwiegend mit anderen? Haben Sie je eine illegale Substanz injiziert? 21

22 QMED091 QMED092 QMED095 QMED096 Haben Sie in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt eine illegale Substanz injiziert? Falls ja, haben Sie in den letzten 6 Monaten von anderen Konsumenten/Konsumentinnen gebrauchte Spritzen/Nadeln benutzt? Haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Eintritt eine illegale Substanz injiziert? Wie alt waren Sie bei der ersten Injektion? QMED100 QMED105 Aus welcher Quelle stammen die Angaben des Eintrittsfragebogens vorwiegend? Eintrittsfragebogen abgeschlossen? 22

23 III. AUSTRITT QMAB001 Wann wurde der Austrittsfragebogen ausgefüllt? Wenn der Austrittsfragebogen im Verlauf mehrerer Tage ausgefüllt wurde, zählt das Datum des ersten Tages. QMAB005 Welches ist die BUR-Nummer Ihrer Stelle/Institution? Die BUR-Nummer ist die vom Bundesamt für Statistik zugeteilte achtstellige Betriebs- und Unternehmensregister-Nummer. Jede Stelle/Institution erhält eine eigene BUR-Nummer. Falls Sie Ihre BUR-Nummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Forschungsinstitut (SFA, ISF, ISPM). QZAX005 QMAB010 Welches ist die Nummer der Krankengeschichte des Klienten/der Klientin? Hier ist die einrichtungsinterne Nummer des/der Klienten/Klientin anzugeben. Welches ist der Identifikationscode des Klienten/der Klientin? Der Identifikationscode wird mit Hilfe eines Verschlüsselungssystems generiert. Nur die Stelle/Institution kann den Identifikationscode dem Klienten/der Klientin zuordnen. Der Identifikationscode ist zu unterscheiden von der einrichtungsinternen Nummer (vgl. QZAX005). Der Identifikationscode ist folgendermassen zu generieren: erste Codestelle: 3. Buchstabe des Vornamen zweite Codestelle: 3. Buchstabe des Nachnamen dritte Codestelle: vorletzter Buchstabe des Vornamen vierte Codestelle: vorletzter Buchstabe des Nachnamen Weitere Regeln: - für den Nachnamen zählt bei Frauen und Männern immer nur der Geburtsname («Mädchenname»). - Leerstellen werden nicht gezählt (Di Caprio -> DICAPRIO, van der Meer -> VANDERMEER). - bei zwei oder mehreren voneinander getrennten Vornamen zählt nur der vollständige Rufname und nicht die Zusatznamen, die zwar zur Identität gehören, aber generell nicht verwendet werden (Pippilotta Viktualia... -> PIPPILOTTA). Dagegen werden Vornamen wie Marie Luise oder Jean-Pierre, die als vollständige Rufnamen gelten, als ganze Vornamen betrachtet. - Bindestriche oder andere Zeichen werden nicht als Position gezählt (N'Gunza -> NGUNZA, Bo-Nung -> BONUNG, Jean-Jacques -> JEANJACQUES) - Buchstaben mit Zusätzen werden als einfache Buchstaben betrachtet und werden nicht in zwei Positionen zerlegt (Müller -> MULLER, Maître -> MAITRE) - falls in einem Vor- oder Nachnamen nur 2 Buchstaben zur Verfügung stehen, 23

24 wird für die dritte Position der zweite Buchstabe verwendet. Sollte nur ein Buchstabe zur Verfügung stehen, wird analogverfahren. - falls in einem Vor- oder Nachnamen nur 2 Buchstaben zur Verfügung stehen, wird für die vorletzte Position der erste Buchstabe verwendet. Sollte nur ein Buchstabe zur Verfügung stehen, wird analog verfahren. - (bei Vor- oder Nachnamen mit 4 Buchstaben ist die vorletzte identisch mit der dritten Position). - (bei Vor- oder Nachnamen mit weniger als 4 Buchstaben liegt die vorletzte vor der dritten Position). Beispiele: Frau Ulrike Höfner Schmidt, geborene Höfner bekommt folgenden Code: RFKE (ulrike hofner). Herr Ulf Muster, geborener Schrumpf-Nase bekommt folgenden Code: FHLS (ulf schrumpf-nase). Herr Ed O'Yen, geborener O'Yen bekommt folgenden Code: DEEE (ED o'yen). A. BEHANDLUNGSGRUNDLAGEN QMAB020 QMAB025 QMAB026 QMAB030 Ab welchem Datum wird die Behandlung, Beratung oder Betreuung als beendet angesehen? Als Austritt gilt der Tag des eigentlichen Austritts aus der Institution oder ein Therapie-Unterbruch von mehr als 30 Tagen. Welche Art von Behandlung, Beratung oder Betreuung hat der Klient/ die Klientin in Anspruch genommen? Um was für eine Behandlung, Beratung oder Betreuung handelt es sich? Waren Sie wegen eigenen Suchtproblemen oder wegen Problemen einer Drittperson (Angehörige usw.) in Behandlung, Beratung oder Betreuung? 24

25 QMAB040 QMAB041 QMAB042 Welches ist der Hauptgrund für die Beendigung der Behandlung, Beratung oder Betreuung? 1 planmässige Beendigung der Behandlung, Beratung oder Betreuung ohne Übertritt in eine suchtspezifische Stelle/Institution: Als planmässiger Abschluss gilt jede Beendigung in gegenseitigem Einverständnis zwischen Klienten/Klientin und Institution, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem das Ende der Behandlung, Beratung oder Betreuung vereinbart worden ist. 2 planmässige Beendigung der Behandlung, Beratung oder Betreuung mit Übertritt in eine suchtspezifische Stelle/Institution: Als planmässiger Abschluss gilt jede Beendigung in gegenseitigem Einverständnis zwischen Klienten/Klientin und Institution, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem das Ende der Behandlung, Beratung oder Betreuung vereinbart worden ist. 7 expliziter Abbruch durch Klient/Klientin oder Stelle/Institution: z.b. vorzeitig vom Klienten/Klientin abgebrochene (gegen den Rat des Therapeuten) oder vorzeitig aus disziplinarischen Gründen von der Stelle/Institution beendete Behandlung, Beratung oder Betreuung. Um was für eine suchtspezifische Stelle/Institution handelt es sich? Seit wie vielen Tagen ist der Kontakt abgebrochen? Seit mindestens 30 Tage. QMAB044 QMAB045 QMAB046 Was ist die Todesursache? Um welche Todesursache handelt es sich? Welches ist der Grund? QMAB050 QMAB055 QMAB060 Erhielten Sie während Ihrer Behandlung, Beratung oder Betreuung eine Substitutionsbehandlung oder heroingestützte Behandlung? Falls ja, welche? 3 andere Opiate: z.b. Buprenorphin (Temgesic, Subutex ). 4 andere Substanzen: z.b. Naltrexon (Naltrexin ). Ist unmittelbar nach Beendigung der Behandlung, Beratung oder Betreuung eine Substitutionsbehandlung oder heroingestützte Behandlung vorgesehen? 25

26 B. SOZIODEMOGRAPHISCHE ANGABEN QMAC001 Geschlecht QMAC005 Welches ist Ihr Geburtsdatum? Nur das Geburtsjahr wird an act- info weitergeleitet. Für das Verschlüsselungssystem zur Generierung des Identifikationscodes ist jedoch die Angabe des genauen Geburtsdatums nötig. QMAC010 QMAC020 Welchen auf der Einwohnerkontrolle gemeldeten Wohnsitz haben Sie beim Austritt? Die Angaben zum Wohnort werden nicht als solche an act- info weitergeleitet, sondern als vordefinierte Regionen (Grossstadtzentren, rural usw.) Was ist Ihr Zivilstand? 3 getrennt (gerichtlich): vgl. Art. 117 f ZGB (Ehetrennung) und z.b. Art. 175 f ZGB (Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes). 4 geschieden: vgl. Art. 111 ff ZGB. QMAC030 Mit wem wohnen Sie beim Austritt? 4 mit PartnerIn (ohne Kinder) und 5 mit PartnerIn und Kind(ern) umfassen sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare. Aufenthalte in stationären Behandlungen (z.b. Übertritt in eine Psychiatrische Klinik), Haft fallen unter 8 anderes. QMAC031 QMAC040 Was ist Ihre Wohnsituation Wie wohnen Sie beim Austritt? Der Klient/die Klientin beschreibt seine/ihre Wohnsituation. Die Zuordnung der Wohnsituation zu den Antwortkategorien erfolgt durch den/die Interviewer/Interwieverin. 1 stabile Wohnsituation: z.b. eigene Wohnung, eigenes Haus, Untermiete. 2 instabile Wohnsituation: z.b. Gasse, Hopping, Notunterkunft, Hotel, Pension. 3 Institution: z.b. Spital (somatisches Spital, psychiatrische Klinik), Gefängnis, therapeutische Gemeinschaft. 26

27 QMAC050 Wie bestreiten Sie beim Austritt Ihren Lebensunterhalt vorwiegend? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter 11 anderes erfasst. QMAC051 QMAC055 Welche Lebensgrundlage? Gibt es weitere Formen des Lebensunterhaltes? Lebensunterhalt umfasst die finanziellen Aufwendungen für notwendige Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft u.ä. sowie Ausgaben für den Drogenkonsum. Einkommen aus Beschäftigungsprogrammen gilt als Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der Arbeitslosenversicherung. Massnahme und Strafvollzug wird unter anderes erfasst. QMAC056 QMAC060 Um welche weitere Form(en) des Lebensunterhaltes handelt es sich? Welchen hauptsächlichen Erwerbsstatus haben Sie beim Austritt? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten alle Personen als erwerbstätig, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. QMAC061 QMAC065 Um welche Situation handelt es sich? Gibt es weitere Formen des Erwerbs? Gemäss den Kriterien der Schweizerischen Volkszählung gelten alle Personen als erwerbstätig, welche mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. In Beschäftigungsprogrammen tätige Personen gelten als erwerbstätig. QMAC066 Um welche weitere Form(en) des Erwerbs handelt es sich? 27

28 QMAC070 Welche Ausbildung(en) haben Sie abgeschlossen? Grundsätzlich gelten nur Ausbildungen mit Diplom/Abschlusszeugnis als abgeschlossene Ausbildungen. keine Ausbildung abgeschlossen: Obligatorische Schule nicht abgeschlossen. obligatorische Schule: Primar-, Real-, Sekundar-,Bezirks-, Orientierungsschule, Pro-, Untergymnasium sowie Sonderschule. weiterführende Schule (1 oder 2 Jahre): Diplommittelschule (bis 2 Jahre), Verkehrsschule, Sozialjahr, Vorkurs für Pflegeberufe (1 oder 2 Jahre), berufsvorbereitende Schule, Anlehre (mit Anlehrvertrag). Berufslehre, Vollzeit-Berufsschule: z.b. Handelsschule, Lehrwerkstätte. Maturitätsschule, Berufsmatura, Diplommittelschule: 3 bis 5 Jahre. Lehrerseminar: z.b. Kindergarten, Primarschule, Musiklehrkräfte, Turn- oder Sportlehrkräfte. höhere Fach- und Berufsausbildung: z.b. eidgenössischer Fachausweis, eidgenössisches Fach- oder Meisterdiplom, Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG), Technikerschule (TS). höhere Fachschule: z.b. HTL, HWV, HFG, HFS bei Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 3 Jahren (inklusive Nachdiplom). Fachhochschule: inklusive Nachdiplom. Universität, Hochschule: inklusive Nachdiplom. QMAC075 Welche Ausbildung machen Sie zur Zeit des Austritts? 2 obligatorische Schule: Primar-, Real-, Sekundar-, Bezirks-, Orientierungsschule, Pro-, Untergymnasium sowie Sonderschule. 3 weiterführende Schule (1 oder 2 Jahre): Diplommittelschule (bis 2 Jahre), Verkehrsschule, Sozialjahr, Vorkurs für Pflegeberufe (1 oder 2 Jahre), berufsvorbereitende Schule, Anlehre (mit Anlehrvertrag). 4 Berufslehre, Vollzeit-Berufsschule: z.b. Handelsschule, Lehrwerkstätte. 5 Maturitätsschule, Berufsmatura, Diplommittelschule: 3 bis 5 Jahre. 6 Lehrerseminar: z.b. Kindergarten, Primarschule, Musiklehrkräfte, Turn- oder Sportlehrkräfte. 7 höhere Fach- und Berufsausbildung: z.b. eidgenössischer Fachausweis, eidgenössisches Fach- oder Meisterdiplom, Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG), Technikerschule (TS). 8 höhere Fachschule: z.b. HTL, HWV, HFG, HFS bei Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 3 Jahren (inklusive Nachdiplom). 9 Fachhochschule: inklusive Nachdiplom. 10 Universität, Hochschule: inklusive Nachdiplom. 28

29 C. KONSUMVERHALTEN, ABHÄNGIGKEITEN UND SUCHTÄHNLICHE VERHALTENSWEISEN QMAD010 Welche Substanzen bzw. suchtähnlichen Verhaltensweisen stellen für Sie zur Zeit des Austritts Probleme dar? Die Frage wird aus Klienten-/Klientinnensicht beantwortet. Die Einschätzung geschieht unabhängig vom eventuellen Konsum oder Auftreten von suchtähnlichen Verhaltensweisen. So sollen konsumierte Substanzen bzw. aufgetretene suchtähnliche Verhaltensweisen, die beim Austritt als unproblematisch gelten, hier nicht angekreuzt werden. Umgekehrt können Substanzen, die beim Austritt nicht konsumiert werden bzw suchtähnliche Verhaltensweisen, die nicht ausgeübt werden, trotzdem als problematisch gelten. Bei Beratungen oder Betreuungen wegen Suchtproblemen von Drittpersonen werden die Fragen zum Konsumverhalten bzw. zum suchtähnlichen Verhalten des Klienten/der Klientin nicht gestellt. Amphetamine: z.b. Ritalin, «Speed». Schlaf- und Beruhigungsmittel: Falls ärztlich verschriebene Medikamente als problematisch genannt werden, müssen psychologische, soziale oder medizinische Probleme direkt durch die entsprechende Substanz verursacht werden. Barbiturate: z.b. Aphenylbarbit, Luminal, Cafergot-PB, Pentothal, Mysoline, Maliasin. Benzodiazepine: z.b. Rohypnol, Dormicum, Xanax, Lexotanil, Lendormin, Urbanyl, Rivotril, Lubalix, Valium, Diazepam Desitin, Paceum, Psychopax, Stesolid, Tranxilium, Dalmadorm, Solatran, Temesta, Somnium, Lorasifar, Noctamid, Loramet, Mogadon, Vegesan, Seresta, Anxiolit, Demetrin, Normison, Halcion, Librax, Sedazin. andere Schlaf- und Beruhigungsmittel: z.b. Methaqualon, Toquilone, Stilnox, Imovan, Sonata. andere Halluzinogene: z.b. Mescalin, Psylocibin. QMAD011 QMAD012 QMAD020 Um welche Substanz(en) handelt es sich? Um welche(s) suchtähnliche(n) Problem(e) handelt es sich? Welche Substanzen haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Austritt konsumiert bzw. welche suchtähnlichen Verhaltensweisen sind in den letzten 30 Tagen aufgetreten? Die Frage erfasst sowohl problematische als auch unproblematische Konsummuster oder suchtähnliche Verhaltensweisen, z.b. auch einmaligen Konsum. Amphetamine: z.b. Ritalin, «Speed». 29

30 Schlaf- und Beruhigungsmittel: Falls ärztlich verschriebene Medikamente als problematisch genannt werden, müssen psychologische, soziale oder medizinische Probleme direkt durch die entsprechende Substanz verursacht werden. Barbiturate: z.b. Aphenylbarbit, Luminal, Cafergot-PB, Pentothal, Mysoline, Maliasin. Benzodiazepine: z.b. Rohypnol, Dormicum, Xanax, Lexotanil, Lendormin, Urbanyl, Rivotril, Lubalix, Valium, Diazepam Desitin, Paceum, Psychopax, Stesolid, Tranxilium, Dalmadorm, Solatran, Temesta, Somnium, Lorasifar, Noctamid, Loramet, Mogadon, Vegesan, Seresta, Anxiolit, Demetrin, Normison, Halcion, Librax, Sedazin. andere Schlaf- und Beruhigungsmittel: z.b. Methaqualon, Toquilone, Stilnox, Imovan, Sonata. andere Halluzinogene: z.b. Mescalin, Psylocibin. QMAD021 QMAD022 QMAD030 Um welche Substanz(en) handelt es sich? Um welche(s) suchtähnliche(n) Problem(e) handelt es sich? Haben Sie in den letzten 30 Tagen vor dem Austritt eine illegale Substanz injiziert? Modul: Konsumziel QZAO010 QZAO011 QMAD040 QMAD050 Welches Konsumziel streben Sie hinsichtlich der Hauptproblemsubstanz beim Austritt an? Die Hauptproblemsubstanz ist diejenige, die beim Eintritt definiert worden ist. Um was für ein Konsumziel handelt es sich? Aus welcher Quelle stammen die Angaben des Austrittsfragebogens vorwiegend? Austrittsfragebogen abgeschlossen? 30

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