Informationen über wesentliche Verbandsaktivitäten
|
|
- Norbert Hartmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bulletin 2013 Informationen über wesentliche Verbandsaktivitäten Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Verbandsmitglieder Der Vorstand des Kirchgemeindeverbandes blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Gerne möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Aktivitäten der vergangenen Monate vermitteln: 1. Willkommen neue Mitglieder! Mit Freude dürfen wir feststellen, dass seit anfangs Jahr (bis Redaktionsschluss) 26 weitere Kirchgemeinden unserem Verband beigetreten sind. Wir begrüssen die neuen Mitglieder auch an dieser Stelle herzlich und heissen sie im Kreise unseres Kirchgemeindeverbandes willkommen. Es freut uns, dass sie mit ihrem Beitritt den Verband stärken und so mithelfen, die Zukunft der Berner Kirchgemeinden aktiv mitzugestalten. Vielen Dank für den Beitritt!. In der Reihenfolge ihrer Anmeldung sind dies die - Röm.-kath. Kirchgemeinde Münsingen - Evang.-ref. Kirchgemeinde Jegenstorf Urtenen - Evang.-ref. Kirchgemeinde Trub - Evang.-ref. Kirchgemeinde Kerzers bern/freiburgisch - Evang.-ref. Kirchgemeinde Wimmis - Evang.-ref. Kirchgemeinde Rüderswil - Evang.-ref. Kirchgemeinde Erlach - Tschugg - Evang.-ref. Kirchgemeinde Bätterkinden - Evang.-ref. Kirchgemeinde Bollligen - Evang.-ref. Kirchgemeinde Seeberg - Evang.-ref. Kirchgemeinde Roggwil - Paroisse réf. évang. de Sonvilier - Evang.-ref. Kirchgemeinde Grafenried - Röm.-kath. Kirchgemeinde St. Martin Worb - Evang.-ref. Kirchgemeinde Pilgerweg Bielersee - Evang.-ref. Kirchgemeinde Linden - Evang.-ref. Kirchgemeinde Trubschachen - Paroisse réf. évang. de Reconvilier - Paroisse réf. évang. Tramelan - Paroisse réf. évang. de Court - Evang.-ref. Kirchgemeinde Habkern - Röm.-kath. Kirchgemeinde Seeland Lyss - Paroisse réf. évang. de Diesse - Evang.-ref. Kirchgemeinde Walkringen - Syndicat des Paroisses du Par8 - Evang.-ref. Kirchgemeinde Sutz-Lattrigen (Damit sind 213 der total 248 Kirchgemeinden Mitglied unseres Verbandes)
2 Bulletin Aktuelle Projekte und Aktivitäten Angebots- und Strukturüberprüfung des Kantons, ASP (Pfarrerlöhne) Nachdem der Kanton Bern in den letzten 20 Jahren insgesamt 14 Sparpakete geschnürt hat und dadurch über eine Milliarde Einsparungen erzielen konnte, zeichnete sich für 2014 erneut ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von 450 Millionen Franken an. Als Gründe gibt die Regierung unter anderem die schwierige Wirtschaftslage, Steuersenkungen, die Senkung der Motorfahrzeugsteuer, eine tiefere Gewinnausschüttung der Nationalbank, kaum beeinflussbare Mehrbelastungen im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich sowie Lastenverschiebungen vom Bund an die Kantone an. In der Folge liess der Regierungsrat die Finanzsituation sowie sämtliche Aufgaben und Dienstleistungen des Kantons untersuchen und mit anderen Kantonen vergleichen. Die Untersuchung ergab, dass der Kanton angebotsseitig im schweizerischen Durchschnitt liegt aber bei den Einnahmen ca. 25 % unter dem Durchschnitt. Demzufolge sah sich der Kanton zu Sparmassnahmen gezwungen und schnürte ein Paket von ca. 450 Mio. Franken. Das Kirchenbudget, welches aufgrund der besonderen Verhältnisse weit über dem Durchschnitt der Kantone liegt, wurde von der Regierung zwar von Sparmassnahmen verschont, aber mit dem Auftrag an die Kirchendirektion, einen vertieften Bericht über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern und die gesellschaftlich relevanten Leistungen der Kirchen vorzulegen. Dieser ist gegen Ende 2014 zu erwarten und wird Ausgangspunkt zu einer umfassenden Debatte sein. In der Folge reichte die grünliberale / CVP Fraktion zwei Motionen ein, welche eine reduzierte Zuteilung der Pfarrstellen (Abbau von ca. 40 Stellen) und eine sukzessive Aufhebung des kantonalen Pfarrstellenbudgets forderten. Dagegen wehrte sich der Kirchgemeindeverband mit einer Medienerklärung sowie einem Schreiben an alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, in dem die Konsequenzen derartiger Massnahmen aufgezeigt wurden. Sämtliche Kirchgemeinden wurden mit einer Kopie bedient. Die drei Landeskirchen machten in einem gemeinsamen Schreiben an die Volksvertreter auf die Fragwürdigkeit der interkantonalen Vergleichswerte, die Bedeutung der kirchlichen Arbeit sowie die durch die seinerzeitige Entwidmung des Kirchengutes entstandenen Rechtsansprüche aufmerksam. Die evangelischreformierte Landeskirche liess das 1993 von Dr. Ueli Friederich erstellte Gutachten über die heute noch gültige Verbindlichkeit des 1804 entwidmeten Kirchengutes für die staatlichen Pfarrbesoldungen aktualisieren und brachte das Ergebnis den Fraktionen zur Kenntnis. Darin wird der Anspruch der Kirchgemeinden auf die staatlichen Leistungen erneut bestätigt. Schlussendlich formulierte die Finanzkommission des Grossen Rates (FiKo) Gegenanträge zum Sparpaket der Regierung, und beantragte per 2014 eine sofortige Einsparung im Budget pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden von CHF 2Mio und in den kommenden drei Jahren je eine weitere Mio. bis insgesamt 5 Mio. In einer zusätzlichen Planungserklärung beantragte die FiKo einen sukzessiven Abbau der staatlichen Leistungen auf das schweizerische Niveau. Im Rahmen der Debatte bekämpfte Kirchendirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus mit einem brillianten und engagierten Votum den Abbau der staatlichen Leistungen für die pfarramtliche Versorgung vehement. Er wurde von den Fraktionen EVP und Grüne nach Kräften unterstützt. Einzig die kontinuierliche Absenkung des Budgets auf das schweizerische Niveau wurde durch eine Planungserklärung der bürgerlichen Parteien (SVP/BDP/FDP,/EDU) gemildert. Im Übrigen wird der vorerwähnte Bericht aufzeigen, wohin die Reise gehen kann!
3 Bulletin Die beiden Motionen von Frau Schöni-Affolter, welche durch kirchenfeindliche Äusserungen auffiel und nur von der glp / CVP Fraktion unterstützt wurde, fanden eine wuchtige Ablehnung. Die meisten Votantinnen und Votanten zollten jedoch der kirchlichen Arbeit wohlwollenden Respekt. Auch wenn die Beschlüsse des Grossen Rates äusserst schmerzhaft sind, muss zugestanden werden, dass das Parlament versucht hat, Härten in den verschiedenen Bereichen des staatlichen Handelns etwas auszutarieren. Es gilt nun, den kommenden Prozess des erneuten Stellenabbaus und der weiteren Diskussionen um das Verhältnis von Kirche und Staat aufmerksam und besonnen anzugehen. Vorschnelle Schlussfolgerungen sind höchstens abträglich. Der Kirchgemeindeverband wird sich konstruktiv und kritisch für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen. Allen Kirchgemeinden, die bei ihren Parlamentarierinnen und Parlamentariern Überzeugungsarbeit geleistet haben, danken wir an dieser Stelle herzlich. Ebenso danken wir den Landeskirchen und der Kirchendirektion für die einvernehmliche und äusserst konstruktive Zusammenarbeit. Stand des Projektes HRM2 Der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern ist mit Dr. Walter Riedweg (Kassier KGV) und Christian Meier (Kirchgemeinde Belp-Belpberg-Toffen, Ressortleiter Finanzen) im Steuergremium HRM2 unter Leitung des kant. Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vertreten. Es fanden zwei Sitzungen im Jahr 2013 statt (22. Mai und 6. November). Dieser Informationsaustausch ist sehr wertvoll. Einbezug der Kirchgemeinden in das Projekt Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2): HRM2 ersetzt das aktuelle Harmonisierte Rechnungsmodell, das Anfang der 1980er-Jahre eingeführt wurde. Mit HRM2 findet eine Annäherung an die Rechnungslegung in der Privatwirtschaft statt. Folgende vier Testgemeinden haben Anfang 2013 ihre Arbeit zur Einführung von HRM2 aufgenommen: - Evangelisch-Reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun - Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Belp-Belpberg-Toffen - Römisch-Katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung - Römisch-Katholische Kirchgemeinde Langenthal Ziel der Arbeit mit Testgemeinden ist es, die Umsetzung von HRM2 für die übrigen Kirchgemeinden (per ) vorzubereiten, die praktische Anwendung der neuen Gesetzesgrundlagen zu prüfen, die sich dabei stellenden Fragen zu klären und Anleitungen als Hilfestellung vorzubereiten. Im Jahr 2013 fanden insgesamt fünf halbtägige Workshops statt. Die vier Kirchgemeinden bilden unter sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Die grösste Herausforderung bestand bisher darin, sich in dem vom KGV eingegebenen Kontenrahmen zurechtzufinden. Einerseits sicher auch, da sich unter den Testgemeinden die beiden grössten Kirchgemeinden im Kanton Bern befinden, andererseits, weil die Vorgabe sich nicht eignet. Es wird nun eine Alternative vorgesehen mit mehr, jedoch offenen Funktionen. Die Kirchgemeinden haben für sich selbst zudem eine Gliederung vorgesehen, die nicht zwingend im Kontenrahmen abgebildet werden muss. Die bisherigen, ersten Erfahrungen zeigen, dass für die Umsetzung von HRM2 die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind und zwar einerseits genügend personelle Ressourcen und andererseits die nötigen Informatikprogramme. Merkblätter Die beiden Merkblätter Lohnausweise und Entschädigungen und Spesen wurden überarbeitet. Neu ist ein Merkblatt Dienstwohnungswert dazugekommen. Diese Merkblätter sind auf der Homepage unter Arbeitshilfen zu finden.
4 Bulletin Stellungnahme zum Verfassungsentwurf des SEK Der Schweizerisch Evangelische Kirchenbund (SEK) möchte sich eine Verfassung geben und hat dazu eine Vernehmlassung bis Ende November 2013 eröffnet. Das bisherige Statut soll durch eine Verfassung abgelöst werden, welche die Grundlage für eine verbindliche evangelische Kirche Schweiz bilden soll. Die neue Organisation sieht eine Doppelstruktur mit der evangelischen Kirche Schweiz für die innerkirchlichen Fragestellungen und einem Verein zur Finanzierung vor. Die Kirche soll mit drei Leitungsorganen Synode Rat Präsidium - ausgestattet werden. Da die beabsichtigte Verfassung jedoch Auswirkungen auf die Kirchgemeinden insbesondere auf das kirchliche Verständnis haben würde, hat sich der Vorstand des Kirchgemeindeverbandes in Absprache mit dem Synodalrat der evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern zu einer Stellungnahme entschlossen. Da die Verfassung nach Auffassung des Vorstandes einer demokratischen Legitimation bedarf, hat er verlangt, dass die Kirchgemeinden im Rahmen eines derartigen Entwicklungsschrittes in ein demokratisches Abstimmungsverfahren einzubeziehen sind. Da die bernische Landeskirche eine massgebliche Trägerin des SEK ist und durch die Abgaben ihrer Kirchgemeinden finanziert wird, forderte der Vorstand in seiner Stellungnahme einige Präzisierungen und Klarstellungen zu vorgesehenen Bestimmungen, welche finanzielle Auswirkungen haben. Mitarbeit bei Projekten der evang.-ref. Landeskirche In der reformierten Landeskirche sind zwei Arbeitsgruppen mit Beteiligung des Kirchgemeindeverbandes aktiv. Eine beschäftigt sich mit der Überarbeitung der Stellenbeschriebe für Pfarrpersonen. Die zweite befasst sich mit dem Thema Konflikte in Kirchgemeinden, Prävention und Bewältigung. In beiden ist der Vorstand mit Heidi Haas und Richard Volz vertreten. Verein reformiert.bern Jura Solothurn Am wurde der Kirchgemeindeverband im Verein reformiert. Bern Jura Solothurn (ehemals Verein saemann ) aufgenommen. Der Verein wird finanziell von den Kirchgemeinden getragen und ist Herausgeber der Zeitung reformiert.(punkt). Deshalb ist diese Verbindung für den Kirchgemeindeverband wichtig. 3. Ausblick PolitForum Thun vom 7. und 8. März 2014 Seit einigen Jahren findet im Kultur- und Kongresszentrum Thun ein Politforum statt, zu welchem Politikerinnen und Politiker sowie Behördenmitglieder eingeladen sind. Im Rahmen von Vorträgen und Diskussionen werden Themen bearbeitet, welche für Gemeindebehörden von Interesse sind. Bisher ergingen die Einladungen ausschliesslich an die Einwohner- und Burgergemeinderäte. Unser Vorstand hat erkannt, dass diese Weiterbildungsplattform auch für Kirchgemeinderäte interessant sein könnte und hat bei den Verantwortlichen erreicht, dass künftig auch Kirchgemeinderäte mit einer Einladung bedient werden. Wir empfehlen Ihnen, dieses interessante, für einmal nicht kirchenzentrierte Weiterbildungsangebot zu prüfen. Als Behördenmitglieder kann es auch für Kirchgemeinderäte hilfreich sein, sich gelegentlich auch mit allgemein gemeinderechtlichen Fragen auseinanderzusetzen und entsprechende Kontakte zu knüpfen. BEA-Fachseminar Mittwoch 30. April 2014 Gleich und doch anders Das Fachseminar befasst sich mit den Themen: Die Kirche im Dorf und anderswo - Mut zur Lücke - Mut zur Zusammenarbeit über die Kirchgemeindegrenzen hinaus. Die Veranstaltung findet wiederum im Kongresszentrum BEA, Bern, statt. Die Ausschreibung wird den Mitgliedern des Kirchgemeindeverbandes zusammen mit einem Anmeldetalon direkt zugestellt.
5 Bulletin Mitgliederversammlung 2014 Gerne machen wir Sie auf unsere Mitgliederversammlung von Samstag, 10. Mai 2014 im Oekumenischen Zentrum in Kehrsatz aufmerksam. Im Anschluss an die ordentlichen Traktanden wird Herr Dr. jur. Ueli Friederich ein Referat halten. Dr. Friederich ist der Verfasser eines Gutachtens über die Verpflichtung des Kantons zur Besoldung der Pfarrpersonen. Obwohl das genaue Thema des Referates noch nicht endgültig feststeht, wird es Fragen wie der heutige Stellenwert des seinerzeit entwidmeten Kirchengutes und vor allem auch die daraus erwachsene Verpflichtung des Staates zur Besoldung der Pfarrerschaft einschliessen. Angesichts der im Rahmen der kantonalen Sparbemühungen entstandenen Diskussionen kommt dem Thema höchste Aktualität zu. Der Vorstand des Kirchgemeindeverbandes erachtet es als wichtig, dass sich die Kirchgemeinden aus berufenem Munde informieren lassen können. 4. Schlusswort Zum Schluss danken wir herzlich allen Mitgliedern der Kirchgemeinderäte, insbesondere den Präsidentinnen und Präsidenten für die Arbeit und für das Engagement, welche sie zum Wohle ihrer Kirchgemeinden leisten. Wir wissen, dass sie dieser verdienstvollen Aufgabe viele wertvolle Stunden ihrer Freizeit widmen. Danken möchten wir auch für das Vertrauen, das sie unserem Verband entgegenbringen. Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und Ihrer Kirchgemeinde frohe Weihnachten und zum neuen Jahr alles Gute und Gottes Segen. Thun, im Dezember 2013 Fridolin Marti, Präsident des Kirchgemeindeverbandes bälliz 67, ch-3600 thun, tel , fax , pc-konto kg-verband-bern@bluewin.ch,
STATUTEN DES KIRCHGEMEINDEVERBANDES DES KANTONS BERN
STATUTEN DES KIRCHGEMEINDEVERBANDES DES KANTONS BERN I. NAME / SITZ Art. 1 Unter dem Namen Kirchgemeindeverband des Kantons Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern
Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Informationsveranstaltung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Bern Christoph Miesch, Generalsekretär der
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Die Auslegeordnung vom 14. Oktober 2014 Bern, 27. März 2015 Michael Marti / Rudolf Muggli 1 komplexer Hintergrund Das Verhältnis zwischen Kirche(n) und
Protokoll der 14. Mitgliederversammlung
vom Samstag, 20. Mai 2017, 09.45 Uhr im Kirchgemeindehaus der reformierten Kirchgemeinde Ins. Anwesende Vorstandsmitglieder: Hans-Peter Grossniklaus, Heidi Haas, Dr. Walter Riedweg, Markus Rusch, Hansruedi
Protokoll der 13. Mitgliederversammlung
vom Samstag, 21. Mai 2016, 09.30 Uhr im Kirchgemeindehaus der Thomaskirche, Buchenweg 21, Liebefeld, Kirchgemeinde Köniz. Anwesende Vorstandsmitglieder: Gottfried Aebi, Hans-Peter Grossniklaus, Heidi Haas,
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern
Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Informationsveranstaltung über den Bericht des Regierungsrates zum Verhältnis Kirche und Staat, Bern 20. April 2015 Michael Marti ECOPLAN Inhaltsübersicht
Art. 1. Art. 1.1 Aetingen-Mühledorf
4.3. Grossratsbeschluss zur Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn vom 3. Dezember 958 betreffend die kirchlichen Verhältnisse in den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges
Bericht über die jüngsten Entwicklungen zum Verhältnis «Kirche - Staat»; Kenntnisnahme
SOMMERSYNODE 20. Mai 2014 Traktandum 2 Bericht über die jüngsten Entwicklungen zum Verhältnis «Kirche - Staat»; Kenntnisnahme Antrag: Die Synode nimmt vom Bericht des Synodalrates über die jüngsten Entwicklungen
P r o t o k o l l der 12. Mitgliederversammlung
P r o t o k o l l der 12. Mitgliederversammlung vom Samstag, 9. Mai 2015, 09.30 Uhr im Zentrum Rotonda der Kirchgemeinde Dreifaltigkeit, Sulgeneckstrasse 7, 3007 Bern. Anwesende Vorstandsmitglieder: Gottfried
Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten.
40.9- Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
Kanton Zürich Rahmenkredit für Zürcher Kirchen
Kanton Zürich Rahmenkredit für Zürcher Kirchen Martin Graf, Vorsteher Direktion der Justiz und des Innern 2 / 13 Rückblick Über 80 Jahre Auseinandersetzung um historische Rechtstitel Ablehnung Trennungsinitiative
Medienkonferenz des Regierungsrates. Präsentation des Berichts des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern.
Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Thema Medienkonferenz des Regierungsrates Präsentation des Berichts des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Datum Freitag,
EINLADUNG ZUR GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG
Bern, 29. Oktober 2015 EINLADUNG ZUR GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG Datum, Zeit Ort Raum Freitag, 27. November 2015, 14.00 bis 16.00 Uhr Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern, Tagungsraum im 2. Stock 27. November
Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008
Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008 Die Christkatholische Kommission des Kantons Bern erlässt gestützt auf die Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern, das
Entlastungspaket 2018 (EP 2018)
Medienkonferenz vom 30. Juni 2017 Entlastungspaket 2018 (EP 2018) Regierungsrat des Kantons Bern Folie 1 Agenda Begrüssung RRP B. Pulver Finanzpolitische Rahmenbedingungen RRP B. Pulver Zielsetzungen &
Gottesdienst zur Amtseinsetzung
Gottesdienst zur Amtseinsetzung Gottesdienstordnung Sammlung und Anbetung Eingangsspiel Gruss- und Eingangswort, Begrüssung Eingangslied Gebet Loblied oder Musik Verkündigung Lesung(en) aus der Bibel Predigt
M 327/2011 Motion Wüthrich "Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren" / Stellungnahme
Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Bern Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern Christkatholische Kommission des Kantons Bern Interessengemeinschaft Jüdischer Gemeinden des Kantons
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
Eingereicht von: Wüthrich (Huttwil, SP) (Sprecher/ -in)
Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires Vorstoss-Nr: 327-2011 Vorstossart: Motion Eingereicht am: 01.12.2011 Eingereicht von: Wüthrich (Huttwil, SP) (Sprecher/
Voranschlag der Rechnung 2013
1. Rechnungsführung 2. Grundlage Voranschlag der Rechnung 2013 Verantwortlich für die Rechnungsablage ist der Kirchgemeinderat. Zuständig für die Rechnungsführung und Rechnungsablage ist die Kassierin
Bericht über die Ergebnisse der Umfrage. Entschädigung von Ehrenamtlichen in den Kirchgemeinden
Bericht über die Ergebnisse der Umfrage Entschädigung von Ehrenamtlichen in den Kirchgemeinden Januar 13 Entschädigung von Ehrenamtlichen 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Umfrage 2 2. Ergebnisse der Umfrage
Vom Ranft ins Berner Münster. Pilgern an Pfingsten 2017 mit den Kirchen unterwegs zum 600. Geburtstag von Bruder Klaus und zu 500 Jahre Reformation
Vom Ranft ins Berner Münster Pilgern an Pfingsten 7 mit den Kirchen unterwegs zum 6. Geburtstag von Bruder Klaus und zu 5 Jahre Reformation Inspiriert von Bruder Klaus ermutigt von der Reformation M Das
Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)
Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit
P r o t o k o l l der 10. Mitgliederversammlung
P r o t o k o l l der 10. Mitgliederversammlung vom Samstag, 4. Mai 2013, 09.30 Uhr im Kirchgemeindehaus der Evangelisch.-reformierten Kirchgemeinde Paulus, Freiestrasse 20, Bern Anwesende Vorstandsmitglieder:
Lebendige Oekumene. Katholische Kirche Region Bern
, Lebendige Oekumene Das pfingstliche Pilgerprojekt vom Ranft ins Berner Münster ist ein gemeinsamer Anlass unter Beteiligung von Menschen aus allen drei Berner Landeskirchen. Ökumene meint ein gemeinsames
Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand...
Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand... Diese Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der beteiligten Kirchgemeinden, um ökumenischen Religionsunterricht
Kirche sein in bewegten Zeiten
Kirche sein in bewegten Zeiten Die Berner Kirche in der Transformation Matthias Zeindler 1. Die aktuelle Aktualität Abbau von rund 20 Pfarrstellen Last auf viele Schultern verteilen Vollzug bis 2019 Kriterien:
STATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn
STATUTEN der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn Grundsätze Art. Wesen und Zweck Unter dem Namen Parlamentarische Gruppe Wirtschaft und Gewerbe besteht ein Verein im Sinne
Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)
Medienkonferenz vom 28. Juni 2013 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Folie 1 Einleitung Regierungspräsident Verfahren Prof. Dr. Müller Ergebnisse Prof. Dr. Müller Verknüpfung Ergebnisse ASP Finanzdirektorin
Voranschlag der Rechnung 2017
1. Rechnungsführung Voranschlag der Rechnung 2017 Verantwortlich für die Rechnungsablage ist der Kirchgemeinderat. Zuständig für die Rechnungsführung und Rechnungsablage ist die Kassierin Madeleine Garo
Herzlich Willkommen Mittagsveranstaltung für Grossräte des Kantons Bern
Herzlich Willkommen Mittagsveranstaltung für Grossräte des Kantons Bern 4. September 2017 Schmiedstube, Bern SPITEX Verband Kanton Bern ASPS Association Spitex privée Suisse Ziele - Starten eines frühzeitigen
Merkblatt zur Ausgestaltung der Dienstwohnungspflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer
Merkblatt zur Ausgestaltung der Dienstwohnungspflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer vom September 2011 Ab der Inkraftsetzung des revidierten Kirchengesetzes (ab 1. Januar 2012) obliegt die Handhabung der
Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2016 des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern
Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2016 des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern Aussprachethema Kirchengesetzrevision Referat von Fürsprecher Christoph Miesch, Generalsekretär der Jusitz-, Gemeinde-
Information. Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern. BSIG Nr. 1/ / Januar 2016
Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.111/13.8 4. Januar 2016 Kontaktstelle: 031 633 77 82 info.agr@jgk.be.ch Geht an: Einwohner-
Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen
Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 1 Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat
05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau
STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden
Die Stellvertretungskosten für alle übrigen Abwesenheiten gehen zulasten der Kirchgemeinden.
44.5 Verordnung über die Entschädigungen für pfarramtliche Funktionen bei Stellvertretungen (Stellvertretungsentschädigungsverordnung, StEV) vom 0.09.008 (Stand 0.07.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern,
3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.
Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis
Verein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung. Statuten. vom 4. Juni 2012 I. NAME, SITZ UND ZWECK
Verein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung Statuten vom 4. Juni 2012 I. NAME, SITZ UND ZWECK 1 Unter dem Namen Verein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung besteht
Vorbericht zum Budget 2017
Budget 2017 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Budget 2017 Seite 2 Vorbericht zum Budget 2017 1. Erarbeitung Das Budget 2017 wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin, gestützt auf
Inhaltsverzeichnis Kirchliche Gesetzessammlung
1 Inhaltsverzeichnis Kirchliche Gesetzessammlung (Stand 12.2015) Nr. Inhalt Datum 1. Register 2. Staatliches Kirchenrecht 2.1 (191) 2.2 (191.1) Kirchengesetz 3.4.1950/ 9.3.1989 Kirchendekret 9.3.1989 2.3
Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft
1 9.3 Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft vom 22. November 2011 I. Einleitung/Zweck - Der Diakoniekonvent befasst sich mit Fragen der Diakonie.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident Holzinger, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Bierlein, geschätzte Präsidenten und Mitglieder der Höchstgerichte, sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre der Präsidentin des
Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
KIRCHENMUSIKALISCHE AUSBILDUNG GRAUBÜNDEN (KIMUGR)
Statuten I Name und Zweck Unter der Bezeichnung Kirchenmusikalische Ausbildung Graubünden besteht im Kanton Graubünden eine Trägerschaft mit Rechtsdomizil in Chur. Die Trägerschaft setzt sich zum Ziel,
Interpellation von Astrid Estermann betreffend Stadttunnel nicht auf die lange Bank schieben
S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1947 Interpellation von Astrid Estermann betreffend Stadttunnel nicht auf die lange Bank schieben Antwort des Stadtrats vom 2. Oktober 2007 Sehr geehrter
Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Untere Emme. (BDP Untere Emme)
Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Untere Emme (BDP Untere Emme) Genehmigt an der Gründungsversammlung in Bätterkinden vom 29. Januar 2009 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Untere Emme (BDP
1 Allgemeine Bestimmungen
44. Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen vom 09..005 (Stand 0.0.006) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 0 Absatz
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten. Basel, 2. Mai 2017
Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel An die Vernehmlassungsadressaten Tel.: +41 61 267 91 80 Fax: +41 61 267 91 50 E-Mail: hans-peter.wessels@bs.ch www.bvd.bs.ch
Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen
Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 1 Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat
Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn
. Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn Beschluss des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Solothurn vom. Mai 90 ) (Stand. Januar 008). Name Die Römisch-katholische
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. vom 2. 3. Dezember 2014 im Rathaus Bern
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 2. 3. Dezember 2014 im Rathaus Bern Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Wintersynode 2014 BESCHLÜSSE: Traktandum 1: Eröffnung
Die Evangelisch-reformierte Kirche erfüllt ihren Auftrag als Kirche Jesu Christi nach evangelisch-reformierten Grundsätzen. 2
Verfassung der evangelischreformierten Kirche im Kanton Solothurn 5.5 Synodalbeschluss vom. März 978 Einleitung Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der solothurnischen Amteien Olten-Gösgen, Thal-Gäu
Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal
Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal V.2 / Beraten am 22.2.17 Präambel noch zu beraten Der Rat der Stadt Wuppertal hat 2.3.2016 die Stabsstelle Bürgerbeteiligung beauftragt, Leitlinien für Bürgerbeteiligung
Dübendorf. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6
Dübendorf Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1. Allgemeines Name Sitz Art. 1 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische
André Kuper Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
André Kuper Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Begrüßungsworte Eröffnung der Ausstellung Gelebte Reformation Die Barmer Theologische Erklärung 11. Oktober 2017, 9.00 Uhr, Wandelhalle Meine sehr
Art. 1
4.3.- Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn betreffend die kirchlichen Verhältnisse in den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und
KIRCHGEMEINDE THUN-STADT.
KIRCHGEMEINDE THUN-STADT www.ref-kirche-thun.ch HERZLICH WILLKOMMEN Wir begrüssen Sie in der Kirchgemeinde Thun-Stadt und heissen Sie herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort viele gute
VEREIN FÜR EIN STRAHLUNGSARMES QUARTIER WITIKON 8053 ZÜRICH
8053 ZÜRICH EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG Februar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Wir laden Sie herzlich ein zur 3. ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 21. März 2018, 19:30 20:30 Uhr
Die Berner Schützenveteranen unter neuer Führung
Die Berner Schützenveteranen unter neuer Führung Am Samstag, 19. Februar 2011 versammelten sich die Delegierten des Verbandes der Berner Schützenveteranen in Reconvilier zu ihrer ordentlichen Delegiertenversammlung.
Information. Kontenplan HRM2 für Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden. 1. Ausgangslage
Kontenplan HRM2 für Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden Seite 2 - BSIG Nr. 1/170.111/13.14 2.2. Leistungen der Kirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse Die Landeskirchen erhalten für ihre Leistungen
Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)
Kanton Bern Medienkonferenz vom 14. März 2013 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Folie 1 Information zum Projekt Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) Abschluss Phase 2 Bern, 14.
Finanzplan
Finanzplan 2017-2021 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 Seite 2 Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin,
Verordnung über die Entschädigung von Gemeindebehörden, Kommissionen und Funktionären (Behördenentschädigungs- Verordnung)
Verordnung über die Entschädigung von Gemeindebehörden, Kommissionen und Funktionären (Behördenentschädigungs- Verordnung) Genehmigt an der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde
säen und ernten Spenden schreibt Geschichte
säen und ernten Spenden schreibt Geschichte DANKE an Sie alle, für Ihre Kirchensteuern die Grundfinanzierung der Kirche! Die Grundfinanzierung der Kirchgemeinde wird über die Kirchensteuern der Mitglieder
Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz
Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Aufgrund der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde
Statuten. SP Adligenswil. Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil
Statuten SP Adligenswil Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil sp-adligenswil@bluewin.ch www.sp-adligenswil.ch Inhalt I. RECHTSFORM II. ZIEL III. ORGANISATION A. Generalversammlung B. Parteiversammlung
der Sozialdemokratischen Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung
Statuten der Sozialdemokratischen Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung Seite 1 von 5 Rechtsform und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei Urtenen-Schönbühl & Umgebung (nachfolgend SP Urtenen-Schönbühl
Das Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse. Marie-Louise Nussbaumer. a.o. Parteitag der SP Kanton Aargau vom 16. September 2014 in Aarau
Das Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse Marie-Louise Nussbaumer Die Vorgeschichte Steuergesetzrevision 2006 für Kleinverdiener, obere Einkommen, Unternehmen Steuergesetzrevision 2012 für Mittelstand,
Gestalten auch Sie unsere Gemeinde in einer Behörde mit
Nichts kommt ohne Engagement zustande: Gestalten auch Sie unsere Gemeinde in einer Behörde mit Hier können Sie Vieles Bewirken Gemeinden sind der Dreh- und Angelpunkt des täglichen Lebens. Hier sind wir
Ziele und Strategien bauenschweiz
Ziele und Strategien bauenschweiz 2012 2017 1. Zielsetzung bauenschweiz nimmt Einfluss auf baupolitisch relevante Entscheidungen. bauenschweiz schafft die Basis für einen gemeinsamen Auftritt der Bauwirtschaft
Pfarrorganisationen Übersicht Schweiz / Mitgliedschaft im Schweiz. Reformierten Pfarrverein
Pfarrorganisationen Übersicht Schweiz / Mitgliedschaft im Schweiz. Reformierten Pfarrverein Kanton Name Verfassung Verbindungen Mitglieder Präsidium/ Vorstand AG Pfarrkapitel Nach Kirchengesetz AI/AR Pfarrkonvent
Betrifft: Einladung zur Mitgliederversammlung 2/2005 vom 30. November 2005
Einladung zur Mi., 30. November 2005 19:00 Uhr Mitgliederversammlung BAP An die Vorsitzenden der Trägerschaften und Heimleitungen der BAP-Mitgliedheime Allschwil, den 20. Oktober 2005 Betrifft: Einladung
Informationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern
www.refbern.ch www.strukturdialog.ch Informationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern Information für Kirchenmitglieder Bern im Mai 2017 Neue Kirchgemeinde Bern nimmt Konturen an Die Idee einer
Agglomerationsstrategie des Kantons Bern
Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Referat von Christoph Miesch, Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Tagung vom 25. Januar
Artikel 1 Name, Sitz und Zweck
Gegründet 23. Juli 1901 S T A T U T E N Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Bernischer Fleckviehzuchtverband besteht ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Zollikofen, der die Förderung
Kirchgemeindeverband des Kantons Bern 20. Mai 2017
Kirchgemeindeverband des Kantons Bern 20. Mai 2017 Referat von Bruno Knüsel, ehem. Steuerverwalter des Kantons Bern Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer Kirchensteuergesetz BSG 415.0 Basis ist die einfache
BKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
BKS JUGEND Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau Dieses Leitbild ist im Auftrag des Regierungsrates entstanden aus der Zusammenarbeit der regierungsrätlichen Jugendkommission und der kantonalen Fachstelle
Es freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen:
1 Es freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen: Erstens sind die Gewässer ein Thema, das bewegt. Der Schutz
Richtlinien für die Erwachsenenbildung in den Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern- Jura-Solothurn
Richtlinien für die Erwachsenenbildung in den Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 26. November 2008 Der Synodalrat beschliesst: Art. 1 Grundlage: Art. 72 der Kirchenordnung
Freiwilliges Engagement? Fragen Sie uns.
Freiwilliges Engagement? Fragen Sie uns. Dienstleistungsangebot benevol Luzern verbindet Menschen Freiwilliges Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verbindet Menschen. Ohne freiwilliges
Statuten ADR Fraen. (Version )
Statuten ADR Fraen (Version 20.02.2016) Seite 2 KAPITEL I Name, Gegenstand, Sitz... 3 Art. 1... 3 Art. 2... 3 Art. 3... 3 KAPITEL II Mitgliedschaft... 3 Art. 4... 3 Art. 5... 3 Art. 6... 3 Art. 7... 3
Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»
Departement des Innern Ambassadorenhof Riedholzplatz 3 4509 Solothurn Solothurn, 23. Februar 2017 Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung
Präsentation der Studie «Kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich»
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Präsentation der Studie «Kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich» Regierungsrätin Jacqueline Fehr Direktion der
Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL)
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Regierungsrat Stefan Kölliker St.Gallen, 16. Januar 2016 Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL) Grusswort durch Regierungsrat Stefan
Reglement über das Pädagogische Handeln
Pädagogisches Handeln 4.00 Reglement über das Pädagogische Handeln vom 9. November 997 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 7 Abs. Organisationsstatut
KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern
KUW Kirchliche Unterweisung in der Münstergemeinde Bern 3. bis 9. Schuljahr Kirchliche Unterweisung (KUW) in der Münstergemeinde Bern Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie sich für die Kirchliche Unterweisung
Gesetz über die bernischen Landeskirchen Der Entwurf.
Gesetz über die bernischen Landeskirchen Der Entwurf. tpc / 15.09.2016 Ausgangslage September 2015: «Totalrevision Kirchengesetz!» November 2015: «Teilprojekte 1-5!» Gliederung E-LKG 1. Allgemeines 2.
Vorsitz: Ch. Rockstroh Stimmenzähler: Barbara Bucher, Seestrasse 93 Protokoll: B. Brusa Peter Kündig, Alte Landstrasse 45
5 Protokoll der Kirchgemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Rüschlikon Sonntag, 16. November 2014 in der Kirche Rüschlikon Nr. 02-2014 Vorsitz: Ch. Rockstroh Stimmenzähler: Barbara
Steuerungs- und Kontrollinstrumente im Finanzhaushalt der Stadt Bern
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik Steuerungs- und Kontrollinstrumente im Finanzhaushalt der SGVW Herbsttagung 2016 Daniel Schaffner, Finanzverwalter 1 - Der freie Fall 1990-1999 2 Gründe
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 1. - 2. Dezember 2009 im Rathaus Bern
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 1. - 2. Dezember 2009 im Rathaus Bern Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Wintersynode 2009 BESCHLÜSSE: Traktandum 1:
"Zum Verhältnis Bund - Gemeinden"
Hauptversammlung 2016 VBG "Zum Verhältnis Bund - Gemeinden" Freitag, 10. Juni 2016 Reberhaus Uettligen (Gemeinde Wohlen) Reto Lindegger Direktor SGV Inhalt Schweizer Gemeindelandschaft und Kurzportrait
Sessionen. Faktenbericht. P a r l a m e n t s d i e n s t e. S e r v i c e s d u P a r l e m e n t. S e r v i z i d e l P a r l a m e n t o
P a r l a m e n t s d i e n s t e S e r v i c e s d u P a r l e m e n t S e r v i z i d e l P a r l a m e n t o S e r v e t s c h s d a l p a r l a m e n t Parlamentsbibliothek Recherchen und Statistik
Recht auf Ehe und Ehefreiheit im Migrationskontext
Recht auf Ehe und Ehefreiheit im Migrationskontext Aktuelle Fragen der Ausländer- und Asylpolitik 2008 3./4. April 2008 in Bern Universität Bern Institut für öffentliches Recht Koordinationsstelle für
Regionenporträt: Hüttlingen (Gemeinde) Präsentationskarte. Kanton Thurgau /11
Präsentationskarte Kanton Thurgau / Startseite Herzlich willkommen beim Gemeindeporträt! Durch Klicken auf die Schaltfläche "Folgende Seite" (>>) blättern Sie durch das Gemeindeporträt. Alternativ lässt
Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2010 bis und mit 2012
Antrag und Bericht an die Synode betreffend Zürcher (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2010 bis und mit 2012 Ressort Sachbearbeitung Soziales, Pfr. Luzius Huber Hubert Lutz Ort/Datum
Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart
Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Felix Hafner Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Forschungsschwerpunkte unter anderem
Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)
KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des
Gestützt auf 87 der Kirchenordnung vom 20. Februar ) wird folgende Verordnung Pfarramtliche Bücher und Protokolle der Kirchgemeinde
87.26 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Führung der pfarramtlichen Register und die Einrichtung und Verwaltung der Pfarrarchive in den Kirchgemeinden vom 6. Februar