ANTRAG. Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHF)
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- Falko Braun
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1 BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Wuppertal, Fakultät/Zentrale Einrichtung: Fach: An die Hochschulverwaltung Dezernat ANTRAG auf Neueinstellung Wiedereinstellung/Weiterbeschäftigung Aufstockung einer Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHF) 1. Persönliche Daten der Hilfskraft - in Druckschrift - Herr Frau Name, Vorname: Geb. Datum, -ort: Familienstand: ledig verh. gesch. seit: Staatsangehörigkeit: Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort: Adresse: Handy-/Festnetz-Nr.: Bankinstitut: geänderte Daten gegenüber dem letzten Vertrag -ja - IBAN Nr.: BIC: 2. Wissenschaftliche Daten der Hilfskraft Art des Hochschulabschlusses: Datum: Weiterer Studiengang: nach Hochschulabschluss Semesteranzahl: War die Hilfskraft be- ja vom bis Universität: reits als SHK/WHF beschäftigt? nein Im beantragten Zeitraum ja weiteres Beschäftigungsverhältnis außerhalb der nein BUW? Arbeitgeber: 3. Beabsichtigte Beschäftigung Beschäftigungsdauer von / bis wöchentliche Arbeitszeit -1-
2 Die Hilfskraft soll folgende wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeit(en) in Forschung und/oder Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten erbringen (mehrfache Nennungen sind möglich): Organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen Unterstützung bei der Anfertigung, Vorbereitung, beim Ordnen und Sichten von Unterrichtsmaterial Unterstützung bei der Sichtung und Aufbereitung von Literatur/Literatur-/Quellenrecherche Unterstützung bei der Sammlung und Dokumentation von Forschungsergebnissen Technische Hilfe bei der Herausgabe von Fachzeitschriften und Fachbibliographien Unterstützung bei der technischen Betreuung von Lehrveranstaltungen Unterstützung bei der Erstellung von Bibliographien und Literaturlisten Unterstützung bei statistischen und Rechenarbeiten und der Anfertigung von Tabellen und Schaubildern Unterstützung bei der Studienfachberatung Unterstützung bei der Durchführung von Prüfungen/Klausuren/Klausuraufsicht/Protokollführung Durchführung von Tutorien Unterstützung bei der Durchführung von Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen oder Fachpraktika Sonstiges, bitte genau beschreiben: 4. Finanzierung aus verfügbaren Mitteln: Kostenstelle Kontonummer Name Professor Stellennummer Es wird bestätigt, dass die Hilfskraft überwiegend in Forschung und Lehre tätig sein wird. (Dekan*in) (Fachvertreter*in) (Unterschrift der Hilfskraft) Bitte gleichzeitig 4. Seite unterschreiben Nur von der Dienststelle auszufüllen: Buchungsnummer WHF 01/16-2-
3 D I E N S T V E R T R A G Zwischen der Bergischen Universität Wuppertal, vertreten durch den Rektor, und der umseitig genannten Person wird auf der Basis der nachgewiesenen Individualversteuerung folgender Dienstvertrag geschlossen. 1 Alle im umseitigen Antrag enthaltenen Daten sind Bestandteil dieses Dienstvertrages. Die Beschäftigung basiert auf den Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Bergischen Universität vom sowie diese ergänzenden Bestimmungen. Die Befristung ergibt sich aus 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Danach ist die Befristung von Arbeitsverträgen von Studierenden in einem ersten (SHK) oder einem weiteren berufsqualifizierenden Studiengang (WHF) an einer deutschen Hochschule bis zu einer Dauer von insgesamt maximal sechs Jahren zulässig. Tutorentätigkeit wird unter Betreuung von Hochschullehrern*innen wahrgenommen, denen die fachliche Anleitung und Verantwortung obliegt. Sie umfasst: a) Anleitung zum Studium b) Einführung in die Arbeit mit wissenschaftlicher Literatur c) Anleitung zum wissenschaftlichen Gespräch d) Anleitung zur Technik des wissenschaftlichen Arbeitens e) Anregung zur selbständigen Beschäftigung mit wissenschaftlichen Fachfragen f) Vertiefung und Ergänzung des in Lehrveranstaltungen gebotenen Stoffes g) Vorbereitung auf den in künftigen Lehrveranstaltungen gebotenen Stoff 2 Die Dienstobliegenheiten der wissenschaftlichen Hilfskraft werden im Einzelnen von dem/der Hochschullehrer*in, Personen mit eigenständigen Lehraufträgen oder wissenschaftlichen Mitarbeitern*innen bestimmt, dem sie zugeordnet ist. Eine selbständige Lehrtätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Die wissenschaftliche Hilfskraft verpflichtet sich, die Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze zu wahren. Mit der Unterzeichnung des Dienstvertrages erklärt sie ausdrücklich, dass sie die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejaht und die Verfassung des Staates nicht angreift. 3 Die Ausübung einer anderen, gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung ist nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) anzuzeigen. Für die Dauer der Beschäftigung wird eine Pauschalvergütung in Höhe von pro Stunde gezahlt.... Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit (umseitiger Antrag) und dem Faktor 4,348. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Bei einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung bis zum Ende der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über das Ende des Dienstvertrages hinaus, weitergezahlt. Dies gilt nicht, wenn sich die wissenschaftliche Hilfskraft die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei einer nicht angezeigten Nebentätigkeit zugezogen hat. -3-
4 4 Es gelten die für die wissenschaftlichen Assistenten jeweils geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die Schadenshaftung, die Gewährung von Reisekostenvergütung und die Einsicht in die Personalakten entsprechend. Urlaub wird nach den gesetzlichen Vorschriften (Bundesurlaubsgesetz) gewährt. Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nicht gewährt. Bei wissenschaftlichen Hilfskräften wird die Reisekostenvergütung auf den Fahrkostenersatz für die niedrigste Wagenklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels beschränkt. 5 Die Pauschalvergütung für die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft ist Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sind verpflichtet, die ihnen aufgrund dieses Dienstvertrages zustehende Vergütung dem Amt für Ausbildungsförderung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt wurde und eine Entscheidung noch nicht ergangen ist. Unabhängig von dieser Verpflichtung ist die wissenschaftliche Hilfskraft damit einverstanden, dass das zuständige Studentenwerk über das Beschäftigungsverhältnis, dessen Dauer und die Höhe der Vergütung auch durch die Hochschule unterrichtet wird. Die Hilfskraft ist darüber informiert und einverstanden, dass die Personalabteilung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beschäftigungsmaßnahme auch Einblick in die durch das Studierendensekretariat abgespeicherten Daten nimmt. 6 Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der im Einstellungsantrag angegebenen Beschäftigungszeit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Ist bei ausländischen Hilfskräften ein vorher auslaufender Aufenthaltstitel erteilt worden, endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ablauf dieses Aufenthaltstitels, es sei denn, dass die Verlängerung der Hochschulverwaltung rechtzeitig vorher vorgelegt wird. Das Beschäftigungsverhältnis endet außerdem nach Abschluss des weiterführenden Studiums (z.b. Master) mit dem Ende des Monats, in dem die Prüfung bestanden wurde, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das Dienstverhältnis kann zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach 626 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vertragschließenden sind sich einig, dass eine Verletzung der in 2 Satz 2 übernommenen Verpflichtung ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist. Die Hilfskraft verpflichtet sich, Änderungen hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse, insbesondere das Bestehen der Masterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung, unverzüglich der Personalabteilung anzuzeigen. Die Hilfskraft wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach 6 Datenschutzgesetz NW verpflichtet. Sie wurde darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu offenbaren und dass diese Pflicht auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbesteht. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt Arbeit suchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich nach Abschluss des Vertrages. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Wuppertal, Im Auftrag Marion Budde (Unterschrift der Hilfskraft) -4-
5 Zusammenstellung der Einstellungsunterlagen WHF Es können nur vollständig ausgefüllte Einstellungsanträge (4 Seiten, zweifach) mit kompletten Unterlagen/ Anlagen bearbeitet werden! Der vollständige Antrag ist mindestens 8 Wochen vor Vertragsbeginn im Dez einzureichen! Name: Fk/ZE: 1. Beigefügte Formblätter Personalbogen Erklärung nur im Dezernat erhältlich Belehrung zur Verfassungstreue Gelöbnis (nur falls zuvor keine Beschäftigung als SHK an der BUW) Verpflichtung zum Datenschutz (nur falls zuvor keine Beschäftigung als SHK an der BUW) Persönliche Angaben zur Neueinstellung, 2-fach (bitte Punkt 4 vollständig ausfüllen!) Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung 2. Weitere vorzulegende Unterlagen 1 Foto Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O (senden an BUW, z. Hd. Frau ), nicht älter als drei Monate / vorab Quittung vom Einwohnermeldeamt Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (tabellarisch) Beglaubigte Zeugniskopien (Hochschulabschluss) / vorab Bescheinigung des Prüfungsamtes Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde Heiratsurkunde Geburtsurkunde Kind Kopie des Aufenthaltstitels (einschl. eventueller Ausnahmegenehmigungen) Kopie des Sozialversicherungsausweises (falls vorhanden) Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse einschließlich Anschrift Studienbescheinigung in 2-facher Ausfertigung SoSe... WS... (je nach Laufzeit des Vertrages) Anzeige einer Nebentätigkeit einschließlich der Bescheinigung des anderen Arbeitgebers Zusatz für weibliche Hilfskräfte Dass von den Verantwortungsträgern innerhalb der Hochschule besondere Beschäftigungsbeschränkungen und - verbote - insbesondere bei bestehender Schwangerschaft - nach dem Mutterschutzgesetz zu beachten sind, habe ich zur Kenntnis genommen. Hierzu ist die unverzügliche Anzeige über eine bestehende Schwangerschaft an das Dezernat der Hochschulverwaltung erforderlich. Hinweise für alle Hilfskräfte Ich verpflichte mich, Änderungen des Familienstandes, der Anschrift, der Bankverbindung, die Aufnahme einer Nebentätigkeit sowie insbesondere den Abschluss des Studiums u n v e r z ü g l i c h und u n a u f g e f o r d e r t dem Dezernat anzuzeigen. Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die oben angekreuzten Unterlagen für den Abschluss des Vertrages benötigt werden und eine reibungslose Abwicklung der Lohnzahlungen nur gewährleistet ist, wenn die Anträge einschließlich aller nötigen Anlagen mindestens 8 Wochen vor Vertragsbeginn im Dezernat vorliegen. Ich wurde darüber unterrichtet, dass ich die Arbeit erst aufnehmen darf, wenn ich den vom Personaldezernat (Dez ) von Frau Budde oder ihrem Vertreter/ihrer Vertreterin unterschriebenen Arbeitsvertrag erhalten habe. (Datum) (Unterschrift)
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