Neues Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW
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- Guido Geiger
- vor 6 Jahren
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1 Neues Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW Asylpolitisches Forum 2012 Dietrich Eckeberg Referat für Flüchtlingsarbeit und junge Zugewanderte 07. Dezember 2012
2 I Grundlagen Inkrafttreten des Gesetzes - 1. Jannuar 2012 Allparteienkonsenz - bei Enthaltung von Die Linke Knüpft an Integrationsoffensive aller Parteien von 2001 an Seite 2
3 I Grundlagen - Eckpunkte hat im Allparteienkonsens eine gesetzliche Basis für Teilhabe und Integration geschaffen (analog einer Selbstverpflichtung als Leitbild) Schafft Verbindlichkeit in Integrationspolitik und -förderung Konzeption als Artikelgesetz (13 Artikel) verdeutlicht den Aspekt Teilhabe / Querschnittscharakter / Ziel interkulturelle Öffnung Kern des Gesetzes: Artikel 1 Seite 3
4 II Gesetzestext - Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Grundlegend bedeutsam sind: 1 Ziele, 2 Grundsätze, 3 Verwirklichung der Ziele, 4 Begriffsbestimmung Für die Wohlfahrtspflege besonders wichtig 3 Abs. 2 Zielgruppendefinition; vorsichtige Öffnung für Flüchtlinge 4 Abs. 2 Definition interkulturelle Kompetenz 7 Kommunale Integrationszentren 9 Integrationsmaßnamen freier Träger u. a. Förderung der Integrationsagenturen und der MSO Seite 4
5 II Gesetzestext - Ziele Jede Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen bekämpfen Eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders erschaffen Die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund fördern Die MSO in demokratische Strukturen und Prozesse einbinden Die Landesverwaltung interkulturell fördern Seite 5
6 II Gesetzestext - drei Säulen Stärkung der Integrationskraft der Kommunen - Kommunale Integrationszentren ( 7) - Integrationspauschalen ( 14) Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst ( 6) Effektivere Unterstützung von Migrantenorganisationen - Integrationsmaßnahmen Freier Träger ( 9) Seite 6
7 II Gesetzestext - finanzielles Volumen (HHE 2012) Insgesamt 14,1 Millionen Euro - zusätzliche Mittel für Kommunale Integrationszentren Integrationsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure - Freie Wohlfahrtspflege und Migrantenselbstorganisationen Integrationspauschalen - Für die Kommunen für die effektivere Betreuung von Zuwanderergruppen Landesintegrationsrat - zur Stabilisierung Seite 7
8 II Gesetzestext - Kommunale Integrationszentren 7 - Kommunale Integrationszentren Das Land fördert 54 Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten aufgrund von Förderrichtlinien; - ehemalige RAA erhält neue Aufgaben und wird übertragen in jede Region Voraussetzungen: Vorlage eines kommunalen Integrationskonzeptes / bei Kreisen Einvernehmen mit den Gemeinden Aufgaben 1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf (bisher RAA) 2. Koordination der integrationsbezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Stellen sowie der freien Träger vor Ort Seite 8
9 II Gesetzestext - Kommunale Integrationszentren Das Land finanziert Personalkostenzuschüsse Bis zu 3,5 Stellen (2 pädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungskraft, ½ Assistenzkraft - bis zu Integrationsministerium) 2 LehrerInnen (Vollzeitstellen Schulministerium) ungedeckt bleiben Bereitstellung Räumlichkeiten Übernahme Verwaltungs- und Reisekosten Übernahme Kosten Lehr- und Lernmittel kommunale Stellen sowie Förderung der freien Träger vor Ort Seite 9
10 II Gesetzestext - Freie Träger 9 - Integrationsmaßnahmen freier Träger Das Land unterstützt Aufgaben zur Integration, die sich auf die Gestaltung des Zusammenlebens im Sozialraum beziehen sich auf die Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung von Einrichtungen der sozialen Daseinsfürsorge erstrecken der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von/für Menschen mit Migrationshintergrund dienen sollen sich auf die gesellschaftliche Partizipation junger Menschen beziehen sich dem aktiven Einsatz gegen Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund stellen ihre Erziehungs- und Bildungskompetenz stärken helfen Seite 10
11 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Dietrich Eckeberg Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Friesenring 32/34, Münster Tel: , Seite 11
12 II Gesetzestext: Artikel 1 4 Abs. 2 - Begriffsbestimmung Interkulturelle Kompetenz umfasst erfolgreich agieren in beruflichen Situationen beurteilen und handeln bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen mit Auswirkungen auf Menschen mit Migrationshintergrund erkennen und überwinden von durch Diskriminierung und Ausgrenzung entstehenden integrationshemmenden Auswirkungen Seite 12
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