Forderungen zur Landtagswahl NRW Facharbeitskreis und Fachbereich Migration des Paritätischen NRW
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- Walter Richter
- vor 6 Jahren
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1 Forderungen zur Landtagswahl NRW 2017 Facharbeitskreis und Fachbereich Migration des Paritätischen NRW Präambel Für den Paritätischen NRW stehen die Menschen im Mittelpunkt seiner Überlegungen und Angebote, ungeachtet der Herkunft, der Sprache, des Alters, der Behinderung, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder des Aufenthaltstitels. Angebote zur Förderung von Integration wie (berufsbezogene) Sprachkurse, Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt, Schul- und Kitaplätze, Ausbildungsförderung und BAföG, Zugang zum Gesundheitssystem müssen allen Neuzugewanderten gleichermaßen offenstehen. Bestrebungen müssen darauf ausgerichtet sein, alle Regelangebote generell zu öffnen, Zugangsbarrieren abzuschaffen, die Gesellschaft als eine inklusive Einwanderungsgesellschaft zu verstehen und das politische Handeln daran auszurichten. Nur eine auf Teilhabe und Empowerment ausgerichtete Integrationspolitik kann dafür Sorge tragen, dass einzelne Gruppen keiner Stigmatisierung und Ausgrenzung in der Gesellschaft ausgesetzt werden. Wir wehren uns ausdrücklich gegen die diskriminierende Kategorisierung von Geflüchteten in Menschen 1. und 2. Klasse, z.b. durch eine Vorab-Unterscheidung in Personen mit einer s.g. guten und schlechten Bleibeperspektive. Zugang und Teilhabe für alle! Politische Konzepte zur Teilhabe und Integration für alle Migrantinnen/Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund Der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich für die Einbeziehung, die Förderung und Ansprache aller sozial benachteiligten Menschen ein. Eine nachhaltige Integration und Teilhabeförderung muss alle im Land lebenden Menschen in den Blick nehmen. Dazu sind verschiedene Förder- und Unterstützungsstrukturen notwendig, die sich an den unterschiedlichen Bedarfen von Zielgruppen orientieren. Dazu zählen gleichermaßen Angebote sowohl für Geflüchtete, (Neu-)Zugewanderte als auch für bereits länger in NRW lebende Menschen mit Migrationshintergrund. Die integrationspolitische, gesetzliche Grundlage dafür bietet u.a. das Teilhabe- und Integrationsgesetz und der angestrebte Integrationsplan für NRW.
2 Die Gestaltung einer nachhaltigen Integrationspolitik in NRW durch den Ausbau der Regelangebote sowie die Heranführung von Geflüchteten an diese. Zudem sollte die Förderung der Integration und Teilhabe von Geflüchteten durch flüchtlingsspezifische Einzelvorhaben umgesetzt werden. Bei der Ausgestaltung von Integrationskonzepten und Projekten muss stärker darauf geachtet werden, Flucht und Zuwanderung gemeinsam zu denken. Das Land muss den Interkulturellen Öffnungsprozess auf allen Ebenen weiter vorantreiben und mit Ressourcen ausstatten. Der Paritätische NRW setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger/-innen ein. Integration von Geflüchteten wird konterkariert durch gesetzliche Regelungen Wie in der Präambel bereits beschrieben wird, ist eine Integration und Teilhabeförderung zurzeit nicht für alle geflüchteten Menschen gleichermaßen möglich. Die Einteilung von Geflüchteten in Gruppen mit einer s.g. guten bzw. schlechten Bleibeperspektive sowie die vorgenommene und von bestimmten Kreisen angestrebte Ausweitung der sicheren Herkunftsländer sind abzulehnen. Geflüchtete mit einer bestimmten Nationalität werden somit von Integrationsangeboten in den Bereichen Sprache und Arbeitsmarkt völlig ausgeschlossen oder erhalten nur einen nachrangigen Zugang. So wird Teilhabe durch staatliches Handeln konsequent verhindert! Das Land NRW soll sich auf Bundesebene politisch entschieden gegen die ungleichen Chancen und Selektierung von Geflüchteten einsetzen. In den politischen Konzepten und Fördermaßnahmen des Landes darf die Ungleichbehandlung keine Rolle spielen, damit gleichberechtigte Zugänge zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen gewährleistet sind. Selbstorganisationen fördern! Migrantenselbstorganisationen als Akteure und Partner der Interessenvertretung und sozialen Arbeit stärken Migrantenselbstorganisationen sind zentrale Akteure einer von Vielfalt geprägten demokratischen Zivilgesellschaft. Durch ihr vielfältiges Engagement für Integration und Teilhabe können sie zu Recht als dritte Säule der Integrationspolitik in NRW angesehen werden: Sie übernehmen wichtige Dienste und Einrichtungen in allen Feldern der sozialen Arbeit sind gerade in der Migrations- und Integrationsarbeit unerlässliche Partner in den Kreisen, Kommunen und Sozialräumen. Dennoch werden ihre Leistungen und Ressourcen immer noch zu wenig anerkannt und gewürdigt. Es stellen sich zudem die Aufgaben, Migrantenselbstorganisationen noch stärker als bisher in den Regelförderstrukturen der sozialen Arbeit aufzunehmen und deren Professionalisierungsprozess fortlaufend zu fördern. Mehr Teilhabe und Verantwortung für das Gemeinwohl können Migrantenselbstorganisationen nur realisieren, wenn sie über verbesserte und stabile (Organisations-)Strukturen verfügen. Dafür sind zusätzliche und verlässliche Finanzierungen notwendig.
3 Die Neugestaltung des MSO-Förderprogramms hin zur Etablierung einer kontinuierlichen Förderung der Organisationsstruktur (Geschäftsführung, Verwaltung, Infrastruktur). Die Weiterführung der Professionalisierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote. Die Initiierung von Maßnahmen zur Beförderung der gesellschaftlichen und politischen Anerkennung der Migrantenselbstorganisationen. Die selbstverständliche Berücksichtigung und Einbindung von Migrantenselbstorganisationen in die Regelförderung der sozialen Arbeit. Die Einbeziehung der Selbstorganisationen auch die von Geflüchteten durch die Politik und Ministerien, sowohl in Diskussionen zur Ausgestaltung einer Flüchtlings- und Integrationspolitik als auch in der Umsetzung der praktischen Integrationsarbeit. Förderstrukturen stärken und erweitern! Stärkung der Integrationsagenturen sowie der Interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben Die Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben in den letzten fünf Jahren unter Beweis gestellt, dass die sozialraumorientierte Integrationsarbeit erfolgreich umgesetzt wird. Sie wirken wie Seismographen des Sozialraums und erkennen Bedarfe und Herausforderungen, auf die sie schnell und unbürokratisch vor Ort reagieren: mit passgenauen Angeboten und durch den Aufbau von Netzwerken. Dies haben sie durch ihre zahlreichen Aktivitäten mit Bezug auf die Integration und Teilhabeförderung von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa sowie aktuell mit ihren Maßnahmen mit Flüchtlingsbezug unter Beweis gestellt. Die Integrationsagenturen leisten darüber hinaus wichtige Beiträge zur Stärkung und Aktivierung von Selbsthilfe im Sinne des Empowerments, zur Initiierung interkultureller Öffnungsprozesse in allen sozialen Regeldiensten sowie bei der Antidiskriminierungsarbeit. Ebenso sind die Interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben ein unverzichtbarer Bestandteil der Integrationsarbeit in NRW. Gerade die Zentren sind interkulturell ausgerichtete Orte der Begegnung und des Vertrauens für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in den Stadtteilen. Die sozialraumorientierte Teilhabe- und Integrationsarbeit der Integrationsagenturen muss in ihrer Struktur ausgebaut und gestärkt werden. Eine vom Land vorgegebene Zielgruppenorientierung widerspricht dem Grundsatz der Sozialraumorientierung. Eine Ausweitung der Zentren- und Vorhabensförderung ist ebenfalls notwendig. Dabei soll der Fokus auf der Stärkung der interkulturellen Zentren liegen.
4 Kommunale Integrationszentren Koordination und Partnerschaft auf Augenhöhe Mit der Einführung der Kommunalen Integrationszentren konnte die Teilhabe- und Integrationsförderung in den Kommunen, Kreisen und Gemeinden gestärkt und verbindlicher gemacht werden. Vielfach sind Kommunale Integrationszentren wichtige und enge Partner der paritätischen Mitgliedsorganisationen und Kreisgruppen geworden. Gleichzeitig lässt sich kritisch festhalten, dass es immer wieder zu Überschneidungen in den Aufgabenfeldern der Integrationsarbeit zwischen Kommunalen Integrationszentren und Integrationsagenturen kommt. Des Weiteren sind gerade die kleineren und weniger etablierten Migrantenselbstorganisationen und interkulturellen Organisationen nicht immer im Blickfeld der Kommunalen Integrationszentren sowohl bei der Einbindung in Netzwerke als auch bei der Weiterleitung von Fördermitteln. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunalen Integrationszentren durch ihre personelle Ausstattung, deren Ausweitung im Förderprogramm KOMM-AN NRW sowie durch die verstärkte Weiterleitung von Fördermitteln des Landes über die Kommunalen Integrationszentren sehr deutlich gestärkt wurden. Es besteht dadurch ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Kommunalen Integrationszentren und den Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunalen Integrationszentren und Integrationsagenturen muss weiter befördert werden. Diese darf nicht nur von der Bereitschaft Einzelner abhängen, sondern muss strukturell (z.b. durch verbindliche Arbeitskreise) verankert sein. In der Abstimmung der Ausgestaltung der Integrationsarbeit vor Ort ist darauf zu achten, dass sich die Kommunalen Integrationszentren auf die im Teilhabe- und Integrationsgesetz festgeschriebenen Kernbereiche (Angebote im Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund) sowie auf die Koordination der Integrationsangebote fokussieren. Auf Grundlage ihrer Vernetzung vor Ort haben die Kommunalen Integrationszentren und das MAIS bei ihren Stellungnahmen zur Bundes-, Landes- und kommunalen Förderung die demokratische Grundhaltung der antragstellenden Organisationen zu prüfen. Landesförderprogramm Soziale Beratung für Flüchtlinge in NRW Für den Paritätischen NRW stehen bei der Flüchtlingsarbeit die Menschen im Mittelpunkt. Der Verband setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte, schnelle und faire Asylverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung, die Unterstützung besonders Schutzbedürftiger, den Ausbau von Integrationsangeboten und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für Geflüchtete ein. Viele Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW haben Verantwortung im Rahmen des Landesförderprogrammes Soziale Beratung für Flüchtlinge übernommen. Sie beraten die geflüchteten Menschen vor Ort zu Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht und helfen bei sozialen, schulischen, beruflichen und gesundheitlichen Fragen. Einen Schwerpunkt bilden neben der Regionalen Flüchtlingsarbeit, die Asylverfahrensberatung, die Psychosozialen Zentren, das Beschwerdemanagement, die Überregionale Fachberatung sowie die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).
5 Geflüchtete sollen von Anfang an von den Angeboten der Integrationsförderung profitieren. Ein integrationspolitisches Umdenken durch die Angliederung von Landesförderprojekten für Geflüchtete an das MAIS. Die Anpassung insbesondere der Fördersäulen Regionale Flüchtlingsberatung, Psychosoziale Zentren und der Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) an den tatsächlichen Bedarf in den Kommunen und Kreisen. Strukturen und Maßnahmen gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stärken Die Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2016 zeigt, dass knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland (31,4 Prozent) nach eigener Aussage in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt haben. Dabei spielt gerade die Diskriminierung auf Grund der tatsächlichen oder zugeschriebenen (ethnischen) Herkunft eine wichtige Rolle. Speziell die Gruppe der geflüchteten Menschen ist häufig mit Diskriminierungserfahrungen in Ämtern und Behörden und in alltäglichen Situationen konfrontiert. Daneben sind es vor allem die Bereiche des Wohnens, der Arbeit, der Bildung sowie des Dienstleistungsbereichs, in denen Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete von Benachteiligung und Ausgrenzung berichten. Darüber hinaus reichen die bisherigen Ansätze zur Förderung eines Bewusstseins aller Menschen für (ethnische, kulturelle und religiöse) Vielfalt, Offenheit und Respekt nicht aus. In Anbetracht der Polarisierung der Gesellschaft, der Verankerung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit inmitten der Gesellschaft und der alltäglichen rassistischen Gewalt sind Aktionen, Maßnahmen und Strukturen zur Förderung von Vielfalt, Antidiskriminierung und Anti-Rassismus dringend notwendig. Den strukturellen und bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsangebote für von Diskriminierung betroffene Personen. Hier bietet sich eine Ausweitung der bereits bestehenden Struktur der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit an. Stärkung des horizontalen Ansatzes von Diskriminierung durch eine Förderung der Vernetzung der unterschiedlichen Diskriminierungsbereiche. Der Aufbau einer Förderkonzeption des Landes für mehrjährige Projekte im Bereich Demokratieförderung, Antidiskriminierung, Anti-Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit. Zur umfassenden Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in NRW gemäß der Antirassismusrichtlinie der EU bedarf es weiterer Maßnahmen und Regelungen (umfassender Rechtsschutz für von Diskriminierung Betroffener insbesondere im Bildungsbereich, deren Unterstützung durch Verbände, Beweislastregelung). Dafür ist die Verabschiedung eines eigenen Landesantidiskriminierungsgesetzes unabdingbar. Der Paritätische NRW Fachgebiet Jugend, Frauen, Migration und Facharbeitskreis Migration 22. September 2016
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