Integration als kommunale Herausforderung und Zukunftsaufgabe

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1 Integration als kommunale Herausforderung und Zukunftsaufgabe Integrationskonzept für den Kreis Siegen-Wittgenstein Stadt Bad Berleburg Stadt Bad Laasphe Gemeinde Burbach Gemeinde Erndtebrück Stadt Freudenberg Stadt Hilchenbach Stadt Kreuztal Gemeinde Neunkirchen Stadt Netphen Stadt Siegen Gemeinde Wilnsdorf

2 Impressum Kreis Siegen-Wittgenstein Koblenzer Str Siegen Telefon: Telefax: Fotos: Robert Kneschke Fotolia Kreis Siegen-Wittgenstein, 2. aktualisierte Auflage Alle Rechte vorbehalten

3 Gliederung 1. Einleitende Worte 2. Begriffsbestimmungen 2.1 Integration 2.2 Interkulturelle Kompetenz 2.3 Migrationshintergrund 2.4 Ausländer/-innen 3. Integration als kommunale Herausforderung und Zukunftsaufgabe - Ausgangslage und Rahmenbedingungen 3.1 Kommunales Integrationszentrum: Engagement des Landes und Fördervoraussetzungen 3.2 Ausgangslage im Kreis Siegen-Wittgenstein 4. Konzeptionelle Eckpunkte 4.1 Leitziele 4.2 Integration als Querschnittsaufgabe 4.3 Handlungsfelder 5. Aufgabenwahrnehmung 5.1 Eigene Aufgabenwahrnehmung, eigene Angebote und Zielsetzungen des Kreises Siegen-Wittgenstein 5.2 Aufgabenwahrnehmung der Städte und Gemeinden 5.3 Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger 5.4 Vernetzung und Kooperation 5.5 Dokumentation/Berichtswesen und Evaluation des Gesamtprozesses 6. Kommunales Integrationszentrum 6.1 Organisatorische Anbindung in der Kreisverwaltung 6.2 Personelle Ausstattung 6.3 Sachliche Ausstattung Materialien und Literaturnachweis

4 Integration ist, wenn es keine Rolle mehr spielt, woher und warum du gekommen bist, sondern nur zählt, wer du bist und was du kannst. (Zitat eines Zuwanderers aus Kasachstan) 2 1. Einleitende Worte Integration und Migration sind angesichts des demografischen Wandels in den nächsten Jahren wichtige Zukunftsthemen. Wie vielerorts in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden die Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein nicht nur älter und weniger, sondern im Hinblick auf ihre Herkunft auch bunter. Das ist auch der Grund, warum der Kreis in den vergangenen Jahren die Bemühungen im Zusammenhang mit Fragen der Migration und Integration intensiviert hat. Integration ist ein zweiseitiger Prozess, keine Einbahnstraße. Sie setzt voraus, dass Voraussetzungen vorhanden sind, die es Zuwanderern ermöglichen, heimisch werden zu können. Also hier auf der Basis des Grundgesetzes ihren Platz zu finden, ohne ihre kulturellen und religiösen Werte und Traditionen aufgeben zu müssen. Gleichzeitig müssen diejenigen, die hier leben, bereit sein, Voraussetzungen zu schaffen, dass sich Zugewanderte in unserer Gesellschaft aufgenommen fühlen und unser Land auch ihr Land werden kann. Erfolgreiche Integration heißt daher nicht, Multikulti in einer Gesellschaft, also das Nebeneinander verschiedener kultureller und religiöser Vorstellungen zu leben. Es geht vielmehr darum, Unterschiede zu achten und als Chance zu begreifen - und somit etwas Gemeinsames, also eine Vorstellung davon, wie man lebt und vor allem wie man zusammenleben möchte, zu entwickeln. Wenn dies gelingt, gelingt auch Integration, weil Zugehörigkeit und Zusammengehörigkeit die Grundlage des Miteinanders sind. Integrationsarbeit ist ein langfristiger und auf breiter gesellschaftlicher Ebene angelegter Prozess. Im Kreis Siegen-Wittgenstein hat dieser Prozess bereits begonnen. Es gibt eine Reihe guter Beispiele, die es gilt fortzusetzen. Wesentlicher Motor für die Integrationsarbeit in der Region war und ist in den vergangenen Jahren die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA). Die RAA Siegen, die aufgrund der neuen Landesförderung durch das Kommunale Integrationszentrum abgelöst wird, hat erfolgreich und beispielgebend viele Impulse für die Integration von jungen Menschen und ihren Familien - mit Schwerpunkt in der Stadt Siegen - gegeben. An diese Erfahrungen gilt es in der neuen Organisationsform anzuknüpfen und Strukturen weit über die Stadtgrenzen hinaus weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür bildet das vorliegende Integrationskonzept und das darin vorgesehene Kommunale Integrationszentrum, das die Landesregierung als wichtiges Instrument der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW) vom 08. Februar 2012 verankert hat.

5 2. Begriffsbestimmungen 2.1 Integration Integration meint einen beständigen Prozess der Verständigung über die gemeinsamen Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens in einem Gemeinwesen. In diesem Sinne ist Integration ein gesellschaftlicher Prozess, der nicht irgendwann abgeschlossen ist, sondern immer wieder neu gefördert werden muss. Integration richtet sich damit auch nicht allein an die zugewanderte Bevölkerung. Die Integration zielt auf Chancengleichheit ab. Dies bedeutet die Verbesserung der Lebenslagen und Zukunftschancen der Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, soziale Ungleichheiten zu überwinden und gesellschaftliche Teilhabe, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft, zu ermöglichen. Sie ist keine Einbahnstraße, sondern bezieht sich letztlich auf jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft. Integrationspolitik kann und muss deshalb eindeutige Ansprüche formulieren, muss Kriterien für Integration definieren. Zentral sind dabei die Anerkennung der Werte des Grundgesetzes und Kenntnisse der deutschen Sprache. Andererseits muss aber auch gewährleistet sein, dass diese Ansprüche erfüllt werden können Interkulturelle Kompetenz Der Gesetzgeber hat im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW ( 4 Abs. 2) interkulturelle Kompetenz wie folgt formuliert: Interkulturelle Kompetenz im Sinne dieses Gesetzes umfasst 1. die Fähigkeit, insbesondere in beruflichen Situationen mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgreich zur gegenseitigen Zufriedenheit agieren zu können, 2. die Fähigkeit bei Vorhaben, Maßnahmen, Programmen etc. die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können sowie 3. die Fähigkeit, die durch Diskriminierung und Ausgrenzung entstehenden integrationshemmenden Auswirkungen zu erkennen und zu überwinden. 2.3 Migrationshintergrund Wer zur Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund zählt, hat der Gesetzgeber durch eine entsprechende Begriffsbestimmung im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz), das am 8. Februar 2012 im Düsseldorfer Landtag beschlossen wurde, im 4 festgelegt. 1 vgl. Beck,

6 4 Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder 2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder 3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt. 2.4 Ausländer/-innen Ausländer ist jeder, der im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) kein Deutscher ist. (Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) Die weitaus größere Gruppe bildet damit die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund, für die es nur sehr eingeschränkt statistisches Datenmaterial gibt. Basis hierfür bildet der Mikrozensus, der jedoch nur Aussagen auf Kreisebene zulässt. Aus diesem Grund wird häufig nachfolgend auf die Ausländerstatistik des IT-Service des Landes NRW (it.nrw) zurückgegriffen. In diesem Integrationskonzept werden die Begriffe Zugewanderte Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund synonym gebraucht. Sie umfassen die vorgenannten Zielgruppen. 3. Integration als kommunale Herausforderung und Zukunftsaufgabe - Ausgangslage und Rahmenbedingungen 3.1 Kommunales Integrationszentrum: Engagement des Landes und Fördervoraussetzungen Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sieht die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren vor. Gemäß 7 des Gesetzes ist es Ziel des Landes, in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW diese Zentren einzurichten. 7 Kommunale Integrationszentren (1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden 1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern; 4

7 2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden. (2) Die Kommunalen Integrationszentren machen ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern. (3) Das Land unterhält eine zentrale Stelle für die Beratung, Begleitung und den Informationsaustausch der in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Kommunalen Integrationszentren. (4) Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das Land im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der Kommunalen Integrationszentren nutzen. 2 Die Schwerpunkte der Arbeit sind für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren festzulegen. Bei der Entwicklung und Festlegung der Schwerpunkte werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die örtlichen Partner in der Integrationsarbeit beteiligt. Das Kommunale Integrationszentrum hat eine personelle Mindestausstattung von 5,5 Stellen. Die Förderung durch das Land NRW erfolgt durch einen Personalkostenzuschuss von 3,5 Stellen für kommunale Mitarbeiter/-innen und die Abordnung von Lehrer/-innen auf zwei Vollzeitstellen. Mit der Landesförderung sind folgende Verpflichtungen verbunden: regelmäßige (alle zwei Jahre) Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte, Mitwirkung an dem vorgegebenen Fördercontrolling, Mitwirkung an dem überregionalen Erfahrungstransfer, Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, Übernahme der Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten, Übernahme der Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektmittel. 3.2 Ausgangslage im Kreis Siegen-Wittgenstein Nach Berechnungen aus dem Mikrozensus 2011 leben im Kreis Siegen-Wittgenstein 23,1 % Menschen mit Migrationshintergrund. Auch wenn die Gruppe der zugewanderten Menschen sehr heterogen ist und sich damit auch der Unterstützungsbedarf sehr unterschiedlich darstellt, zeigt diese Zahl die Bedeutung der Anforderung für den Kreis. Die Heterogenität zeigt sich unter anderem am beruflichen Erfolg und reicht von beruflich erfolgreichen Unternehmern und qualifizierten Fachkräften bis hin zu neu zugewanderten Menschen im Rahmen der Familienzusammenführung, die noch am Anfang möglicher Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stehen. 2 vgl. Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW 5

8 Von den rund Menschen mit Migrationshintergrund in Siegen-Wittgenstein sind ca Frauen und Mädchen. Wesentlich für die Integration ist, dass ihre Rolle im Migrationsprozess gesehen und ihre besonderen Situationen und Belange bei den konkreten Umsetzungen in allen Handlungsfeldern einbezogen werden. Integration findet vor allem vor Ort in den Städten und Gemeinden, am Arbeitsplatz, in den Vereinen und Verbänden und besonders in der Nachbarschaft statt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein besteht aus elf kreisangehörigen Kommunen; den Städten Bad Berleburg, Bad Laasphe, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen und Siegen sowie den Gemeinden Burbach, Erndtebrück, Neunkirchen und Wilnsdorf. In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden findet Integration von zugewanderten Menschen statt. Dabei ist die Sicht auf die Aufgabe auch geprägt durch die Anzahl der zugewanderten Menschen in der jeweiligen Stadt und Gemeinde und das Engagement von einzelnen Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden. Die Städte Siegen und Kreuztal sowie die Gemeinde Neunkirchen mit einem Ausländeranteil zwischen 8 bis fast 10 % haben allein aufgrund der Anzahl und des Bevölkerungsanteils einen anderen Zugang und andere Herausforderungen als Gemeinden wie etwa Erndtebrück mit einem Ausländeranteil von 2,87 % oder Bad Laasphe mit einem Ausländeranteil 3 von 3,88 %. Zudem stellen sich in den größeren Kommunen, beispielsweise in den Städten Siegen und Kreuztal, die Aufgaben anders dar. Hierfür stehen häufig andere Ressourcen zur Verfügung als zum Beispiel in den kleineren Städten und Gemeinden. 9,76% ,73% 4,89% 2,69% 2,78% ,06% ,88% ,52% ,24% ,33% 2,87% Bad Berleburg Bad Laasphe Burbach Erndtebrück Freudenberg Hilchenbach Kreuztal Netphen Neunkirchen Siegen Wilnsdorf Anmerkung zur Grafik: Der äußere Ring stellt den Prozent-Anteil der ausländischen Bevölkerung dar, der innere Ring die absoluten Zahlen (Quelle: IT NRW) 6

9 Integrationsarbeit vor Ort - Beispiele aus den Städten und Gemeinden In allen Kommunalverwaltungen des Kreises gibt es Ansprechpartner/-innen für das Thema Integration. Spezielle Gremien in den Verwaltungen gibt es bisher ausschließlich in der Stadt Kreuztal (Integrationsbeirat) und in Siegen (Integrationsrat). Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezeigt, die auf bereits stattfindende Aktivitäten in den Städten und Gemeinden hinweisen: In den Wittgensteiner Kommunen (Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück), in denen der Ausländeranteil im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden vergleichsweise gering ist, sowie in Burbach und Wilnsdorf geschieht Integration überwiegend automatisch durch die Einbindung ins Dorfleben. Die Einwohner/-innen kümmern sich um die Ausländer/-innen bzw. die Ausländer/-innen kümmern sich selbst darum und unterstützen sich gegenseitig. In Netphen, Burbach und Siegen wird regelmäßig durch den Verein für soziale Arbeit und Kultur eine Migrantenberatung durchgeführt. Integration durch den Sport heißt es beim FC Fortuna Freudenberg, der sich um die Integration von Jugendlichen durch den Fußball kümmert. Ebenso in Freudenberg unterrichten einige Frauen der katholischen Kirche ehrenamtlich in deutscher Sprache und sind bei kleinen Dingen des alltäglichen Lebens behilflich. In Hilchenbach ist als Komm-In-Projekt das Integrationsportal Durchblick Hilchenbach entstanden (www. integration-hilchenbach.de). In diesem Projekt haben sich engagierte Menschen zusammengefunden, die wichtige Fragen rund ums Leben und die Integration in Hilchenbach sammeln und schrittweise beantworten. Der Integrationsrat Kreuztal ist sehr aktiv, es wird eine Reihe von Veranstaltungen initiiert und es erfolgt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. Unter dem Titel Mama lernt Deutsch lernen während des Schulbesuchs ihrer Kinder die Mütter Deutsch. Unterstützt durch die AWO Siegen-Wittgenstein wurden unter dem Motto Migranten helfen Migranten Integrationshelfer/-innen erfolgreich geschult. Das viele Jahre durch das Bundesinnenministerium unterstützte Projekt Brückenbau in Netphen, Dreis-Tiefenbach, fördert das Miteinander von (Groß-) Müttern, (Groß-) Vätern und Kindern und ermöglicht Begegnungen der Bewohner/-innen auf dem Heckersberg. In Neunkirchen ist interkulturelle Arbeit ein Schwerpunkt in der Jugendpflege. Zwischen Jugendpfleger und verschiedensten Partnern, u. a. dem Moscheeverein und dem Verein deutsch-türkischer Akademiker, bestehen regelmäßige Treffen im örtlichen Arbeitskreis Integration. 3 Quelle der genannten Daten sind die Ergebnisse des Zensus Eine Differenzierung auf der Ebene der Städte und Gemeinden ist nur für den Ausländeranteil möglich. Die Zahlen haben in Bezug auf die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund nur eine beschränkte Aussagekraft. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund wird über den Mikrozensus nur für den Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt ermittelt. 7

10 Auch in Siegen ist der Integrationsrat sehr aktiv und engagiert. Durch ihn, die Stadt und Migrantenorganisationen sind eine Reihe von inzwischen regelmäßig stattfindenden Aktivitäten und Projekten entstanden, beispielweise das Freundschafts-/Begegnungsfest, die Preisverleihung für die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der Dialog der Religionen. Anhand von einigen Daten wird nachfolgend exemplarisch der Handlungsbedarf für die weitere Integrationsarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein aufgezeigt. Bildung und Erziehung Die Förderung von Bildungschancen von zugewanderten Menschen ist ein zentraler Schlüssel für eine gelingende Integration und schafft Potenziale für zugewanderte Menschen und die Gesellschaft, weil erst dann möglichst viele vorhandene Kompetenzen der zugewanderten Menschen genutzt werden können. Die Abschlussquote von Kindern aus Ausländerfamilien an weiterführenden Schulen weicht erheblich von der Abschlussquote aller Kinder ab: So beträgt die Quote von Abiturienten allgemein 34 % aller Schulabgänger/-innen. Die Abiturquote ausländischer Schulabgänger/-innen liegt mit 14 % weit darunter. Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Schülern/-innen zeigen sich auch bei den Abgänger/-innen ohne Schulabschluss mit einem Verhältnis von 4 % zu 13 %. 4 Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung Ausbildung und Arbeit sind für alle Menschen ein wichtiger Gradmesser für die eigene gesellschaftliche Integration. Im Kreis Siegen-Wittgenstein berichten 27,5 % aller befragten Betriebe von Stellen, die sie schon seit zwei Monaten nicht besetzen können, im Kreis Olpe waren es 22,1 % und im Altkreis Wittgenstein 22,5 % der Firmen. (IHK Siegen, Konjunkturumfrage August/September 2012) Im Juni 2013 betrug die Arbeitslosenquote aller arbeitslos gemeldeten Menschen in Siegen-Wittgenstein 5,5 %. Die Arbeitslosenquote der Ausländer betrug zur gleichen Zeit 13,6 %. Ein zentrales benanntes Integrationshindernis in Arbeit war die mangelnde Qualifikation. Bei den SGB II-Empfängern betrug die allgemeine Quote 3,7 %, der Anteil der Ausländer 11 % (Arbeitsmarktreport Juni 2013). Gesellschaftliche Teilhabe und politische Partizipation Gesellschaftliche Teilhabe und politische Partizipation ist ein wichtiger Baustein für das Gefühl in einer Gesellschaft angekommen zu sein, das sich auch darin ausdrückt, gefragt zu sein und mitbestimmen zu können. 4 vgl. Kommunaler Bildungsmonitor für den Kreis Siegen-Wittgenstein

11 Aus diesem Grund befragte der Kreis im Dezember 2012 die Kreistagsabgeordneten im Kreistag Siegen-Wittgenstein. Das Ergebnis zeigt, dass in diesem Bereich ein großer Handlungsbedarf besteht. Insgesamt hatten 36 von insgesamt 54 Kreistagsmitgliedern geantwortet. Keine/r von ihnen hat einen Migrationshintergrund. Pflege und Wohnen im Alter Ambulant vor stationär - das ist seit vielen Jahren die strategische Ausrichtung des Kreises Siegen-Wittgenstein bei der Planung von unterstützenden Angeboten im Pflegebereich und haushaltsnahen Diensten. Grundlage dieser Ausrichtung ist eine Befragung von Seniorinnen und Senioren aus dem Jahr 2003, bei der sich zeigte, dass die meisten älteren Menschen wünschen, so lange wie möglich zuhause, im vertrauten Umfeld, wohnen zu wollen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben derzeit rund 2 % Ausländer/-innen im Alter von 65 Jahren und älter (Quelle: Zensus 2011); nur ein geringer Anteil von ihnen kehrt im Rentenalter in ihr Heimatland zurück. 5 Die Erfahrungen zeigen, dass bei älteren Zugewanderten, noch mehr als bei deutschen Familien die Überzeugung, vorherrscht: Meine Familie und meine Kinder werden mich versorgen. Aus diesem Grund muss vermehrt nach ihren Wünschen für Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit gefragt werden. Zudem gilt es, die im Rahmen der Zukunftsinitiative Siegen-Wittgenstein Leben und Wohnen im Alter entwickelten Unterstützungsangebote, wie präventive Hausbesuche, Entlastungsdienste, im Hinblick auf die Bedürfnisse von Zugewanderten auf den Prüfstand zu stellen und passgenaue Leistungen, orientiert an ihren Wünschen, zu entwickeln. 4. Konzeptionelle Eckpunkte 4.1 Leitziele Ziel der Integrationspolitik im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das friedliche und förderliche Zusammenleben von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und der Aufnahmegesellschaft sowie eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen System in wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und politischer Hinsicht. Dieses Ziel, das auch neben einer Reihe weiterer Ziele im Integrations- und Teilhabegesetz NRW ( 1) genannt ist und die gemeinsame Wertbasis hierfür, die sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wiederfindet, ist das oberste Ziel von allen interkulturellen Bemühungen auf Kreisebene. Neben diesem Ziel ( Förderung des friedlichen und förderlichen Zusammenlebens und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen ) sind weitere Leitziele handlungsleitend, die sich aus den Anforderungen der allgemeinen drei Kernziele des Kreises ergeben (1. Auswirkungen der 5 Bei einer Internetrecherche konnte keine aktuelle Studie gefunden werden, die Aussagen zur Rückkehrquote im Rentenalter trifft. Lediglich in einer älteren Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde hierzu ausgeführt, dass die Rückkehrquote ausländischer Senioren gering ist (vgl. Andres, 2001, S. 37 der Druckausgabe). 9

12 demografischen Entwicklung bewältigen, dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken, 2. Ertragskraft des Wirtschaftsstandortes stärken, Erwerbschancen und die wirtschaftliche Basis des Gemeinwesens sichern und verbessern, 3. Soziale Stabilisierung für die Menschen im Kreis gestalten). Weitere Leitziele der Integrationsarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein sind: Zuwanderung von Fachkräften fördern und erhöhen. Förderung der Bildungschancen von zugewanderten Menschen entlang der Bildungskette (vom Kindergarten über Schule bis zum erfolgreichen Übergang in den Beruf sowie die weitere Qualifizierung im Berufsleben). Förderung der aktiven bürgerschaftlichen Beteiligung von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben im Kreis, in den Städten und Gemeinden. Integration als wichtiges ressortübergreifendes Thema inner- und außerhalb der Kreisverwaltung etablieren (= Querschnittsaufgabe). 4.2 Integration als Querschnittsaufgabe Integration wird in der Kreisverwaltung als wichtige Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Bereiche des kommunalen Handelns betrifft und von allen Dezernaten und Fachservices berücksichtigt werden muss. Daraus ergibt sich, dass die für Integration zuständigen Mitarbeiter/-innen im Kreis zu regelmäßig tagenden Steuerungs- und Netzwerkgesprächen eingeladen werden (z. B. Arbeitskreis Übergang Schule und Beruf, Arbeitskreis der Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen, Arbeitstreffen der Kreisausländerbehörde mit Städten und Gemeinden und anderen Institutionen). Hierdurch sollen Synergien in der Sache erzielt sowie Doppelstrukturen und der Einsatz von zusätzlichen Personalkapazitäten zu gesonderten Arbeitstreffen Integration vermieden werden Handlungsfelder Auf der Grundlage der Erfordernisse an Integrationsarbeit (siehe Punkt 3) und den im vorherigen Abschnitt beschriebenen Zielen ergeben sich die Handlungsfelder, die auf der operativen Ebene mit Maßnahmen und Aktivitäten etabliert und weiterentwickelt werden sollen. Dabei ist anzumerken, dass das Land NRW in seinem Erlass das Handlungsfeld Bildung (sprachliche und interkulturelle), Erziehung und Betreuung als zentrales Thema benannt hat. Die nachfolgend benannten Handlungsfelder sind Schwerpunktthemen für die nächsten Jahre. Sie stellen keinen Ausschluss für andere Integrationsthemen dar, da Integration nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft.

13 Bildung und Erziehung: Die Förderung von Bildungschancen von zugewanderten Menschen ist ein zentraler Schlüssel für eine gelingende Integration und schafft Potenziale für die zugewanderten Menschen und die Gesellschaft, weil erst dann vorhandene Kompetenzen der zugewanderten Menschen genutzt werden können. Interkulturelle Arbeit im Handlungsfeld Bildung und Erziehung zielt darauf: die gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten aller Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte zu Bildungs- und Qualifikationssystemen zu verbessern (angefangen von Elternbildungsmaßnahmen über den Besuch von Kindertagesrichtungen bis hin zum Besuch von Grund- und weiterführenden Schulen). systematisch und offensiv die Sprache von Kindern - möglichst früh im Kleinkindalter - und Erziehungsberechtigten zu fördern. die Erziehungskompetenz im Kontext des familiären Hintergrundes zu fördern. Dem Grundsatz Förderung von Beginn an folgend, sind Kindertageseinrichtungen wichtige Kooperationspartner in diesem Handlungsfeld. Denn hier werden die Kinder und ihre Familien in einer wichtigen Lebensphase, von der aus nachfolgend viele Weichen gestellt werden, erreicht. Ausbildung, Übergang Schule Beruf - Arbeitsmarktintegration: Ausbildung und Arbeit sind für alle Menschen ein wichtiger Gradmesser für die eigene gelungene Integration in die Gesellschaft. Für eine Reihe von Jugendlichen (u. a. Jugendliche mit Migrationshintergrund) verläuft der Start ins Berufsleben nicht immer erfolgreich. Daher ist es notwendig, bei allen Maßnahmen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung den Fokus besonders auf die Bedarfe und Potenziale von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu richten. Auf dieser Grundlage sind ihnen Qualifizierungschancen zu eröffnen, die ihre berufliche Integration nachhaltig unterstützt und fördert. In diesem Handlungsfeld stehen folgende Ziele im Mittelpunkt der Integrationsarbeit: Positive Beeinflussung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes für interkulturelle Jugendliche und Erwachsene Erhöhung der Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt Ausbau und Stärkung persönlicher Potentiale für den Arbeitsmarkt 11

14 Gesundheit - Pflege und Wohnen im Alter Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen zu können, bildet die Grundkompetenz für eine selbständige und selbstbestimmte Gesundheitsförderung. Bei Menschen mit Migrationshintergrund werden Fragen nach der eigenen Gesundheit häufig überlagert durch eine Reihe von Anforderungen, die sich durch den Integrationsprozess ergeben. Zudem wird häufig die Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens aufgrund von Sprach- und Verständigungsproblemen sowie fehlenden Informationen über Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens erschwert. Auch für den Bereich Pflege im Alter bzw. Leben und Wohnen im Alter ergeben sich aus den vorgenannten Gründen besondere Herausforderungen. Aufgrund von kulturellen Werten ergeben sich teilweise andere Anforderungen an Unterstützungsangebote im pflegerischen und psychosozialen Bereich sowie an unterstützende Leistungen, um ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben und Wohnen im eigenen Zuhause im Alter zu gewährleisten. Maßnahmen und Projekte in diesem Handlungsfeld haben daher zum Ziel: die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an den Leistungen des Gesundheitswesens und des Pflegebereichs zu fördern, den Anteil von medizinischen und pflegerischen Fachkräften mit Migrationshintergrund zu erhöhen sowie Informationsdefizite durch zielgruppenspezifische Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu reduzieren. Bürgerschaftliches Engagement: Ländliche Regionen zeichnen sich durch ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement in Vereinen, Verbänden und Initiativen aus. Auch Siegen-Wittgenstein ist eine Region der Vereine und des Ehrenamtes. Ein zentrales Element ist dabei das Geben und Nehmen in der Gemeinschaft. Die Integration von zugewanderten Menschen bietet neue Kräfte und neue Ideen für die gemeinsame Sache und Migrantenorganisationen bieten Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte gegenseitige Hilfe und Unterstützung mit dem Leben in der neuen Umgebung zurechtzukommen. Das bürgerschaftliche Engagement soll durch Information und geeignete Aktivitäten gefördert werden. 12

15 Politische Partizipation: Politische Partizipation ist ein wichtiger Baustein für das Gefühl, in einer Gesellschaft angekommen zu sein, das sich auch darin ausdrückt, gefragt zu sein und mitbestimmen zu können. In diesem Handlungsfeld gilt es, neue Formen der Partizipation zu entwickeln und zu nutzen. Die Maßnahmen und Aktivitäten sollen darauf ausgerichtet sein, eine möglichst große Anzahl von Menschen zu erreichen. Interkulturelle Sensibilität Interkulturelle Öffnung: Die Entwicklung von interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung der Verwaltungen und Organisationen ist ein zentraler Schritt für die Integration von zugewanderten Menschen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in der Weise fortgebildet werden, dass dem Ziel der Kundenfreundlichkeit und dem Bedarf an interkultureller Kompetenz in Verwaltung und kommunalen Einrichtungen noch wirkungsvoller Rechnung getragen werden kann. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen soll erhöht werden, z. B. durch Ausbildungsinitiativen oder durch das aktive Anwerben von entsprechend qualifizierten Migrantinnen und Migranten bei kommunalen Stellenausschreibungen, durch Kooperationen mit Schulen oder mittels Organisation von Schulpraktika. 5. Aufgabenwahrnehmung Die Aufgabenwahrnehmung besteht aus den drei Bausteinen Eigene Aufgabenwahrnehmung, eigene Angebote und Zielsetzungen des Kreises, Aufgabenwahrnehmung der Städte und Gemeinden sowie Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger Eigene Aufgabenwahrnehmung, eigene Angebote und Zielsetzungen des Kreises Siegen-Wittgenstein In vielen Belangen der Integration hat der Kreis weder eine Zuständigkeit noch eine Steuerungsmöglichkeit. Integration findet in erster Linie vor Ort statt. Daher geht es bei seinen Aktivitäten hauptsächlich darum, die begonnenen Integrationsaktivitäten in den Städten und Gemeinden zu unterstützen und weiterzuentwickeln sowie noch nicht genutzte Ressourcen für die Integrationsarbeit zu erschließen. 13

16 Vor dem Hintergrund dieses Aufgabenverständnisses ergeben sich konkret folgende Aufgaben für den Kreis: Sensibilisierung verschiedenster Akteure (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereine, angefangen vom Sport über die Musik bis hin zu weltanschaulichen Vereinen) in der Region für die Integrationsarbeit und Abbau von Vorurteilen durch Wissen. Migrationsgespräche, die der Kreis seit dem Jahr 2009 regelmäßig in Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Rahmen der NRW-Migrationsgespräche durchführt, sind hierbei ein zentrales Instrument. Die Migrationsgespräche bieten eine Plattform für die Vermittlung von Wissen über Zuwanderung und Integration. Sie regen zur Diskussion über die vielfältigen sozialen und kulturellen Aspekte dieses Zukunftsthemas an. Nachdem das Land NRW diese Veranstaltungsreihe im Sommer 2012 eingestellt hat, setzt der Kreis Siegen-Wittgenstein diese Gespräche in eigener Regie fort. Begleitung von selbst initiierten und/oder im Landesverbund bewerteten Projekten, wie z. B. Rucksack oder Griffbereit. 6 Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Organisationen und Institutionen, die sich im Bereich von Integrationsarbeit engagieren. Hierzu zählen insbesondere Angebote zur Qualifizierung sowie die konzeptionelle Unterstützung von Bildungseinrichtungen bei ihrer interkulturellen Arbeit. Neben den vorgenannten Aufgaben kommt dem Kreis zudem die Aufgabe der Weiterentwicklung zu. Bezogen auf die Zielsetzungen der Integration ist ein Kennzahlensystem zu entwickeln. Dieses muss sowohl Aussagen für die Situation des Kreises zulassen als auch für die spezifische Situation jeder einzelnen Stadt und Gemeinde. 5.2 Aufgabenwahrnehmung der Städte und Gemeinden Ausgehend von den spezifischen Ausgangsbedingungen vor Ort und den übergeordneten Zielen an Integrationsarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ergeben sich in den Städten und Gemeinden die jeweiligen Aktivitäten und Projektideen im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit für Ausländer- und Asylangelegenheiten. Die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Aktivitäten und Projekten wird durch den Kreis begleitet und unterstützt. Aufgabe des Kreises ist es auch, Impulse und Anregungen für den Integrationsprozess vor Ort zu geben. 6 Rucksack und Griffbereit sind Förderprogramme für die frühkindliche Bildung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte. Sie sind Produkte der ehemaligen RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) in NRW. Ziele von Rucksack und Griffbereit sind die Förderung der deutschen Sprache, die Stärkung der allgemeinen Entwicklung und der Sprachkompetenz in der Muttersprache, eine interkulturelle Erziehung und die Integration in Gesellschaft und Institutionen der frühkindlichen Bildung. 14

17 5.3 Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger Für die erfolgreiche Integrationsarbeit vor Ort sind freie Träger, die teilweise über jahrelange Erfahrungen in der interkulturellen Arbeit verfügen, wichtige Partner für die Kommunen. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Ansprechpartner/-innen in den Städten und Gemeinden konkrete Aktivitäten und Projekte zu initiieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. 5.4 Vernetzung und Kooperation Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verschiedenster Akteure. Dabei bringt es für alle einen Gewinn, wenn sich die Städte und Gemeinden und der Kreis sowie alle in dem Bereich der Integration von zugewanderten Menschen aktiven Organisationen miteinander vernetzen und ihre Aktivitäten koordinieren. Eine solche Vernetzung dient dem Informationsaustausch, der Entwicklung und Abstimmung von Zielen und Maßnahmen sowie der Schaffung von Akzeptanz durch Transparenz und Beteiligung. Wichtige Partner von Netzwerken sind Vertreter/-innen: der Integrationsagenturen der AG der Wohlfahrtsverbände der Integrationsräte/ -beiräte (zurzeit vorhanden in der Stadt Siegen und der Stadt Kreuztal) von Migrantenorganisationen der örtlichen Jugendhilfeträger (Fachservice Jugend und Familie des Kreises und Jugendamt der Stadt Siegen) der unteren Schulbehörde für den Kreis Siegen-Wittgenstein die Ausländerbehörden des Kreises und der Stadt Siegen der Volkshochschulen von Stadt und Kreis sowie des Bildungsbüros des Kreises Siegen-Wittgenstein Zu Netzwerktreffen lädt der Kreis Siegen-Wittgenstein ein. Ihm obliegt aus der vorgenannten Aufgabe die Leitung und Geschäftsführung der Sitzungen. Abhängig von den Aktivitäten in den Städten und Gemeinden sind zu einem Netzwerk auf Kreisebene auch regionale Netzwerktreffen zielführend. Diese werden von Seiten des Kreises beratend unterstützt; die Geschäftsführung obliegt der jeweiligen Kommune. 5.5 Dokumentation/Berichtswesen und Evaluation des Gesamtprozesses Die regelmäßig zu erstellende Dokumentation umfasst eine Übersicht über erfolgte Aktivitäten und Projekte im Kreis und den kreisangehörigen Städten. Darüber hinaus sind die weiteren Anforderungen (mittel- und langfristig) an die Integrationsarbeit zu beschreiben. Das Berichtswesen ist zunächst zu detaillieren und sodann weiter zu differenzieren. Spätestens nach zwei Jahren wird das Berichtswesen fortgeschrieben. Dieser Zeitraum ist an die Frist gebunden, die das Land NRW zur Fortschreibung der kommunalen Handlungsfelder vorgibt (siehe Punkt 3.1). 15

18 6. Kommunales Integrationszentrum Ein zentrales Element zur Umsetzung der in dieser Konzeption genannten Leitziele ist das Kommunale Integrationszentrum. Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW fördert die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren in den Stadt- und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat nach erfolgreicher Antragstellung im Herbst 2013 das Kommunale Integrationszentrum zum 1. Dezember 2013 eingerichtet. 6.1 Organisatorische Anbindung in der Kreisverwaltung Die Aufgabe der Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sieht der Kreis Siegen-Wittgenstein als eine wichtige Querschnittsaufgabe, die alle Menschen unabhängig ihres Alters, ihres sozialen Standards oder ihrer religiösen Orientierung anspricht. Die Integrationsarbeit war in den vergangenen Jahren ein zentraler Arbeitsschwerpunkt in der Sozialplanung. Sowohl inner- als auch außerhalb der Kreisverwaltung bestehen Verknüpfung mit anderen Bereichen (z. B. Gesundheits-, Jugend- und Ausländerbereich). Vor diesem Hintergrund wurde das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Siegen-Wittgenstein organisatorisch dem Referat für Kommunikation und Steuerung und damit dem Landrat unmittelbar zugeordnet. Die Leitung des Kommunalen Integrationszentrums wurde unter der Beachtung der Anforderungen an Kontinuität und Fachlichkeit festgelegt. 6.2 Personelle Ausstattung Das Land NRW fördert die Kommunalen Integrationszentren mit insgesamt 5,5 Personalstellen. 2 Vollzeitstellen sind mit freigestellten Lehrkräften (vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW abgeordnet) zu besetzen. Die Förderung sieht zudem 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für kommunale Bedienstete vor (2 Fachkräfte aus dem außerschulischen Bereich sowie 0,5 VZÄ Verwaltungsfachkraft). Die Zuordnung von Aufgaben und Funktionen gestaltet sich wie folgt: 2 VZÄ Lehrkräfte: Kontaktpflege und Kooperationen mit allen Grund- und weiterführenden Schulen Konzipierung und Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte Initiierung und Begleitung von Maßnahmen und Projekten im schulischen Bereich Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung eines Kennzahlensystems für den Bereich schulische Integration Durchführung von Bedarfsanalysen 16

19 Regelmäßige Berichterstattung für den schulischen Bereich an den Schulausschuss und Kreistag / Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien des Kreises Beratung und konzeptionelle Unterstützung bei interkultureller Arbeit im schulischen Kontext Konzipierung, Entwicklung und Erprobung von Programmen und Projekten zur Berufsorientierung von Schüler/-innen und Schülern und deren Eltern Einwerbung von Fördermitteln für projektbezogene Aktivitäten in Schulen Sozialpädagogische Fachkräfte und Verwaltungsfachkraft (3 VZÄ): Kontaktpflege und Kooperationen mit allen Institutionen aus dem Elementarbereich und der Jugendhilfe Konzipierung und Durchführung von Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen sowie sozialpädagogische Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen im außerschulischen Bereich) Initiierung und Begleitung von Maßnahmen und Projekten im außerschulischen Bereich Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung eines Kennzahlensystems für Integration im außerschulischen Bereich Durchführung von Bedarfsanalysen Regelmäßige Berichterstattung für den außerschulischen Bereich an den Jugendhilfeausschuss und Kreistag / Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien des Kreises Beratung und konzeptionelle Unterstützung bei interkultureller Arbeit im außerschulischen Kontext Einwerbung von Fördermitteln für projektbezogene Aktivitäten im außerschulischen Bereich Die Aufgabenverteilung zwischen sozialpädagogischen Fachkräften und Verwaltungsfachkraft wird abhängig von der persönlichen Qualifikation festgelegt. 0,5 Verwaltungsfachkraft/ -assistenz Durchführung sämtlicher Verwaltungsaufgaben für das Kommunale Integrationszentrum, die sich aus der Arbeit im schulischen und außerschulischen Kontext ergeben. Die Fachkräfte aus schulischem und außerschulischem Bereich informieren die Referatsleitung sowie den jeweils anderen Bereich regelmäßig über ihre Aktivitäten. Alle Aktivitäten, Maßnahmen und Erkenntnisse werden auf diese Weise zentral zusammengetragen. Diese Informationen stehen interessierten Fachleuten außer- und innerhalb der Kreisverwaltung als Serviceleistung zur Verfügung. 17

20 6.3 Sachliche Ausstattung Auf der Grundlage der jährlichen Arbeitsplanung wird das Kommunale Integrationszentrum mit einem sachlich angemessenen Etat ausgestattet. Über diesen entscheidet der Kreistag im Rahmen des Haushaltsplanes. Zur sachlichen Ausstattung gehören Kosten für Reisetätigkeit, Verwaltung und Fortbildung der Mitarbeiter/-innen sowie für Maßnahmen, Projekte mit Pilotcharakter und Veranstaltungen (z. B. Fachtagungen und Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Integrationsarbeit und Multiplikatoren) des Kommunalen Integrationszentrums. Projekte und Maßnahmen seitens Dritter (beispielsweise von Kommunen oder Trägern, Vereinen und Verbänden) können ebenfalls gefördert werden. Auch hierbei sollte die Erprobung innovativer Ansätze und Methoden im Mittelpunkt stehen; eine Förderung von Regelangeboten ist nicht möglich. Darüber hinaus werden geeignete Räumlichkeiten und die erforderliche Ausstattung für das Kommunale Integrationszentrum vom Kreis zur Verfügung gestellt. 18

21 Eckpunkte des Integrationskonzeptes Integration als kommunale Herausforderung und Zukunftsaufgabe im Überblick Leitziele der Integration Zuwanderung von Fachkräften fördern und erhöhen Förderung der Bildungschancen von zugewanderten Menschen entlang der Bildungskette Förderung der aktiven bürgerschaftlichen Beteiligung von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben im Kreis, in den Städten und Gemeinden Migration als wichtiges ressortübergreifendes Thema innerhalb- und außerhalb der Kreisverwaltung etablieren (=Querschnittsaufgabe) Entwicklung von Projekten und Aktivitäten auf Kreisebene in den Handlungsfeldern: Bildung und Erziehung Ausbildung, Übergang Schule Beruf - Arbeitsmarktintegration Gesundheit - Pflege und Wohnen im Alter Bürgerschaftliches Engagement Politische Partizipation Interkulturelle Sensibilität - Interkulturelle Öffnung Eingebunden in Arbeitstreffen auf Kreisebene Steuerung und Weiterentwicklung der Aktivitäten durch Netzwerktreffen auf Kreisebene Entwicklung von Projekten und Aktivitäten in den Städten und Gemeinden in den Handlungsfeldern: Bildung und Erziehung Ausbildung, Übergang Schule Beruf - Arbeitsmarktintegration sowie Gesundheit - Pflege und Wohnen im Alter Gesundheit und Pflege Bürgerschaftliches Engagement Politische Partizipation Interkulturelle Sensibilität - Interkulturelle Öffnung Koordination und Weiterentwicklung durch Akteure vor Ort (Kommune und Träger) Begleitung und Unterstützung durch Kreis Steuerung und Controlling Regelmäßige Datenerhebungen auf der Basis des Kennzahlensystems bilden die Grundlage für die inhaltliche Weiterentwicklung und das Berichtswesen. Dokumentation/Berichtswesen spätestens alle 2 Jahre, Festlegung der kommunalen Schwerpunkte 19

22 Materialien und Literaturnachweis Arbeitsmarktreport Juni 2013 für den Kreis Siegen-Wittgenstein Andres, Gerd: Einwanderungsland Deutschland: Bisherige Ausländer- und Asylpolitik - Lebenssituation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien. Ergebnis einer Arbeitstagung der Friedrich-Ebert-Stiftung im Mai 1992 in Potsdam, veröffentlicht in der digitalen Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2001 Beck, Marieluise: Anstöße zum Thema Integration, 2000 Daten aus kommunalen Daten und des Landesamtes Information und Technik (it nrw), des Mikrozensus und des Zensus 2011: im Konzept an entsprechender Stelle als jeweilige Quelle ausgewiesen Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW vom 8. Februar 2012 Kommunaler Bildungsmonitor für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2011 Konjunkturumfrage der IHK Siegen, August/September

23 Der Kreis Siegen-Wittgenstein und seine Städte und Gemeinden: Bad Berleburg Hilchenbach Erndtebrück Kreuztal Freudenberg Netphen Bad Laasphe Siegen Wilnsdorf Neunkirchen Burbach 5

24

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