Überprüfung der Marktüberwachungstätigkeiten im betreffenden Sektor
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- Gottlob Hausler
- vor 6 Jahren
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1 3.20 Messgeräte, Richtlinie 2004/22/EG Nichtselbsttätige Waagen, Richtlinie 2009/23/EG Erzeugnisse in Fertigpackungen, Richtlinie 2007/45/EG Zuständigkeit: BMWFW und Eichbehörden Überprüfung der Marktüberwachungstätigkeiten im betreffenden Sektor Abkürzungen: FPVO: Erzeugnisse in Fertigpackungen MID: Messgeräte NAWI: Nichtselbsttätige Waagen Angaben zu den Durchsetzungstätigkeiten, die durchgeführt 1. Anzahl der von Produkten verursachten Unfälle / Beschwerden von Verbrauchern FPVO 0/2 0/11 0/5 0/7 MID 0/1 0/0 0/0 0/0 NAWI 0/0 0/0 0/0 0/0 2. Anzahl der begründeten Beschwerden aus der Wirtschaft über unlauteren Wettbewerb 3. FPVO Anzahl Inspektionen FPVO Gesamtanzahl der Produktprüfungen (Summe aus 4.1 und 4.2) Bei jeder Produktprüfung werden im Durchschnitt ca. 50 Einzelpackungen geprüft MID Anzahl Produktprüfungen NAWI Anzahl Produktprüfungen Anzahl der Produktprüfungen in Reaktion 1
2 FPVO MID NAWI 3.2 Anzahl der Inspektionen aus eigener Initiative FPVO (siehe auch Punkt 3) Anzahl der Produktprüfungen aus eigener Initiative MID (siehe auch Punkt 3) NAWI Anzahl der von Zollbehörden veranlassten Inspektionen 4 Anzahl der 4.1 Technischen Produktprüfungen FPVO (siehe auch Punkt 3) MID und NAWI 4.2 physischen Produktprüfungen (Sichtprüfungen) Derzeit ist eine automatisierte Abfrage in der Datenbank für Inspektionen bezüglich technischer Produktprüfungen nicht möglich. Die Gesamtzahl der durchgeführten Inspektionen ist in Punkt 3 angeführt. FPVO (siehe auch Punkt 3) MID und NAWI 5 Anzahl der Produktprüfungen mit folgendem Ergebnis: 5.1 festgestellter Verstoß Derzeit ist eine automatisierte Abfrage in der Datenbank für Inspektionen bezüglich technischer Produktprüfungen nicht möglich. Die Gesamtzahl der durchgeführten Inspektionen ist in Punkt 3 angeführt. FPVO MID NAWI Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure ( freiwillige Maßnahmen ) FPVO MID NAWI Beschränkende Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden FPVO
3 MID NAWI 5.4 Behördlich angezeigte Produkte FPVO MID NAWI Strafverfolgung 6 Anzahl der Produktprüfungen, bei denen andere Mitgliedstaaten um Kooperation ersucht Es wird darauf hingewiesen, dass die strafbehördliche Verfolgung von Anzeigen durch die Verwaltungsbehörden der österreichischen Bundesländer erfolgt und die Anzahl der tatsächlich verhängten Strafen derzeit nicht verfügbar ist. Angaben zu den Kommunikationstätigkeiten, die durchgeführt Im Bereich der Fertigpackungskontrolle wird von der Behörde eine angekündigte Erstüberprüfung von Betrieben angeboten, bei der eine umfassende Information und Einschulung zur vorgeschriebenen Eigenüberprüfung der Abfüller erfolgt. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) bietet zusätzlich Seminare und Informationsveranstaltungen sowohl bezüglich den Fertigpackungsbestimmungen als auch den Regelungen der MID und der NAWI an. Weiters werden Anfragen von Herstellern, Vertreibern, Importeuren und Konsumenten an das BEV bezüglich der geltenden Vorschriften immer ausführlich beantwortet. Angaben zu den bereitgestellten Mitteln (sofern vorhanden) Mittelausstattung der Marktüberwachungsbehörden in absoluten Zahlen (EUR)
4 7.2 Mittelausstattung der Marktüberwachungsbehörden in relativen Zahlen (% des Staatshaushalts insgesamt) 8 Personelle Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden (Vollzeit-Äquivalente) (inkl. Fertigpackungskontrolle und Inspektoren) 9 Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden mit Inspektoren (Vollzeit-Äquivalente) (inkl. Fertigpackungskontrolle) Bewertung der Marktüberwachungstätigkeiten im betreffenden Sektor Die Marktüberwachung von Messgeräten erfolgt vorwiegend proaktiv auf Grund von Programmen, die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erstellt werden. Als Ausgangspunkt dienen die bisherigen Erfahrungen bei der bisher durchgeführten Überwachung von Messgeräten und Fertigpackungen. Dabei werden die Tätigkeiten unter Berücksichtigung des Erfahrungsaustausches im Rahmen der WG 5 der WELMEC durchgeführt. Reaktive Marktüberwachung erfolgt aufgrund von konkreten Beschwerden (Verbraucher, Nutzer, Unternehmen, usw.) oder auf der Basis von europäischen Rückmeldungen (z.b. RAPEX Notifikationen). Kriterien für die Auswahl der Produkte Zur Bestimmung des Risikos für diese Produkte werden eingelangte Verbraucherbeschwerden, Untersuchungsergebnisse, die Art des Inverkehrbringens und die Bedeutung der mit diesen Produkten gemessenen Sachleistungen für den Endverbraucher bewertet. Damit ergibt sich eine Reihung nach dem Produktrisiko, die Ausgangspunkt für die Planung ist. Daneben ist 4
5 die Teilnahme an europäischen Marktüberwachungskampagnen ein wichtiger Teil der proaktiven Marktüberwachung. Die zu überwachenden Produkte sind dann durch das Projekt vorgegeben. Zusammenarbeit mit anderen Behörden Derzeit besteht eine geringe Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, die aber im Anlassfall verstärkt werden kann. Auf europäischer Ebene erfolgt die Zusammenarbeit im Rahmen der WG 5 der WELMEC, die als ADCO im Rahmen der Zusammenarbeit mit der EK geführt wird. Zusammenfassung Bisher konnten die Marktüberwachungstätigkeiten im Bereich Messgeräte, nichtselbsttätige Waagen und Erzeugnisse in Fertigpackungen aufgrund der vorliegenden Programme gut umgesetzt wird, haben sich sehr bewährt und werden daher in gleicher Weise fortgesetzt. Erstrebenswert für die Zukunft der europäischen Marktüberwachung wäre eine zentrale europaweite Datenbank für Baumusterprüfbescheinigungen, die die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden wesentlich vereinfachen und effizienter machen würde. 5
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