Energieaudits in kommunalen Unternehmen - Wissenswertes und Praxistipps zur Durchführung

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1 Energieaudits in kommunalen Unternehmen - Wissenswertes und Praxistipps zur Durchführung Anforderungen an Energieaudits nach EDL-G Referent: Uwe Kluge 07. September 2015

2 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Adressaten der Energieauditpflicht nach EDL-G: Verpflichtet zur Durchführung eines Energieaudits sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission sind Verpflichtet sind demnach sog. Nicht-KMU, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich.! sehr weit gefasster Unternehmensbegriff Beratertelefon: info@saena.de - Seite 2

3 Auditierungspflichten nach EDL-G im Bereich der öffentlichen Hand KMU ja nicht auditierungspflichtig nach EDL-G ja Nein > 25 % Beteiligung ö.h. Organisationsform der öffentlichen Hand nein [klassisches Nicht-KMU] Regiebetrieb nicht auditierungspflichtig nach EDL-G Hoheitsbetrieb nicht auditierungspflichtig nach EDL-G nicht wirtschaftlich tätig Eigenbetrieb wirtschaftlich tätig kommunales Unternehmen i.d.r. auditierungspflichtig nach EDL-G i.d.r. auditierungspflichtig nach EDL-G nicht auditierungspflichtig nach EDL-G auditierungspflichtig nach EDL-G Beratertelefon: info@saena.de - Seite 3

4 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Definition eines Nicht-KMU: 250 oder mehr Beschäftigte oder weniger als 250 Beschäftigte, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme per se Nicht KMU, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Ausnahme! eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als Einwohnern zählt noch als KMU Stichtag zur Ermittlung der Schwellenwerte und des Status eines Unternehmens: 31. Dezember 2014 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 4

5 Auditierungspflichten nach EDL-G im Bereich der öffentlichen Hand Die Betroffenheit nach EDL-G erfordert im Bereich der öffentlichen Hand regelmäßig die Auditierung von Gebäuden! Beratertelefon: info@saena.de - Seite 5

6 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Besonderheiten bei Gebäuden die Energieverbräuche von Gebäuden sind grundsätzlich im Energieaudit des Unternehmens zu berücksichtigen, welches die Gebäude nutzt!!! es ist nicht entscheidend, wer der Gebäudeeigentümer ist. bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden, bei denen das Unternehmen keinen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat, kann von einer Untersuchung abgesehen werden. hier wird auf die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) bezüglich Energienachweisen von Gebäuden abgestellt, die einem Audit vergleichbar sind. d.h. kommunale Wohnungsgesellschaften müssen vermietete Wohngebäude nicht untersuchen Baudenkmäler müssen nicht berücksichtigt werden Beratertelefon: info@saena.de - Seite 6

7 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Besonderheiten bei Gebäuden bei langfristig angemietete Flächen in Gebäuden muß die Verhältnismäßigkeit eines Audits gewahrt bleiben Standorte, an denen vorübergehend oder längerfristig keine Mitarbeiter beschäftigt sind, sind zu berücksichtigen Energieverbräuche von MA, die von zu Hause arbeiten Home office müssen nicht berücksichtigt werden Energieverbräuche bei vorübergehenden Standorten (z.b. Baustelleneinrichtungen) sind nicht zu berücksichtigen Beratertelefon: info@saena.de - Seite 7

8 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Besonderheiten bei Gebäuden Auf eine Untersuchung der Gebäudehülle wie auch der Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung kann verzichtet werden, wenn für das Gebäude ein gültiger, Energiebedarfsausweis nach 18 EneV vorliegt, der diese Bereiche vollständig abdeckt. Alle weiteren Energieverbraucher sind entsprechend im Energieaudit zu berücksichtigen. Wenn der durch Gebäude verursachte Anteil des Energieverbrauchs nicht größer ist als 10 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs kann auf die Auditierung des Gebäudes verzichtet werden. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 8

9 Bafa Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Gebäudeaudit nach DIN EN liegt für das Gebäude kein Energiebedarfsausweis nach 18 EneV vor, kann das Audit z.b. nach DIN EN erfolgen wesentlicher Unterschied ist, dass die Bewertung auf Grund von Messungen, Berechnungen (EN 15603, EN ISO 13790, EN 15316) oder Mischformen dieser erfolgen kann. in Umfang des Audits gibt es eine große Bandbreite, je nach Anwendungsfall Beratertelefon: info@saena.de - Seite 9

10 Messen, Berechnen oder Schätzen? mögliche Definitionen (im Ergebnis von Konsultationen innerhalb der PG Energie der IK Sachsen): Berechnung die ingenieurtechnische Ermittlung naturwissenschaftlicher oder betriebswirtschaftlicher Kenngrößen bei einer klar definierten zulässigen Abweichung auf der Basis der allgemeinen Regeln der Technik (Abweichung max. 20 % vom Messwert) Schätzung alle anderen ingenieurtechnischen Verfahren, bei denen die mathematische Ermittlung z.b. auf Erfahrungswerten oder selbst entwickelten Berechnungstools, zurückgezogenen oder nicht mehr gültigen Normativen bzw. Richtlinien erfolgt und die zulässige Abweichung deutlich größer ist wie bei der Berechnung. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 10

11 Energieaudit am Beispiel Nichtwohngebäude (Büronutzung) Energieträger: Gas und Elektroenergie Teilklimaanlage: Heizen Kühlen WRG FTL FTL FTL Heizzentrale: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 11

12 Beispiel Gebäude Energieträger/ Endenergie: Elektroenergie: Beleuchtung IT/EDV el. Kleingeräte Kälteerzeugung Luftkühlung Hilfsstrom Pumpen Wärme: und Ventilatoren statische Heizung Warmwasserbereitung Luftvorwärmung BAFA Merkblatt vom Das Audit ist repräsentativ, wenn mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs vom Energieaudit erfasst werden.!!! das heißt 90 Prozent der Summe aller Endenergien Beispiel Verbrauch: Wärme kwh Strom kwh Summe kwh 90 Prozent: kwh Strom könnte z.b. nur anteilig ( kwh) betrachtet werden! welche 10 % nicht auditiert werden ist den Betroffenen freigestellt Beratertelefon: info@saena.de - Seite 12

13 Beispiel Gebäude Energieträger/ Endenergie: Elektroenergie: Beleuchtung IT/EDV el. Kleingeräte Kälteerzeugung Luftkühlung Hilfsstrom Pumpen und Ventilatoren Wärme: statische Heizung Warmwasserbereitung Luftvorwärmung Möglichkeiten für ein Audit Variante 1: Vorliegen bzw. Neuerstellung eines gültigen Energiebedarfsausweises nach EnEV. siehe Bafa Merkblatt Die Repräsentativität des Energieaudits wird auch dann als gewahrt angesehen, wenn auf eine Untersuchung der Gebäudehülle wie auch der Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung verzichtet wird, weil für das Gebäude ein gültiger, bedarfsbezogener Energieausweis nach 18 EnEV vorliegt, der diese Bereiche vollständig abdeckt. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 13

14 EnEV-Referenzgebäude-Berechnungsverfahren Bestand eferenzgebäude 140 % -Regel nach 9 EneV geplantes Gebäude H T; ref. H T; real Referenz-RLT Referenz-Heizung Referenz-Warmwasser Referenz-Beleuchtung fp, RLT, real fp, Heizung, real fp, WW;real fp, Beleucht.;real Q p,ref = Q p,max Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf Q p,real < Q p,max H T < EnEV Vorg. sol. Eintrag < DIN 4108 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 14

15 Energiebedarfsausweis nach 18 EneV existierende Profile nach DIN V Fassung 2011 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 15

16 Beispiel Gebäude Energieträger/ Endenergie: Elektroenergie: Beleuchtung IT/EDV el. Kleingeräte Kälteerzeugung Luftkühlung Hilfsstrom Pumpen und Ventilatoren Wärme: statische Heizung Warmwasserbereitung Luftvorwärmung Möglichkeiten für ein Audit Variante 1: Energiebedarfsausweises nach EnEV. Frage: wie werden IT/EDV, el. Kleingeräte berücksichtigt? als interne Wärmegewinne nach DIN Bsp. Gruppenbüro Beratertelefon: info@saena.de - Seite 16

17 Beispiel Gebäude Energieträger/ Endenergie: Elektroenergie: Beleuchtung IT/EDV el. Kleingeräte Kälteerzeugung Luftkühlung Hilfsstrom Pumpen Wärme: und Ventilatoren statische Heizung Warmwasserbereitung Luftvorwärmung Möglichkeiten für ein Audit Beispiel: Energiebedarfsausweis Verbrauch Endenergie Wärme + Strom: S Wärme kwh; S Strom kwh 90 % = kwh Werte aus Energiebedarfsausweis nach EnEV Luftvorwärmung: statische Heizung: WWB: Hilfsstrom: Strom für Kälte: Beleuchtung: Summe: Anforderungen an das Audit werden erfüllt kwh kwh kwh kwh kwh kwh kwh 59 MWh Beratertelefon: info@saena.de - Seite 17

18 Auditierungspflichten nach EDL-G im Bereich der öffentlichen Hand Das Gebäude ist zu auditieren, es existiert jedoch kein gültiger Energiebedarfsausweis nach EnEV welche Möglichkeiten ergeben sich dann? Beratertelefon: info@saena.de - Seite 18

19 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung stat. Heizung DIN DIN DIN EN Heizlast DIN EN Energieeffizienz von Gebäuden EN ISO Energieeffizienz von Gebäuden - Berechnung des Energiebedarfs für Heizung und Kühlung Berechnung mittels Vbh, oder Heizgradtagen, etc. Q Nutz DIN DIN Berechnung Wärmeverluste von Rohrleitungen (z.b. nach Glück) Herstellerdaten DIN EN (Nutzungsgradberechnung von Anlagen) DIN BBSR-Online- Publikation, Nr. 28/2009 (Contracting) Q End T AU T i =10ºC - 24ºC Transport Gas-Kessel? Heizkörper kaum valide Daten große Unsicherheit bei der Berechnung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 19

20 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung stat. Heizung Unsicherheiten bei der Berechnung des Jahresnutzungsgrades der Heizungsanlagen nach Baualter besser ist eine Messung Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); BBSR-Online-Publikation, Nr. 28/2009 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 20

21 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung WWB Wärmeeinsatz mit dauerhafter Messung ermitteln! Warmwasserbereitung WW ZW; bis zu 50 % Verlust! 100 % Kaltwasserzähler Bedarf messen!!!! KW? kaum valide Daten große Bandbreite für WWB Normative Verfahren zur Berechnung/ Schätzung EnEV; DIN 18599; DIN , DIN 1988 Berechnung Wärmeverluste von Rohrleitungen (z.b. Interpolation nach Glück) und Apparaten Tabellenwerte bzw. Herstellerdaten mathematische Hochrechnung aus Kaltwasserverbrauch Beratertelefon: info@saena.de - Seite 21

22 Einfluss hoher Schaltzyklenzahlen auf den Nutzungsgrad Beispiel: zentrale Warmwasserbereitung außerhalb der Heizperiode 0,00kWh 0,00kWh 450,00kWh 0,00kWh 400,00kWh 0,00kWh 350,00kWh 0,00kWh 300,00kWh 0,00kWh 250,00kWh 0,00kWh 200,00kWh 0,00kWh 150,00kWh 0,00kWh 100,00kWh 9 % Energieinput WW 91 % Verlust!! 0,00kWh 50,00kWh ,00kWh Endnergie-verbrauch gemessen in kwh kumuliert Nutzenergieverbrauch in kwh kumuliert Heizungsanlage: Gaskessel 200 kw Niedertemperatur; Alter >15 Jahre; zentrale Warmwasserbereitung; nur Waschtische Für diesen Fall bringt selbst die Umstellung auf direktelektrischen Betrieb noch ca. 400 Erlös pro Jahr! Messung Endnergie-verbrauch SAENA 2011: Verwaltungsgebäude gemessen in kwh kumuliert - Nutzungsgrad Nutzenergieverbrauch Warmwasserbereitung in kwh kumuliert Sommer Beratertelefon: info@saena.de - Seite 22

23 Strom Wärme Kälte Strom Anforderungen an Energieaudits nach EDL-G 07. September 2015 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung Lüftung/ Klima Teilklimaanlage: Heizen, Kühlen, WRG Normative Verfahren zur Berechnung/ Schätzung des Energiebedarfs DIN V , DIN VDI 2078 Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen FO FTL AB Herstellerdaten/ Laufzeiten aus AU FTL FTL ZU Nutzerbefragungen, Kühllaststunden etc. eigene Berechnungsansätze große Berechnungsunsicherheiten bei drehzahlgeregelten Anlagen die nach Temperatur, Feuchte und Luftqualität gesteuert werden Beratertelefon: info@saena.de - Seite 23

24 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % 24 h/ 100 % % Energiebedarf in % bezogen auf den Energiebedarf im Betriebszustand 24 h//100 % Drehzahl Anforderungen an Energieaudits nach EDL-G 07. September 2015 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung Lüftung/ Klima 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% Heizen Kühlen Die Abweichung zwischen Berechnung/ Schätzung und dem wahrscheinlichen Szenario kann erheblich (bis zu 50 %) sein. 5% 0% Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Nov. Dez. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 24

25 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor alternative Variante Messung, Berechnung oder Schätzung Beleuchtung Normative Verfahren zur Berechnung/ Schätzung des Energiebedarfs DIN V , DIN EN temporäre Messung zur Bestimmung der Beleuchtungsstärke Aufnahme der Leuchtmittel (Anzahl, * einfache Erfüllung der Anforderungen ** gute Erfüllung der Anforderungen Anschlussleistung) eigene Berechnungsansätze *** umfassende Erfüllung der Anforderungen Richtwerte für die Beleuchtung in Anlehnung an DIN EN Beratertelefon: info@saena.de - Seite 25

26 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor Messung, Berechnung oder Schätzung Fragen im Rahmen des EDL-G 1. Welche Verbraucher sollten gemessen werden? 2. Wann genügt eine Berechnung/ Schätzung? 3. Welche Entscheidungshilfen können Betroffene im Bereich der öffentlichen Hand nutzen? Beratertelefon: info@saena.de - Seite 26

27 Bandbreite der Bewertungsqualität nach DIN EN spezifisches System/ spezifischer Bereich Beschränkt Anwendungsbereich Umfassend jedes System/ gesamter Standort Allgemeine Bewertung des Potentials Gering Gründlichkeit Detailliert Detaillierte Bewertung des Potentials allgemeine Untersuchung auf potentielle Einsparungen allgemeine Einsparbereiche Ziel spezifische Einsparmassnahmen spezifische Vorschläge Beratertelefon: info@saena.de - Seite 27

28 Empfehlung zur Gründlichkeit der Energiedatenerfassung in Anlehnung an DIN EN ISO Energiekosten je Standort* und Jahr (Orientierungswerte) Überwachung der energetischen Hauptmerkmale und der energetischen Leistung bis EVU - Messung, theoretische Abschätzung, Messkonzept bis EVU - Messung, theoretische Abschätzung, Verifizierung durch mobile Messung, Messkonzept und ggf. Nachrüstung einzelner Zähler bis EVU - Messung, theoretische Abschätzung, Verifizierung durch mobile Messung, kontinuierliche Untermessung, Messkonzept, langfristig automatische Datenerfassung empfohlen über EVU - Messung, kontinuierliche Untermessung, theoretische Abschätzung für Unterverteilungen möglich, Verifizierung durch mobile Messung, Messkonzept, automatische Datenerfassung * Die in der Tabelle oben genannte Summe der jährlichen Energiekosten verstehen sich je Standort eines Unternehmens - auch Verbrauchsstellen ohne Mitarbeiter z.b. lokal betriebene technische Anlagen wie Pumpstationen, BHKW, Umspannwerke, etc. sind in diesem Sinne als Standorte zu werten. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 28

29 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor Wann sollte man sich als Betroffener für eine Berechnung, eine temporäre oder permanent Messung entscheiden? Bsp.: pro 50 kw Kesselleistung liegt die monetäre Abweichung vom Ist-Wert bei einer Unsicherheit in der Nutzungsgradbeurteilung von 10 Prozent bereits bei 500 /a 800 /a (7 ct/kwh). Ein Wärmezähler für 50 kw kostet mit Einbau in etwa diesen Betrag. Qualität verschiedener Varianten zur Abbildung der verschiedenen Verbraucher und Verbrauchsgruppen 1=optimal; 4= für EDL-G Audit brauchbar mit Unsicherheiten Verbraucher Berechnung/ Schätzung temporäre Messung dauerhafte Messung Wärmeerzeugung Warmwasserbereitung Luftvorwärmung/ -kühlung Beleuchtung (1) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 29

30 Audit Gebäude, ein Bedarfsausweis nach EnEV liegt nicht vor Messung, Berechnung oder Schätzung - Herangehensweise eine dauerhafte Messung liefert immer die genausten Ergebnisse, ist aber nicht an jedem Verbraucher wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar eine temporäre Messung ist sinnvoll, wenn relativ regelmäßige Lastprofile unterstellt werden können, so dass belastbare Rückschlüsse auf das Kalenderjahr möglich sind. Die Kosten für die Messung und der Nutzen aus der höheren Genauigkeit sind immer abzuwägen. Beispiele für technisch sinnvolle temporäre Messungen: FW-Anlagen in der Heizperiode unter 0 C Kesselanlagen in der Heizperiode unter 0 C ohne erhebliche Warmwasserbereitung (sonst sollte die Messung belastungsgradabhängig erfolgen) 1 oder 2- stufige Lüftungsanlagen mit bekanntem Betriebsregime in der Heizperiode unter 0 C Beratertelefon: info@saena.de - Seite 30

31 Messtechik für temporäre Messungen in Heizungsanlagen F L U X U S - A D M Ultraschall- Durchflussmesser mit integriertem Datenlogger Messdatenspeicher: Datum und Uhrzeit Rohr- und Medienparameter Ablagerate Kennzeichnung Messstelle Messwerte: Durchflussmengen Medientemperatur Vor- und Rücklauf Berechnung Verbrauch und Leistung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 31

32 Messtechik für temporäre Messungen Elektrizität/ Beleuchtung Voltcraft Energy Logger 4000 Datenlogger für elektr. Wirk-, Scheinleistung, Verbrauch etc. Micro Green Energy Eye Datenlogger Leistung mit optischer + Impulsabtastung von Zählern (z.b. Strom- und Gaszähler) für Lastgänge Voltcraft MS-1500 Luxmeter Bestimmung der Beleuchtungsstärke Beratertelefon: info@saena.de - Seite 32

33 wann sollte eine dauerhafte Messung installiert werden? Richtlinien für staatliche und kommunale Verwaltungen Ziel des Messgeräteeinsatzes muss es sein, durch eine systematische Verbrauchsauswertung Schwachstellen in Ausführung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen zu erkennen, um dann durch geeignete Maßnahmen die Ursachen zu beheben. Das Thema ist nicht neu! Beratertelefon: info@saena.de - Seite 33

34 Auszüge aus der EnMess 2001 Vorgaben für Installation von Messaufnehmern und Zähleinrichtungen z.b. für: Gebäudeübergabestationen, Kesselanlagen, Wärmeverteilungen, Zentrale Warmwasserbereitung, RLT-Anlagen, Gebäudeanschluss Elektro, Elektroverteilung, Trafostationen, Förderanlagen, Kälteerzeugungen, Rückkühlwerke und Verteilungen, Gas- und Wasseranschlüsse etc. nach Anschlussleistung und Anlagengröße aber seit 2001 keine Überarbeitung! sehr sicher bereits bei Halbierung der Anschlusswerte sinnvoll! Beratertelefon: info@saena.de - Seite 34

35 Auszüge aus der EnMess 2001 Gebäudeübergabestationen Kesselanlage Wärmeverteilung Zentrale Warmwasserbereitung 1 Wärmemengenzähler pro Gebäudeübergabestation, unabhängig von der Leistung je 1 Betriebsstundenzähler pro Regelstufe eines Brenners, unabhängig von der Leistung 1 Heizölmengenzähler/ Gaszähler je Brenner und Energieart 1 Wärmemengenzähler zur Messung der Nutzwärme ab einer installierten Leistung von 500 kw (250 kw) 1 Wärmemengenzähler je Wirtschaftswärmeverbraucher (Wäscherei, Küche) über 50 kw (25 kw). Getrennte Messung des Wärmeverbrauchs von RLT-Anlagen bei einem Wärmebedarf für Raumlufttechnik über 50 kw (25 kw). Je Pumpe mit mehr als 1 kw (0,5 kw) Anschlusswert 1 Betriebsstundenzähler 1 Kaltwasserzähler je Warmwasserbereitungsanlage, unabhängig von der Leistung 1Wärmemengenzähler bei einer Nennheizleistung über 50 kw (25 kw). 1 Betriebsstundenzähler je einstufigem elektrischen Heizeinsatz Beratertelefon: info@saena.de - Seite 35

36 Auszüge aus der EnMess 2001 Raumlufttechnik Elektrischer Strom (Gebäudeanschluss) Je Zuluftgerät (ab 1000 m3/h (500 m³/h) Gesamtvolumenstrom) ein Betriebsstundenzähler. (entfällt bei frequenzgeregelten Antrieben). 1 Wasserzähler je Befeuchter, unabhängig von dem Luftvolumenstrom. 1 Wärmemengenzähler je Einzelanlage mit einer Anschlussleistung über 50 kw (25 kw). Bei zentraler Kälteversorgung 1 Kältemengenzähler je Einzelanlage mit einem Kälteanschlusswert über 50 kw (25 kw). 1 Stromzähler je Einzelanlage mit einem Luftvolumenstrom über m³/h (5.000 m³/h) 1 Stromzähler je Dampfbefeuchtungseinrichtung über 10 kw (5 kw) Anschlussleistung. Je Gebäudeanschluss 1 Stromzähler, unabhängig von der Leistung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 36

37 Auszüge aus der EnMess 2001 Elektroverteilung Ersatzstromversorgungsanlagen / Blockheizkraftwerke 1 Zähler für besondere Verbraucher bzw. Verbrauchergruppen (z.b. Küche, Wäscherei) Einzelmessung für: RLT-Anlagen mit Luftleistungen größer als m3/h (5.000 m³/h). Zentrale, elektrisch beheizte Warmwasserbereitungsanlagen ab 50 kw (25 kw) Kältemaschinen ab 10 kw (5 KW) Kälteleistung. Je nach Bedarf weitere Zähler für einzelne Sonderanlagen Je Aggregat ein Betriebsstundenzähler Je Aggregat ein Stromzähler Je Aggregat eine Leistungsmessung Bei Blockheizkraftwerken je Anlage ein Wärmemengenzähler Je Motoreinheit ein Kraftstoff-/Gaszähler Diese Werte stellen nur Anhaltswerte dar. Je nach Betriebsdauer kann die Installation von Zähleinrichtungen bereits bei deutlich geringeren Anschlussleistungen sinnvoll sein. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 37

38 Mehrwert des Energie - Audits nach EDL-G Vorstufe zur Einführung eines kontinuierlichen Management-Prozesses Datenreihen1 Median Jahreskosten Median spez. Verbrauch Kosten-Verbrauchs-Portfolio Wärme/ Strom Schwachstellenanalyse als kommunales Energiemanagement Beratertelefon: info@saena.de - Seite 38

39 Auditierungspflichten nach EDL-G im Bereich der öffentlichen Hand - Fazit das EDL-G lässt für das Audit eine große Bandbreite im Hinblick auf Detailtiefe, Berechnungsansatz und Messkonzept zu wichtig ist die Nachvollziehbarkeit der gewählten Ansätze die betroffene Organisationsstruktur muss selbst entscheiden, welche Qualität für das Audit sinnvoll und wirtschaftlich ist für Fälle, in denen Einsparpotentiale mit hinreichender Sicherheit nicht wirtschaftlich erschlossen werden können sollten die Grenzen des EDL-G ausgeschöpft werden für alle anderen Fälle sollten die Auditpflicht des EDL-G als Chance verstanden werden, Wärme- und Stromverbräuche nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 39

40 Auditierungspflichten nach EDL-G im Bereich der öffentlichen Hand weitere Fragen Antworten zu Ihren Fragen finden Sie hier: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 40

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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