Schwarzmilan (Milvus migrans) (Stand Juli 2010, Entwurf)

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1 Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen Teil 3: Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete Schwarzmilan (Milvus migrans) (Stand Juli 2010, Entwurf) Inhalt 1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Lebensraumansprüche der Brutvögel 1.2 Brutökologie 1.3 Nahrungsökologie 1.4 Zugstrategie 2 Bestandssituation und Verbreitung 2.1 Verbreitung in Niedersachsen 2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland 2.3 Schutzstatus 2.4 Erhaltungszustand 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen 3 Erhaltungsziele 4 Maßnahmen 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen 4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung 4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf 5 Schutzinstrumente Abb. 1: Schwarzmilan (Foto: S. Pfützke) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 1

2 1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Lebensraumansprüche der Brutvögel Besiedelt halboffene Waldlandschaften oder landwirtschaftlich geprägte Gebiete mit Feldgehölzen oder Waldanteilen Häufig in der Nähe von Gewässern (Flüsse, Seen und Teichgebiete) und anderen Feuchtgebieten Brütet v.a. in Laubwaldgebieten (häufig in Auwäldern) und gewässernahen Waldbereichen / Feldgehölzen. 1.2 Brutökologie Brütet in großen Bäumen, wobei verschiedene Baumarten in Frage kommen. Es werden auch alte Nester anderer Greifvögel genutzt. Nest oft in Waldrandnähe oder in Überhältern mit freiem Anflug, in Feldgehölzen sowie Baumreihen an Gewässerufern Legebeginn: Mitte April bis Mitte Mai Eier: 2-3, gelegentlich auch 1 oder 4 und sehr selten 5 Eier Bebrütungszeit: ca Tage Nestlingszeit. ca Tage. 1.3 Nahrungsökologie Nahrung vor allen Dingen tote oder kranke Fische, die von der Wasseroberfläche aufgelesen werden, darüber hinaus auch tote oder verletzt gefundene Säuger und Vögel (besonders Mahdopfer, Aas) sowie aktiv erbeutete Tiere Schmarotzt teilweise bei anderen Greifvögeln (z.b. Rotmilan). 1.4 Zugstrategie Zugvogel, dessen Winterquartiere in West- und Zentralafrika, teilweise in Südafrika liegen, nur ausnahmsweise überwintern Tiere in Niedersachsen. Der Wegzug setzt ab Mitte Juli ein, die ersten Vögel treffen in Niedersachsen ab Ende März wieder ein. 2 Bestandssituation und Verbreitung 2.1 Verbreitung in Niedersachsen Brutverbreitung in Niedersachsen Niedersachsen liegt am nordwestlichen Verbreitungsrand der Art in Europa. Seltener Greifvogel des östlichen und südlichen Niedersachsens, dort v.a. im Bereich von Flussniederungen und -talauen sowie grundwassernahen Landschaften Besiedelt sind die Naturräumlichen Regionen Lüneburger Heide und Wendland, Weser- Aller-Flachland, Börden sowie Weser- und Leinebergland, sehr vereinzelt auch die Ems- Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung. Der Westen und Nordwesten Niedersachsens sind dagegen unbesiedelt. Verbreitungsschwerpunkte befinden sich in folgenden Regionen: untere Mittelelbeniederung, untere und obere Allerniederung, Drömling, Hohe Heide, Ostbraunschweigisches Hügelland, Nördliches Harzvorland, Südwestliches Harzvorland, Börden, Hannoversche Moorgeest und Steinhuder Meer sowie Talbereiche im Weserbergland. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 2

3 2.1.1 Verbreitung in EU-Vogelschutzgebieten Tab. 1: EU-Vogelschutzgebiete, in denen der Schwarzmilan wertbestimmend ist (sortiert nach aktueller Bedeutung für die Art) Nr. Name Nr. Name 1 V37 Niedersächsische Mittelelbe 4 V46 Drömling 2 V23 Untere Allerniederung 5 V51 Heerter See 3 V42 Steinhuder Meer Tab. 2: EU-Vogelschutzgebiete, in denen der Schwarzmilan vorkommt (jedoch nicht wertbestimmend) (sortiert nach aktueller Bedeutung für die Art) Nr. Name 1 V47 Barnbruch 4 V31 Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche 2 V67 Schaumburger Wald 5 V43 Wesertalaue bei Landesbergen 3 V68 Sollingvorland 6 V45 Großes Moor bei Gifhorn Etwa 30 % des aktuellen niedersächsischen Brutbestandes befinden sich in den EU-Vogelschutzgebieten. Außerhalb der Vogelschutzgebiete sind weitere Schwerpunktvorkommen vorhanden (v.a. in den Regionen Lüneburger Heide und Wendland, Weser-Aller-Flachland, Weserund Leinebergland). 2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland Brutbestand in Niedersachsen und Deutschland In den letzten Jahren (Kurzzeittrend) starke Bestandszunahme in Niedersachsen bei geringer Arealexpansion, was eine deutliche Erhöhung der Siedlungsdichte des besiedelten Areals zur Folge hatte. In Deutschland ca Brutpaare, in Niedersachsen aktuell ca. 125 Brutpaare In Deutschland in den letzten Jahren Zunahme der Bestände. 2.3 Schutzstatus EU-Vogelschutzrichtlinie: Bundesnaturschutzgesetz: AEWA (Afrikanisch- Eurasisches Wasservogel- Übereinkommen): Jagdrecht: Art. 4, Abs. 1: Anhang I - Art Art. 4, Abs. 2: Zugvogelart 7, Abs. 2, Nr. 13: besonders geschützte Art 7, Abs. 2, Nr. 14: streng geschützte Art Art der Anlage 2 Art mit AEWA Aktionsplan Art unterliegt BJagdG oder NJagdG Jagdzeit festgesetzt Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 3

4 2.4 Erhaltungszustand Erhaltungszustand der Art in Niedersachsen In Niedersachsen ist der Erhaltungszustand der Art (Brutvögel) als günstig zu bewerten. 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen Gefährdungsgrad: Rote Liste Deutschland (2007): * Ungefährdet Rote Liste Niedersachsen (2007): * Ungefährdet Verlust von Auwäldern und ungestörten Feuchtgebieten als Brutplatz Belastung der Gewässer und der Nahrung durch Umweltgifte Störungen an Brutbäumen oder deren Fällung (u.a. forstliche Arbeiten und Freizeitnutzung zur Brutzeit) Direkte Verfolgung (Bejagung und Vergiftung), vor allem in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten aber auch in Deutschland Kollisionsverluste an Freileitungen, Straßen und Windenergieanlagen. 3 Erhaltungsziele Ziele sind die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes, die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population und die Erhaltung der Art im gesamten Verbreitungsgebiet. Bezogen auf die Brutvogelpopulation Erhalt einer überlebensfähigen Population in allen natürlicherweise besiedelbaren Naturräumlichen Regionen Vernetzung der isolierten Einzelvorkommen mit den Hauptvorkommen und Förderung des Austausches der Teilpopulationen untereinander Über die Jahre durchschnittlich mindestens zum Populationserhalt ausreichende Reproduktionserfolge Stabilisierung bzw. Erhöhung der Siedlungsdichte in den Kerngebieten der Verbreitung Bezogen auf die Lebensräume der Brutvögel Sicherung und Entwicklung optimaler Bruthabitate durch Erhalt und Entwicklung von Altholzbeständen (v.a. Laubholz) und kleineren Gehölzgruppen mit reich strukturiertem Umland Erhalt und Entwicklung von Nahrungshabitaten in räumlichem Verbund mit Bruthabitaten (z.b. Feuchtgrünland, Altholzbestände im Umfeld nahrungsreicher Gewässer) Schutz der Brutplätze vor Störungen (Nestschutz, Ruhezonen im weiten Umfeld um die Nestbäume) Entschärfung gefährlicher Strommasten und Freileitungen im weiten Umfeld besetzter Reviere Eindämmung der Gefährdung durch illegale Verfolgung (z.b. Abschuss und Vergiftung). Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 4

5 4 Maßnahmen Aufgrund der komplexen Habitatansprüche und des großen Aktionsradius der Art sind Maßnahmen innerhalb und außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten durchzuführen. 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen Erhalt und Wiederherstellung naturnaher Auwälder inklusive gewässernaher Gehölzgruppen Erhalt und Entwicklung von Althölzern (v.a. Buche, Eiche und Pappel) durch Erhöhung der Umtriebszeiten und Ausweisung von Habitatbaumgruppen Erhalt und Entwicklung schwach oder nicht genutzter strukturreicher Waldparzellen mit hohem Altholzanteil Erhalt von Brutbäumen und Belassen großkroniger potenzieller Nistbäume Berücksichtigung einer Entwicklungs- und Ruhezone zur Brutzeit (April bis Juli) um Brutbäume im 300 m-radius bei der Planung und Durchführung forstwirtschaftlicher und weiterer Arbeiten sowie der Jagdausübung. Der Charakter des Nestumfeldes sollte im 100 m- Radius erhalten werden. Beruhigung der Nistplätze durch - Verzicht auf forstliche Arbeiten im Umfeld von besetzten Nestbäumen von April bis Juli - Besucherlenkung zur Störungsminimierung (temporäre Sperrung von Wegen, Verzicht auf Wegeausbau, solange ein Nest besiedelt wird, Verzicht auf Errichtung jagdlicher Einrichtungen) im 300 m-radius der Nistplätze - Verzicht auf Jagdausübung im 300 m-radius in der Zeit von Anfang April bis Ende Juli Erhalt nahrungsreicher Gewässer Sicherung und Erhöhung des Nahrungsangebotes durch Reduktion des Einsatzes von Umweltchemikalien und Pestiziden in Gewässernähe Berücksichtigung der Habitate bei raumbedeutsamen Planungen mit Gefährdungspotenzial (z. B. Verkehrsplanungen, Trassenplanungen von Freileitungen und Windenergieanlagen) Abstellen illegaler Verfolgungen durch konsequente Strafverfolgung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Erdverkabelung und Umrüstung gefährlicher Leitungsmasten als Maßnahmen zur Reduktion von Gefährdungen durch Stromschlag. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 5

6 4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung (s. Karte 1) 1. EU-Vogelschutzgebiete, in denen der Schwarzmilan wertbestimmend ist sowie Schwerpunktvorkommen. 2. Alle Gebiete mit geeigneten Habitaten und Lebensräumen des Schwarzmilans in Bereichen der unteren Naturschutzbehörden (dunkelgrüne Flächen) mit regelmäßigen Vorkommen insbesondere in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Verden, Soltau- Fallingbostel, Celle, Gifhorn, Helmstedt, Nienburg, Schaumburg, Wolfenbüttel, Holzminden, Northeim, Göttingen, Osterode, Goslar und Hildesheim, der Region Hannover sowie den Städten Braunschweig, Wolfsburg, Celle und Salzgitter 3. Gebiete mit geeigneten Habitaten und Lebensräumen des Schwarzmilans in den Bereichen der unteren Naturschutzbehörden mit weiteren (auch ehemaligen oder nur noch unregelmäßigen) Vorkommen bzw. potenziell geeignetem Lebensraum (hellgrüne Flächen). Schwarzmilan Milvus migrans Gebiete mit Priorität für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für den Schwarzmilan in Niedersachsen 1. Priorität EU-Vogelschutzgebiete in denen die Art wertbestimmend ist Bereiche mit landesweiten Schwerpunktvorkommen dargestellt auf der Basis von TK25-Quadranten 2. Priorität Geeignete Habitate in den Landkreisen/Städten mit regelmäßigen Vorkommen 3. Priorität Geeignete Habitate in den Landkreisen/Städten mit weiteren Vorkommen bzw. potentiell geeignetem Lebensraum Stand 02/ Kilometer NLWKN Karte 1: Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 6

7 4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf Regelmäßige Erfassung der Brutbestände in EU-Vogelschutzgebieten im Rahmen des Gebietsmonitorings und in repräsentativen Kerngebieten der Schwerpunktvorkommen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete (langfristige Bestandsaufnahmen auf ausreichend großen Probeflächen) Entwicklung geeigneter Steuerungsmaßnahmen zur Waldbewirtschaftung im unmittelbaren Nestumfeld von besiedelten Schwarzmilanhorsten. 5 Schutzinstrumente Investive Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung grundwassernaher halboffener Kulturlandschaften, Feuchtgebiete und Flussauen mit strukturreichen, vielschichtigen Laubmischwälder, hohen Totholzanteilen und natürlicher Dynamik bis zur Zerfallsphase vorzugsweise in den unter 1. Priorität benannten Gebieten z. B. im Rahmen von Großprojekten (LIFE +, GR, E+E, F+E oder auch Poolbildung von Kompensationsmaßnahmen) Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald zur Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter Habitate bzw. Bewirtschaftungsbedingungen, vorzugsweise in EU-Vogelschutzgebieten und Gebieten mit Schwerpunktvorkommen (Waldumweltmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in den Ländern Niedersachsen und Bremen, M1 bis M6) Konsequente Bewirtschaftung möglichst aller Waldflächen nach den LÖWE-Kriterien der Niedersächsischen Landesforsten Hoheitlicher Schutz zur Sicherung und Beruhigung von Brutgebieten und wichtigen Habitatelementen bzw. Strukturen Frühzeitige Integration der Belange des Schwarzmilanschutzes (Großvogelschutz) in die Instrumente der Landschaftsplanung und Raumordnung. Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Fachbehörde für Naturschutz Postfach , Hannover > Naturschutz Ansprechpartner für diesen Vollzugshinweis: Knut Sandkühler Zitiervorschlag: NLWKN (Hrsg.) (2010): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Teil 3: Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete Schwarzmilan (Milvus migrans). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 7 S., unveröff. 3A05 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 7

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