RWI-Papier Auswirkungen einer verschärften Degression der Einspeisevergütung für Solarstrom, Mai 2008

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1 RWI-Papier Auswirkungen einer verschärften Degression der Einspeisevergütung für Solarstrom, Mai 2008 Wichtigste Kritikpunkte am RWI-Papier auf einen Blick Das RWI Papier unterschlägt, dass es sich bei den Solarsubventionen lediglich um Anschubinvestitionen handelt, die sich auszahlen werden und denen erhebliche volkswirtschaftliche Positiveffekte gegenüberstehen, die durch den Ausbau der Solarenergie entstehen. Das RWI summiert lediglich Förderbeträge auf. Kaum ein Wort zu den solaren Erträgen, zur Entlastung für den Bürger. Diese monetarisierbaren Positiveffekte sind keinesfalls zu vernachlässigen: Werden die Ausbauziele der Bundesregierung erreicht, kann Solarenergie in den nächsten 30 Jahren dreistellige Milliardenbeträge und eine solare Dividende für unser Land erwirtschaften (vermiedene Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten, vermiedene fossile Energieimporte, zusätzliche Steuereinnahmen etc.). Es fehlt eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Die RWI-Kostenberechnungen der Solarstromförderung gehen von falschen Prämissen aus und sind zu hoch. Solarstrom wird mit konventionell erzeugtem Grundlaststrom verglichen. Dezentral und verbrauchernah erzeugter Solarstrom ersetzt jedoch teuren Spitzenlaststrom! Der Vergleich mit Großhandelspreisen an der Strombörse ist falsch und irreführend. Solarstrom ist bereits dann wettbewerbsfähig, wenn das Steckdosenpreis-Niveau erreicht ist, d.h. wenn Solarstrom vom eigenen Dach so günstig ist, wie der vom Energieversorger bezogene Haushaltsstrom. Dies wird nach Übereinstimmung von Wissenschaft und Solarwirtschaft um das Jahr 2015 der Fall sein. Die Summe der vorübergehenden Mehrkosten der Solarstromförderung bis zum Jahr 2035 kann keine Aussage über die tatsächliche Kostenbelastung der Verbraucher treffen. Hierzu sollte vielmehr die in den nächsten Jahren entstehende monatliche Umlage je Bürger oder Haushalt durch die EEG-Förderung betrachtet werden. Diese wird auch bei einem weiter wachsenden deutschen Photovoltaikmarkt für die Verbraucher einen Euro pro Bürger nicht überschreiten und bei Betrachtung der o.g. Entlastungseffekte sogar noch deutlich geringer ausfallen. CO 2 -Minderungspotenziale und CO 2 -Vermeidungskosten werden zu niedrig eingeschätzt und nicht perspektivisch betrachtet. Die Gutachter erwecken den Eindruck, vereinzelte hohe Gewinnmargen seien die Regel in der PV-Branche. Das entspricht nicht der Realität: Die überwiegende Mehrheit der Solarunternehmen erzielt durchschnittliche Gewinne. Die Ertragssituation der Unternehmen wird darüber hinaus nicht ins Verhältnis zu ihrer sehr hohen Investitionstätigkeit gesetzt. Die Behauptung, die EEG-Solarstromförderung subventioniere lediglich Arbeitsplätze im Ausland, ist falsch. Die Produktion deutscher Solarfabriken konnte seit 2004 vervierfacht werden und übertraf 2007 in der Solarzellenproduktion das Importvolumen bereits um 30%. Dieser positive Trend hat allein 2007 rund neue Jobs in Deutschland geschaffen. Bis 2010 werden nach Erwartungen von ifo/eupd weitere Beschäftige in Deutschland dazukommen. Die Wettbewerbsfähigkeit mit der asiatischen Konkurrenz lässt sich auch aus den Exporterfolgen ablesen. Allein in den letzten zwei Jahren konnten deutsche Solarunternehmen ihre Exportraten verdoppeln und die Exporterlöse auf über zwei Mrd. Euro vervierfachen. Die Schlussfolgerung bzw. die formulierten Politikempfehlungen des RWI sind nicht nachvollziehbar und zeugen von einer eklatanten Unkenntnis des Photovoltaikmarktes und den dortigen Preisbildungsprozessen. Die Behauptung, eine drastische Absenkung der Vergütung um bis zu 30% bzw. eine Deckelung der Marktentwicklung würde die Unternehmen und die Nachfrage am Markt nicht belasten, wird nicht belegt. Solarforschung und Solarwirtschaft stimmen vielmehr darin überein, dass eine jährliche Förderabsenkung von mehr als sieben Prozent den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich gefährden würde. Autor/ Rückfragen: Carsten Körnig, Geschäftsführer BSW-Solar/ Vizepräsident Bundesverband Erneuerbare Energien e.v. (BEE) Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Stralauer Platz 34, Berlin, Tel , mobil , koernig@bsw-solar.de

2 Zu den Kernaussagen und Empfehlungen des RWI-Papiers: Kernaussage RWI: Die sehr generöse Solarstromförderung bewirkt eine frappierende Kostenbelastung der Verbraucher in bald dreistelliger Milliardenhöhe. Alle bis Ende 2015 installierten Photovoltaikanlagen verursachen bei Beibehaltung des derzeitigen EEG (5% Vergütungsdegression p.a) aufsummiert auf die Folgejahre Zusatzkosten von rund 120 Mrd. Euro, bei Realisierung des Regierungsentwurfs (9,1% Degression in 2009, 7% in 2010 und 8% ab 2011) 105 Mrd. Euro. Die RWI-Berechnungen sind zu hoch! Bei der Berechnung der Zusatzkosten der Solarstromförderung legt das RWI einen zu niedrigen Wert für den durch Solarstrom ersetzten konventionellen Strom an. (Bei der Berechnung der Mehrkosten oder auch Differenzkosten der Solarstromförderung muss von der Vergütung des Solarstroms der Wert des ersetzten konventionellen Stroms abgezogen werden). Die RWI- Berechnung ist intransparent, offensichtlich wird jedoch ein kaum ansteigender Grundlastbörsenstrompreis von rund 5 ct/kwh angelegt. Dies ist nicht legitim, da dezentral und verbrauchernah erzeugter Solarstrom teuren Spitzenlaststrom ersetzt. Schon heute liegen die Großhandelspreise für Spitzenlaststrom an der EEX- Terminbörse bei über 7 ct/kwh und werden nach Meinung vieler Experten bis 2020 auf mind. 10 ct/kwh anwachsen. Bei der Betrachtung der Mehrkosten der Solarstromförderung ist der Vergleich mit Großhandelspreisen an der Strombörse generell falsch und irreführend, da Solarstrom dann wettbewerbsfähig ist, wenn das Steckdosenpreis-Niveau erreicht ist, d.h. wenn Solarstrom vom eigenen Dach so günstig ist, wie der vom Energieversorger bezogene Haushaltsstrom. Dies wird um das Jahr 2015 der Fall sein. Dann werden kaum mehr Zusatzkosten für die Solarstromförderung anfallen. Gemäß Regierungsprognose (Leitszenario 2007) erreichen die Mehrkosten der Solarstromförderung bei Zugrundelegung der Wettbewerbsfähigkeit auf Haushaltsstrompreisniveau ihr Maximum im Jahr 2012 mit 1,1 Mrd. Euro und sinken danach bis 2023 auf Null. Bei einem aktuellen Haushaltsstrompreis von rund 22 Cent je kwh und Solarstromvergütungssätzen von Cent ist demnach auch die RWI-Aussage falsch, dass Solarstrom rund zehnmal so teuer ist, wie konventioneller Strom. Auch bei dieser Aussage wird fälschlich der Solarstrom mit Grundlast-Börsenstrom verglichen. Die Aufsummierung der Zusatzkosten der Solarstromförderung bis zum Jahr 2035 kann darüber hinaus keinerlei Aussage über die tatsächliche Kostenbelastung der Verbraucher treffen. Hierzu muss die in den jeweiligen Jahren entstehende monatliche Umlage je Haushalt oder Bürger durch die EEG-Förderung betrachtet werden. Diese wird laut aktuellen Prognosen des BMU für die gesamte EEG-Förderung bis zum Jahr 2015 auf max Euro je Haushalt und Monat ansteigen und danach wieder absinken. Für die Entwicklung der Haushaltsbelastung durch die Solarstromförderung prognostiziert das BMU (bei Realisierung des EEG-Kabinettsentwurfs) einen max. Wert von knapp 2,00 Euro je Haushalt und Monat in 2015, der bis 2030 auf rund 0,40 Euro je Haushalt und Monat und danach weiter auf Null absinkt. 2

3 Selbst bei einem deutlich schnelleren Wachstum des Photovoltaikmarktes, als vom BMU prognostiziert (bei wachstumsfreundlichen EEG-Rahmenbedingungen), wird nach Schätzung des BSW-Solar die monatliche Umlage je Bürger im Maximum unter 1 Euro bleiben. Der wahre Kostentreiber bei den Verbraucherstrompreisen ist die Kostenexplosion bei fossilen Brennstoffen. Alleine im Zeitraum 2000 bis 2006 haben sich die durchschnittlichen Verbraucherstrompreise durch die Verteuerung konventionell erzeugten Stroms um 15 Euro pro Monat und Haushalt erhöht. Die Preise für Strom aus Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken werden auch in Zukunft weiter deutlich steigen. Strom aus dezentralen Erneuerbaren Energien hingegen wird ab ca deutlich kostensenkend auf die Verbraucherstrompreise wirken. Bei der Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Differenzkosten müssen darüber hinaus weitere positive volkswirtschaftliche Effekte, die durch das weitere Wachstum der deutschen Photovoltaikbranche entstehen, berücksichtigt werden: So wird Solarstrom bis 2030 rund 16 Mrd. Euro Gesundheits- und Umweltfolgekosten vermeiden und rund 28 Mrd. Euro an Kosten für Erdgas- und Steinkohleimporte einsparen. Darüber hinaus sind bis 2030 rund 40 Mrd. Euro an direkten Steuerzahlungen zu erwarten, die von der Solarwirtschaft geleistet werden. Der Anteil am deutschen Strom-Mix beträgt dann mindestens 10%. Das entspricht dem derzeitigen Stromanteil, der aus heimischer Steinkohle gewonnen wird. All diese volkswirtschaftlich positiven Effekte der Solarstromförderung werden vom RWI nicht berücksichtigt. Kernaussage RWI: Die Förderung der Photovoltaik führt zu unverhältnismäßig hohen Margen in der PV- Branche. Die Gewinnspannen in der Branche werden auf bis zu 40% taxiert. Die Aussage wird nicht belegt und entspricht nicht der Realität! Die überwiegende Mehrheit der rund 80 Hersteller von Photovoltaik-Komponenten sowie die rund Handwerksbetriebe der Branche weisen keine überhöhten Gewinnmargen auf. Die EBIT-Marge der produzierenden Unternehmen lag im Branchenschnitt in den vergangenen zwei Jahren unter 10%. Die rund 20 am Standort Deutschland produzierenden Modulhersteller erzielten im Jahr 2007 eine durchschnittliche EBIT- Marge von 5,2%. Zum Vergleich: Die durchschnittliche EBIT-Marge der Energie- und Wasserwirtschaft lag im Jahr 2006 bei 8,4 Prozent, die der Branche Bergbau, Stein, Erden bei 13,9 Prozent und die der chemischen Industrie bei 10 Prozent. Die aktuell von einigen wenigen Unternehmen ausgewiesenen höheren zweistelligen Margen sind insbesondere bei den Silizium- und Waferherstellern zum Großteil dem noch nicht aufgelösten weltweiten Siliziumengpass und zunehmend auch den wachsenden Exporterfolgen geschuldet. Höhere zweistellige Gewinnmargen bei einigen Herstellern wie etwa Solarworld und Q-Cells müssen zudem ins Verhältnis zur Investitionstätigkeit dieser Unternehmen 3

4 gestellt werden. Als Beispiel: Q-Cells hat bei einem Gewinn von 87,7 Mio. Euro aus dem Jahr 2006 im folgenden Jahr 2007 rund 400 Mio. in Kapazitätsausbau und F&E investiert (2008 wird in gleicher Höhe investiert). Darüber hinaus nimmt das Unternehmen hohe dreistellige Millionenbeträge zusätzlich am Kapitalmarkt auf, um weiter expandieren und in F&E investieren zu können. Alleine im Jahr 2007 hat die PV- Branche 1,6 Mrd. Euro in Kapazitätsausbau und 160 Mio. Euro in F&E investiert. Derzeit entstehen am Standort Deutschland 15 neue Solarfabriken und bis zu neue Arbeitsplätze in Industrie, Handel und Handwerk. Dieser Ausbau muss finanziert und die damit verbundenen Risiken abgesichert werden. Die kaum getätigten Gewinnausschüttungen zeigen ebenfalls, dass die Unternehmen massiv reinvestieren, statt den Anteilseignern satte Gewinne zu bescheren, wie oft kolportiert: von den TecDax notierten PV-Unternehmen zahlt derzeit als einziges Unternehmen Solarworld eine Dividende von 0,14 /Aktie (Dividendenrendite: 0,34%). Im Vergleich: RWE zahlte in ,15 /Aktie (DIVe: 3,28%) geplant für 2008: 4,15 /Aktie (DIVe: 5,29%!); eon in ,10 /Aktie (DIVe: 2,82%) geplant für 2008: 4,63 /Aktie (DIVe: 3,68%). Schlussfolgerung des RWI/ Politikempfehlung : Absenkung der Vergütung in 2009 um 30% bzw. Einführung eines Deckels für den weiteren Solarstromausbau in Kombination mit massiv erhöhter Degression in 2009 (15% oder 30%). Eine solche drastische Senkung der Einspeisevergütung sei dabei realistisch, ohne einen dauerhaften Einbruch der Nachfrage nach PV-Anlagen zu riskieren. Eine solche Absenkung dürfte daher weder die Anlagenhersteller in den Ruin treiben noch Einbußen beim Montagehandwerk zur Folge haben, da die Nachfrage nach PV-Anlagen unverändert bleiben sollte. Die Schlussfolgerung des RWI bzw. die formulierten Politikempfehlungen sind nicht nachvollziehbar und zeugen von einer eklatanten Unkenntnis des Photovoltaikmarktes und den dortigen Preisbildungsprozessen. Eine einmalige Absenkung der Vergütung um 30% bzw. die Einführung eines Deckels für den Solarstromausbau würde den sofortigen Einbruch des deutschen PV-Markts bewirken und hätte dramatische Folgen für die bisher getätigten Investitionen und geschaffenen Arbeitsplätze seitens Industrie und Handwerk am Standort Deutschland. Die Behauptung, eine solche Absenkung würde die Unternehmen nicht belasten, wird nicht belegt. Vielmehr gilt: Solarforschung und Solarwirtschaft stimmen darin überein, dass eine jährliche Förderabsenkung von mehr als sieben Prozent den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich gefährden würde. Die realitätsfremden und weitgehend willkürlichen Politikempfehlungen wie auch die stellenweise sehr polemische Sprache des Papiers legen den Schluss nahe, dass hier ganz bewusst eine Argumentationshilfe für all diejenigen geliefert werden soll, die das weitere Wachstum der Zukunftsindustrie Photovoltaik in Deutschland verhindern wollen. Die gesamte Argumentation des Papiers baut auf der mehrfach explizit formulierten Zielsetzung auf, die Gewinne der Anlagenhersteller zu begrenzen, deren Gewinnmargen zu verringern und eine Degressionsverschärfung zu definieren, die möglichst viel Förderkosten einspart. 4

5 Weitere Aussagen des RWI-Papiers: Aussage RWI: Die Photovoltaik erfährt im EEG eine Vorzugsbehandlung, ihre Förderung droht zu einem Subventionstatbestand zu werden, welcher der Steinkohlesubvention nahe kommt. Das RWI kritisiert, dass das EEG Arbeitsplätze im Ausland subventioniere und dass die Exportleistungen demgegenüber zurückstünden, Zitat: Wie ein schwarzes Loch saugt der deutsche Markt sämtliche PV- Anlagen auf, die in dessen Reichweite gelangen. Gleichfalls soll jedoch das deutsche EEG die gesamte weltweite Nachfrage befeuern. Die Solarstromförderung ist eine zeitlich befristete Anschubhilfe zur Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit einer zukunftsfähigen und klimafreundlichen Energietechnologie. Solarstrom vom eigenen Dach wird in Deutschland um das Jahr 2015 wettbewerbsfähig, d.h. billiger als konventionell erzeugter Strom aus der Steckdose sein. Der Vergleich mit der Förderung der klimaschädlichen und endlichen Kohle ist daher falsch und irreführend. Die EEG-Förderung wird bei Solarstrom bereits heute schneller als bei alle anderen Erneuerbaren Energien zurückgeführt, jährlich um 5-6,5%. Dies erfordert Kostensenkungen bei einzelnen Komponenten von bis zu 10% pro Jahr. Die Förderung, die eine industrielle Fertigung von Solarstromkompenten erst in Gang brachte, begann zudem erst mit dem PV-Vorschaltgesetz im Jahr Andere Erneuerbare Energien, wie insbesondere die Windenergie, hatten zu diesem Zeitpunkt schon mehr als zehn Jahre Vorsprung auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit. Von einer Vorzugsbehandlung der Photovoltaik kann also keine Rede sein. Die Argumentation beruht auf veralteten Daten aus dem Jahr 2004 und berücksichtigt nicht die stetig steigende Exportquote der deutschen PV-Industrie. Das PV-Vorschaltgesetz hat im Jahr 2004 einen Nachfrageboom in Deutschland ausgelöst, der aus der heimischen Produktion dieser jungen Technik nicht sofort gedeckt werden konnte. In der Tat überstiegen zum Beginn der industriellen Photovoltaik-Fertigung in Deutschland deshalb die Importe aus Asien noch den Produktionsausstoß deutscher Solarfabriken. Inzwischen hat sich das Verhältnis zugunsten des Standorts Deutschlands umgekehrt. In keiner anderen Region der Welt entstehen so viele neue Produktionsstätten. Allein in diesem Jahr werden 15 neue Solarfabriken am Standort Deutschland gebaut und der Kapazitätsausbau in Deutschland überflügelt den heimischen Markt bei Weitem. Von der Solarförderung profitieren damit vor allen Dingen der Standort Deutschland und die hier ansässigen hoch innovativen mittelständischen Unternehmen. In den letzten vier Jahren hat die Wirtschaft über drei Milliarden Euro in den Ausbau der Produktionskapazitäten hier zu Lande investiert. Ergebnis: Die Produktion konnte seitdem vervierfacht werden und übertraf inzwischen bei der Solarzellenproduktion um rund 30 % das Importvolumen. Nach Prognosen von Wirtschaftsexperten von EuPD/ifo wird sich dieser positive Trend fortsetzen werden Deutsche Solarfabriken voraussichtlich bereits drei- bis viermal mehr für den Export- und Inlandsabsatz produzieren als nach Deutschland importiert wird. 5

6 Der in Zukunft stetig wachsende Produktionsüberschuss aus deutschen Solarfabriken wird in den Export gehen und dadurch einen relevanten Teil des entstehenden Multimilliarden-Weltmarkts erschließen. Bereits in den letzten vier Jahren konnte das Exportvolumen auf inzwischen zwei Milliarden Euro verzehnfacht werden. Dies entspricht einer Exportrate von rund 40 Prozent. Bis zum Jahr 2010 erwartet der BSW-Solar eine Exportquote von 50 Prozent bei einem Auslandsumsatz von fünf Mrd. Euro, langfristig sogar eine Exportquote von rd. 75 Prozent und einen jährlichen Auslandsumsatz von rd. 40 Mrd. Euro. Die Wirtschaftsexperten halten es für möglich, dass Deutschlands Solarwirtschaft trotz harten internationalen Wettbewerbs langfristig einen Weltmarktanteil von rund 20 Prozent hält, vergleichbar dem deutschen Maschinen- und Anlagenbau. RWI: Jeder PV-Arbeitsplatz wurde 2006 mit Euro subventioniert (zum Vergleich ein Steinkohle- Arbeitsplatz Euro). Die Behauptung ist falsch! Die jährliche Förderung der Solar-Arbeitsplätze ergibt sich aus der Umlage der Mehrkosten der Solarstrom-Förderung (EEG- Solarstromvergütung abzüglich der Kosten des ersetzten konventionellen Stroms) auf die Arbeitsplätze im jeweiligen Jahr. Im vom RWI zugrunde gelegten Jahr 2006 betrugen diese Mehrkosten laut VDN rund 1 Mrd. Euro, jeder Arbeitsplatz wurde somit mit rund Euro bezuschusst (das BMU geht laut Veröffentlichung März 2008 von knapp PV-Beschäftigten in 2006 aus, der BSW-Solar hat in seiner aktuellen Markterhebungsstudie knapp Beschäftigte erhoben). Die RWI-Argumentation ist besonders irreführend, da die volle Beschäftigungswirkung in der PV-Branche erst in den kommenden Jahren zum Tragen kommt: Für das Jahr 2010 rechnet der BSW-Solar auf Grundlage eines Gutachtens von EuPD/ifo mit über Photovoltaik-Arbeitsplätzen in Deutschland, für 2020 mit über Beschäftigten. Dabei wird ein Großteil dieser Arbeitsplätze neu geschaffen werden, also einen positiven Netto- Beschäftigungseffekt bewirken! Der RWI -Vergleich mit der Steinkohlesubvention läuft ins Leere, denn bereits heute ist klar, dass die hochsubventionierten Steinkohle-Arbeitsplätze im Gegensatz zu den Solar-Arbeitsplätzen nach dem Auslaufen der Subvention nicht mehr vorhanden sein werden. Der überwiegende Teil der heimischen Photovoltaikarbeitsplätze wird zudem zukünftig für den Export arbeiten und damit gänzlich subventionsfrei sein. Bei steigenden Exportanteilen kommen auf einen Beschäftigten, der für den solaren Binnenmarkt arbeitet, zukünftig dann drei Arbeitsplätze, die von Deutschland aus für den Solarexport produzieren, der keine Solarförderung braucht. 6

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