Geographisches Planungsbüro Dipl.-Geographin N. Franzen, Gau-Odernheim. Protokoll der Ortsbegehung in Frimmersdorf am 21.

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1 Protokoll der Ortsbegehung in Frimmersdorf am 21. Februar 2014 Die Ortsbegehung ist eine Grundlage für die Bearbeitung der kommunalen Projekte im Dorfentwicklungsplan. Dazu trafen sich gut 20 Interessierte und diskutierten den Handlungsbedarf in Frimmersdorf. Dazu im Einzelnen (Nummerierung der Standorte entspricht dem Plan der 1. AG-Sitzung): Hier könnten Stellplätze nebeneinander markiert werden, um die gegenüberliegende Straßenseite vom Parken zu entlasten. Damit könnte der Parkraum vergrößert und die Sicherheit erhöht werden da das Parken in der Kurve tlw. zu Unübersichtlichkeit in Fahrtrichtung Torhaus führt.

2 Neben der Feuerwehr wäre ein geeigneter Platz als zukünftiger Standort für den Weihnachtsbaum, da der bisherige Standort bebaut wird. Dazu müssten die Sträucher zurückgeschnitten und der Efeu aus dem Baum entfernt werden, um die Einsehbarkeit zu verbessern. Nachgefragt wurde von Bürgern auch nach der zukünftigen Nutzung des alten Feuerwehrhauses, sobald die neue Feuerwache fertig ist. Vorgeschlagen wurde, hier bei Aktivitäten wie dem Weihnachtsbaumschmücken einen geschützten Raum für die Bewirtung (Glühwein u.ä.) zu haben. Direkt in der Nachbarschaft befindet sich der Platz mit dem Kriegerdenkmal, der noch einen passenden Namen benötigt. Vorschläge waren Alter Rathausplatz oder Bürgerpark. Vorgeschlagen wird hier eine Gestaltung, die lauschiger ist und dennoch mehr Einsicht ermöglicht. Dafür könnte die Kirschlorbeerhecke ganz entfernt oder (so ein Vorschlag aus dem Obst- und Gartenbauverein) deutlich gekürzt werden. Die Rasenfläche soll erhalten werden. Um sie im Frühling attraktiver zu machen, spendiert Frau Franzen im Herbst Krokusse. Dazu muss die Rasenpflege im Frühjahr später erfolgen, da erst gemäht werden darf, wenn das Laub der Krokusse verwelkt ist, sonst treiben sie im Folgejahr nicht mehr aus.

3 Der Platz mit dem Schützenbaum soll stufenlos über eine Rampe zugänglich gemacht werden, außerdem wird eine Verschönerung durch Ausfugen der Mauer und attraktivere Gestaltung angeregt. Für den gesamten Straßen- und Gehwegbereich vom Alten Rathaus über Stüßges End und die Frankenstraße bis zur Einmündung St. Martin wird vorgeschlagen, eine niveaugleiche Gestaltung umzusetzen. Dabei sollten die Fahrbahnen asphaltiert bleiben, aber die Gehwege gepflastert und abgesenkt werden. So würde zum einen der Charakter des Dorfkernes auch optisch betont wovon man sich eine Verkehrsberuhigung wie in anderen Orten (z.b. Bedburdyck) verspricht, zum anderen erleichtert die niveaugleiche Ausführung Menschen mit Gehbehinderungen, die Rollator oder Rollstuhl nutzen, die Nutzung der öffentlichen Wege. Im Kreuzungsbereich von Am Stüßges End, Auf dem Broich, Auf dem Leuchtenberg und Am Rückertsgraben wird die Schaffung eines Verkehrskreisels vorgeschlagen, um die vor allem für Auswärtige etwas unübersichtliche Verkehrsführung zu entzerren. Dies sollte nochmals durch die Stadt geprüft werden.

4 Auf dem neuen Schützenplatz kommt es nach Niederschlägen zu einer starken Pfützenbildung. Außerdem haben die Schotterrasenflächen unter der Befahrung der Schausteller gelitten. An der Einmündung der Frankenstraße in die Straße Auf dem Leuchtenberg wird auf der nördlichen Seite ein Spiegel vermisst, der entfernt wurde. Durch die neue Fahrbahnmarkierung ist es aber einfacher geworden, beim Abbiegen die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu sehen, so dass dieser Spiegel wohl entbehrlich ist. Gewünscht wird ein Spiegel aber gegenüber der Einmündung der Straße Im Laag in Auf dem Leuchtenberg (südlich der Einmündung). Die hier befindliche Bushaltestelle könnte evtl. nach Auf dem Leuchtenberg verlegt werden, da der Bus in der engen Frankenstraße öfters Probleme mit parkenden Autos hat und Auf dem Leuchtenberg besser fahren könnte. Dies müsste mit dem Nahverkehrsbetreiber geprüft werden.

5 Sowohl im Einmündungsbereich Frankenstraße / Friedhofstraße wie auch St. Martin und Erftstraße / Kasterstraße gibt es immer wieder Probleme durch PKW, die zu dicht an der Kreuzung parken (laut StVO 12 (3): Das Parken ist unzulässig: 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante, ( ) Vorgeschlagen wurde, diese Bereiche an engen und somit besonders kritischen Stellen mit Sperrflächen zu kennzeichnen. Auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zulieferer (Zimmermannsgeschäft) kommt es hier zu Behinderungen Die Hansendstraße führt ohne Gehwege auf die K 39, diese Verbindung wird aber von Spaziergängern, Nordic Walkern und Joggern gerne in Richtung Frimmersdorfer Höhe genutzt und ist unsicher.

6 Hier wird eine Einbahnstraßenregelung unter Hinzunahme des Feldweges (Ausbau des Apfelweges zur Straße) angeregt, um den Verkehrsabfluß aus der Kasterstraße zur K 39 zu erleichtern. Auf dem Parkplatz vor der KiTa ist das Parken von 6-18 Uhr nur für die Mitarbeiter/innen zulässig. Es wurde angeregt, diese Zeiten den wirklichen Arbeitszeiten anzupassen, also z.b. von 7-17 Uhr damit die Anwohner dort abends früher und morgens länger parken können.

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