Versicherungsnummer (VSNR)

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1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ANGESTELLTEN eingelangt am: Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Tel. (01) oder DW Fax: (01) DVR: Versicherungsnummer (VSNR) des (der) Verstorbenen Zutreffendes bitte ankreuzen A n t r a g Versicherungsnummer (VSNR) auf Witwenpension Witwerpension Waisenpension Für Stempelaufdruck bei mündlicher Antragstellung 1. PERSONALDATEN DES (DER) VERSTORBENEN (Namen in BLOCK- oder MASCHINSCHRIFT) - Merkblatt Punkt 1 ab: *) ZUNAME: VORNAME: Todesdatum: Geburtsname: Früherer Zuname: ab: *) Staatsbürgerschaft: Geburtsort: 2. PERSONALDATEN DER WITWE / DES WITWERS (Namen in BLOCK- oder MASCHINSCHRIFT) - Merkblatt Punkt 1 ZUNAME: Geburtsname: Früherer Zuname: ab: *) ab: *) VORNAME: Staatsbürgerschaft: Tag der Eheschließung: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Geburtsort: wohnhaft in:... Postleitzahl Ort Straße Nr. telefon. erreichbar unter:... Vorwahlnummer:... *) Zeitpunkt, ab dem dieser Name geführt wird bzw. geführt wurde. 3. PERSONALDATEN DER WAISEN (Namen in BLOCK- oder MASCHINSCHRIFT) - Merkblatt Punkt 2 Zu- und Vorname geb. am, Staatsbürgerschaft Eheliches, uneheliches, legitimiertes, adoptiertes Kind, Stiefkind (Zutreffendes bitte anführen) Bei Waisen über 18 Jahre Grund für die Antragstellung Die Waise ist Vollwaise *) *) Betrifft VOLLWAISE(N): Zuname (Geburtsname), Vorname und Todesdatum des anderen Elternteiles 4. ANTRAGSTELLUNG DURCH EINE ANDERE PERSON - Merkblatt Punkt 3 Bevollmächtigter Vormund Sachwalter Name und Adresse:... F 601 /

2 BETRIFFT DIE WITWE / DEN WITWER War die Ehe im Zeitpunkt des Todes des (der) Versicherten aufrecht? Wenn JA, erkläre ich wahrheitsgemäß, dass meine Ehe mit dem (der) Versicherten, nach dem die Witwen(Witwer)pension beantragt wird, im Zeitpunkt seines (ihres) Todes aufrecht war, das heißt, weder geschieden noch aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde, und dass ich mich seit dem Tode des (der) Versicherten nicht wiederverehelicht habe. (Unterschrift der Witwe -- des Witwers) 6. BETRIFFT DEN GESCHIEDENEN EHEGATTEN - Merkblatt Punkt Wann und bei welchem Gericht wurde die Ehe geschieden? Haben Sie sich nach der Ehe mit dem (der) Verstorbenen wiederverehelicht? 6.3 Hatte Ihnen der (die) Verstorbene auf Grund eines gerichtlichen Urteils, eines Vergleiches oder einer vor Auflösung der Ehe eingegangenen vertraglichen Vereinbarung im Zeitpunkt des Todes Unterhalt zu leisten? JA-- NEIN Gegebenenfalls wie viel monatlich? Wurden mehrere Vergleiche (Vereinbarungen) geschlossen? 6.5 Erhielten Sie vom (von der) Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes zur Deckung Ihres Unterhaltsbedarfes Alimente, ohne dass ein gerichtliches Urteil, ein Vergleich oder eine vor Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Vereinbarung vorliegt? Gegebenenfalls wie viel monatlich?...seit wann? Enthält das Scheidungsurteil einen Ausspruch nach 61 Abs.3 Ehegesetz? 7. BETRIFFT DIE WITWE/DEN WITWER/DEN GESCHIEDENEN EHEGATTEN 7.1 Stehen Sie in Beschäftigung? Wenn JA, a) mit welchem Arbeitsverdienst? (Bruttogehalt/Bruttolohn) S...mtl./wöchentl. b) werden Sie in Zukunft einen Anspruch auf Pensionsversorgung auf Grund einer Dienst(Pensions)ordnung oder einer vertraglichen Pensionszusage Ihres derzeitigen Dienstgebers haben? 7.2 Sind Sie selbstständig erwerbstätig? -- Merkblatt Punkt 4 Wenn ja, geben Sie uns bitte die Höhe Ihres durchschnittlichen monatl. Bruttoeinkommens bekannt. S... Haben Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Besitz? Wenn ja, legen Sie uns bitte die letzten Einheitswertbescheide sowie allfällige Übergabe- und Pachtverträge vor. 7.3 Üben Sie eine Funktion aus, für die Sie Bezüge nach dem Bezügegesetz, nach vergleichbaren landesgesetzlichen Vorschriften oder sonstige Funktionsgebühren erhalten? Wenn JA, geben Sie uns bitte die Art der Funktion und die mtl. Bruttohöhe der Bezüge (Funktionsgebühren) bekannt

3 Beziehen oder beantragten Sie außer der nunmehr beanspruchten Leistung bereits eine Leistung: a) aus einer in- oder ausländischen Pensionsversicherung? b) aus der Unfallversicherung? c) aus der Krankenversicherung? (Krankengeld, Krankenhaus- oder Heilstättenpflege u. dgl.) d) aus der Arbeitslosenversicherung? (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsbevorschussung, Sonderunterstützung, Karenzurlaubsgeld)? e) von einem Träger der Sozialhilfe? f) von einem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen? g) nach dem Opferfürsorgegesetz? (Rente bzw. Hinterbliebenenrente) h) von einem Versorgungsamt in der Bundesrepublik Deutschland? Beziehen oder beantragten Sie i) einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss (Beamtenpension), Ruhebezug oder eine ähnliche Leistung? j) eine Pension (Zusatzpension) von einem früheren Dienstgeber auf Grund einer Dienst(Pensions)ordnung oder einer vertraglichen Pensionszusage? k) sonstige, bisher nicht angeführte, wiederkehrende Bezüge oder Geldleistungen? Haben Sie eine (mehrere) dieser Fragen mit JA beantwortet, so geben Sie uns bitte die genaue Bezeichnung der Leistung, die (jeweils) auszahlende Stelle, das Aktenzeichen und die Höhe (brutto mtl./tgl.) bekannt. Art der Auszahlende Aktenzeichen Höhe Leistung Stelle... tgl./mtl tgl./mtl tgl./mtl tgl./mtl LEBENSLAUF DER WITWE/DES WITWERS/DES GESCHIEDENEN EHEGATTEN AB DEM 14. LEBENSJAHR, AB DEM FESTSTELLUNGSZEITPUNKT BZW. PENSIONSBEGINN - Merkblatt Punkt 5 vom bis Art der Tätigkeit Dienstgeber, Betriebsart Sollte der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreichen, so verwenden Sie bitte für die Ergänzung ein Blatt Papier.

4 BETRIFFT DIE WITWE/DIE GESCHIEDENE EHEGATTIN 8.1 Haben Sie anlässlich einer Eheschließung einen Ausstattungsbeitrag oder eine Beitragserstattung erhalten? Wenn JA, von welchem Pensionsversicherungsträger... und unter welchem Aktenzeichen?... Haben Sie den (die) erstatteten Beitrag (Beiträge) zurückgezahlt? 8.2 Haben Sie Kinder erzogen? Hinweis für männliche Versicherte: Anspruch auf Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung hat vorrangig die weibliche Versicherte. Wenn jedoch Sie selbst das Karenzurlaubsgeld bezogen haben, beantworten Sie bitte die obige Frage. 9. BETRIFFT DIE WAISE(N) Bezieht (Beziehen) oder beantragte(n) die Waise(n) außer der nunmehr beanspruchten Leistung bereits eine Leistung: a) aus einer in- oder ausländischen Pensionsversicherung? b) aus der Unfallversicherung? c) von einem Träger der Sozialhilfe? d) von einem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen? e) nach dem Opferfürsorgegesetz? (Rente bzw. Hinterbliebenenrente) f) von einem Versorgungsamt in der Bundesrepublik Deutschland? Wurde eine (mehrere) dieser Fragen mit JA beantwortet, so bitten wir, die (jeweils) auszahlende Stelle und das Aktenzeichen anzuführen PFLEGEGELD Fühlen Sie sich derart pflegebedürftig, dass Sie ständig Betreuung und Hilfe benötigen? 11. BETRIFFT DEN VERSTORBENEN VERSICHERTEN/DIE VERSTORBENE VERSICHERTE 11.1 Ist der Tod des (der) Versicherten auf einen Unfall (oder ein anderes schädigendes Ereignis) zurückzuführen? Wenn JA, wann war dieses Ereignis?... Liegt Fremdverschulden vor? Wurde damit eine Behörde/Gericht befasst? Wenn JA, welche(s)?... Aktenzeichen?... Handelte es sich um einen Arbeitsunfall? 11.2 Sind Sie an einem Nachkauf der Schul-, Studien- bzw. Ausbildungszeiten des (der) Verstorbenen ab dem 15.Lebensjahr interessiert? 11.3 Hat die Verstorbene anlässlich einer Eheschließung einen Ausstattungsbetrag (Beitragserstattung) erhalten? Wenn JA, bitte Aktenzeichen und Versicherungsträger anführen Hat die (der) Verstorbene Kinder erzogen? Hinweis betreffend den männlichen Versicherten: Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat vorrangig die weibliche Versicherte. Hat jedoch der Kindes- oder Adoptivvater das Karenzurlaubsgeld bezogen, beantworten Sie bitte die obige Frage.

5 Erhielt der (die) Verstorbene zur Zeit des Todes a) einen Ruhegenuss, Übergangsbeitrag, Ruhebezug oder eine gleichartige Leistung? b) eine Pension (Zusatzpension) von einem früheren Dienstgeber aufgrund einer Dienst(Pensions)ordnung oder einer vertraglichen Pensionszusage? c) Bezüge nach dem Bezügegesetz oder vergleichbaren landesgesetzlichen Vorschriften? Haben Sie eine (mehrere) dieser Fragen mit JA beantwortet, so führen Sie bitte die auszahlende Stelle und das Aktenzeichen an Wurden auch Beschäftigungszeiten im Ausland zurückgelegt? Wenn JA, in welchem(n) Staat(en)?... Wurden ausländische Versicherungszeiten bereits festgestellt? Wenn JA, bitte Aktenzeichen und Versicherungsträger anführen... Hatte der (die) verstorbene Versicherte jemals seinen (ihren) ordentlichen Wohnsitz im Ausland, ohne dort beschäftigt gewesen zu sein? Wenn JA, in welchem(n) Staat(en)?... Sind Sie gegebenenfalls damit einverstanden, dass die in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten mittels der elektronischen Datenübermittlung aus dem Datenbestand der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin abgerufen werden? 11.7 LEBENSLAUF DES (DER) VERSTORBENEN VERSICHERTEN AB DEM 14. LEBENSJAHR, AB DEM FESTSTELLUNGSZEITPUNKT BZW. PENSIONSBEGINN - Merkblatt Punkt 6 vom bis Art der Tätigkeit Dienstgeber, Betriebsart Sollte der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreichen, so verwenden Sie bitte für die Ergänzung ein Blatt Papier.

6 Krankenversicherung: Nur für Personen, die nicht bereits in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sind. Ist die Zuerkennung der Pension wahrscheinlich, wird Ihnen von uns automatisch eine Bescheinigung über die vorläufige Krankenversicherung zugesandt. Mit dieser Bescheinigung erhalten Sie bei der zuständigen Krankenkasse die Krankenkassenschecks. Wird Ihnen diese Bescheinigung nicht innerhalb von 3 Wochen zugesandt (da die Prüfung der Voraussetzungen nicht abgeschlossen werden konnte), wird die Selbstversicherung in der Krankenversicherung empfohlen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige (bisherige) Krankenkasse. (Achtung: Ein ununterbrochener Krankenversicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn Sie den Antrag auf Selbstversicherung innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung bzw. Erlöschen der Anspruchsberechtigung als Angehöriger des Verstorbenen stellen.) 13. Lohnsteuer Die Pensionen aus der Pensionsversicherung sind lohnsteuerpflichtig. Falls Sie Anspruch auf den Alleinerzieherbetrag haben, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte und unterfertigte amtliche Formular E 30 einzusenden. Das Formular erhalten Sie jedenfalls beim Finanzamt. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist, wenn Sie erhöhte Ausgaben wegen einer Diätverpflegung haben oder wenn Sie Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises sind, so bitten wir Sie, uns die entsprechende amtliche Bescheinigung einzusenden. Wir berücksichtigen dann den gebührenden Freibetrag bei Ihrer Pension. Sollten Sie Pensionen von mehreren Stellen beziehen, so legen Sie die Bescheinigung bitte nur einer Stelle vor. 14. Meldeverpflichtung: Melden Sie uns bitte, auch vor Erledigung des Pensionsantrages, binnen sieben Tagen (Waisen binnen zwei Wochen): die Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit sowie die Höhe und jede Änderung der Höhe des Erwerbseinkommens; binnen zwei Wochen: jede andere Änderung gegenüber den in diesem Antrag gemachten Angaben (z.b. Erhalt von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Änderung der Anschrift). Durch die Verletzung der Meldepflicht zu Unrecht erbrachte Leistungen müssen Sie zurückzahlen. Beilage: 1 Merkblatt Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Ich habe die Meldeverpflichtung zur Kenntnis genommen und bin mir bewusst, dass wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen....,den Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers Beilagen:... Eigenhändige Unterschrift u. Adresse der volljährigen Waise(n) Zur Beachtung! - Merkblatt Punkt 7 Das Antragsformblatt kann bei uns in Wien, unseren Außenstellen oder bei einem unserer Sprechtage, aber auch bei anderen Sozialversicherungsträgern (z.b. Krankenkassen) und Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung eingebracht werden. Ein bei einer Gemeinde gestellter Antrag gilt mit dem Tag der Einbringung bei dieser als gestellt, wenn der Antrag binnen zwei Monaten bei einem Versicherungsträger einlangt. Wurde der Antrag bereits mündlich wirksam gestellt, so enthält die erste Seite des Antragsformblattes eine datierte Bestätigung als Nachweis. In diesem Fall wird im Interesse einer raschen Erledigung empfohlen, das Formular genau auszufüllen und möglichst bald bei uns einzureichen.

7 VSNR: BEIBLATT ZUM ANTRAG AUF EINE HINTERBLIEBENENPENSION NACH EINEM PENSIONISTEN (PENSIONISTIN) Betr.: geb.: gest.: Um die Bearbeitung Ihrer Hinterbliebenenpension rascher durchführen zu können, bitten wir Sie folgende Fragen zu beantworten: 1) Ist der Verstorbene während seines Pensionsbezuges noch einer Beschäftigung als Dienstnehmer nachgegangen ja nein Wenn ja, bei welcher Firma... und zu welcher Zeit... 2) Hat der Verstorbene vor oder während des Pensionsbezuges eine selbstständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibender oder als Landwirt ausgeübt ja nein Gewerbetreibender Landwirt... Unterschrift des (der) Hinterbliebenen F 601 /

8 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ANGESTELLTEN 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, Postfach 1000, Tel. (01) , Antragsannahme, Auskunft und Beratung: Montag -- Freitag von 7.30 bis Uhr Mittwoch auch von bis Uhr MERKBLATT FÜR ANTRAGSTELLER (Hinterbliebenenpensionen) Bitte füllen Sie das Antragsformular möglichst genau aus, um Rückfragen zu vermeiden, die das Pensionsfeststellungsverfahren verzögern. Gemäß 110 ASVG werden sämtliche Dokumente, Vollmachten u. dgl. für Zwecke der Sozialversicherung über Verlangen von den zuständigen Behörden g e b ü h r e n f r e i ausgestellt. P e r s o n a l d a t e n Die Dokumente sind im Original, Fotokopie oder beglaubigter Abschrift vorzulegen. Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, werden Ihnen die Dokumente sofort nach Antragsübernahme wieder ausgehändigt. Wird der Antrag im Postweg eingereicht, werden Ihnen die Dokumente mit eingeschriebenem Brief zurückgesandt. 1. Z u P u n k t 1, 2 u n d 6 d e s A n t r a g e s: Für die W i t w e n / W i t w e r p e n s i o n legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Sterbeurkunde oder Todesbestätigung; Geburtsurkunde der/des verstorbenen Versicherten und der Witwe/des Witwers; Staatsbürgerschaftsnachweis der/des verstorbenen Versicherten und der Witwe/des Witwers wenn Versicherungszeiten außerhalb von Österreich erworben wurden. Bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde und eine wahrheitsgemäße Erklärung als Nachweis über den aufrechten Bestand der Ehe im Zeitpunkt des Todes der/des Versicherten (siehe Punkt 5 des Antragsformblattes) Bei geschiedener Ehe: Scheidungsurkunde sowie Nachweise über Unterhaltsansprüche bzw. -zahlungen (Vergleichsausfertigung, Zahlungsbelege). Die Vorlage der Dokumente der/des Verstorbenen ist nicht erforderlich, wenn sie/er bereits eine Pension bezogen hat. Ausnahme: Sterbeurkunde oder Todesbestätigung sind immer vorzulegen. 2. Z u P u n k t 3 d e s A n t r a g e s: W a i s e n p e n s i o n gebührt grundsätzlich Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; ausgenommen sind Enkelkinder. Für Vollwaisen ist auch die Sterbeurkunde des zweiten (leibl. oder Adoptiv-) Elternteiles vorzulegen. Als Kinder gelten: Außer der Geburtsurkunde sind folgende Dokumente vorzulegen: die ehelichen Kinder -- die unehelichen Kinder die legitimierten Kinder Wahl (Adoptiv)kinder in Hausgemeinschaft lebende Stiefkinder von männl. Versicherten: Vaterschaftsnachweis (Anerkenntnis, Urteil) Vaterschaftsnachweis und Heiratsurkunde bzw. die Legitimationsurkunde Adoptionsurkunde bzw. Adoptionsvertrag Meldezettel des/der Versicherten und der Stiefkinder MB 21 /

9 Die Kindeseigenschaft besteht auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn und solange das Kind a) sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Bei Besuch einer österreichischen Universität oder gleichgestellten Anstalt muss das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Liegen sowohl der Studienbeginn als auch die Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem , so gilt diese Bedingung nur für Studienzeiten ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. b) seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des unter Buchstaben a) genannten Zeitraumes infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist. zu a) Die Ausbildung ist durch eine Schulbesuchsbestätigung, Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung, Lehrvertrag, u.s.w. nachzuweisen. zu b) Vorhandene Nachweise (Befunde) über die Krankheit oder das Gebrechen können vorgelegt werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob das Kind von uns oder einer anderen Stelle bereits aus krankheitsbedingten Gründen eine Leistung bezieht. 3. Z u P u n k t 4 d e s A n t r a g e s: Wenn der Antrag durch eine andere Person gestellt wird, so legen Sie bitte zusätzlich vor: Vollmacht für Bevollmächtigten; Bestelldekret für Vormund; Verständigung des Gerichts für Sachwalter. 4. Z u P u n k t 7.2 d e s A n t r a g e s: Bitte legen Sie Unterlagen über ihre selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wie z.b. Gesellschaftsverträge, Werkverträge, Auszug aus dem Firmenbuch; Einheitswertbescheid; S e l b s t s t ä n d i g e r w e r b s t ä t i g ist, wer aus seiner in persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit verrichteten Arbeitsleistung Einkünfte in Geld- oder Güterform zu erzielen beabsichtigt, wobei es gleichgültig ist, ob die Arbeitsleistung des Erwerbstätigen -- auf manuelle Arbeit beschränkt ist, -- lediglich die Betriebsführung umfasst oder -- sich auf manuelle oder nur leitende Tätigkeit stützt. Eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Form einer Personengemeinschaft oder als Einzelperson kann grundsätzlich auch ohne Bestehen einer Pflichtversicherung vorliegen. Sie wird allein schon durch die Verpflichtung begründet, für die Geschäftsführung zu sorgen, wobei die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit nicht von Bedeutung ist. Ob im Einzelfall lediglich eine Kapitalbeteiligung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt, richtet sich nicht nach der Gesellschaftsform, sondern nach der tatsächlichen Beteiligung am Unternehmen. Weiters sind Personen selbstständig erwerbstätig, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 erzielen, auch wenn sie weder eine Gewerbeberechtigung noch eine Berufsberechtigung besitzen. Selbstständig erwerbstätig sind beispielsweise: -- Gewerbetreibende (Einzelbetriebe, KG, KEG, OHG, OEG, GmbH): Betriebsinhaber, Gesellschafter, geschäftsführende Gesellschafter, Verschleißer. -- Freiberuflich selbstständig Erwerbstätige z.b.: Dentisten, bildende Künstler, Tierärzte, Journalisten, Bildberichterstatter, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Dolmetscher, Übersetzer, Psychologen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schriftsteller.

10 -- In der Land- und Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätige: Personen, die eigene oder (und) gepachtete Flächen (Grundstücke) oder (und) Wirtschaftsgebäude selbst oder überhaupt nicht bewirtschaften oder durch andere bewirtschaften lassen (nicht jedoch aufgegebene, übergebene, verpachtete oder verkaufte Liegenschaften). In Frage kommen Garten-, Wein- und Obstbau; Haltung von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder Gewinnung von tierischen Erzeugnissen; Jagd und Fischerei. -- Sonstige selbstständig Erwerbstätige: Zimmervermieter, Hausverwalter, Aufsichtsratmitglieder. -- Werkvertragsnehmer. 5. Z u P u n k t 7.5 d e s A n t r a g e s: Angaben über den Lebenslauf der Witwe / des Witwers / des geschiedenen Ehegatten Auf Seite 3 des Antragsformblattes tragen Sie bitte Ihren zeitlich geordneten und lückenlosen Lebenslauf ab dem 14. Lebensjahr ein. Wurden die Versicherungszeiten bereits im Zuge eines früheren Verfahrens festgestellt, erübrigt sich das Ausfüllen dieses Punktes. Insbesondere sind anzuführen: Schulbesuch, Studium, Ausbildungszeit Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst Erwerbstätigkeit im Ausland Zeiten einer versicherungsfreien Beschäftigung im Inland (Bund, Land, Gemeinde) Beschäftigung im elterlichen Betrieb Dienstverhältnis während einer Ordenszugehörigkeit Arbeitslosigkeit Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung vor Wochengeldbezug Tätigkeit im Haushalt Urlaub gegen Entfall des Entgeltes nach dem Mutterschutzrecht Zeiträume der Pflege und Erziehung eines Kindes Freiwillige Beitragszahlung zur Pensionsversicherung (Bekanntgabe des PV - Trägers) Versicherungpflichtige unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeiten im Inland ab 1972 müssen nicht bekannt gegeben werden. Ein Beispiel über die Art der Eintragungen: von bis Art der Tätigkeit Dienstgeber Betriebsart Schulbesuch Handelsschule 1160 Wien, Schuhmeierplatz Ort d. Tätigkeit, Betriebsort (Staat) Wien Angestellter Fa. Schmid, Spielwaren Wien arbeitslos Arbeitslosengeldbez., Arbeitsamt f. Ang. nicht vom Antragsteller auszufüllen Belegen Sie bitte Ihre Angaben durch Unterlagen wie z.b. Schulzeugnisse, Sponsions- oder Promotionsurkunde; Geburtsurkunde(n) oder Adoptionsvertrag (verträge) des(r) Kindes(r), für ab in Pflege genommene Kinder den Gerichtsbeschluss und/oder die schriftliche Ermächtigung des Erziehungsberechtigten; Nachweise über den Präsenzdienst etc. Wenn Sie zu Ihren Angaben keine Nachweise beibringen können, ersuchen wir Sie, die Eintragungen aus dem Gedächtnis vorzunehmen, keinesfalls aber Arbeitsbestätigungen bei Ihren Arbeitgebern anzufordern. Für Zeiten der Pflicht- und freiwilligen Versicherung ab in Österreich sind keine Belege erforderlich. Sofern Sie nicht alle Unterlagen bereits anlässlich der Antragstellung beibringen können, reichen Sie uns bitte die restlichen Unterlagen unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer später nach.

11 6. Z u P u n k t 11.7 d e s A n t r a g e s: Angaben über den Lebenslauf des (der) verstorbenen Versicherten Auf Seite 5 des Antragsformblattes tragen Sie bitte den zeitlich geordneten und lückenlosen Lebenslauf ab dem 14. Lebensjahr ein. Wurden die Versicherungzeiten bereits im Zuge eines früheren Verfahrens festgestellt oder bezog der (die) Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bereits eine Pension, erübrigt sich das Ausfüllen dieses Punktes. Hinsichtlich der Art der Eintragungen und der Vorlage von Nachweisen wird auf Punkt 5 dieses Merkblattes verwiesen. 7. A n t r a g s t e l l u n g Das ausgefüllte, unterzeichnete und mit den verlangten Unterlagen versehene Antragsformular können Sie direkt bei uns in 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, einer unserer Außenstellen *) oder bei unseren Sprechtagen, **) aber auch bei anderen Sozialversicherungsträgern (z.b. Krankenkassen) und Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) abgeben oder per Post eingeschrieben einsenden. *) A u ß e n s t e l l e n b e s t e h e n f ü r: Burgenland in 7001 Eisenstadt, Ruster Straße 124 Tel. (02682) DW Kärnten in 9021 Klagenfurt, Bahnhofstraße 59 Tel. (0463) DW Niederösterreich in 3100 St. Pölten, Bräuhausgasse 5 Tel. (02742) DW Oberösterreich in 4021 Linz, Volksgartenstraße 32 Tel. (0732) DW Salzburg in 5021 Salzburg, Ignaz von Heffter-Straße 3-5 Tel. (0662) DW Steiermark in 8043 Graz, Hilmgasse 4 Tel. (0316) DW Tirol in 6010 Innsbruck, Meinhardstraße 11 / 4. St. Tel. (0512) DW Vorarlberg in 6850 Dornbirn, Marktplatz 6 Tel. (05572) DW **) S p r e c h t a g e werden in größeren Orten des gesamten Bundesgebietes abgehalten. Ort und Zeit können Sie den laufenden Presse- und Rundfunkmeldungen entnehmen oder bei unserer Hauptstelle, unseren Außenstellen, den Krankenversicherungsträgern, den Bezirkshauptmannschaften, den Arbeiterkammern und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund erfragen. 8. P e n s i o n s ü b e r w e i s u n g Wünschen Sie die Überweisung Ihrer Pension auf ein Konto, so bringen Sie gleich nach Einreichung des Pensionsantrages direkt bei einem österr. Geldinstitut (Bank, Sparkasse, Postsparkasse) unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Vorlage der von uns bestätigten Einbringung Ihres Pensionsantrages einen Antrag auf Eröffnung eines Pensionskontos ein. 9. D a t e n s c h u t z Sämtliche Sie betreffende Informationen werden von uns im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Übermittlungen von Daten an andere Stellen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben für uns selbst oder für eine uns um Verwaltungshilfe ersuchende Stelle (Sozialversicherungsträger, Gericht, Verwaltungsbehörde) eine wesentliche Voraussetzung bildet. Abschließend an Sie noch eine Bitte: Sofern Ihnen bereits eine Versicherungsnummer verliehen wurde, führen Sie diese auf der ersten Seite des Antrages an. Sie finden diese Nummer auf der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten grünen Versicherungskarte. Bitte bringen Sie diese Karte bei jeder Vorsprache, insbesondere wenn Sie den Pensionsantrag abgeben, mit.

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