Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum
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- Ingelore Holzmann
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1 Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen Maßnahmenteil Personelle Maßnahmen 1.1 Stellenausschreibungen 1.2 Au swa hiverfahren 1.3 Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen und Leistungsorientierte Bezahlung 1.4 Ausbildungsverhältnisse 1.5 Fort-und Weiterbildung IV. 2. Organisatorische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer 2.1 Beurlaubung aus familiären Gründen 2.2 Arbeit-zu-Hause/Telearbeit 2.3 Arbeitszeit, Teilzeitarbeit V. Umsetzung des Frauenförderplans VI. Zusammenstellung der statistischen Daten aus II. und III.
2 2 Aufgrund des 11 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst wird nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2013 folgender Frauenförderplan erlassen: I. Geltungsbereich Der Frauenförderplan ist ein Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern und gilt für alle Beschäftigten der Stadt Bad Bramstedt, die im Stellenplan der Stadt geführt sind. Beschäftigte sind Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte und die in der Berufsausbildung befindlichen Beschäftigten. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe in der Verwaltung, die sich funktionsgemäß zunächst an die Führungskräfte richtet, aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere solche mit Personalverantwortung - sind aufgefordert, an dieser Aufgabe mitzuwirken. Grundlage des Frauenförderplans sind die Personaldaten zum Stellenplan Er enthält für jeweils 2 Jahre verbindliche Zielvorgaben bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellung und Beförderung zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Der Frauenförderplan besteht aus der Ist-Analyse, der Abschätzung der Personalstellen und dem Maßnahmenteil. II. Ist-Analyse 1. Der Frauenförderplan unterscheidet nach den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sowie nach Laufbahnen bei den Beamtinnen und Beamten. 2. Bei der Zielplanung wird unterschieden zwischen Beamtinnen und Beamten einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits. 3. Angestellte, die auf Beamtenstellen geführt werden, werden in der Ist-Analyse den Angestellten zugeordnet. Wird die Stelle jedoch frei, so ist sie in die Abschätzung im Bereich Beamtinnen und Beamte überzuleiten. 4. Als Ergebnis der Ist-Analyse wird festgestellt, ob Frauen in den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen unterrepräsentiert sind und damit die Zielvorgabe gem. 11, Abs. 4 GstG gilt. 5. Im statistischen Teil sind auch die in der Ausbildung befindlichen Beschäftigten berücksichtigt. 6. Nachrichtlich sind die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt.
3 III. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen In diesem Teil hat die Stadt die im Planungszeitraum personalbedeutsamen Veränderungen, aufgegliedert nach Besoldung- bzw. Entgeltgruppen, dargestellt. Für die Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist gemäß 11, Abs. 4 GstG eine verbindliche Zielvorgabe für mindestens 2 Jahre vorgesehen. Der Aufstieg in eine höhere Laufbahn zählt zu den Beförderungen. Bei Neueinstellungen ist als Zielvorgabe 50% eingetragen, da hier Frauen zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Die Zielvorgabe bei Einstellungen und Beförderungen richtet sich nach der nächst niedrigeren Einstufung. IV. Maßnahmenteil IV. 1. Personelle Maßnahmen 1.1 Stellenausschreibungen Alle freien Arbeitsplätze werden intern ausgeschrieben. Wenn abzusehen ist, dass keine geeigneten Bewerberinnen vorhanden sind, wird gleichzeitig intern und extern ausgeschrieben. Positionen ab Besoldungsgruppe A 9 gehobener Dienst und/oder vergleichbarer Entgeltgruppe werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Bei Stellenausschreibungen ist sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu verwenden. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sollen Frauen gezielt angesprochen werden. Der auffordernde Charakter muss in der Formulierung klar zum Ausdruck kommen. Textmuster: Die Stadt Bad Bramstedt hat einen Frauenförderplan. Wir fordern daher besonders Frauen auf sich zu bewerben. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt." Stellenausschreibungen werden auch Frauen und Männern zugeschickt, die sich in der Elternzeit befinden. Grundsätzlich sind alle Arbeitsplätze teilbar und damit so auszuschreiben, dass auch eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten möglich ist, es sei denn, zwingende dienstliche Belange erfordern die Besetzung mit Vollzeitbeschäftigten. 1.2 Auswahlverfahren In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich alle Bewerberinnen, die die formalen Voraussetzungen gemäß 8 GstG erfüllen, in das Auswahiverfahren mit einzubeziehen. Ist es wegen der Vielzahl der Bewerbungen
4 4 nicht möglich, alle geeigneten Bewerberinnen zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, ist darauf zu achten, dass Frauen mindestens im Verhältnis ihres Anteils an den Bewerbungen berücksichtigt werden. Diese Mindestzahl soll in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, überschritten werden. Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte sind entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag an der Vorauswahl der Bewerbungen zu beteiligen. Folgende Merkmale dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden: - Zeiten der Kinderbetreuung - Schwangerschaft/Möglichkeit einer Schwangerschaft oder Elternschaft - die Pflege von Angehörigen - Unterbrechung der Berufstätigkeit aus familiären Gründen - Teilzeitbeschäftigungen bzw. der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung - Familienstand - Lebensalter Bei der Beurteilung der Qualifikation sind Fähigkeiten und Erfahrungen aus der Familienarbeit, soziales Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen, soweit sie für die Eignung, Leistung und Befähigung bedeutsam sind. Die hohe Belastbarkeit und das Organisationstalent von Frauen, insbesondere von Alleinerziehenden, wenn sie Familienarbeit und Berufstätigkeit miteinander verbinden, können qualifikationserhöhend sein. 1.3 Einstellungen, Beförderungen, Höherqruppierunqen und Leistungsorientierte Bezahlung 1. Bei gleichwertiger Qualifikation sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in allen Besoldungs- und Entgeltgruppen zu gleichen Anteilen wie die Männer vertreten sind, dies gilt insbesondere für Leitungs- und Führungspositionen, für Beförderungen und Höhergruppierungen. 2. Teilzeitbeschäftigung darf nicht zu Benachteiligungen bei Höhergruppierungen, Beförderungen oder der leistungsorientierten Bezahlung führen. 3. Die Teilnahme von Frauen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und ihre Bewerbungen um Aufstiegspositionen sind unter dem Blickwinkel des Aufstiegs bzw. der Höhergruppierung von der Dienststelle zu fördern. Diese entwickelt Maßnahmen, mit denen Frauen motiviert und unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für die Arbeitsbereiche der unteren Entgeltgruppen und für Tätigkeitsfelder, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind. 4. Soll von den unter IV.1.1 bis IV. 1.3 genannten Grundsätzen abgewichen werden, müssen der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte von der beabsichtigten Abweichung unter Angabe der maßgeblichen Gründe unterrichtet werden.
5 5 Abweichungen sind nur zulässig, wenn der Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte ihre Stellungnahmen abgegeben haben. 1.4 Ausbildungsverhältnisse Die vorgenannten Punkte gelten sinngemäß auch für Ausbildungsverhältnisse, die grundsätzlich - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - für Frauen und Männer zu öffnen sind. Die Stadt Bad Bramstedt erklärt sich grundsätzlich bereit, Ausbildung in Teilzeit zu ermöglichen Fort- und Weiterbildung Für die Fort- und Weiterbildung gelten die Grundsätze des 10 des Gleichstellungsgesetzes. Danach sollen Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Bewerbungen zugelassen werden. Dabei sind. Frauen, deren Arbeitsplatz durch Rationalisierungsmaßnahmen bedroht ist, besonders zu berücksichtigen. Frauen sind von den jeweiligen Vorgesetzten gezielt zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, darunter auch Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung, zu motivieren. Insbesondere Personal- und Organisationsverantwortlichen ist die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nahe zu legen. Bei der Organisation eigener Fortbildungen ist der Aspekt Gleichstellung als Bestandteil anderer Sachthemen zu berücksichtigen. Zur Erweiterung ihrer Qualifikation bzw. Förderung des beruflichen Aufstiegs ist Mitarbeiterinnen im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse die Teilnahme an den Angestelltenlehrgängen I und II sowie an der Nachqualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin zu ermöglichen. Beurlaubte Beschäftigte sind regelmäßig über die Fort- und Weiterbildungsangebote zu informieren und zur Teilnahme aufzufordern. Ihnen wird vor Wiedereintritt in die Beschäftigung die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht. Bereits vor dem Ausstieg sollten mit den Betreffenden Gespräche über den späteren Einsatz geführt werden. Sechs Monate vor dem Arbeitsbeginn soll der zukünftige Arbeitsplatz bekannt sein. IV.2. Organisatorische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer 2.1 Beurlaubung aus familiären Gründen Die Dienststelle informiert die Beschäftigten umfassend über die Möglichkeiten der Freistellung (Eltern- oder Pflegezeit, Sonderurlaub). Insbesondere Väter sind auf diese Möglichkeiten verstärkt hinzuweisen. Es wird den Beurlaubten ermöglicht, die Verbindung zum Beruf aufrechtzuerhalten, indem sie, falls sie das wünschen, bei Urlaubs-, Kur- und Krankheitsvertretung im
6 6 Rahmen der rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit sind bisher beurlaubte Beschäftigte bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes vorrangig zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes bleiben hiervon unberührt. 2.2 Arbeit-zu-Hause/Telearbeit Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei der Stadt Bad Bramstedt die Möglichkeit, einen Antrag auf alternierende Arbeit-zu-Hause (ohne Zugriff auf den Server der Stadt Bad Bramstedt) oder Telearbeit (mit Zugriff auf den Server der Stadt Bad Bramstedt) und damit auf einen Wechsel zwischen Büroarbeitsplatz und häuslichem Arbeitsplatz zu stellen. Vor der Entscheidung über einen solchen Antrag ist eine Beratung in der Telearbeitsgruppe (Amtsleitung, Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte) durchzuführen. 2.3 Arbeitszeit, Teilzeitarbeit Es ist davon auszugehen, dass jeder Arbeitsplatz teilbar ist und somit Teilzeitarbeit gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz in allen Aufgabengebieten - auch bei Leitungsaufgaben - grundsätzlich ermöglicht werden kann. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sollte nicht unterhalb der Sozialversicherungsgrenze liegen. Die Dienststelle ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten familienfreundliche Arbeitszeiten für Frauen und Männer zu verwirklichen, soweit die organisatorischen Voraussetzungen dieses bei Aufrechterhaltung der vollen Leistungsfähigkeit der Verwaltung zulassen. Vor Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung werden die Betroffenen über die arbeitsund versorgungsrechtlichen sowie über die finanziellen Folgen ihrer Entscheidung informiert. Reduzierte Stundenzahlen von Teilzeitbeschäftigten sind personell im Rahmen des Haushaltsrechts auszugleichen. Einem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung oder Reduzierung der Arbeitszeit wird stattgegeben, soweit dem keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitarbeit bedarf der schriftlichen Begründung. Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten sind einzuholen. Das Direktionsrecht der Dienststelle bleibt unberührt. Teilzeitbeschäftigte dürfen in ihrer beruflichen Entwicklung gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange ist bei der Ausgestaltung der Teilzeitarbeit den individuellen Wünschen in Bezug auf Stundenzahl und Arbeit an bestimmten Wochentagen zu entsprechen. Die Arbeitsorganisation soll sicherstellen, dass möglichst viele Teilzeitkräfte an Dienstbesprechungen oder anderen Terminen innerhalb ihrer Arbeitszeit teilnehmen können.
7 7 V. Umsetzung des Frauenförderplans Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über den Inhalt des Frauenförderplans informiert. Bei dienstlichem Handeln ist auf allen Ebenen der Verwaltung der Frauenförderplan in geeigneter Weise zu berücksichtigen. VI. Zusammenstellung der statistischen Daten aus II. und III. Bad Bramstedt, den (Hans-Jürgen Kütbach) Bürgermeister
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9 zu Nr. VI: Zusammenstellung der statistischen Daten 1. Istanalyse ; 2013/2014 I Beamte insgesamt davon Frauen nachrichtlich Besoldungs Ganztags- Teilzeitkräfte Pers.kapazit. Ganztags Teilzeitkräfte Perskapazit. Frauenanteil Beurlaubte gruppe kräfte Personen Arbeitszeitvol. B + D kräfte Personen Arbeitszeitvol. F + H in % insgesamt Frauen A B C D E F G H / K L M höherer Dienst B B6 0 0 B B4 0 0 B B B A A A A A 13 * gehobener A 13"S" A 12 A 11 A 10 A 9 A 9 * Dienst ] ,5 1, , ,5 J Tioo.oo in Ausbildung I C:excel\holtorf\Berichtswesen\Frauenfbrderplan 2013\Istanalyse g.d X1 1:16
10 2. Schätzung I freie oder zu offene Stellen Summe Stellenabbau u. sperre geschätzte Per davon Mindest- Zielvorgabe Besoldungs besetzende ( ); N+O sonalkapazität frauenanteil = gruppe Stellen neue Stellen Insgesamt davon Frauen E + O-Q S x K : 100 Neueinstellungen Beförderungen N 0 P Q R S T U V 2013/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2016 höherer Dienst B B B B B B B A A A 14 0 (T 0 0 A A 13 * gehobener Dienst A 13 "S" A o 0 1 A A A 9 1, ,5 1,5 A 9 * in Ausbildung C:excel\ho]torABerichtswesen\Frauenförderplan 20l3\Schätzung g.d. I U 1:16
11 1. Istanalyse 2013/2014! Beschäftigte insgesamt davon Frauen nachrichtlich Entgelt Ganztags Teilzeitkräfte Pers.kapazit. Ganztags Teitzeitkräfte Perskapazit. Frauenanteil Beurlaubte/ATZ Freistellung gruppe kräfte Personen Arbeitszeitvol B + D kräfte Personen Arbeitszeitvol. F + H in % insgesamt Frauen A B C D E F G H / K L M 13 0,00 0, ,00 1 1,00 50,00 S11 1 r" 0,50 1,5 1-1, ,00 ~~ ,72 4, , ~~ 2 ~ "8 5,24 7,24 7 4,74 4,74 65,49 0,90 0,90 ~ "S 8 1 0,50 0,50 0, ,88 8, , ,74 ~ 7 _ 0,00 _ o',öö S6 0,00 0, ,49 7, ,49 3, ,79 15, , I 46,58" 7 119, , , ,15 7,15 1 1,00 _ ,83 3,83 9 3,83 3,83 100,00 I 70,52 0,52 1 0,00 0,00 gering. Besch. 5 0,81 0,81 0,00 0,00 Azubis 6 6,00 6 6, C:excel\holtorf\Berichtswesen\Frauenfbrdei'plan 2013\IstanalyseAng \11:16
12 2. Schätzung j i I I i freie oder zu offene Stellen Summe Stellenabbau u. sperre geschätzte Per davon Mindest- Zielvorgabe Entgelt besetzende (Stand ); N+O sonalkapazität frauenanteil = gruppe Stellen neue Stellen Insqesamt davon Frauen E + O-Q SxK : 100 Neueinstellungen Beförderungen N 0 P Q R S T U V 2014/ / / / / / / / / / / / / / / / / / _ 0 0 "CT ~ S , o" , ,72 'g ,74 4,74 S ,5 0,5 0,5 0,5 8,88 8, , _ 0 0 S6 0,5 0, Q ,49 7, ~?, ,79 "15779 ~ , ,15 7, ,83 3,83 3,83 JM L77 geringf.beschäft 0 0 0, Azubis "_ C:excel\holtorf\Berichtswesen\Frauenförderplan 2013\SchätzungBesch. 10.I0.2013M l:i 6
13 Zusammenfassung der Ist-Analysen der Tätigkeitsgruppen Beamte und tariflich Beschäftigte Beamte insgesamt davon Frauen nachrichtlich Besoldungs Ganztags- Teilzeitkräfte Pers.kapazit. Ganztags Teilzeitkräfte Perskapazit. Frauenanteil Beurlaubte gruppe kräfte Personen Arbeitszeitvol. B + D kräfte Personen Arbeitszeitvol. F + H in% insgesamt Frauen A B C D E F 6 H / K L M alle 6 1 0,5 6, ,5 1,5 23, Besc näftigte insgesamt davon Frauen nachrichtlich Entgelt Ganztags Teilzeitkräfte Pers.kapazit. Ganztags Teilzeitkräfte Perskapazit. Frauenanteil Beurlaubte/ATZ Freistellung gruppe kräfte Personen Arbeitszeitvol. B + D kräfte Personen Arbeitszeitvol. F + H in % insgesamt Frauen A ß C D E F G H / K L M alietvöd 45,00 44,00 21,92 zuzügl. geringf.beschäftigte und Azubis 66,92 20,00 33,00 18,45 38,45 57,46 1,92 1,92 Gesamt davon Frauen nachrichtlich Ganztags Teilzeitkräfte Pers.kapazit. Ganztags Teilzeitkräfte Perskapazit. Frauenanteil Beurlaubte/ATZ Freistellung kräfte Personen Arbeitszeitvol. B + D kräfte Personen Arbeitszeitvol. F + H in % insgesamt Frauen A B C D E F G H / K L M 51,00 45,00 22,42 73,42 21,00 34,00 18,95 39,95 54,42 1,92 1,92 excel\holtorf\berichtswesen\frauenförderplan 2013\Personalübersicht X11:16
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