70. Sitzung des Stadtrates vom

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1 STADT WUNSIEDEL S I-024 Ol 70. Sitzung des Stadtrates vom In der o. g. Stadtratssitzung wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Doppelhaushalt der Festspielstadt Wunsiedel 2011/2012; Verabschiedung der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2015 Die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 (Jahre ) wird auf der Grundlage der erarbeiteten Zusammenfassung für den Verwaltungshaushalt bzw. der Investitionsliste für den Vermögenshaushalt beschlossen. Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 5 Doppelhaushalt 2011/2012 der Hospitalstiftung Wunsiedel; Verabschiedung der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2015 Die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 (Jahre ) wird auf der Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Finanzplanungsdaten fortgeschrieben. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 2

2 Doppelhaushalt 2011/2012 der Clarner schen Stiftung Wunsiedel; Verabschiedung der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2015 Die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 (Jahre ) wird auf der Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Finanzplanungsdaten fortgeschrieben. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 2 Sanierung der Jean-Paul-Schule; Ermächtigung des Großbaumaßnahmenausschusses zur Beauftragung von zwei Gewerken Der Stadtrat ermächtigt den Großbaumaßnahmenausschuss für den ersten Bauabschnitt der Generalsanierung der Jean-Paul-Schule, Grund- und Mittelschule mit Dreifachturnhalle und Außenanlagen mit der Auftragsvergabe der Gewerke a) Containerschule b) Metallbau Fenster/Fassade BA 1.1. Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 1

3 Umsetzung der vom Stadtrat am beschlossenen Vergünstigungen für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte; Änderung bzw. Neuerlass der entsprechenden Entgeltordnung der betroffenen städt. Einrichtungen (Empfehlungsbeschluss vom Haupausschuss vom ) Der Stadtrat beschließt, auf Empfehlung des Hauptausschusses vom , folgende Entgeltfestsetzungen für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarteninhaber: a) Für eine Erstausstellung oder Verlängerung des Benutzerausweises der Stadtbibliothek mit 20 Prozent Vergünstigung wären für Familien dann noch 16,00, für Erwachsene noch 9,60 und für Urlauber noch 1,60 zu entrichten. Die Ergänzung der Entgeltordnung der Stadtbibliothek wird lt. Anlage 1 so festgesetzt. b) Eintrittspreis für das Felsenlabyrinth mit 20 Prozent Vergünstigung wären für Familien dann noch 7,20 und für Erwachsene noch 3,20 zu entrichten. Keine Rabattierung bei Führungen. Kumulierung mit weiteren Rabatten wird ausgeschlossen. Die Entgeltordnung für das Felsenlabyrinth wird lt. Anlage 2 so festgesetzt. c) Die Benutzung der Tretboote und des Kahns am Eisweiher erfolgen kostenlos. Die Entgeltordnung für den Kahn- und Tretbootverleih wird lt. Anlage 3 so festgesetzt. d) Für den Besuch der Luisenburg-Festspiele werden entsprechend der jeweiligen Preiskategorie/Inszenierung 10 Prozent Ermäßigung gewährt. Ein entsprechendes Nachlassmerkmal ist im Jahr 2012 nachträglich zu bilden und künftig in die Spielpläne aufzunehmen. Kumulierung mit weiteren Rabatten wird ausgeschlossen. e) Wurde gesondert im Kulturausschuss behandelt und wurde wie folgt beschlossen: Der Kulturausschuss beschließt, den Inhabern der Bayer. Ehrenamtskarte 5 % auf Eigenveranstaltungen der Fichtelgebirgshalle zu gewähren. Diese Ermäßigung bezieht sich ausschließlich auf den Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte und nicht auf Familienangehörige oder weitere von ihm erworbene Karten für die jeweiligen Eigenveranstaltungen. f) Monatsfahrkarte für den Bürgerbus mit 20 Prozent Vergünstigung auf regulären Fahrpreis von derzeit 12,00, somit 9,60. Die Vergünstigungen erfolgen nur bei Eigennutzung durch den Ehrenamtskarteninhaber. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0

4 Neudefinition der Projektgruppe "Innen- und Altstadtentwicklung und Einzelhandel" in Projektgruppe "Altstadtteam" Der Stadtrat beschließt die Projektgruppe Altstadtteam mit folgender Zusammensetzung: Mitglieder: Vorsitzender Vertreter CSU-Fraktion Vertreter SPD-Fraktion Vertreter ABW-Fraktion Vertreter FW-Fraktion Karl-Willi Beck, Erster Bürgermeister Martin Keltsch Manfred Söllner Thomas König Roland Schöffel Ausschussgemeinschaft Stadtverwaltung Vertreter Gewerbeforum Vertreter Bürgerforum Sparkasse Hochfranken VR Bank Fichtelgebirge Inge Schuster Harald Böhner Raimund Böhringer Rainer Rahn Jörg Ruckdeschel Weitere Mitarbeiter der Verwaltung oder externe Fachleute können jederzeit hinzugezogen werden. Der Stadtrat beschließt folgende Zielsetzung für die Arbeit der Projektgruppe: 1. Begleitung und Bewertung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs Altstadt-H 2. Erhöhung der Besucherfrequenz und der Verweildauer in der Innenstadt durch Ideen und Aktionen aus den Bereichen Handel, Kultur, Gastronomie etc. 3. Auslotung der Möglichkeiten zur Steuerung von Struktur und Angebot des Einzelhandels und der Gastronomie sowie des Dienstleistungsangebots im Altstadtbereich 4. Ansiedlung neuer Betriebe und Betriebsformen. Die Beschlussfassung des noch nicht namentlich benannten elften Mitglieds der Projektgruppe Altstadtteam von der Ausschussgemeinschaft der Stadtratsmitglieder Deyerling, Schlaug, Schricker erfolgt in der Stadtratssitzung am Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0

5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel und ggf. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wunsiedel Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom (Datum Unterschrift 1. Bürgermeister) Die Stadt Wunsiedel erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) 1 Der 2 (Ständige Ausschüsse) erhält folgende Fassung: (1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige operative (beschließende und vorberatende) Ausschüsse: a) den Hauptausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern b) den Ausschuss für Bauwesen sowie Bauunterhalt städt. Einrichtungen und Immobilien (Bauausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern c) den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften (Kulturausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern d) den Ausschuss für Stadtwald, Grün- und Freizeitanlagen und Blumenschmuck (Grünausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern e) den Ausschuss zur Abwicklung der Großbaumaßnahmen Umbau des Luisenburg- Theaters einschließlich Umfeld und Sanierung der Jean-Paul-Schule einschließlich Turnhalle, Schwimmhalle und evtl. Freianlagen (Großbaumaßnahmenausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (2) Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz in den in Abs. 1 Buchstabe a), b), d) und e) genannten Ausschüssen (Haupt-,Bau-,Grün- und Großbaumaßnahmenausschuss). Den Vorsitz in dem in Abs. 1 Buchstabe c) genannten Ausschuss (Kulturausschuss) führt der/die dritte Bürgermeister/in. Die Vertretung des/der Kulturausschussvorsitzenden obliegt dem ersten Bürgermeister.

6 (3) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige strategische (nur beratende) Ausschüsse: a) den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftsförderung und Standortmarketing (Wirtschaftsausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern b) den Ausschuss für Stadtentwicklung, Einzelhandel, Verkehr und Citymanagement (Stadtentwicklungsausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (4) Den Vorsitz in den strategischen Ausschüssen (Abs. 3 Buchst. a und b) führt der erste Bürgermeister. (5) Als ständig tagenden Sonderausschuss bestellt der Stadtrat den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem vom Stadtrat bestimmten Vorsitzenden und 6 weiteren ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. (6) Die operativen Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse). Die strategischen Ausschüsse sind nur vorberatend tätig (beratende Ausschüsse). (7) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. Die Satzung tritt zum in Kraft. 2 Wunsiedel, (Datum der Ausfertigung) Stadt Wunsiedel Karl-Willi Beck Erster Bürgermeister Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0

7 Antrag der Stadtratsmitglieder German Schlaug, Herbert Deyerling und Rudolf Schricker vom zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes "Projekt Spanier für Wunsiedel" Beschlussantrag: Der Stadtrat beschließt, das Landratsamt als kommunale Aufsichtsbehörde zu veranlassen, in einer dienstrechtlichen Stellungnahme das Projekt Spanier in Wunsiedel zu bewerten. Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 18 Damit wurde der Antrag abgelehnt. Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau der Blöcke 3 und 4 für das Atomkraftwerk Temelin in der Tschechischen Republik; Information zum aktuellen Verfahrensstand und ggf. Erlass einer ergänzenden Stellungnahme durch den Stadtrat Wunsiedel Der Stadtrat der Festspielstadt Wunsiedel hält an den nachfolgend aufgeführten Grundaussagen des Beschlusses vom fest und stellt fest, dass diese durch die zwischenzeitlich in Deutschland beschlossene und in Fahrt befindliche Energiewende untermauert wird. Dies ist in einem deutlichen Schreiben zum Ausdruck zu bringen. Diese Ablehnung erfolgt aus zwei wesentlichen Gründen: 1. Weder die bestehenden zwei Blöcke noch die zwei zur Erweiterung vorgesehenen Blöcke halten wir für ausreichend sicher. Damit ist dieses Kraftwerk mit einer Luftlinienentfernung von rund 230 km für die Bürgerinnen und Bürger von Wunsiedel ein unverantwortbares Risiko. Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 1 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Energiepolitik klar den Weg eingeschlagen, in einem überschaubaren Zeitraum aus der Kernenergie auszusteigen und für die Zukunft voll auf regenerative Energien zu setzen. Dieser Weg verlangt von allen öffentlichen Ebenen erhebliche Anstrengungen. Die Gemeinden und ihre Stadtwerke müssen mit Blick auf die Erhaltung ihrer Zukunftsfähigkeit sich mit dem Einstieg in die Erzeugung von erneuerbaren Energien befassen. Auch die SWW Wunsiedel GmbH geht diesen Weg und wird Investitionen in Höhe mehrerer Millionen tätigen. Genau dieses Engagement würde durch ein erweitertes Kernkraftwerk Temelin sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich konterkariert und entwertet.

8 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0

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