AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Gemeinden Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

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1 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Gemeinden Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An den Herrn Bürgermeister Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa 2431 Enzersdorf an der Fischa IVW3-A / Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Beilagen Bürgerservice-Telefon In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr ( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Konrad Schmit Juli 2010 Betrifft Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck/Leitha; Finanzielle Erhebung Auf Grund des Ersuchens von Herrn Bürgermeister Markus Plöchl (Bürgermeisterwechsel) wurde im Juni 2010 durch Organe der Aufsichtsbehörde bei der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck/Leitha, eine finanzielle Erhebung durchgeführt. Nachstehend wird das Ergebnis der Einschau gemäß 89 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt: Gegenstand der Prüfung war die Feststellung der Istbestände wie Kassenstand, Rücklagen, Darlehen, Einnahmen- und Ausgabenrückstände, Reste der voranschlagsunwirksamen Gebarung, offene Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sowie die finanzielle Lage der Gemeinde. Die Überprüfung erfolgte anhand der vorgelegten Kassen-, Buchhaltungs- und Verwaltungsunterlagen. Die Beträge wurden großteils auf 1.000,-- gerundet. Parteienverkehr: Dienstag 8-12 Uhr und Uhr; St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 5 - Hollabrunn Zum Nahzonentarif erreichbar über ihre Bezirkshauptmannschaft + Durchwahlklappe bzw. mit 109 die Vermittlung Telefax (02742) 9005/ post.ivw3@noel.gv.at Internet - DVR:

2 - 2 - GEMEINDEHAUSHALT Kassenführung Zu Beginn der Einschau wurden die Kassenbestände überprüft. Dabei ergab sich die Übereinstimmung zwischen den Kassensoll- und Kassenistbeständen. Es war tagfertig gebucht. Die Gemeinde verfügte zum Beginn der Erhebung (per 18. Mai 2010) über folgende Kassenbestände Zahlweg +/- Bestand Barkasse + 740,01 SPK Hainburg ,23 Raika Schwechat ,57 sowie über folgende Rücklagenmittel: Bezeichnung Bestand Bürgermeisterpension ,36 Städtekontakt 6.567,31 Wasserversorgung 6.534,36 Abwasserbeseitigung 2.744,60 Pensionistenurlaub ,55 SUMME ,18 Die Rücklagen sind zwecks Kassenliquidität umgehend aufzulösen. Per 16. Juni 2010 waren offene Rechnungen im Betrage von ,-- fällig. Bis zum gesetzlichen Rahmen des Kassenkredites hätte noch eine Summe von ,-- ausgeschöpft werden können.

3 - 3 - Bei fristgerechter Überweisung der Rechnungsbeträge hätte der gesetzliche Rahmen für den Kassenkredit bei weitem nicht ausgereicht. Zum Beispiel hätte das Girokonto am 16. Juni 2010 bis zu ,-- überzogen werden müssen (gesetzlicher Rahmen laut Voranschlag VA 2010: ,--). Die Liquiditätsprobleme sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Aufträge vergeben wurden, ohne für die Bedeckung vorzusorgen (wie auch schon im letzten Prüfbericht und bei diversen Besprechungen darauf hingewiesen wurde): Vorhaben RA 09 per gesamt Straßenbau Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Friedhof Güterwegerhaltung FF Veranstaltungshalle Hochwasserschäden SUMME Die Fehlbeträge 2009 wurden im Voranschlag 2010 nicht vorgesehen. Alleine schon aus Gründen der Übersichtlichkeit ist ein Nachtragsvoranschlag zu beschließen. Bei einer stichprobenweisen Überprüfung wurde festgestellt, dass Gemeinderatsbeschlüsse gefasst wurden, jedoch ohne konkreten Bedeckungsvorschlag. Großteils wurde lediglich angeführt, dass die Bedeckung eventuell über einen Nachtragsvoranschlag (jedoch nicht in welcher Form) oder über Darlehen erfolgen soll. Es wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass diese Vorgangsweise nicht einer ordnungsgemäßen

4 - 4 - Gebarungsführung entspricht und daher umgehend einzustellen ist. Aufträge dürfen nur erteilt werden, wenn die Finanzierung hierfür gesichert ist. Die Gebarungsführung ist künftig so zu gestalten, dass mit dem gesetzlichen Kassenkredit das Auslangen gefunden wird. Weiters wurde festgestellt, dass in Einzelfällen die tatsächlichen Rechnungsbeträge höher ausfielen, als der ursprüngliche Gemeinderatsbeschluss (GR). Ergänzungsbeschlüsse wurden hierfür nicht gefasst: z.b. Beleg Nr. Auftrag GR Datum GR Betrag Rechnung 4760/10 Feldgasse / /10 Brunnengasse Künette Mit Bekannt werden von Mehrkosten sind die erforderlichen Zusatzbeschlüsse des jeweiligen Kollegialorgans zu fassen. Auch im ordentlichen Haushalt wurden bereits per 8. Juni 2010 mehrere Haushaltsstellen überschritten bzw. beinahe zur Gänze ausgeschöpft. Haushaltsstelle Text VA 2010 RA per / /1 Förderung Kinderbetreuungseinrichtung 1/ /2 Förderung 2,5jährige / Solarförderung / Schädlingsbekämpfung / Insth. Fahrzeuge / Winterdienst / Lichtservice

5 - 5-1/ Insth. Beleuchtung / /2 Hausanschlüsse WVA / Leistungsentgelte ABA / /1 Hausanschlüsse ABA / Insth. Wohnungen Für die Bedeckung dieser überplanmäßigen Ausgaben wurde bislang keine Vorsorge getroffen. Darüber hinaus wurden bei den folgenden Konten bislang nur geringfügige Einnahmen erzielt: Haushaltsstelle Text VA 2010 RA per / WVA Anschlussabgabe / ABA Einmündungsabgabe / Aufschließungsabgabe Die Differenzen sind zu klären. Sämtliche überplanmäßigen Ausgaben (ordentlicher und außerordentlicher Haushalt) sind vom Gemeinderat zu beschließen, insbesondere ist hierbei auf entsprechende Bedeckungsvorschläge zu achten. Weiters wird in den nächsten Monaten mit einer Überweisung der Pensionsbeiträge des ehemaligen Bürgermeisters im Betrage von voraussichtlich rd ,-- an eine Pensionskasse zu rechnen sein. Hierfür stehen Rücklagenmittel von lediglich rd ,-- zur Verfügung. Für die Bedeckung des Differenzbetrages ist sorge zu tragen. Voranschlagsunwirksame Gebarung

6 - 6 - Bei Durchsicht der voranschlagsunwirksamen Gebarung konnte lediglich der Rest auf dem Konto 0/360 nicht zur Gänze geklärt werden (Differenz derzeit 1.035,53). Die Differenzen sind wie bei der Einschau erläutert, zu klären und zu berichtigen. Leasing und Darlehen: Gemäß Rechnungsabschluss 2009 leistete die Gemeinde insgesamt ,-- an Leasingraten; davon entfallen auf die Finanzierung der Volksschule und ,-- auf die Finanzierung des Gemeindeamtes. Die Laufzeiten sind bei der Volksschule bis zum Jahr 2020 und beim Gemeindeamt bis zum Jahr 2024 ausgewiesen. Die Darlehen belaufen sich zum Jahresende 2009 auf eine Summe von 4, ,--. Schuldart Stand Nettoaufwand 1 Hoheit Gebühren 4, Hierbei ist zu beachten, dass der Schuldendienst aus der Schuldart 1 (Volksschule, Kindergarten, Straßenbau, Friedhof) den Haushalt belastet. Die Annuitäten aus der Schuldart 2 (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wohn- und Geschäftsgebäude, Volksheim) sollten zur Gänze über Gebühren umgelegt werden. Die Wasserversorgung weist seit dem Jahr 2008 keine Kostendeckung mehr auf. Wie mit ha. Schreiben vom 6. Juli 2009 zur Stellungnahme der Gemeinde zum letzten Gebarungseinschaubericht mitgeteilt, schloss der Gebührenhaushalt Wasserversorgung nach Abzug der Investitions- und Tilgungszuschüsse sowie der Wasseranschlussabgaben mit einem reellen von ,-- (!!). Im Rechnungsabschluss 2009 weist die Wasserversorgung neuerlich, unter Berücksichtigung der einmaligen Einnahmen und Ausgaben, einen Betriebsabgang von ,-- aus. Beim außerordentlichen Vorhaben Wasserversorgung blieben 3.000,-- unbedeckt.

7 - 7 - Bereits eine Anpassung der Bereitstellungsgebühr auf das gesetzliche Höchstausmaß von 25 % des Jahresaufwandes könnte einen kostendeckenden Betrieb gewährleisten. Bis zur Beschlussfassung kostendeckender Einheitssätze ist die Sperre über die Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln weiterhin aufrecht zu erhalten. Ferner kann auch der Ansatz 817 Friedhof nicht mehr kostendeckend geführt werden. Im Rechnungsabschluss 2009 stellt sich bei dem Ansatz 817 im ordentlichen Haushalt ein von ,-- dar. Zusätzlich wurden Zuführungen ordentlicher Budgetmittel an das außerordentliche Vorhaben Friedhof in der Höhe von ,-- realisiert; der aus Vorjahren bei dem außerordentlichen Vorhaben erhöhte sich trotzdem von ,-- auf ,--. Der Gebührenhaushalt Müllbeseitigung schließt ebenfalls mit Defiziten, wie z.b. Jahr Abgang Unter Berücksichtigung der Kostenwahrheit sind umgehend für sämtliche oben angeführte Gebührenhaushalte kostendeckende Einheitssätze zu beschließen. In diesem Sinne wird auf die Bestimmungen über die Vergabe von Bedarfszuweisungen hingewiesen, wonach die Gemeinde bei den Gebührenhaushalten zumindest eine Kostendeckung zu erzielen hat.

8 - 8 - Sonstiges Für den Bauhof konnte weder ein Anlagenverzeichnis gemäß den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) noch ein aktuelles Inventarverzeichnis vorgelegt werden. Es wird neuerlich darauf hingewiesen, dass für die sonstigen Betriebe und betriebsähnlichen Einrichtungen, die Gemeinden gesondert für jede Einrichtung, zumindest Anlagennachweise über das bewegliche und unbewegliche Vermögen mit Ausnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter zu führen haben, in welchen die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Abschreibung darzustellen sind ( 16 Abs.2 der VRV). Ein aktuelles Inventarverzeichnis ist umgehend zu erstellen und in das Anlagenverzeichnis 2010 einzuarbeiten. Finanzlage Der ordentliche Haushalt 2009 ergab gemäß Rechnungsabschluss einen Sollüberschuss in der Höhe von ,71. Dieses Ergebnis war ausschließlich durch die Tilgungsund Zinsenaussetzung betreffend ein Kanaldarlehen in derselben Höhe möglich. Der gestundete Schuldendienst wurde am beglichen. Der außerordentliche Haushalt weist inklusive der Vorjahresergebnisse derzeit folgende Fehlbeträge auf: Vorhaben RA 09 per gesamt Straßenbau Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Friedhof

9 - 9 - Güterwegerhaltung FF Veranstaltungshalle Hochwasserschäden SUMME Diese Fehlbeträge sind umgehend, noch vor der Vergabe zusätzlicher Leistungsaufträge, abzudecken. Grundsätzlich sind sämtliche offenen Förderungsmittel ehestens anzufordern. Betreffend Abwasserbeseitigung und Friedhof sind Darlehensaufnahmen zu beschließen und der hinzukommende Schuldendienst auf die Gebühren umzulegen. Der Rest ist über Einmalerlöse oder Zuführungen vom ordentlichen Haushalt zu bedecken. Auf Basis des Voranschlages 2010 errechnet sich, unter Berücksichtigung der einmaligen Einnahmen und Ausgaben, eine negative Finanzspitze von ,--. Die Finanzlage der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa muss daher als angespannt bezeichnet werden. Die Verschlechterung der finanziellen Lage gegenüber der letzten Erhebung begründet sich vor allem durch den Rückgang der Abgabenertragsanteile, das Ansteigen der Sozialhilfeumlage und der NÖKAS-Umlage die Erhöhung der Bezüge der Mandatare sowie auch durch den erhöhten Personalaufwand. Neben den oben im Detail angeführten defizitären Gebührenhaushalten Friedhof, Müllbeseitigung und Wasserversorgung belasten auch Gemeindeeinrichtungen sowie freiwillige Förderungen das ordentliche Gemeindebudget, wie z.b.: Gemeindeeinrichtung: Ansatz Bezeichnung 2009

10 Hort Volksbildungsheim Essen auf Rädern SUMME Subventionen: Hauhaltsstelle Text Betrag / So. Ausgaben Jugendausschuss / Jugendförderung / Subventionen Sportvereine / Freie Wohlfahrt Bedürftige (Spenden) / /1 Förd. Kinderbetreuungseinrichtungen / /2 Förd. 2,5 jähriger Kinder SUMME Die Defizite bei den Gemeindeeinrichtungen sind zu reduzieren. Zweck und Höhe der Gemeindeförderungen sind vom Gemeinderat zu überdenken und in weiterer Folge zu kürzen. Die angespannte Finanzlage erfordert unter anderem, umgehend: die Veräußerung von Liegenschaften (z.b. zwecks vorzeitiger Rückzahlung von Darlehensverpflichtungen und Ausfinanzierung von Fehlbeträgen), eine sparsame Haushaltsführung, eine Kürzung der freiwilligen Gemeindeförderungen, eine Reduzierung der defizitären Gemeindeeinrichtungen, die zumindest kostendeckende Führung sämtlicher Gebührenhaushalte,

11 die Vorschreibung von Stundungszinsen bei Zahlungserleichterungen (6 % lt. Bundesabgabenordnung), die Erhöhung der Aufschließungsabgabe (Mindestsatz 450,--) und Inanspruchnahme der Vorauszahlungen und die Berücksichtigung der Gebrauchsabgabe für die gemeindeeigenen Leitungen (WVA, ABA) bei der Gebührenkalkulation. Dieser Bericht ist dem Gemeinderat in einer Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen. Die auf Grund des Überprüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen sind der Aufsichtsbehörde gemäß 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Ergeht an: 1. BH Bruck/Leitha - Bürodirektion (IT) NÖ Landesregierung Im Auftrag Mag. G e h a r t elektronisch unterfertigt

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