80 Jahre Kindergarten Quellendorf - ein Fest für Groß und Klein. Vielen lieben Dank!

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 8 Nummer 6 Donnerstag, den 8. Juni Jahre Kindergarten Quellendorf - ein Fest für Groß und Klein Unter diesem Motto wurde am 19. Mai 2017 in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Quellendorf das diesjährige besondere Jubiläum gebührend gefeiert. Pünktlich um 15 Uhr öffnete die Kindertagesstätte für alle Interessierten die Türen. Nach der Eröffnung und Festrede der Leiterin Sophie Schmidt wurden die Gäste von allen Kindern des Kindergartens mit Liedern und einem Tanz begrüßt. Im Anschluss überreichte der Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt, Herr Thomas Schneider, ein Geschenk - ein großes Sonnensegel für den Krippenspielplatz. Von diesem war bereits seit längerem die Rede. Unser Wunsch wurde erhört. Vielen Dank dafür! Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, so konnten sich die Gäste zwischen Kaffee, Kuchen, selbst gebackenen Waffeln und Kräppelchen oder Würstchen entscheiden. Das Wetter meinte es gut an diesem Tag - so konnte das Fest wie geplant auf dem Spielplatz stattfinden. Der Saxofon-Auftritt von Lynn Aleithe und die Tanzeinlage der Kindertanzgruppe Fire Angels aus Hinsdorf unterhielten Groß und Klein bestens. Alle Räume waren für die neugierigen Besucher geöffnet. Besonders die vielen ehemaligen Kollegen waren erstaunt, wie viel sich doch in den letzten Jahren in der Kindertagesstätte verändert hat. Auch interessierte Eltern nahmen die Gelegenheit gern wahr, sich die Kita anzuschauen. Viel zur Geschichte des Kindergartens wurde lange vor der Jubiläumsfeier zusammengetragen, sodass die Besucher anhand von Plakaten, auf denen gesammeltes Fotomaterial, Aufzeichnungen und Zeitungsartikel präsentiert wurden, einen kleinen Einblick in das Kitageschehen früher und heute erhalten konnten. Anlässlich des Jubiläums gab es dank der Unterstützung des Heimatmuseums in Quellendorf auch eine Ausstellung mit vielen kleinen und großen Spielen und Gegenständen von früher - so schmückten beispielsweise ein Kinderwagen aus vergangenen Jahren, Spiele aus der DDR, ein altes Waschbrett und sogar eine Schulbank unsere Räume. Auch für die kleinen Gäste gab es viel Unterhaltung - so konnten sie sich zwischen Kinderschminken, Sackhüpfen, Stelzenlaufen oder Strohballenhüpfen entscheiden. Das Highlight an diesem Tag war jedoch die Kindereisenbahn, welche die Kinderherzen hat höher schlagen lassen. Ausklingen ließ man diesen besonderen Tag mit einem Festumzug durch das Dorf. Begleitet wurden wir dabei von der Feuerwehr Quellendorf sowie einer kleinen Kapelle und einer Pferdekutsche. Am Ende ließen alle Kinder ihre Luftballons in den Himmel steigen. Ein ganz besonderer Moment. Es war ein gelungenes Fest bei schönstem Wetter. Besonders gefreut haben wir uns über die rege Besucherzahl. Wir möchten uns ganz herzlich bei all denen bedanken, die zum Gelingen unseres Jubiläumsfestes beigetragen und diesen Tag somit unvergessen gemacht haben. Unser Dank geht an alle Sponsoren für die finanzielle Unterstützung und natürlich an alle Helfer, die fleißig bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unseres Festes mitgewirkt haben. Vielen lieben Dank! Das Team der Kita Sonnenschein sowie das Elternkuratorium Gemeinsame Eröffnung des Festes durch das Team und den Kindern der Einrichtung. Auftritt der Tanzgruppe Fire Angels aus Hinsdorf. Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 13. Juli 2017 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 28. Juni 2017 Melden Sie sich unter: , per info@suedliches-anhalt.de

2 Seite 2, Nr. 6/2017 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/in Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Olaf Mann Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Heiko Schmidt, Radegaster Str. 11a, nach Vereinbarung amtl. Ortsbürgermeister OT Görzig Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, nach Vereinbarung OT Großbadegast (Kulturzentrum) Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Str. 5, nach Vereinbarung amt. Ortsbürgermeisterin OT Meilendorf Piethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, OT Prosigk nach Vereinbarung Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung u Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: Uhr u. nach Vereinbarung Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstr. 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung Reupzig Heike Rumrich Dorfstr. 56a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Anke Schadewald Dorfstr. 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung Scheuder Franz Riemer Dorfstr. 46c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau Carsten Bartz Dorfstr. 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger a. d. Fuhne amt. Ortsbürgermeister Bekanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt- jeden Dienstag von Gölzau (Haus 1, Zi. 211) Uhr Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung OT Werdershausen Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, nach Vereinbarung OT Wieskau Wörbzig Hubert Schüppel Schulstr. 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung oder Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung

3 Seite 3, Nr. 6/2017 Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 4. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 6. Einwohnerfragestunde 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 9. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 10. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 11. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 12. Beratung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe Neubereifung Feuerwehrfahrzeuge der Ortsfeuerwehren der Stadt Südliches Anhalt 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 14. Schließung der Sitzung gez. Zahradnik Vorsitzender des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R. 122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders in der FFw Weißandt-Gölzau 9.2. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Einbau Estrich und Entwässerung in die Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau 9.3. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung der TW-Leitung und AW-Leitung in der Wohnung Pöland, Hauptstraße 31 in Weißandt-Gölzau 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe - Planungsleistungen für die Errichtung von Absturzsicherungen über den Nesselbach, Gewässer 2/50 und Grabenquerung Gewässer 2/50/ Vergabe - Bauleistung Schützenhaus - Flachdachreparatur Schießstand in Weißandt-Gölzau Vergabe Planungsleistungen - Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Abschlagbauwerks (RW) in der Köthener Straße in Weißandt-Gölzau Vergabe Bauleistung - höhenmäßige Anpassung der unbefestigten Straße mit Bau einer Entwässerung in Breesen Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Fenster und Türen, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 3 Sanitärinstallation, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 3 Heizung- und Sanitärinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 4 Elektroinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt, WC Mädchen in der Grundschule Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Heizung- und Sanitärinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, WC Mädchen in der Grundschule Radegast Vergabe - Sanierung Fußboden im Jugendclub im OT Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Straßenreparatur im OT Maasdorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Reparatur Heizung Sportcenter Arctic im OT Edderitz der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für Sanierungsmaßnahmen in der Schule im OT Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für den Prallschutz in der Turnhalle im OT Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für die Sanierung der Außenanlage in der Kindertagesstätte im OT Edderitz in der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Abriss Schuppen auf dem Spielplatz im OT Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. R. Amler Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses

4 Seite 4, Nr. 6/2017 Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt 9.2. Aufhebung der Schulbezirke der Grundschule Görzig und Radegast zum Schuljahr 2018/ Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders in der FFw Weißandt-Gölzau 9.4. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Einbau Estrich und Entwässerung in die Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau 9.5. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung der TW-Leitung und AW-Leitung in der Wohnung Pöland, Hauptstraße 31 in Weißandt-Gölzau 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe - Planungsleistungen für die Errichtung von Absturzsicherungen über den Nesselbach, Gewässer 2/50 und Grabenquerung Gewässer 2/50/ Vergabe - Rasentraktoren Vergabe - Heißwasser-Hochdruckreiniger Vergabe - Kleintransporter bis 3,5t Vergabe - Arbeitsschutzbekleidung Erwerb von Grund und Boden in der Gemarkung Trebbichau an der Fuhne, Flur 1, Flurstücke 228, 229 und Vergabe - Bauleistung Schützenhaus - Flachdachreparatur Schießstand in Weißandt-Gölzau Vergabe Planungsleistungen - Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Abschlagbauwerks (RW) in der Köthener Straße in Weißandt-Gölzau Vergabe Bauleistung - höhenmäßige Anpassung der unbefestigten Straße mit Bau einer Entwässerung in Breesen Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Fenster und Türen, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 3 Sanitärinstallation, Grundschule Görzig Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 3 Heizung- und Sanitärinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 4 Elektroinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, Sporthalle, 2. BA in Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 1 Rohbauarbeiten, Sanierung Sanitärtrakt, WC Mädchen in der Grundschule Radegast Vergabe einer Bauleistung - Los 2 Heizung- und Sanitärinstallation, Sanierung Sanitärtrakt, WC Mädchen in der Grundschule Radegast Vergabe - Sanierung Fußboden im Jugendclub im OT Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Straßenreparatur im OT Maasdorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Reparatur Heizung Sportcenter Arctic im OT Edderitz der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für Sanierungsmaßnahmen in der Schule im OT Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für den Prallschutz in der Turnhalle im OT Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Planungsleistungen für die Sanierung der Außenanlage in der Kindertagesstätte im OT Edderitz in der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Abriss Schuppen auf dem Spielplatz im OT Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt Vergabe Neubereifung Feuerwehrfahrzeuge der Ortsfeuerwehren der Stadt Südliches Anhalt 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 8. Bericht des Bürgermeisters 9. Einwohnerfragestunde 10. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt Aufhebung der Schulbezirke der Grundschule Görzig und Radegast zum Schuljahr 2018/ Berufung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Ergänzungswahl des Ortschaftrates Meilendorf Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders in der FFw Weißandt-Gölzau

5 Seite 5, Nr. 6/ Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Einbau Estrich und Entwässerung in die Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe einer Bauleistung - Erneuerung der TW-Leitung und AW-Leitung in der Wohnung Pöland, Hauptstraße 31 in Weißandt-Gölzau Annahme und Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen 11. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 15. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 16. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 17. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Personalangelegenheit Personalangelegenheit 18. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 19. Schließung der Sitzung gez. Rinke Vorsitzende des Stadtrates Ergänzungswahl Meilendorf Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin - Bekanntmachung des Wahltages für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Meilendorf und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Gemäß 42 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. 49 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) stellte die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld die Voraussetzungen für eine Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Meilendorf fest und setzte den Termin für die Ergänzungswahl auf Sonntag, den 24. September 2017 in der Zeit von Uhr bis Uhr fest. Gesetzliche Grundlagen für die Ergänzungswahl (Kommunalwahl) sind das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), das Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und die Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den jeweils geltenden Fassungen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Wahlgebiet für die Ergänzungswahl ist die Ortschaft Meilendorf mit den Ortsteilen Meilendorf, Körnitz und Zehmigkau. Gewählt wird nach den für die Hauptwahl geltenden Vorschriften. Gemäß 8 a KWG LSA üben die in der Hauptwahl berufenen Wahlorgane ihr Amt für alle folgenden Kommunalwahlen während der Wahlperiode aus. Demnach wird die Besetzung der Gemeindewahlleiterin und dem Wahlausschuss beibehalten. Die in der Ortschaft wohnenden Einwohner sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen. Sie sind wählbar, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates Meilendorf ist in der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt auf fünf festgelegt. Derzeit besteht der Ortschaftsrat aus drei Mitgliedern. Gemäß 49 Abs. 2 KWG LSA sind bei einer Ergänzungswahl so viele Vertreter zu wählen, wie zur Erreichung der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortschaftsrates erforderlich sind. Somit sind bei dieser Ergänzungswahl zwei neue Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl können nach 21 Abs. 1 KWG LSA von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können verbunden werden. Entsprechende Erklärungen sind durch die Beteiligten bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge schriftlich gegenüber der Gemeindewahlleiterin und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet werden. Die Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Meilendorf sind bis spätestens Montag, den 31. Juli 2017, Uhr (55. Tag vor der Wahl - Ende der Einreichungsfrist) bei der Gemeindewahlleiterin unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Südliches Anhalt Gemeindewahlleiterin Kennwort: Ergänzungswahl Meilendorf 2017 Weißandt-Gölzau Hauptstraße Südliches Anhalt Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter sind beim Wahlbüro der Stadt Südliches Anhalt während der Dienstzeiten kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag gilt nur für die Ergänzungswahl in der Ortschaft Meilendorf. Ein Wahlbewerber darf nur in jeweils einem Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl benannt werden. Eine Partei oder Wählergruppe darf nur jeweils einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber enthalten. Die Höchstzahl der zu benennenden Bewerber liegt um fünf höher als die Anzahl der zu wählenden Vertreter. Somit liegt die Höchstzahl für die Ergänzungswahl bei sieben Bewerbern je Wahlvorschlag. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5 zu 30 Abs. 1 KWO LSA eingereicht werden und muss nach 21 Abs. 6 KWG LSA enthalten: 1. Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers; 2. Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird; dieser muss mit den Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt; 3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird; aus ihm muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe des Wahlgebietes handelt; das Kennwort darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG oder deren Kurzbezeichnung enthalten; 4. Zustimmungserklärung eines jeden Bewerbers nach dem Muster der Anlage 8 a zu 30 Abs. 5 KWO LSA, dass er für keinen weiteren Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat; 5. Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 zu 30 Abs. 5 KWO LSA; 6. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach 24 KWG LSA und dem Muster der Anlage 10 a zu 30 Abs. 5 KWO LSA,

6 Seite 6, Nr. 6/ bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Ortschaft Meilendorf keine Parteiorganisation vorhanden ist; 8. für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft; 9. für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist; 10. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind. Die Unterlagen nach lfd. Nr. 7 bis 9 entfallen für Wahlvorschläge von Wählergruppen, die Unterlagen nach lfd. Nr. 5 bis 9 entfallen für Einzelwahlvorschläge. Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht unter die Bestimmungen des 21 Abs. 10 KWG LSA fallen, muss von mindestens 2 Wahlberechtigten der Ortschaft Meilendorf persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Diese Unterschriften (Unterstützungsunterschriften) sind auf amtlichen Formblättern, die vom Wahlbüro der Stadt Südliches Anhalt auf Anforderung kostenfrei erhältlich sind, zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der oben genannten Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei den im Folgenden genannten Parteien und Wählergruppen, für die 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft, tritt an die Stelle der zu erbringenden Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe. Die nachfolgend aufgeführten Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzungen des 21 Abs. 10 KWG LSA und benötigen keine Unterstützungsunterschriften: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Die Linke (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Nach 26 Abs. 1 KWG LSA können eingereichte Wahlvorschläge bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert oder zurückgezogen werden. Im Übrigen wird hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge auf 21 bis 26 KWG LSA und 29 bis 33 KWO LSA hingewiesen. gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau, den FB III Bau- und Ordnungsverwaltung - Fundbüro - Bekanntmachung - Fundsache Folgende Fundsache wurde im Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt abgegeben: Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Prosigk aufgekündigt, da die Grabpflege nicht gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist. Urnengrabstätte - Lina Borchert geb gest Urnengrabstätte - Else und Otto Bergmann Zu den Verstorbenen liegen keine weiteren Daten vor. Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 7. September 2017 bei der Stadt Südliches Anhalt Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Werte Nutzer der Urnengemeinschaftsanlagen auf Friedhöfen der Stadt Südliches Anhalt, es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für Blumenschmuck die zentralen Ablageflächen auf bzw. neben den Urnengemeinschaftsanlagen zu nutzen sind. Blumensträuße sind in Vasen oder vorhandenen Vasenbehältern zu stellen. Gemäß 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung wird abgelegter Grabschmuck außerhalb dieser Ablageflächen und insbesondere auf bzw. an der Grabfläche und auf der Rasenfläche unverzüglich von der Stadt entfernt und entsorgt. Diese Regelung gilt für Urnengemeinschaftsanlagen jeglicher Art. Stadt Südliches Anhalt Friedhofsverwaltung ein Damenfahrrad, Rahmen schwarz und Aluschutzbleche Fundort: Nahkauf Weißandt-Gölzau Die Eigentümerin/der Eigentümer der o. g. Fundsache wendet sich bitte direkt an das Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 108 oder telefonisch i. A. Hausmann

7 Seite 7, Nr. 6/2017 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung Entsprechend der Festlegungen in den 52/54 und 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe Peißen mit, dass in der Zeit von voraussichtlich Mitte Juni bis zum Ende Dezember 2017 die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden. Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch. Hinweise: 1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt, vorübergehend benutzt,...! 2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt. 3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht! 4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d. h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den verantwortlichen Verband eingeordnet. Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: - Herr Hendrich - Herr Hummel vom UHV Westliche Fuhne/Ziethe in Bernburg, OT Peißen, Tel Peißen, M. Lösel D. Hendrich Verbandsvorsteher Geschäftsführer Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG Retzau- Mulde, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: AB3068 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Flurbereinigungsgesetz Vorläufige Anordnung Gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ergeht folgende vorläufige Anordnung. 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Bau der neuen Deichanlage in Retzau wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Willi-Brundert-Straße 14, Halle/Saale folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in den entsprechenden Karten dargestellt. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Sternstraße 59, Wittenberg wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar. Auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. Entsprechend der Anlage werden in den Gemarkungen Raguhn, Flur 7; Retzau, Flur 2; jeweils Flächen dauerhaft oder vorübergehend entzogen bzw. dauerhaft beschränkt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pacht- bzw. Tauschvertrages gezahlt werden.

8 Seite 8, Nr. 6/ Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diese keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der Deichanlage drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Deichbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Im Flurbereinigungsgebiet liegt das zum Bau vorgesehene Unternehmen Sanierung/Rückverlegung Deich Retzau. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung Retzau-Mulde (Verf.Nr AB3068) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt beabsichtigt, zum mit den archäologischen Grabungen zu beginnen, um den planmäßigen Ablauf der Gesamtbaumaßnahme zu gewährleisten. Die Arbeiten sollen auf dem 1. Bauabschnitt der Deichbautrasse im Verfahrensgebiet starten. Angesichts der dringenden Erforderlichkeit dieser Deichbaumaßnahme ist eine Verzögerung nicht zu vertreten. Der mit dem Vorhaben verbundene Zugriff auf das Eigentum der Betroffenen ist für eine schnelle Umsetzung des Vorhabens unbedingt erforderlich. Bei einer großflächigen Überschwemmung bestehen Gefahren für das Hab und Gut der von der Überschwemmung Betroffenen sowie für öffentliche Kultur- und Sachgüter und die öffentliche Infrastruktur. Der Hochwasserschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, bei dem die Interessen der durch das Vorhaben belasteten Eigentümer gegenüber den öffentlichen Interessen zurücktreten müssen. Nur durch die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen wird dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermöglicht, rechtzeitig mit den Bau- und Herstellungsarbeiten für den Hochwasserschutzdeich zu beginnen. Da Schäden bzw. Nachteile nur im Flurbereinigungsverfahren unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten gemindert bzw. durch Neugestaltung beseitigt werden können und dies sofort und weiterhin baubegleitend zum Deichneubau Hochwasserschutz Altjeßnitz geschehen muss, ist nach all dem die sofortige Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses geboten. 5. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Kühnauer Straße 161, Dessau-Roßlau zu stellen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im Auftrag Begründung des Sofortvollzugs Die sofortige Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse. Die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen ermöglicht den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt rechtzeitig mit den Bau- und Herstellungsarbeiten der neuen Deichanlage zu beginnen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann nicht bis zur Regelung durch den Flurbereinigungsplan gewartet werden. Eine abschließende eigentumsrechtliche Regelung erfolgt mit dem Flurbereinigungsplan erst Jahre später. Der Bau des Hochwasserschutzdeiches ist aus Gründen des Gemeinwohls unbedingt notwendig. Für Retzau wurde ein erhöhtes Hochwasserrisiko festgestellt. Das Vorhaben ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Den durchgeführten Untersuchungen zufolge können sich Spitzenabflüsse und Hochwasserstände künftig weiter erhöhen und häufiger auftreten. Das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor Gefahren oder Schäden durch unzureichenden Hochwasserschutz der Ortslage Retzau sind besonders gewichtige und auch dringende öffentliche Interessen. Näther Die Vorläufige Anordnung, das Verzeichnis der zu entziehenden Flächen (Anlage 1) und die dazu gehörenden Karten liegen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161 zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim ALFF Anhalt, Kühnauer Straße 161, Dessau-Roßlau OT Dessau eingeholt werden (Tel.: Herr Faßl). Im Auftrag Görisch

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13 Seite 13, Nr. 6/2017 Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr Mitteilungen Breitbandausbau in unserer Stadt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Breitbandausbau ist momentan ein vieldiskutiertes Thema in unserer Stadt. Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand geben. Derzeit kann man an vielen Stellen in unserem Stadtgebiet beobachten, wie im Auftrag der Telekom Kabel verlegt und Verteilerkästen umgebaut werden. Diese Aufrüstung betrifft das gesamte Stadtgebiet und soll allen Bürgern, Gewerbetreibenden und Dienstleistern einen Internetanschluss per DSL mit mindestens 50 MBit Datenrate zur Verfügung stellen. Den größten Teil der dazu notwendigen Investitionen deckt die Telekom aus eigenen Mitteln. Die wenigen betroffenen Ortschaften, die für die Telekom im Eigenausbau unrentabel sind, wurden bereits im Jahr 2016 ermittelt. Seit April dieses Jahres läuft ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren, in dem Unternehmen Stellung zu den fehlenden finanziellen Mitteln nehmen können. Das Verfahren endet zum Die daraus zu errechnende Wirtschaftlichkeitslücke soll bis zum Herbst 2017 über Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt bzw. des Bundes geschlossen werden (an bestimmte Bedingungen gebunden ist hier sogar eine Förderung von bis zu 100 % möglich). Nach Beantragung und hoffentlich Bewilligung der Fördermittel soll dann der Ausbau des Breitbandnetzes auch in den betreffenden Orten nahtlos vorangetrieben werden. Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2018 den Ausbau im gesamten Stadtgebiet zu beenden, sodass die neuen schnellen Anschlüsse bis spätestens Ende 2018 in Betrieb genommen werden können. Ihr Thomas Schneider Bürgermeister Zuwachs in der Stadtfeuerwehr Am 1. Mai 2017 wurde die feierliche Schlüsselübergabe für die zwei neuen Feuerwehrfahrzeuge der Feuerwehr Stadt Südliches Anhalt durch den Bürgermeister Herrn Schneider in Hinsdorf durchgeführt. Hierbei handelt es sich um zwei sogenannte MTW - Mannschaftstransportfahrzeuge. Ein Fahrzeug in dem üblichen Feuerwehrrot wurde der Ortsfeuerwehr Hinsdorf zur Verfügung gestellt. Die Hinsdorfer Kameraden sind neben den eigentlichen Aufgaben im Stadtgebiet zudem auch in der überörtlichen Hilfe aktiv - sie besetzen u. a. Funktionen im Katastrophendienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Als nun ihr Vorgängerfahrzeug - auch ein MTW - den TÜV aus Altersgründen nicht mehr bestanden hat, wurde zusammen mit der Stadtwehrleitung nach einer Lösung gesucht. Gleichzeitig wurde ein Transporter zur Beförderung der Kinder und Jugendlichen aus den Ortsjugend-Feuerwehren benötigt. So erklärt sich, dass das zweite Fahrzeug in weißer Ausführung beschafft wurde, also als ein reines Transportfahrzeug. Das in der Stadt im Ortsteil Görzig ansässige Autohaus Jarski lieferte die Fahrzeuge mit der feuerwehrspezifischen Ausrüstung an die Stadt Südliches Anhalt aus. Wir wünschen den Kameradinnen und Kameraden sowie den Kinder- und Jugendfeuerwehrmitgliedern stets eine gute Fahrt mit den neuen Fahrzeugen. Stadtwehrleitung Menschen mit pfiffigen Ideen für den ländlichen Raum gesucht LEADER-Region Anhalt bereitet neue Förderrunde vor Die LEADER-Region Anhalt bereitet eine neue Förderrunde für das kommende Jahr vor. Als echtes Mitmachprogramm steht LEADER praktisch jedem offen, Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Vereinen und Verbänden, Kommunen oder freien Initiativen. Weil die Bedarfslagen vielfältig sind, ist auch das Förderspektrum ungewöhnlich breit. Gute Chancen im Wettbewerb um Fördermittel hat zum Beispiel alles, was sich um das Miteinander von Jung und Alt dreht, Eigeninitiative anregt oder attraktive Treffpunkte in den Orten schafft. Besonders freuen wir uns auch über Nachfrage aus dem Wirtschaftssektor meinen Kerstin Adam-Staron und ihre Mitstreiter vom LEADER-Management. Wenn neue Umsatzmöglichkeiten erschlossen werden wie bei Existenzgründungen oder Betriebserweiterungen, wenn regionale Produkte entwickelt und vermarktet werden, die Nahversorgung im Ort sich verbessert oder eine Zusammenarbeit mit Schulen zur Fachkräftesicherung entsteht, kann häufig mit Fördergeld unterstützt werden. Ganz neu hinzugekommen sind in diesem Jahr deutlich erweiterte Möglichkeiten für Einrichtungen der Kultur und des Brauchtums. Nach wie vor gehören aber auch Biodiversität und Flächennutzung, Wegebau, Tourismus und die klassische Dorfentwicklung zu den Fördergegenständen. Das LEADER-Management empfiehlt allen Interessentinnen und Interessenten, die angebotenen individuellen Beratungsangebote unbedingt zeitnah zu nutzen, um keine Fristen zu versäumen. Details sind jederzeit auf www-leader-anhalt.de ersichtlich. Zur LEADER-Region Anhalt gehören die sieben Städte und Gemeinden Aken, Köthen, Osternienburger Land, Raguhn-Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna, Südliches Anhalt und Zörbig.

14 Seite 14, Nr. 6/2017 LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 beispielhafte Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Eine Lokale Aktionsgruppe wie in der Region Anhalt setzt mit dem Programm ein gemeinsames Entwicklungskonzept um. Ziel ist es, die ländlichen Regionen in Europa auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Kontakt: LEADER-Management Anhalt Kerstin Adam-Staron, Geschwister-Scholl-Str Zörbig OT Quetzdölsdorf Tel.: adam-staron@leader-anhalt.de Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Glauzig Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Dienstag, d , um 18:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Glauzig Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Unternehmen ausbauen, Arbeitsplätze schaffen, Wachstum verlangt Investitionen. Die Zuschüsse aus der Richtlinie für die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) unterstützen regionale Unternehmer. Am 8. Mai 2017 ist die neue GRW-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden - Sie wollen investieren? Informieren Sie sich rechtzeitig: am 6. Juli 2017 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld- Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen IB regional - Wir für Sie vor Ort bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt-Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer oder per unter e.herzel@ewg-anhalt-bitterfeld.de. IMPRESSUM Das erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Aus dem kirchlichen Leben KATHOLISCH IN ANHALT mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften: Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: koethen.st-maria@bistum-magdeburg.de Home: Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: pfr.kensbock@t-online.de Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: matthias.thaut@web.de Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe anschl. Gemeindevormittag HOCHFEST DER HEILIGSTEN DREIFALTIGKEIT Sonntag, , Uhr Hl. Geist Edderitz: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Vesper Donnerstag, , HOCHFEST DES LEIBES UND BLUTES CHRISTI (Fronleichnam) Uhr St. Anna: Hl. Messe mit eucharistischer Anbetung und Segen Sonntag, , Uhr St. Maria: Hl. Messe zu Fronleichnam der Pfarrei mit Prozession zum Schuljahresabschluss Wir bitten um Kuchenspenden! Bitte in die Liste eintragen Uhr St. Maria: Einsingen des Kirchenchores Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe mit den Maltesern, Kindergottesdienst und Prozession, anschl. Nachmittag der Begegnung im Pfarrhof. Gebet- und Gesangbuch GOTTESLOB mitbringen! Bei der Prozession sind die Kinder eingeladen Blumen zu streuen. Ein Fahrdienst wird angeboten! Bitte bis Do., im Pfarrbüro melden! Abfahrt: Uhr Görzig: Bushaltestelle an der LPG, Uhr Edderitz: bisheriger Halt (Schlecker), Uhr St. Anna Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Vesper

15 Seite 15, Nr. 6/2017 Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig (außer Plan): Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Vesper Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr Wegekreuz Pißdorf: Andacht (Gotteslob mitbringen) Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Gemeindevormittag Veranstaltungen Religionsunterricht bis nach Plan. Firmvorbereitung: Samstag, , Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen: Meine Zukunft gestalten: Beruf-Berufung 23. Frauenwallfahrt des Bistums Magdeburg Wenn Frauen sich trauen, Brücken zu bauen Samstag, , Kloster St. Marien Helfta (sh. Plakat und Fahrliste) Küster-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Blumenschmuck - Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Lektoren - Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Kranken- und Hauskommunion: Donnerstag, , Uhr in Preußlitz, Gröbzig mit Edderitz und Umgebung Freitag, , Uhr in Görzig, Weißandt-Gölzau und Umgebung Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Kinderwallfahrt vom Bistum Magdeburg: Samstag, nach Wittenberg Religiöse Kinderwoche (RKW) Miteinander zum Geschenk Montag, bis Samstag im Gemeindehaus St. Joseph, Osterwieck Anmeldeschluss: Hl. Messe zum RKW - Abschluss: Sonntag, , Uhr St. Maria Köthen Samstag, , Uhr Nacht der Kirchen in Köthen, u. a Uhr St. Maria Köthen: Die wunderbare Welt der Katholiken - Die Katholiken und ihre Zeit, Streiflichter durch Texte und Musik Uhr Marktplatz Köthen: Gemeinsamer Abschluss mit Stadtgeläut Weitere Informationen an den Aushängen der katholischen Kirchen und unter Gemeindekirchenratswahlen im Oktober Alle sechs Jahre wählen die Kirchengemeindeglieder der Evangelischen Landeskirche Anhalts die Gemeindekirchenräte neu. Mit ihrer Stimme entscheiden sie, welche Frauen und Männer zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Gemeinde leiten. Machen Sie als evangelisches Gemeindemitglied von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Bestimmen Sie die Aktivitäten Ihrer Kirchengemeinde mit und prägen Sie so das kulturelle Leben Ihres Ortes. Nachfolgend möchten wir Sie über die Aufgaben der Gemeindekirchenräte und über die wichtigsten Punkte der Wahlordnung informieren. Wer kann wählen? Wahlberechtigt sind Kirchengemeindeglieder, die konfirmiert oder im religionsmündigen Alter (ab 14 Jahren) getauft sind - oder die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden. Zur Wahlberechtigung gehört auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Gebiet Ihrer Kirchengemeinde haben. Sollten Sie sich einer anderen Kirchengemeinde besonders verbunden fühlen, können Sie sich umgemeinden lassen und dort zur Wahl gehen. Näheres erfahren Sie in Ihrem Pfarramt. Wer kann zur Wahl vorgeschlagen werden? Vielleicht gehören Sie auch zu den Frauen und Männern, die bereit sind, Ihre Zeit und Erfahrungen für die nächsten sechs Jahre für Ihre Kirchengemeinde und damit auch für ein gelingendes menschliches Miteinander in Ihrem Ort einzusetzen. Das Mindestalter für die Kandidatur zum Gemeindekirchenrat beträgt 18 Jahre. Einen Wahlvorschlag kann machen, wer wahlberechtigt ist. Wahlvorschläge müssen berücksichtigt werden, wenn sie von fünf Wahlberechtigten unterschrieben sind und spätestens 5 Wochen vor der Wahl bei dem örtlichen Kirchengemeinde- Wahlvorstand oder im zuständigen Pfarramt eingereicht werden. Die Kandidaten werden im Gemeindeboten vorgestellt. Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen ist zu bedenken, dass das Ältestenamt ein entscheidendes, die Gemeinde prägendes, geistliches Amt ist. Der Gemeindekirchenrat, in den ein Ältester gewählt wird, ist nicht nur für die Verwaltung der Finanzen einschließlich der Gebäude und Grundstücke der Kirchengemeinde zuständig. Er hat insbesondere auch die Aufgabe der geistlichen Leitung der Kirchengemeinde ( 15 Abs. 1 der Verfassung). Von den Ältesten wird daher erwartet, dass sie am Gottesdienst und am Heiligen Abendmahl teilnehmen, sich um Erkenntnis des Wortes Gottes bemühen, an den Aufgaben der Gemeinde mitarbeiten, in der Lebensführung beispielhaft sind und Vertrauen wecken. Sie sollen befähigt sein, sich über die innere und äußere Lage ihrer Gemeinde ein Urteil zu bilden ( 12 Abs. 1 der Verfassung). Das heißt freilich nicht, dass Älteste in jeder Hinsicht perfekt sein müssen. Es muss aber deutlich sein, dass ihnen diese Aufgaben ein wichtiges geistliches Anliegen sind, das sie gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Gemeindekirchenrates meistern können. Wann und wo wird gewählt? - am 15. Oktober in Edderitz von Uhr bis Uhr, in Görzig von 9.15 Uhr bis Uhr, in Gröbzig von Uhr bis Uhr, in Radegast von 9.30 Uhr bis Uhr, in Schortewitz von Uhr bis Uhr, in W.-Gölzau und Gnetsch von Uhr bis Uhr, in Zehbitz von Uhr bis Uhr - am 22. Oktober in Cösitz von Uhr bis Uhr, in Hohnsdorf von Uhr bis Uhr, in Prosigk von Uhr bis Uhr, in Maasdorf um Uhr, in Riesdorf von Uhr bis Uhr - am 23. Oktober in Großbadegast von Uhr bis Uhr - am 29. Oktober in Dohndorf, Löbnitz an der Linde, Wörbzig und Wülknitz jeweils von Uhr bis Uhr In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl. Bitte nehmen Sie diesbezüglich frühzeitig Kontakt zu Ihrem zuständigem Gemeindekirchenrat oder Pfarramt auf. gez. Pfarrerin Anke Zimmermann gez. Pfarrer Tobias Wessel gez. Pfarrer Dr. Andreas Karras

16 Seite 16, Nr. 6/2017 Vereine

17 Seite 17, Nr. 6/2017 Dorffestspiele Kleene Pfingsten in Quellendorf vom bis Freitag, ab Uhr Richten der Maie am Sportlerheim mit Maikranzklettern, Maienwunschluftballons steigen in den Himmel ab Uhr Lampion- und Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle Köthen 1973 e. V. ab Uhr Disco mit Maik und Mario ab Uhr Band Nothing but dreams im Anschluss Disco mit Maik und Mario Samstag, ab Uhr Ausfahren der Maien mit der Schalmeienkapelle Cösitz ab Uhr Große Oldtimerparade - Start Libbesdorfer Straße (Anmeldung bei Autobedarf Wolke) ab Uhr Torwandschießen und Preiskegeln vor dem Sportlerheim ab Uhr Buntes Unterhaltungsprogramm bei Kaffee und Kuchen Die Lips mit ihren lustigen Kakadus ca Uhr Showtanzgruppe Hinsdorf Fire Angels ab Uhr Uhr Wettkampf um den Titel Quellendorfer Volksschützenkönig (an der Schießbude vom Rummel - Stechen zwischen Uhr und Uhr) ab Uhr Tanzmusik ab Uhr - ca Uhr Tanz und jede Menge Spaß mit Trompeti und die Landstreicher ca Uhr Ernennung des Quellendorfer Volksschützenkönig ab Uhr Höhepunkt Feuershow venerius motus ab 1.00 Uhr Disco Sonntag, ab Uhr Fortsetzung Torwandschießen und Preiskegeln ab Uhr Buntes Unterhaltungsprogramm bei Kaffee und Kuchen Kinderclown Lulo, Kinderschminken, Kinderflohmarkt (ohne Anmeldung und Standgebühr, freie Platzwahl auf der Wiese) ca Uhr Auftritte der Quellendorfer Hort- und Schulkinder und QSDS - Quellendorf sucht das Supertalent ca Uhr Die Quellendorfer Originale ab Uhr Uhr Disco Montag, ab Uhr Ringreiten ab Uhr Uhr Ulf s kleine Blasmusik Änderungen vorbehalten!!! Die Veranstaltungen am Freitag, Samstag und Sonntag sind kostenpflichtig!! Anzeigen Sommercup der LSG 1930 Prosigk Am findet in Prosigk ein Kleinfeld-Turnier um den Sommerpokal der LSG 1930 Prosigk statt. Ab 13:30 Uhr treten die Mannschaften im sportlichen Wettstreit gegeneinander an. Der Sieger des Turniers steht dann am späten Nachmittag fest. Seien Sie eingeladen nach Prosigk zu kommen und Ihren Favoriten zu unterstützen oder einfach nur, um guten Fußball zu sehen. Für das leibliche Wohl aller Teilnehmer und Gäste wird natürlich gesorgt. 17. Sommerfest Wann? Samstag, Wo? Zur schönen Aussicht in Cattau Was? 15:00 Uhr musikalischer Nachmittag mit Cattauer Kuchenspezialitäten Zwischendurch für Groß und Klein: Pferde & Reiten für Kinder -> Reiterhof Piethen, Preiskegeln, Hüpfburg Kinder- & Jugendtanz mit den Crazy Angles 16:00 Uhr Leckeres aus der Gulasch-Kanone & Fischbrötchen 18:00 Uhr Tanzabend in die Sommernacht mit DJ Karsten Der Heimatverein Cattau e. V. freut sich auf zahlreiche Gäste! Suche Frau mit Haus oder Whg. Zw J. mit Interesse an Kleintierzucht als Hobby/ Nebengewerbe, noch einige J. Er, 68 J. nicht aus der Region, NR, ehem. Land- und Gartenarbeiter und LKW-Fahrer. Hat PKW, Möbel und Rassehühner. Ist bereit umzuziehen und anteilig Miete u. Kosten zu zahlen. Wer Lust hat zum gemeinsamen Lebensabend, meldet sich unter Chiffre-Nr. 327 LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Über 3000 neue Brautkleider OUTLET oder

18 Seite 18, Nr. 6/2017 Schulnachrichten/Kindergärten Ich bin für Sie da... Rita Smykalla Ihre Medienberaterin vor Ort Wie kann ich Ihnen helfen? Tel.: Fax: Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

19 Seite 19, Nr. 6/2017 Verschiedenes

20 Seite 20, Nr. 6/2017 Sommerferien im Jugendclub Gröbzig Bereits im Mai haben wir gemeinsam unser Programm für die Sommerferien geplant. Nun zählen wir schon die Tage bis zum letzten Schultag, denn da findet bereits unser erstes Highlight statt. Unter dem Motto Sommer - Sonne - Ferienspaß geht es dann weiter. Neben den auf die Sommerzeit abgestimmten Offenen Angeboten gibt es dann ganz besondere Erlebnistage. So gehen wir beispielsweise mehrfach zu Tagesausflügen auf Tour, probieren uns bei kreativen und kulinarischen Workshops aus, hoffen auf eine super Partystimmung bei verschiedenen Festen und und und Also, die Sommerferienzeit hält im Gröbziger Jugendclub so einiges bereit. Informationen zum kompletten Ferienprogramm für die Zielgruppe ab zehn Jahren gibt es im Jugendclub! JC Gröbzig Angela Meiling Sehr geehrte Waldgenossen, Leserinnen und Leser, am Vormittag des veranstaltete der Hegering Edderitz zum wiederholten Male eine Müllsammelaktion. Hierbei sammelten Jäger aus den Jagdgebieten Gröbzig, Edderitz, Baasdorf, Görzig, Maasdorf und Dohndorf die Hinterlassenschaften verantwortungsloser Mitbürger aus Feld und Flur. Ermöglicht wurde diese ehrenamtliche Aktion zum einen durch die Bereitschaft der ortsansässigen Jäger, die illegalen Müllablagerungen zu sammeln und zum anderen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der zur Entsorgung der Abfälle einen Container bereitstellte. Die Aktion erfreute sich einer regen Teilnahme. Dabei ist leider ein Trend zur illegalen Müllentsorgung in der Natur zu beobachten, wobei viele Lagerplätze für Müll, Sperrmüll und Bauschutt nicht zum ersten Mal durch die Jäger in ehrenamtlicher Arbeit beräumt wurden. An dieser Stelle soll appelliert werden, für Entsorgungen die dafür vorgesehenen Behältnisse zu nutzen und dadurch die Natur und Umwelt nachhaltig zu schonen. Nebenbei sei erwähnt, dass das illegale Entsorgen auch strafbar ist. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, kann z. B. Sperrmüll direkt vor der Haustür abgeholt werden. Nochmals sei an dieser Stelle Torsten Amft für die Organisation, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld für die Bereitstellung des Containers und dem Hof Pfaffendorf für die Beteiligung gedankt. Mit freundlichem Gruß und Waidmannsheil Frithjof Damm

21 Seite 21, Nr. 6/ Jahre Schicht im Schacht in Plötz 1967 wurde der Steinkohlebergbau in Plötz geschlossen. Dieses Ereignis jährt sich nun zum 50. Mal. Wir, der Jugend- und Heimatverein Plötz Glück auf e. V., möchten diesen Anlass mit einem großen Fest ehren, denn der Bergbau gehörte immerhin 116 Jahre zur Geschichte unserer Heimat. Dazu planen wir ein großes Sommerfest 50 Jahre Schicht im Schacht am Zu diesem Tag möchten wir natürlich gerne alle ehemaligen Mitarbeiter recht herzlich einladen, um mit uns zu feiern. Zusätzlich planen wir eine kleine Ausstellung zur Geschichte des Bergbaus in Plötz. Dabei sind wir jedoch auf die Hilfe unserer Mitbürger angewiesen. Es wäre sehr schön, wenn jeder der noch Bilder, Zeitungen, Unterlagen oder Gegenstände aus dem Bergbau zuhause hat und sie uns eventuell leihweise für diese Veranstaltung zur Verfügung stellen würde, sich einfach bei uns meldet. Wir würden uns freuen, wenn wir auch hier viel Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten, denn es ist uns wirklich eine ausgesprochen große Ehre, dieses Ereignis dementsprechend zu würdigen. Kontakt: Jugend- und Heimatverein Plötz Glück Auf e. V. Kreisstraße 2b, Wettin-Löbejün OT Plötz René Seiferheld Vorstandsvorsitzender Jugend- und Heimatverein Plötz Glück Auf e. V. Für das Jahr 2017 haben wir natürlich auch wieder eine ganze Reihe an kleinen und großen Veranstaltungen für die Ortschaften Plötz und Kösseln geplant. Auf unserem Veranstaltungsplan stehen unter anderem: Jahre Schicht im Schacht ehemaliges Schachtgelände in Plötz Erntedankfest in Kösseln Silvesterparty in der Turnhalle Plötz Über das Jahr hinweg gibt es selbstverständlich noch weitere kleinere Feste, zu denen natürlich jeder recht herzlich eingeladen ist. Termine hierfür können ganz einfach bei uns im Verein erfragt werden. Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Diesdorf Hohenberger, Hans Ortsteil Edderitz Bachmann, Helmut Both, Ingrid Eckardt, Irma Reinicke, Margit Ortsteil Fernsdorf Hubert, Alfred Ortsteil Glauzig Kloß, Edeltraud Ortsteil Görzig Brösel, Margrid Schmidt, Elisabeth Weinberg, Georg Ortsteil Gröbzig Felsmann, Heidrun Forster, Hannelore zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Gneist, Barbara Junkert, Roselotte Krüger, Annemarie Schmalenberger, Marga Wiegand, Christa Wischnewski, Elvira Ortsteil Großbadegast Mittelbach, Rosemarie Ortsteil Klein-Weißandt Lüdicke, Erika Ortsteil Libehna Rode, Christine Ortsteil Locherau Bülow, Elfriede Ortsteil Piethen Anderson, Inge Ortsteil Prosigk Oertel, Manfred Rose, Walter Thieme, Gisela Ortsteil Quellendorf Barré, Michael Fischer, Wilfried Schubert, Ursula Ortsteil Radegast Schneider, Edith Ortsteil Weißandt-Gölzau Keil, Johannes Lehmann, Gisela Ließmann, Sieglinde Richter, Gerhard Scheibe, Wolfgang Ortsteil Werdershausen Belger, Erna Ortsteil Zehbitz Hoffmann, Helmut zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich folgenden Ehepaaren Am zum 60. Hochzeitstag Gisela und Werner Pach, Ortsteil Quellendorf. Am zum 50. Hochzeitstag Christel und Roland Eis, Ortsteil Edderitz. Am zum 50. Hochzeitstag Marianne und Karl Palkoska, Ortsteil Scheuder. Am zum 50. Hochzeitstag Inge und Horst Mühlnikel, Ortsteil Radegast. Am zum 50. Hochzeitstag Ingeburg und Reiner Bieler, Ortsteil Maasdorf. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles erdenklich Gute.

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