TEILNAHME AM OPTIONS & FUTURES BROKING
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- Fritz Lenz
- vor 8 Jahren
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1 KOPIE FÜR DIE BANK SEITE 1/6 Hiermit beantrage ich die Teilnahme am Options und Futures Broking PERSÖNLICHE ANGABEN 1. KONTOINHABER Konto Nummer: 2. KONTOINHABER 3. KONTOINHABER 4. KONTOINHABER GEBÜHREN-MODELL Wählen Sie bitte das geeignete Gebühren-Modell bezüglich Optionen-Handel: 2 Euro pro Kontrakt (Minimum 10 Euro) 5 Euro pro Kontrakt BEZUGSKAPITAL Beim Abschluss von Geschäften, die die Bank für den Kunden auf eigene Rechnung abschließt, bei der Ausführung von Aufträgen für Rechnung des Kunden und bei der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, ist die Bank verpflichtet, den Kunden aufzufordern im Hinblick auf die zu tätigenden Transaktionen, die tatsächlich oder potentiell Verbindlichkeiten begründen können, die über den Anschaffungskosten für die entsprechenden Finanzinstrumente liegen, einen Betrag anzugeben (der nicht unter dem Betrag seines insgesamt bei der Bank verfügbaren Vermögens liegen darf). Der von dem Kunden angegebene Betrag dient dazu, die Verlustschwelle im Sinne des nachfolgenden Satzes festzulegen ( Bezugskapital ). Beim Abschluss von Geschäften, die die Bank für den Kunden auf eigene Rechnung abschließt, bei der Ausführung von Aufträgen für Rechnung der Kunden als auch bei der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, wird die Bank dem Kunden die Verluste mitteilen, die über der Schwelle von 50% des Bezugskapitals liegen, sofern diese Verluste aus Transaktionen stammen, die tatsächlich oder potentiell Verbindlichkeiten darstellen, die oberhalb der Anschaffungskosten für die Finanzinstrumente liegen. Mein Bezugskapital im Sinne der obigen Regelung beträgt: EUR BEDINGUNGEN FÜR DAS OPTIONS & FUTURES KONTO Kontoführung Für die Teilnahme am Options & Futures Broking ist die Eröffnung eines Margin Kontos erforderlich, über das ausschließlich sämtliche Marginpflichtige Termingeschäfte disponiert werden. Das Konto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrent). Einzahlungen und Verfügungen Einzahlungen können in Form von Überweisungs- und Scheckgutschriften sowie durch Bareinzahlungen bei anderen Banken erfolgen. Verfügungen sind nur in Höhe des Betrages der frei verfügbaren Mittel möglich, der sich nach Berechnung der Sicherheiten errechnet. Verfügungen sind nur zugunsten von vom Kunden bei der Bank eröffneten Konten möglich. Auftragsannahme und -ausführung Aufträge zum Abschluss von Geschäften an Terminbörsen sowie außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (nachfolgend Geschäfte ) werden nach Maßgabe der Sonderbedingungen für Termingeschäfte sowie der nachfolgenden Bestimmungen ausgeführt. Wir behalten uns vor, die Annahme von Aufträgen im Einzelfall nach unserem Ermessen abzulehnen, soweit die Aufträge nicht nur der Glattstellung von offenen Positionen aus diesen Geschäften bei uns dienen.
2 KOPIE FÜR DIE BANK SEITE 2/6 1. Kauf von Optionen (1) Den Optionspreis werden wir Ihrem laufenden Konto belasten. Wir behalten uns vor, Aufträge zum Kauf von Optionen ganz oder teilweise nicht auszuführen bzw. ausgeführte Aufträge rückgängig zu machen, wenn Ihr laufendes Konto ein entsprechendes Guthaben nicht ausweist oder Sie nicht über eine entsprechende Kreditlinie verfügen. (2) Für Optionen, bei denen die Optionsprämien nicht voll bezahlt werden müssen (sog. futures-styled Options), gilt Ziff. 2 entsprechend. 2. Verkauf von Optionen, Abschluss von Futures sowie Devisentermin- und Edelmetalltermingeschäften (1) Sicherheiten, Glattstellungen Bei diesen Geschäften können wir verlangen, dass Sie die damit verbundenen, möglicherweise unbegrenzten und unkalkulierbaren Risiken in Höhe unserer Risikoeinschätzung durch bei uns unterhaltene bankmäßige Sicherheiten abdecken. Um die täglichen Preisänderungsrisiken abzudecken, verlangen bereits Terminbörsen (wie die Eurex Deutschland) bzw. deren Clearing-Stellen von den einzelnen Börsenteilnehmern (i.d.r. Banken) Sicherheitsleistungen. Dies wird mit der Verpflichtung der Börsenteilnehmer verbunden, von ihren Kunden Sicherheitsleistungen in mindestens gleicher Höhe zu verlangen. Um tägliche kostenträchtige Nachbesicherungen zu vermeiden, verlangen wir in Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten regelmäßig höhere Sicherheiten. Die Sicherheiten werden wir in Abstimmung mit Ihnen festlegen und gegebenenfalls auf einem Sonderkonto/Depot verbuchen oder in Ihrem Konto/Depot als gesperrt besonders kennzeichnen; sie sind während der Laufzeit der Kontrakte Ihrer Verfügungsbefugnis entzogen. Ihr Verlustrisiko aus diesen Geschäften ist jedoch nicht auf die getrennt gebuchten, anderweitig separierten, besonders gekennzeichneten oder sonst unserem Pfandrecht nach Nr. 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vermögenswerte beschränkt. Ändert sich unsere Risikoeinschätzung der von Ihnen abgeschlossenen Geschäfte oder der Wert der von Ihnen bestellten Sicherheiten, so können wir jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist verlangen, dass Sie weitere Vermögenswerte als Sicherheit bestellen bzw. bislang unbesicherte Risiken nach Maßgabe von Abs. 1 abdecken. Weiter können wir Sie auffordern, Verluste auszugleichen, die sich aus der täglichen Bewertung Ihrer Geschäfte vor der endgültigen Abwicklung oder Glattstellung ergeben. Die Frist für die Verstärkung der Sicherheiten, die nachträgliche Sicherheitenbestellung oder den Verlustausgleich kann im Einzelfall, z.b. wegen der Schnelligkeit, mit der sich die Marktpreise am Terminmarkt verändern können, bereits von einem Tag auf den anderen, in Ausnahmefällen auch nach Stunden, bestimmt werden. Kommen Sie unserer telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Sicherheitenverstärkung, nachträglichen Sicherheitenbestellung oder zum Verlustausgleich nicht nach, können wir nach entsprechender Androhung, die mit dieser Aufforderung verbunden sein kann Ihre offenen Positionen aus diesen Geschäften ganz oder teilweise glattstellen. Die Glattstellungsbefugnis besteht auch dann, wenn wir Sie nicht erreichen können. Sie sollten daher Vorkehrungen treffen, dass Sie für uns jederzeit erreichbar sind. (2) Zwischenzeitliche Gutschriften oder Belastungen bei laufenden Futures-Kontrakten Gewinne oder Verluste aus der täglichen Bewertung von Futures vor der endgültigen Abwicklung oder Glattstellung dieser Geschäfte werden wir Ihrem Konto gutschreiben bzw. belasten. Über die gutgeschriebenen Gewinne können Sie nur mit unserer Zustimmung verfügen. 3. Gültigkeit der Aufträge; Fristen Ein ohne ausdrückliche Bestimmung der Gültigkeitsdauer erteilter Auftrag zum Abschluss von Geschäften an Terminbörsen gilt nur für den Tag der Auftragserteilung. Sofern Sie eine Option ausüben bzw. einen Future durch effektive Lieferung erfüllen bzw. erfüllt haben wollen, müssen Sie uns gegenüber diese Erklärung spätestens bis zu dem Ihnen von uns angegebenen Zeitpunkt abgeben. Wir sind nicht verpflichtet, Sie darüber hinaus nochmals auf den bevorstehenden Ablauf einer Option und Ihrer Erklärungsfrist aufmerksam zu machen. 4. Abwicklung von belieferbaren Futures-Kontrakten und Devisentermingeschäften Bei Futures-Kontrakten, die durch Lieferung zu erfüllen sind, erwarten wir Ihre Weisung, ob die effektive Lieferung herbeigeführt werden soll. Haben Sie bis zu dem Ihnen hierzu bekannt gegebenen Zeitpunkt keine Weisung erteilt oder die für die Lieferung erforderlichen Wertpapiere oder Mittel nicht angeschafft, werden wir uns bemühen, den Futures- Kontrakt unverzüglich glattzustellen, um eine Abwicklung durch effektive Lieferung zu vermeiden. Bei Devisentermingeschäften muss uns bis spätestens Uhr des zweiten Bankarbeitstages vor Fälligkeit des Devisentermingeschäfts (maßgeblich ist der Handelsplatz Frankfurt a.m.) eine Nachricht darüber vorliegen, dass die von Ihnen anzuschaffende Währung (Euro oder Fremdwährung) am Fälligkeitstag wie vereinbart zur Verfügung stehen wird. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt auf einem Ihrer Konten bei uns über ein entsprechendes Guthaben verfügen. Anderenfalls sind wir berechtigt, den erforderlichen Währungsbetrag interessewahrend an einem Devisenmarkt oder einem Freiverkehrsmarkt zu Ihren Lasten anzuschaffen bzw. zu verkaufen. Handelt es sich bei den Basiswerten um Waren, werden wir, sofern Sie die Kontrakte nicht durch ein Gegengeschäft glattgestellt haben, diese automatisch auf Ihrer Rechnung glattstellen, um eine Abwicklung durch effektive Lieferung der dem Futures-Kontrakt zugrunde liegenden Waren zu vermeiden. Dies hat zur Folge, dass Sie in keinem Fall die Lieferung oder die Abnahme der Basiswerte verlangen können. 5. Schlusserklärung (1) Sicherheitsleistung Für die Teilnahme am Options & Futures Broking ist die Eröffnung eines Margin Kontos erforderlich, über das sämtliche Marginpflichtige Termingeschäfte disponiert werden. IW Bank verlangt regelmäßig höhere Sicherheitsleistungen für Marginpflichtige Geschäfte als die entsprechende Terminbörse. Ich hinterlege die von der Terminbörse geforderte Margin auf dem Margin-Konto. Für die von IW Bank zusätzlich geforderte Sicherheitsleistung möchte ich mein freies Nettovermögen bei IW Bank nutzen. Mein freies Nettovermögen errechnet sich aus dem Saldo auf meinem IW Bank-Konto und dem freien Beleihungswert meines Wertpapierdepots. Die Beleihung meines Wertpapierdepots erfolgt nach der Risikoeinschätzung von IW Bank. IW Bank kann Marginpflichtige Geschäfte, die über den Rahmen aus Margin-Konto und freiem Netto-Vermögen hinausgehen, zurückweisen. (2) Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IW Bank und die Sonderbedingungen für Termingeschäfte. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für Gemeinschaftskonten und die Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft. Zusätzlich gelten die börslichen Regelwerke des jeweiligen Ausführungsplatzes. (3) "Execution only" Die Bank führt die Wertpapieraufträge ihrer Kunden lediglich aus ("Execution only"). Sie bietet keine Anlageberatung an. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des WpHG hinausreichende Informationen (Marktkommentare, Daten, Analysen usw.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung, sondern soll dem Kunden lediglich die selbständige Anlageentscheidung erleichtern. (4) Risiken bei Daytrading-Geschäften Soweit Sie Geschäfte taggleich im Rahmen des sog. Day-Trading vornehmen sollten Sie sich über die besonderen Risiken im Klaren sein. Unterlegen Sie Ihre Day-Trading- Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung dieser Kredite auch im Falle des Day-Trading unabhängig vom Erfolg Ihrer Day-Trading-Geschäfte besteht. (5) Ich versichere hiermit, dass ich mit den Geschäftsbedingungen, Usancen, und gesetzlichen Regelungen der Märkte, an denen die IW Bank S.p.A. für mich tätig werden soll, vertraut bin, sämtliche Informationen, insbesondere die Angaben über meine Vermögensverhältnisse, die ich der IW Bank S.p.A übermittelt habe, richtig und vollständig sind. Ich werde die IW Bank S.p.A. unverzüglich über künftig eintretende wesentliche Veränderungen meiner Vermögensverhältnisse unterrichten. (6) Ich habe eine sehr hohe Ertragserwartung und verfolge deshalb eine äußerst spekulative Anlagestrategie. Ich bin mir darüber im Klaren, dass meinem in höchstem Maße spekulativen Kapitaleinsatz unbegrenzte Verlustmöglichkeiten gegenüberstehen.
3 KOPIE FÜR DIE BANK SEITE 3/6 EMPFANGSBESTÄTIGUNG UND ANNAHME DER BEDINGUNGEN Hiermit bestätige ich, dass ich alle folgenden Bedingungen, Informationen, Regeln und Hinweise gelesen und verstanden habe. " Informationen zum Options & Futures Broking inklusive der Widerrufsbelehrung nebst Preis- und Leistungsverzeichnis Sonderbedingungen für Termingeschäfte Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (einschließlich Warentermingeschäfte) Risikohinweis bei taggleichen Geschäften (sog. Day-Trading)
4 KOPIE FÜR DEN KUNDEN SEITE 4/6 Hiermit beantrage ich die Teilnahme am Options und Futures Broking PERSÖNLICHE ANGABEN 1. KONTOINHABER Konto Nummer: 2. KONTOINHABER 3. KONTOINHABER 4. KONTOINHABER GEBÜHREN-MODELL Wählen Sie bitte das geeignete Gebühren-Modell bezüglich Optionen-Handel: 2 Euro pro Kontrakt (Minimum 10 Euro) 5 Euro pro Kontrakt BEZUGSKAPITAL Beim Abschluss von Geschäften, die die Bank für den Kunden auf eigene Rechnung abschließt, bei der Ausführung von Aufträgen für Rechnung des Kunden und bei der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, ist die Bank verpflichtet, den Kunden aufzufordern im Hinblick auf die zu tätigenden Transaktionen, die tatsächlich oder potentiell Verbindlichkeiten begründen können, die über den Anschaffungskosten für die entsprechenden Finanzinstrumente liegen, einen Betrag anzugeben (der nicht unter dem Betrag seines insgesamt bei der Bank verfügbaren Vermögens liegen darf). Der von dem Kunden angegebene Betrag dient dazu, die Verlustschwelle im Sinne des nachfolgenden Satzes festzulegen ( Bezugskapital ). Beim Abschluss von Geschäften, die die Bank für den Kunden auf eigene Rechnung abschließt, bei der Ausführung von Aufträgen für Rechnung der Kunden als auch bei der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, wird die Bank dem Kunden die Verluste mitteilen, die über der Schwelle von 50% des Bezugskapitals liegen, sofern diese Verluste aus Transaktionen stammen, die tatsächlich oder potentiell Verbindlichkeiten darstellen, die oberhalb der Anschaffungskosten für die Finanzinstrumente liegen. Mein Bezugskapital im Sinne der obigen Regelung beträgt: EUR BEDINGUNGEN FÜR DAS OPTIONS & FUTURES KONTO Kontoführung Für die Teilnahme am Options & Futures Broking ist die Eröffnung eines Margin Kontos erforderlich, über das ausschließlich sämtliche Marginpflichtige Termingeschäfte disponiert werden. Das Konto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrent). Einzahlungen und Verfügungen Einzahlungen können in Form von Überweisungs- und Scheckgutschriften sowie durch Bareinzahlungen bei anderen Banken erfolgen. Verfügungen sind nur in Höhe des Betrages der frei verfügbaren Mittel möglich, der sich nach Berechnung der Sicherheiten errechnet. Verfügungen sind nur zugunsten von vom Kunden bei der Bank eröffneten Konten möglich. Auftragsannahme und -ausführung Aufträge zum Abschluss von Geschäften an Terminbörsen sowie außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (nachfolgend Geschäfte ) werden nach Maßgabe der Sonderbedingungen für Termingeschäfte sowie der nachfolgenden Bestimmungen ausgeführt. Wir behalten uns vor, die Annahme von Aufträgen im Einzelfall nach unserem Ermessen abzulehnen, soweit die Aufträge nicht nur der Glattstellung von offenen Positionen aus diesen Geschäften bei uns dienen.
5 KOPIE FÜR DEN KUNDEN SEITE 5/6 1. Kauf von Optionen (1) Den Optionspreis werden wir Ihrem laufenden Konto belasten. Wir behalten uns vor, Aufträge zum Kauf von Optionen ganz oder teilweise nicht auszuführen bzw. ausgeführte Aufträge rückgängig zu machen, wenn Ihr laufendes Konto ein entsprechendes Guthaben nicht ausweist oder Sie nicht über eine entsprechende Kreditlinie verfügen. (2) Für Optionen, bei denen die Optionsprämien nicht voll bezahlt werden müssen (sog. futures-styled Options), gilt Ziff. 2 entsprechend. 2. Verkauf von Optionen, Abschluss von Futures sowie Devisentermin- und Edelmetalltermingeschäften (1) Sicherheiten, Glattstellungen Bei diesen Geschäften können wir verlangen, dass Sie die damit verbundenen, möglicherweise unbegrenzten und unkalkulierbaren Risiken in Höhe unserer Risikoeinschätzung durch bei uns unterhaltene bankmäßige Sicherheiten abdecken. Um die täglichen Preisänderungsrisiken abzudecken, verlangen bereits Terminbörsen (wie die Eurex Deutschland) bzw. deren Clearing-Stellen von den einzelnen Börsenteilnehmern (i.d.r. Banken) Sicherheitsleistungen. Dies wird mit der Verpflichtung der Börsenteilnehmer verbunden, von ihren Kunden Sicherheitsleistungen in mindestens gleicher Höhe zu verlangen. Um tägliche kostenträchtige Nachbesicherungen zu vermeiden, verlangen wir in Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten regelmäßig höhere Sicherheiten. Die Sicherheiten werden wir in Abstimmung mit Ihnen festlegen und gegebenenfalls auf einem Sonderkonto/Depot verbuchen oder in Ihrem Konto/Depot als gesperrt besonders kennzeichnen; sie sind während der Laufzeit der Kontrakte Ihrer Verfügungsbefugnis entzogen. Ihr Verlustrisiko aus diesen Geschäften ist jedoch nicht auf die getrennt gebuchten, anderweitig separierten, besonders gekennzeichneten oder sonst unserem Pfandrecht nach Nr. 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vermögenswerte beschränkt. Ändert sich unsere Risikoeinschätzung der von Ihnen abgeschlossenen Geschäfte oder der Wert der von Ihnen bestellten Sicherheiten, so können wir jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist verlangen, dass Sie weitere Vermögenswerte als Sicherheit bestellen bzw. bislang unbesicherte Risiken nach Maßgabe von Abs. 1 abdecken. Weiter können wir Sie auffordern, Verluste auszugleichen, die sich aus der täglichen Bewertung Ihrer Geschäfte vor der endgültigen Abwicklung oder Glattstellung ergeben. Die Frist für die Verstärkung der Sicherheiten, die nachträgliche Sicherheitenbestellung oder den Verlustausgleich kann im Einzelfall, z.b. wegen der Schnelligkeit, mit der sich die Marktpreise am Terminmarkt verändern können, bereits von einem Tag auf den anderen, in Ausnahmefällen auch nach Stunden, bestimmt werden. Kommen Sie unserer telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Sicherheitenverstärkung, nachträglichen Sicherheitenbestellung oder zum Verlustausgleich nicht nach, können wir nach entsprechender Androhung, die mit dieser Aufforderung verbunden sein kann Ihre offenen Positionen aus diesen Geschäften ganz oder teilweise glattstellen. Die Glattstellungsbefugnis besteht auch dann, wenn wir Sie nicht erreichen können. Sie sollten daher Vorkehrungen treffen, dass Sie für uns jederzeit erreichbar sind. (2) Zwischenzeitliche Gutschriften oder Belastungen bei laufenden Futures-Kontrakten Gewinne oder Verluste aus der täglichen Bewertung von Futures vor der endgültigen Abwicklung oder Glattstellung dieser Geschäfte werden wir Ihrem Konto gutschreiben bzw. belasten. Über die gutgeschriebenen Gewinne können Sie nur mit unserer Zustimmung verfügen. 3. Gültigkeit der Aufträge; Fristen Ein ohne ausdrückliche Bestimmung der Gültigkeitsdauer erteilter Auftrag zum Abschluss von Geschäften an Terminbörsen gilt nur für den Tag der Auftragserteilung. Sofern Sie eine Option ausüben bzw. einen Future durch effektive Lieferung erfüllen bzw. erfüllt haben wollen, müssen Sie uns gegenüber diese Erklärung spätestens bis zu dem Ihnen von uns angegebenen Zeitpunkt abgeben. Wir sind nicht verpflichtet, Sie darüber hinaus nochmals auf den bevorstehenden Ablauf einer Option und Ihrer Erklärungsfrist aufmerksam zu machen. 4. Abwicklung von belieferbaren Futures-Kontrakten und Devisentermingeschäften Bei Futures-Kontrakten, die durch Lieferung zu erfüllen sind, erwarten wir Ihre Weisung, ob die effektive Lieferung herbeigeführt werden soll. Haben Sie bis zu dem Ihnen hierzu bekannt gegebenen Zeitpunkt keine Weisung erteilt oder die für die Lieferung erforderlichen Wertpapiere oder Mittel nicht angeschafft, werden wir uns bemühen, den Futures- Kontrakt unverzüglich glattzustellen, um eine Abwicklung durch effektive Lieferung zu vermeiden. Bei Devisentermingeschäften muss uns bis spätestens Uhr des zweiten Bankarbeitstages vor Fälligkeit des Devisentermingeschäfts (maßgeblich ist der Handelsplatz Frankfurt a.m.) eine Nachricht darüber vorliegen, dass die von Ihnen anzuschaffende Währung (Euro oder Fremdwährung) am Fälligkeitstag wie vereinbart zur Verfügung stehen wird. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt auf einem Ihrer Konten bei uns über ein entsprechendes Guthaben verfügen. Anderenfalls sind wir berechtigt, den erforderlichen Währungsbetrag interessewahrend an einem Devisenmarkt oder einem Freiverkehrsmarkt zu Ihren Lasten anzuschaffen bzw. zu verkaufen. Handelt es sich bei den Basiswerten um Waren, werden wir, sofern Sie die Kontrakte nicht durch ein Gegengeschäft glattgestellt haben, diese automatisch auf Ihrer Rechnung glattstellen, um eine Abwicklung durch effektive Lieferung der dem Futures-Kontrakt zugrunde liegenden Waren zu vermeiden. Dies hat zur Folge, dass Sie in keinem Fall die Lieferung oder die Abnahme der Basiswerte verlangen können. 5. Schlusserklärung (1) Sicherheitsleistung Für die Teilnahme am Options & Futures Broking ist die Eröffnung eines Margin Kontos erforderlich, über das sämtliche Marginpflichtige Termingeschäfte disponiert werden. IW Bank verlangt regelmäßig höhere Sicherheitsleistungen für Marginpflichtige Geschäfte als die entsprechende Terminbörse. Ich hinterlege die von der Terminbörse geforderte Margin auf dem Margin-Konto. Für die von IW Bank zusätzlich geforderte Sicherheitsleistung möchte ich mein freies Nettovermögen bei IW Bank nutzen. Mein freies Nettovermögen errechnet sich aus dem Saldo auf meinem IW Bank-Konto und dem freien Beleihungswert meines Wertpapierdepots. Die Beleihung meines Wertpapierdepots erfolgt nach der Risikoeinschätzung von IW Bank. IW Bank kann Marginpflichtige Geschäfte, die über den Rahmen aus Margin-Konto und freiem Netto-Vermögen hinausgehen, zurückweisen. (2) Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IW Bank und die Sonderbedingungen für Termingeschäfte. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für Gemeinschaftskonten und die Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft. Zusätzlich gelten die börslichen Regelwerke des jeweiligen Ausführungsplatzes. (3) "Execution only" Die Bank führt die Wertpapieraufträge ihrer Kunden lediglich aus ("Execution only"). Sie bietet keine Anlageberatung an. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des WpHG hinausreichende Informationen (Marktkommentare, Daten, Analysen usw.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung, sondern soll dem Kunden lediglich die selbständige Anlageentscheidung erleichtern. (4) Risiken bei Daytrading-Geschäften Soweit Sie Geschäfte taggleich im Rahmen des sog. Day-Trading vornehmen sollten Sie sich über die besonderen Risiken im Klaren sein. Unterlegen Sie Ihre Day-Trading- Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung dieser Kredite auch im Falle des Day-Trading unabhängig vom Erfolg Ihrer Day-Trading-Geschäfte besteht. (5) Ich versichere hiermit, dass ich mit den Geschäftsbedingungen, Usancen, und gesetzlichen Regelungen der Märkte, an denen die IW Bank S.p.A. für mich tätig werden soll, vertraut bin, sämtliche Informationen, insbesondere die Angaben über meine Vermögensverhältnisse, die ich der IW Bank S.p.A übermittelt habe, richtig und vollständig sind. Ich werde die IW Bank S.p.A. unverzüglich über künftig eintretende wesentliche Veränderungen meiner Vermögensverhältnisse unterrichten. (6) Ich habe eine sehr hohe Ertragserwartung und verfolge deshalb eine äußerst spekulative Anlagestrategie. Ich bin mir darüber im Klaren, dass meinem in höchstem Maße spekulativen Kapitaleinsatz unbegrenzte Verlustmöglichkeiten gegenüberstehen.
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