Informationsblatt für Anleger

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1 Informationsblatt für Anleger GEPRÜFTE INFORMATIONEN GEMÄSS ALTERNATIVFINANZIERUNGSGESETZ FÜR DIE VERANLAGUNG IN EIN NACHRANGDARLEHEN DER PV PLUS GMBH Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: - Informationsblatt für Anleger - Firmenbuchauszug der PV Plus GmbH GmbH - Firmenbuchauszug der PMA Investments Holding GmbH - Firmenbuchauszug der Clean Capital Beteiligungs GmbH - Darlehensvertrag - Eröffnungsbilanz - Finanzierungs- und Vertriebskonzept Gesellschaft: Firmensitz: Geschäftsführung: Firmenbuchgericht: Internet: PV PLUS GmbH Leopold-Werndl-Straße 46, A-4400 Steyr Martin Dürnberger, Ing. Peter Maierhofer FN f, Landesgericht Steyr office@pvplus.at Mit der Unterschrift am Darlehensvertrag bestätigt der Anleger die Entgegen- und Kenntnisnahme der Informationen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), die Belehrung über allfällige Rücktrittsrechte, Widerrufsfolgen sowie Risiken und erklärt grundsätzlich die datenschutzrechtliche Einwilligung zu Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme auch für andere Werbung. Nach Unterfertigung des Zeichnungsscheins erhält der Anleger eine Durchschrift bzw. Kopie davon. Eine Annahmeerklärung der Emittentin wird auf dem Postweg übermittelt.

2 Informationsblatt für Anleger Anlage 1. Angaben über den Emittenten Rechtsform Firma Sitz Telefon , Internet-Adresse Firmenbuchnummer UID-Nummer Gewerbeschein(e) GmbH PV Plus GmbH 4400 Steyr, Leopold-Werndl-Straße office@pv-plus.at; FN f, Landesgericht Steyr ATU keine (r) - freies Gewerbe Kapitalstruktur in T, differenziert nach Stimmrecht Dauer Reihenfolge im Insolvenzfall (absteigend) 1 = höchster Anspruch auf Rückzahlung 3 = geringster Anspruch auf Rückzahlung Achtung: Diese Angaben basieren auf den Salden vom und unterliegen laufenden Änderungen. Die tatsächlichen Chancen auf Befriedigung sind unter anderem von den geltend gemachten Forderungen von Gläubigern und den Ergebnissen eines Insolvenzverfahrens abhängig. Organwalter (zb. Geschäftsführer) Clean Capital Beteiligungs GmbH PMA Investments Holding GmbH Clean Capital Beteiligungs GmbH (T 3,7) PMA Investments Holding GmbH (T 1,3) 1. Kein Verbindlichkeiten Banken gegenüber 2. Fremdkapital Nachrangdarlehen, Anleihe T 252,684 (Angabe der Dauer)!!!! 3. Grundkapital T 5 Martin Dürnberger Ing. Peter Maierhofer

3 Eigentümer Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligung von wenigstens 25%, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug Clean Capital Beteiligungs GmbH Leopold-Werndl-Straße Steyr FB-Nr.: v Anteil: 74% PMA Investments Holding GmbH Bräuhausgasse Wien FB-Nr t Anteil: 26% Unternehmensgegenstand Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung Finanzierung, Vermietung, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Anlagen und Projekten im Bereich "erneuerbare Energien" Die PV Plus GmbH ist eine Gesellschaft die sich auf nationale und internationale Photovoltaik (kurz PV ) Projekte spezialisiert hat. Die Gesellschaft nutzt die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Photovoltaik. National wird die Dienstleistung der Planung und Realisierung von PV Dachanlagen angeboten. Dies geht über eine Machbarkeitsstudie, Planung und Auslegung der PV Anlage, Beschaffung der Komponenten, Montage und Installation der PV Dachanlage sowie ein Finanzierungsangebot für die PV Dachanlage. International liegt der Fokus auf den Erwerb von Photovoltaik Projektrechten und Vermarktung dieser. Ebenso besteht der Fokus auf den Erwerb von Photovoltaik Anlagen und deren Betrieb. Die entsprechenden Dienstleistungen werden von der Clean Capital Capital erneuerbare Energien GmbH (FB-Nr.: d) sowie von der Clean Capital Management GmbH (FB-Nr.: i) bezogen.

4 2. Angaben über das alternative Finanzinstrument Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments Laufzeit Kündigungsfristen Kündigungstermine Qualifiziertes Nachrangdarlehen Sämtliche Forderungen des Darlehensgebers aus diesem Nachrangdarlehensvertrag sind unbesicherte, nachrangige Forderungen, die mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen unbesicherten, nachrangigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gleichrangig sind. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens sowie die Zahlung von Entgelt (Zinsen) kann solange und soweit nicht verlangt werden, wie dies bei der Darlehensnehmerin einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Darlehensnehmerin dürfen die Forderungen des Darlehensgebers aus diesem Nachrangdarlehensvertrag erst nach den Forderungen der gegenwärtigen und künftigen nicht nachrangigen Gläubiger der Darlehensnehmerin befriedigt werden, sodass Zahlungen an den Darlehensgeber so lange nicht geleistet werden, bis die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger der Darlehensnehmerin vollständig befriedigt sind. 4 volle Quartale Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 volle Quartale. Der Investor als auch die Gesellschaft kann das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Quartalen jeweils zum Ende von 4 vollen Quartalen kündigen.

5 Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses Die jährliche Verzinsung beträgt 4 % (act/360). Die Berechnung beginnt mit dem Tag des Einlangens des Betrages (Stichtag) auf dem Konto der PV PLUS GmbH, IBAN AT bei der Volkskreditbank AG Steyr (BIC VKBLAT2L) Die Zinsberechnung erfolgt von diesem Stichtag bis zum darauffolgenden Zinstermin aliquot. Danach erfolgt die Zinsberechnung jährlich zum jeweiligen Zinstermin. Die angelaufenen Zinsen sind jährlich jeweils zum Ende des vollen 4 Quartals zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig. Die Zinsen für das Quartal der Einzahlung werden anteilig für diesen Zeitraum zur Verwaltungsvereinfachung jeweils erst beim darauf folgenden Zahlungstermin mit den Zinsen der 4 vollen Quartale gutgeschrieben. Alle Auszahlungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern diese Auszahlung nicht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft überfordern würde. Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am Zinszahlungstermin aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag vorgetragen. Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist zum nächstmöglichen Zinszahlungstermin auszuzahlen und wird bis dahin ebenfalls mit einem Zinssatz von 4 % p.a. (act/360) verzinst. Konkret wird das Darlehen an die Gesellschaft für folgende Zwecke verwendet: Finanzierung von Photovoltaik- Eigenverbrauchsanlagen über Raten und Mietmodelle Erwerb von geförderten Photovoltaik- Anlagen Entwicklung und Vorfinanzierung von Photovoltaik-Projekten Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensgeber für die Laufzeit des gegenständlichen Nachrangdarlehens keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen, wenn sie damit die Fähigkeit, ihren Verpflichtungen zu Entgelt- und Tilgungszahlungen aus diesem Nachrangdarlehensvertrag nachzukommen, wesentlich negativ beeinträchtigen würde. Kosten Etwaige Vertriebskosten Angaben jeweils nach Höhe und Verrechnungsform (Zu- oder Abschlag) bezogen auf die Zeichnungssumme Kein Agio keine Etwaige Verwaltungskosten keine Etwaige Managementkosten

6 Summe der etwaigen Einmalkosten siehe etwaige Vertriebskosten Summe der etwaigen laufenden Kosten pro Jahr keine Angabe allfälliger Belastungen Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften Kontroll- und Mitwirkungsrechte Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung keine Quallifizierter Rangrücktritt, Der Darlehensgeber kann die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht fordern, wie sie bei der Darlehensnehmerin einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde sowie das alle Forderungen des Darlehensgebers aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals der Darlehensnehmerin oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger begehrt werden können. keine keine Die Darlehensverträge können jederzeit außerhalb einer Börse übertragen werden. Grundsätzlich ist die Handelbarkeit von Darlehensverträgen jedoch eingeschränkt, da kein geregelter Markt für Darlehen besteht. Vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen. Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Person ist. Die erhaltenen Zinserträge sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0% - 55% Einkommensteuer). Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit z.b. einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte in einem Jahr den Betrag von 730,- übersteigen (Freibetrag). Die Einkünfte sind daher bis 730,- steuerfrei.

7 3. Sonstige Angaben und Hinweise Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Finanzierung von Photovoltaik- Eigenverbrauchsanlagen über Raten und Mietmodelle Erwerb von geförderten Photovoltaik- Anlagen Entwicklung und Vorfinanzierung von Photovoltaik-Projekten Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Herrengasse Wels 4. Risikohinweise Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleisungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Datum der Erstellung des Informationsblatts: Änderung des Informationsblattes: HINWEIS: BEI WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN DER ANGABEN ERFOLGT DIE VERÖFFENTLICHUNG DES GEÄNDERTEN INFORMATIONSBLATTES

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19 Die PV Plus GmbH ist eine Gesellschaft die sich auf nationale und internationale Photovoltaik Projekte spezialisiert hat. Die Gesellschaft nutzt die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Photovoltaik. National wird die Dienstleistung der Planung und Realisierung von PV Dachanlagen angeboten. Dies geht über eine Machbarkeitsstudie, Planung und Auslegung der PV Anlage, Beschaffung der Komponenten, Montage und Installation der PV Dachanlage sowie ein Finanzierungsangebot für die PV Dachanlage. International liegt der Fokus auf den Erwerb von Photovoltaik Projektrechten und Vermarktung dieser. Ebenso besteht der Fokus auf den Erwerb von Photovoltaik Anlagen und deren Betrieb. Konkret hat die Gesellschaft die Möglichkeit in Projektentwicklung in Chile zu investieren. Aufgrund der aktuell vorangeschrittenen Abwicklung der ersten Projekte ist dies auch nach wie vor eine der attraktivsten Möglichkeiten. Des Weiteren prüft die Gesellschaft derzeit mehrere größere Dachflächen in Deutschland für die Errichtung von PV Anlagen. PV PLUS GmbH würde im Vorfeld die Projektrechte erwerben und die Anlagen vorfinanzieren. In einem weiteren Schritt würden die Anlagen von Endinvestoren übernommen. Aufgrund der Vorbereitungen von Clean Capital (50% Gesellschafter) bei geförderten Anlagen in Österreich (gesamt für 2,6 MW) kann PV PLUS GmbH aktuell in Komponenten für die Errichtung von PV Anlagen investieren. Für die langfristige Finanzierung von PV Anlagen prüft die Gesellschaft derzeit mehrere Targets. Kunden wären auf der einen Seite die Lagerhausgenossenschaft, ein Altenheim sowie mehrere kleinere private Kunden. Hier werden sowohl längerfristige Mietmodelle als auch kurzfristige Ratenmodelle angeboten. Die Ereignisse der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass der Ölpreis sehr volatil ist, Gaslieferungen oft abhängig von politischen Rahmenbedingungen sind und die fossilen Brennstoffe beschränkt zur Verfügung stehen. Die Bestrebungen, aus der Atomenergie auszusteigen, erfordern Alternativen. Die Energieautonomie wird immer wichtiger. Daher wird das Thema erneuerbare Energien sicher noch viele Generationen nach uns beschäftigen. Kein Modetrend, sondern eine nachhaltige sowie ethisch und wirtschaftlich sinnvolle Entwicklung. In den ersten zehn Jahren des neuen Jahrtausends haben wir beobachten können, dass Investments von volkswirtschaftlicher Bedeutung zum Beispiel Immobilien, Energie und Infrastruktur oder auch Edelmetall selbst in Krisenzeiten stabile Renditen erwirtschaften. Im April 2009 wurde von Umweltminister Berlakovich und Wirtschaftsminister Mitterlehner ein partizipativer Prozess zur Erarbeitung der Energiestrategie Österreich eingeleitet. Etwa 180 VertreterInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft und Verwaltung haben rund ein Jahr lang intensiv über Voraussetzungen und Maßnahmen für ein nachhaltiges Energiesystem diskutiert und schlussendlich 39 Maßnahmencluster entwickelt. Die Maßnahmen wurden in der Folge von vier Fachinstitutionen (Österreichische Energieagentur, Umweltbundesamt, Energie-Control GmbH, WIFO-Konsortium) analysiert und bewertet.

20 Österreich ist gemäß dem im Dezember 2008 verabschiedeten Energie- und Klimapaket der EU dazu verpflichtet, bis 2020 den Anteil Erneuerbarer Energieträger auf 34% zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, bis 2020 um mindestens 16% zu reduzieren und die Energieeffizienz um 20% zu erhöhen. Die Energiestrategie zeigt auf, mit welchen strategischen Schwerpunkten und Maßnahmen diese Ziele bis 2020 erreicht werden können und gleichzeitig Energie umweltfreundlich, sicher und leistbar bereitgestellt und genutzt werden kann. Die wesentlichen Herausforderungen sind aber längerfristiger Natur und gehen über den Zeithorizont 2020 hinaus. Das Zieljahr 2020 kann als Zwischenetappe auf dem Weg zu einem nachhaltigen Energiesystem gesehen werden (an der Stelle sei bemerkt, dass für Österreich die Nutzung der Kernenergie weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels ist). Deshalb braucht es neben den genannten Zielen und Maßnahmen für 2020 auch die langfristige Zielsetzung der Energiewende, weil Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre langfristige Konsequenzen haben. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, muss die künftige Energiepolitik Österreichs daher eine dreifache Strategie verfolgen: die Energieeffizienz erhöhen, Erneuerbare Energie ausbauen sowie die Energieversorgung langfristig sicherstellen. Ausgehend von der Stabilisierung des Endenergieverbrauchs auf Peta Joule (PJ) im Jahr 2020 (das entspricht dem Niveau von 2008) werden in der Strategie eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen: zum einen sind es sektor- oder technologiespezifische Maßnahmen, zum anderen Maßnahmen, welche auch über das Energiesystem hinaus reichen und die Einbindung in die gesamte Volkswirtschaft sicher stellen (z.b. die Verankerung von Energie- und Klimazielen in der Raumplanung oder die Einleitung der Diskussion zu einer ökologischen Steuerreform) sowie Bewusstseins-, Aus- und Weiterbildung betreffen. Anzumerken ist, dass mit dem Energieeffizienzgesetz-2014 eine wichtige Rechtsgrundlage für eine Reihe von Detailmaßnahmen geschaffenund das Ziel für den Endenergieverbrauch im Jahr 2020 auf 1050 PJ gesenkt wurde. Weiters trägt das 2011 beschlossene Klimaschutzgesetz zu einer Präzisierung die Verantwortlichkeiten im Bereich Klimaschutz bei. Für die einzelnen Sektoren wurden für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 die Höchstmengen an Treibhausgasemissionen gesetzlich verankert. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren soll mit einem Schwerpunkt auf Wasserkraft und Windkraft deutlich ausgeweitet werden. Bei der Wärmebereitstellung wird als klares Ziel die Substitution von fossilen Energieträgern durch Erneuerbare Energieträger und die Nutzung von Abwärme gesehen (Fernwärme in der Stadt und Einsatz der Biomasse im ländlichen Bereich).

21 Die Sicherstellung der Energieversorgung soll durch den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energieträger, die langfristige Verfügbarkeit bei konventionellen Energieträgern und durch leistungsfähige Übertragungs- und Verteilernetze gewährleistet werden. Im Bereich der Netze geht es um Ausbau und Modernisierung der Strom-, Gas-, Fernwärme bzw. Fernkältenetze sowie um Smart Grids und Smart Metering.

22 Die PV Plus GmbH hat durch ihre Geschäftsführer einen Zugang zu nationalen und internationalen Photovoltaik Projekten. Der Markt für Photovoltaik in Europa hat sich geändert. Standen bis vor einigen Jahren vorwiegend Großanlagen in Ländern mit attraktiven Förderungen im Fokus, so bestimmen nun auch kleinere verbrauchsoptimierte Anlagen zur Eigennutzung die Nachfrage am Markt. Das hat aber auch die Voraussetzungen für die Finanzierung von PV Anlagen geändert. Haben sich bis vor einiger Zeit noch Investoren an einzelnen Großprojekten beteiligt, so gilt es nun die Mittel für viele kleinere Anlagen aufzubringen. Dazu war in der PV Plus GmbH klar, dass man künftig nicht nur als Finanzierungsspezialist auftreten kann, sondern dass auch verstärkt das Know-how im Bereich Engineering gebraucht wird, um diesen Markt nachhaltig zu bearbeiten. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist außerdem, einen Finanzierungspool zu bilden, anstatt jede Anlage einzeln zu finanzieren. Diese Voraussetzungen sind mit der Gesellschaft PV PLUS GmbH ausgezeichnet gelungen. Damit sind wir nun in der Lage nicht nur geförderte Anlagen zu erwerben sondern über Miet- und Ratenmodelle Eigenverbrauchsanlagen zu finanzieren. Es werden Bestandsanlagen gesucht die unter dem Marktwert erworben werden können. Diese werden dann soweit möglich optimiert und an Investoren verkauft. In Österreich werden mit Elektrikern in größeren Gemeinden Kooperationen abgeschlossen. Die PV Plus GmbH unterstütz die lokalen Elektriker bei der Planung von PV Dachanlagen und bietet zusätzlich eine Finanzierungsmöglichkeit. Aufgrund der Vielzahl von Kooperationen ist es der PV Plus GmbH möglich die Hardware Komponenten (Module, Wechselrichter, Aufständerung,..) mit einem großen Discount einzukaufen. Die Geschäftsführung besteht aus Martin Dürnberger und Peter Maierhofer. Beide haben langjährige Erfahrung im Bereich Erneuerbare Energien. Um die Unternehmensziele der PV Plus GmbH zu erreichen wird eine alternative Finanzierungsform gesucht. Diese wird über ein Nachrangdarlehen realisiert. PV PLUS ist unser unabhängiges Sonnenstrom-Investitionsprogramm und bietet Investoren im Rahmen eines Nachrangdarlehens die Möglichkeit, an der Finanzierung von umweltschonenden Photovoltaik-Anlagen in Österreich nachhaltig zu partizipieren. Die PV Plus GmbH hat eine Kooperation mit der WM Maierhofer AG (WM AG) abgeschlossen. Die WM AG ist eine Vertriebsplattform für alternative Investments mit Fokus auf erneuerbare Energien und Immobilien. Über diese Plattform werden Vermögensberater, Banken, Family Office und Vermögensverwaltungen angesprochen. Zusätzlich wird die PV Plus GmbH ihre direkten Kontakte nutzen um Investoren zu finden. Die WM AG informiert und schult die angebundenen Vertriebspartner und wickelt das vermittelte Geschäft ab. Die PV Plus GmbH wird eine eigene Homepage entwickeln auf der die laufenden Projekte und Investitionen dargestellt werden. Interessierte Kunden können hierüber alle aktuellen Informationen abrufen. Online Abschlüsse sind aktuell nicht geplant. Die Zielgruppe ist aufgrund der sehr niedrigen Mindestbeteiligung breit gestreut. Der Anlagehorizont beträgt 5 Jahre. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht geplant. Daher sollten die Investoren bereits eine entsprechende Liquiditätsvorsorge getroffen haben. Als mögliche Investoren kommen alle natürlichen und juristischen Personen in Frage.

23 Die Auswahl der Investments und deren Standorte sind maßgeblich für das Ergebnis der PV Plus GmbH. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Geschäftsführung und den hinzugezogenen Beratern als Investitionsobjekte Anlagen an Standorten gewählt werden, die sich später als wenig ertragreich oder sogar verlustbringend erweisen. Die Eignung und Werthaltigkeit der jeweils ausgewählten Anlagen können nur auf Grundlage von Gutachten und Plausibilitätsprüfungen geschätzt werden. Diese Grundlagen könnten sich als falsch herausstellen, was zu negativen Ergebnisabweichungen auf Ebene der Gesellschaft führen kann. Ursächlich dafür kann neben einer unzutreffenden Beurteilung der bei der Investition bekannten Sachverhalte durch das Management, eine unzureichende Aufklärung der gegebenen Sachverhalte sowie auch eine unzureichende Ertragsgewinnung einer Anlage sein. Mögliche Gründe hierfür können Beurteilungs- und Untersuchungsfehler der gegebenen Sachverhalte, interne Faktoren wie Fehlentscheidungen des Managements oder ein Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ebenso sein wie externe Faktoren in Form substantieller Veränderungen der meteorologischen, geologischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen oder deren fehlerhafte rechtliche und steuerliche Beurteilung. Als weitere externe Faktoren kommen zudem allgemeine ökonomische oder politische Krisen, eine ansteigende Inflation, ein Rückgang der Kaufkraft oder ein Mangel an benötigten Rohstoffen sowie klimatische Veränderungen in Betracht. Mit dem geplanten Investitionsvolumen kann nur eine beschränkte Anzahl an Beteiligungen bzw. Anlagen erworben werden. Es besteht daher das Risiko, dass die erworbenen Anlagen schlechtere Ergebnisse erwirtschaften als Anlagen allgemein, dass also insofern kein Risikoausgleich stattfindet (Klumpenrisiko). Vor jeder Investitionsentscheidung müssen die Verhältnisse der erzielbaren Erlöse zum Kaufpreis der Anlage eine bestimmte Relation einhalten. Sollte sich nach Abschluss entsprechender Verträge herausstellen, dass der Ertrag deutlich geringer ausfällt und/oder die tatsächlichen Anschaffungskosten gestiegen sind, würde dies zu einer Reduzierung der Rentabilität der Anlage mit entsprechenden Auswirkungen auf die PV Plus GmbH führen. Sollten Vertragspartner der PV Plus GmbH oder einer Betriebsgesellschaft mit ihren geschuldeten Leistungen, z.b. im Falle der Insolvenz, ausfallen oder ist es notwendig, bei einem Vertragsauslauf neue Verträge abzuschließen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner können beim Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen entfallen. Eine Insolvenz des Vertragspartners, insbesondere des beauftragten Generalunternehmers nach bereits erfolgten Anzahlungen kann zu einem Verlust dieser Anzahlungen führen. Diese Risiken können zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen der Betriebsgesellschaft zur Folge haben. In der Folge eines der vorstehend geschilderten Ereignisse können sich die Rentabilität der Beteiligung und damit die Kapitalrückflüsse vermindern. Es besteht das Risiko, dass Sach- oder Rechtsmängel bezüglich der Anlageobjekte erst nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist erkannt werden und dann nicht mehr geltend gemacht werden können. Außerdem ist, selbst wenn Ansprüche nicht verjährt sind, nicht auszuschließen, dass der Generalunternehmer seine Verpflichtungen aus den Gewährleistungen und Garantien nicht erfüllt. Die Beweislast für mögliche technische Mängel an den Investitionsobjekten, die zum Erwerbszeitpunkt bereits bestanden, aber erst nach Abnahme der Anlagen auftreten, liegt in der Regel auf der Käuferseite. Es könnten so für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zusätzliche Kosten für

24 die Betriebsgesellschaft entstehen. Durch den Eintritt eines oder mehrerer der oben bezeichneten Risiken würden sich die Rentabilität der Beteiligung und damit die Kapitalrückflüsse vermindern. Hinsichtlich der auszuwählenden Anlagen besteht das Risiko, dass einzelne Projekte den Investitionskriterien nicht standhalten und daher nicht erworben werden können oder aber der Generalunternehmer bzw. andere Anbieter die Anlagen trotz erteilter Zusagen nicht an die PV Plus GmbH, sondern anderweitig veräußern. In Folge dessen könnte die PV Plus GmbH keine oder weniger Beteiligungen an Anlagen als geplant erwerben oder müsste sich anderweitig zu ggf. ungünstigeren Konditionen mit Anlagen eindecken. Dies könnte wegen geringerer Diversifikation der Anlageobjekte zu einer Risikosteigerung führen und letztlich die Rentabilität und damit die Kapitalrückflüsse beeinträchtigen. Im schlimmsten Falle kann überhaupt keine Anlage gefunden werden, die die Investitionskriterien erfüllt, so dass die PV Plus GmbH unter Verlust der bis dahin angefallenen Kosten aufgelöst werden müsste. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungspflichten zukünftig eingeführt bzw. erweitert werden. Dies kann nachhaltige Auswirkungen auf die zum Erwerb vorgesehenen Anlagen haben. Das Fehlen von Genehmigungen bzw. deren mangelnde Erteilung kann die Rückabwicklung von betroffenen Anlagen zur Folge haben. Dies kann zu Minderungen der Rentabilität bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust führen. Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Investitionsvorhabens hängt von gesetzlichen Regelung und von staatlichen Rahmenbedingungen ab. Die genannten Umstände können die Rentabilität der Beteiligung erheblich beeinflussen, die Kapitalrückflüsse vermindern und sogar den Bestand der PV Plus GmbH gefährden oder zum Totalverlust führen. In den Planungen ist meistens eine jährliche Steigerung der allgemeinen Kosten und teilweise auch der Vergütungen berücksichtigt. Sollte der Kostenanstieg höher sein als kalkuliert, würde sich die Rentabilität der Beteiligung und damit die Kapitalrückflüsse vermindern. Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen kann es zu Betriebsunterbrechungen kommen. Das könnte trotz eventuell vorhandener Versicherungen die Rentabilität und damit die Kapitalrückflüsse vermindern. Behördlich angeordnete Betriebseinschränkungen können zu Einnahmeausfällen führen, die nicht durch Versicherungen oder Vertragspartner der Betriebsgesellschaft auszugleichen wären. Dies könnte die Rentabilität und damit die Kapitalrückflüsse vermindern. Es besteht das Risiko, dass Gesetze, Verordnungen oder die Verwaltungspraxis geändert werden oder die Meinung der Verwaltung oder der Rechtsprechung von der der PV Plus GmbH abweichen. Dies kann für die PV Plus GmbH rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Im Extremfall kann hierdurch die ganze Investition blockiert werden (z.b. behördliche Betriebsschließung oder Nichterteilung bzw. Wegfall von Genehmigungen zum Erwerb, Bau oder Betrieb von Photovoltaik-Anlagen), was zu einem Totalverlust führen kann.

25 Vertragspartner, Behörden oder sonstige Dritte könnten in die im Eigentum der PV Plus GmbH bzw. einer Betriebsgesellschaft stehenden Vermögenswerte (unbewegliche und bewegliche Sachen, Forderungen, Gesellschaftsanteile oder sonstige Rechte) vollstrecken und/oder Sicherheiten an derartigen Vermögenswerten verwerten, was den Verlust oder eine Einschränkung der Rechtsposition an dem betreffenden Vermögenswert zur Folge hätte. Dies würde die Rentabilität mindern und kann bis zum Totalverlust führen. Kommt es zum Verlust einer oder mehrerer Anlagen oder sind die vereinnahmten Erlöse zu gering, könnte sich dies negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der PV Plus GmbH auswirken und kann im schlimmsten Fall, insbesondere wegen der regelmäßig zu leistenden laufenden Verwaltungskosten, zu ihrer eigenen Insolvenz führen. Daneben besteht auch das Risiko, dass die PV Plus GmbH beim Zusammentreffen ungewöhnlicher Umstände insolvent werden könnte. Mögliche Risiken sind hier Veruntreuung von Vermögenswerten durch Beteiligte, nicht vorhersehbare Insolvenzen von Vertragspartnern oder die Nichtdurchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen sowie im umgekehrten Fall an die PV Plus GmbH gerichtete Ansprüche sowie langfristig ausbleibende oder stark verringerte Erträge der betriebenen Anlagen. Durch die zulässige Kreditaufnahme kann eine zusätzliche Hebelwirkung entstehen. Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt. Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos.

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