Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV.
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- Curt Fuchs
- vor 6 Jahren
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1 Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV 1
2 Was müssen Unternehmen in 2014 leisten, um den Spitzenausgleich zu erhalten? Für GU Unternehmen (Großunternehmen)- Nicht-KMU-Unternehmen, die den sog. Spitzenausgleich erhalten wollen, müssen ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO oder ein Umweltmanagement-system nach EMAS einführen. Für KMU*-Unternehmen? Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO oder Alternatives System z.b. nach DIN EN oder Anhang 2 der SpaEfV Wer ist betroffen? Unternehmen des produzierenden Gewerbes (s. 2(3.) StromStG) *= KMU-Definition: < 250 MA, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio.) 2
3 Ansätze 1.Horizontaler Ansatz: Der horizontale Ansatz kann von Unternehmen gewählt werden, die mehrere Standorte betreiben. In diesem Fall ermöglicht das Gesetz, dass der Beginn der Einführung des Energiemanagement-Systems (EnM-System) erst bei einem gewissen Anteil der Standorte nachgewiesen werden muss. 2. Vertikaler Ansatz Der vertikale Ansatz bedeutet die schrittweise Einführung von EnM-Systemen in einem Unternehmen, bei der in der Übergangsphase für die Antragsjahre 2013/2014 und 2014/2015 nur eine teilweise Einführung der jeweiligen Systemanforderungen nachgewiesen werden muss 3
4 Grundbedingungen für GU-Unternehmen in 2014 Horizontaler Ansatz Zertifizierung nach ISO (Vorlage von Zertifikat(en) oder Überwachungsauditbericht(en); nicht älter als ) EMAS-Registrierung (Vorlage der Registrierungsurkunde oder des Überwachungsauditberichts; nicht älter als ) für 2014 müssen 60 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst sein. eine Vor-Ort-Begutachtung muss in allen Fällen erfolgen. 4
5 Grundbedingungen für GU-Unternehmen in 2014 Vertikaler Ansatz Für ISO 50001: die Umsetzung von Kap a, b) Für EMAS: Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten eine Vor-Ort-Begutachtung muss erfolgen 5
6 Was beinhaltet Kapitel gem. ISO 50001? Energetische Bewertung Die Organisation muss eine energetische Bewertung entwickeln, aufzeichnen und aufrecht erhalten. Die für die energetische Bewertung verwendete Methodik sowie die Kriterien müssen dokumentiert werden. Zur Entwicklung der energetischen Bewertung muss die Organisation a) den Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen und anderen Daten analysieren d.h: Ermittlung der derzeitigen Energiequellen; Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs; b) auf Basis einer Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermitteln, d. h.: Ermittlung der Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme, Prozesse und des für die Organisation oder in deren Namen tätigen Personals, die (das) wesentlichen Einfluss auf Energieeinsatz und Energieverbrauch haben (hat); Ermittlung anderer relevanter Variablen, welche den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen; Bestimmung der derzeitigen energiebezogenen Leistung von Anlagen/Standorten, Einrichtungen, Systemen und Prozessen bezüglich der ermittelten wesentlichen Energieeinsatzbereiche; Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes und des künftigen Energieverbrauchs 6
7 Grundbedingungen für KMU-Unternehmen in 2014 Horizontaler Ansatz Zertifizierung nach ISO (Vorlage von Zertifikat(en) oder Überwachungsauditbericht(en); nicht älter als ) Nachweis zum Betrieb eines alternativen Systems (vollständiges Energieaudit nach DIN EN , SpaEfV, Anlage 2) Für 2014 muss 60 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst sein Eine Vor-Ort-Begutachtung muss erfolgen 7
8 Grundbedingungen für KMU-Unternehmen in 2014? Vertikaler Ansatz Für alternatives System Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten (SpaEfV, Anlage 2, Tabelle Nr.1 und 2, Für ISO 50001:die Umsetzung von a und b) eine Vor-Ort-Begutachtung muss erfolgen 8
9 Termine 2014 Im neuen Antragsjahr 2014 können Testate nur nach einem Audit vor Ort ausgestellt werden. Da dieses Audit rechtzeitig durchgeführt werden muss, um die Testate bis zum erstellen zu können, möchten wir diesen Verfahrensschritt jetzt mit Ihnen planen. Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der Vielzahl an SpaEfV- Audits die Termine im Dezember 2014 nur beschränkt frei wählbar sind. Um die von der DAkkS vorgegebenen Fristen entspannt wahren zu können, empfehlen wir Ihnen ein frühzeitiges Audit im Zeitraum von August bis November
10 Grundbedingungen für GU-Unternehmen in 2015 Horizontaler Ansatz und Vertikaler Ansatz ISO und EMAS müssen bezogen auf 100% des Gesamtenergieverbrauchs eingeführt sein ISO Zertifikat(e) oder Überwachungsauditbericht(e) nicht älter als EMAS Urkunde oder Überwachungsauditbericht(e) nicht älter als
11 Grundbedingungen für KMU-Unternehmen in 2015 Horizontaler Ansatz und Vertikaler Ansatz 100% des Gesamtenergieverbrauchs Alternative Systeme: a) Energieauditbericht nach DIN EN (Berichte nicht älter als ) oder b) Nachweise über den Betrieb eines alternativen Systems gemäß Anhang 2 der SpaEfV (Daten nach ) inklusive Bewertung der Einsparpotenziale und Einbindung der Geschäftsführung 11
12 Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Behzad Sadegh Marco Tornow Leiter Business Development & Responsible Sourcing Tel.: Fax: Mobil: mail: web: Business Development August-Schanz-Str Frankfurt/M. Tel.: Fax: mail: web: 12
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