Mobilität in der Berufsbildung: Leitfaden zur Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen. 1. Anerkennung der im Ausland erworbenen Kompetenzen (S.

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1 Mobilität in der Berufsbildung: Leitfaden zur Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen Inhalt: 1. Anerkennung der im Ausland erworbenen Kompetenzen (S.2) 2. Wo werden die Anforderungen an die Bewertung der Lernergebnisse beschrieben? (S.2) 3. Was wird erfasst und bewertet? (S.3) 4. Wie werden Lernergebnisse bewertet? (S.3) 5. Welche Kompetenzerfassungs- und Bewertungsverfahren und Instrumente kommen in Betracht? (S.4) 6. Wer bewertet? (S.7) 7. Wo werden bewertete Lernergebnisse dokumentiert? (S.7) 8. Wie werden Lernergebniseinheiten validiert und angerechnet? (S.8) 9. Nachbemerkung (S.8) Weiterführende Informationen (Links zu Beispieldokumenten) 1

2 1. Anerkennung der im Ausland erworbenen Kompetenzen Die transparente und valide Erfassung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im Ausland erworben wurden, ist ein zentraler Aspekt der ECVET-Prinzipien. Sie gibt dem Lernaufenthalt einen spezifischen Mehrwert. Eine qualitätsgesicherte Leistungsfeststellung trägt dazu bei, die Mobilität aufzuwerten und das gegenseitige Vertrauen der Partnereinrichtung sowie der zuständigen Stellen zu stärken. Die Lernenden haben den Vorteil, dass ihre fachlichen ebenso wie ihre interkulturellen, personalen und sozialen Kompetenzen erfasst und europaweit verständlich dokumentiert werden. Dies ermöglicht die formale Anrechnung in einem Bildungsgang aber auch die Anerkennung z.b. von Zusatzqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt. Die Auswahl der Kriterien, Methoden und Instrumente zur Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen erfolgt durch die kooperierenden Einrichtungen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Regelungen. Bewertung der Lernergebnisse bezeichnet Methoden und Verfahren, die angewandt werden, um festzustellen, inwieweit ein Lernender bestimmt Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen tatsächlich erworben hat; Validierung der Lernergebnisse bezeichnet den Vorgang der Bestätigung, dass bestimmt bewertete Lernergebnisse, die ein Lernender erzielt hat, spezifischen für die Einheit oder eine Qualifikation erforderlichen Ergebnissen entspricht; Anerkennung der Lernergebnisse bezeichnet den Vorgang der offiziellen Bescheinigung von Lernergebnissen durch Zuerkennung von Einheiten oder Qualifikationen Wo werden die Anforderungen an die Bewertung der Lernergebnisse beschrieben? Zur Vorbereitung des Lernaufenthaltes identifizieren und vereinbaren die Partnereinrichtungen, welche berufstypischen Tätigkeiten und Aufgaben die Lernenden durchführen sollen und welche Lernergebnisse dabei erworben, vertieft oder erweitert werden sollen. Die Partner verständigen sich über gemeinsame Standards für die Erfassung und Bewertung. Sie legen fest mit welchen Methoden und Instrumenten und zu welchem Zeitpunkt diese Lernergebnisse, beziehungsweise Lernergebniseinheit(en) bewertet werden. Sie verständigen sich außerdem darüber, durch wen und wie die Qualität 1 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung,

3 dieses Verfahrens gesichert wird. Die Anforderungen an die Bewertung werden in der Lernvereinbarung beschrieben und können in einer Partnerschaftsvereinbarung bestätigt werden. In der Lernvereinbarung wird festgelegt, welche Lernergebnisse und Lernergebniseinheiten von einer konkreten Person erworben werden sollen. Darüber hinaus wird vereinbart, dass die entsendende Einrichtung die vom Lernenden erzielten und von der aufnehmenden Einrichtung positiv beurteilten Lernergebnisse als Teil der Anforderungen für eine Qualifikation nach den Regeln und Verfahren der zuständigen Einrichtungen validiert und anerkennt. Mit der Partnerschaftsvereinbarung (Memorandum of Understanding) gewährleisten die beteiligten Partner, dass sie ihren Status als zuständige Einrichtung gegenseitig anerkennen. Sie legen fest, dass sie die Kriterien und Verfahren für die Qualitätssicherung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen im jeweiligen Partnerland akzeptieren. 3. Was wird erfasst und bewertet? Bewertet werden die in der Lernvereinbarung festgelegten Lernergebnisse beziehungsweise Lernergebniseinheiten. Es können auch soziale, personale und interkulturelle Lernergebnisse einbezogen werden sofern sie für das Kompetenzprofil relevant sind. Diese können in einem formalen Lernprozess erworben, vertieft oder erweitert werden oder auf informellem Wege, z.b. durch die Bewältigung alltäglicher Aufgaben in einer fremden Umgebung oder die Gestaltung von Freizeitaktivitäten. Im Fokus der Bewertung stehen der während eines Lernaufenthalts erzielte Kompetenzzuwachs und der gezeigte Kompetenzstand. Auf der Grundlage der vereinbarten Lernergebniseinheit(en) werden die Bewertungsanforderungen und Bewertungskriterien abgeleitet. 4. Wie werden Lernergebnisse bewertet? Nach Abschluss des Lernprozesses wird festgestellt, ob der Lernende die in der Lernvereinbarung festgelegten und angestrebten Lernergebnisse erreicht hat. Die Bewertung kann in mehreren Schritten während des Auslandsaufenthaltes oder an dessen Ende erfolgen. Die vorher vereinbarte Bewertungsmethode sollte hinsichtlich der zu bewertenden Lernergebnisse angemessen sein. D.h. zur Bewertung beispielsweise von kundenorientierter Kommunikationsfähigkeit ist ein reales oder simuliertes Kundengespräch geeignet. Die Fertigkeit zur Wartung oder Instandsetzung eines technischen Gerätes kann insbesondere durch Beobachtung der Tätigkeitsdurchführung erfasst werden. Für die Erfassung von Kenntnissen können auch schriftliche Aufgabenstellungen oder ein Multiple-Choice-Test geeignet sein. Die Ergebnisse sollten mit dem Lernenden erörtert werden. Eine Kombination aus Selbst- und Fremdevaluation kann Validität und praktikable Umsetzung befördern. Bei der Auswahl der Erfassungs- und Bewertungsmethoden sollte ein pragmatischer flexibler Ansatz gewählt werden. D.h. Art und Umfang des Bewertungsprozesses sollte in angemessener Relation zur 3

4 Dauer des Lernaufenthaltes, der Ressourcen und Rahmenbedingungen sowie des (formalen) Anerkennungsverfahrens stehen. Bezüglich der Bewertung von Lernergebnissen ist allgemein zu berücksichtigen 2 : Das Bewertungsverfahren sollte hinsichtlich Methoden und Zeitumfang praktikabel und angemessen sein (insbesondere bei kürzeren Auslandsaufenthalten sollte die Bewertung kein Mobilitätshindernis darstellen) Die Bewertungsverfahren und -kriterien sollten transparent sein Die Bewertungsmethode(n) sollte(n) den festzustellenden Kompetenzen angemessen sein Zur Bewertung entwickelte Matrizen, Raster oder Formulare sollten nutzerfreundlich sein Bewertungsverfahren sollten bestehende Regularien, Anforderungen und Voraussetzungen des Gastlandes respektieren. Eine Möglichkeit ist, dass die entsendende Einrichtung das (unterschiedliche aber vergleichbare und zuverlässige) Bewertungsverfahren im Gastland akzeptiert, eine andere Möglichkeit ist, sich mit der Partnereinrichtung auf eine Anpassung des Bewertungsverfahrens, das den Anforderungen des Heimatlandes gerecht wird, zu verständigen. Es ist wichtig zu akzeptieren, dass Lernergebnisse nicht nur auf unterschiedliche Weise mit unterschiedlichen Methoden sondern auch von Personen mit unterschiedlichen Funktionen/Qualifikationsprofilen bewertet werden können. 5. Welche Kompetenzerfassungs- und Bewertungsverfahren und Instrumente kommen in Betracht 3 Im Folgenden werden Bewertungsmethoden und Instrumente beschrieben. Beispieldokumente sind auf dem auf der Webseite der NA beim BIBB unter dem Thema ECVET zu finden. Selbstbewertung durch Lernende Eine mögliche Methode der Erfassung von Lernergebnissen, die während des Auslandsaufenthalts erworben werden, ist die Selbstreflexion und Selbstbewertung durch Lernende. Die Selbstbewertung kann auf der Basis einer (standardisierten) schriftlichen Dokumentation erfolgen. Dabei werden die durchgeführten Tätigkeiten, Aufgaben, Aufträge oder Projekte beschrieben und die zur Durchführung erforderlichen und dabei gezeigten Kompetenzen erfasst. Neben der bloßen Feststellung gezeigt oder nicht gezeigt, kann auch der Grad der Beherrschung, z.b. sehr gut, gut, oder selbständig und routiniert erfasst werden. Zusätzlich können Lernergebnisse, die außerhalb des formalen Lernprozesses, z.b. im Alltag und bei der Freizeitgestaltung informell erworben wurden, erfasst werden. Die Selbstbewertung kann auch in Zusammenhang mit anderen Instrumenten, z.b. einem standardisierten Beobachtungsbogen (Bewertungsmatrix, Bewertungstabelle), der von Lehrkräften und Lernenden angewendet wird, eingesetzt werden. 2 Siehe auch: Assessment of learning outcomes in the context of ECVET implementation for transnational mobility, Anmerkung: Die hier genannten Verfahren und Instrumente stellen eine beispielhafte Auswahl dar. 4

5 Beispiele: Logbook (Projekt : LAwA),Wochenbericht (Projekt: TRIFT), Reflexion der Auszubildenden (Projekt: TRIFT), Selbstbewertung beruflicher Kompetenzen (Projekt: Trift) Beobachtung durch Lehrkraft/ Arbeitsaufgabe oder Arbeitsprobe (skills demonstration) Die Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen mittels eines standardisierten Beobachtungsbogens kann sich kontinuierlich auf die gesamte Lernphase beziehen, oder zum Ende des Lernaufenthaltes im Rahmen der Durchführung einer realen oder simulierten Arbeitsaufgabe oder Arbeitsprobe (skills demonstration etc.) erfolgen. Die Beobachtung kann auch die Erfassung informell erworbener Lernergebnisse beinhalten. Dazu gehören v.a. soziale und personale Kompetenzen. Sie erfolgt i.d.r. durch die Lehrkraft der aufnehmenden Einrichtung. Zur Erfassung und Bewertung von Fertigkeiten und Kompetenzen ist vor allem die Durchführung von berufstypischen Arbeitsaufgaben und -prozessen geeignet. Dabei kann es sich sowohl um reale Arbeitsaufgaben, als auch um simulierte Arbeitsprozesse oder Fallstudien handeln. Beispiele: Beobachtungsbogen zur Erfassung des Kompetenzzuwachses (Projekt: CREDCHEM),, Beobachtungsbogen zur Erfassung berufsübergreifender sowie berufsbezogener Kompetenzen (Projekt: MOTO), Praktischer Test in einer realen Situation (Projekt: ASSET), Fallstudie einschließlich Fachgespräch (Projekt: I Care) Schriftliche Tests oder schriftliche Bearbeitung von Aufgabenstellungen Ergänzend können Aufgabenstellungen von den Lernenden auch schriftlich bearbeitet werden. Sie eignen sich vor allem zur Erfassung von Kenntnissen oder zur Erstellung und Bearbeitung von berufstypischen Dokumenten, z.b. Arbeitsplänen, Prüfprotokolle, Formularen, Skizzen, Zeichnungen oder die Erstellung von Dokumentationen. Schriftliche Tests können auch als Multiple-Choice-Tests durchgeführt werden. Beispiele: Schriftliche Übungen, einschl. Fachgespräch (Projekt: EUPA) ; schriftlicher Test (Projekt: gomovet) Projektarbeit oder Erstellung eines Produktes Gegenstand eines Lernaufenthalts kann auch die Planung, Durchführung und Dokumentation einer Projektarbeit sein, welche Grundlage für die Erfassung und Bewertung der erworbenen Lernergebnisse ist. Als zu bewertendes Ergebnis kann ein typisches Produkt/Werkstück oder ein Marketing- Konzept erstellt werden. Noch kein Beispiel bekannt Portfolio Portfolios können genutzt werden, um den Fortschritt beim Erwerb von Lernergebnissen darzustellen. Strukturierte Sammlung von Materialien, die darstellen und verifizieren, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch Erfahrung erworben wurden. Ein Portfolio kann Reflexionen der Lernenden, die 5

6 Dokumentation von Arbeitsprozessen und -ergebnissen sowie die Darstellung von Feedbackgesprächen enthalten. Es kann auch ein hilfreiches Instrument für die Selbstbewertung sein. Beispiele: Portfolio (Projekt: TRIFT) Fachgespräch Fachgespräche können in unterschiedlicher Form zur Erfassung von Lernergebnissen eingesetzt werden: Simuliertes Kundengespräch, Evaluationsgespräch, Bewertungsgespräch, Feedbackgespräch, Interviews etc. Dieses kann zum Ende des Lernaufenthaltes zwischen Lernendem und Lehrkraft (Lehrer, Ausbilder etc.) der aufnehmenden Einrichtung nach Abschluss des Lernprozesses stattfinden. Ein Fachgespräch kann auch eine Ergänzung zu Selbstbewertung und Fremdbeobachtung darstellen. Evaluations- oder Feedbackgespräche können auch zwischen dem Lernenden und entsendender Einrichtung nach Rückkehr erfolgen. Beispiele: siehe Kombination mehrerer Methoden und Instrumente Präsentation Die Erstellung einer Präsentation kann ebenfalls zur Erfassung von Lernergebnissen genutzt werden. Die Präsentation kann sich entweder auf eine konkrete fachliche Aufgabenstellung und/oder den gesamten Lernaufenthalt umfassen. Beispiele: Präsentation (Projekt:TRIFT) Kombination mehrerer Methoden und Instrumente Um die Komplexität der verschiedenen Dimensionen beruflicher Handlungskompetenz abzubilden, werden vielfach mehrere Bewertungsmethoden miteinander kombiniert. So können schriftliche, mündliche und praktische Elemente miteinander verknüpft werden. Beispielsweise kann das vom Tutor überwachte Lerntagebuch durch einen formativen Bewertungsansatz ergänzt werden, bei dem sich Fremd- und Selbstbewertung abwechseln. Bei längerfristigen Lernaufenthalten (mehrere Monate) kann es sinnvoll sein, zunächst durch eine Eingangsbewertung den aktuellen Kompetenzstand zu messen, ggf. mit dem Ziel, das Lernprogramm an die Bedürfnisse des Lernenden anzupassen. Abgeschlossen wird dann die mobile Lernphase durch eine Abschlussevaluierung. Beispiele: Kombination schriftlicher, mündlicher und praktischer Kompetenzfeststellungselemente (Projekt: Easy Metal), 3-gliedriger Nachweis durch Portfolio, skills demonstration und Reflexionsgespräch (Projekt: IMPAECT), Fragen & Übungen (Projekt: Amico), Kombination schriftlichjer Test, skills demonstration einsl. Fachgespräch (Projekt: gomovet), Kombination schriftlicher Test und simulierte Arbeitsaufgabe/Fallstudie (Projekt: I Care), Kombination schriftlicher, mündlicher und praktischer Kompetenzfeststellungselemente (Projekt: Proper Chance) Nicht erbrachte Lernleistungen 6

7 Sofern angestrebte Lernergebnisse nicht gezeigt oder erworben wurden oder aus betrieblichen Gründen, die der Lernende nicht zu verantworten hat, nicht erbracht werden konnten, müssen sich die Partnereinrichtungen über die Konsequenzen verständigen. 6. Wer bewertet? Auf der Grundlage der getroffenen Lernvereinbarung organisiert die aufnehmende Einrichtung die Erfassung und Bewertung der Lernergebnisse. Die Bewertung kann wie oben ausgeführt vom Lernenden selbst, von der betreuenden Lehrkraft (Lehrer/-innen, Ausbilder/-innen, Arbeitgeber/-innen etc.) oder von beiden gemeinsam durchgeführt werden. Für die spätere Validierung und Anerkennung der Lernergebnisse kann es erforderlich sein, dass die aufnehmende und die entsendende Einrichtung sich über die jeweils nationalen Anforderungen an die Qualifikation der bewertenden Personen verständigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bewertungsmethoden und das Qualifikationsprofil der Prüfer von aufnehmender und Herkunftseinrichtung identisch sein müssen. Sofern es für den Validierungs- und Anerkennungsprozess im Heimatland erforderlich ist, sollten neben der entsendenden und aufnehmenden Einrichtung auch die für die Gestaltung und Verleihung von Qualifikationen, die Überwachung der Ausbildung sowie für die Anerkennung von Einheiten beziehungsweise ECVET-oder Kreditpunkten zuständigen Einrichtungen (zuständige Stellen) in die Gestaltung der Vereinbarung einbezogen werden. 7. Wie werden bewertete Lernergebnisse dokumentiert? Die bewerteten Lernergebnisse werden in einem persönlichen Leistungsnachweis dokumentiert. Dieser ist Grundlage für die Validierung und Anerkennung der erworbenen Lernergebniseinheiten. Er benennt darüber hinaus die für die Validierung zuständigen Einrichtungen. Der Nachweis der erzielten Lernergebnisse kann in unterschiedlicher Art erfolgen: Nutzung eines standardisierten Bewertungsschemas, in dem der Bewertende die Leistung resp. das Ergebnis des Lernenden erfasst Schriftlicher Bericht/Ausführung des Bewertenden darüber, was vollständig oder teilweise erreicht wurde Noten (grades), in diesen Fällen ist ein gemeinsames Verständnis oder ein Übersetzungsmechanismus zwischen den Partnereinrichtungen erforderlich, da viele Berufsbildungssysteme unterschiedliche Ansätze betreffend Benotung vorweisen. 4 4 Using ECVET for geographical Mobility, S. 15 7

8 Auf europäischer Ebene wird dafür kein konkretes Dokument vorgeschrieben. Es ist empfehlenswert, den Europass Mobilitätsnachweis zu nutzen, da er bereits ein bekanntes und weit verbreitetes Transparenzinstrument ist. Beispiele: Lernergebnisorientiert ausgefüllte Europässe sind in der Tabelle mit Lernergebniseinheiten von A-Z verfügbar ( 8. Wie werden Lernergebniseinheiten validiert und angerechnet? Nach Rückkehr der Lernenden in die Heimateinrichtung wird auf der Grundlage des persönlichen Leistungsnachweises festgestellt, ob die erworbenen und positiv bewerteten Kompetenzen mit den Anforderungen der angestrebten Qualifikation übereinstimmen. Bei qualitätsgesicherter Mobilität nach ECVET-Prinzipien wird dies der Fall sein. Die entsendende Einrichtung validiert die Lernergebniseinheiten und erkennt sie entsprechend den nationalen Regularien - als Teil der Qualifikation an. Die im Ausland erworbenen Lernergebnisse müssen nicht wiederholt werden. In Bildungssystemen mit einem Leistungs- oder Kreditpunktesystem sind die Validierung und Anerkennung mit der Vergabe von Punkten verbunden. Bezieht sich der Erwerb von Kompetenzen nicht auf Lernergebnisse, die Bestandteil einer formalen Qualifikation sind, sondern auf Zusatzqualifikationen so wird die Frage der Anerkennung durch die potentiellen Arbeitgeber entschieden. 9. Nachbemerkung Dieser Leitfaden soll Berufsbildungsakteure in Deutschland dabei unterstützen, den lernergebnisorientierten ECVET-Ansatz in Kooperation mit ausländischen Partnereinrichtungen für die Erfassung, Bewertung und Dokumentation der von Lernenden im Ausland im Rahmen formaler und informeller Lernprozesse erworbenen Kompetenzen umzusetzen. Der Leitfaden stützt sich auf die in der ECVET- Empfehlung definierten Begriffe. Des Weiteren greift er praktische Erfahrungen aus Mobilitäts- und Innovationstransferprojekten auf und knüpft an den Leitfaden zur Beschreibung von Lernergebniseinheiten an. Der Leitfaden beinhaltet Hinweise und Beispiele, die zur Verbesserung der Transparenz, des Transfers und der Anerkennung von Lernergebnissen betragen sollen. Weiterführende Informationen: Using ECVET for Geographical Mobility (2012), Part II of the ECVET User`s Guide NetECVET Toolkit: Beispiele für Methoden zur Kompetenzerfassung finden Sie auf der NA beim BIBB Seite unter dem Thema ECVET 8

9 Kontakt: Haben Sie Fragen oder Anregungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB Bonn Ansprechpartner zu ECVET-Prinzipien: Ulrike Schröder und Annett Polk Tel: / und oder Internet: Bonn,

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